Grundsatz. Beispiele:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundsatz. Beispiele:"

Transkript

1 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 1 Dokumentationspflicht Grundsatz Vertragliche Pflicht Deliktische Pflicht Sorgfaltsanforderungen des 823 BGB Patientendokumentation dient der Therapie und Behandlung - Gedächtnisstütze Arzt/Pflegepersonal - Information im Rahmen der arbeitsteiligen Medizin - im Interesse des Patienten - Beweissicherung im Prozess Beweissicherung im Prozess steht grundsätzlich nicht im Vordergrund WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 2 Was ist zu dokumentieren? Nur das ist zu dokumentieren, was aus medizinisch-therapeutischen Gründen notwendig bzw. üblich ist. WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 3 Beispiele: - Ärztliche Hinweise und Anordnungen an Pflegepersonal - Durchführung der Anordnung - Medikation - Art, Dosis, Zeitpunkt - Diagnostische Maßnahmen - Besondere Zwischenfälle und dabei Zeitpunkt des Bekanntwerdens, Art, Gegenmaßnahme und Wirkung der Gegenmaßnahme - Verhalten des Patienten, etwa Nichtbeachten von Verhaltensmaßregeln - Abweichungen vom Normalzustand, Komplikationen - Therapiemaßnahmen WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 4 Art und Weise der Dokumentation Strafrechtliche Aspekte - in der Regel genügen Stichworte - keine persönlichen Anmerkungen - Eintragungen zeitnah mit Handzeichen - keine Widersprüche zw. ärztlichem/pflegerischem Teil - Übertragungsfehler vermeiden - nachträgliche Änderungen deutlich machen - leserlich 267 StGB Urkundenfälschung Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei Zurückhalten einer Urkunde kann die sogenannte Urkundenunterdrückung, 274 StGB, verwirklicht sein. WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 5 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 6

2 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 7 Rechtsfolgen einer mangelhaften Dokumentation Die leitende Pflegekraft hat die Einhaltung der Dokumentationspflicht zu gewährleisten! z.b. durch stichprobenartige Kontrolle Der Dokumentation kommt im Prozess Beweisfunktion zu Behandlungsunterlagen sind Urkunden im Rechtssinne 444 ZPO Ist eine Urkunde von einer Partei in der Absicht, Ihre Benutzung dem Gegner zu entziehen, beseitigt oder zur Benutzung untauglich gemacht, so können Behauptungen des Gegners über Ihre Beschaffenheit und den Inhalt der Urkunde als bewiesen angesehen werden. Hieraus hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt: Ist die Dokumentation unvollständig oder fehlerhaft, so wird zugunsten des Patienten davon ausgegangen, dass Behandlungsschritte, die nicht dokumentiert werden, auch nicht durchgeführt worden sind. WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 8 Beweislastumkehr Beispiel-Fall: Durchführung einer Thromboseprophylaxe AOK Krankenhaus Fehlende Thromboseprophylaxe Monoembolex wurde verabreicht G E R I C H T Patient der eine operative Versorgung eines Knorpelulcus durchführen ließ, erleidet eine Thrombose. Der Patient bringt vor, es sei keine Thromboseprophylaxe durchgeführt worden. Eine entsprechende Dokumentation liegt nicht vor. Die AOK macht Ansprüche geltend. Behandlungsfehler muss grundsätzlich Anspruchsteller beweisen aber keine Dokumentation Krankenhaus muss Durchführung der Thromboseprophylaxe beweisen WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 9 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 10 Aufbewahrung der Behandlungsunterlagen Besondere Zwischenfälle bei der Pflege Achtung: Ansprüche bei Personenschäden verjähren erst in 30 Jahren - Zentral - Vollständig - 30 Jahre lang - Sturz im Krankenhaus - Fixierung des Patienten - Verhinderung der Selbst- und Drittgefährdung durch Zwangsmaßnahmen WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 11 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 12

