Auftraggeber Bundeswehr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auftraggeber Bundeswehr"

Transkript

1 Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung Auftraggeber Bundeswehr Organisation Auftragsvergabe Vertragsgestaltung Stand: April 2012

2

3 Inhalt 3 Auftraggeber Bundeswehr Allgemeine Informationen zu Organisation, Auftragsvergabe und Vertragsgestaltung Vorwort 1. Die Bundeswehr als Wirtschaftsfaktor 2. Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung - ein Überblick 3. Organisation und Zuständigkeiten 3.1 Die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) des BMVg 3.2 Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) 3.3 Das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw) 4. Wer die Aufträge vergibt 4.1 Die zentrale Beschaffung 4.2 Die dezentrale Beschaffung 5. Wie die Aufträge vergeben werden 5.1 Vergabeverfahren Nationales Vergabeverfahren Europäische Verfahren nach den Liefer- und Dienstleistungsrichtlinien der Europäischen Union und dem Abkommen über öffentliche Beschaffungen (GPA) der Welthandelsorganisation (WTO) 5.2 Die Vergabearten der Vergabeverfahren im Überblick Öffentliche Ausschreibung/offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung/nicht offenes Verfahren Freihändige Vergabe/Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Auslobungen 5.3 Internationales EDA-Verfahren 5.4 Internationales NATO-Infrastrukturverfahren 6. Wie man ins Geschäft kommt 6.1 Öffentliche Markterkundung 6.2 Nichtöffentliche Markterkundung 6.3 Elektronische Öffentliche Auftragsvergabe (e-vergabe) 7. Vertragsgestaltung 8. Qualitätssicherung 9. Förderungen 9.1 Förderung des Mittelstandes 9.2 Förderung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung - Z3.1 Auftraggeber Bundeswehr Stand April 2012

4 4 Vorwort Die Bundeswehr hat einen von der Verfassung vorgegebenen Auftrag zur Landesverteidigung. Um diesen Auftrag und die daraus abgeleiteten Aufgaben erfüllen zu können, müssen den Streitkräften u. a. durch Bereitstellung der erforderlichen Ausstattung die notwendigen Fähigkeiten verfügbar gemacht werden. Die Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte, also des Bedarfs an Material und Dienstleistungen, ist durch Art. 87b des Grundgesetzes der Bundeswehrverwaltung übertragen. Die für die Ausstattung der Streitkräfte erforderlichen Aufträge an Industrie, Handel und Gewerbe werden daher von den dafür vorgesehenen zivilen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften und Richtlinien der Bundesregierung vergeben. Die Informationsschrift "Auftraggeber Bundeswehr" soll den Bürger und vor allem die an Bundeswehraufträgen interessierten Firmen über die Organisation, Auftragsvergabe und Vertragsgestaltung der Bundeswehr informieren und ihnen Hinweise für den "Einstieg" ins Geschäft mit der Bundeswehr geben.

5 1. Die Bundeswehr als Wirtschaftsfaktor 5 Verteidigungshaushalt 2012 = 31,87 Mrd. Betriebsausgaben 18,26 Mrd. Betreiberlösungen 1,56 Mrd. Verteidigungsinvestive Ausgaben 7,36 Mrd. Sonstige Betriebsausgaben 5,41 Mrd. Materialerhaltung 2,59 Mrd. 8,1 % 17,0 % 4,9 % 2,9 % Forschung, Entwicklung, Erprobung 0,92 Mrd. 0,5 % 17,2 % 2,6 % Militärische Beschaffungen 5,48 Mrd. Militärische Anlagen 0,83 Mrd. 32,2 % 14,7 % Sonstige Investitionen 0,14 Mrd. Personalausgaben 10,27 Mrd. Versorgung 4,69 Mrd. Den finanziellen Rahmen für die Auftragsvergabe der Bundeswehr setzt jährlich der Verteidigungshaushalt. Mit dem Verteidigungshaushalt werden die finanziellen Grundlagen dafür gelegt, dass die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann umfasst der Verteidigungshaushalt 31,87 Milliarden Euro. Mit 18,26 Mrd. Euro (= 57,3 % des Verteidigungshaushalts 2012) machen Betriebsausgaben den Löwenanteil des Haushaltes aus. 7,36 Mrd. Euro (= 23,1 % des Haushaltes) werden investiert, hier schlagen vor allem militärische Beschaffungen in Höhe von ca. 5,48 Milliarden Euro zu Buche. Die Betreiberverträge wurden mit 1,56 Mrd. Euro separat ausgewiesen. Ihr Hintergrund: Zur Erhöhung der Effizienz und der Einsatzfähigkeit soll die Bundeswehr nur noch die Leistungen selbst erbringen, die zu ihren Kernaufgaben gehören oder die sie wirtschaftlicher erbringen kann als zivile Anbieter. Bauvorhaben werden durch die Finanzbauverwaltungen der Länder betreut, so dass die Bundeswehr hier nicht unmittelbar Auftraggeber ist. Die Bundeswehr beeinflusst durch die Einrichtung und den Betrieb von Kasernen, Depots und Dienststellen die regionale Wirtschafts- und Infrastruktur. Mit den Einkommen der Soldaten und zivilen Mitarbeiter nimmt sie überdies am Marktgeschehen teil und fördert damit das örtliche Wirtschaftsleben.

