Leistungsgerechte Vergütung für ambulante Pflegedienste Deutscher Pflegekongress am 13. Mai in Berlin
|
|
- Berndt Blau
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leistungsgerechte Vergütung für ambulante Pflegedienste Deutscher Pflegekongress am 13. Mai in Berlin Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen
2 Zum Einstieg: Drei Grundfragen 1. Was wird vergütet? Die Vergütungseinheit Einzelleistung Leistungskomplexe Fallpauschalen 2. Wie wird vergütet? Das Vergütungsverfahren Marktpreisbildung Verhandlungspreise Administrierte Preise 3. Woran bemisst sich die Vergütung? Die Vergütungshöhe Selbstkosten? Zuzüglich Gewinn? Vergleichspreise? Durchschnittliche Selbstkosten im Markt? Prof. Dr. Heinz Rothgang 2
3 Ziele der Vergütungsfindung Leistungsgerechte Preise Struktur Gleich aufwändige Leistungen sollen gleich vergütet werden Höherer Aufwand muss zu höheren Preisen führen Niveau Vergütung soll Kosten bei wirtschaftlicher Leistungserstellung decken Vergütung muss angemessenen Gewinn enthalten, um Weiterentwicklung zur erlauben (Investitionen), aber nicht mehr Vergütung soll wettbewerbsneutral sein gleiches Spielregeln für alle Anbieter Vergütungsfindung soll dynamisch effizient sein und Rationierungsanstrengungen fördern Prof. Dr. Heinz Rothgang 3
4 Überblick I. Vergütungseinheit II. III. IV. Vergütungsverfahren Vergütungshöhe Fazit Prof. Dr. Heinz Rothgang 4
5 I. Vergütungseinheit (1/4) Grundannahme im SGB XI: Pflege ist homogenes Gut ( allgemein anerkannter Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse ( 11 I, 28 III, 69, 87 III, 113a I SGB XI) Theoretische Anforderung: 1. Klasseneinteilung: Jede Leistung muss in genau eine Klasse fallen, insgesamt bilden die Klassen das gesamte Leistungsspektrum ab 2. Innerhalb einer Klasse: Homogenität bzgl. Aufwand 3. Zwischen Klassen: Heterogenität der Aufwände Die Punkte 2 und 3 sollten auch regional vergleichend gelten Derzeit: im stationären und ambulanten Bereich Verstoß gegen Forderung 2 und 3. Prof. Dr. Heinz Rothgang 5
6 I. Vergütungseinheit (2/4): stationärer Bereich Pflegerischer Gesamtaufwand in Minuten pro Kopf und Betreuungstag für Bewohner von Pflegeheimen 1. Dezil Mittelwert 9. Dezil Stufe Stufe I Stufe II Stufe III Quelle: Schneekloth/Müller 2000: 146 Relation von 1. und 9. Dezil: Stufe I: 1 : 8,2 Stufe II: 1 : 3,6 Stufe III: 1 : 2,4 Prof. Dr. Heinz Rothgang 6
7 I. Vergütungseinheit (3/4): ambulanter Bereich Unterschiede zwischen den Ländern sind groß und erklärungsbedürftig! Quelle: Rothgang et al. 2009: GEK-Pflegereport Prof. Dr. Heinz Rothgang 177
8 I. Vergütungseinheit (4/4): Reformoption Stationärer Bereich: Definition von aufwandsähnlichen Fallgruppen nach Vorbild der DRGs Bestimmung beispielsweise anhand der Resource Utilisation Groups (RUGs) des Resident Assessment Instruments (RAI) Ambulanter Bereich (SGB XI): Bundesweit einheitliche Gebührenordnung (Leistungsdefinition als Komplexe oder Einzelleistung möglich) Bundeseinheitliche Punktzahlen pro einheitlich definierte Leistung (relative Preise) Punktwertbestimmung auf Landesebene (Basiswert) Festlegung des Basiswertes ist Gegenstand des Vergütungsverfahrens Prof. Dr. Heinz Rothgang 8
9 Überblick I. Vergütungseinheit II. III. IV. Vergütungsverfahren Vergütungshöhe Fazit Prof. Dr. Heinz Rothgang 9
10 II.1 Vergütungsverfahren: Marktpreisbildung (1/2) Vorteile von Marktpreisbildung Wettbewerb zwingt alle Beteiligten zur Offenlegung ihrer Präferenz Leistungsgerechte Preise, die als Knappheitsanzeiger fungieren Voraussetzungen für Marktpreisbildung: 1. Hinreichende Wettbewerbsintensität Ausreichendes Angebot auch regional Freier Marktzutritt neuer Anbieter 2. Schutz von Einrichtungsbewohnern gegen Preissteigerungen (analog Mieterschutz) 3. Hinreichende Eigenbeteiligung der Nachfrager Prof. Dr. Heinz Rothgang 10
