Der GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführer im Steuer-, Sozialversicherungs-

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführer im Steuer-, Sozialversicherungs-"

Transkript

1 Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Der GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführer im Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht Steuerliche Notwendigkeit eindeutiger Vereinbarungen Sozialversicherungsrechtliches Statusfeststellungsverfahren Keine Anwendung von Arbeitnehmerschutzgesetzen Kompaktwissen für GmbH - Berater

2 Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht Steuerliche Notwendigkeit eindeutiger Vereinbarungen Sozialversicherungsrechtliches Statusfeststellungsverfahren Keine Anwendung von Arbeitnehmerschutzgesetzen

3 DATEV eg, Nürnberg (Verlag) Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eg unzulässig. Printed in Germany Mandelkow GmbH, Herzogenaurach (Druck) Joh. Leupold GmbH & Co.KG, Schwabach (Umschlagdruck) Angaben ohne Gewähr Stand: Februar 2011 DATEV-Artikelnummer: / wissensvermittlung@service.datev.de

4 Editorial Für den eiligen Leser stellt sich die Sachlage knappstmöglich wie folgt dar: Steuerrechtlich ist der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer immer Arbeitnehmer. Arbeitsrechtlich ist der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer nie Arbeitnehmer. Sozialversicherungsrechtlich kommt es darauf an, er kann also Arbeitnehmer sein oder auch nicht. Anstatt sich nun aber beruhigt zurücklehnen zu können, weiß der Fachkundige, dass die Probleme nicht wegen der oben genannten Grundsätze, sondern wegen der damit verbundenen Ausnahmen und Graustufen nun erst beginnen. Ein Grund dafür ist, dass der Arbeitnehmer-Begriff in allen drei Rechtsgebieten zwar ähnlich, aber beileibe nicht gleich ist. Es gilt also immer, sehr genau abzugrenzen, in welchem Rechtsgebiet man sich gerade bewegt. Weiter gilt es zu beachten, welche möglicherweise sogar kontraproduktiven Folgen Entscheidungen, die für das eine Rechtsgebiet getroffen wurden, für eines oder sogar für beide anderen Rechtsgebiete haben. In der Regel muss es die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der GmbH und damit in der Regel der Geschäftsführer selbst, häufig zusammen mit dem Steuerberater entscheiden, ob Betriebsangehörige der Sozialversicherungspflicht unterliegen oder nicht. Die Entscheidung ist bei mitarbeitenden GmbH-Gesellschaftern oder Mitunternehmern im Einzelfall schwierig. Denn für die sozialversicherungsrechtliche Auslegung der Gesellschafter-Geschäftsführer-Position ist auch der Gesellschaftsvertrag von Bedeutung und damit spielt neben den bereits genannten drei ein viertes Rechtsgebiet, das Gesellschaftsrecht, eine nicht zu unterschätzende Rolle. Ihringen, im März 2011 Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring 1

5 Der Inhalt im Überblick 1 Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuerrecht Die GmbH als Vertragspartnerin des Gesellschafter- Geschäftsführers Die rechtliche und steuerliche Notwendigkeit klarer und eindeutiger Vereinbarungen bei Gesellschafter- Geschäftsführern Darauf müssen Existenzgründer oder Geschäftsführer von mehreren GmbHs besonders achten Verdeckte Gewinnausschüttung als Folge der Unangemessenheit des Gesellschafter-Geschäftsführer-Entgelts Stehenlassen von Gehalt und Gehaltsstundungen Teilentgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeiten Tantiemen Firmen- und Geschäftswagen Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer Geschäftsführer als freier Mitarbeiter 28 3

6 2 Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Sozialversicherungsrecht Die Grundsätze der Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers Statusfeststellungsverfahren Die Bedeutung des Einflusses der Geschäftsführung auf die GmbH Die Bedeutung der Kapitalbeteiligung an der GmbH Folgen der Sozialversicherungspflicht Allgemeine Folgen Arbeitslosenversicherung Die Folgen einer Korrektur der Einstufung Die Möglichkeiten einer freiwilligen sozialen Absicherung 51 4

7 3 Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Arbeitsrecht Die Rechtsnatur des Geschäftsführeranstellungsvertrags Die Vereinbarung der Vergütung Keine Arbeitnehmerschutzgesetze für den GmbH- Geschäftsführer Krankheitsvorsorge Regelungen für Hinterbliebenenversorgung Kündigungsschutz für Gesellschafter-Geschäftsführer Urlaubsabgeltung Zuständige Gerichte bei Streit zwischen Geschäftsführer und GmbH 65 5

