- Störfallvorsorge/Katastrophenschutz. - Nichtionisierende Strahlung. - Kulturdenkmäler, archäologische Stätten

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1 Expertenrunde C 1. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 1.1. Ziele und Kern der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) In erster Linie ist die UVP für die Einhaltung der Umweltrechte zuständig. Sie untersucht die Umweltverträglichkeit von geplanten Anlagen, damit umweltschädliche Projekte vermieden werden. Das Ziel der UVP ist die frühzeitige Erkennung von Risiken, diese zu umgehen oder einzugrenzen. Deshalb ist es wichtig die UVP von Beginn an miteinzubeziehen. 1 Sie dient nicht zur Verhinderung von Bauvorhaben, sondern zum Schutz/Vorsorge der Umwelt. Schlussendlich leistet sie einen wichtigen Beitrag zum Erlangen der Baubewilligung Durchführungskriterien und Gebiete Die UVP wird durchgeführt bei grossen Anlagen, welche die Umwelt erheblich belasten könnten. Dazu zählen 70 vom Bund ausgewählte Typen; Verkehr, Energie, Wasserbau, Entsorgung, Militär, Sport, Tourismus und Freizeit, industrielle Betriebe sowie andere Anlagen. Obwohl kleinere Anlagen nicht geprüft werden, müssen sie die Umweltrechte einhalten. 3 Die folgenden Bereiche werden geprüft: Tabelle 1 Prüfungsbereiche der UVP 4 - Luftreinhaltung - Lärm - Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall - Störfallvorsorge/Katastrophenschutz - Umweltgefährdende Organismen - Grundwasser - Entwässerung - Boden - Altlasten - Abfälle, umweltgefährdende Stoffe - Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme - Nichtionisierende Strahlung - Wald - Flora, Fauna, Lebensräume - Landschaft und Ortsbild (inkl. Lichtimmissionen) - Kulturdenkmäler, archäologische Stätten 1 BAFU, Was ist UVP?, (Stand ) 2 Baudirektion des Kantons Zürich, UVP-Leitfaden, 2007, S. 9 3 BAFU, Welche Anlagen?, (Stand ) 4 BAFU, Was wird geprüft?, (Stand ) 1

2 Tabelle 2: Relevanztabelle für Windkraft Projekte Ablauf der UVP Wie in der Abbildung 1 ersichtlich ist, startet man mit der Abklärung einer UVP-Pflicht. Ist diese zu erfüllen, beginnt man mit der Voruntersuchung. Dabei unterscheidet man relevante und nicht relevante Bereiche und deren Auswirkungen. Ausserdem werden im zeitlichen und räumlichen Aspekt Grenzen gesetzt und eine Grobanalyse des Ausgangzustandes gemacht. 6 Bestehen noch offene Fragen, werden diese im Pflichtheft gestellt und beantwortet. 7 Anschliessend wird in der Hauptuntersuchung der Umweltverträglichkeitsbericht, kurz UV- Bericht, erstellt. Wichtige Punkte sind die detaillierte Beschreibung des Vorhabens, der vorgesehenen Massnahmen, des Ausgangszustandes, der Umweltbelastung, der Auswirkungen auf die Umwelt und des Katastrophenplans. 8 Nach dem Einreichen der verlangten Dokumente werden diese geprüft und beurteilt. Ist ein Entscheid getroffen, hat auch die Öffentlichkeit Zugriff darauf. 9 Für das ganze UVP-Verfahren ist mit mehreren Monaten zu rechnen. 10 Abbildung 1: Darstellung der wichtigsten Verfahrensschritte der UVP 11 5 W. Ott et al, Windkraftanlagen in der Schweiz Leitfaden für die Analyse der Umweltauswirkungen, 2008, BFE, S Baudirektion des Kantons Zürich, UVP-Leitfaden, 2007, S. 34/35 7 Baudirektion des Kantons Zürich, UVP-Leitfaden, 2007, S Baudirektion des Kantons Zürich, UVP-Leitfaden, 2007, S Baudirektion des Kantons Zürich, UVP-Leitfaden, 2007, S Baudirektion des Kantons Zürich, UVP-Leitfaden, 2007, S BUWAL, Handbuch UVP, 1990, S. 12 2