11 II. Vergütungsverfahren: Marktpreisbildung (2/2) Stationär Voraussetzung 1 weitgehend gegeben Voraussetzung 3 bei Selbstzahlern gegeben (50% Selbstbeteiligung) Voraussetzung 2 und Regelung für Sozialhilfeempfänger fehlen noch Marktpreisbildung grundsätzlich möglich, Teilregelungen fehlen noch Häusliche Krankenpflege nach SGB V Voraussetzung 1 gegeben Voraussetzung 3 nicht gegeben Marktpreisbildung nicht möglich Ambulante Pflegeleistungen nach SGB XI: Voraussetzung 1 gegeben Voraussetzung 3 gegeben: Selbstbeteiligung durch Opportunitätskosten durch Verzicht auf Pflegegeld Marktpreisbildung möglich, Transparenz muss geschaffen werden Prof. Dr. Heinz Rothgang 11
12 II. Vergütungsverfahren: Administrierte / Verhandlungspreise Administrierte Preise erfordern Datengrundlage Vertragspartner IdR: Verhandlungen plus Bestätigung durch öffentliche Stelle Verhandlungen erfordern Konfliktlösungsmechanismus Schiedsstelle, Schiedsrichter Ersatzvornahme In der Praxis verschwimmen Unterschiede zwischen administrierten und Verhandlungspreisen Jeweils wird materielle Grundlage der Preisfindung benötigt Prof. Dr. Heinz Rothgang 12
13 Überblick I. Vergütungseinheit II. III. IV. Vergütungsverfahren Vergütungshöhe Fazit Prof. Dr. Heinz Rothgang 13
14 III. Vergütungshöhe (1/3) Mögliche Anknüpfungspunkte: Individuelle Selbstkosten führt ohne Kontrolle zur Selbstbedienung führt mit Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Selbstkosten zur Erstarrung des Systems durch zunehmende Regulierung ungeeignet! Externer Vergleich mit anderen Einrichtungen führt theoretisch zur Konvergenz aller Entgelte bietet dann keinen Mechanismus für Entgeltanpassungen ungeeignet! Durchschnittskosten der Einrichtungen einer Region geeignet Prof. Dr. Heinz Rothgang 14
15 III. Vergütungshöhe (2/3) Durchschnittskosten aller Einrichtungen einer Region Ausgestaltung Alle Einrichtungen müssen ihre einrichtungsindividuellen Kosten nachweisen Hieraus werden die Durchschnittskosten (bei Berücksichtigung des Leistungsmix) errechnet Die Durchschnittskosten (evtl. mit Zuschlags- / Abschlagsfaktor) bilden den Basiswert Prof. Dr. Heinz Rothgang 15
16 III. Vergütungshöhe (3/3) Durchschnittskosten aller Einrichtungen einer Region Vorteile Für jede einzelne Einrichtung sind die Preise extern gegeben. Die eigenen Kosten können den Preis nicht beeinflussen Anreize zur Kostensenkung bleiben für jede Einrichtungen vollständig erhalten Das System ist dynamisch effizient. Kostensenkungen führen zu Preissenkung Kostensteigerungen (z.b. Löhne) führen zur Preissteigerung Es gibt einen einheitlichen Preis für alle, der leistungsgerecht ist Wettbewerbsneutralität Geeigneter Anknüpfungspunkt Prof. Dr. Heinz Rothgang 16
17 IV. Fazit Ein transparentes und faire Vergütungssystem für ambulante Pflegeleistungen nach SGB XI erfordert eine bundeseinheitliche Gebührenordnung Bei ambulanten Pflegeleistungen nach SGB XI wäre eine Marktpreisbildung möglich und vorteilhaft Bleibt es bei Verhandlungspreisen / administrierten Preise bieten die Durchschnittskosten aller Einrichtungen den idealen Ausgangspunkt für die Festsetzung des Basiswertes. Prof. Dr. Heinz Rothgang 17
18 Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Heinz Rothgang 18
BARMER GEK Pflegereport 2016: Vorstellung des BARMER GEK Pflegereports 2016 am in Berlin
BARMER GEK Pflegereport 2016: Vorstellung des BARMER GEK Pflegereports 2016 am 24.11.2016 in Berlin Prof. Dr. Heinz Rothgang Thomas Kalwitzki, Dr. Rolf Müller, Rebecca Runte, Dr. Rainer Unger, SOCIUM -
MehrDas neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft
MehrSicherstellung der pflegerischen Versorgung ohne private Pflegeeinrichtungen möglich?
Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ohne private Pflegeeinrichtungen möglich? 10 Jahre Interessen-Gemeinschaft der Privaten Altenpflegeeinrichtungen (IGPA) am 29.10.2015 in Kiel Prof. Dr. Heinz
MehrGesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland. (Hospiz- und Palliativgesetz HPG)
Gesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG) zeitliche Einordnung (I) 10.11.2014 Eckpunkte-Papier von Bundesminister Hermann Gröhe MdB Verbesserung
MehrTabelle 1 Pflegebedürftige und Personal in den Pflegeeinrichtungen im Land Bremen am 15. Dezember 2013 und 2015
Tabelle 1 Pflegebedürftige und Personal in den Pflegeeinrichtungen im Land Bremen am 15. Dezember 2013 und 2015 Merkmal Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Land Bremen 2013 2015 2013 2015 2013 2015 2013 2015
MehrWeiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen
Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen Rene Kellner Referent Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Sachsen 25. Runder Tisch Pflege am 19.9.2016
MehrPflegesatz vollstationär
Pflegesatz vollstationär Woraus Heimpreise bestehen und wie sie verhandelt werden Hartmut Vöhringer Weshalb Pflegesätze? Leistungsgerechte Vergütung soll möglich sein Kosten sollen gedeckt werden Mäßiger
MehrTranslationale Zentren
Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,
MehrFührungskräftekonferenz Fachkräfte gewinnen und halten mit zukunftsfähigen Entlohnungssystemen
Führungskräftekonferenz Fachkräfte gewinnen und halten mit zukunftsfähigen Entlohnungssystemen Aktuelle Entwicklungen in der Pflege in Sachsen 1. Oktober 2015 Matthias Steindorf Der Paritätische Sachsen
MehrKostenentwicklung bei IT-gestütztem Monitoring von unerwünschten Arzneimittelwirkungen in der stationären Altenpflege
Kostenentwicklung bei IT-gestütztem Monitoring von unerwünschten Arzneimittelwirkungen in der stationären Altenpflege Abschlussveranstaltung MADRIC Modellprojekt zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
MehrHilfe im Sterben ist ein Gebot der Menschlichkeit
Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung: Hilfe im Sterben ist Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung Hilfe im Sterben
MehrQualität sichtbar machen. Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung
Qualität sichtbar machen Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung 8. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 28./29.09. 2016 Monika Beissel-Pilzecker Agenda Bedarf nach mehr
MehrHerzlich willkommen! 2. Pflegestärkungsgesetz AOK Rheinland/Hamburg Stand:
Herzlich willkommen! AOK Rheinland/Hamburg Stand: 23.09.2016 Die neuen Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg Vollstationäre Pflege Pflegegrad 2 bis 5 In den Pflegegraden 2 und 3 sind die Leistungsbeträge
MehrPflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der stationären Pflege (Vollstationäre Pflege)
Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der stationären Pflege (Vollstationäre Pflege) zwischen dem Pflegeheim IK-Nr. in Trägerschaft von und - der Pflegekasse bei der AOK
MehrArbeitskreis Altern und Gesundheit Gesundheit Berlin-Brandenburg e.v. Palliativ- und Hospizgesetz. in Kraft ab dem
Arbeitskreis Altern und Gesundheit Gesundheit Berlin-Brandenburg e.v. Palliativ- und Hospizgesetz in Kraft ab dem 01.01.2016 Dr. Barbara Weigl - 16.11.2015 Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil
MehrVergütung und Personalbemessung vollstationärer Pflegeeinrichtungen nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs BMG, Berlin, 3.3.
Vergütung und Personalbemessung vollstationärer Pflegeeinrichtungen nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs BMG, Berlin, 3.3.2016 Prof. Dr. Heinz Rothgang, Dipl.Geront. Thomas Kalwitzki
MehrGesundheitsökonomik. Thema 10 Krankenhausleistungen. Prof. Dr. Alfonso Sousa-Poza, Universität Hohenheim 1
Gesundheitsökonomik Thema 10 Krankenhausleistungen Prof. Dr. Alfonso Sousa-Poza, Universität Hohenheim 1 1. Einführung "Medical systems are inefficient" (ECONOMIST, 15.7.2004) Prof. Dr. Alfonso Sousa-Poza,
MehrDie Zukunft der Langzeitpflege
Die Zukunft der Langzeitpflege Vortrag auf dem Fachforum Mehr gute Pflege wagen! Bestandsaufnahme zur Pflegesituation in Niedersachsen am 10. Juni 2013 in Hannover Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für
Mehr2. GesundheitsWirtschaftsKonferenz Marzahn-Hellersdorf Vertrauen statt Misstrauen Miteinander Pflegequalität sichern
2. GesundheitsWirtschaftsKonferenz Marzahn-Hellersdorf Vertrauen statt Misstrauen Miteinander Pflegequalität sichern Kay Wilke-Schultz 01.12.2015 Überblick Marzahn-Hellersdorf Berliner Bezirk aus Sicht
MehrLeistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI)
Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI) Tagung Chambre des salariés zur Pflegeversicherung am 21.04.2015 20.04.2015 Harald Kilian St. Ingbert 1 Referent Harald Kilian Referent Altenhilfe
MehrWas ist seit dem Inkrafttreten des PSG II im Land Brandenburg geschehen?
Was ist seit dem Inkrafttreten des PSG II im Land Brandenburg geschehen? Fachveranstaltung PSG II und PSG III am 14. September 2016 in Königs Wusterhausen, Andrea Kocaj, Landkreistag Brandenburg 1 Gliederung
Mehr(Wann) ist ambulant vor stationär sinnvoll?
(Wann) ist ambulant vor stationär sinnvoll? FDP Aargau, 21. Januar 2017 Rebekka Hansmann Präsidentin Spitexverband Aargau Die Anfänge der Spitex Agenda 1. Finanzierung 2. Kostentreiber 3. Einsparmöglichkeiten
MehrGestaltungsmöglichkeiten nutzen
Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Vielfalt erhalten Vorstellungen der AOK PLUS zur künftigen Sicherung der Pflege in Sachsen Fünfter Sächsischer Unternehmertag Pflege; Bernd Kuhlmann, Geschäftsführer Pflege
MehrRechtliche Neuerungen aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetz
Rechtliche Neuerungen aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetz Folgen des PNG auf Qualitätsprüfungen und andere praxisrelevante Schwerpunktthemen und deren Umsetzung Themenübersicht - Qualitätsprüfungen nach
MehrDie deutsche Pflegeversicherung Neues in 2017
Die deutsche Pflegeversicherung Neues in 2017 Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Flensburg, den 29.3.2017 Wichtige Eckpunkte der Pflegereform
MehrSpitalfinanzierung nach KVG Widersprüche zwischen dem Willen des Gesetzgebers und Verordnungen?
Spitalfinanzierung nach KVG Widersprüche zwischen dem Willen des Gesetzgebers und Verordnungen? Konferenz H+ Rechnungswesen und Controlling 2013 28. Mai 2013 Dr. iur. Markus Moser, Niederwangen b. Bern
MehrSpezielle Pflegesituationen
58 27. Grundlagen der häuslichen Pflege 1. Erklären Sie den Grundsatz ambulant vor stationär. 2. Wer bietet ambulante Pflege an? 3. Patient, Klient, Kunde. Erläutern Sie den Zusammenhang. 4. Nennen Sie
MehrDie Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015
Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz
MehrErgänzungsvereinbarung in der Intensivpflege / eine regionale und bundesweite Betrachtung
Ergänzungsvereinbarung in der Intensivpflege / eine regionale und bundesweite Betrachtung Dr. Oliver Stegemann Syndikusrechtsanwalt des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Ausgangslage
MehrDer Pflegemarkt 1999 bis 2007
Der Pflegemarkt 1999 bis 2007 Ergebnisse der Pflegestatistik Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Tagung: Pflege be(ob)achten am 10.03.2010 in Münster Heiko Pfaff, Statistisches Bundesamt, VIII B Soziales
MehrVersorgungslücken in der Pflege? Künftige Bedarfe in der pflegerischen Versorgung
Versorgungslücken in der Pflege? Künftige Bedarfe in der pflegerischen Versorgung Aufbruch für eine bessere Pflege DGB-Tagung am 30. Oktober 2013 in Bremen Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für Sozialpolitik,
MehrBestandsaufnahme: Ein Jahr neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Aus Sicht der Pflegekassen
Bestandsaufnahme: Ein Jahr neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Aus Sicht der Pflegekassen Ulrich Pannen, Geschäftsbereichsleiter Pflege AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse 1 PSG II Auswirkungen
Mehrzwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als Träger der Sozialhilfe und Finkenau Hamburg
Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als Träger der Sozialhilfe und PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH Finkenau 11 22081
MehrWeiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf
Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf
MehrStatus Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 6. November 2012, Wolfsburg GKV-Spitzenverbandes Gliederung Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Bewertung des Gesetzes Fazit 2 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - Aktueller
MehrProf. Dr. Stefan Greß. Qualitätssicherung im und durch den Markt für Pflege
Prof. Dr. Stefan Greß Qualitätssicherung im und durch den Markt für Pflege Vortrag bei der Tagung des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges) Pflegequalität im Institutionenmix
MehrZukunftsfähige teilstationäre Pflege in Bayern - Erster Rahmenvertrag für die Tages- und Nachtpflege
Zukunftsfähige teilstationäre Pflege in Bayern - Erster Rahmenvertrag für die Tages- und Nachtpflege Fachtag am 25.10.2018 in Nürnberg und am 06.11.2018 in München Rechtliche Grundlage 75 SGB XI Rahmenverträge,
MehrTranslationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband
Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie Berlin, 30.11.2016 Bernhard Egger GKV-Spitzenverband 2 Abs. (1) Satz 3 SGB V Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem anerkannten
MehrDRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Anlage 2 DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Waiblinger Zentralklinik berechnet ab März 2014 folgende Entgelte: 1.
