Modul der Vollständigkeitserklärung für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Muster

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1 Modul der Vollständigkeitserklärung für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Institute) Ort, den An Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. IDW Verlag GmbH Tersteegenstraße Düsseldorf PN 53075/0/0 (Firma) In Ergänzung zu meiner / unserer Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr vom bis erkläre ich / erklären wir Folgendes: A. Allgemeine Erklärungen A.1 Die weiteren Aufklärungen und Nachweise, um die Sie mich / uns nach 320 Handelsgesetzbuch (HGB) i.v.m. 340 und 340k HGB sowie 29 Abs. 1, 1a und 2 Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. den dort genannten Rechtsverordnungen gebeten haben, habe ich / haben wir Ihnen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. A.2 Sämtliche an das Institut ergangenen schriftlichen Weisungen, Beanstandungen, Auflagen, Bescheide und Schriftverkehr zu den laufenden Vorgängen von und mit in- und ausländischen Aufsichtsbehörden sind Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt worden. Zudem habe ich / haben wir Ihnen den Schriftverkehr (insb. Meldungen und Anzeigen) des Instituts mit in- und ausländischen Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt. A.3 Sofern Daten im Ausland verarbeitet wurden, habe ich / haben wir sichergestellt, dass sämtliche Bücher, Belege und sonstigen Buchführungsunterlagen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen gegenständlich in Urschrift im Inland vorgehalten werden. A.4 Das Institut ist kein bedeutendes Institut i.s.v. 17 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) ist ein bedeutendes Institut i.s.v. 17 InstitutsVergV Unterlagen, die zu dieser Einstufung geführt haben, wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. A.5 Prüfungsschwerpunkte nach 30 KWG wurden von der Aufsichtsbehörde nicht festgelegt. wurden von der Aufsichtsbehörde festgelegt. Der diesbezügliche Schriftverkehr sowie die für die Durchführung erforderlichen Unterlagen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. A.6 Eine Aufforderung der Aufsichtsbehörde, einen Sanierungsplan (z.b. i.s.v. 47 Abs. 1 KWG in der bis einschließlich geltenden Fassung bzw. 12 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) aufzustellen ist bislang nicht ergangen. ist mit Schreiben vom ergangen; das Schreiben ist Ihnen zur Verfügung gestellt worden. Zutreffendes bitte ankreuzen. Nicht Zutreffendes bitte streichen bzw. zutreffende Ergänzungen vornehmen. Nicht einschlägige Ziffern bzw. Textpassagen bitte streichen /2015

2 A.7 Nur zu beantworten von Kreditinstituten, die einen Sanierungsplan aufzustellen haben: Die Anforderungen an die Aufstellung eines Sanierungsplans (z.b. nach 47 Abs. 1 Satz 2 KWG, 47a Abs. 1 bis 3, Abs. 4 Satz 2 und 4 KWG jeweils in der bis einschließlich geltenden Fassung bzw. 12 Abs. 1 und 13 Abs. 1 bis 4 SAG) wurden erfüllt. Der Sanierungsplan sowie die weiteren Unterlagen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. wurden noch nicht [vollständig] erfüllt. Entwürfe des Sanierungsplans sowie weitere (Projekt-)Unterlagen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. A.8 Nur zu beantworten von Einzelkaufleuten mit Institutscharakter bzw. persönlich haftenden Gesellschaftern: Die Erklärung von Einzelkaufleuten mit Institutscharakter bzw. persönlich haftenden Gesellschaftern ist als Anlage beigefügt. B. Erklärungen zu Jahresabschluss und Lagebericht B.1 Nachrangige Vermögensgegenstände und Schulden, Treuhandverhältnisse sowie Vermögensgegenstände und Schulden, die im fremden Namen und für fremde Rechnung gehalten werden, bestanden am Abschlussstichtag nicht. nur in der Höhe, in der diese aus dem Jahresabschluss als solche ersichtlich sind bzw. in dem Ihnen schriftlich angegebenen Umfang. B.2 Andere Verpflichtungen gemäß Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) Formblatt 1 Posten Nr. 2 unter dem Strich (z.b. Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften, Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen, Unwiderrufliche Kreditzusagen gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht) bestanden am Abschlussstichtag nicht. nur in der Höhe, in der diese aus dem Jahresabschluss als solche ersichtlich sind bzw. in dem Ihnen schriftlich angegebenen Umfang. B.3 Bewertungseinheiten i.s.v. 254 HGB mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands (siehe auch Erklärung zu Handelsbuchtätigkeiten): Finanzinstrumente des Handelsbestands wurden nicht in Bewertungseinheiten i.s.v. 254 HGB einbezogen. Finanzinstrumente des Handelsbestands wurden nur in der Höhe, wie aus dem Jahresabschluss ersichtlich bzw. in dem Ihnen schriftlich angegebenen Umfang in Bewertungseinheiten i.s.v. 254 HGB einbezogen und im Fall der Beendigung der jeweiligen Bewertungseinheit wieder in den Handelsbestand umgegliedert. B.4 Umwidmungen von Wertpapieren (a) des Anlagebestands in die Liquiditätsreserve wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. sind Ihnen unter Angabe der Gründe vollständig schriftlich mitgeteilt worden. (b) der Liquiditätsreserve in den Anlagebestand wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. sind Ihnen unter Angabe der Gründe vollständig schriftlich mitgeteilt worden. B.5 Umgliederungen aus dem Handelsbestand i.s.v. 340e Abs. 3 HGB wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. sind Ihnen unter Angabe der außergewöhnlichen Umstände i.s.v. 340e Abs. 3 Satz 3 HGB vollständig schriftlich mitgeteilt worden.

3 B.6 Umgliederungen von Finanzinstrumenten des Anlagebestands in den Handelsbestand fanden entsprechend 340e Abs. 3 Satz 2 HGB nicht statt. der Liquiditätsreserve in den Handelsbestand fanden entsprechend 340e Abs. 3 Satz 2 HGB nicht statt. B.7 Änderungen der institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand ( 35 Abs. 1 Nr. 6c RechKredV) wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. sind im Anhang unter Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Jahresergebnis vollständig angegeben. B.8 Anteile an Sondervermögen i.s.v. 1 Abs. 10 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital i.s.v. 108 bis 123 KAGB oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen von mehr als 10 % wurden am Abschlussstichtag nicht gehalten. sind im Anhang vollständig gemäß 285 Nr. 26 HGB angegeben. B.9 Gewährte Vorschüsse und Kredite sowie gegenüber den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung eingegangene Haftungsverhältnisse gemäß 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV bestanden am Abschlussstichtag nicht. nur in der Höhe, in der sie im Jahresabschluss angegeben sind. B.10 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften i.s.v. 267 Abs. 3 HGB, die von gesetzlichen Vertretern oder anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden (vgl. 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB), bestanden am Abschlussstichtag nicht. sind im Anhang vollständig angegeben. B.11 Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die 5 % der Stimmrechte überschreiten (vgl. 340a Abs. 4 Nr. 2 HGB), bestanden am Abschlussstichtag nicht. sind im Anhang vollständig angegeben. B.12 Eine Übersicht über die qualifizierten Beteiligungen (Art. 4 Abs. 1 Nr. 36 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)) außerhalb des Finanzsektors nach Art. 89 bis 91 CRR ist Ihnen vollständig ausgehändigt worden. B.13 Die Absicht, eine qualifizierte/bedeutende Beteiligung (vgl. Art. 4 Abs. 1 Nr. 36 CRR) an einem Institut zu erwerben bzw. die Höhe einer bestehenden bedeutenden Beteiligung zu verändern ( 2c KWG), besteht nicht. besteht und wurde der Aufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitgeteilt; der betreffende Schriftverkehr wurde Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. B.14 Nur zu beantworten, sofern das Leasinggeschäft betrieben wird: Die Zusammensetzung des Vertragsbestands nach Leasinggütern und Vertragstypen ist Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt worden. B.15 Nur zu beantworten, sofern das Factoringgeschäft betrieben wird: Die Konzentration des Geschäfts auf eine bzw. wenige Firmen bzw. Branchen ist Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt worden.