8 1 Der GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführer im Steuerrecht 1.1 Die GmbH als Vertragspartnerin des Gesellschafter- Geschäftsführers Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, eine juristische Person, die hier mag diese Aussage so genügen Verträge auch mit ihren Gesellschaftern abschließen kann. Um handlungsfähig zu sein, also auch um Verträge schließen zu können, benötigt die GmbH eine natürliche Person, den oder die Geschäftsführer ( 13 GmbHG). Geschäftsführer können auch Gesellschafter sein. Zum Geschäftsführer einer GmbH wird man bestellt. Die Bestellung erfolgt in aller Regel durch Gesellschafterbeschluss und muss, um wirksam zu sein, ins Handelsregister eingetragen werden. Die Geschäftsführerstellung endet entweder mit der Abberufung von Seiten der Gesellschaft oder durch Amtsniederlegung des Geschäftsführers. Mit der Übernahme des Geschäftsführeramtes sind die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Nicht mehr und nicht weniger. In der gängigen Praxis sind diese Pflichten für viele eine Art Nebenverpflichtung des Geschäftsführers, dessen Hauptaugenmerk sich nach dem Willen der (übrigen) Gesellschafter auch auf die wirtschaftliche Geschäftsführung der GmbH richten soll. Den Hauptanteil des Geschäftsführerentgelts entfällt nicht quotal rechnerisch, sondern mehr dem Unterbewussten geschuldet auf die wirtschaftliche Geschäftsführung. Das Geschäftsführungsentgelt wird vertraglich vereinbart. Der Vertrag ist formfrei, jedoch ist Schriftform unbedingt zu empfehlen. Bei geschäftsführenden Gesellschaftern, die die Kapitalmehrheit haben oder Allein-Gesellschafter sind, ist es praktisch unabdingbar, dass Regelungen im Voraus getroffen werden. Werden Gehaltsbestandteile erst im Nachgang vereinbart, erkennt die Finanzverwaltung diese wegen fehlender Rechtsgrundlagen nicht als Betriebsausgabe an, sondern wertet sie als verdeckte Gewinnausschüttung, unabhängig von deren Angemessenheit. 7

9 Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuerrecht Î Hinweis Der Geschäftsführungsvertrag kann als Anstellungs- / Dienstvertrag geschlossen werden. Dann ist der Geschäftsführer, auch wenn er Gesellschafter ist, Arbeitnehmer im steuerlichen Sinn und die GmbH Arbeitgeberin mit allen Pflichten in Bezug auf die Lohnsteuer und es sei der Vollständigkeit halber bereits hier erwähnt auch auf die Sozialversicherung (íkapitel 2). Der Vertrag über die wirtschaftliche Geschäftsführung kann aber auch als Honorarvertrag abgeschlossen werden. Dann ist die GmbH Auftraggeberin, der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist Auftragnehmer, freier Mitarbeiter, der für die Versteuerung seines Honorars selbst Sorge zu tragen hat. Der Vollständigkeit halber sei hier auf mögliche sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit hingewiesen (íkapitel 2). Î Hinweis Auch ein beherrschender GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlicher Arbeitnehmer. Damit kann die GmbH ihm bis auf wenige Ausnahmen natürlich auch steuerfreie Bezüge, die für Arbeitnehmer gedacht sind, ebenso steuerfrei zukommen lassen. Unbedingt zu empfehlen aber ist, dass diese Gehaltsbestandteile, auch wenn sie steuerfrei ausbezahlt werden können, im Voraus schon im Anstellungsvertrag vereinbart werden. Dies vor allem dann, wenn die GmbH keine weiteren Mitarbeiter hat, anhand derer die Üblichkeit der Zahlung nachgewiesen werden kann. 8

10 Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuerrecht 1.2 Die rechtliche und steuerliche Notwendigkeit klarer und eindeutiger Vereinbarungen bei Gesellschafter- Geschäftsführern Die Bezüge, die der Geschäftsführer für seine Geschäftsführung erhält, sind bei der GmbH Betriebsausgaben und mindern damit sowohl den körperschaftsteuerlichen als auch den gewerbesteuerlichen Gewinn. Da ein GmbH-Geschäftsführer, der mit seiner GmbH einen Anstellungsvertrag geschlossen hat, steuerlich als Arbeitnehmer gilt, unterliegt sein Entgelt der Lohnsteuer. Wie bei einem normalen Arbeitnehmer muss die GmbH auch vom Geschäftsführer-Entgelt die Lohnsteuer einbehalten und sie pünktlich sowie vollständig ans Finanzamt abführen. Verstößt der (Gesellschafter-)Geschäftsführer hier gegen seine Pflichten, haftet er persönlich für seine eigene Lohnsteuer. Trifft die GmbH-Satzung keine Regelung darüber, wer den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers schließen oder ändern darf, ist grundsätzlich immer die Gesellschafterversammlung das Organ, das neue Verträge abschließen und bestehende ändern darf. Die immer noch gepflegte Praxis, dass Mit-Geschäftsführer sich gegenseitig ihre Verträge abzeichneten, hat zumindest was die Verträge von Gesellschafter-Geschäftsführern anbelangt vor dem Finanzamt keinen Bestand mehr: Die Verträge sind nichtig und damit die gezahlten Entgelte der GmbH verdeckte Gewinnausschüttung. Ausnahme wie bereits gesagt: Die GmbH-Satzung benennt die Personen, die den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers schließen oder ändern dürfen. Wichtig: Voraussetzung dafür, dass ein GmbH-Geschäftsführer namens der GmbH mit sich selbst überhaupt Verträge mit rechtlicher Wirkung abschließen darf, ist die Befreiung vom Verbot der Insichgeschäfte (Selbstkontrahieren, 181 BGB). Ist er nicht befreit, sind die von ihm gezeichneten Verträge, die ihn als Person betreffen, ungültig. Die Leistungen, die auf Grund solcher Vereinbarungen fließen, erfolgen ohne Rechtsgrund und werden deshalb ohne Rücksicht auf eine mögliche Angemessenheit als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen. 9

