Das Corporate Design des Kantons Luzern

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1 1 Das Corporate Design des Kantons Luzern kundenfreundlich kompetent korrekt Kanton Luzern

2 Inhalt 2 1. Die Marke «Kanton Luzern» 2. Die Identitätselemente Das Kantonswappen Das Kantonslogo Die Stempel Die Schriften Die Farben 3. Die Geschäftspapiere Briefblatt A4 Adresskopf-Varianten Kuverts C5, B5, C4, B4 Visitenkarte 4. Schreiben und Beschlüsse des Regierungsrates, der Departemente und der Dienststellen Diese Vorlagen für diese Dokumente wurden im Projekt GEVER definiert und sind auf dem Intranet des Kantons zu finden. Wenn Sie keinen Zugriff auf das Intranet haben, können Sie sich bei der Staatskanzlei melden: information@lu.ch, Tel Formulare Formular A4, Zonen und Masse Formular A4 mit erweiterter Formularzone 6. Repräsentative Infomaterialien 7. Repräsentation Rednerpult Infowände Ausstellungen Giveaways 8. Behördliche Dokumente Urkunden Zeugnisse Ausweise Diplome 9. Inserate Stelleninserate Veranstaltungsinserate 10. Beschriftungen Gebäude aussen und innen Fahrzeuge 11. Digitale Medien Internet Bildschirm-Anwendungen 12. Organisationen mit eigener visueller Identität Hoheitliche Aufgaben Repräsentativer Auftritt Kombination Schriftzug LUZERN und Kantonslogo Die «Tags» Flyer Publikationen Plakate Broschüren Absender

3 3 Die Marke «Kanton Luzern» 1

4 Die Marke «Kanton Luzern» 4 Liebe Mitarbeiterin Lieber Mitarbeiter Regierungsrat und Verwaltung wollen, dass ihre Kundinnen und Kunden, die Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag erfahren, dass der Staat für sie da ist und sich an ihren Bedürfnissen orientiert; die Mittelbeschaffung und -verwendung des Kantons als vernünftig und gerecht empfinden; die Vorzüge des Lebensraumes und des Werkplatzes Luzern schätzen; die staatlichen Leistungen kennen und von deren Qualität, Wirksamkeit und Preiswürdigkeit überzeugt sind; der Regierung und der Verwaltung vertrauen. Unsere Einwohnerinnen und Einwohner sowie potenzielle Zuzüger sollen überzeugt sein, dass Luzern für sie «der richtige Ort» ist, um zu leben, zu arbeiten und zu investieren. Sie müssen von der Qualität der staatlichen Leistungen und der Kundenfreundlichkeit Kenntnis haben. Der Kanton muss deshalb seine wesentlichen Ziele bekannt machen und sich als Marke positionieren. Regieren und Verwalten finden in der Öffentlichkeit statt. Jede Entscheidung, jeder Brief, jeder Telefonanruf und jeder Auftritt unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Chance, die Marke «Kanton Luzern» mit positiven Inhalten zu füllen: bürgernah, kundenfreundlich, kompetent, hilfsbereit, korrekt... Ein wesentliches Element der Marke «Kanton Luzern» ist unser Erscheinungsbild (Corporate Design, CD). Mit der konsequenten und korrekten Anwendung der CD-Vorschriften wird ein professioneller Auftritt des Kantons gewährleistet. Leistungen und Botschaften erhalten den klaren Absender «Kanton Luzern» und sind für die Öffentlichkeit jederzeit erkennbar.