4 C. Besondere organisatorische und/oder aufsichtsrechtliche Pflichten für das Institut bzw. (als übergeordnetes Unternehmen) die Gruppe Geschäftsorganisation ( 25a KWG): C.1 Unterlagen zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation des Instituts bzw. (als übergeordnetes Unternehmen) der Gruppe i.s.v. 25a KWG i.v.m. den diesbezüglich ergangenen nationalen Verordnungen, denen des EU-Parlamentes und des Rates und den Schreiben der in- und ausländischen Aufsichtsbehörden (insb. Unterlagen zum Risikomanagement inklusive der Vergütungssysteme und Notfallkonzepte) sowie Unterlagen zu ausländischen Zweigniederlassungen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. C.2 Die Geschäftstätigkeit wurde vollständig dokumentiert, um auch eine lückenlose Überwachung durch die Aufsicht für ihren Zuständigkeitsbereich gewährleisten zu können. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten wurden beachtet. C.3 Nur zu beantworten von übergeordneten Unternehmen i.s.v. 10a KWG: Ich habe / Wir haben sichergestellt, dass die Anforderungen nach 25a Abs. 3 i.v.m. Abs. 1 und 2 KWG sowie 25b KWG an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation auch für die gesamte Institutsgruppe / Finanzholding-Gruppe / gemischte Finanzholding-Gruppe / erfüllt wurden. Entsprechende Unterlagen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. C.4 Nur zu beantworten von Pfandbriefbanken i.s.v. 1 Abs. 1 Satz 1 Pfandbriefgesetz (PfandBG): Die Unterlagen zu den Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der mit dem Pfandbriefgeschäft verbundenen Risiken und der Einhaltung der pfandbriefrechtlichen Anforderungen, insb. an die Deckungskongruenz und die Deckungswerte unter Einschluss der Vorgaben für die Beleihungswertermittlung, wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen ( 25b KWG): C.5 Vereinbarungen über die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen gemäß 25b KWG bestehen nicht. wurden Ihnen zusammen mit sämtlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen der Auslagerungsunternehmen vollständig zur Verfügung gestellt. Nur zu beantworten im Falle der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen: C.6 Ich habe / Wir haben sichergestellt, dass bei der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen, die für die Durchführung der Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen wesentlich sind, die Anforderungen gemäß 25b KWG erfüllt werden. Entsprechende Unterlagen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. C.7 Von Auslagerungsunternehmen in Bezug auf ausgelagerte Prozesse und Aktivitäten mitgeteilte oder anderweitig bekannt gewordene nicht korrigierte Fehler, die sich auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht auswirken, bzw. sonstige Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften ergaben sich im Berichtsjahr nicht. Geschäftsleiter sowie Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan ( 25c, 25d KWG): C.8 Mitgliedschaften der Geschäftsleiter in Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen bzw. Tätigkeiten als Geschäftsleiter in anderen Unternehmen i.s.v. 25c Abs. 2 KWG bestanden im Berichtsjahr nicht. C.9 Ich habe / Wir haben sichergestellt, dass die entwickelten Strategien, Prozesse, Verfahren, Funktionen und Konzepte eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen (vgl. 25c Abs. 3 KWG). Die diesen zugrunde liegenden Unterlagen sowie die Unterlagen in Bezug auf 25c Abs. 4 KWG habe ich / haben wir vollständig zur Verfügung gestellt. Hinweise, die einen Verstoß gegen 25c Abs. 4a und 4b KWG darstellen können, ergaben sich im Berichtsjahr nicht.