11 Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuerrecht Die Befreiung vom Verbot der Insichgeschäfte ist regelmäßig in der Satzung zu erteilen und muss in das Handelsregister eingetragen werden. Eine nachträgliche Genehmigung wirkt zivilrechtlich auf den Zeitpunkt zurück, zu dem das Rechtsgeschäft getätigt wurde. Allerdings gibt es wegen dieses Punktes regelmäßig Streit, so dass es besser ist, sich von vornherein vom Selbstkontrahierungsverbot befreien zu lassen. Î Hinweis Ein Gesellschafter-Geschäftsführer sollte, namentlich, wenn er die GmbH beherrscht, auf jeden Fall vom Verbot der Insichgeschäfte befreit sein. Grundsätzlich ist die Rückwirkung der Befreiung auch steuerlich zu beachten. Voraussetzung: Die Leistungen wurden von vornherein klar und eindeutig vereinbart und tatsächlich durchgeführt. Allerdings wird diese Ausnahme wohl nicht auf andere zivilrechtlich unwirksame Vereinbarungen übertragen werden. Wurde die Befreiung von 181 BGB dem Geschäftsführer zu einem Zeitpunkt erteilt, als neben ihm weitere Gesellschafter an der GmbH beteiligt waren, bleibt dies wirksam, wenn die GmbH später zur Ein-Mann-GmbH wird. Für den Geschäftsführer- Vertrag selbst finden 181 BGB und 47 Abs. 4 GmbHG keine Anwendung. Bedingt durch die Tatsache, dass das Geschäftsführer-Gehalt bei der GmbH Betriebsausgabe ist, wird jede Vereinbarung zwischen GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer genauestens auf Form, Inhalt und Angemessenheit überprüft. Die Finanzverwaltung verlangt also, dass das Gehalt erstens auf Grund eines wirksam und formaljuristisch unanfechtbaren Vertrags zu Stande gekommen ist, zweitens angemessen in der Höhe und Zusammensetzung ist, drittens zumindest dann, wenn der geschäftsführende Gesellschafter die GmbH beherrscht im Voraus so vereinbart wurde und auch so wie vereinbart durchgeführt wird. 10

12 Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuerrecht Unregelmäßige oder verzögerte Gehaltszahlungen bergen das Risiko der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung, weil der Vertrag nicht wie vereinbart durchgeführt wird. 11

13 Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuerrecht Checkliste: Empfohlener Mindestinhalt Anstellungsvertrag des GmbH- Geschäftsführers Aufgabenbereich/e Pflichten Verantwortlichkeiten Umfang der Geschäftsführungsbefugnis Zustimmungsbedürftige Geschäfte Benennung des Organs oder der Personen, die für Vertragsabschluss oder -änderungen zuständig sind. Übereinstimmung mit der Satzung prüfen! Nebentätigkeiten Wettbewerbsverbot vertraglich nachvertraglich Selbstkontrahieren Bezüge Fixum Gratifikationen Tantiemen Auszahlungsmodus Sonstige Leistungen Urlaub Altersversorgung Dauer des Anstellungsvertrags Kündigungsmöglichkeiten Adressat für Kündigungen Form der Änderungen des Vertrags (meist schriftlich) Rechtsweg (Zivilgericht/Arbeitsgericht) Ruhen möglicherweise erworbener Arbeitnehmerrechte 12

14 Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuerrecht Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer würde sich keine Gehaltserhöhung genehmigen, wenn die GmbH seit Jahren Verluste erwirtschaftet und im Anstellungsvertrag keine Regelung steht, die den Geschäftsführer zur Gehaltserhöhung verpflichtet. Eine solche Gehaltserhöhung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (Finanzgericht München vom K 2287/92). Wenn im Anstellungsvertrag nichts darüber zu finden ist, wie und wann das Gesellschafter-Geschäftsführer- Gehalt anzupassen ist und ob z. B. durch den vermehrten Arbeitseinsatz auch in Verlustjahren das Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt erhöht werden kann, erfolgt die Gehaltsanpassung ohne zivilrechtlichen Grund. Î Hinweis Gehaltsanpassungen und -erhöhungen können automatisiert erfolgen. Dazu kann entweder eine Generalklausel vereinbart werden, dass sich das Entgelt des Gesellschafter-Geschäftsführers ohne sein weiteres Zutun genau so entwickelt wie das Gehalt von Arbeitnehmern einer bestimmten Tarifgruppe. Die andere vorzuziehende, weil individuellere Möglichkeit ist, im Anstellungsvertrag festzustellen, dass Höhe und Zusammensetzung des Gehalts spätestens alle x Jahre überprüft und angepasst (an Arbeitsleistung, Erfolg, vermehrten Einsatz,...) werden. Dabei sollen keine zu großen Zeitabstände gewählt werden, um überproportionale Gehaltserhöhungen mit dem Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden. 1.3 Darauf müssen Existenzgründer oder Geschäftsführer von mehreren GmbHs besonders achten Grundsätzlich gilt: Auch Existenzgründer oder Geschäftsführer mehrerer GmbHs benötigen einen Anstellungs- oder Honorarvertrag wie ihn 13