5 Die Marke «Kanton Luzern» 5 Klare Kompetenzregelungen Die CD-Vorschriften sind für die Departemente, die Gerichte und die Dienststellen verbindlich. Für die Einhaltung der CD-Vorschriften sind die Departemente bzw. die Departementsleitungen verantwortlich. Die Staatskanzlei berät und unterstützt sie dabei. Abweichungen von den CD- Vorschriften sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligung kann nur durch die Staatskanzlei erteilt werden und muss in schriftlicher Form vorliegen. Bewilligungen können unbeschränkt, zeitlich limitiert oder für Einzelfälle erteilt werden. Jedes selbständige Erscheinungsbild wird im Hinblick auf die kantonalen CD-Vorschriften vom Informationsdienst der Staatskanzlei überprüft und genehmigt. Wichtig: Das Kantonslogo ist auch bei selbständigen Auftritten von Dienststellen oder Abteilungen zu integrieren. (vgl. Kapitel 12 «Organistionen mit eigener visueller Identität»). Die Staatskanzlei kann bei direkten Verstössen gegen die CD-Vorschriften auf einer Korrektur und Neuauflage bestehen. Die Kosten gehen zu Lasten der fehlbaren Organisationseinheit. Die Staatskanzlei kann Dokumente, die gegen die Vorgaben verstossen, von den Websites der kantonalen Verwaltung entfernen lassen. Die Staatskanzlei kann in Absprache mit dem zuständigen Departement im Namen von Dienststellen oder Abteilungen Aufträge erteilen, um die CD-Vorschriften durchzusetzen. Die daraus resultierenden Kosten werden der betroffenen Organisationseinheit belastet. Allgemein verbindliche Bestimmungen Briefe, Formulare und andere Drucksachen sind nach den CD-Vorgaben in diesem Handbuch zu gestalten. Es bestehen Richtlinien für Inhalt und Gestaltung von Logozone, Absender- und Adressfeld, Brieftext und Unterschriftenzone. Geschäftspapiere des Kantons Luzern sind generell mit dem linksbündigen Kantonslogo L gestaltet. Das Kantonslogo M ist ausschliesslich für Urteile und Entscheide der Gerichtsbehörden reserviert. Die aktuelle Version dieses Dokuments finden Sie auf

6 6 Die Identitätselemente Das Kantonswappen Das Kantonslogo Die Stempel Die Schriften Die Farben 2

7 Das Kantonswappen 7 Das Kantonswappen existiert nur in der schwarzweissen Ausführung. Die farbige Variante wird nicht mehr verwendet. Das im visuellen Erscheinungsbild verwendete Kantonswappen hat eine Proportion von annähernd 5:6 (5/5 breit, 6/5 hoch). Seine Masse leiten sich ab von der Strichdicke, welche die kleinste Mass-Einheit E darstellt. Die genauen Abmessungen des Kantonswappens sind somit, je ausserkant gemessen: Breite 42 E, Höhe 51 E. Die beiden Hälften sind, innerkant gemessen, je 20 E breit und 49 E hoch. Das linke Feld ist eingeteilt in elf Schraffurstriche, von denen der erste mit dem oberen Wappenrand zusammenfällt und der elfte unten in der Mitte des Rundbogens enthalten ist. Der Zwischenraum zwischen den Schraffurstrichen beträgt 4 E.

8 Die Konstruktion des Kantonswappens 8 Kantonswappen schwarz-weiss E=Mass-Einheit 1E 1 20E 42E 20E E 4E E 51E 7 Zirkelpunkt für Kreisbogen

9 Das Kantonslogo L 9 Das Kantonslogo L (nachstehend Logo L genannt) ist eine linksbündige Kombination des Schriftzuges KANTON LUZERN mit dem Kantonswappen, formal zusammengehalten durch drei horizontale Linien (im folgenden Logolinien genannt). E=Mass-Einheit Das schwarz-weisse Logo L mit der Proportion1E/3E in Kombination mit dem Strichwappen dominiert das gesamte visuelle Erscheinungsbild des Kantons Luzern. Unterhalb des Wortes LUZERN kann der Departementshinweis stehen. Das Logo L mit dem blau-weissen Wappen darf nicht mehr verwendet werden Die Schriften sind: Futura Light (KANTON) Futura Bold (LUZERN) Futura Light (Departementshinweis) Logo L mit schwarz-weissem Wappen 1E Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Logo L mit blau-weissem Wappen 3E 1E 3E Wichtig: Innerhalb der Logolinien rechts des Wappens steht keie Text. 1E Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Instanzennamen 3E

10 Logo L Die Normlängen 10 Standard-Logo L 1E/3E E=Mass-Einheit Die für die meisten Anwendungen gültige Proportion der Logolinien links und rechts vom Wappen beträgt 1E/3E. Die Länge der Logolinien rechts des Wappens ist nicht variabel. Logo L 1E/3E 1E 3E Finanzdepartement Kurz-Logo L 1E/1E Die Proportion 1E/1E dient dazu, dem Kantonslogo in sehr kleinen Formaten, zum Beispiel auf Give aways, noch genügend Präsenz zu sichern. Das Kurz-Logo 1E/1E darf nur mit schriftlicher Ausnahmebewilligung der Staatskanzlei verwendet werden. Kurz-Logo L 1E/1E 1E Finanzdepartement 1E Verboten sind: Logo ohne Logolinien 1E Finanzdepartement Logo mit kürzeren Logolinien als beim Kurzlogo L 1E 1E Finanzdepartement

