Ebola: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Abteilung Übertragbare Krankheiten Ebola: Antworten auf häufig gestellte Fragen (Stand: Mai 2015) Inhalt Krankheit Wie kann man sich mit Ebola infizieren? Was sind die Symptome einer Ebola-Erkrankung? Wie verläuft sie?... 2 Risiken Wie gross ist das Risiko eines Ebola-Falls in der Schweiz? Beim Einkaufen, im Bus oder im Restaurant fällt mir jemand auf, der fiebrig aussieht: Muss ich mich vor einer Ebola-Infektion fürchten? Sollte man jetzt am besten auf Auslandreisen verzichten? Warum streicht man nicht alle Flüge ins Epidemiengebiet und schliesst die Grenzen dieser Länder? Das würde die Ausbreitung der Viren stoppen Eine Bekannte ist gerade aus dem Ebola-Epidemiengebiet in Westafrika zurückgekehrt. Sollte ich den Kontakt zu ihr meiden? In der Schulklasse meines Kindes hat es auch Kinder aus Afrika. Kann ich es noch guten Gewissens in den Unterricht schicken? Sollte man nicht für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen (z. B. Verwaltung) spezielle Schutzvorkehrungen treffen und Infoblätter verteilen? Könnte man nicht auf öffentlichen Plätzen, in Verwaltungsgebäuden und Einkaufszentren Wärmekameras installieren, um Infizierte zu erkennen? Wie ist mein Risiko, wenn eine an Ebola erkrankte Person einen Gegenstand angefasst hat? Kann man sich über Lebensmittel oder andere Güter aus Afrika mit Ebola anstecken? Sollte man sich Schutzanzüge kaufen, wie man sie auf den Fernsehbildern aus Westafrika sieht?... 5 Vorbereitungen Ist die Schweiz auf Ebola vorbereitet? Könnten erkrankte Personen in Schweizer Spitälern behandelt werden? Ist vorgesehen, (potenziell) erkrankte Personen aus dem Ausland zur medizinischen Abklärung oder Behandlung in die Schweiz zu fliegen? Was geschieht an den Flughäfen? Braucht es jetzt nicht strengere Einreisekontrollen?... 6 Asyl / Ausländer Besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko durch Flüchtlinge, die in die Schweiz kommen? Was macht man denn in der Schweiz mit Asylsuchenden aus den Ebola- Epidemiengebieten in Westafrika? Sollte man nicht die Grenzen für Flüchtlinge schliessen? Muss man sich nicht auch um Menschen aus Guinea und Sierra Leone kümmern, die bereits seit langem in der Schweiz leben?... 7 Hintergrund... 8

2 23. Was ist Ebola? Wo kommen die Erreger vor? Wie wird das Ebola-Virus übertragen? Welches sind die Symptome einer Ebola-Erkrankung? Wie wird die Krankheit diagnostiziert? Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es? Wie können Ebola-Viren inaktiviert werden?... 9 Krankheit 1. Wie kann man sich mit Ebola infizieren? Erstens ist eine Ansteckung von Mensch zu Mensch erst möglich, wenn eine erkrankte Person Symptome zeigt. Zweitens erfolgt die Infektion nur über Körperflüssigkeiten, das heisst: Blut, Erbrochenes, Exkremente, Speichel, Urin, Schweiss, Sperma. Es muss also einen direkten Körperkontakt geben. Wichtig: Ebola wird nicht so einfach übertragen wie ein Schnupfen oder eine Grippe. Niesen und Husten gehören denn auch nicht zu den typischen Symptomen. Allein über die Luft erfolgt nach derzeitigem Wissensstand keine Ansteckung. 