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche

Mehr

Check Book für GmbH-Geschäftsführer

Check Book für GmbH-Geschäftsführer Thomas Fr. Jehle Csaba Läng Wolfgang Meier-Rudolph Check Book für GmbH-Geschäftsführer Checklisten, Erläuterungen und Formulare für die tägliche Unternehmenspraxis 5. Auflage 4Q Springer Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften

Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften Gesellschaftsfinanzierung und Entnahmen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften

Mehr

Der GmbH-Geschäftsführer im Arbeits- und Sozialversicherangsrecht

Der GmbH-Geschäftsführer im Arbeits- und Sozialversicherangsrecht Der GmbH-Geschäftsführer im Arbeits- und Sozialversicherangsrecht von Dr. Kerstin Reiserer Rechtsanwältin, Heidelberg Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg Abkürzungsverzeichnis 13 I. Übersicht und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen   digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Schnell und sicher: Arbeiten mit Checklisten Abberufung 7 Abfindung 8 Altersversorgung 9 Amtsniederlegung 10 Anfechtung 11 Angehörigenverträge 12 Anstellungsvertrag 13 Anteilsbewertung

Mehr

Der GmbH-Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer Der GmbH-Geschäftsführer Rechte - Pflichten - Haftung von Dr. Kerstin Reiserer Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Heidelberg Ulrike Heß-Emmerich Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin,

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter

Extras für Ihre Mitarbeiter Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Extras für Ihre Mitarbeiter Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Extras für Ihre

Mehr

GmbH-Geschäftsführer: Anstellungs- und Beratungsvertrag

GmbH-Geschäftsführer: Anstellungs- und Beratungsvertrag Dr. Christopher Lieb, Jörg Steinheimer GmbH-Geschäftsführer: Anstellungs- und Beratungsvertrag mit der GmbH Ein Leitfaden für die Praxis TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen von DATEV eg und Verlag Dr.

Mehr

Aktuelles zur Reisekostenabrechnung

Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab 2011 In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung

Mehr

Steuersichere Vergütungsgestaltung

Steuersichere Vergütungsgestaltung Dietmar Zimmers Steuersichere Vergütungsgestaltung für GmbH-Chefs Spielräume bei Gehalt und anderen Vergütungsbestandteilen, Grenzen durch das vga-sondersteuerrecht Kompaktwissen für Berater DATEV eg,

Mehr

Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z

Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Wilhelm Krudewig Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Berechnungsbeispiele und Gestaltungshinweise mit den Auswirkungen durch das BilMoG Kompaktwissen für Berater 2. Auflage Wilhelm Krudewig Rückstellungen

Mehr

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag (Fremdgeschäftsführer)

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag (Fremdgeschäftsführer) Der Geschäftsführeranstellungsvertrag (Fremdgeschäftsführer) Der Geschäftsführeranstellungsvertrag regelt die vertragliche Beziehung zwischen einer Gesellschaft (GmbH) und ihrem Geschäftsführer. Er ist

Mehr

Kündigungsschutz auch für

Kündigungsschutz auch für Kündigungsschutz auch für den GmbH-Geschäftsführer? am 29.09.2016 von Rechtsanwalt Klaus Herrmann Fachanwalt für Arbeitsrecht Begriff des Geschäftsführers ist mehrdeutig und wird in verschiedenem Sinn

Mehr

Vorsteuerabzug sichern

Vorsteuerabzug sichern Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Vorsteuerabzug sichern Voraussetzungen Prüfpflichten Fehler vermeiden In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Vorsteuerabzug sichern Inhalt

Mehr

Über die Autorin 17. Einführung 19

Über die Autorin 17. Einführung 19 Inhaltsverzeichnis Über die Autorin 17 Einführung 19 Über dieses Buch 19 Konventionen in diesem Buch 20 Was Sie nicht lesen müssen 20 Törichte Annahmen über den Leser 20 Wie dieses Buch aufgebaut ist 21

Mehr

Anlage zum Statusfeststellungsantrag für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH

Anlage zum Statusfeststellungsantrag für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH Anlage 6.2 Versicherungsnummer Eingangsstempel Anlage zum Statusfeststellungsantrag für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH Hinweis: Der Begriff GmbH in diesem Fragebogen schließt die Unterform

Mehr

Neue Besen kehren gut Der Geschäftsführerwechsel. der Praxis. Dr. Steffen Fortun und Dr. Stefan Burger KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Neue Besen kehren gut Der Geschäftsführerwechsel. der Praxis. Dr. Steffen Fortun und Dr. Stefan Burger KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Neue Besen kehren gut Der Geschäftsführerwechsel in der Praxis Dr. Steffen Fortun und Dr. Stefan Burger KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Tübingen, 25. November 2014 I. Sachverhalt Argus (A), Blickle

Mehr

Der Arbeitsvertrag in der gemeinnützigen Organisation. Webinar

Der Arbeitsvertrag in der gemeinnützigen Organisation. Webinar Der Arbeitsvertrag in der gemeinnützigen Organisation Webinar 09.11.2017 BENJAMIN PFAFFENBERGER Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Arbeitnehmerdatenschutz, Sozialversicherungsrecht WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