11 Das Logo L mit Dienststelle 11 In der Praxis kommt es hin und wieder vor, dass kantonale Dienststellen Präsenz markieren müssen (Patronat, Sponsoring, Co-Autorenschaft usw.). Typische Beispiele sind Plakate und Inserate für Veranstaltungen, die von mehreren Firmen, Organisationen und vom Kanton unterstützt werden. Für diese Fälle wird das Logo L unterhalb des Departementshinweises ergänzt mit dem Namen der Dienststelle, bei kurzen Namen einzeilig, bei langen Namen zweizeilig, gesetzt in Futura Bold. Die Versalhöhe X des Dienststellennamens entspricht der Versalhöhe X von LUZERN im Logo. Logo L mit 1-zeiligem Dienststellennamen Logo L mit Departementsnamen E=Mass-Einheit Wichtig: Das Logo L mit Dienststellennamen darf auf Geschäftspapieren nicht verwendet werden. Logo L mit 2-zeiligem Dienststellennamen Beispielinserat

12 Die gültigen Logos L 12 E=Mass-Einheit 1E 3E Staatskanzlei Bildungs- und Kulturdepartement Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Finanzdepartement Gesundheits- und Sozialdepartement Justiz- und Sicherheitsdepartement Gerichte

13 Das Kantonslogo M 13 Standard-Logo L 1E/3E E=Mass-Einheit Das Kantonslogo M (nachstehend Logo M genannt) ist eine auf die Mittelachse ausgerichtete Kombination des Schriftzuges KANTON LUZERN mit dem Kantonswappen, formal zusammengehalten durch drei horizontale Linien (im folgenden Logolinien genannt). Die Namen der Instanzen werden unterhalb des Wappens in die Logolinien integriert. Schrift: Futura Light Logo M mit schwarz/weissem Wappen Standard-Logo M 2E/2E Die Proportion der Logolinien links und rechts vom Wappen beträgt 2E/2E. 1E 2E 1E 1E 2E 1E Wichtig: Der Einsatz des Logos M ist ausschliesslich für Urteile und Entscheide der Gerichtsbehörden reserviert Kantonsgericht Logo M mit blau/weissem Wappen 2E 2E 1E 1E 1E 1E Kantonsgericht

14 Die gültigen Logos M Achtung: Die Logo M sind ausschliesslich für Urteile und Entscheide der Gerichtsbehörden reserviert. 14 E=Mass-Einheit 2E 2E 1E 1E 1E 1E Kantonsgericht Bezirksgericht Luzern Bezirksgericht Hochdorf Kriminalgericht Arbeitsgericht usw.

15 Die Konstruktion des Kantonslogos 15 Die Proportionen des Kantonslogos basieren auf der horizontalen Linienschraffur des schwarz-weissen Kantonswappens. Sämtliche Masse beruhen auf der Mass-Einheit E, die der Strichdicke des Wappens entspricht. Logo L Die Strichdicke der drei horizontalen Logolinien beträgt 1 E. Die obere horizontale Logolinie fällt mit dem 1. Schraffurstrich, die mittlere Logolinie mit dem 6. Schraffurstrich und die untere Logolinie mit dem 11. Schraffurstrich des Wappens zusammen. Die Versalhöhe von KANTON ist oberkant mit dem 2. und unterkant mit dem 5. Schraffurstrich des Wappens bündig. Die Versalhöhe von LUZERN ist oberkant mit dem 7. und unterkant mit dem 10. Schraffurstrich des Wappens bündig. Logo M Die Strichdicke der drei horizontalen Logolinien beträgt 1 E. Die obere horizontale Logolinie fällt mit dem 6. Schraffurstrich, die mittlere Logolinie mit dem 11. Schraffurstrich des Wappens, die untere Logolinie in der analogen Fortsetzung nach unten mit dem imaginären 16. Schraffurstrich zusammen. Die Versalhöhe von KANTON LUZERN ist oberkant mit dem 7. und unterkant mit dem 10. Schraffurstrich des Wappens bündig. Schriften KANTON: Futura Light LUZERN: Futura Bold Schriften KANTON LUZERN: Futura Light Namen der Gerichte: Futura Light