6 2. Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung - ein Überblick 6 Die Bundeswehr braucht zweckentsprechende, wirksame und moderne Ausrüstung. Diese soll grundsätzlich kompatibel zur Ausrüstung unserer Partner sein. Um zum einen den Ansprüchen einer Einsatzarmee, zum anderen dem technologischen Fortschritt gerecht werden zu können, sind die Beschaffungszeiten kurz zu halten. Die bundeswehrinternen Verfahrensbestimmungen Customer Product Management (CPM) sind im Rahmen der Bedarfsermittlung und -deckung zur Verbesserung der Fähigkeiten der Bundeswehr das Instrument zur Umsetzung dieser Absichten. Die Bedarfsermittlung und -deckung ist in Phasen gegliedert: In der ANALYSEPHASE werden in integrierten Arbeitsgruppen (IAGFA), unter der Verantwortung des Generalinspekteurs der Bundeswehr, die erforderlichen und die vorhandenen Fähigkeiten der Bundeswehr analysiert. Auf der Grundlage dieser umfassenden, bundeswehrübergreifenden Fähigkeitsanalyse werden Fähigkeitsdefizite identifiziert und Lösungsmöglichkeiten in den fünf Planungskategorien Personal, Einsatz, Organisation, Infrastruktur und Rüstung untersucht. Für Lösungen im Bereich Rüstung werden die Forderungen funktional beschrieben, die für das Schließen des Defizits maßgeblich sind. Daran schließt sich grundsätzlich die Bedarfsdeckung durch Einführung auf dem Markt verfügbarer Produkte an (EINFÜHRUNGSPHASE). Nur bei Bedarfsdeckung mittels eines am Markt noch nicht vorhandenen Produkts schließt sich nach der Analysephase noch eine PROJEKTIERUNGSPHASE zur Begrenzung der Realisierungsrisiken an. Diese Risikobegrenzung wird insbesondere von der gewerblichen Wirtschaft in Form von Nachweisen erbracht, dass die von der Bundeswehr geforderten Fähigkeiten in der Praxis erfüllt werden können. Hierzu dienen insbesondere Simulatoren, Demonstratoren oder Prototypen. (Max 3 Phasen) Verantwortung: GenInsp ühal Rü, IT-Dir, AL WV Nutzer (Insp, IT-Dir, AL WV) Unterstützung durch die gewerbliche Wirtschaft Analysephase Projektierungsphase Einführungsphase 4 Integrierte Arbeitsgruppen Fähigkeitsanalyse (IAGFA) Führungsfähigkeit Nachrichtengewinnung und Aufklärung Unterstützung/ Durchhaltefähigkeit und Mobilität Wirksamkeit im Einsatz und Überlebensfähigkeit Projektleiter PL ist für die Projektrealisierung in der Projektierungs- und Einführungsphase im vorgegebenen Leistungs-, Zeit- und Kostenrahmen verantwortlich. Ein bevollmächtigter Vertreter des Materialverantwortlichen (BV MatV) unterstützt den PL bei der planerischen Vorbereitung, Steuerung und Verfolgung der Aktivitäten auch im Bereich der zukünftigen Nutzer zur Realisierung des Projektes. Nutzungsphase Nutzungsleiter NL

7 7 In den verschiedenen Phasen des CPM können Verträge mit der Wirtschaft geschlossen werden, zum Beispiel Studien- und Forschungsverträge in der Analysephase, Vergabe von Entwicklungsleistungen oder Mitbenutzungsverträgen in der Projektierungsphase, Vergabe von Entwicklungsleistungen, Kaufverträgen oder Werkverträgen in der Einführungsphase und Verträge in der Nutzungsphase. 3. Organisation und Zuständigkeiten Der Bereich Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung als Teil der Bundeswehrverwaltung hat die Streitkräfte mit dem für die Erfüllung ihres Auftrages notwendigen Wehrmaterial bedarfsgerecht und wirtschaftlich auszurüsten. Zu diesem Zweck schließt er die erforderlichen Verträge mit der Wirtschaft ab. Er besteht funktional aus dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) in Koblenz, dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw) in Koblenz sowie deren nachgeordneten Dienststellen. Das BWB sowie das IT-AmtBw sind der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung des Bundesministeriums der Verteidigung unterstellt. 3.1 Die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) des BMVg Die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung nimmt die Planung, Steuerung und Kontrolle der nationalen und internationalen Rüstungsaktivitäten mit Blick auf die Aufgaben der Bundeswehr und das daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil wahr. Sie trägt die Gesamtverantwortung für den Ausrüstungs- und Nutzungsprozess und die IT-Strategie in der Bundeswehr. Dies umfasst auch die Materialverantwortung für die Einsatzreife des gesamten Wehrmaterials, die bei dem Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung liegt. Der Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung ist gleichzeitig der Nationale Ausrüstungs-/Rüstungsdirektor (National Armament Director NAD) und damit für die konkretisierende Ausgestaltung der Rüstungspolitik im Rahmen der strategischen Leitlinien (Abteilung Politik) verantwortlich. Er nimmt die nationalen rüstungs- und rüstungswirtschaftlichen Interessen in internationalen Gremien wahr. Die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung besteht aus der Unterabteilung Zentrale Aufgaben, der Unterabteilung Forschung und Technologie, Internationale Angelegenheiten, der Unterabteilung Modernisierung, Beteiligungsangelegenheiten, der Unterabteilung Informationstechnik, IT-Direktor sowie der Unterabteilung Ausrüstung, Nutzung.

8 8 3.2 Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) Präsident Vizepräsident PRL Präsidialbüro Pressestelle P ZC InRev FAS Gleichstellungs- Projektbereich Zentralcontrolling Innere Revision Fachkraft für beauftragte des Arbeitssicherheit BWB SAbt Z Serviceabteilung Zentralservice SAbt T Serviceabteilung Wirtschaftlich- Technischer Service SAbt E Serviceabteilung Strategischer Einkauf Bw PA K PA U PA L PA S Projektabteilung Projektabteilung Projektabteilung Projektabteilung Land-Kampf Land- Luft See Unterstützung Nachgeordneter Bereich: Wehrtechnische Dienststellen Wehrwissenschaftliche Dienststellen Marinearsenal DtVStRü USA/Ka Reston, USA