2. Was sind die Symptome einer Ebola-Erkrankung? Wie verläuft sie? Zwei bis 21 Tage nach der Infektion bekommen Betroffene in der Regel plötzlich Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, fühlen sich schwach und leiden unter Halsschmerzen. Anschliessend kommen Durchfall, Erbrechen und ein Hautausschlag hinzu; es können Blutungen der Schleimhäute im Magen-Darm- und Genitaltrakt auftreten. Im weiteren Krankheitsverlauf versagen häufig zuerst Leber und Nieren. Viele Patienten sterben in der Folge an Organ- oder Herz-Kreislauf-Versagen. Der Anteil tödlich verlaufender Erkrankungen variiert. Bei der aktuellen Epidemie in Westafrika beträgt die Rate rund 50 Prozent. Risiken 3. Wie gross ist das Risiko eines Ebola-Falls in der Schweiz? Nach heutiger Einschätzung ist diese Gefahr nach wie vor gering insbesondere was eine Ausbreitung der Krankheit in der Bevölkerung betrifft. Denkbar ist derzeit in erster Linie, dass ein an Ebola erkranktes Mitglied einer Hilfsorganisation zur Behandlung in die Schweiz zurücktransportiert wird. Diese Behandlung erfolgt in einem Spital mit der nötigen Infrastruktur (Isolationszimmer) und speziell geschultem Personal, also unter Abschottung von der Aussenwelt. Natürlich lässt sich nicht völlig ausschliessen, dass das Ebola-Virus auf einem anderen Weg in die Schweiz gelangt. Wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen Verdachtsfälle oder sogar einzelne erkrankte Personen in der Bevölkerung geben würde, hätte die Schweiz mit ihrem gut ausgebauten, engmaschigen Gesundheitssystem gute Möglichkeiten, einer Ausbreitung gezielt entgegenzuwirken. 4. Beim Einkaufen, im Bus oder im Restaurant fällt mir jemand auf, der fiebrig aussieht: Muss ich mich vor einer Ebola-Infektion fürchten? Nein. Zum einen ist die Wahrscheinlichkeit äusserst gering, dass diese Person tat-

3 sächlich mit Ebola-Viren infiziert ist. Sie müsste dazu in den betroffenen Ländern gewesen sein und dort Kontakt zu bereits an Ebola erkrankten Menschen gehabt haben. Zum andern ist eine Infektion nur über Körperflüssigkeiten möglich, das heisst: Blut, Erbrochenes, Exkremente, Speichel, Urin, Schweiss, Sperma. Es muss also einen Körperkontakt geben. Ebola wird nicht so einfach übertragen wie ein Schnupfen oder eine Grippe. Allein über die Luft ist eine Ansteckung nach derzeitigem Wissensstand nicht möglich. 5. Sollte man jetzt am besten auf Auslandreisen verzichten? Nein. Auf seiner Internetseite orientiert das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über seine Empfehlungen zu Reisen in alle Länder. Dasselbe macht das Schweizer Expertenkomitee für Reisemedizin Safetravel, siehe Was einen allfälligen Aufenthalt von Privatpersonen in Guinea und Sierra Leone betrifft: Es empfiehlt sich, in den betroffenen Gebieten Afrikas nicht mit erkrankten Personen oder mit Tieren, die Träger des Virus sein könnten, sowie deren Körperausscheidungen in Berührung zu kommen. Zu denken ist an Fledermäuse (z. B. Flughunde), Affen (etwa Meerkatzen) und bestimmte Antilopenarten (z. B. Dukern). 6. Warum streicht man nicht alle Flüge ins Epidemiengebiet und schliesst die Grenzen dieser Länder? Das würde die Ausbreitung der Viren stoppen. Ebola ist nach wie vor primär ein Problem in Westafrika, und deshalb braucht es Flüge in die zwei hauptbetroffenen Länder, um den erkrankten Menschen vor Ort zu helfen. Selbstverständlich bergen solche humanitären, medizinischen oder in sonstiger Hinsicht unterstützenden Missionen auch ein Risiko für das betroffene Hilfspersonal. Dieses Risiko muss nach bestem Wissen und Gewissen minimiert, aber zugleich auch in Kauf genommen werden. Denn wenn das Problem nicht in Westafrika gelöst wird, bleibt es weiter bestehen und wird weiter wachsen auf längere Sicht mit allen Gefahren für den Rest der Welt. Dasselbe gilt für Rückflüge: Ohne diese Möglichkeit werden keine (neuen) Helferinnen und Helfer zu finden sein, welche den Menschen in Guinea und Sierra Leone helfen, und das fragliche Hilfspersonal erwartet zu Recht, nach seinen Einsätzen in die Heimat zurückkehren und bei Bedarf in den Heimatländern medizinische Abklärungen oder gar Behandlungen in Anspruch nehmen zu können. Reisende aus Westafrika könnten bei Grenzschliessungen Umwege über die Nachbarländer nehmen und so das Ebola-Virus auch auf dem afrikanischen Kontinent verbreiten. Das würde die Eindämmung der Epidemie zusätzlich erschweren. Auch Menschen, die nur zu Besuch in Westafrika sind, sollte nicht verboten werden, wieder in ihre Heimatländer zurückzukehren. 