Gläserne Unternehmen das elektronische Handelsregister

Gläserne Unternehmen das elektronische Handelsregister Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Gläserne Unternehmen das elektronische Handelsregister Verschärfte Offenlegungspflichten für Unternehmer In enger Zusammenarbeit mit Inhalt

Mehr

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht - Band 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Bearbeitet von Günter Seefelder 30 5. Die Geschäftsführung 5. Die Geschäftsführung 5.1 Geschäftsführung

Mehr

Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster S St 2 (Rhld) S St (MS)

Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster S St 2 (Rhld) S St (MS) Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster 16.01.2006 S 2333-1000 - St 2 (Rhld) S 2333-15 - St 21-31 (MS) Leistungen für die Zukunftssicherung von beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführern einer

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Sie können z. B. Fragen der Tarifvertragsgeltung, betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände

Mehr

Geschäftsführer im Konzern

Geschäftsführer im Konzern Lothar Volkelt Geschäftsführer im Konzern Amtsantritt, Aufgaben, Geschäftsführer-Vertrag, Rechte und Pflichten GABLER Inhaltsübersicht Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Verzeichnis Quellen, Literatur,

Mehr

Selbstkontrahierungsverbot ( 181 BGB)

Selbstkontrahierungsverbot ( 181 BGB) 09/2012 Die Befreiung des GmbH-Geschäftsführers vom Selbstkontrahierungsverbot ( 181 BGB) Problemstellung Die Befreiung des GmbH-Geschäftsführers von den Beschränkungen des 181 BGB (Selbstkontrahierungs-

Mehr

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Ausgangslage Sie sind Arbeitgeber und haben einen Mitarbeiter, der eine so zentrale Position in Ihrem Unternehmen einnimmt, dass er mit den dort erworbenen Kenntnissen

Mehr

Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters. Elterngeld. Voraussetzungen und Höhe Ihres Anspruchs. In enger Zusammenarbeit mit

Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters. Elterngeld. Voraussetzungen und Höhe Ihres Anspruchs. In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Elterngeld Voraussetzungen und Höhe Ihres Anspruchs In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Elterngeld Inhalt 1. Einführung... 1 2. Wer

Mehr

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 19.05.2015, 30.07.2015,

Mehr

Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht

Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht Von Dr. jur. Gerhard Brandmüller Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuer- und Sozialrecht Vereidigter Buchprüfer 15. Auflage Stollfuß

Mehr

Sonderausgaben. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010

Sonderausgaben. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Sonderausgaben Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010 In enger Zusammenarbeit mit Inhalt

Mehr

Besonderheiten bestimmter Beschäftigungsverhältnisse Zweifelsfragen rund ums Ehrenamt Sonderfall Sportverein

Besonderheiten bestimmter Beschäftigungsverhältnisse Zweifelsfragen rund ums Ehrenamt Sonderfall Sportverein Mandanten-Info Mindestlohn bei gemeinnützigen Organisationen Mindestlohn bei gemeinnützigen Organisationen Besonderheiten bestimmter Beschäftigungsverhältnisse Zweifelsfragen rund ums Ehrenamt Sonderfall

Mehr

Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht

Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht Von Dr. jur. Gerhard Brandmüller Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuer- und Sozialrecht Vereidigter Buchprüfer 11. Auflage Stollfuß

Mehr

Organisationsverfassung der GmbH

Organisationsverfassung der GmbH Organisationsverfassung der GmbH Gesellschafter Dritte Gesellschafterversammlung Geschäftsführer GmbH Folie 428 Beispiel 81 G ist Geschäftsführer der X-GmbH. Die beiden Gesellschafter der GmbH, A und B,

Mehr

GmbH-Geschäftsführer

GmbH-Geschäftsführer Beck-Rechtsberater im dtv 50703 GmbH-Geschäftsführer Pflichten, Anstellung, Haftung, Haftungsvermeidung, Abberufung und ündigung von Christian ühn 1. Auflage GmbH-Geschäftsführer ühn wird vertrieben von

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Juli in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Juli in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF II ZR 81/07 BESCHLUSS vom 7. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja GmbHG 35; HGB 74 ff. Aus der in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag getroffenen

Mehr

Der Prokurist - Rechte und Pflichten

Der Prokurist - Rechte und Pflichten Haufe Praxisratgeber Der Prokurist - Rechte und Pflichten Bearbeitet von Prof. Dr. Peter Fissenewert 3. Auflage 2013. Buch inkl. Online-Nutzung. 251 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 01945 0 Recht > Handelsrecht,

Mehr

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung Oliver Dober/Holger Fernitz Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung Aktuelle Prüfungsschwerpunkte Kompaktwissen Lohn und Personal 2. Auflage Oliver Dober/Holger Fernitz Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung

Mehr

Besonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung

Besonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Mandanten-Info Besonderheiten der Geschäftsfreunde- und Arbeitnehmerbewirtung Aktuelle Hinweise über Steuerfolgen, einzuhaltende Formalien und Gestaltungsmöglichkeiten

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Ordnungsgemäße Kassenführung Vermeiden Sie Umsatzzuschätzungen durch den Prüfer! In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einleitung...1 2. Grundvoraussetzungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Einführung Überblick Die Gründung der GmbH Das Stammkapital...13