MehrUlrich Wesseloh Fachliche Leitung der Ambulanten psychiatrischen Pflege ( APP ) in der GAPSY
Ulrich Wesseloh Fachliche Leitung der Ambulanten psychiatrischen Pflege ( APP ) in der GAPSY in Bremen Produktmanager für die Produkte APP und MBE ( Multiprofessionelle Behandlungseinheit ) der GAPSY in
MehrSektorenübergreifende. Vergütung. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse. Thomas Ballast
Sektorenübergreifende Vergütung Aus Sicht der Techniker Krankenkasse Thomas Ballast 12.06.2018 Sektorenübergreifende Vergütung ist wichtig, denn Medizin soll einheitlich sein Diagnostik und Therapie Es
MehrDRG-Entgelttarif 2018 der Frauenklinik Dr. Geisenhofer GmbH im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2018 der Frauenklinik Dr. Geisenhofer GmbH im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Frauenklinik Dr. Geisenhofer GmbH berechnet ab dem 01.01.2018
MehrStudien zur Einführung des neuen Pflegbedürftigkeitsbegriffs am in Berlin
Studien zur Einführung des neuen Pflegbedürftigkeitsbegriffs am 23.10.2014 in Berlin Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für Sozialpolitik & Wissenschaftsschwerpunkt Gesundheitswissenschaften Universität
MehrErwartungen an das neue Psych-Entgeltsystem. Sicht der Krankenkassen. Dr. Stefan Rutz, BARMER GEK
Symposium Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems Berlin, 23.06.2016, BPtK Erwartungen an das neue Psych-Entgeltsystem. Sicht der Krankenkassen. Dr. Stefan Rutz, BARMER GEK AKTUELLE POLITISCHE ENTWICKLUNG.
MehrAmbulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG)
Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG) Marco Priewisch (MBA), Referent Abteilung Pflege Berlin, 17.09.2014 Agenda 1. Pauschaler Wohngruppenzuschlag 2. Interpretation
MehrParadigmenwechsel in der Pflege was für eine echte Reform nottut
Paradigmenwechsel in der Pflege was für eine echte Reform nottut Veranstaltung Pflege im Alter: Was muss sich ändern? der SPD Landesorganisation Bremen am 25.9.2018 in Bremen Prof. Dr. Heinz Rothgang SOCIUM
MehrJuni SwissDRG. Technik und Tarif. PD Dr. med. Simon Hölzer Geschäftsführer. SwissDRG AG SwissDRG AG Simon Hölzer
Juni 2010 SwissDRG Technik und Tarif PD Dr. med. Simon Hölzer Geschäftsführer SwissDRG AG 2010 SwissDRG AG Simon Hölzer Nachrichten / Presse 1969: Kostendiskussion 2010 SwissDRG AG Simon Hölzer Aufgaben
MehrProjektpräsentation. Möglichkeiten der häuslichen Krankenpflege im Rahmen der stationären Eingliederungshilfe. Cornelia Jainta, Maurice Wiegel
Projektpräsentation Möglichkeiten der häuslichen Krankenpflege im Rahmen der stationären Eingliederungshilfe Cornelia Jainta, Maurice Wiegel Steigende Anforderungen an die Eingliederungshilfe Pflegerische
MehrDRG-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 8 KHEntgG Die Frauenklinik Dr. Geisenhofer GmbH berechnet ab dem 01.01.2019 folgende
MehrMuster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in Mecklenburg"Vorpommern. zwischen
Muster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in Mecklenburg"Vorpommern zwischen den Kostenträgern im Land MecklenburgVorpommern: AOK Nordost Die Gesundheitskasse BKKARGE Pflege
MehrModell der Zukunft: das ambulante Heim
Modell der Zukunft: das ambulante Heim Leistungs- und vertragsrechtliche Grundlagen Folie: 1 Derzeitiger Trend: Pflege- und Betreuungszentren mit verschiedenen Versorgungszweigen (z.b. Stationär, Teilstationär,
MehrWorkshop Pflegedokumentation