7. Eine Bekannte ist gerade aus dem Ebola-Epidemiengebiet in Westafrika zurückgekehrt. Sollte ich den Kontakt zu ihr meiden? Nein. Solange jemand keine Symptome einer Ebola-Erkrankung zeigt, besteht keine Infektionsgefahr und somit auch kein Anlass, den Kontakt zu unterlassen. Treten allerdings typische Anzeichen der Krankheit auf, sollte die davon betroffene Person umgehend einen Arzt anrufen, damit nähere Abklärungen stattfinden können. Bis anhin gibt es keine Ebola-Fälle in der Schweiz, und das Risiko, dass es welche geben wird, ist gering.

4 8. In der Schulklasse meines Kindes hat es auch Kinder aus Afrika. Kann ich es noch guten Gewissens in den Unterricht schicken? Ja. Ebola konzentriert sich nach wie vor auf zwei Staaten in Westafrika. Zu den wenigen Erkrankungen ausserhalb Afrikas ist es bis jetzt nur im Zusammenhang mit der Pflege von Patienten gekommen, also in einem Spitalumfeld. Bis anhin gibt es keine Ebola-Fälle in der Schweiz, und das Risiko, dass es welche geben wird, ist gering. Es besteht kein Anlass, bestimmte Personengruppen als mögliche Überträger der Krankheit unter Pauschalverdacht zu stellen oder gar zu stigmatisieren. 9. Sollte man nicht für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen (z. B. Verwaltung) spezielle Schutzvorkehrungen treffen und Infoblätter verteilen? Nein, aus heutiger Sicht nicht. Bis anhin gibt es keine Ebola-Fälle in der Schweiz, und das Risiko, dass es welche geben wird, ist gering. Die Schweiz hat sich für die Aufnahme und Behandlung von Patienten vorbereitet, ebenso für den Schutz der Bevölkerung. Selbstverständlich werden aber alle getroffenen Massnahmen, auch punkto Kommunikation, laufend überprüft und wenn nötig ergänzt. 10. Könnte man nicht auf öffentlichen Plätzen, in Verwaltungsgebäuden und Einkaufszentren Wärmekameras installieren, um Infizierte zu erkennen? Nein. Wer nur infiziert ist, aber noch keine Symptome zeigt, wird bei der Temperaturmessung nicht auffallen, denn er hat noch kein Fieber. Temperaturscanner würden Ebola-Infizierte also nur selten identifizieren, dafür aber eine Vielzahl von Menschen, die aus anderen Gründen eine erhöhte Temperatur oder Fieber haben. Umgekehrt könnten Personen mit Ebola beim ersten Auftreten von Fieber fieber- und damit temperatursenkende Medikamente einnehmen. Deshalb sind Wärmekameras wenig effektiv. 11. Wie ist mein Risiko, wenn eine an Ebola erkrankte Person einen Gegenstand angefasst hat? Solange eine mit Ebola infizierte Person keine Krankheitssymptome zeigt, kann sie die Krankheit nicht übertragen. Dann scheidet sie auch keine oder kaum Viren aus, welche sie an Gegenständen hinterlassen kann. Zeigt die betroffene Person Anzeichen einer Ebola-Erkrankung, ist eine Infektion nicht gänzlich auszuschliessen, denn Viren können auch ausserhalb des menschlichen Körpers eine Weile überdauern. Wie lange hängt davon ab, ob die Viren in einem kleinen Flüssigkeitströpfchen eingeschlossen sind oder nicht. Ohne Feuchtigkeit sterben die Viren binnen einiger Stunden, berichtet die US-Gesundheitsbehörde CDC. Sofern die Viren in etwas Flüssigkeit eingebettet sind, überleben sie gemäss dem Robert-Koch-Institut in Berlin wenige Tage. 12. Kann man sich über Lebensmittel oder andere Güter aus Afrika mit Ebola anstecken? Bei allen legal aus Westafrika eingeführten Lebensmitteln und Gütern besteht kaum eine Gefahr. Das Ebola-Virus überlebt auf Oberflächen von Esswaren und Gegenständen nicht lange. Davon abgesehen gibt es aus Guinea und Sierra Leone fast keine Importe in die Schweiz.