9 9 Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) mit Hauptsitz in Koblenz ist die größte technische Behörde in Deutschland. Das BWB bildet einen Kern des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung und hat die Aufgabe der bedarfsgerechten Ausstattung der Bundeswehr mit moderner Technik und modernem Gerät zu wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist zentral zuständig für das Management aller Rüstungsvorhaben, mit Ausnahme des Bereiches Informationsmanagement und der Informationstechnik. Das BWB wird von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet. Die Leitung des BWB wird unterstützt durch den Projektbereich, das Zentralcontrolling sowie die Innere Revision. Die beiden Serviceabteilungen Z und T bearbeiten zentrale Verwaltungsangelegenheiten sowie wirtschaftliche und technische Querschnittsaufgaben. In der Serviceabteilung E sind innovative, ganzheitliche Beschaffungsprozesse in den Bereichen operative (anlassbezogene) Beschaffung, Strategischer Einkauf mittels sog. Bündelungsrahmenverträge und komplexe Dienstleistungsverträge unter einem Dach zusammengefasst. Im Sinne des Regierungsprogramms Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen sind die Weiterentwicklung der Beschaffungsabläufe sowie die Erschließung neuer Geschäftsfelder die Hauptaufgaben dieser jungen Serviceabteilung. Die vier Projektabteilungen Land-Kampf, Land-Unterstützung, Luft und See sind zuständig für - das Management komplexer Vorhaben, - Systemtechnik und Integration, - Forschung und Technologie, - technisch/wirtschaftliche Aspekte des Nutzungsmanagements, - Vertrags- und Preisverhandlung. Die zum Geschäftsbereich des BWB gehörenden sieben fachlich orientierten Wehrtechnischen Dienststellen und zwei Wehrwissenschaftlichen Dienststellen sind im Wesentlichen zuständig für - fachtechnische Beratung und Unterstützung des Projektmanagements im Komponenten- und Gerätebereich, - die Durchführung von Studien und Forschungs- und Technologieaufgaben und - die Durchführung von experimentellen und analytischen Untersuchungen. Das Marinearsenal führt Instandsetzungen für die Marine durch. In der Nähe von Washington nimmt die Deutsche Verbindungsstelle des Rüstungsbereiches USA/Kanada für Wehrmaterial die Kontakte zu den transatlantischen Partnern wahr.

10 Das Bundesamt für Informationsmanag ement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw) Das IT-AmtBw ist eine Bundesoberbehörde im Bereich Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehrverwaltung mit Hauptsitz in Koblenz. Es untersteht in fachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht ab dem 01. April 2012 der Abteilung Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung im BMVg. Aufgabe des IT-AmtBw ist die Ausstattung und Ausrüstung der Bundeswehr mit aufgabengerechten, modernen und wirtschaftlichen IT- Verfahren und -Systemen. Es ist damit zentraler Dienstleister für die Streitkräfte und die Bundeswehrverwaltung. Dies umfasst die Konzeption, die Analyse, die Projektierung und die Einführung sowie das Nutzungsmanagement. Das IT-AmtBw schafft so die Rahmenbedingungen für ein zeitgemäßes Informationsmanagement in der Bundeswehr. Die Struktur des IT-AmtBw orientiert sich an seinem komplexen und anspruchsvollen Aufgabenspektrum, das Bedarfsträger- und Bedarfsdeckungsaufgaben umfasst. Sie ist konsequent auf das effektive Umsetzen der Verfahrenbestimmungen für die Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung in der Bundeswehr (Customer Product Management (CPM)) ausgerichtet und stellt die notwendige enge Verzahnung der querschnittlichen Aufgaben Konzeption, Vertrag, Finanzen und Wirtschaftlichkeit mit den Aufgaben der Projektierung, Einführung und des Nutzungsmanagements sicher.

11 11 Das IT-AmtBw wird von einem Präsidenten geleitet, ein Vizepräsident vertritt ihn. Der Vizepräsident ist zugleich IT-Sicherheitsbeauftragter der Bundeswehr. Die Leitung des IT-AmtBw wird unmittelbar durch die beiden Stabselemente Leitungsstab/Controlling sowie Zentrale Angelegenheiten bei der Wahrnehmung administrativer Aufgaben unterstützt. Schwerpunkt der konzeptionellen Arbeit des IT-AmtBw ist die Ausgestaltung des IT-Systems der Bundeswehr. Dies umfasst u. a. auch Aufgaben des Informationsmanagements und der Interoperabilität ebenso wie die Festlegung von IT-Standards und Sicherheitsarchitekturen. Ziel ist es, durch die Realisierung des Verbund Aufklärung - Führung - Wirkung die informations-technischen Grundlagen für eine Befähigung der Streitkräfte zur Vernetzten Operationsführung zu schaffen. IT-System der Bundeswehr Informationsmanagement Informations- Versorgung IT-Sicherheit Kommunikationssystem Bundeswehr Informationssystem Bundeswehr KommSys Grundbetrieb KommSys Einsatz InfoSys Unterstützung Führungs- InfoSys Bsp.: - SATCOMBw - HERKULES Bsp.: - MobKommSys - SDR Bsp.: SASPF HERKULES Bsp.: - FüInfoSys SK - FüInfoSys H FüInfoSys H = Führungsinformationssystem des Heeres SATCOMBw = Satellitenkommunikationssystem der Bundeswehr FüInfoSys SK = Führungsinformationssystem der Streitkräfte SASPF = Standard-Anwendungs-Software-Produkt-Familien MobKommSys = Mobiles Kommunikationssystem SDR = Software Defined Radio Die Abteilung A bildet den konzeptionellen Kern des Amtes und schafft die Voraussetzungen für die zielgerichtete Weiterentwicklung des IT-Systems der Bundeswehr. Alle übergreifenden Aufgaben aus den Bereichen Informationsmanagement, Innovation und Konzeption werden daher in der Abteilung A wahrgenommen. Die Abteilung B ist zuständig für die vertragliche Umsetzung der Projekte des IT-AmtBw. Sie sichert die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung und führt die Planung, Bewirtschaftung und Abrechnung der Haushaltsmittel durch.

12 12 Die Abteilung C ist für die Projektrealisierung und Nutzungssteuerung für die Informationsversorgung im Einsatz verantwortlich. Hierzu gehören neben Funkkommunikationssystemen, Data Link Systemen, Satellitenkommunikationssystemen und verlegefähige Netzen auch die Informationssysteme zur Führungsunterstützung. Ziel ist, einen wirkungsvollen Verbund zwischen Sensoren, Aufklärungs- und Auswertesystemen, Waffensystemen und Systemen der Einsatzunterstützung zu schaffen. Die Aufgabe "Informationssysteme Unterstützung" der Abteilung G umfasst die Steuerung der Softwarepflege und -änderung der bestehenden Fachinformationssysteme der Bundeswehr ("Systeme in Nutzung" (SinN)) sowie die Nutzungsleitung und das Produktmanagement für die aus der Realisierung von SASPF übernommenen Anteile. Die Sonderorganisation HERKULES nimmt im Rahmen der Bearbeitung von Projekten für den Grundbetrieb des IT-Systems der Bundeswehr insbesondere die auftraggeberseitige Steuerung des IT-Projekt HERKULES auf Seite der Bundeswehr wahr. Sie kontrolliert dabei die Erfüllung aller Leistungen, zu der die BWI Informationstechnik GmbH mit Abschluss des HERKULES-Vertrages verpflichtet ist. Die Realisierungsorganisation SASPF (Standard-Anwendungs-Software-Produkt- Familien) ist zuständig für die Realisierung des Projekts SASPF in der Bundeswehr. Mit Einführung von SASPF für administrative und logistische Aufgaben werden die bisherigen Systeme in Nutzung soweit wie möglich durch eine organisationsbereichsübergreifende SAP R/3-basierte Lösung schrittweise abgelöst. Dem IT-AmtBw nachgeordnet ist das Zentrum für Informationstechnik der Bundeswehr (IT-ZentrumBw) zur Durchführung betrieblicher Aufgaben. Die Fachgruppen des IT-ZentrumBw nehmen insbesondere Aufgaben der IT- Sicherheit, der Systemintegration, der Projektunterstützung sowie der konkreten IT-Unterstützung für den Einsatz wahr. Zusätzlich ist der Stab Feldversuch Führungsinformationssystem (FüInfoSys) Heer als temporäres Organisationselement des IT-ZentrumBw eingerichtet. Er ist zuständig für die Koordinierung und Steuerung der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Feldversuchen und Einsatzprüfungen für das FüInfoSys Heer.

13 13 4. Wer die Aufträge vergibt Der umfangreiche Bedarf der Streitkräfte und der zivilen Verwaltung an Gütern und Dienstleistungen wird in Arbeitsteilung von verschiedenen Beschaffungsbehörden gedeckt. Bei der Bundeswehr sind mehr als 1,8 Millionen Versorgungsartikel eingeführt. 4.1 Die zentrale Beschaffung Zentrale Beschaffung bedeutet, dass der Bedarf der Teilstreitkräfte zusammengefasst ermittelt und sodann beschafft wird. Dies gibt Raum für breiten Wettbewerb. Hohe Stückzahlen des zusammengefassten Bedarfs senken die Einzelpreise. Zentral werden Studien-, Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie der Erstund Folgebedarf an Verteidigungs- und Versorgungsgütern (Kraftfahrzeuge, Luftwaffen- und Marineausrüstung, Fernmeldegerät, Informationstechnik, Waffen, Munition, Flugkörper, Betriebsstoffe, Verpflegung etc.) einschließlich Instandsetzungsleistungen für die Teilstreitkräfte vergeben. Die Aufträge bei der zentralen Beschaffung vergeben schwerpunktmäßig das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) Ferdinand-Sauerbruch-Straße Koblenz Tel.: Fax: BWBPosteingang@bwb.org mit den Projektabteilungen PA K: Projektabteilung Land-Kampf Kampffahrzeuge Artillerie-Waffensysteme Flugabwehr-Waffensysteme Infanteriebewaffnung und PzAbwehrsysteme Luftverteidigungs-Waffensysteme Pionierkampfmittel, Such- und Räumsysteme Landgestützte Flugkörper Brücken und Übersetzmittel PA L: Projektabteilung Luft Management fliegender Waffen- und Aufklärungssysteme einschließlich raumgestützter Systeme Systemtechnik und Integration von Subsystemen einschließlich Bewaffnung Systembezogene Forschung und Technologie Technische und wirtschaftliche Betreuung während der Nutzung bemannter und unbemannter Luftfahrzeuge der Bundeswehr

14 14 PA S: Projektabteilung See Überwasserkampfschiffe U-Boote Unterstützungseinheiten und Hilfsschiffe PA U: Projektabteilung Land-Unterstützung Einsatzunterstützungssysteme Unterbringung im Feld und Ausstattung System Soldat Aufklärungs- und Elektronische Kampfführungs-Systeme Ausbildungssysteme/Simulationssysteme sowie das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw) Ferdinand-Sauerbruch-Straße Koblenz Tel.: Fax: IT-AmtBw@bundeswehr.org Die Durchführung der Vergabeverfahren sowie der Abschluss und die Abwicklung der Beschaffungsverträge obliegt den Bereichen B 1, B 2 und B 3 innerhalb der Abteilung B. IT-AmtBw Industrie Abteilungen Abteilung B Forderungen u. a. an: IT-Ausstattung Dienststellen IT-Ausstattung Einsatz Softwarepflege Telefon/Fax Internet Datenbankanwendungen Öffentliche Ausschreibung / andere Vergabeart Angebotsauswertung Wirtschaftliche Umsetzung der Forderungen in Verträge Vertragsabwicklung und Abrechnung Angebotserstellung Lieferung forderungsgerechter Produkte und Dienstleistungen

15 15 Aufträge für die Instandsetzung von Schiffen und Booten erteilt das Marinearsenal Postfach Wilhelmshaven Tel.: Fax: Die nachfolgend aufgeführten Wehrtechnischen und Wehrwissenschaftlichen Dienststellen im Geschäftsbereich des BWB vergeben Forschungs- und Studienaufträge im Rahmen ihrer technischen Zuständigkeit. Darüber hinaus vergeben sie Beschaffungs- und Instandsetzungsaufträge zur Deckung des Eigenbedarfs an Grundausstattung, Verbrauchsgütern und Erprobungsträgern/ -hilfsmitteln. Wehrtechnische Dienststelle für Kraftfahrzeuge und Panzer (WTD 41) Kolonnenweg Trier Tel.: Fax: Wehrtechnische Dienststelle für Pionier- und Truppengerät (WTD 51) Universitätsstraße Koblenz Tel.: Fax: WTD51posteingang@bwb.org Wehrtechnische Dienststelle für Schutz- und Sondertechnik (WTD 52) Oberjettenberg Schneizlreuth Tel.: Fax: WTD52posteingang@bwb.org Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge - Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr (WTD 61) Flugplatz Manching Tel.: Fax: WTD61@bwb.org Wehrtechnische Dienstelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime Technologie und Forschung (WTD 71) Berliner Straße Eckernförde Tel.: Fax: WTD71Posteingang@bwb.org Wehrtechnische Dienststelle für Informationstechnologie und Elektronik (WTD 81) Bergstraße Greding Tel.: Fax: WTD81posteingang@bwb.org

16 16 Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) Schießplatz Meppen Tel.: Fax: Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien - ABC-Schutz (WIS) Humboldtstraße Munster Tel.: Fax: WISPosteingang@bwb.org Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe (WIWEB) Institutsweg Erding Tel.: Fax: wiwebposteingang@bwb.org Die jeweilige Homepage sowie das Organigramm der Dienststelle ist unter > Dienststellen einsehbar. In Einzelfällen vergibt die Aufträge bei der zentralen Beschaffung das Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße Berlin Tel: Fax: poststelle@bmvg.bund.de

17 Die dezentrale Beschaffung Dezentrale Beschaffung bedeutet, dass mehrere Stellen jeweils den Bedarf eines regionalen Teilbereichs der Bundeswehr an Material oder sonstigen Leistungen decken. Dezentral beschafft werden Produkte und Leistungen, für die eine zentrale Beschaffung von der Natur der Sache her nicht zweckmäßig ist und die sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht dafür eignen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Beschaffung handelsüblicher Versorgungsgüter des täglichen Bedarfs für die Truppe oder standortbedingt für die Bundeswehrverwaltung. Hierunter fallen zum Beispiel: Beschaffung von Verpflegungsmitteln (wie Frischfleisch, Eier, Obst, Gemüse) Beschaffung von Verbrauchsmaterial für die Unterhaltung von Unterkünften und Liegenschaften (wie Kleineisenwaren, Farben, Lacke, Spezialöle, Düngemittel) Beschaffung von Geländebetreuungsgerät, Liegenschaftsbetriebsgerät und Küchengerät (wie landwirtschaftliches Gerät, Möbel, Matratzen, Bettzeug, Flaggen, Kaffeemaschinen, Allesschneider) Beschaffung von Ersatzteilen für handelsübliches Gerät (wie Reifen, Starterbatterien) Beschaffung von DV-Verbrauchsmaterial (wie Druckerfarbe, Toner) Vergabe von Instandsetzungsleistungen (wie Reparatur gängiger Automarken und ungepanzerter Rad-KfZ) Vergabe von Bewachungs- und Reinigungsleistungen. Dezentrale Beschaffungen führen durch: - die vier Wehrbereichsverwaltungen und die drei Außenstellen Wehrbereichsverwaltung Nord Hans-Böckler-Allee Hannover Tel.: Fax: wbvnord@bundeswehr.org Wehrbereichsverwaltung Nord Außenstelle Kiel Feldstraße Kiel Tel.: Fax: Wehrbereichsverwaltung West Wilhelm-Raabe-Straße Düsseldorf Tel: Fax: WBVWest@bundeswehr.org Wehrbereichsverwaltung West Außenstelle Wiesbaden Moltkering Wiesbaden Tel: Fax:

18 18 Wehrbereichsverwaltung Süd Heilbronner Straße Stuttgart Tel.: Fax: Wehrbereichsverwaltung Süd Außenstelle München Dachauer Straße München Tel Fax: Wehrbereichsverwaltung Ost Prötzeler Chaussee Strausberg Tel.: Fax: die regionalen Bundeswehr-Dienstleistungszentren, die den jeweiligen Wehrbereichsverwaltungen zugeordnet sind, sowie - Truppenteile und militärische Dienststellen, größtenteils bis zu bestimmten Wertgrenzen.

19 19 5. Wie die Aufträge vergeben werden 5.1 Die Vergabeverfahren Bei der Vergabe von Aufträgen ist die Bundeswehr als öffentlicher Auftraggeber an die Regeln des Vergaberechts gebunden. Je nach Art und Umfang der gewünschten Leistung ist nationales oder europaweites Vergabeverfahren anzuwenden. Bei EU-weiten Vergabeverfahren haben die Bewerber und Bieter ein subjektiv einklagbares Recht auf Anwendung der Vergabevorschriften, Gleichbehandlung und Transparenz des Vergabeverlaufs. Struktur des Vergaberechts Europäisches Vergaberecht Nationales Vergaberecht Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen - AEUV Haushaltsrecht ( 30 HGrG) EU-Richtlinien Bundeshaushaltsordnung ( 55 BHO) GWB 4. Teil Vergabeverordnung Vergabeverfahren Vergabeverfahren Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 1 VOL/A VOF Vergabearten Vergabearten Offenes Verfahren Öffentliche Ausschreibung Nicht offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Verhandlungsverfahren Freihändige Vergabe Wettbewerblicher Dialog Auslobung Rechtsschutz für Bewerber und Bieter 97 ff. GWB Primärrechtsschutz Anspruch auf Anwendung der Vergabevorschriften Schadensersatz (Ersatz des positiven Interesses) Nachprüfungsverfahren 1. Instanz: Vergabekammer 2. Instanz: OLG BGB Sekundärrechtsschutz Schadensersatz (Ersatz des negativen Interesses nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo, 311 Abs. 2 und 3 BGB) Nationales Vergabeverfahren Grundlage des nationalen Vergabeverfahrens ist die Bundeshaushaltsordnung ( 55 BHO) und der Abschnitt 1 des Teils A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (Abschnitt 1 VOL/A). Die VOL/A vollzieht als Verwaltungsrichtlinie zur Ausgestaltung der Bundeshaushaltsordnung (BHO) den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sie bestimmt daher, dass Leistungen in der Regel im Wettbewerb zu vergeben sind.

20 Europäische Verfahren nach den Li efer- und Dienstleistungsrichtlinien der Europäischen Union und dem Abkommen über öffentliche Beschaffungen (GPA) der Welthandelsorganisation (WTO) Wesentliche Grundlagen für das europäische öffentliche Auftragswesen bilden der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sowie die Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Das Abkommen über öffentliche Beschaffungen (Government Procurement Agreement - GPA) der Welthandelsorganisation (WTO) ist von der EU in ihren Richtlinien umgesetzt. Die Vergabebestimmungen der EU sind mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB - Vierter Teil - Vergabebestimmungen), der Vergabeverordnung (VgV) und in Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) sowie der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in deutsches Recht umgesetzt. Ausgenommen vom internationalen Vergabeverfahren sind Verträge, wie sie in 100 Abs. 3 bis 6 und 8 sowie 100a bis 100c GWB definiert sind. Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, welche die Schwellenwerte oder bzw. bei verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen erreichen oder überschreiten, unterliegen nach 102 ff. GWB dem Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammern des Bundeskartellamtes. Die zuständige Vergabekammer ist im jeweiligen Anschreiben zur Angebotsaufforderung angegeben.

21 Die Vergabearten der Vergabeverfahren im Überblick: Vergabeverfahren Abschnitt 1 VOL/A Abschnitt 2 VOL/A VOF Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nicht offenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Auslobung Öffentliche Ausschreibung/offenes Verfahren Die Öffentliche Ausschreibung/ das offene Verfahren ist die grundsätzlich anzuwendende Vergabeart, um einen möglichst breiten Wettbewerb zu gewährleisten. Es handelt sich um ein streng formalisiertes Verfahren. Bei einer Öffentlichen Ausschreibung bzw. im offenen Verfahren können sich eine unbegrenzte Zahl von Unternehmen an den Ausschreibungen beteiligen. Die Vergabeunterlagen können von jedem Unternehmen angefordert werden. Die Unternehmen geben ein Angebot ab und gelangen dann in die Angebotswertung. Im Rahmen der Angebotswertung wird der Bieter auf seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) geprüft. Aus den Angeboten, die im Übrigen den Forderungen der Vergabeunterlagen entsprechen, wird sodann das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Physikalisch-Technische Bundesanstalt Postfach 33 45, 38023 Braunschweig; Bundesallee

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

Lohnt sich der Aufwand?

Lohnt sich der Aufwand? Unternehmerdialog Stadt Groß-Umstadt 16. Juni 2015 Ö f f e ntliche Aufträge Lohnt sich der Aufwand? Auftraggeber Unternehmer Öffentliche Aufträge - Ziele ordentliche Ausführung vernünftige Kosten regionale

Mehr

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:46235-2014:text:de:html Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v.

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v. Bekanntmachung Berlin, 15.01.2015 Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur

Mehr

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Persönlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Verfahrensarten Ablauf des Vergabeverfahrens

Mehr

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen)

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Auftragswert bis 100.000 Euro je Los: Freihändige Vergabe! Auftragswert bis 250.000 Euro je Los: Beschränkte

Mehr

Schreckgespenst EVB-IT-Systemvertrag? Eine Zwischenbilanz. Maren Siegel, ITDZ Berlin AÖR Leiterin Einkauf Maren.Siegel@ITDZ-Berlin.

Schreckgespenst EVB-IT-Systemvertrag? Eine Zwischenbilanz. Maren Siegel, ITDZ Berlin AÖR Leiterin Einkauf Maren.Siegel@ITDZ-Berlin. Maren Siegel, ITDZ Berlin AÖR Leiterin Einkauf Maren.Siegel@ITDZ-Berlin.de 030/90222 6034 1 1 Geschichte der EVB-IT und BVB 2 Anwendungsbereiche 3 EVB-IT-Systemvertrag Licht Schatten 4 Ausblick 2 1 Geschichte

Mehr

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung DTAD.de - Deutscher Auftragsdienst ID: 5406032, D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Seite: 1 D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist:

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:291911-2013:text:de:html Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Schönebeck (Elbe) Markt 1 Zentrale Vergabestelle z. Hd. von Frau L. Müller

Mehr

Österreich-Wien: Server 2014/S 043-071163. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Österreich-Wien: Server 2014/S 043-071163. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:71163-2014:text:de:html Österreich-Wien: Server 2014/S 043-071163 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 17. November 2008. zur Festlegung des Rahmens für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem

BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 17. November 2008. zur Festlegung des Rahmens für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem DE BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. November 2008 zur Festlegung des Rahmens für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem (EZB/2008/17) DER EZB-RAT gestützt auf den Vertrag zur Gründung

Mehr

100 % evergabe. Für jede Vergabestelle die passende Lösung. Für alle, die mehr wollen. www.bi-evergabe.de

100 % evergabe. Für jede Vergabestelle die passende Lösung. Für alle, die mehr wollen. www.bi-evergabe.de 100 % evergabe Für jede Vergabestelle die passende Lösung. Für alle, die mehr wollen. Inhalt Warum sollten Sie evergabe einführen? 3 Was brauchen Sie für die evergabe? 3 Was leistet die bi-evergabe? 4

Mehr

Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg

Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Gute Geschäftsideen mit Aussicht auf Erfolg dürfen nicht am Geld scheitern. Ambitionierte Gründer mit

Mehr

Elektronische Vergabe. einfach, sicher, wirtschaftlich

Elektronische Vergabe. einfach, sicher, wirtschaftlich Elektronische Vergabe einfach, sicher, wirtschaftlich Elektronische Vergabe mit der GMSH Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) nimmt als zentrale Dienstleisterin des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag Seite 1 von 8 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name Adressen und Kontaktstelle(n): Bundesagentur für Arbeit (BA) vertreten durch den Vorstand hier vertreten

Mehr

/ Ansprechpartner. / Voraussetzungen für Auftragnehmer der FMG. / Warengruppen. / Liefer- und Leistungsbeziehungen des Flughafen München Konzerns

/ Ansprechpartner. / Voraussetzungen für Auftragnehmer der FMG. / Warengruppen. / Liefer- und Leistungsbeziehungen des Flughafen München Konzerns / Voraussetzungen für Auftragnehmer der im : Hardware, Software,, Allgemeine http://www./de/business/branchen/einkauf/index.jsp Die Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH betreibt rund 85% der Gastronomiebetriebe

Mehr

BEKANNTMACHUNG ÜBER ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN, INFORMATIONEN ÜBER NICHTABGESCHLOSSENE VERFAHREN ODER BERICHTIGUNG

BEKANNTMACHUNG ÜBER ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN, INFORMATIONEN ÜBER NICHTABGESCHLOSSENE VERFAHREN ODER BERICHTIGUNG 1/ 6 ENOTICES_itdzberlin 26/09/2011- ID:2011-133889 Standard-Formblatt 14 - DE Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg Fax (352) 29 29-42670

Mehr

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL)

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL) Vergabestelle Datum der Versendung Maßnahmenummer Vergabenummer Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach öffentl. Vergabebek. Verhandlungsverfahren

Mehr

Lieferauftrag - 182851-2013

Lieferauftrag - 182851-2013 Page 1 of 6 Lieferauftrag - 182851-2013 05/06/2013 S107 Mitgliedstaaten - Lieferauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren I.II.III.IV.VI. D-Göttingen: Parkuhren Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR vom 01.09.2010 Der Verwaltungsrat der Kommunalen Betriebe Soest AöR hat in seiner Sitzung am 26.08.2010 folgende Vergabeordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich

Mehr

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009 Bekanntmachung 1. Art der Vergabe Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009 2. der zur Angebotsabgabe auffordernden und der zuschlagserteilenden Stelle Landes-Gewerbeförderungsstelle

Mehr

Bau- und Vergaberecht

Bau- und Vergaberecht Bau- und Vergaberecht - VOB, VOL, VOF für Sportvereine - Informationsveranstaltung des BLSV Mittelfranken am 12. November 2008 Thema: Bau Sanierung Unterhalt Überblick 1. Vergaberecht 2. Architektenrecht

Mehr

Deutschland-Wetter (Ruhr): Personensonderbeförderung (Straße) 2015/S 073-129370. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Wetter (Ruhr): Personensonderbeförderung (Straße) 2015/S 073-129370. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:129370-2015:text:de:html Deutschland-Wetter (Ruhr): Personensonderbeförderung (Straße) 2015/S 073-129370 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht

Mehr

Rechtsanwälte 04.05.2011 02.05.2011

Rechtsanwälte 04.05.2011 02.05.2011 > Direktv vergabe von Ve erträgen über SP PNV-Leistungen n Direktvergabe von Verträgen über SPNV- Leistungen Analyse der Möglichkeiten der Auftraggeber nach dem Beschluss des BGH vom 08.02.2011 Dr. Niels

Mehr

Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union

Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg +352 29 29 42 670 ojs@publications.europa.eu Infos und Online-Formulare:

Mehr

Bekanntmachung vergebener Aufträge Richtlinie 2004/18/EG. Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Bekanntmachung vergebener Aufträge Richtlinie 2004/18/EG. Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg Fax: +352 29 29 42 670 E-Mail: ojs@publications.europa.eu Infos und Online-Formulare:

Mehr

Deutschland-Heidelberg: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 094-169189. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Heidelberg: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 094-169189. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:169189-2016:text:de:html Deutschland-Heidelberg: Softwarepaket und Informationssysteme 2016/S 094-169189 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:167994-2014:text:de:html Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des

Mehr

Strom günstiger einkaufen

Strom günstiger einkaufen Strom günstiger einkaufen Vergabe über online Plattform Monika Dreekmann KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Agenda o Ausgangssituation, Preisentwicklung, Unterschiede zur Beschaffung in der Wirtschaft

Mehr

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Aufforderung zur Angebotsabgabe Besitzgesellschaft Science Center GmbH vertreten durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Langenstraße 2-4 D-28195 Bremen An Ort: Datum: Tel:. 0421 96 00 212 Fax: 0421 96 00 8292 E-Mail: vergabe@wfb-bremen.de

Mehr

E-Form. Vergabesoftware für Auftraggeber

E-Form. Vergabesoftware für Auftraggeber E-Form Vergabesoftware für Auftraggeber Einfach für Sie. E-Form E-Form ist eine Softwarelösung für Auftraggeber zur Abwicklung von Vergabeverfahren nach VOB und VOL. Die Software führt Sie als Anwender

Mehr

ANHANG VI. Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

ANHANG VI. Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits EUROPÄISCHE KOMMISSION ANHANG VI Brüssel, den 9.4.2010 KOM(2010) 137 endgültig Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

Mehr

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Charakterisierung der Größe und Geschwindigkeit des Volumendurchflusses und der Konzentration von Tropfen in Sprays (INS 1455) Ausschreibende Stelle: DIN Deutsches

Mehr

S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH DUDLE.ELK-WUE.DE T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E

S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH DUDLE.ELK-WUE.DE T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E Herausgeber Referat Informationstechnologie in der Landeskirche und im Oberkirchenrat Evangelischer Oberkirchenrat

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

BEKANNTMACHUNG ÜBER ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN, INFORMATIONEN ÜBER NICHTABGESCHLOSSENE VERFAHREN ODER BERICHTIGUNG

BEKANNTMACHUNG ÜBER ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN, INFORMATIONEN ÜBER NICHTABGESCHLOSSENE VERFAHREN ODER BERICHTIGUNG 1/ 6 ENOTICES_WBM 15/12/2010- ID:2010-167385 Standard-Formblatt 14 - DE Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg Fax (352) 29 29-42670 E-Mail:

Mehr

HERKULES IT-ÖPP bei der Bundeswehr

HERKULES IT-ÖPP bei der Bundeswehr Impulse für eine Diskussion HERKULES Michael Woydich Wiesbaden, 21. Februar 2013 Ziele der Bundeswehr 2 Umsetzung der größten Öffentlich Privaten Partnerschaft in Europa im IT-Bereich Laufzeit 10 Jahre

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Die neuen Dienstleistungszentren

Die neuen Dienstleistungszentren Die neuen Dienstleistungszentren www.verwaltung-innovativ.de Das Projekt DLZ stellt sich vor Eine moderne Bundesverwaltung bringt Vorteile für uns alle. Die Bundesregierung hat daher mit dem Regierungsprogramm

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Info. Buyer. Description. Version 1. Publish date 23.02.2013 04:25. Change date 23.02.2013 04:25. Url http://com.mercell.com/permalink/37862088.

Info. Buyer. Description. Version 1. Publish date 23.02.2013 04:25. Change date 23.02.2013 04:25. Url http://com.mercell.com/permalink/37862088. Wartung, Support und Indstandsetzung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten beim Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr (AGeoBw) in Euskirchen im Rahmen des Vorhabens "Automatisiertes Archivierungssystem

Mehr

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) vom 1. Januar

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Mehr Effizienz und Wertschöpfung durch Ihre IT. Mit unseren Dienstleistungen werden Ihre Geschäftsprozesse erfolgreicher.

Mehr Effizienz und Wertschöpfung durch Ihre IT. Mit unseren Dienstleistungen werden Ihre Geschäftsprozesse erfolgreicher. Mehr Effizienz und Wertschöpfung durch Ihre IT Mit unseren Dienstleistungen werden Ihre Geschäftsprozesse erfolgreicher. Nutzen Sie Ihren Wettbewerbsvorteil Die Geschäftsprozesse von heute sind zu wichtig,

Mehr

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im

Mehr

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG )

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) IT-Gesetz EKvW ITG 858 Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) Vom 17. November 2006 (KABl. 2006 S. 292) Inhaltsübersicht 1 1

Mehr

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Titel des Verfahrens: Verfahren: Aktenzeichen: 2013/280977 Angebotsfrist/ Ende der Anzeigefrist: Dienstleistung Kreditorenbuchhaltung Rechnungswesen Offenes

Mehr

Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats

Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats Beschluss des IT-Planungsrats vom 16. Oktober 2014 Inhaltsübersicht Vorbemerkung... 3 1. Anwendungen...

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben Name und Anschrift des Bieters Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 Seite 1 von 5 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Frau

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:54241-2013:text:de:html D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie

Mehr

Bekanntmachungstext. 2. Vergabeverfahren Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (VOL/A)

Bekanntmachungstext. 2. Vergabeverfahren Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (VOL/A) Bekanntmachungstext 1. Name, Anschrift, Telefonnummer und Adresse des Auftraggebers Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Weinstraße 100 76889 Klingenmünster Tel. 06349/900-0 2. Vergabeverfahren

Mehr

Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV

Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV bdo-kongress 2010 am 16./17. März 2010 in Berlin Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Bekanntmachung der Vergabe von Unteraufträgen

Bekanntmachung der Vergabe von Unteraufträgen Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg +352 29 29 42 670 ojs@publications.europa.eu Infos und Online-Formulare:

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Salzlandkreis, Karlsplatz 37, Zentrale Vergabestelle, z. Hd. von Herr Nimmich,

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

ACE Wien Ost - Aktivierung, Coaching, EDV - Ein Kursangebot für Personen mit abgeschlossener mittlerer Schule oder LAP.

ACE Wien Ost - Aktivierung, Coaching, EDV - Ein Kursangebot für Personen mit abgeschlossener mittlerer Schule oder LAP. ACE Wien Ost - Aktivierung, Coaching, EDV - Ein Kursangebot für Personen mit abgeschlossener mittlerer Schule oder LAP. Info Version 1 Url http://com.mercell.com/permalink/33520018.aspx External tender

Mehr

D-Emmendingen: Gebäudereinigung 2012/S 239-394254. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

D-Emmendingen: Gebäudereinigung 2012/S 239-394254. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:394254-2012:text:de:html D-Emmendingen: Gebäudereinigung 2012/S 239-394254 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern

Mehr

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service

Mehr

IT-Controlling als notwendiges Instrument für die Leitung eines Krankenhauses. Dr. Bernd Schütze, Gesellschaft für klinische Dienstleistungen

IT-Controlling als notwendiges Instrument für die Leitung eines Krankenhauses. Dr. Bernd Schütze, Gesellschaft für klinische Dienstleistungen IT-Controlling als notwendiges Instrument für die Leitung eines Krankenhauses Dr. Bernd Schütze, Gesellschaft für klinische Dienstleistungen IT-Controlling...... oder die Frage: Welche IT-Leistungen sollen

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Antwort auf Bieteranfrage 2: Diese Annahme ist richtig.

Antwort auf Bieteranfrage 2: Diese Annahme ist richtig. Bieterfragen und Antworten zum Verhandlungsverfahren vom 28.08.2014 Auftragsbekanntmachung: Medizinsoftwarepaket Lieferung, Einrichtung und Integration eines Krankenhausinformationssystems für die Kliniken

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Anwendung der neuen EVB-IT Verträge in der Praxis

Anwendung der neuen EVB-IT Verträge in der Praxis 10. Fachtagung IT-Beschaffung Fachforum 4 Anwendung der neuen EVB-IT Verträge in der Praxis 18. September 2014 Berlin Prof. Dr. Manfred Mayer INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Willy-Brandt-Platz 6 81829

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

AT-Wien: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2012/S 83-136344. Auftragsbekanntmachung

AT-Wien: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2012/S 83-136344. Auftragsbekanntmachung 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:136344-2012:text:de:html AT-Wien: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

Mehr

Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU)

Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) www.stmwivt.bayern.de Das Programm Mit

Mehr

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci

Mehr

Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel

Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel Kundentage Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel Rechtsanwalt Thomas J. Diekmann Überblick Akzeptanz der Internetplattformen Raum für die Suche nach einem günstigeren Angebot trotz Festbetrag?

Mehr

Die Vorteile der elektronischen Vergabe

Die Vorteile der elektronischen Vergabe Die Vorteile der elektronischen Vergabe Die elektronische Auftragsvergabe 26.11.2015 vemap Einkaufsmanagement GmbH Berggasse 31 1090 Wien Austria Tel.: +43 1 31579 40 willkommen@vemap.com www.vemap.com

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

V E R E I N B A R U N G

V E R E I N B A R U N G V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund

Mehr