In där Schwiz schaffe. in Deutschland rofitieren.

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1 Allianz Firmendirektversicherung für Grenzgänger In där Schwiz schaffe Vermittlerinformation. In där Schwyz schaffe in Deutschland rofitieren. in Deutschland profitieren. Allianz Firmendirektversicherung für Grenzgänger. Copyright Allianz Dateiname oder weitere Angaben 1 Name der Präsentation 1

2 Zutaten einer Direktversicherung für Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten Direktversicherungsvertrag nach Vorgaben des 3 Nr. 63 EStG Zweckbindung für die Beitragszahlung Keine Geltung deutschen Betriebsrentenrechts 2

3 Direktversicherungsvertrag Versicherungsnehmer = Arbeitgeber Arbeitgeber muss Versicherungsnehmer mit allen Rechten und Pflichten sein. Förderfähig nach 3 Nr. 63 EStG ist nur ein vollwertiger Versicherungsvertrag. (So ausdrücklich OFD- Karlsruhe in ihrer Verfügung vom ). Versicherte Person = Arbeitnehmer Der Arbeitnehmer ist versicherte Person. Er kann darüber hinaus zur Beitragszahlung bevollmächtigt werden (siehe nächste Folie). Bezugsberechtigte = Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Leistungen bezugsberechtigt. Als Hinterbliebene können die üblichen steuerlich anerkannten Personen benannt werden (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, kindergeldberechtigte Kinder, etc..). Die Direktversicherung muss den Vorgaben des 3 Nr. 63 EStG entsprechen 3

4 Zweckbindung Beitragszahlung OFD-Karlsruhe: Der Arbeitgeber darf die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsbeiträge auf den Arbeitnehmer übertragen. Wichtig: Es muss sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer die Beiträge ausschließlich zur Zahlung an den Versicherer verwendet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen eine sog. Zweckbindungsvereinbarung treffen. Beides Übertragung der Zahlungspflicht und die Zweckbindung finden Sie integriert in unserem Antrag (GV--0664Z0, Seite 3 unter Inkasso ): Jede Erhöhung der Beiträge bedarf einer separaten Zweckbindungsvereinbarung. Dies gilt auch bei einer dynamischen Erhöhung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung bei der Formulierung benötigen. 4

5 Beitragszahlung Auszug aus der Verfügung der OFD Karlsruhe vom (aktualisiert am ): Aus Billigkeitsgründen ist es nicht zu bestanden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn inklusive der Beiträge für die Versicherung an den Arbeitnehmer in der ausländischen Währung überweist, der Arbeitnehmer den Versicherungsbeitrag in Euro wechselt und dann an die Versicherung weiter überweist. Versicherungsnehmer muss aber der Arbeitgeber sein. Der Arbeitgeber darf lediglich die Pflicht zur Beitragszahlung über die Zweckbindungserklärung an den Arbeitnehmer übertragen. Alle anderen Rechte und Pflichten aus der Versicherung müssen dem Arbeitgeber obliegen. 5

6 Arbeitsrecht Auf den Arbeitsvertrag darf das deutsche BetrAVG keine Anwendung finden! Grund dafür: Das Schweizer Versicherungsaufsichtsrecht Allianz hat keine Bewilligung zur Aufnahme der Versicherungstätigkeit in der Schweiz. Versicherung nur im Rahmen der Ausnahmeregelungen des Schweizer VAG/AVO (Aufsichtsverordnung): Deckung nur im Ausland gelegener Risiken. Risiko der Insolvenz des Anbieters darf nicht den Schweizer Arbeitgeber treffen. Das deutsche BetrAVG Nach dem BetrAVG steht der Arbeitgeber stets für die zugesagte Leistung ein unabhängig vom gewählten Durchführungsweg. Das theoretische Risiko der Insolvenz des Versicherers würde daher immer den Schweizer Arbeitgeber treffen. Welches Recht auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, wissen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 6

7 Geldwäsche Nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes muss der Vertragspartner identifiziert werden. Einzelheiten finden Sie auf Seite 4 des Antrags. Copyright Allianz Lebensversicherungs-AG / Grenzgänger / Stand: November

8 Unser Service für Sie Wir haben ein separates Formular für den Versicherungsantrag Firmen-Grenzgänger Schweiz GV Z0 erstellt, der alle Besonderheiten dieses Geschäftsbereichs beinhaltet. Die Verwaltung der Verträge erfolgt einheitlich bei unseren Spezialisten in Karlsruhe. Copyright Allianz Lebensversicherungs-AG / Grenzgänger / Stand: November