3 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 13 Sturz im Krankenhaus Bei Bewegungs- oder Transportmaßnahmen Vollbeherrschbares Risiko z.b. Sturz beim Umbetten oder Krankentransport Sonstige Stürze Haftung nur, wenn aus konkreten Umständen erhöhte Sturzgefahr z.b. Sturz auf dem Weg zur Toilette oder aus dem Bett Beispielfall Patientin stürzt während eines stationären Aufenthaltes zur Durchführung einer Hämorrhoidenoperation aus dem Bett. Sie zog sich eine Verletzung an der linken Schläfe zu ohne knöcherne Verletzung. Die Operation wurde durchgeführt. Zwei Tage später wurde eine linksseitige Gehschwäche festgestellt. Ein Schädel-CT zeigte ein subdurales Hämatom sowie eine intracerebrale Blutung. Die Patientin ist seither linksseitig gelähmt. WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 14 Patientin Vorkehrung notwendig da: -Prämedikation -geringes Körpergewicht -war schon aus dem Bett gefallen -schusselig -Bettgitter hätten angebracht werden müssen Krankenhaus Keine Vorkehrungen erforderlich, da keine besonderen Umstände vorlagen, die Maßnahmen erforderlich machten Auszug aus Urteil des OLG Stgt. v U 43/98 Dieser Sturz hat sich nicht in einem Bereich zugetragen, dem durch vorsorgliche Maßnahmen im Rahmen des stationären Aufenthalts begegnet werden kann und muss (vollbeherrschbares Risiko). G E R I C H T Die Gründe der Klägerin hätten nicht dazu führen müssen, dass ein Bettgitter anzubringen war Keine Haftung WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 15 Stürze aus dem Bett ereignen sich immer wieder. Es bedarf keiner näheren Begründung dafür, dass allein deshalb das Anbringen von Bettgittern nicht gefordert werden kann, und zwar schon wegen der damit verbundenen Beschränkung des Patienten, der zum Aufstehen auf die Hilfe Dritter angewiesen wäre, und wegen der erhöhten Gefahr, die etwa mit dem eigenmächtigen Überwinden des Gitters verbunden ist. (...) WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 16 Auszug aus Urteil des OLG Stgt. v U 43/98 Aus medizinischer Sicht geben das längere Zeit zurückliegende Sturzereignis und die hinsichtlich der Schusseligkeit der Klägerin geäußerten Befürchtungen keinen Anlass zu besonderen Schutzmaßnahmen. Nach Auffassung des Sachverständigen gibt es in der Medizin kein wissenschaftlich oder praktisch begründbares Gebot, wonach ein in der Vergangenheit stattgehabter Bettsturz oder eine dem Alltagsbereich zuzuordnende Schusseligkeit eine solche Gefährdungslage begründen, dass auf sie mit besonderen Maßnahmen wie der Anbringung eines Bettgitters reagiert werden muss. Die Erwartungen des durchschnittlichen Patienten gehen nicht dahin, dass im Klinikalltag auf die gegebene Situation mit einer so einschneidenden Maßnahme wie der Anbringung eines Bettgitters reagiert wird. WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 17 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 18

4 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 19 Bettgitter - Nicht aus prophylaktischen Gründen, da freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme Nur, wenn besondere Veranlassung besteht, also etwa Nicht - Entziehungssymptome - verwirrter, orientierungsloser Patient oder Einwilligung - wegen Gehbeeinträchtigungen - bei Unruhe wegen ungewohnter Umgebung - Prämedikation Achtung: Jede freiheitsbeschränkende oder -einschränkende Maßnahme muss grundsätzlich durch einen Arzt angeordnet werden. Durch das Pflegepersonal darf eine derartige Entscheidung nur im Notfall getroffen werden, d. h. in einer konkreten Gefährdungslage. Über die Aufrechterhaltung der Maßnahme entscheidet grundsätzlich der Arzt, d. h. dieser muss nach Eingreifen der Maßnahme informiert werden. WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 20 Fixierung des Patienten Die Fixierung des Patienten stellt eine Zwangsmaßnahme dar, die grundsätzlich verboten ist. Es handelt sich um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und kann eine Verletzung der Menschenwürde darstellen. Ausnahmsweise erlaubt, wenn Rechtfertigungsgründe vorliegen: - Einwilligung - akute Selbst- oder Drittgefährdung Entscheidung über Aufrechterhaltung trifft grundsätzlich der Arzt, bei längerer Dauer der Betreuer bzw. das Vormundschaftsgericht WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 21 Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen wichtig: IMMER DOKUMENTATION! WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 22 Verlust von Patienteneigentum Haftung setzt immer ein Verschulden voraus Eine Verwahrungspflicht besteht nur in 2 Fällen: - Patient ist nicht in der Lage, auf seine persönlichen Gegenstände zu achten - Gegenstände werden zur Verwahrung übergeben bzw. in Obhut genommen Bei Notaufnahme - Persönliche Gegenstände sichern - Dokumentieren - Aufbewahren Wertsachen in Tresor bei Verwaltung WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 23 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 24

5 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 25 Im Normalfall Sonderfall verwirrte Patienten Wertsachen - zu Hause lassen - Tresor Sonstige persönliche Gegenstände - Patient hat selbst für Verwahrung zu sorgen Rechtsprechung: Größere Sorgfalt WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 26 Ansonsten Es besteht keine Verpflichtung auf Patienteneigentum besonders zu achten! Deshalb: Bitte keine Zusagen bezüglich Haftung oder Übernahme des Schadens! WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 27

--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB)

--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB) Meinhardt Congress GmbH 2. Süddeutsche Medizinrechtstage 17. und 18. Januar 2014 (Göppingen) --- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB) 17. Januar 2014 Überblick I. Einführung II. Pflichten

Mehr

Arzthaftung. Was ist für mich in der Notaufnahme relevant? Prof. Dr. Michael Christ, Klinik für Notfall- und Internistische Intensivmedizin

Arzthaftung. Was ist für mich in der Notaufnahme relevant? Prof. Dr. Michael Christ, Klinik für Notfall- und Internistische Intensivmedizin Arzthaftung Was ist für mich in der Notaufnahme relevant? Prof. Dr. Michael Christ, Klinik für Notfall- und Internistische Intensivmedizin Arzthaftung Was passiert bei den Nachbarn? Fürther Nachrichten.