5 13. Sollte man sich Schutzanzüge kaufen, wie man sie auf den Fernsehbildern aus Westafrika sieht? Nein, für Privatpersonen macht das aus heutiger Sicht keinen Sinn. Zudem: Das nicht sachgerechte Tragen und Ablegen von Schutzkleidung kann ein Risiko für eine Infektion sein, wie einzelne Ansteckungen von Pflegepersonal gezeigt haben. Solange eine infizierte Person keine Symptome zeigt, ist sie nicht ansteckend und damit kein Risiko für ihr Umfeld. Bis anhin gibt es keine Ebola-Fälle in der Schweiz, und das Risiko, dass es welche geben wird, ist gering. Vorbereitungen 14. Ist die Schweiz auf Ebola vorbereitet? Ja. Beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) besteht nicht nur seit Anfang August 2014 eine spezielle Task Force zu Ebola, sondern es gibt auch seit Monaten enge Kontakte mit allen beteiligten Kreisen, um auf möglichst sämtlichen Ebenen auf allfällige Ebola-Fälle vorbereitet zu sein. Zu nennen sind insbesondere die Kantone, die Kantonsärzte, die grossen Spitäler, die Hausärzte, die internationalen Flughäfen in der Schweiz, die Grenzwachtkorps, die Armee, das Staatsekretariat für Migration (SEM, Thema Asylwesen), das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA, Themen Reisehinweise, Lageeinschätzungen und medizinische Evakuierungen aus dem Epidemiengebiet in Westafrika in die Schweiz) sowie führende Experten auf dem Gebiet von Infektions- bzw. Tropenkrankheiten. Im Weiteren pflegt das BAG enge Verbindungen zur Weltgesundheitsorganisation (WHO), zu den internationalen Organisationen in Genf und zur Schweizer Mission bei den Vereinten Nationen (UNO) sowie zur Europäischen Union (EU). Alle Vorbereitungen und Absprachen werden fortwährend unter Berücksichtigung der Lageentwicklung in Westafrika sowie in der übrigen Welt überprüft und wenn nötig angepasst. Seit August 2014 wird die BAG-Webseite zu Ebola aktualisiert und wenn erforderlich ergänzt. Alle für die Öffentlichkeit relevanten neuen Entscheide (Massnahmen) werden auf diesem Kanal und selbstverständlich auch via Medien breit kommuniziert. 15. Könnten erkrankte Personen in Schweizer Spitälern behandelt werden? Grundsätzlich könnten Ebola-Patienten in den grossen Schweizer Spitälern behandelt werden, denn diese haben die dafür erforderlichen Isolationszimmer und entsprechend ausgebildetes medizinisches Personal. Eine fixe Zahl zu den Zimmern zu nennen, wäre allerdings nicht seriös, weil es im konkreten Fall darauf ankäme, wie viele Ebola-Patienten in der Schweiz gleichzeitig zu hospitalisieren wären und wo sich die besagten Patienten geografisch befinden. Zudem stehen solche Isolationszimmer auch für andere Fälle / schwerwiegende Erkrankungen zur Verfügung; sie könnten also unter Umständen anderweitig belegt sein. Deshalb ist die Koordination ein sehr wichtiger Punkt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in Absprache mit den Kantonen die Möglichkeit, Patienten den geeigneten und verfügbaren Spitälern zuzuweisen. 16. Ist vorgesehen, (potenziell) erkrankte Personen aus dem Ausland zur medizinischen Abklärung oder Behandlung in die Schweiz zu fliegen? Das ist denkbar, z. B. auf Anfrage von internationalen Organisationen, wenn medizinische Helfer vor Ort erkranken bzw. sich dort einer kritischen Situation ausgesetzt haben. In diesem Fall werden die betroffenen Personen dem Universitätsspital Genf zugewiesen. Der erste solche Transport in die Schweiz hat am 22. September 2014