Inhaltsverzeichnis. 1. Einführung Überblick Die Gründung der GmbH Das Stammkapital...13 VII Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis....XIII 1. Einführung Überblick...1 1.1 GmbH als juristische Person...1 1.2 Verwendung der Rechtsform der GmbH...1 1.3 Die GmbH-Reform 2008...2 1.3.1

Mehr

Der GmbH-Geschäftsführer, seine Rechte und Pflichten

Der GmbH-Geschäftsführer, seine Rechte und Pflichten Der GmbH-Geschäftsführer, seine Rechte und Pflichten Der Ratgeber für die tägliche Arbeit. Mit Praxistipps, Checklisten sowie Musterformulierungen, online abrufbar. von Wolfgang P. Lange Rechtsanwalt,

Mehr

Die Mustersatzung des Waldbauernverbandes NRW. RA Michael Röcken Worum geht es?

Die Mustersatzung des Waldbauernverbandes NRW. RA Michael Röcken  Worum geht es? Die Mustersatzung des Waldbauernverbandes NRW RA Michael Röcken www.ra-roecken.de 1 Worum geht es? Das maßgebliche Recht ergibt sich aus der Satzung der FBG Viele Satzungen der FBG waren veraltet Wichtige

Mehr

Vorwort zur 4. Auflage... V Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV. Grundlagen der Geschäftsführertätigkeit... 1

Vorwort zur 4. Auflage... V Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV. Grundlagen der Geschäftsführertätigkeit... 1 Inhaltsübersicht Vorwort zur 4. Auflage... V Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV 1. Kapitel Grundlagen der Geschäftsführertätigkeit... 1 2. Kapitel Die Aufgaben des Geschäftsführers...

Mehr

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Doppelte Haushaltsführung Kennen Sie die abzugsfähigen Kosten? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Doppelte Haushaltsführung: Grundzüge

Mehr

Kompakt Edition: Geschäftsführer im Konzern

Kompakt Edition: Geschäftsführer im Konzern Kompakt Edition: Geschäftsführer im Konzern Lothar Volkelt Kompakt Edition: Geschäftsführer im Konzern Aufgaben, Geschäftsführerverträge, Rechte und Pflichten 2., Auflage Lothar Volkelt VVF Medienkonzepte

Mehr

Lothar Volkelt. Kompakt Edition: Geschäftsführer im Konzern

Lothar Volkelt. Kompakt Edition: Geschäftsführer im Konzern Lothar Volkelt Kompakt Edition: Geschäftsführer im Konzern Lothar Volkelt Kompakt Edition: Geschäftsführer im Konzern Aufgaben, Geschäftsführerverträge, Rechte und Pfl ichten Bibliografische Information

Mehr

Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen

Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verfassers II März

Mehr

Mindestlohn. Das müssen Sie ab berücksichtigen

Mindestlohn. Das müssen Sie ab berücksichtigen Das müssen Sie ab 01.01.2015 berücksichtigen Mandanten-Info Mindestlohn Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Was ist Mindestlohn?... 2 3. Für wen gilt bereits ein Mindestlohn?... 3 3.1 Branchen-Mindestlöhne...

Mehr

Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines

Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines ,, Kundennummer: / Die Beantwortung der Fragen ist erforderlich, damit über die Versicherungspflicht von Personen in Beschäftigungen gegen Arbeitsentgelt ( 24 ff. SGB III) und über den Anspruch auf Leistungen

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh. 2.

Mehr

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht Steuerliche Notwendigkeit eindeutiger Vereinbarungen Sozialversicherungsrechtliches

Mehr

Rechtsgrundlagen des Bankgeschäfts - Musterlösung

Rechtsgrundlagen des Bankgeschäfts - Musterlösung AUFGABE 1 K muss dem Verlangen der Eltern auf Rückabwicklung nachkommen, wenn der Sortenkauf über 1.000 US-D unwirksam ist. S ist beschränkt geschäftsfähig. Für den Kauf von 1.000 US-D lag ihr eine Einwilligung

Mehr

Handels-und Gesellschaftsrecht. Folien 9: Stellvertretung im Unternehmen

Handels-und Gesellschaftsrecht. Folien 9: Stellvertretung im Unternehmen Handels-und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Folien 9: Stellvertretung im Unternehmen Zur Erinnerung: Nach BGB ( 164) wirkt das Handeln eines Vertreters für eine andere Person, wenn der

Mehr

Satzung, Ermächtigung, Geschäftsführer, Liquidator, 181 BGB, Befreiung, Selbstkontrahierungsverbot

Satzung, Ermächtigung, Geschäftsführer, Liquidator, 181 BGB, Befreiung, Selbstkontrahierungsverbot Gericht OLG Zweibrücken Aktenzeichen 3 W 62/11 Datum Beschluss vom 06.07.2011 Vorinstanzen AG Montabaur, 14.04.2011, Az. 6 HRB 5357 Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Gesellschaftsrecht Satzung, Ermächtigung,

Mehr

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

Fremdgeschäftsführer

Fremdgeschäftsführer Kap 3 Fremdgeschäftsführer Die Geschäftsführung durch Personen, die nicht an der Gesellschaft beteiligt sind, ist aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht nach den allgemeinen Regeln