Mehr

ENNA Selbst- und Fremdgefährdung. Wolfgang Jansen, MA, Dipl. Pflegewissenschaftler

ENNA Selbst- und Fremdgefährdung. Wolfgang Jansen, MA, Dipl. Pflegewissenschaftler ENNA 2009 Selbst- und Fremdgefährdung 1 Selbstgefährdung des Patienten / Bewohners ( 1906 BGB) Selbst- und Fremdgefährdung von Patienten (PsychKG). Selbst- und Fremdgefährdung durch das Pflegepersonal

Mehr

Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom S 40 U 264/14

Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom S 40 U 264/14 - 248 - Zu den Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes als Rehabilitand gem. 2 Abs. 1 Nr. 15a SGB VII Ein durch Einnahme eines Abführmittels zur Vorbereitung einer Darmspiegelung bedingter Sturz

Mehr

AWMF. Arbeitskreis Ärzte und Juristen Stellenwert und Ausführlichkeit der Medizinischen Dokumentation. Referent: R. Rosenberger, VROLG a. D.

AWMF. Arbeitskreis Ärzte und Juristen Stellenwert und Ausführlichkeit der Medizinischen Dokumentation. Referent: R. Rosenberger, VROLG a. D. AWMF Arbeitskreis Ärzte und Juristen Stellenwert und Ausführlichkeit der Medizinischen Dokumentation Referent: R. Rosenberger, VROLG a. D. Stellenwert und Ausführlichkeit der Medizinischen Dokumentation

Mehr

Die Abgrenzung von Grund- und Behandlungspflege unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten

Die Abgrenzung von Grund- und Behandlungspflege unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Die Abgrenzung von Grund- und Behandlungspflege unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Dr. Alexandra Jorzig Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Mediatorin im Gesundheitswesen A. Abgrenzung

Mehr

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen stehen im Spannungsfeld zwischen: Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Menschenwürde des Betroffenen

Mehr

Haftungsrechtliche Fragen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege

Haftungsrechtliche Fragen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege Auf der sicheren Seite? Haftungsrechtliche Fragen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege Rechtsanwältin Bettina Nocke-Wiechen BiG Bildungsinstitut im Gesundheitswesen Gemeinnützige GmbH - Essen

Mehr

Dokumentation. Dokumentation

Dokumentation. Dokumentation Dokumentation 77 D Dokumentation Die Pflegedokumentation, ob in Papierform oder EDV-gestützt, gehört zu den selbstverständlichen Instrumenten der Pflege. Pflegende haben ihre Aufgaben eigenverantwortlich

Mehr

Wer haftet für den Keim?

Wer haftet für den Keim? Wer haftet für den Keim? Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (England) www.grafpartner.com Folien zum Download auf www.grafpartner.com Der Anwalt für Arztrecht Arzt schuldet dem Patienten:

Mehr

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz

Mehr

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten? Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten? Mag. Bettina Woschitz Wien, 18.1.2010 1 Rechtsgrundlagen 82 Z 6 ASchG: Durchführung von Schutzimpfungen, die mit der Tätigkeit

Mehr

Videofall: Ärztliche Aufklärungspflicht. Arbeitsblatt 1

Videofall: Ärztliche Aufklärungspflicht. Arbeitsblatt 1 Videofall: Ärztliche Aufklärungspflicht Arbeitsblatt 1 1. Gehen folgende Aussagen aus dem Sachverhalt hervor? Sehen Sie sich bitte den Sachverhalt an, kreuzen Sie die richtigen Antworten an und fassen

Mehr

Was darf und muss ich tun?

Was darf und muss ich tun? Was darf und muss ich tun? Rechtliche Regelungen für den Aufgabenbereich der OP-AssistentInnen RA Mag. Klaus Zotter 1961 2012: MTD-SHD Gesetz Sanitätshilfsdienst als Anlernberuf mit sehr eingeschränktem

Mehr

Unterbringung und Zwangsbehandlung

Unterbringung und Zwangsbehandlung Unterbringung und Zwangsbehandlung 1906 BGB und HFEG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 31.7.2013 Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen 1 Begriffe Freiheitsentziehende Unterbringung Entzug der Fortbewegungsfreiheit

Mehr

Freiheiteseinschränkende Massnahmen im Heimalltag

Freiheiteseinschränkende Massnahmen im Heimalltag Selbstbestimmung oder Freiheitsbeschränkung? Freiheiteseinschränkende Massnahmen im Heimalltag 28. Januar 2011 Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Prof. (FH) Hochschule Luzern peter.moesch@hslu.ch Inhalt Vorbemerkungen

Mehr

14 Allgemeine Informationen. Juristische Aspekte

14 Allgemeine Informationen. Juristische Aspekte 14 Allgemeine Informationen Juristische Aspekte Unter Notfällen sind aus juristischer Sicht solche Ereignisse zu verstehen, die außerplanmäßige Behandlungen erforderlich machen. Grundsätzlich beinhaltet

Mehr

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Fortbildung beim DRK Stuttgart Bereitschaft 8 - Unter-/Obertürkheim Themenübersicht Hilfeleistungspflicht und Garantenstellung Hilfeleistungspflicht

Mehr

Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz. Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht. 7. Februar 2013

Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz. Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht. 7. Februar 2013 Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht 7. Februar 2013 Patientenrechtegesetz 2004 Patientenbeauftragter bestellt 2011: 2012: Referentenentwurf,

Mehr

Die rechtliche Verbindlichkeit der EDV-Dokumentation

Die rechtliche Verbindlichkeit der EDV-Dokumentation Die rechtliche Verbindlichkeit der EDV-Dokumentation Vortrag anlässlich des Interdisziplinären WundCongresses 2012 Referent: Rechtsanwalt Dirk M. Rothstein, Köln Köln, 22.11.2012 www.kanzleirothstein.de

Mehr

Haftung für Pflegefehler im Bereich der modernen Wundversorgung

Haftung für Pflegefehler im Bereich der modernen Wundversorgung Haftung für Pflegefehler im Bereich der modernen Wundversorgung Referent: Timm Laue-Ogal - AnwälteHaus Osnabrück - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht 1 Worum geht es? Haftungsfragen im Spannungsfeld

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : 7 Ob 299/03a Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.2012 1 Inhalt Ausgangslage Allgemeines zum Patientenrechtegesetz Änderungen

Mehr

Dokumentationspflichten aus haftungsrechtlicher Sicht

Dokumentationspflichten aus haftungsrechtlicher Sicht Dokumentationspflichten aus haftungsrechtlicher Sicht Timm Laue-Ogal Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Seminarstraße 13/14, 49074 Osnabrück www.anwaeltehaus.net Rechtsgrundlagen

Mehr

Die fehlenden Hinweisschilder (Piktogramme) hinsichtlich der Beobachtung mittels Bildübertragung in den Gewahrsamsräumen, seien angebracht worden.

Die fehlenden Hinweisschilder (Piktogramme) hinsichtlich der Beobachtung mittels Bildübertragung in den Gewahrsamsräumen, seien angebracht worden. Die fehlenden Hinweisschilder (Piktogramme) hinsichtlich der Beobachtung mittels Bildübertragung in den Gewahrsamsräumen, seien angebracht worden. Eine Videoüberwachung erfolge nicht dauerhaft, sondern

Mehr

Entscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde

Entscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde Entscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde 30.09.2015 4. Gemeinsamer Palliativfachtag 1 Ausgangssituation Jede, auch die medizinisch indizierte Behandlung, ist Körperverletzung

Mehr

Rechtliche Aspekte bei der Arbeit im OP, insbesondere Dokumentationspflicht. 3. SFCNS Kongress IG-NOPPS Marc A. Elmiger, lic.iur.

Rechtliche Aspekte bei der Arbeit im OP, insbesondere Dokumentationspflicht. 3. SFCNS Kongress IG-NOPPS Marc A. Elmiger, lic.iur. Rechtliche Aspekte bei der Arbeit im OP, insbesondere Dokumentationspflicht 3. SFCNS Kongress IG-NOPPS 30.09.2016 Marc A. Elmiger, lic.iur. Inhaltsübersicht 1. Rechtsstellung Fachperson OT 2. Patientenrechte

Mehr

Umfang der zahn-/ärztlichen Dokumentationspflicht

Umfang der zahn-/ärztlichen Dokumentationspflicht Umfang der zahn-/ärztlichen Dokumentationspflicht 1. Standesrechtliche Regelungen Ärzte / Zahnärzte sind standes- bzw. berufsrechtlich verpflichtet, die Behandlungen ihrer Patienten zu dokumentieren. Es

Mehr

Marburger Schriften zum Gesundheitswesen. 630f BGB die Dokumentation der Behandlung

Marburger Schriften zum Gesundheitswesen. 630f BGB die Dokumentation der Behandlung Marburger Schriften zum Gesundheitswesen 25 Frederik Fiekas 630f BGB die Dokumentation der Behandlung Eine rechtsdogmatische Einordnung der Dokumentationspflicht des Behandelnden nach Inkrafttreten des

Mehr

Behandlungsvereinbarung

Behandlungsvereinbarung Zentrum 16: Psychosoziale Medizin Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Behandlungsvereinbarung Erklärungen und Absprachen zwischen Name, Vorname... Straße, PLZ Ort... Telefon... Geb.-Datum... und

Mehr

Telemedizin Haftungsrecht

Telemedizin Haftungsrecht Telemedizin Haftungsrecht Ass. jur. Corinna Mauermayer, Heilwesen / MediRisk, Versicherungskammer Bayern, München München, 09.11.2016 Inhalt 1 2 3 4 5 6 7 8 Begriff der Telemedizin Haftungsgrundlagen der

Mehr

Von Fall zu Fall - Ambulante Pflege im Recht

Von Fall zu Fall - Ambulante Pflege im Recht Von Fall zu Fall - Ambulante Pflege im Recht Rechtsfragen in der ambulanten Pflege von A-Z Bearbeitet von Rolf Höfert, Thomas Meißner 1. Auflage 2008. Buch. XI, 310 S. Kartoniert ISBN 978 3 540 75598 2

Mehr

Kurzvortrag: Der Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Arzthaftungsprozess. Referent: RA Mirko Becker Fachanwalt für Medizinrecht

Kurzvortrag: Der Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Arzthaftungsprozess. Referent: RA Mirko Becker Fachanwalt für Medizinrecht Kurzvortrag: Der Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Arzthaftungsprozess Referent: RA Mirko Becker Fachanwalt für Medizinrecht Es passiert immer wieder und seit Jahren mit steigender Tendenz:[ ] Exakte

Mehr

Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht

Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht BGT Mitte Kassel, 13. Juli 2017 Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp Verwendung und Weitergabe nur mit Genehmigung des Autors Überblick Zwangsbehandlung Ehegattenvertretung

Mehr

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Der betreute Mensch als Patient Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf Antrag des

Mehr

Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen. Bochum, den Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d.

Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen. Bochum, den Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d. Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen Bochum, den 14.01.2016 Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d. Die sog. Sterbehilfe Klärung der Begrifflichkeiten Der Begriff der Sterbehilfe

Mehr

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis IX Erstversand 1 Inhaltsübersicht... VII Abkürzungen... XV Einleitung... 1 A. Behandlungsverhältnisse I. Vertragliche Haftungsgrundlagen... 3 1. Ambulante Behandlungsverhältnisse... 3 a) Der Arztvertrag...

Mehr

630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag

630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag 630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag Etwas anderes vereinbaren Wer vm Standard abweicht muss dkumentieren: Flie 1 Aufklärung über Standard und abweichende Behandlungsmethde Standard

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur pflegerischen Haftung. Karlheinz Stöhr, Richter am Bundesgerichtshof

Aktuelle Rechtsprechung zur pflegerischen Haftung. Karlheinz Stöhr, Richter am Bundesgerichtshof Aktuelle Rechtsprechung zur pflegerischen Haftung Karlheinz Stöhr, Richter am Bundesgerichtshof 1 2 Haftungsmaßstab ( 3 Abs. 1, 11 Abs. 1 HeimG) Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand fachlicher bzw.

Mehr

Thrombose-Prophylaxe Haftungsrisiken: Auf der sicheren Seite?

Thrombose-Prophylaxe Haftungsrisiken: Auf der sicheren Seite? Thrombose-Prophylaxe Haftungsrisiken: Auf der sicheren Seite? RA Hubert Klein, Köln Rechtsanwälte Dr. Großkopf + Klein Katholische Hochschule NRW, Köln 0221 95 15 840 Hubert Klein, RA Folie 1 Parallel

Mehr

Der betreute Mensch als Patient

Der betreute Mensch als Patient Der betreute Mensch als Patient Regensburg, 9. Oktober 2017 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf

Mehr

4 Ärztliche Anordnung. Ärztliche Anordnung

4 Ärztliche Anordnung. Ärztliche Anordnung 4 Ärztliche Anordnung Ärztliche Anordnung Die Anordnungsverantwortung für medizinisch-diagnostische und therapeutische Maßnahmen trägt grundsätzlich der Arzt. Nach überwiegender Meinung ist die Durchführung

Mehr

630a II versus 276 II BGB

630a II versus 276 II BGB 630a II versus 276 II BGB RA Matthias Teichner www.patientenanwalt-hamburg.de DAV ARGE MEDR Hamburg 15. April 2016 (2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten

Mehr

Pflegedokumentation im Krankenhaus gewusst wie

Pflegedokumentation im Krankenhaus gewusst wie Jutta König Pflegedokumentation im Krankenhaus gewusst wie Schnell, sicher und effizient dokumentieren pflege kolleg Die wahrheitsgemäße Dokumentation Dieser Eintrag ist die Wahrheit, davon ist auszugehen.

Mehr

Ist Selbstbestimmung erlaubt? Medizinische Behandlung aus juristischer Sicht

Ist Selbstbestimmung erlaubt? Medizinische Behandlung aus juristischer Sicht Programm Ist Selbstbestimmung erlaubt? Medizinische Behandlung aus juristischer Sicht Einwilligung des Patienten Querbeet II 8. Wiler Symposium der SRFT 23. November 2017 Aufklärung durch den Arzt MLaw

Mehr

Pflegedokumentation. Rechtspflichten und Rechtsfragen

Pflegedokumentation. Rechtspflichten und Rechtsfragen Pflegedokumentation Rechtspflichten und Rechtsfragen Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften Rechtsanwalt Mediator (DAA) Lehrbeauftragter www.uffeln.eu ra-uffeln@t-online.de ON bei facebook

Mehr

Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege?

Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege? Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege? Dr. Alexandra Jorzig Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Mediatorin im Gesundheitswesen I. Anwendbarkeit der 630 a ff. BGB auf die

Mehr

Prof. jur. Konrad Stolz Hochschule Esslingen. Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz technischer Hilfen in der Pflege

Prof. jur. Konrad Stolz Hochschule Esslingen. Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz technischer Hilfen in der Pflege Prof. jur. Konrad Stolz Hochschule Esslingen Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz technischer Hilfen in der Pflege Grundsatz: Pflegerische Maßnahmen und technische Hilfen bedürfen (ebenso

Mehr

Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern

Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern Formular F 8 Anzeige zur Teilnahme an der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß 116b SGB V Anlage Nachweis von Mindestmengen Diagnostik

Mehr

Sozialrecht versus Haftungsrecht

Sozialrecht versus Haftungsrecht Sozialrecht versus Haftungsrecht Eine haftungsrechtliche Herausforderung für das Gesundheitswesen von Prof. Dr. Volker Großkopf Kath. Hochschule NRW (Köln) Themenübersicht Entwicklungen im Gesundheitswesen

Mehr

Prozessabläufe und rechtliche Grundbegriffe im Krankenhaus

Prozessabläufe und rechtliche Grundbegriffe im Krankenhaus Prozessabläufe und rechtliche Grundbegriffe im Krankenhaus 01.03.2016 Inhalt Aufklärung/Schweigepflicht Arztbriefe/Krankenakten Haftungssystematik 01.03.2016-2 - Systematik & Zusammenhänge Aufklärung Dokumentation

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 207/14. vom. 18. Dezember in Sachen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 207/14. vom. 18. Dezember in Sachen BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 207/14 BESCHLUSS vom 18. Dezember 2014 in Sachen Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2014 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richterin Diederichsen,

Mehr

Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern

Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern Formular F 12 Anzeige zur Teilnahme an der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß 116b SGB V Anlage Nachweis von Mindestmengen

Mehr

ARZTHAFTPFLICHT «Juristen und Ärzte sind auch nur Menschen»

ARZTHAFTPFLICHT «Juristen und Ärzte sind auch nur Menschen» ARZTHAFTPFLICHT «Juristen und Ärzte sind auch nur Menschen» Was Ärzte und Juristen zur Arzthaftpflicht wissen sollten Dr. iur. Iris Herzog-Zwitter asim Christian Katzenmeier: Arzthaftung hat Konjunktur

Mehr

Dokumentationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz. RA Prof. Dr. M. Spaetgens FA für Medizin,- Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht

Dokumentationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz. RA Prof. Dr. M. Spaetgens FA für Medizin,- Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht Dokumentationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz Inhalt: Rechtsgrundlagen MBO Ärzte Patientenrechtegesetz Abrechnungsbestimmungen Rechtsfolgen unterlassener bzw. unzureichender Dokumentation Beweiswert

Mehr

Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12. Teil 12

Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12. Teil 12 Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12 Teil 12 XII. Der Behandlungsvertrag Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12 Der Behandlungsvertrag Sonderfall des

Mehr

Fixierungen in der Somatik

Fixierungen in der Somatik Fixierungen in der Somatik Chefarzt- Dienstberatung am 29.08.2018 Felix M. Böcker, Naumburg 1 Priv. Doz. Dr. med. Felix M. Böcker Klinik für psychische Erkrankungen (Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik)

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug) Stand 26.02.2013 KZVB-Vertragsmappe A I/2 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug - in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und

Mehr

Haftung in der Pflege am Fallbeispiel Rechtsanwalt Torsten Buse

Haftung in der Pflege am Fallbeispiel Rechtsanwalt Torsten Buse Haftung in der Pflege am Fallbeispiel 15.09.2017 Rechtsanwalt Torsten Buse Der Fenstersturz (OLG Hamm, Urteil vom 17. Januar 2017 I-26 U 30/16 ) Fall: Die Patientin wurde wegen eines Schwächeanfalls mit

Mehr

Anlagen. Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende

Anlagen. Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende Anlagen Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende Heileingriff Strafrecht 223 StGB: Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe

Mehr

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten Herzlich Willkommen! Patientenrechte Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten AOK-Bezirksdirektion Ludwigsburg-Rems-Murr Ralf Lackner / CC Besondere Leistungen 03.07.2017 / Ludwigsburg Agenda 1

Mehr

Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP

Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP 7. QEP-Aktuell Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP Moderation: Ulrike Schmitt, KBV und Dr. Birgit Kannenberg-Otremba, onkologische Praxis Oldenburg (nur WS L) QEP KBV Seite 1 Agenda

Mehr

Schlanke Dokumentation in der stationären und ambulanten Langzeitpflege

Schlanke Dokumentation in der stationären und ambulanten Langzeitpflege Schlanke Dokumentation in der stationären und ambulanten Langzeitpflege aus haftungsrechtlicher Sicht Dr. iur. Alexandra Jorzig Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht I. Ist-Situation Der Erfüllungsaufwand

Mehr

25 Fragen zum Recht im Gesundheitswesen

25 Fragen zum Recht im Gesundheitswesen 0 Der "Eid des Hippokrates" wird noch heute als "Arztgelöbnis" verwendet. Hierbei verpflichtet sich der angehende Arzt u.a. keinen Unterschied bei der Ausübung seiner ärztlichen Pflicht gegenüber seinen

Mehr

Lernziele. Begriff des Kunstfehlers. Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement. Patientensicherheit und Risikomanagement

Lernziele. Begriff des Kunstfehlers. Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement. Patientensicherheit und Risikomanagement Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement WS 2016/2017 M. Schrappe Vorlesungsfolien download ca. 1 Woche vor der Vorlesung unter matthias.schrappe.com Patientensicherheit und Risikomanagement

Mehr

Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten 303 a Datenveränderung 303 b Computersabotage 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten 303 a Datenveränderung 303 b Computersabotage 269 Fälschung beweiserheblicher Daten Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird

Mehr

Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Versicherte der AOK Nordost Berliner Projekt Die Pflege mit dem Plus

Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Versicherte der AOK Nordost Berliner Projekt Die Pflege mit dem Plus Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Tel.-Nr. (Angabe freiwillig) Teilnahme- und Einwilligungserklärung

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA Klinische Abteilung für allgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin Univ.-Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Medizinische Universität

Mehr

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO). 8 Ob 27/17d Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, den Hofrat Dr. Brenn

Mehr

Das neue Patientenrechtegesetz

Das neue Patientenrechtegesetz Department of General Surgery Das neue Patientenrechtegesetz - Kommentar aus ärztlicher Sicht - Arbeitskreis Ärzte und Juristen (AWMF) in Würzburg 27.04.2013 Markus Mieth Patientenrechtegesetz Warum haben

Mehr

IQB Lutz Barth Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht

IQB Lutz Barth Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht OLG Bremen: Haftung eines Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett (hier: Anbringung von Bettgittern) OLG Bremen, Urt. v. 22.10.09 (Az. 5 U 25/09) ( ) Aus den Entscheidungsgründen: I. Wegen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 144/10 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. September 2011 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abmahnung 1 Rolf Höfert. Ärztliche Anordnung 4 Rolf Höfert. Alkohol im Dienst 9 Rolf Höfert. Altenheim 11 Rolf Höfert

Inhaltsverzeichnis. Abmahnung 1 Rolf Höfert. Ärztliche Anordnung 4 Rolf Höfert. Alkohol im Dienst 9 Rolf Höfert. Altenheim 11 Rolf Höfert Inhaltsverzeichnis Abmahnung 1 Wirkungsdauer einer Abmahnung 2 Möglichkeiten des Arbeitnehmers 2 Ermahnung 3 Ärztliche Anordnung 4 Alkohol im Dienst 9 Altenheim 11 Personelle Anforderungen für Heime 11

Mehr

Freiheitsbeschränkende Massnahmen in der Psychiatrie Bedeutung für die Akutbehandlung

Freiheitsbeschränkende Massnahmen in der Psychiatrie Bedeutung für die Akutbehandlung Freiheitsbeschränkende Massnahmen in der Psychiatrie Bedeutung für die Akutbehandlung Dr. med. Anastasia Theodoridou Das medizinisch-ethische Spannungsfeld Seite 2 Autonomie Autonome Entscheidungen finden

Mehr

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO). 5 Ob 186/11f Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth

Mehr

Datenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen

Datenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Europäische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Berufsordnung der Zahnärztekammer Telemediengesetz (TMG) Sozialgesetzbuch (SGB) Bürgerliches

Mehr

Impfmüdes Österreich. Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum. Wilhelm Frank

Impfmüdes Österreich. Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum. Wilhelm Frank Impfmüdes Österreich Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum Wilhelm Frank Der Beruf des Arztes 2. (1) Der Arzt ist zur Ausübung der Medizin berufen. (2) Die Ausübung

Mehr

Bindungswirkung von Leitlinien und ihre haftungsrechtliche Bedeutung

Bindungswirkung von Leitlinien und ihre haftungsrechtliche Bedeutung Bindungswirkung von Leitlinien und ihre haftungsrechtliche Bedeutung 3. Saarländischer Medizinrechtstag 17.09.2016 Rechtsanwalt Sven Lichtschlag-Traut Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei Heimes & Müller

Mehr

Spezielle Pflegesituationen

Spezielle Pflegesituationen 82?... 38. Grundlagen einer Pflegeethik und ethische Grenzsituationen in der Pflege 1. Erläutern Sie die 6 Schritte der ethischen Entscheidungsfindung. ...! 1. 6 Schritte der ethischen Entscheidungsfindung:

Mehr

Geriatrische Rehabilitation. Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich?

Geriatrische Rehabilitation. Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich? Geriatrische Rehabilitation Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich? Geriatrie bedeutet Altersmedizin Alter ist Vielfalt Menschen unterscheiden sich im Alter nicht nur äußerlich. Individuelle

Mehr

PFLEGERECHT. Recht im Arbeitsalltag von Pflegekräften im Heim

PFLEGERECHT. Recht im Arbeitsalltag von Pflegekräften im Heim PFLEGERECHT Recht im Arbeitsalltag von Pflegekräften im Heim Austauschtreffen für gerontopsychiatrische Pflegefachkräfte Achim Uhl, M.Sc. 19.04.2018 Heilbronn AGENDA Dekubitus Medikation Betreuung 2 DEKUBITUS

Mehr

Dr. jur. Hans-Martin Käser PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT UND LIONS CLUB HEIMSHEIM GRAF EBERHARD. Dienstag, 17. April 2012-19:30 UHR

Dr. jur. Hans-Martin Käser PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT UND LIONS CLUB HEIMSHEIM GRAF EBERHARD. Dienstag, 17. April 2012-19:30 UHR LIONS CLUB HEIMSHEIM GRAF EBERHARD Schleglerschloss Heimsheim, Rittersaal Dienstag, 17. April 2012-19:30 UHR Dr. jur. Hans-Martin Käser Kanzlei Dr. Käser, Stuttgart PATIENTENVERFÜGUNG UND VORSORGEVOLLMACHT