6 stattgefunden. Ende November 2014 wurde dann der erste Ebola-Patient, ein kubanischer Arzt, von Sierra Leone ins Universitätsspital Genf überführt. 17. Was geschieht an den Flughäfen? Die Schweiz verfügt über ein Alarmsystem, um bei der Ankunft offensichtlich erkrankter Personen (sei es Ebola oder eine andere übertragbare Krankheit) zu reagieren. Dieses System ist mit dem Alarmsystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verbunden. Dabei handelt es sich um Standardprozesse. Derzeit sind keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich. Für den Fall, dass sich die Situation zuspitzt, etwa weil das Virus leichter übertragen wird oder es in Europa zu ersten Erkrankungen kommt, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit den Schweizer Flughäfen einen Notfallplan erarbeitet. Flugpassagiere aus den zwei von Ebola betroffenen Staaten in Westafrika (Guinea und Sierra Leone) werden zudem über Bildschirme bei der Gepäckausgabe und Poster angehalten, sich telefonisch beim BAG zu melden, sollten sie sich krank fühlen. Am Flughafen Genf gibt es seit dem 3. November 2014 zusätzlich Einreisekontrollen bei direkten Privatflügen aus Guinea und Sierra Leone. 18. Braucht es jetzt nicht strengere Einreisekontrollen? Wichtig und richtig ist, dass in den hauptbetroffenen Ländern in Westafrika umfassende und effiziente Ausreisekontrollen erfolgen. Flächendeckende Einreisekontrollen in Europa sind, wie die Diskussion der Gesundheitsminister der Europäischen Union (EU) am 16. Oktober 2014 gezeigt hat, umstritten und werden derzeit von einer Mehrheit der Staaten abgelehnt. Bei den einzigen Direktflügen aus Guinea und Sierra Leone in die EU hingegen finden auf den Flughäfen in Paris und Brüssel Einreisekontrollen statt. Auch Grossbritannien hat solche Kontrollen eingeführt. Die Schweiz sieht bis auf Weiteres weitgehend von entsprechenden Massnahmen ab. Denn der Nutzen ist mit einem Fragezeichen zu versehen: Wer Ebola hat, aber keine Krankheitssymptome aufweist oder z. B. gegen Fieber als Symptom ein fiebersenkendes Mittel eingenommen hat, ist bei solchen Kontrollen nicht als möglicher Krankheitsfall identifizierbar, sofern er / sie nicht von sich aus und der Wahrheit entsprechend auf Kontakte mit an Ebola erkrankten oder verstorbenen Personen hinweist. Wer keine Symptome zeigt, kann zudem noch niemanden anstecken. Und: Ebola ist nicht so einfach wie ein Schnupfen oder eine Grippe übertragbar, es braucht den direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Blut, Erbrochenes, Exkremente, Speichel, Urin, Schweiss, Sperma). Was die Schweiz aber macht (seit dem 3. November 2014), sind Einreisekontrollen bei direkten Privatflügen aus Guinea und Sierra Leone. Asyl / Ausländer 19. Besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko durch Flüchtlinge, die in die Schweiz kommen? Die überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden stammt aus Ländern, in denen es keine Ebola-Infektionen gibt, aktuell vor allem aus Eritrea, Syrien und Sri Lanka. Der Anteil von Flüchtlingen aus den von Ebola betroffenen Ländern in Westafrika (Guinea und Sierra Leone) ist sehr klein, und diese Staaten führen wegen der Krankheit bereits seit längerem Ausreisekontrollen durch.