9 FAQ Wie kann gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer mit allen Rechten und Pflichten ist? Unser Vorschlag: Ein Nachtrag. Einige Finanzämter verlangen diesen Nachweis. Daher haben wir Ende 2016 alle unsere Kunden angeschrieben und die Unterzeichnung des Nachtrags vorgeschlagen. Für Abschlüsse ab verwenden wir den angepassten Antrag Nachträge sind u.e. nicht erforderlich. 9

10 Verschärfung Auszug aus der Verfügung der OFD Karlsruhe vom (aktualisiert zum ): Sofern der Arbeitgeber durch Vertragsbestandteile von seinen Rechten und Pflichten als Versicherungsnehmer befreit wird und lediglich eine rein formale (steuerliche) Stellung als Versicherungsnehmer einnimmt, handelt es sich nicht um eine Arbeitgeberversicherung i.s. des 3 Nr. 63 EStG und die Steuerfreiheit ist zu versagen. Ab dem abgeschlossene Versicherungsverträge, in denen der Arbeitgeber durch Vertragsbestandteile seiner Rechte und Pflichten entbunden wird, sind keine steuerlich geförderten Direktversicherungen. Vor dem abgeschlossene Versicherungsverträge, in denen der Arbeitgeber durch Vertragsbestandteile seiner Rechte und Pflichten entbunden wurde, sind bis zum umzustellen. 10

11 FAQ EinigeArbeitgeber weigernsich, diesen Nachtrag zu unterschreiben.was ist die Folge? Die Beiträge zur Direktversicherung könnten in diesem Fall vom zuständigen Finanzamt auch mit Wirkung für die jüngere Vergangenheit ggf. nicht als steuerfrei anerkannt werden. Lösungen: Versicherungsnehmerwechsel auf den Mitarbeiter und Abfindung der arbeitsrechtlichen Versorgungszusage Der Arbeitgeber kann mit Zustimmung des Arbeitnehmers die Versicherungsnehmereigenschaft aus der Direktversicherung auf den Arbeitnehmer übertragen. Parallel dazu sollte die Versorgungszusage abgefunden werden, damit der Mitarbeiter aus dieser später keine Ansprüche mehr geltend machen kann. Kündigung der Direktversicherung und Abfindung der arbeitsrechtlichen Versorgungszusage Der Arbeitgeber kann die Direktversicherung im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer kündigen. Parallel dazu sollte wie beim Versicherungsnehmerwechsel auch - die Versorgungszusage abgefunden werden. Wir empfehlen, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen mit dem Steuerberater zu besprechen. Diese Variante ist aus Sicht des Mitarbeiters in der Regel nicht zu empfehlen, da er dadurch seine Altersversorgung aus der Direktversicherung verliert. 11

12 FAQ Wie kann man einen Schweizer Arbeitgeber überzeugen, eine Direktversicherung abzuschließen oder den Nachtrag zu unterzeichnen? Schweizer Arbeitgeber kennen sich mit dem deutschen Versicherungsrecht nicht aus und haben Bedenken, Verträge mit ihnen unbekannten Pflichten zu schließen. Das ist gut nachvollziehbar. Dagegen hilft nach unserer Einschätzung nur Aufklärung: Die Pflichten des Versicherungsnehmers sind in unseren Versicherungsbedingungen geregelt. Es sind nicht viele (sie passen auf nicht ganz zwei Seiten). Ggf. hilft es, diese mit dem Arbeitgeber durchzugehen. 12

13 FAQ Kann eine normale Direktversicherung in eine Grenzgänger-Direktversicherung umgewandelt werden, wenn der Arbeitnehmer Grenzgänger wird? Ja. Dies ist möglich. Kann eine Grenzgänger-Direktversicherung in eine normale Direktversicherung umgewandelt werden, wenn der Arbeitnehmer zu einem deutschen Arbeitgeber wechselt? Ja. Dies ist möglich. Welchen Nachweis über die gezahlten Beiträge erhält die VP zur Vorlage beim Finanzamt? Auf Nachfrage bei der Verwaltung wird eine Beitragsbescheinigung verschickt. 13

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg im Jahresendgeschäft! 14

15 Abschlussklausel Die Ihnen als Handout überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen, Trendaussagen und rechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen Einschätzungen der Allianz Lebensversicherungs-AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die Unterlagen sind daher nicht geeignet, eine Beurteilung im Einzelfall abzuleiten oder sie zur Grundlage vertraglicher Regelungen zu machen. Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger (Teilnehmer) oder Dritten nicht begründet. Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige Eigentum unseres Unternehmens. Jede weitere Verwendung sowie die Weitergabe an Dritte im Original, als Kopie, in Auszügen, elektronischer Form oder durch eine inhaltsähnliche Darstellung bedürfen der Zustimmung der Allianz Lebensversicherungs-AG. Keine Pflicht zur Aktualisierung: Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Präsentation enthaltenen Aussagen zu aktualisieren. 15

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