Mehr

Haftungsrechtliche Implikationen bei der Anwendung von AMTS- Software

Haftungsrechtliche Implikationen bei der Anwendung von AMTS- Software Haftungsrechtliche Implikatinen bei der Anwendung vn AMTS- Sftware - Helge Reichert - Helge Reichert, MD, LL.M. 7/5/2014 1 Zur Persn Arzt (Allgemeinpraxis), Ntarzt Medizininfrmatiker Prduktmanagement für

Mehr

Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden

Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden Aktuelle Themen des Betreuungsrechts: Feststellung der

Mehr

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,

Mehr

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors 10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht und die Verbindung zur Patientenverfügung Jürgen Kors gesetzliche Regelung ( 1896 BGB): Kann ein Volljähriger auf Grund einer... Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten

Mehr

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege Karin Bruckmüller (JKU Linz/ LMU München / Lehrbeauftragte SFU Wien) Pflegekongress 2017, Wien 01.12.2017 SPANNUNGSFELD BEI ENTSCHEIDUNG HINSICHTLICH FREIHEITSENTZIEHENDER

Mehr

Eine Empfehlung für ältere Patientinnen, Patienten und ihre Angehörigen VERMEIDUNG VON STÜRZEN IM KRANKENHAUS

Eine Empfehlung für ältere Patientinnen, Patienten und ihre Angehörigen VERMEIDUNG VON STÜRZEN IM KRANKENHAUS Eine Empfehlung für ältere Patientinnen, Patienten und ihre Angehörigen VERMEIDUNG VON STÜRZEN IM KRANKENHAUS Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Informieren Sie uns! Werden Sie aktiv! Bitten

Mehr

Fallzusammenführung wegen Komplikationen aktuelle Rechtsprechung

Fallzusammenführung wegen Komplikationen aktuelle Rechtsprechung Fallzusammenführung wegen Komplikationen aktuelle Rechtsprechung Markus Thalheimer Leiter Medizincontrolling Universitätsklinikum Heidelberg 1 FPV 2013 2 Urteil des SG Landshut vom 26.05.2011, Az.: S 1

Mehr

Der Rekurs wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 2.190,25 EUR (darin enthalten

Der Rekurs wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 2.190,25 EUR (darin enthalten 1 Ob 215/11s Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger

Mehr

Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung

Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung (In Anlehnung an das Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des

Mehr

BVerfG-Urteil Fixierung: Was ist anders?

BVerfG-Urteil Fixierung: Was ist anders? 14./15. Dez. 2018 BVerfG-Urteil Fixierung: Was ist anders? Markus Wehler Zentrale Notaufnahme und IV. Medizinische Klinik Offenlegung potentieller Interessenkonflikte Keine Interessenkonflikte Keine kommerzielle

Mehr

Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation

Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation aus Sicht des ermittelnden Staatsanwalts Zahnärztliche Dokumentation aber rechtssicher! BDIZ EDI Zahnärztehaus München 02.12.2017 Wer schreibt, der bleibt.

Mehr

Sicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011

Sicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011 Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2012 Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Bad Kissingen, 17. April 2011 Friedrich Hodemacher 1 Rechtsgrundlagen Unternehmerverantwortung Haftung 2 Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz,

Mehr

Prozessabläufe und rechtliche Grundbegriffe im Krankenhaus. Rechtsanwältin Dr. Frederike Gärtner, LL.M. Verbandsjuristin MB Hessen

Prozessabläufe und rechtliche Grundbegriffe im Krankenhaus. Rechtsanwältin Dr. Frederike Gärtner, LL.M. Verbandsjuristin MB Hessen Prozessabläufe und rechtliche Grundbegriffe im Krankenhaus Rechtsanwältin Dr. Frederike Gärtner, LL.M. Verbandsjuristin MB Hessen Inhalt Aufklärung/Schweigepflicht Arztbriefe/Krankenakten Haftungssystematik

Mehr

WER SCHREIBT, DER BLEIBT! DIE ÄRZTLICHE DOKUMENTATION IM ARZTHAFTUNGS- PROZESS

WER SCHREIBT, DER BLEIBT! DIE ÄRZTLICHE DOKUMENTATION IM ARZTHAFTUNGS- PROZESS DIE ÄRZTLICHE DOKUMENTATION IM ARZTHAFTUNGS- PROZESS Prof. Dr.med. Prof. h.c. Dr. h.c. Alexander T. Teichmann Director and Chairman Depts. Gynaecology, Breast-Surgery, Perinatal Medicine, Research and

Mehr

DE Daniel Ennever. Unterbringung und Sicherung

DE Daniel Ennever. Unterbringung und Sicherung Die geschlossene Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist eine Freiheitsberaubung und gem. 249 StGB strafbar. Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Was ist eigentlich Freiheit?

Mehr

Patientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v.

Patientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v. Patientenrechte von Gregor Bornes gesundheitsladen köln e.v. Vorschau Allgemeine Rechte der PatientInnen Was tun beim Verdacht auf Behandlungsfehler Aktuelle Diskussion zum Patientenrechtegesetz Diskussion

Mehr