7 20. Was macht man denn in der Schweiz mit Asylsuchenden aus den Ebola- Epidemiengebieten in Westafrika? Der Anteil von Flüchtlingen aus den von Ebola betroffenen Ländern in Westafrika (Guinea und Sierra Leone) ist sehr klein, und diese Staaten führen wegen der Krankheit bereits seit längerem Ausreisekontrollen durch. Das Risiko, dass Asylsuchende aus den genannten Staaten das Virus über den Landweg nach Europa einschleppen, ist gering. Denn während der Inkubationszeit von max. 21 Tagen ist es infizierten Reisenden auf diesem Weg praktisch unmöglich, die Schweiz zu erreichen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat sich zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den Kantonen frühzeitig vorbereitet, um das Ebola-Risiko im Zusammenhang mit Flüchtlingen zu minimieren. Konkret hat das BAG die Empfangsstellen und Asylzentren mit einem Merkblatt über das Vorgehen bei Verdachtsfällen orientiert. Die Asylsuchenden werden bei ihrer Ankunft in den Empfangszentren nach ihrem Herkunftsland befragt. Wird dabei eines der zwei erwähnten Länder angegeben, ist zu prüfen, wann der Asylsuchende das Land verlassen hat. Wenn die Abreise aus dem Herkunftsland innerhalb der letzten 21 Tage erfolgte (Inkubationszeit), treffen die zuständigen kantonalen Stellen detaillierte Abklärungen. Falls sich darüber hinaus zeigt, dass die betreffende Person Kontakt zu an Ebola erkrankten oder verstorbenen Menschen hatte, wird sie an einem geeigneten Ort unter Quarantäne gestellt. Jede Empfangsstelle der Asylzentren hat jeweilige Ansprechpartner und Kontaktärzte. Im Normalfall ist es der Kantonsarzt, der sich in solchen Fällen um die betroffenen Flüchtlinge kümmert. Der Kantonsarzt entscheidet in solchen Risikosituationen auch, wie es mit dem Betroffenen weitergeht und wo und wie er allenfalls behandelt werden muss. Der bisher einzige Verdachtsfall* hierzulande zeigt, dass die getroffenen Massnahmen greifen (* Ende September 2014; es ging um einen Asylsuchenden in Vallorbe VD (mit schliesslich negativer Diagnose)). 21. Sollte man nicht die Grenzen für Flüchtlinge schliessen? Ein Einreiseverbot würde es kaum mehr erlauben, allfällige Ebola-Infizierte frühzeitig zu erkennen und falls erforderlich rechtzeitig zu isolieren bzw. ins Spital zu bringen. Denn es ist davon auszugehen, dass die fraglichen Asylsuchenden andere Wege suchen würden, um ins Land zu gelangen. Eine Kontrolle / Befragung bezüglich ihres Gesundheitszustands wäre so nicht mehr oder erst zu spät möglich und ein steigendes Risiko für die Verbreitung der Krankheit im Land die Folge. 22. Muss man sich nicht auch um Menschen aus Guinea und Sierra Leone kümmern, die bereits seit langem in der Schweiz leben? Alle Personen aus den beiden Staaten, die in der Schweiz mit einer Niederlassungsbewilligung leben, haben vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen persönlichen Brief zu zwei wichtigen Themen erhalten: - Infektionsrisiken bei einem Aufenthalt in ihrer Heimat einschliesslich der Schutzvorkehrungen, - erforderliche Massnahmen, falls sie in der Schweiz von Landsleuten besucht werden, bei welchen ein Krankheitsverdacht vorliegt. Darüber hinaus hat das BAG die Afrikanerinnen und Afrikaner in der Schweiz via den Internetsender African Mirror TV über Ebola informiert.