16 Logo L (Linksbündig) Die Konstruktion 16 E=Mass-Einheit

17 Logo M (Mittelachse) Die Konstruktion 17 E=Mass-Einheit

18 Runde Stempel 18 Stempel, die Beurkundungscharakter haben oder ähnlich wie ein Siegel die Unterschrift besiegeln, sind rund. Im Zentrum steht das Kantonswappen. Über dem Wappen stehen die Worte KANTON LUZERN. Unter dem Wappen steht der Instanzenname. Runde Stempel enthalten keine Adressangaben. Die Proportionen der runden Stempel beruhen auf der Konstruktion des Kantonswappens. Die Masse beziehen sich auf die Mass-Einheit E, die der Strichdicke des Wappens entspricht. Da die Länge der Instanzennamen variiert, verändert sich bei gleichbleibendem Stempeldurchmesser auch die Versalhöhe der Buchstaben, das heisst, bei kurzen Instanzennamen ist die Schrift grösser als bei langen (siehe nebenstehende Beispiele). Fix ist der Abstand 4E von der äusseren Kreislinie (innerkant) zur oberen Kante der Buchstaben. Zwischen Instanzennamen und KANTON LUZERN wird rechts und links ein Punkt gesetzt. Die Punktgrösse entspricht dem jeweiligen Schriftgrad. Wortzwischenräume mit Punkt sind etwas grösser als Wortzwischenräume ohne Punkt. Der Standarddurchmesser der runden Stempel beträgt 30 mm. Sind kleinere Stempel erforderlich, sollte aus Lesbarkeitsgründen die Versalhöhe von 1,6 mm nicht unterschritten werden. Schrift: Futura Light, versal. Beispiele: Stempel mit kurzen Instanzennamen Standardgrösse kleinste Grösse Stempel mit mittellangen Instanzennamen Standardgrösse kleinste Grösse Stempel mit langen Instanzennamen Standardgrösse kleinste Grösse

19 Die Konstruktion des runden Stempels 19 E=Mass-Einheit

20 Adressstempel 20 Adressstempel mit Logo L Oberhalb des Adressblocks steht das Logo L. Der Departementshinweis fällt weg. Stempel mit dem Standard-Logo L 1E/3E sind 62 mm breit. Die Höhe ist variabel, entsprechend der Anzahl Zeilen. Instanzennamen werden in Futura Bold geschrieben, Adress- und andere Angaben in Futura Light. Die Schriftgrösse beträgt 8 Punkt. Adressstempel tragen unten eine Abschlusslinie (Linienstärke 0,3mm). Stempel mit Standard-Logo L 1E/3E

21 Schrift: Futura 21 Das visuelle Erscheinungsbild des Kantons Luzern wird durch die Schrift Futura wesentlich mitgeprägt. Dabei gelten für den Textbereich folgende Regeln: 1. Gedruckter Text Die Futura ist für alle Schriftanwendungen in Drucksachen die Grundschrift für den Lauftext. Für Titel, Untertitel sowie grosszügige Auszeichnungen kann jede andere Schrift eingesetzt werden, sofern sie in einem guten Kontrast zur Futura steht und es sich um einen qualitativ einwandfreien Schriftschnitt handelt. Wenigstens 75% der gesamten Textmenge sind jedoch in der Grundschrift Futura zu setzen. Beispiele dafür finden Sie im Kapitel 6 «Repräsentative Infomaterialien». Futura Light ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTU VWXYZabcdefghijklmnopqr stuvwxyz %&() œæœâø@éèëêéèë/* $!?,. Futura Book Laufweiten: Kleine Schriftgrade: normal Grosse Schriftgrade: eng Laufweiten: Kleine Schriftgrade: normal Grosse Schriftgrade: eng ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTU VWXYZabcdefghijklmnopqr stuvwxyz %&() œæœâø@éèëêéèë/* $!?,. Futura Bold Laufweiten: Kleine Schriftgrade: normal Grosse Schriftgrade: eng ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTU VWXYZabcdefghijklmnopqr stuvwxyz %&() œæœâø@éèëêéèë/* $!?,. 2. Geschriebener Text Für Schriftstücke, welche auf PC geschrieben werden, werden ausschliesslich die Schriften Arial und Arial Black verwendet. Arial ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTU VWXYZabcdefghijklmnopqr stuvwxyz %&() œæœâø@éèëêéèë/* $!?,. Arial Black ABCDEFGHIJKLMNOPQRS TUVWXYZabcdefghijklmno pqrstuvwxyz % &()œæœâø@éèëêéèë/* $!?,.

22 Kantonsfarben Blau Weiss Schwarz 22 Kantonsblau Weiss Schwarz Pantone Process Blue C (nicht Process Cyan C) 4-Farbenskala Europa 100% Cyan 15% Magenta RGB R 0 G 130 B 199 NCS Natural Color System B nächstes NCS-Muster RGB R 255 G 255 B 255 NCS Natural Color System Y nächstes NCS-Muster Pantone Process Black C (nicht Black C) 4-Farbenskala Europa 100% Schwarz RGB R 0 G 0 B 0 NCS Natural Color System 9000 nächstes NCS-Muster RAL 5015 Himmelblau 3M Scotchcal Olympiablau RAL 9003 Signalweiss 3M Scotchcal Weiss glanz Weiss matt RAL 9011 Graphitschwarz 3M Scotchcal Schwarz glanz Schwarz matt

23 23 Die Geschäftspapiere Dienststellen, die das Corporate Template Management (Office At Work) einsetzen, halten sich an die dafür optimierten Vorgaben. Für alle anderen Organisationen, gelten die hier aufgeführten Vorgaben. 3 Inhalt: Überarbeitung des Kapitels «Geschäftspapiere» Die Geschäftspapiere Richtlinien für die Geschäftspapiere Allgemeinverbindliche Bestimmungen Logozone (1) Absenderzone (2) Zone für Zusatzinformationen (3) Adresszone (4) und Briefzone (5) Unterschriftenzone (6) Dokumentenpfad (7) Vorlagen -Verkehr Zuständigkeiten Anhang Detailangaben (Tabelle) zu Briefblattzonen und Schriften Briefblatt A4: Zonen und Masse Adresskopf-Varianten, Gestaltungsbeispiele Kuverts: Zonen und Masse Visitenkarte: Zonen und Masse

24 Überarbeitung des Kapitels «Geschäftspapiere» 24 Das Handbuch «Das visuelle Erscheinungsbild des Kantons Luzern» umfasst die Inhalte, Weisungen und Ziele des Corporate Design des Kantons Luzern. Es dient dazu, den einheitlichen Auftritt des Kantons und seiner Insitutionen um- und durchzusetzen. Die vorliegende, revidierte Ausgabe des Handbuchs ersetzt alle früheren Versionen. Das Handbuch enthält alle verbindlichen Bestimmungen über die Identitätselemente des Kantons (Logo, Stempel etc.), die Vorgaben für die Gestaltung der Geschäftspapiere der Departemente und Dienststellen sowie des Kantonsrates, die Regelungen für Formulare und behördliche Dokumente sowie die Gestaltungsvorschriften für Inserate, Ausweise, Hausbeschriftungen und digitale Medien. Die teils unvollständigen oder veralteten Vorgaben für Drucksachen, Ausweise und digitale Medien sind mit der jüngsten Revision ergänzt und aktualisiert worden. Damit findet eine Reihe von Teilrevisionen und Ergänzungen ihren vorläufigen Abschluss. Das Handbuch wurde im Jahr 2002 in Kraft gesetzt wurde das Kapitel 3 «Geschäftsdrucksachen» für Konsul und Office At Work (Corporate Template Management) optimiert. Für Organisationen, die Office At Work/CTM einsetzen, sind die dort definierten Vorgaben bindend. Alle anderen Organisationen halten sich an die Layout- Vorgaben in diesem Kapitel. Das Corporate Design stellt beim öffentlichen Auftritt des Kantons und seiner Organe konsequent nicht die internen Strukturen in den Vordergrund, sondern den Kundennutzen. Deshalb bilden zum Beispiel die Absenderzeilen bei Geschäftsbriefen oder -Mails nicht die gesamte Verwaltungshierarchie ab, sondern liefern dem Empfänger konzise Informationen über die Funktion des Korrespondenzpartners und die zuständige Ansprechperson. Auch bei andern Produkten der Verwaltung ist auf diesen Punkt zu achten, Websites z.b. sollen ebenfalls nicht die interne Struktur abbilden, sondern die Dienstleistungen und Produkte. Luzern, Juni 2012