Mehr

Wettbewerbsverbote. Rechtsfolgen: Unterlassungsanspruch, Kündigung. 2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, 74 ff HGB

Wettbewerbsverbote. Rechtsfolgen: Unterlassungsanspruch, Kündigung. 2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, 74 ff HGB Wettbewerbsverbote 1. Vertragliche Wettbewerbsverbot, 60 HGB Gilt für alle Handlungsgehilfen im Sinne des 59 HGB, gleich ob diese in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsverhältnis) oder als

Mehr

"Der Geschäftsführer" Inhaltsverzeichnis

Der Geschäftsführer Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 1.1 Das Wesen und die Organe einer GmbH... 11 1.2 Die Position des Geschäftsführers als Organ der Gesellschaft... 14 1.3 Der Geschäftsführer im Gesetz...

Mehr

Neues zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern

Neues zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern KOMPETENZ. BERATUNG. LÖSUNG Neues zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern Bochum, 18. April 2013 18. April 2013 IHK Mittleres Ruhrgebiet 163. Mittelstandsforum 1 Zentraler Begriff: Beschäftigung

Mehr

In 4 Schritten mit wirksamer Kündigung Geschäftsführer entlassen

In 4 Schritten mit wirksamer Kündigung Geschäftsführer entlassen In 4 Schritten mit wirksamer Kündigung Geschäftsführer entlassen Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Das Wichtigste

Mehr

Problemfall Scheinselbständigkeit

Problemfall Scheinselbständigkeit Problemfall Scheinselbständigkeit Statusverfahren im Sinne der Sozialversicherung Veranstaltungsort: 13. Juli 2015 in München Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Landesverband der

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs

Mehr

GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG

GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG Muster: Geschäftsführervertrag GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG abgeschlossen am unten näher bezeichneten Tag zwischen der mit Geschäftssitz in, im Folgenden kurz Gesellschaft genannt einerseits und Herrn/Frau,

Mehr

Checkliste: ja nein Bemerkung Prüfen Sie selbst, ob Ihr Vertrag grundsätzlich mit einem nahen Angehörigen steuerlich anerkannt wird:

Checkliste: ja nein Bemerkung Prüfen Sie selbst, ob Ihr Vertrag grundsätzlich mit einem nahen Angehörigen steuerlich anerkannt wird: Prüfen Sie selbst, ob Ihr Vertrag grundsätzlich mit einem nahen Angehörigen steuerlich anerkannt wird: 1. Ist ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen 2. Wurden sämtliche Formvorschriften beachtet (evtl.

Mehr

Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten - Gesellschaftsrecht

Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten - Gesellschaftsrecht Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten - Gesellschaftsrecht DR. GERALD SCHMIDSBERGER M.B.L.-HSG Allgemeines: PersGes / KapGes Personengesellschaft: 125 UGB: Zur Vertretung der Gesellschaft

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES II ZR 11/07 URTEIL Verkündet am: 28. April 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja in dem Rechtsstreit

Mehr

Abschreibungen ab 2011

Abschreibungen ab 2011 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Abschreibungen ab 2011 Das müssen Sie als Unternehmer wissen So handeln Sie strategisch sinnvoll In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2

Mehr

Gesellschafter. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. Entgelt. 1 Merkmale einer Beschäftigung HI660861

Gesellschafter. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. Entgelt. 1 Merkmale einer Beschäftigung HI660861 TK Lexikon Steuern Gesellschafter Gesellschafter HI660861 Zusammenfassung LI1927888 Begriff Gesellschafter sind als Inhaber/Teilhaber eines Unternehmens grundsätzlich keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung,

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens ANLAGE S A T Z U N G I. Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Dachmarke-Rhön GmbH 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Warum ist die Sozialversicherungspflicht Geschäftsführer wichtig?

Warum ist die Sozialversicherungspflicht Geschäftsführer wichtig? Die Sozialversicherungspflicht Geschäftsführer klärt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund im Statusfeststellungsverfahren. Warum ist die Sozialversicherungspflicht Geschäftsführer wichtig?

Mehr

Anstellungsverträge für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorschriften

Anstellungsverträge für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorschriften Wirtschaft Susann Täschner Anstellungsverträge für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorschriften Erarbeitung eines Konzepts für die Diskussion mit der Finanzbehörde

Mehr

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht - Band 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Bearbeitet von Günter Seefelder 1. Auflage 2016. Taschenbuch. 138 S. Paperback ISBN 978 3

Mehr

St.-Vitus-Werk - Gesellschaft für heilpädagogische Hilfe mbh

St.-Vitus-Werk - Gesellschaft für heilpädagogische Hilfe mbh Gesellschaftsvertrag der Firma St.-Vitus-Werk - Gesellschaft für heilpädagogische Hilfe mbh mit Sitz in Meppen Gesellschaftsvertrag St.-Vitus-Werk GmbH Stand: 13. Dezember 2013 Seite 1 / 6 1 Firma und

Mehr

Aus der Praxis eines externen Abfallbeauftragten

Aus der Praxis eines externen Abfallbeauftragten Umweltrecht für die unternehmerische Praxis Neue Regelungen für Entsorgungsfachbetriebe und Abfallbeauftragte Aus der Praxis eines externen Abfallbeauftragten Eberswalde, 29. März 2017 Folie 1 Der externe