8 Hintergrund 23. Was ist Ebola? Es handelt sich um eine Virus-Erkrankung, die durch das gleichnamige Virus hervorgerufen wird. Dieses ist mit dem Marburg-Virus nahe verwandt und gehört zur gleichen Familie der Filoviridae. Die Erkrankung beginnt oft mit unspezifischen, grippeähnlichen Symptomen, kann aber danach einen schweren Verlauf nehmen, unter Umständen mit Blutungen (daher der frühere Name hämorrhagisches Fieber). Entdeckt wurde das Virus 1976 anlässlich einer Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo, nahe des Flusses Ebola, und im Sudan. Heute sind fünf Ebola-Stämme bekannt, wobei vier davon auf Menschen übertragbar sind (Ebola-Zaire, -Sudan, -Elfenbeinküste und das Bundibugyo Ebola-Virus). Der fünfte Typus Ebola-Reston ruft beim Menschen keine Erkrankung hervor. 24. Wo kommen die Erreger vor? Auf Menschen übertragbare Ebola-Viren wurden in der Vergangenheit nur in Subsahara-Afrika isoliert. Betroffen waren die Staaten Elfenbeinküste, Gabun, Demokratische Republik Kongo, Kongo, Sudan und Uganda. Mit der Epidemie 2014 sind Guinea, Liberia und Sierra Leone hinzugekommen. Importierte Fälle gab es zuvor in den USA und in Holland (beide 2008) sowie 2014 in Nigeria, Senegal, Mali, Spanien und wiederum in den USA ereignete sich in Hamburg ein Laborunfall, woraufhin eine Person erkrankte. Zum Import der Krankheit in die Schweiz kam es bisher lediglich einmal (1995), wobei die betroffene Person überlebt hat. 25. Wie wird das Ebola-Virus übertragen? Die Übertragung geschieht entweder vom Tier zum Menschen oder, wenn das Virus einmal den Weg in die menschliche Gesellschaft gefunden hat, auch von Mensch zu Mensch. Im ersten Fall erfolgt sie durch die Berührung von lebenden oder toten infizierten Fledermäusen, Affen, Antilopen bzw. von deren Körperausscheidungen. Der Verzehr dieser Tiere ist eine weitere Ansteckungsquelle. Die Tiere selber erkranken ebenfalls (mit Ausnahme der Fledermäuse, die als Ursprung des Virus vermutet werden). Für die Übertragung von Mensch zu Mensch braucht es den nahen Kontakt zu einer erkrankten Person, und zwar über Blut, Erbrochenes, Exkremente, Harn, Schweiss, Speichel oder Sperma. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch bereits verstorbene, infizierte Personen ansteckend bleiben. Dasselbe gilt für Männer, welche die Krankheit überwunden und in den sieben Wochen danach sexuelle Kontakte haben (Virus noch im Sperma). Handkehrum ist das Virus im Zeitraum, bevor Symptome auftreten, nicht übertragbar. Ebenfalls wichtig zu wissen: Bis jetzt ist eine Ansteckung über die Luft wie beispielsweise bei einer Grippe oder bei Masern nie beobachtet worden. Gefährdet durch Ebola sind insbesondere Pflegepersonal und Verwandte, die sich um erkrankte Personen kümmern. Bei Menschen hingegen, die keinen Umgang mit Kranken haben, besteht praktisch kein Ansteckungsrisiko. 26. Welches sind die Symptome einer Ebola-Erkrankung? Die Inkubationszeit beträgt zwei bis 21 Tage nach der Ansteckung (meist zwischen vier und zehn Tagen). Beim Ausbruch äussert sich die Krankheit mit plötzlichem Fieber, Unwohlsein und ausgeprägter Schwäche, Kopf-, Gelenk- und Gliederschmerzen

9 sowie einer Rachenentzündung. Typisch sind auch Muskelschmerzen, speziell im Rücken. Es folgen Erbrechen, Durchfall und Magenschmerzen. Kommt es im weiteren Verlauf der Krankheit zu starken Gerinnungsstörungen, beginnen die Patienten zu bluten. Blutungen können am Zahnfleisch, im Magen-Darmtrakt, an Einstichstellen von Spritzen oder unter der Haut auftreten. Vom fünften bis zum siebten Krankheitstag kann sich ein charakteristischer, fleckiger Ausschlag der Haut mit Bläschen entwickeln. Im weiteren Verlauf sind Leber- und Nierenversagen möglich. Schwerer Blutverlust und Kreislaufkollaps können nach 7 bis 16 Tagen zum Tod führen. Die Sterblichkeit variiert je nach Ebola-Stamm und Behandlungsmöglichkeiten. 27. Wie wird die Krankheit diagnostiziert? Ein Verdachtsfall muss zunächst durch eine Ärztin / einen Arzt abgeklärt werden. Dies geschieht aufgrund des Patientendossiers und eines möglichen Hinweises auf einen Aufenthalt der Patientin oder des Patienten in betroffenen Gebieten. Die abschliessende Bestätigung können dann ausschliesslich Laborergebnisse liefern. Nur einige wenige spezialisierte Labors mit einem genügend hohen Sicherheitsstandard sind in der Lage, das Ebola-Virus nachzuweisen. 28. Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es? Es existiert derzeit noch keine ursächliche Therapie, die sich direkt gegen das Ebola- Virus richtet. Folglich lassen sich nur die Krankheitssymptome behandeln. Je früher jedoch medizinische Massnahmen und je professioneller die Pflege ist, umso mehr steigt die Überlebenschance. Neue Behandlungsmethoden sind im Versuchs- bzw. Auswertungsstadium. Solange es an der Zulassung fehlt, stehen sie nicht zur Verfügung. Die Schweiz beteiligt sich mit Tests an der aktuellen Suche nach geeigneten Impfstoffen. Nach Abschluss der Versuche soll der Einsatz in den Ebola-Epidemiegebieten in Westafrika erprobt werden. 29. Wie können Ebola-Viren inaktiviert werden? Wichtig: Alle entsprechenden Massnahmen sollten nur von speziell dafür geschultem Personal vorgenommen werden. Oberflächen im Krankenzimmer sowie die persönlichen Gegenstände müssen mit chemischen Desinfektionsmitteln behandelt werden. Mit Blut oder andern Körpersekreten verschmutze Kleider von mit Ebola-Fieber erkrankten Personen sind entweder in einem verschliessbaren Druckbehälter stark zu erhitzen oder zu verbrennen. Ebola-Viren bleiben in eingetrocknetem Blut bis zu fünf Tage ansteckend, eine Desinfektion ist daher auch nach mehreren Tagen noch nötig. Zum Reinigen der Haut genügt das Waschen mit Wasser und Seife oder der Gebrauch von alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln.

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