3 2. Massnahmen zum Schutz der Umwelt 2.1. Während der Planung Heutzutage muss man sich bewusst sein, dass jedes Projekt einen Einfluss (auch wenn minimal) auf die Umwelt haben kann. Deshalb gilt es diesen Einfluss so viel wie möglich zu minimieren wenn gar zu vermeiden. Daher gilt schon während der Planung auf diese Problematik einzugehen um während der Realisierung auftretende Probleme schon im voraus zu vermeiden. Folgende Kriterien müssen bei der Planung eines Windparks (mehr als 3 Anlagen) beachtet werden: - «Nationale Inventare und Schutzgebiete: Ausschluss mit einem Abstand von mindestens 200 m 2 - Wald: Auf Standorte im geschlossenen Wald wird verzichtet. Mindestabstand zum Waldrand: 50m - Siedlungsgebiete und bewohnte Gebäude: Mindestabstand für WKA mit Nabenhöhe 70 m: 300 m - Windangebot: Mittlere Windgeschwindigkeit von mindestens 4.5 m/s auf Nabenhöhe» 12 Bezüglich des ersten Punktes sind folgende Gebiete zu beachten: Abbildung 2: Schutzgebiete der Schweiz 13 Die in der Karte illustrierten Gebiete sind in der Schweiz als Naturschutzzonen oder Nationalparks registrierte Zonen und daher ist es strikt reglementiert ob eine Windanlage darin gebaut werden darf. «Zum Ziel, die landschaftliche Vielfalt der Schweiz zu erhalten, und sorgt dafür, dass die charakteristischen Eigenarten dieser Landschaften bewahrt werden» 14. Zu dem ist die Artenvielfalt bzw. Biodiversität in diesen Regionen sehr gross und daher gilt es diese zu schützen , BFE, S.2 13 Web-GIS des BAFU, Stand Bundesamt Für Umwelt BAFU, Stand

4 2.2. Während dem Bau «Bei der Erstellung von WKA geht meist nur ein kleines Gebiet als Lebensraum verloren (Hohmeyer et al. 2003). Verlust oder Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen werden durch das Fundament des Windrades, Transformatorstationen, Zufahrtstrassen und Schneisen für die Fernleitung und allfällige Lagerplätze in der Bauphase verursacht». 15 Vergleichen wir dies mit der Stauung eines Flusses für ein Wasserkraftwerk, ist der Eingriff in die Natur minimal. Beim Bau gilt «Vorbeugen ist besser als Heilen» 16, das heisst, dass schon vor dem Bau Massnahmen ergriffen werden sollten um die Umwelt möglichst wenig zu belasten. Besonders beim Bau an schwer zugänglichen Orten bzw. in unmittelbarer Nähe einer Naturschutzzone muss Vorsicht geboten sein. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten (nach Priorität aufgelistet), um den Umweltschutz zu gewährleisten: Abbildung 3: Massnahmetypen (mit Erklärung) Vermeidung der Beeinträchtigung: «Grundsatzentscheid» Bei der Planung sollten grösstmögliche Beeinträchtigungen der Umwelt vermieden und allfällige Ersatzmöglichkeiten bevorzugt werden. 2. Bestmögliche Schonung Falls keine Vermeidung möglich ist, müsste man Änderungen durch Projektoptimierung, Ausführung, Bauablauf, sowie Schutzmassnahmen ergriffen werden. 3. Wiederherstellung Wenn beide vorherigen Massnahmen nicht möglich sind, ist es unabdingbar, dass das zerstörte Gebiet in gleicher Grösse und vom gleichen Biotoptyps wieder hergestellt wird. 4. Ersatzmassnahmen Die Ersatzmassnahme beschreibt die Erstellung eines gleichwertigen Lebensraum an einem anderen Ort. Die aufgelisteten Punkte sind auch bei Störungen, Defekten und einem allfälligen Abbruch der Windkraftanlage zu beachten. Schon während der Planung muss damit gerechnet werden. Darum sollten Zufahrtsstrassen bzw. Einschnitte in den Wald in Form von Schneisen sorgfältig geplant werden und sowohl während als auch nach dem Bau instandgehalten. Dies dient dazu, dass bestehende Infrastrukturen sowohl für Reparaturen als auch von anderen Personen (Bsp. Forstamt) genutzt werden kann, um weitere Eingriffe (Bau von zusätzlichen Strassen) zu vermeiden , BFE, S B. Kägi et al, Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz, 2002, BAFU, S B. