Neue Europäische Richtlinie für Messgeräte (MID)
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- Sophia Abel
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1 Neue Europäische Richtlinie für essgeräte (ID) Prüfungen nach dem Inverkehrbringen Günther Volk ess- und Eichwesen Baden-Württemberg Vorsitzender des Arbeitsausschusses arktüberwachung PTB-Seminar am 4./5. ai 2004
2 Nationales und europäisches Eichrecht beim Inverkehrbringen nationales Eichrecht seit 1868 EWG-Eichrecht EG-Eichrecht Zeitachse Umsetzung ID zur Zeit gelten nationales, EWG und EG (New Approach) Eichrecht nebeneinander 2
3 Nationale und europäische Vorschriften essgeräteart Abgasmessgeräte Strahlenmessgeräte Wärmezähler Behältnisse etc. Gewichte Volumenzähler Gaszähler Wasserzähler Taxameter Selbsttätige Waagen Nationale Vorschriften EWG- Vorschriften optional EG-Vorschriften harmonisiert etc. Nichtselbsttätige Waagen edizinprodukte 3
4 Bisheriges metrologisches Überwachungssystem in Deutschland Hersteller entwickelt essgerät Bauartprüfung Hersteller produziert essgeräte Ersteichung essgeräte sind im Gebrauch regelmäßige Nacheichung + unangemeldete Kontrollen 4
5 Nationales Überwachungssystem über die Lebensdauer eines essgeräts Ersteichung beim Hersteller Nacheichung Bauartzulassung Ersteichung + Nachschau beim Betreiber essgerätelebensdauer Nachschau Entwicklung Herstellung Inbetriebnahme Verwendung n. Eichperiode in Jahren 5
6 Neues EG-System Hersteller entwickelt und produziert essgeräte Hersteller zertifiziert seine Geräte mit CE-Zeichen (Konformitätsprüfung) Hersteller bringt Geräte in Verkehr Prüfung und Begutachtung durch benannte Stelle Prüfung und Begutachtung durch benannte Stelle arktüberwachung durch Behörden Geräte in Verwendung: Nationale Regelung 6
7 Neue Begriffswelt im europäischen und internationalen gesetzlichen esswesen (OIL D9-Entwurf) ykonformitätsprüfung / -bewertung (conformity assessment) ymetrologische Überwachung (metrological supervision) yarktüberwachung (market surveillance) yessgeräte -Verwender Überwachung (field surveillance) yqualitätsüberwachung (quality surveillance) 7
8 etrologische Überwachung etrologische Überwachung arktüberwachung Qualitätsüberwachung nach nationalen und EWG Vorschriften nach EG- Vorschriften essgeräte-verwendungs Überwachung Neue Geräte Geräte in Verwendung Private Prüfer / Prüfdienste 8
9 arktaufsicht/-überwachung -ID Artikel 18 - Die itgliedstaaten treffen alle geeigneten aßnahmen, damit keine nicht-gesetzeskonformen essgeräte in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden! Die zuständigen Behörden der itgliedsstaaten unterstützen sich gegenseitig bei der arktaufsicht. 9
10 arktüberwachung Pflichten des Herstellers Produkte müssen den EG-Anforderungen entsprechen Produkte müssen bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen Konformitätserklärung auf dem Produkt muss die CE-Kennzeichnung mit Kennnummer der Benannten Stelle und Jahreszahl aufgebracht werden 10
11 arktüberwachung bei essgeräten nach EG-Vorschriften Prüfung und Begutachtung durch BS CE-Kennzeichnung EG-Vorschriften arktüberwachung beim Betreiber Entwicklung Herstellung Inbetriebnahme Verwendung 11
12 Instrumente der arktüberwachung bei essgeräten Bereich nationaler und EWG-Vorschriften Bereich harmonisierter EG-Vorschriften Bauartzulassung (Bauartzulassung) Ersteichung Nachschau bei Inbetriebnahme Korrekturauflagen/Sanktionen arktüberwachung Korrekturauflagen/Sanktionen 12
13 Umfang der arktüberwachung - technisch gesehen - aximaler Umfang der arktüberwachung Forderungen bei der Bauartzulassung + Forderungen bei der Ersteichung + {Forderungen bei der Inbetriebnahme 13
14 arktüberwachung Vergleich der Systeme y Einhaltung der grundlegenden Anforderungen Nationale / EWG- Vorschriften BAZ/E EU- Vorschriften EU-K y Ordnungsgemäße Kennzeichnung y Richtige Konformitätsbestimmung y Richtige Aufstellung und Gebrauchsanweisung y anipulationssicherheit E - E/NS E EU-K EU-K EU-K EU-K Bezeichnungen: BAZ Bauartzulassung E Ersteichung NS Nachschau EU-K Kontrolle nach Artikel 18 ID 14
15 öglichkeiten der Durchführung der arktüberwachung Systematisch, geplante arktkontrollen Quellen: arktanalyse Risikobewertung Infos aus eldungen Infos aus Eichungen Infos von benannten Stellen Statistiken arktkontrollen auf Grund von Beschwerden,Hinweisen Quellen: Hinweise von Dritten zufällig gefundene systematische oder technische Fehler 15
16 WELEC Leitfaden (Entwurf) für die arktüberwachung bei NSW Inhalt: Einführung Anforderung der der NSW-Richtlinie Leitfaden für für die die Umsetzung (Blue Guide) Durchführung der der arktüberwachung Austausch von von Ergebnissen Annex 3 Durchzuführende Untersuchungen und und Tests Annex 4 Formblätter zur zur eldung von von Ergebnissen 16
17 Durchführung der arktüberwachung Wo Wo wurden vollständige, EG-geeichte Waagen in in Verkehr gebracht (Lager Hersteller // Wiederverkäufer)? Welche Komponenten können angebaut werden? Besprechung mit mit dem dem Hersteller Überwachung beim beim Hersteller (Lager), Entnahme von von essgeräten zu zu Testzwecken Nachbearbeitung der der Tests, Kommentierung der der Ergebnisse Baldmögliche Rückgabe der der Testgeräte Weitere aßnahmen? Übermittlung der der Ergebnisses Bei Bei Überwachung am am Gebrauchsort sind sind die die Verhältnisse schwieriger (weitere Parteien eingeschaltet, kein kein Zerlegen, keine keine Laborbedingungen) 17
18 Ablaufverfahren bei Auffälligkeiten bei der arktüberwachung bei essgeräten (1) 1. Auffälligkeiten bei bei Eichung, Nachschau oder oder Befundprüfung Auffälligkeiten, die die Dritte Dritte feststellen Verantwortlich: EA / Dritte Keine Keine Eichung Eichung bzw. bzw. Eichung Eichung entwerten EA 2. Datenerhebung im im Land, Land, systematische Auffälligkeit? Bei Bei systematischer Auffälligkeit eldung an an SA SA ( ( Extranet) ED Abstellen der der ängel ängel (Kontaktaufnahme mit mit Hersteller) Ist angelbehebung durch ED nicht möglich 3. Erweiterung/Vergrößerung des des Kenntnisstandes (Anfrage bei bei allen allen ED) ED) eldung der der Ergebnisse an an Fach Fach AA AA ED / SA 18
19 Ablaufverfahren bei Auffälligkeiten bei der arktüberwachung bei essgeräten (2) 4. Fach Fach AA AA leitet leitet ggfs. ggfs. bundesweite Schwerpunktaktion ein ein Bei Bei Schwerpunktaktion: Abstimmung mit mit dem dem PTB-Fachlabor Fach AA Bei positivem Befund (Feststellung von ängeln) 5. itteilung an an BS BS und und Hersteller zur zur Stellungnahme ängel ängel beseitigen, nicht nicht konforme essgeräte aus aus dem dem Verkehr Verkehr ziehen, ziehen, Androhung des des Verbots Verbots des des Inverkehrbringens Fach AA 6. Info an PTB Keine oder ungenügende Reaktion d. Herstellers Abstimmung des des weiteren weiteren Vorgehens zwischen dem dem Fach-AA und und der der PTB PTB Interne Interne Beratung mit mit Juristen Juristen und und Fach Fach AA PTB AA Ggfs. Ggfs. Verbot Verbot der der essgeräte, Schutzklauselverfahren 19
20 arktüberwachung - bisherige Erfahrungen - y Inverkehrbringen nicht-konformer essgeräte kann nicht verhindert werden y Bei langer Prüfgültigkeitsdauer können essgeräte lange unrichtig in Verwendung sein y Der Aufwand zur Abstellung von ängeln ist für Behörden und Hersteller sehr hoch (Fehlerbehebung vor Ort) y Rückrufaktionen der Hersteller kosten diesen sehr viel Geld y Imageschädigung des Herstellers bei Beanstandungen 20
21 Verwendungs-Überwachung öglichkeit 1 (bisheriges Verfahren) Eichung - regelmäßige Kontrolle des essgeräts/-systems - Kontrolle der Einhaltung der Pflichten des essgerätebesitzers Nachschau (unangemeldete Zwischenkontrolle) 21
22 Verwendungs-Überwachung öglichkeit 2 Regelmäßige messtechnische Kontrolle durch anerkannte Prüfdienste - Konformität der essgeräte - richtige Arbeitsweise des gesamten esssystems (auch als Stichprobe bei homogenen Losen möglich) Unangemeldete stichprobenweise behördliche Kontrolle - Einhaltung der Pflichten des essgerätebesitzers - richtiger Gebrauch des essgeräts/-systems - richtige Arbeitsweise der zugelassenen Prüfdienste - Einhaltung der essgeräteanforderungen 22
23 Verwendungs-Überwachung öglichkeit 3 Keine gesetzlichen Vorgaben zur essgerätekontrolle - Besitzer selbst verantwortlich unangemeldete behördliche Kontrolle - Einhaltung der Pflichten des essgerätebesitzers - richtiger Gebrauch des essgeräts/-systems - Einhaltung der essgeräteanforderungen 23
24 Verwendungs-Überwachung Bewertung der 3 öglichkeiten Alle 3 öglichkeiten haben Vor- und Nachteile öglichkeit 1 bindet das meiste behördliche Personal, öglichkeit 2 ist das insgesamt personalintensivste und volkswirtschaftlich teuerste, öglichkeit 3 das liberalste System. Die Schutzwirkung ist bei öglichkeit 1 am höchsten, bei öglichkeit 3 am geringsten. Bei entsprechenden Sanktionen könnte sie aber erhöht werden. öglichkeit 3 bietet sich eventuell bei einfachen essgeräten an, die der Betreiber selbst überprüfen kann. 24
25 etrologische Überwachung -Sammelstelle für Auffälligkeiten- (SA) Bisher über 130 Fälle aufgenommen!!! / Art der Auffälligkeiten (nur systematische erfasst) yanipulation am Gerät oder Software yabweichung von der Bauart ynicht zulässige / nicht richtige Hersteller-/ Konformitätsprüfung yunrichtiger Einbau / Zusammenbau yessrichtigkeitsprobleme yausfall der Geräte yunkorrektheit der Bauartzulassung / angel am Gerät ysonstiges 25
26 Beispiele aus der SA Übersicht über mitgeteilte Auffälligkeiten Code Nr. eßgeräteart Straßentankwagen essanlage mit TU Wasserzähler mit elektronischem esswerk LKW-üllwaagen Kurzbeschreibung anipulation an Impulsübertragung ( mittels Akkuschrauber + Impulsgeber ) Fehler beim elektronischen Eichsiegel Nichtzulässigkeit einer ausländischen EWG-Zulassung anipulation des Gewichtswertes NS-Waagen Grosse essabweichung nach Plus NS-Waagen Gravierende ängel an der Bauart Elektronische Elektrizitätszähler Lastprofilauslesung fehlerhaft 26
27 27
28 Ergebnisse von Überwachungsaktionen Niedersachsen SPA bei essanlagen auf Tankwagen (Straßenkontrolle) 28 Anlagen untersucht, 22 beanstandet (78%) Baden-Württemberg (Eichamt annheim) SPA bei Fahrzeugwaagen 14 Waagen untersucht, 4 beanstandet (29%) Bundesweit SPA bei Checkout-Waagen mit Kassensystemen 5371 an 1648 Standorten untersucht (statistisch verteilt) 470 Rückgaben wegen Nichteinhaltung der VFG (9%), 1158 Rückgaben wegen sonstiger ängel (22%) 28
29 SPA - Gesamtergebnis (Waagen und POS) Rückgaben insgesamt = 25 % Rückgaben wegen Nichteinhaltung der VFG durch Waage = 9 % Rückgaben wegen Beschaffenheitsmängeln (POS oder Waage) = 22% Anzahl Waagen, die die EFG einhielten = 87 % Anzahl insg. geprüfte esseinrichtungen Bei der nächsten Eichung wäre die Rückgabequote wegen Nichteinhaltung der EFG mindestens 13 % zum Vergleich: die Quote bei Waagen bis 50 kg bei der Nacheichungen ohne vorherige Instandsetzung betrug bundesweit in ,0 % Quelle: Auswertung AA Waagen 29
30 30
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