Workshop Pflegedokumentation Eine Sichtweise einer Pflegeexpertin einer Krankenkasse auf die Pflegedokumentation FH Bern 19.06.13 Alwine Gilles Alwine Gilles AKP HöFa I, Pflegeexpertin Höfa II CAS Betriebswirtschaft
MehrVergütungsvereinbarungen für Pflegeeinrichtungen nach SGB XI
Frank Brünner Vergütungsvereinbarungen für Pflegeeinrichtungen nach SGB XI Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis A bkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 17 /. Vergütungsvereinbarungen in
MehrDie Pflegeberufe der Zukunft
Die Pflegeberufe der Zukunft Katrin Bräutigam Abteilungsleiterin Pflege Stand 09.04.2018: Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.07.2017 Vorschlag Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) für die Pflegeberufe
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren 1 Transparenzverfahren Gesetzliche Grundlage 115 Abs. 1a SGB XI Veröffentlichung
MehrPflegebedürftigkeit: Rechnet sich der Wunsch Zuhause statt Pflegeheim auch gesellschaftlich? Kosten und Perspektiven für Sachsen
Fakultät Wirtschaftswissenschaften Gesundheitsökonomisches Zentrum der TU Dresden Prof. Dr. Alexander Karmann Pflegebedürftigkeit: Rechnet sich der Wunsch Zuhause statt Pflegeheim auch gesellschaftlich?
MehrSituation und Perspektiven der Tagespflege in Sachsen-Anhalt
Der PARITÄTISCHE Sachsen-Anhalt e.v. Grundsatzreferat Altenhilfe Dr. Oliver Zobel Situation und Perspektiven der Tagespflege in Sachsen-Anhalt Weiterentwicklung der Ergebnisse des Workshops Pflegefreundliches
MehrSwissDRG Forum Stefan Kaufmann, santésuisse
SwissDRG Forum 2011 Wie viele Basispreise verhandeln wir in der Schweiz Differenzierungen in Abhängigkeit vom Standortkanton, der Spitalkategorie oder des Versicherers? Stefan Kaufmann, santésuisse Projekt:
MehrHerzlich willkommen zur Schulung!
Herzlich willkommen zur Schulung! Thema: Dauer: Ziel: Qualitätsprüfung durch den MDK ca. 45 Minuten Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Inhalt: 1 Hintergrund
MehrDas Pflege Neuausrichtungs - Gesetz. Was ein FDP Minister bewegt! Hartmut Vöhringer
Das Pflege Neuausrichtungs - Gesetz Was ein FDP Minister bewegt! Von 2,42 Mio. Menschen mit Pflegebedarf werden: 31 % 23 % 46 % Zu Hause nur von Angehörigen gepflegt Zu Hause mit Hilfe ambulanter Dienste
MehrModell der Zukunft: Das ambulante Heim ??? Stephan Dzulko. Stand: Folie: 1
Modell der Zukunft: Das ambulante Heim??? Folie: 1 Vergleichende Übersicht - Pflegestufe I Leistung Stationär ohne EA Ambulant ohne EA Stationär mit EA Ambulant mit EA Sachleistung 1.023,00 450,00 1.023,00
MehrWelche Voraussetzungen gelten für die Pflegegrade?
Thälmannstr. 1 39175 Königsborn 039292/ 2151 039292/27901 yvonnes.pflegedienst@gmail.com Welche Voraussetzungen gelten für die Pflegegrade? Natürlich gibt es weiterhin bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt
MehrDie Fachkraftquote in der Altenpflege weiterentwickeln. Dr. Arnold Knigge 18.Oktober 2018
Die Fachkraftquote in der Altenpflege 1 IMPULSVORTRAG DR. ARNOLD KNIGGE, VORSTANDSSPRECHER DER LAG FW BREMEN, EXPERTENHEARING 1 8.10.2018 IN BREMEN Gliederung: 2 - Die Pflegelage und ihre absehbare Entwicklung
MehrOpen Access. NGA-Forum, Niek-Jan van Damme Wolfgang Kopf
Open Access NGA-Forum, 14.06.2010 Niek-Jan van Damme Wolfgang Kopf Regionaler NGA-Ausbau: Herausforderung für die Regulierung Herausforderungen Glasfaser-Aktivitäten in Deutschland Soll die Kupfer-Regulierung
MehrStatt 50 % Fachkraftquote 100 % qualifikationsgerechter Personaleinsatz!