5 C.10 Tätigkeiten der Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieder als Geschäftsleiter oder Mitgliedschaften in anderen Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen i.s.v. 25d Abs. 3 KWG bestanden nach unserer Kenntnis im Berichtsjahr nicht. sind Ihnen auf Basis unserer Erkenntnisse vollständig mitgeteilt worden. C.11 Ich habe / Wir haben Ihnen mitgeteilt, ob bzw. welche Ausschüsse durch das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan gebildet wurden und die uns diesbezüglich vorliegenden Unterlagen (z.b. Geschäftsordnung, Protokolle) vollständig zur Verfügung gestellt. Anforderungen zum Kreditgeschäft: C.12 Organkredite i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 i.v.m. Abs. 3 KWG bestanden am Abschlussstichtag nicht. habe ich / haben wir Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt und wurden ausschließlich zu marktmäßigen Bedingungen gewährt. wurden nur in dem Ihnen schriftlich genannten Umfang zu nicht marktmäßigen Bedingungen gewährt. C.13 Kredite i.s.v. 24 Abs. 1 Nr. 17 KWG bestanden am Abschlussstichtag nicht. habe ich / haben wir Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt und wurden ausschließlich zu marktmäßigen Bedingungen gewährt. wurden nur in dem Ihnen schriftlich genannten Umfang zu nicht marktmäßigen Bedingungen gewährt. C.14 Die Unterlagen zu Großkrediten nach Art. 387 ff. CRR i.v.m. 13 KWG und GroMiKV wurden Ihnen vollständig vorgelegt. Erforderliche Zusammenfassungen nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR sind kenntlich gemacht worden. Die Meldepflichten nach Art. 394 CRR wurden eingehalten. wurden teilweise eingehalten; der Umfang wurde Ihnen schriftlich mitgeteilt. wurden nicht eingehalten. C.15 Die Unterlagen zu Krediten gemäß 14 KWG (Millionenkredite) wurden Ihnen vollständig vorgelegt. Erforderliche Zusammenfassungen nach 19 Abs. 2 KWG sind kenntlich gemacht worden. Die Meldepflichten nach 14 KWG wurden eingehalten. wurden teilweise eingehalten; der Umfang wurde Ihnen schriftlich mitgeteilt. wurden nicht eingehalten. C.16 Die Unterlagen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 18 KWG wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. C.17 Nur zu beantworten von CRR-Instituten, die Tochterunternehmen eines gemischten Unternehmens sind: Die Anforderungen und Anzeigepflichten für bedeutende, gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen bzw. deren anderen Tochterunternehmen (vgl. 13c KWG) wurden erfüllt. teilweise in dem Ihnen schriftlich genannten Umfang erfüllt. nicht erfüllt. Anforderungen zu Eigenmitteln und Liquidität (CRR sowie 10 bis 12a KWG): C.18 Eine Übersicht über die in die jeweiligen aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreise nach 10a KWG i.v.m. Art. 11 und Art. 18 CRR einbezogenen sowie der nach Art. 19 CRR ausgenommenen nachgeordneten Unternehmen ist Ihnen vollständig ausgehändigt worden. C.19 Eine vollständige Übersicht der direkten, indirekten und synthetischen Beteiligungen an Unternehmen des Finanzsektors, aufgeteilt nach Unternehmen der Finanzbranche und anderen Unternehmen nach Art. 89 CRR, einschließlich der Klassifizierung bzw. Abgrenzung nach CRR, KWG / Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) / wurde Ihnen zur Verfügung gestellt.

6 C.20 Nur zu beantworten für den Fall einer aufsichtsrechtlichen Konsolidierung nach 10a Abs. 5 KWG: Eine Übersicht über die Unternehmen, die nach aufsichtsrechtlichen, aber nicht nach handelsrechtlichen Vorschriften bzw. nach handelsrechtlichen, aber nicht nach aufsichtsrechtlichen Vorschriften konsolidiert wurden, ist Ihnen ausgehändigt worden. C.21 Ich habe / Wir haben sichergestellt, dass die Anforderungen an die Ermittlung der Eigenmittel nach Art. 72 CRR i.v.m. der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und den Standards der European Banking Authority (EBA) erfüllt werden. Die relevanten Unterlagen habe ich / haben wir Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. Die von mir / uns angewandten Übergangsregelungen habe ich / haben wir Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt. C.22 Die Posten i.s.v. Art. 26 CRR (hartes Kernkapital) erfüllen die in Art. 26 bis 31 CRR genannten Voraussetzungen i.v.m. den dort genannten Regulierungsstandards. Die Übergangsregelungen wurden beachtet. C.23 Abzüge von den Posten des harten Kernkapitals nach Art. 36 bis 49 CRR sowie weitere Anpassungen nach Art. 36 sowie Art. 32 bis 35 CRR jeweils i.v.m. den angewandten Übergangsregelungen waren im Berichtsjahr nicht vorzunehmen. sind vollständig vorgenommen und Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt worden. C.24 Die Posten des Art. 51 CRR (zusätzliches Kernkapital) erfüllen die Voraussetzungen der Art. 51 bis 55 CRR i.v.m. den Standards der EBA. Die Übergangsregelungen wurden beachtet. C.25 Abzüge vom zusätzlichen Kernkapital sowie weitere Anpassungen nach Art. 56 bis 60 CRR jeweils i.v.m. den angewandten Übergangsregelungen waren im Berichtsjahr nicht vorzunehmen. sind vollständig vorgenommen und Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt worden. C.26 Die Posten des Art. 62 CRR (Ergänzungskapital) erfüllen die Voraussetzungen der Art. 62 bis 65 CRR i.v.m. den Regulierungsstandards der EBA. Die Übergangsregelungen wurden beachtet. C.27 Abzüge vom Ergänzungskapital sowie weitere Anpassungen nach Art. 66 bis 70 CRR jeweils i.v.m. den angewandten Übergangsregelungen waren im Berichtsjahr nicht vorzunehmen. sind vollständig vorgenommen und Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt worden. C.28 Verringerungen der Eigenmittel nach Art. 77 und 78 CRR wurden während des Berichtsjahres nicht vorgenommen. wurden vorgenommen und Ihnen vollständig mitgeteilt. Die diesbezügliche(n) Genehmigung(en) der zuständigen Behörde(n) wurde(n) Ihnen vollständig vorgelegt. C.29 Von der zuständigen Behörde gewährte befristete Ausnahmen vom Abzug von den Eigenmitteln nach Art. 79 CRR wurden während des Berichtsjahres nicht in Anspruch genommen. wurden vorgenommen und Ihnen vollständig mitgeteilt. C.30 Nur zu beantworten von Instituten, deren haftendem Eigenkapital nicht realisierte Reserven zugerechnet wurden: Die für die Ermittlung der nicht realisierten Reserven gemäß Art. 484 Abs. 1 CRR i.v.m. 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 6 und Nr. 7 KWG in der bis einschließlich geltenden Fassung (a.f.) erforderlichen Unterlagen sind Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt worden. Die Unterlagen, die das Vorliegen der in 10 Abs. 4a bis 4c KWG a.f. genannten Voraussetzungen dokumentieren, sind Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt worden. C.31 Zusätzliche Eigenmittelanforderungen, die durch die Aufsichtsbehörde nach 10 Abs. 3 KWG für das Institut bzw. die Gruppe angeordnet wurden, sowie durch sonstige Aufsichtsbehörden festgelegte erhöhte Eigenmittelanforderungen sind nicht festgelegt worden.

7 C.32 Ich habe / Wir haben sichergestellt, dass die Anforderungen an die Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken nach Art. 404 bis 409 CRR erfüllt wurden. Die relevanten Unterlagen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. C.33 Sämtliche für die Ermittlung der finanziellen Lage sowie der Kapitalquoten nach Art. 92 Abs. 1 CRR und für die Liquiditätsberichterstattung (einschließlich Liquiditätskennziffern) nach Teil 6 der CRR und 11 KWG sowie für die Meldung der Verschuldungsquote nach Art. 429 CRR relevanten Unterlagen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. C.34 Nur zu beantworten von Finanzkonglomeraten i.s.d. Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes (FKAG): Ich habe / Wir haben sichergestellt, dass die folgenden Anforderungen erfüllt wurden: Ermittlung der Eigenmittelausstattung des Finanzkonglomerats nach 17 FKAG, Ermittlung der nach 20 FKAG vorgegebenen Korrekturposten, Ermittlung der Risikokonzentrationen und konglomeratsinternen Transaktionen nach 23 FKAG, besondere organisatorische Pflichten nach 25 FKAG und Begründung von Unternehmensbeziehungen nach 27 FKAG Die Anforderungen wurden teilweise nicht erfüllt. Gründe für die Nichterfüllung haben wir Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt. Die Anforderungen wurden nicht erfüllt. Gründe für die Nichterfüllung haben wir Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt. Abgrenzung Handelsbuch/Anlagebuch; Handelsbuchtätigkeiten: C.35 Die Voraussetzungen nach Art. 102 bis 104 i.v.m. Art. 4 Abs. 1 Nr. 85 und 86 CRR zur Führung von Positionen im Handelsbuch wurden erfüllt. C.36 Umwidmungen aus dem bzw. in das Handelsbuch i.s.v. Art. 104 CRR wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. sind Ihnen unter Angabe der Gründe vollständig schriftlich mitgeteilt worden. C.37 Die Anforderungen an eine vorsichtige Bewertung nach Art. 105 CRR i.v.m. mit den dort genannten Regulierungsstandards wurden eingehalten bzw. waren im Berichtsjahr nicht anzuwenden. wurden nicht eingehalten. Abweichungen sind Ihnen unter Angabe der Gründe vollständig schriftlich mitgeteilt worden. C.38 Nur zu beantworten von Instituten mit Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang i.s.v. Art. 94 CRR: Sämtliche Unterlagen zur Einhaltung der Grenzen nach Art. 94 CRR wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. Überschreitungen der Grenzen nach Art. 94 CRR fanden im Berichtsjahr und auch bis zum heutigen Tage nicht statt. sind Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt worden. Anforderungen der Verordnung (EU) 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufsverordnung): C.39 Ungedeckte Leerverkäufe und der Abschluss ungedeckter Credit Default Swaps i.s.v. 30h Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 fanden im Berichtsjahr nicht statt. sind Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt worden. C.40 Die Unterlagen, die die Einhaltung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und sonstigen Anforderungen der Art. 5 bis 10 und 12 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 dokumentieren, wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt.

8 Verpflichtungen nach Art. 4 Abs. 1, 2 und 3 Unterabs. 2, Art. 9 Abs. 1 bis 4 sowie Art. 11 Abs. 1 bis 10, 11 Unterabs. 1 und Abs. 12 Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR): C.41 Die Anforderungen an die Clearingpflicht für OTC-Derivate gemäß EMIR sowie gemäß der delegierten Verordnung Nr. 149/2013 wurden vollständig eingehalten. wurden (teilweise) nicht eingehalten. Die Verstöße wurden Ihnen vollständig mitgeteilt. C.42 Indirekte Clearingvereinbarungen gemäß EMIR sowie gemäß der delegierten Verordnung Nr. 149/2013 bestehen nicht. C.43 Die Anforderungen an indirekte Clearingvereinbarungen gemäß EMIR sowie gemäß der delegierten Verordnung Nr. 149/2013 wurden vollständig eingehalten. wurden (teilweise) nicht eingehalten. Die Verstöße wurden Ihnen vollständig mitgeteilt. C.44 Gruppeninterne Transaktionen i.s.v. Art. 3 EMIR, die entsprechend Art. 4, Abs. 2 EMIR nicht der Clearingpflicht unterliegen, fanden im Berichtsjahr nicht statt. sind Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt worden. C.45 Die Anforderungen gemäß EMIR sowie gemäß der Art. 12 bis 17 der delegierten Verordnung Nr. 149/2013 an die Risikominderungstechniken für alle OTC-Derivate, die nicht über zentrale Kontrahenten abgewickelt werden wurden vollständig eingehalten. wurden (teilweise) nicht eingehalten. Die Verstöße wurden Ihnen vollständig mitgeteilt. C.46 Gruppeninterne Transaktionen i.s.v. Art. 3 EMIR, die entsprechend Art. 11 Abs. 5 bis 10 EMIR von den Anforderungen nach Art. 11 Abs. 3 befreit sind, fanden im Berichtsjahr nicht statt. sind Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt worden. Die Unterlagen zur Veröffentlichung nach Art. 11 Abs. 11 Unterabs. 1 EMIR wurden Ihnen vollständig vorgelegt. C.47 Die Anforderungen an die Meldepflicht aller Derivategeschäfte, inklusive der Aufbewahrungsvorschriften, gemäß EMIR sowie der delegierten Verordnung Nr. 148/2013 und der Durchführungsverordnung Nr. 1247/2012 wurden vollständig eingehalten. wurden (teilweise) nicht eingehalten. Die Verstöße wurden Ihnen vollständig mitgeteilt. C.48 Nur zu beantworten von zentralen Gegenparteien (Central Counterparties/CCP): Die Anforderungen nach Art. 7 Abs. 1 bis 4, Art. 8 Abs. 1 bis 4 und den Art. 26, 29, 33 bis 54 EMIR sowie der gemäß diesen Art. erlassenen technischen Regulierungsstandards wurden vollständig eingehalten. wurden (teilweise) nicht eingehalten. Die Verstöße wurden Ihnen vollständig mitgeteilt.

9 D. Angaben zu sonstigen aufsichtsrechtlichen Pflichten Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen: D.1 Unterlagen über angemessene interne Sicherungsmaßnahmen gegen einen möglichen Missbrauch des Instituts oder der Gruppe zur Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung ( 9 Geldwäschegesetz (GwG) i.v.m. 25h und 25l Abs. 1 KWG) sowie Unterlagen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation und zur Angemessenheit des Risikomanagements zur Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen i.s.v. 25h Abs. 1 KWG zum Schaden des Instituts oder der Gruppe ( 25a Abs. 1 i.v.m. 25h und 25l Abs. 1 KWG) wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. D.2 Die relevanten Unterlagen in Zusammenhang mit den 24c und 25h bis 25n KWG, dem GWG und der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers wurden Ihnen vollständig ausgehändigt. Sonstige aufsichtsrechtliche Tatbestände: D.3 Sämtliche für die Prüfung der Offenlegung durch die Institute nach Teil 8 CRR (insb. Art. 433 bis 455 CRR) bzw. 26a KWG i.v.m. 64r Abs. 15 KWG erforderlichen Unterlagen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. D.4 Die relevanten Unterlagen in Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in EUR wurden Ihnen vollständig ausgehändigt. D.5 Leasing-Objektgesellschaften i.s.v. 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG, die als einzige Finanzdienstleistung i.s.v. 1 Abs. 1a Satz 2 KWG das Finanzierungsleasing betreiben und die i.s.v. 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG verwaltet werden, bestanden nicht. D.6 Beziehungen zu vertraglich gebundenen Vermittlern bestanden nicht. bestanden. Sämtliche Unterlagen zur Auswahl und Überwachung von vertraglich gebundenen Vermittlern nach 2Abs. 10i.V.m. 25e KWG sind Ihnen vollständig vorgelegt worden. D.7 Sämtliche anzeigepflichtigen Tatbestände nach 12a [Begründung von Unternehmensbeziehungen], 24 [Anzeigen] und 24a KWG [Errichtung von Zweigniederlassungen und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen EWU-Staaten] sowie Finanzinformationen nach 25 KWG sind Ihnen vollständig schriftlich mitgeteilt worden. D.8 Nur zu beantworten von Pfandbriefbanken i.s.v. 1 Abs. 1 Satz 1 PfandBG: Die gemäß 28 PfandBG i.v.m. 35 Abs. 1 Nr. 7 RechKredV erforderliche Offenlegung von Angaben ist vollständig und rechtzeitig erfolgt. Die Unterlagen zur Ermittlung der Angaben nach 28 PfandBG wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. D.9 Nur zu beantworten von Instituten, die nach 2a Abs. 1 bzw. Abs. 3 KWG freigestellt sind (Waiver): Unterlagen, die das Vorliegen der in 2a KWG i.v.m. Art. 7 und 8 CRR genannten Voraussetzungen zur Befreiung des gruppenangehörigen Instituts von der Einhaltung bestimmter aufsichtsrechtlicher Normen auf Einzelinstitutsebene dokumentieren, wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. D.10 Nur zu beantworten, soweit nicht bereits Gegenstand der Prüfung nach 36 WpHG: Die relevanten Unterlagen in Zusammenhang mit Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1, Art. 5a Abs. 1 sowie Art. 8b bis 8d der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. Die relevanten Unterlagen in Zusammenhang mit dem Depotgeschäft, einschließlich der relevanten Unterlagen zu den Mitteilungspflichten nach 128 Aktiengesetz (AktG) und zur Ausübung des Stimmrechts nach 135 AktG, sind Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt worden.

10 E. Bescheinigungen Die für die nachfolgend aufgeführten Bescheinigungen erforderlichen Unterlagen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt: F. Zusätze und Bemerkungen Firmenstempel und Unterschriften

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