betriebliche Altersversorgung

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1 Neue Wege in der betrieblichen Altersversorgung Liquidität statt Kosten mit einer eigenen Betriebsrentenlösung Informationsveranstaltung der IHK Koblenz am 28. Februar 2012 in Altenkirchen Dipl.-Kfm. Micha Martin Lauterjung Geschäftsführer der MVM > Warum sollte mein Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung überhaupt anbieten? Seite 1

2 Ausgangssituation Hohe Mitarbeiterfluktuation Ich beabsichtige, bei meinem derzeitigen Arbeitgeber zu bleiben. Quelle: Gallup Engagement Index 2010, repräsentative Studie unter Arbeitnehmern Seite 2

3 Lösungsmodell Betriebsrente > Gewinnung und langfristige Bindung von Mitarbeitern mit einem attraktiven Betriebsrentenangebot > Employer Branding durch individuelle Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung > Belohnung von Betriebstreue durch geschickte Ausgestaltung (z.b. Zuschüsse in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit) > Vermeidung eines Vergütungswettbewerbs (Gehaltsspirale) auf der Suche nach Fachkräften entlastet die Liquidität > Arbeitgeber nimmt seine soziale Verantwortung wahr durch aktive Beteiligung am Vermögensaufbau fürs Alter > Welches sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur betrieblichen Altersversorgung? Seite 3

4 Begriffsdefinition Was ist betriebliche Altersversorgung? Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man alle Leistungen, die einem Arbeitnehmer zur > Altersversorgung > Hinterbliebenenversorgung > Invaliditätsversorgung Absicherung der sog. biometrischen Risiken von seinem Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind ( 1 Abs. 1 BetrAVG). Finanzierungsvarianten Wie wird die betriebliche Altersversorgung finanziert? Finanzierungsvarianten je nach Vereinbarung: > Finanzierung allein durch den Arbeitgeber > Finanzierung allein durch den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt) > Mischfinanzierung durch beide gemeinsam (Entgeltumwandlung mit Zuschuss) > Weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber > Ziel: erfolgreiche Personalpolitik durch geschickte Gestaltung Seite 4

5 Einstandspflicht des Arbeitgebers > Der Arbeitgeber steht grundsätzlich für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ein. ( 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG) > Arbeitsrechtliches Grundverhältnis verpflichtet den Arbeitgeber, die zugesagten Leistungen der Arbeitnehmer sicherzustellen > Einstandspflicht gilt auch bei Einschaltung eines externen Versorgungsträgers (z.b. Versicherungsgesellschaft) > Arbeitgeber kann bei Minderleistungen für die Differenz zwischen Zusage und Leistung in Anspruch genommen werden > Welche Durchführungswege stehen zur Verfügung? Seite 5

6 Die fünf Durchführungswege der bav > unmittelbare Pensionszusage interner Durchführungsweg (unmittelbar über den Arbeitgeber) > Direktversicherung > Pensionskasse > Pensionsfonds externe Durchführungswege (mittelbare Durchführung) > Unterstützungskasse Die fünf Durchführungswege der bav > unmittelbare Pensionszusage > Direktversicherung > Pensionskasse versicherungsförmig > Pensionsfonds > Unterstützungskasse nicht versicherungsförmig Seite 6

7 Rahmenbedingungen versicherungsförmige Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) > Beiträge sind für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei bis jährlich bzw. 224 monatlich ( 3 Nr. 63 EStG) > zusätzlich steuerfrei: weitere jährlich bzw. 150 monatlich, wenn die alte Pauschalversteuerung ( 40b EStG) nicht genutzt wird nicht versicherungsförmige Durchführungswege (unmittelbare Pensionszusage, Unterstützungskasse) > alle Beiträge sind für den Arbeitnehmer unbegrenzt steuerfrei > Beiträge aus der Entgeltumwandlung sind sozialabgabenfrei bis jährlich bzw. 224 monatlich ( 14 Abs. 1 SGB IV) Versicherungsförmige Durchführungswege Arbeitgeber Zusage Einstandspflicht Arbeitnehmer laufende Beiträge Leistungen (Rentenzahlung) Direktversicherung bzw. bzw. Pensionskasse Pensionsfonds mit Nachschusspflicht des Arbeitgebers Seite 7

8 Vor- und Nachteile Versicherungsförmige Durchführungswege > geringer Verwaltungsaufwand > keine Bilanzberührung > keine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein (außer für Pensionsfonds) > Portabilität > hohe versteckte Kostenbelastung und intransparente Kalkulation > laufende Beitragsbelastung > ggf. Nachschusspflicht (bei Pensionsfonds) > Beiträge sind steuerlich und SV-rechtlich begrenzt > geringer Identifizierungseffekt wegen anonymem Anbieter Risiken bei Versicherungslösungen > Versicherungsbeiträge werden mit versteckten Kosten belastet > Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten belasten den Sparanteil erheblich > Bei frühzeitiger Stilllegung des Vertrages liegt das angesparte Kapital deutlich unter den gezahlten Beiträgen > Subsidiärhaftung des Arbeitgebers bei Minderleistungen (Einstandspflicht nach 1 Abs. 1 BetrAVG) > Häufig keine betriebseinheitliche Versorgungsregelung > Gleichbehandlungsrisiken bei unterschiedlichen Tarifen und Leistungskomponenten in einem Unternehmen > tarifvertragliche Regelungen werden oft nicht beachtet > Einschluss von Berufsunfähigkeitsschutz kann ggf. zu Haftungsfallen aufgrund der Gesundheitsprüfung führen > Ziel: Vereinheitlichung des Betriebsrentenangebots Seite 8

9 Unmittelbare Pensionszusage Zusage Arbeitgeber Arbeitnehmer Leistungen (Rente oder Kapital) Rückdeckungsversicherung oder Kapitalanlage (Rückdeckung optional) Vor- und Nachteile Unmittelbare Pensionszusage > freie Gestaltung der Finanzierung > Steuerstundungseffekte durch Rückstellungsbildung ( 6a EStG) > keine Begrenzung der Leistungen > Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein > hoher Identifizierungseffekt durch betriebseigene Lösung > hoher Verwaltungsaufwand > unmittelbare Bilanzberührung > begrenzte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten > keine Portabilität > Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein Seite 9

10 Unterstützungskasse Arbeitgeber Zusage Einstandspflicht Arbeitnehmer Zuwendungen Leistungen (Rente oder Kapital) Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherung (rückgedeckt) freie Kapitalanlage (pauschaldotiert) Vor- und Nachteile Unterstützungskasse rückgedeckt und pauschaldotiert > keine Bilanzrückstellungen > freie Gestaltung der Kapitalanlage > steuerliche Gestaltung möglich > keine Begrenzung der Leistungen > Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein > ggf. hoher Identifizierungseffekt durch betriebseigene Lösung > hoher Verwaltungsaufwand (wird in der Regel ausgelagert) > steuerliches Controlling der Unterstützungskasse erforderlich (Verwaltungsqualität entscheidend) > keine Portabilität > Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein Seite 10

11 Verbreitung der Durchführungswege Direktversicherung Pensionskasse 74,4% 74,1% 64,8% 64,2% Pensionsfonds Pensionszusage 7,0% 4,0% 10,1% 2,5% Betriebe 2011 Betriebe 2010 Unterstützungskasse Sonstige (z.b. CTA) 5,5% 2,0% 2,0% 18,6% 0% 20% 40% 60% 80% Quelle: Haufe-Verlag, bav-entscheiderstudie 2011, Basis: 250 Unternehmen > Wie kann die Unterstützungskasse als Liquiditätsmodell genutzt werden? Seite 11

12 Unterstützungskasse als Liquiditätsmodell Arbeitgeber Zusage Einstandspflicht Arbeitnehmer Zuwendungen Leistungen (Rente oder Kapital) Unterstützungskasse langfristige Darlehensgewährung freie Kapitalanlage (pauschaldotiert) Unterstützungskasse als Liquiditätsmodell Arbeitgeber Zusage Einstandspflicht Arbeitnehmer Zuwendungen Leistungen (Rente oder Kapital) Unterstützungskasse Tilgung bei Leistungsfälligkeit freie Kapitalanlage (pauschaldotiert) Seite 12

13 Liquiditätsauswirkungen > Keine laufende Beitragsbelastung > Liquidität verbleibt langfristig bis zur Leistungsfälligkeit im eigenen Betrieb > Freie Anlage der Gelder im Unternehmen (z.b. Investitionen oder Kapitalanlagen) > Überschüsse verbleiben im Betrieb > Steuerstundungseffekt durch jährliche liquiditätsneutrale Zuwendung > Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit durch flexible Zuwendungshöhe > Flexibilität bei veränderter Wirtschaftslage Individuelle Ausgestaltung > Flexible Gestaltung aller Zusageparameter (Personalpolitik) > Fast alle Zusageformen stehen zur Verfügung > Zuschüsse und Zinszusagen individuell wählbar > Finanzierungsformen flexibel kombinierbar > Steuerbegünstigte Kapitalzusagen sind möglich > Entgeltumwandlung kann eingeschlossen werden > Personalkostensenkung durch Lohnverzicht > Gelder verbleiben langfristig im Unternehmen > Einmalbeiträge können umgewandelt werden (z.b. Weihnachtsgeld oder Tantiemen) > Attraktive Zusage für Arbeitnehmer > Individuelle Konzeption kann exakt auf den konkreten Bedarf des Unternehmens zugeschnitten werden Seite 13

14 Praxisbeispiel > Mittelständisches Beispielunternehmen > 10 Arbeitnehmer (Durchschnittsalter 37,5 Jahre) > Rechtsform GmbH > Gesamtsteuerbelastung 30 % > Gesamtkapitalrendite 6 % > Beitragssatz PSV 2,6 > Beispiel zur Zusagegestaltung > Beitragsorientierte Leistungszusage auf eine einmalige Kapitalleistung > Entgeltumwandlung 100 monatlich > Arbeitgeberzuschuss 25 % = 25 monatlich > Zinszusage 3,5 % p.a. Rechenbeispiel Arbeitnehmer Zusage Betriebsrente Zinszusage: Zugesagter Zins: 3,5 % 3,5% Entgeltumwandlung: Arbeitgeberzuschuss: Arbeitgeberzuschuss: Entgeltumwandlung: Ohne Entgeltumwandlung Arbeitgeberbelastung: Arbeitnehmer brutto: Arbeitnehmer netto: Mit Entgeltumwandlung Arbeitgeberbelastung: Arbeitnehmer brutto: Arbeitnehmer netto: Rendite: 8,6 % Differenz netto: 50 Kapitalleistung: Berechnungsannahmen: Arbeitnehmer, 37 Jahre, Lohnsteuerklasse I, keine Kinder, gesetzliche Krankenversicherung, Kirchensteuerpflicht in Nordrhein-Westfalen, Werte gerundet. Seite 14

15 Liquiditätsauswirkungen Unternehmen Möglichkeiten für die Umsetzung eigene Unterstützungskasse > Typischerweise in der Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.v.) > Nur für sehr große Unternehmen sinnvoll (Verwaltungsaufwand) > Überwachung der steuerlichen Vorschriften muss in eigener Verantwortung erfolgen > Verwaltung wird oft auch auf einen externen Dienstleister ausgelagert Gruppen-Unterstützungskasse > Kompakte Lösung für kleine und mittelgroße Unternehmen > Segmentiertes Teilvermögen für jedes einzelne Unternehmen > Verwaltung wird oft zentral übernommen und kann technisch effizienter abgewickelt werden > Ausgestaltung der Versorgung erfolgt auch hier individuell Seite 15

16 Verwaltung rechtssicher gestalten > Fehler in der Verwaltung können erhebliche Konsequenzen haben (z.b. Aberkennung der steuerlichen Vorteile) > Verwaltungspartner muss Erfahrung und Zulassungen vorweisen können > Langfristige Ausfinanzierung der Versorgungsversprechen entscheidend > Beratung mit konkreten betriebswirtschaftlichen Prognoseberechnungen erforderlich > Einbindung des Steuerberaters in die Entscheidung > Mit einer gut strukturierten Verwaltung ist die Unterstützungskasse eine sinnvolle Alternative mit nachhaltigen Vorteilen für das Unternehmen. Münchner Versorgungsmanagement GmbH Südliche Münchner Straße 8a Grünwald bei München Tel. 089/ Fax 089/ Seite 16

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