Statt 50 % Fachkraftquote 100 % qualifikationsgerechter Personaleinsatz! Johanna Kaste Landesbeauftragte Szenarien zur Fachkraftquote 1. Szenario: Es bleibt bei einer 50-prozentigen Fachkraftquote Das
Mehr3. Leistungserbringer
3. Leistungserbringer Inhalte dieses Abschnitts 3.1 Effizienzmessung Inputs und Outputs von Leistungserbringern Data Envelopment Analysis (DEA) Kerstin Roeder, Einführung in die Gesundheitsökonomik, WS
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. im Freistaat Sachsen. Stand: 15. Dezember VZ AMBPFLEG - 2j/13
STATISTISCHES LANDESAMT Verzeichnis im Freistaat Sachsen Stand: 15. Dezember 2013 VZ AMBPFLEG - 2j/13 Inhalt Vorbemerkungen 3 Seite Erläuterungen 3 Tabellen Teil I Ambulante Pflegedienste NUTS 2-Region
MehrQS-Reha als Instrument der qualitätsorientierten
QS-Reha als Instrument der qualitätsorientierten Vergütung Oliver Blatt Leiter der Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. IQMG-Tagung am 12. November 2009 Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung
MehrBetreuung als neue Leistung
Stefanie Hofschlaeger_pixelio.de Betreuung als neue Leistung in der ambulanten Pflege Karin Gaiser, Leiterin des Fachreferates Ambulante Pflege und Palliative Care Fachtag - Betreuung in der Pflege - Ergebnisse
MehrArbeitshilfe. zum ersten Pflegestärkungsgesetz (1. PSG)
Arbeitshilfe zum ersten Pflegestärkungsgesetz (1. PSG) für vollstationäre Einrichtungen Inhalt I. Einleitung... 3 II. Aufklärung, Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ( 7 SGB XI).4 III.
MehrVereinbarung gemäß 79 SGB XII i. V. mit 61 SGB XII betreffend die Bewohner der "Pflegestufe 0"
1 Vereinbarung gemäß 79 SGB XII i. V. mit 61 SGB XII betreffend die Bewohner der "Pflegestufe 0" zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarbrücken und dem Regionalverband
MehrPflege heute und in Zukunft
Pflege heute und in Zukunft Ergebnisse der Pflegestatistik Tagung: Pflege be(ob)achten am 07./08. März 2012 in Münster Heiko Pfaff, Statistisches Bundesamt, Gesundheit und Soziales Gliederung Allgemeines
MehrDas neue System der Preisregulierung im SGB XI Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback (Univ. Hamburg)
Das neue System der Preisregulierung im SGB XI Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback (Univ. Hamburg) 1 I. Grundstruktur der Preisbildung im SGB XI seit 1994 II. Das neue Modell ab 2017 III. Personalkosten IV.Die
MehrDie neue Begutachtungssystematik in der Pflege: Wie spiegeln sich tatsächliche Aufwände in den neuen Pflegestufen?
Die neue Begutachtungssystematik in der Pflege: Wie spiegeln sich tatsächliche Aufwände in den neuen Pflegestufen? MDK-Kongress, 6. November 2014 in Berlin Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für Sozialpolitik
MehrHeimentgelte Vollstationär ab für das ELISABETH JAEGER HAUS
Heimentgelte Vollstationär ab 01.01.2018 Pflegegrad 1 37,66 1,79 16,43 9,51 Pflegegrad 2 48,28 1,79 16,43 9,51 Pflegegrad 3 64,46 1,79 16,43 9,51 Zimmerart (monatlich = 30,42 Tage) (monatlich = 30,42 Tage)
MehrDie Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017
Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant
MehrArbeitsgruppe Erkenntnisse aus MDK-Qualitätsprüfungen Jürgen Brüggemann, Team Pflege
Arbeitsgruppe Erkenntnisse aus MDK-Qualitätsprüfungen Jürgen Brüggemann, Team Pflege 19. Netzwerk-WS ES Ernährungsmanagement in der Pflege am 24.02.2017, Osnabrück Gliederung Hinführung Stationäre Pflege
MehrDrittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Gerlind Ahrens 23. und 24. November 2016
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Gerlind Ahrens 23. und 24. November 2016 Entwurf PSG III 28.06.2016: Entwurf der Bundesregierung für das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Stärkung der Rolle
MehrWer wird uns pflegen, wenn wir alt und pflegebedürftig sind?
Wer wird uns pflegen, wenn wir alt und pflegebedürftig sind? Kleinräumige Berechnungen zur Zahl der Pflegebedürftigen, der Inanspruchnahme von Pflegeeinrichtungen und vorhersehbaren Versorgungslücken Jahresgespräch
MehrEinheitliche Personalbemessung nach 113c SGB XI
Einheitliche Personalbemessung nach 113c SGB XI - Vollstationär - Teilstationär - Kurzzeitpflege - Ambulante Pflege 1 Auftrag des Qualitätsausschusses Ziel: Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung
MehrJürgen Brockmeyer. AWO Landesverband Berlin e.v. Gemeinnützige Pflegegesellschaft mbh Berlin
Jürgen Brockmeyer AWO Landesverband Berlin e.v. 1 Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Demenzerkrankungen 2 In der Berliner Landschaft findet man ein sehr heterogenes Angebot an Wohngemeinschaften.
MehrRessourcenverteilung im Gesundheitswesen: Wo steht die Pflege?
Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen: Wo steht die Pflege? Prof. Dr. Michael Simon Hochschule Hannover Vortrag auf dem 7. Landespflegekongress Schleswig-Holstein Kiel, 12. Mai 2016 1 Struktur des Vortrags
MehrInhaltsverzeichnis VII
Vorwort... V A Einführung: Überblick über die Reform der Pflegeversicherung... 1 B Änderungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. 5 I Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichembedarf...
MehrDRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Anlage 4 DRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Paulinenkrankenhaus Berlin Krankenhaus des Paulinenhaus Krankenanstalt
MehrBundestagsdrucksache 18/9528. Prof. Dr. Michael Simon Hochschule Hannover Fakultät V Diakonie, Gesundheit und Soziales
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) Bundestagsdrucksache 18/9528 Prof. Dr. Michael
MehrPflege- und Wohnqualitätsgesetz. Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern 1 Frau Weigand Ziel des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Neue Wohn- und Betreuungsformen zwischen Daheim und
MehrProf. Dr. Stefan Greß Prof. Dr. Klaus Stegmüller. Gesetzliche Personalbemessung in der stationären Altenpflege
Prof. Dr. Stefan Greß Prof. Dr. Klaus Stegmüller Gesetzliche Personalbemessung in der stationären Altenpflege Podiumsdiskussion ver.di am 24. Februar 2016 in Berlin Pflegebedürftigkeit und Pflegebedarf
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV)
MehrVorstellung Antrag auf Versorgungsforschung
Vorstellung Antrag auf Versorgungsforschung BKK Werkstattgespräch Entlassmanagement Berlin, 07.04.2016 Björn Broge AQUA Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen, Göttingen
MehrDRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG die stadtklinik im diako Träger: Evangelische Diakonissenanstalt Augsburg berechnet
MehrWer keinen Gewinn machen will, handelt unethisch
Wer keinen Gewinn machen will, handelt unethisch Dr. Markus Horneber Vorstandsvorsitzender AGAPLESION gag AGAPLESION gemeinnützige Aktiengesellschaft Wer keine Gewinne macht handelt unethisch Dr. Markus
MehrNeues Entgeltsystem in der Psychiatrie. PEPP-System und alternative Ansätze
Neues Entgeltsystem in der Psychiatrie PEPP-System und alternative Ansätze Matthias Mohrmann Mitglied des Vorstands AOK Rheinland/Hamburg 29.1.2016 AGENDA 1. PEPP Umsetzung Die Sicht der AOK 2. PEPP-Alternativen
MehrGestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern ein großer Wurf des G-BA? 7. Adventssymposium Notfall- und Intensivmedizin 9.
Gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern ein großer Wurf des G-BA? 7. Adventssymposium Notfall- und Intensivmedizin 9. Dezember 2017 Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer Gliederung»
MehrKommunale Pflegeplanung des Kreises Minden-Lübbecke
Leitfaden PowerPoint-Präsentationen Kommunale Pflegeplanung des Kreises Minden-Lübbecke Fachtagung Kommunale Altenberichterstattung in Nordrhein-Westfalen am 03. Dezember 2013 in Kamen Klaus Marschall,
MehrZHAW Gesundheit Forum Pflege 2014 Ökonomische Anreize im Gesundheitswesen: Die Guten und die Bösen
ZHAW Gesundheit Forum Pflege 2014 Ökonomische Anreize im Gesundheitswesen: Die Guten und die Bösen Simon Wieser, Dr. oec. publ., Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie, SML / ZHAW wiso@zhaw.ch,
MehrVereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene
Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger
MehrPflegedienst organisiert Sightseeing
Pflegedienst organisiert Sightseeing zur Kundenwerbung und -bindung Ali Celik Krefeld Ambulanter Pflegedienst Tagespflege Definitionen Die Begriffe Synergiepotenzial und Synergieeffekt beschreiben das
MehrPreisliste für Pflegesachleistungen
Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 28,37 24,31 24,31 19,45 2. Kleine Körperpflege 18,98 16,31 16,31
Mehr