Mehr

Mag. Jessica Ghahramani-Hofer

Mag. Jessica Ghahramani-Hofer Autoren: Mag. Jessica Ghahramani-Hofer Juristin mit Schwerpunkt Arbeits-, Sozialversicherungsund Lohnsteuerrecht bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH; Diplomierte Personalverrechnerin, Trainerin

Mehr

Wirtschafts- und Sozialkunde am 20. November 2017 Thorsten Schulz Aufgaben

Wirtschafts- und Sozialkunde am 20. November 2017 Thorsten Schulz Aufgaben Wirtschafts- und Sozialkunde am 20. November 2017 Thorsten Schulz Aufgaben Bitte lösen Sie folgende Aufgaben bis zur nächsten Unterrichtseinheit, indem Sie die Unterrichtsinhalte, Ihr Buch (Inhaltsverzeichnis,

Mehr

Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnützige GmbH

Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnützige GmbH Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnützige GmbH Handbuch für Geschäftsführer und Gesellschafter herausgegeben von Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring unter Mitwirkung von Markus Arendt Rechtsanwalt

Mehr

1. In diesem Umfang müssen Sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen

1. In diesem Umfang müssen Sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen Private und öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Tun sie das nicht oder in zu geringem Umfang, wird eine Ausgleichsabgabe (auch

Mehr

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Folie 41 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine gesellschaftsrechtliche Mischform, 278 ff. AktG. Struktur Es bestehen zwei Gesellschaftergruppen: 1. Komplementäre,

Mehr

Der GmbH-Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer www.nwb.de Der GmbH-Geschäftsführer Zivilrecht Steuerrecht Sozialversicherungsrecht Haftung Von Michael Daumke, Ltd. Regierungsdirektor und Prof. Dr. Jürgen Keßler 3., vollständig aktualisierte und überarbeitete

Mehr

Die neue Fondsbesteuerung

Die neue Fondsbesteuerung Mandanten-Info Fondsbesteuerung ab 2018 Die neue Fondsbesteuerung ab 2018 Was Anleger und Sparer wissen sollten Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Die Änderungen und ihre Folgen im Überblick... 1 3. Überblick

Mehr

Klausur "Vertragsgestaltung im Privatrecht" Wintersemester 2016/2017

Klausur Vertragsgestaltung im Privatrecht Wintersemester 2016/2017 Klausur "Vertragsgestaltung im Privatrecht" Wintersemester 2016/2017 Bitte geben Sie bei der Beantwortung der Fragen immer eine Begründung an. Bitte nennen Sie dabei die gesetzlichen Bestimmungen (Paragraphen,

Mehr

Axel-Friedrich Foerster. Korrekte Bewertung von Sachleistungen im Arbeitsverhältnis. Kompaktwissen Lohn und Personal. Sachbezüge im Fokus

Axel-Friedrich Foerster. Korrekte Bewertung von Sachleistungen im Arbeitsverhältnis. Kompaktwissen Lohn und Personal. Sachbezüge im Fokus Axel-Friedrich Foerster Sachbezüge im Fokus Korrekte Bewertung von Sachleistungen im Arbeitsverhältnis Kompaktwissen Lohn und Personal Axel-Friedrich Foerster Sachbezüge im Fokus Korrekte Bewertung von

Mehr

Warum Arbeitsverträge schriftlich

Warum Arbeitsverträge schriftlich Warum Arbeitsverträge schriftlich abschließen? Jahrestagung Landwirtschaftlicher Buchführungsverband Neumünster - 17. Januar 2018 Michael Müller-Ruchholtz www.bauern.sh Abschluss Arbeitsvertrag Formfreiheit!

Mehr

GmbH und UG. Richtig gründen und führen. Henning Schröder. von

GmbH und UG. Richtig gründen und führen. Henning Schröder. von GmbH und UG Richtig gründen und führen von Henning Schröder Vorwort... 7 1. Kapitel: Grundlagen und Rechtsformwahl... 15 I. Grundlagen des GmbH-Rechts... 15 1. Erscheinungsformen der GmbH... 15 2. Vor-

Mehr

Die gewerberechtliche Geschäftsführung

Die gewerberechtliche Geschäftsführung Die gewerberechtliche Geschäftsführung Mag. Susanne Manauer In der Praxis gibt es zahlreiche Fälle, in denen ein/-e gewerberechtliche/-r Geschäftsführer/-in bestellt wird. Im Zusammenhang mit einer Geschäftsführerbestellung

Mehr

Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich

Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem

Mehr

Anspruch des A gegen B auf Aufwendungsersatz gemäß 677, 683, 670 BGB

Anspruch des A gegen B auf Aufwendungsersatz gemäß 677, 683, 670 BGB Fall 8 Nutzlose Pläne Anspruch des A gegen B auf Aufwendungsersatz gemäß 677, 683, 670 BGB A könnte gegen B einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gemäß 683, 670 BGB haben. Dies setzt zunächst voraus,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Sozialversicherungsprüfung Veranstaltungsort: 2. November 2016 in München 3. November 2016 in Nürnberg

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr