VERTRIEBS- PRÄSENTATION

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1 VERTRIEBS- PRÄSENTATION

2 Neue Dimensionen der betrieblichen Altersversorgung Innovative Kombination statt alter Traditionen. Geht das überhaupt? SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

3 Leistungsspektrum SMARTpension Zusageart: beitragsorientierte Leistungszusage Lebenslange Altersrente mit Hinterbliebenenversorgung Hinterbliebenenleistung: Todesfall vor Renteneintritt einmaliges Kapital Todesfall nach Renteneintritt monatliche Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der Altersrente 1 % Rentendynamik Kapitaloption bei Renteneintritt möglich Rentenbeginn nach Vollendung des 67. Lebensjahres SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

4 SMARTpension Berechnungsgrundlagen Ermittlung des Finanzierungsbedarfes auf Basis von Tarif SP17 (Standardtarif): Einheitlicher Rentenfaktor von 37,86 EUR pro EUR für ein angenommenes Endalter von 93,73 Jahre 2,5% Rechnungszins ab Rentenbeginn durch die Renditeerwartung der freien Kapitalanlage 1,0% Rentensteigerung pro Jahr Individuelle Kalkulation für Kollektive jederzeit möglich! SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

5 Unkomplizierte Berechnung einer Unterstützungskassenzusage Rentenvorgabe Ermittlung der Altersrentenleistung Beitrittsalter: 40 Jahre Rentenbeginn: 67 Jahre Ermittlung Beitrag Höhe des Finanzierungsbedarfs? EUR Mtl. Altersrente: 250 EUR EUR p.m. x / 37,86 EUR = EUR Finanzierungsbedarf daraus ermittelte mtl. Beitrag: 203,80 EUR (Berechnung: EUR / 27 Jahre / 12 Monate) SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

6 SMARTpension versus rückgedeckte Finanzierung Kumulierte Liquiditätsbelastung bei gleicher Rente im Vergleich Ermittlung der Altersrentenleistung Beitrittsalter: 40 Jahre Rentenbeginn: 67 Jahre Mtl. Rente: 250 EUR EUR EUR Rückgedeckte Finanzierung SMARTpension (Annahme: rückgedeckte Finanzierung: HDI Versicherungstarif = RX17; RGZ = maximal; Rentendynamik = 1%; Sondersammel L) SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

7 Innovative Kombination in der Unterstützungskasse Arbeitgeber Alters- und Hinterbliebenenleistung auf Basis einer beitragsorientierten Leistungszusage Arbeitnehmer Zuwendung Rentenleistung SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

8 Außergewöhnliches Finanzierungskonzept Ansparphase Rentenphase Zuwendung des Trägerunternehmens Voller Betriebsausgabenabzug der Zuwendung Nur möglich, da Unterstützungskasse/ Trägerunternehmen keinen Vermögenszugriff auf die Rückdeckungsversicherung haben Abschluss einer Rückdeckungsversicherung in Höhe des ermittelten Finanzierungsbedarfes Richtungsweisende Rentenkalkulation Versicherungsleistung aus der Rückdeckungsversicherung wird in die freie Kapitalanlage der Unterstützungskasse überführt Vollständiger Vermögensverzehr durch Rentenzahlung (Lebenserwartung) SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

9 Und so funktioniert SMARTpension : Finanzierungsbedarf Vermögensaufbau durch Beitragszahlung Vermögensverzehr durch Rentenzahlung Ansparphase Rentenphase Kalkuliertes Endalter bei SMARTpension 93,73 Jahre SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

10 Innovative Kombination in der Unterstützungskasse Arbeitgeber Alters- und Hinterbliebenenleistung auf Basis einer beitragsorientierten Leistungszusage Arbeitnehmer Zuwendung Rentenleistung Beitragsdotierung Pauschaldotierung Versicherung Freie Kapitalanlage SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

11 Reduzierung des Finanzierungsbedarfs, durch Verwendung von realistischen Lebenserwartungen (kann je nach Branche und Betrieb individuell ermittelt werden) Berücksichtigung der Renditeerwartungen der freien Kapitalanlage bereits bei Einrichtung der Versorgungszusage Kombination der beiden möglichen Finanzierungsformen in der Anspar- und Rentenphase SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

12 Was Sie noch in Sachen SMARTpension wissen sollten: Kalkulationsgewinn durch Zins- und Sterblichkeitsgewinn zugunsten des Trägerunternehmens Nachschussverpflichtung erst wenn: versorgungsberechtigter Arbeitnehmer über das kalkulierte Endalter hinaus lebt Rendite der freien Kapitalanlage hinter den Erwartungen zurück bleibt Anlagerichtlinie in der Satzung der Unterstützungskasse verankert: Treuhänder wacht über das Kassenvermögen in der Rentenphase Darlehensvergabe ist ausgeschlossen. SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

13 EINE VERSORGUNG FÜR JEDEN

14 Zielgruppe Arbeitgeber, die ihrer Belegschaft eine innovative Versorgung anbieten Unternehmen, die ihr personalpolitisches Instrumentarium erweitern wollen, zur Mitarbeitermotivation und -bindung Neugewinnung von qualifizierten Fach- und Führungskräften Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung neben der Direktversicherung Gesellschafter-Geschäftsführer Absicherung Auslagerung von bestehenden Pensionszusagen Übertragung des Past-Services auf einen kapitalmarktorientierten Pensionsfonds Future-Service wird über SMARTpension bis zum Rentenbeginn finanziert SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

15 Fazit und Mehrwerte für Sie und ihren Umsatz auf einen Blick Alleinstellungsmerkmal: individuelle und realistische Kalkulation des Versorgungsversprechens durch das Versorgungswerk Mitsprachrecht des AG bei der Gewinnzuweisung nach Rentenbeginn Sie haben keine Preisdiskussion für ihren Umsatz Sie bekommen eine effektive Verwaltung ihres Umsatzes durch das Versorgungskonzept SMARTpension SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

16 GEBÜHREN DER UNTERSTÜTZUNGSKASSE

17 Gebührenordnung Auszug Leistung Zahlungsweise Höhe der Gebühr Aufnahme und Einrichtung Einmalige Gebühren Trägerunternehmen 645,00 EUR Verwaltung der Unterstützungskassenzusage (Anwartschaftsphase) Laufende Gebühren (monatlich/ pro Person) bis 10 versorgungsberechtigte Personen ab der 11. versorgungsberechtigten Person 8,00 EUR 3,00 EUR SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

18 Die im Rahmen dieser Präsentation verwendeten Folien und sonstigen Unterlagen geben unsere aktuelle Einschätzung auf der Basis der derzeit geltenden Gesetze und ihrer Auslegung wieder. Die Präsentation ist unter vortragsdidaktischen Aspekten erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist damit weder geeignet, eine Beurteilung im konkreten Einzelfall abzuleiten, noch kann sie als Basis für vertragliche Vereinbarungen herangezogen werden. Durch die Überlassung der Präsentation wird eine Haftung unseres Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer der Präsentation oder dritten Personen in keiner Weise begründet. Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige und wirtschaftliche Eigentum des Konzeptgebers und unterliegen dem Copyright. Das bedeutet, dass sie vom Empfänger nur für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Jede weitere Verwendung, insbesondere die Weitergabe an dritte Personen im Original, als Kopie, in Auszügen oder auf elektronischem Weg, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Konzeptgebers. SMARTpension, Vertriebspräsentation, Köln, Juli

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