25 Die Geschäftspapiere 25 Der Kanton und seine Institutionen treten nach aussen mit einem einheitlichen Erscheinungsbild auf. Die Einheitlichkeit des Erscheinungsbildes wird insbesondere in den Geschäftspapieren sichtbar. Gestaltung und Inhalt der einzelnen Elemente der Geschäftspapiere sind deshalb von zentraler Bedeutung, von den Absenderangaben bis hin zu den Detailinformationen in der Unterschriftenzone eines Briefes. Richtlinien für die Geschäftspapiere Im Auftrag des Regierungsrates erlässt die Staatskanzlei Richtlinien für die Geschäftspapiere, in denen namentlich verbindlich geregelt wird: Die Verwendung der Identitätselemente (Kantonslogo) auf den Geschäftspapieren Die Verwendung der verschiedenen Schriften und der unterschiedlichen Schriftgrade Das Grundlayout und die Gliederung der Geschäftspapiere in verschiedene Zonen (vgl. dazu die Darstellungen auf den Vermassungsdokumenten) Inhalt und Gestaltung von Logozone (1), Absenderzone(2) und Zone für Zusatzinformationen(3) Gestaltung von Adresszone(4) und Brieftext(5) Inhalt und Gestaltung von Unterschriftenzone(6) und Dokumentenpfad (7) Zur Verdeutlichung der verbindlichen Bestimmungen über Geschäftspapiere enthalten die Richtlinien der Staatskanzlei Detailangaben zu Zonen und Massen sowie den verwendeten Schriften in Geschäftspapieren Gestaltungsvorschriften für Kuverts und Visitenkarten Gestaltungsbeispiele für die Anwendung des Erscheinungsbildes des Kantons Der Zentrale Informationsdienst der Staatskanzlei koordiniert und überwacht die Umsetzung des Erscheinungsbildes im Kanton. Er ist in allen Fragen um das Erscheinungsbild zu konsultieren und entscheidet über allfällige Ausnahmeregelungen abschliessend. Allgemeinverbindliche Bestimmungen Geschäftspapiere des Kantons Luzern sind generell mit dem Kantonslogo L linksbündig gestaltet. Sofern das Departement nicht im Absender genannt wird, ist dem Kantonslogo der Name des zuständigen Departements beigefügt. Folgeseiten tragen kein Kantonslogo. Die Seitennummerierung ist in der Kopfzeile zentriert zwischen zwei Strichen anzugeben. Dienststellen und Institutionen mit eigenem Erscheinungsbild müssen das Kantonslogo L unten links senkrecht stehend verwenden (vgl. Kapitel 12 «Organisationen mit eigener visueller Identität»). Dokumente mit hoheitlichem Charakter (z. B. Korrespondenz, Verfügungen) sind ausschliesslich in der Form der offiziellen Geschäftspapiere (mit Kantonslogo L linksbündig) abzufassen. Das betrifft auch Dienststellen und Institutionen mit Berechtigung für ein eigenes visuelles Erscheinungsbild. Die Verwendung anderer Logos auf derartigen Dokumenten ist unzulässig. Dokumente mit repräsentativem Charakter (z. B. Broschüren, Flyer, Veranstaltungsprogramme) werden gemäss Kapitel 6 «Repräsentative Infomaterialien» erstellt. Dienststellen und Institutionen mit Berechtigung für ein eigenes visuelles Erscheinungsbild erstellen diese Dokumente gemäss ihrem CD-Manual. Für Geschäftspapiere wird ausschliesslich die Schrift Arial verwendet. Es dürfen in der Korrespondenz keine anderen Schriften verwendet werden. Schriftgrösse ist in der Regel 11 pt bei einfachem Zeilenabstand. In Geschäftspapieren wird ausschliesslich Flattersatz linksbündig verwendet. In der Korrespondenz darf Blocksatz nicht verwendet werden. Der Seitenrand beträgt links 30 mm, rechts 20 mm.

26 26 Grundsätzliche Bestimmungen zum Briefblatt A4 Im Folgenden werden die grundsätzlichen Bestimmungen für die verschiedenen Zonenfelder auf einem normalen Briefblatt A4 und deren Inhalt wiedergegeben. Sie gelten sinngemäss auch für das Faxblatt, die Kurzmitteilung, die Grusskarte, die Visitenkarte, Kuverts und Adressetiketten sowie für Formulare. Die Detailangaben zu Schriftarten und Schriftgrössen sind in der Tabelle «Briefblatt A4, Zonen und Masse» zusammengefasst und auf den Vermassungsseiten visualisiert. Logozone (1) Die Logozone enthält das Kantonslogo L linksbündig und die Abschlusslinie. Unter dem Kantonslogo wird das zuständige Departement, die Staatskanzlei, das Gericht genannt, sofern diese nicht im Absender erwähnt sind (keine Doppelnennungen). Absenderzone (2) Die Absenderzone enthält eine für die Postzustellung eindeutige Adresse der Behörde, des Departements, der Dienststelle resp. Institution. Fakultativ ist die zuständige Abteilung beigefügt, wobei auf die Bezeichnung «Abteilung» in der Regel verzichtet wird. Auf die Nennung «des Kantons Luzern» oder «Kanton Luzern» wird verzichtet (Doppelnennung mit dem Kantonslogo). Die Absenderzone enthält ausschliesslich Angaben zur Institution. Angaben zur Person des Absenders gehören in die Unterschriftenzone (6). Die Postadresse umfasst neben Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort auch den Hinweis «Postfach» und die entsprechende Postfachnummer. Im Absenderblock werden eine (zentrale) Telefonnummer und fakultativ eine (zentrale) Faxnummer, eine (zentrale) -Adresse und die URL der Institution geführt. Die Dienststellen sind aus rechtlicher Sicht die untersten Verwaltungseinheiten, die die Verwaltungsgeschäfte in ihrem Zuständigkeitsbereich selbständig und im eigenen Namen führen (SRL Nr. 20, Organisationsgesetz, 33). In den Geschäftspapieren des Kantons ist deshalb die zuständige Dienststelle (das Amt, der xy-dienst etc.) zu nennen. Für die Benennung der Dienststelle in den Geschäftspapieren ist der in der Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente (SRL Nr. 37) aufgeführte Dienststellenname zu übernehmen. In der Regel wird die zuständige Dienststelle in der Absenderzone an erster Stelle genannt, darunter folgt allenfalls die entsprechende Abteilung oder die Fachstelle. Auf die Darstellung einer mehrstufigen Hierarchie unterhalb der Dienststelle soll im Interesse der Klarheit verzichtet werden, das heisst, dass nach der Dienststelle gleich die unterste zuständige Ebene genannt wird. Von der Regel, dass die Dienststelle zu nennen ist, kann in gewissen Fällen abgewichen werden. So macht es beispielsweise keinen Sinn, wenn sich die Schulleitung einer Kantonsschule in einem Elternbrief mit dem Absender «Dienststelle Gymnasialbildung» an die Eltern ihrer Schüler wendet.

27 27 Die Bezeichnung «Dienststelle» wird im Absender in der Regel verwendet (Dienststelle Finanzen, Dienststelle Landwirtschaft und Wald usw.). Ausnahmen von dieser Regel sind in bewilligten Einzelfällen (z. B. bei sehr langen Dienststellenbezeichnungen) möglich. Wo der Begriff «Dienst» in der Bezeichnung bereits vorkommt oder wo noch der Begriff «Amt» verwendet wird, wird selbstverständlich auf «Dienststelle» verzichtet (z. B. «Veterinärdienst», «Strassenverkehrsamt»). Gleiches gilt sinngemäss für die Bezeichnung «Abteilung». Die Departementssekretariate sind im Kanton Luzern gemäss Gesetz eigene Dienststellen. Organisatorisch sind sie selbst Stabsstellen des jeweiligen Departements und fassen gleichzeitig verschiedene Stabsstellen dieses Departements zusammen. Nach aussen treten die Departementssekretariate und deren Abteilungen (z.b. Rechtsdienst) deshalb ausschliesslich im Zusammenhang mit ihrem Departement auf. Für Aussenstehende ist das Departementssekretariat nicht als Dienststelle der kantonalen Verwaltung wahrnehmbar. In der externen Korrespondenz ist deshalb auf den Absender «Departementssekretariat» generell zu verzichten. Absender ist immer das jeweilige Departement, eventuell ergänzt durch die entsprechende Abteilung (also z.b. «xy-departement, Rechtsdienst»). Im Zusammenhang mit den Departementssekretariaten bzw. deren Abteilungen ist noch eine weitere Feststellung zu machen: Die Bezeichnung der Abteilungen mit gleicher Funktion und Aufgabe variiert heute von Departement zu Departement. Das ist der Sache nicht dienlich. Es wird deshalb im Rahmen dieser Richtlinien eine einheitliche Benennung der betreffenden departementalen Stabsstellen mit identischer Funktion und Aufgabe festgelegt. Gleichermassen werden auch in den Dienststellen die Bezeichnungen von Stabsstellen mit gleichen Aufgaben vereinheitlicht. Die Departemente und Dienststellen sind gehalten, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen. frühere Bezeichnungen Rechtsabteilung; Abteilung Rechtsdienst; Abteilung Finanzen und Controlling; Controlling und Finanzen; Controlling, Finanzen und Informatik; Controlling, Finanzen, Informatik; Abteilung Zentrale Dienste; Stabsabteilung; Abteilung Dienste; Abteilung Zentrale Dienste und Finanzen einheitliche Bezeichnung Rechtsdienst Controlling und Finanzen resp. Controlling, Finanzen und Informatik Zentrale Dienste resp. Zentrale Dienste und Finanzen

28 28 Zone für Zusatzinformationen (3) In der Zone für Zusatzinformationen werden untergebracht: Paketpostadresse und (fakultativ) Bürostunden, Öffnungszeiten, Aussenstellen usw. Adresszone (4) und Briefzone (5) Zu diesen beiden Zonen gibt es keine besonderen Bemerkungen; siehe deshalb Tabelle «Briefblatt A4, Zonen und Masse». Anstelle der bisherigen Grussformel «Mit freundlichen Grüssen» wird zunehmend die Formel «Freundliche Grüsse» verwendet. Diesbezüglich gibt es aber keine verbindlichen Vorschriften. Unterschriftenzone (6) Die Unterschriftenzone enthält alle persönlichen Angaben zum Absender (in der Absenderzone (3) werden ja ausschliesslich Informationen zur Institution vermittelt). Die Details sind in der Tabelle «Briefblatt A4, Zonen und Masse» festgehalten. Bezeichnungen wie «Amt für...»; «xy-verwaltung»; und ähnliche werden sukzessive eliminiert und durch den Begriff «Dienststelle...» oder «xy-dienst» ersetzt. Damit wird auch eine Vereinheitlichung der Bezeichnung der Führungsfunktion nötig: Künftig wird ausschliesslich von der Leiterin oder dem Leiter einer Dienststelle oder Abteilung gesprochen. Begriffe wie «Vorsteher» (wird nur noch im Zusammenhang mit dem Departement verwendet) oder «Chef» werden nicht mehr resp. nur noch in definierten Ausnahmefällen (Informationschef; Chef Sicherheitspolizei u. ä.) gebraucht. Dokumentenpfad (7) Der Dokumentenpfad (fakultativ) wird in einer Fusszeile geführt. Vorlagen Die Vorlagen für Schreiben und Beschlüsse des Regierungsrates, des Kantonsrates und der Departemente und Dienststellen (Kapitel 4 des Handbuchs zum Erscheinungsbild des Kantons Luzern) werden im Hinblick auf die Neuerungen per und im Zusammenhang mit der Einführung der Geschäftsverwaltung «Konsul» und dem Projekt «CTM» (Corporate Template Management, Vorlagenmanagement in der kantonalen Verwaltung) überarbeitet. -Verkehr Format Der -Verkehr wird standardmässig im HTML- Format abgewickelt. Standard-Schriftgrösse ist Arial 10 pt. Das Rich-Text-Format darf nicht verwendet werden. Absender (Signatur) Im -Verkehr erscheint kein Kantonslogo, im Absender ist deshalb die Bezeichnung «KANTON LUZERN» aufzuführen. Der Absender im -Verkehr fasst die Logozone, Absenderzone und Unterschriftenzone der Geschäftspapiere zusammen. Der Absender (Signatur) ist wie folgt gestaltet: Dr.-Titel* Vorname Name, akad. Titel* Funktion* KANTON LUZERN Dienststelle / Organisation Abteilung* Strasse Nr. PLZ Ort Telefon Zentrale * Fax * vorname.name@lu.ch* allenfalls zusätzliche Angaben * Die mit einem Stern bezeichneten Einträge sind optional. 10 Punkt Arial 8 Punkt Arial Elektronische Visitenkarte Auf das Mitsenden der elektronischen Visitenkarte (MS Outlook) soll verzichtet werden. Disclaimer Auf Hinweise bezüglich Haftungseinschränkungen usw., sogenannte «Disclaimer», wie sie heute als Fussnote häufig verwendet werden, ist im Mailverkehr des Kantons grundsätzlich zu verzichten. Disclaimer sind rechtlich und somit für den Empfänger irrelevant. Zuständigkeiten Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Erscheinungsbild des Kantons, der Gestaltung von Geschäftspapieren usw. ist die Staatskanzlei und dort der Zentrale Informationsdienst zuständig. Detaillierte Informationen zu -Signaturen und Abwesenheitsmeldungen finden Sie unter

29 Anhang 29 Detailangaben (Tabelle) zu Briefblattzonen und Schriften Briefblatt A4: Zonen und Masse Adresskopf-Varianten, Gestaltungsbeispiele Kuverts: Zonen und Masse Visitenkarte: Zonen und Masse

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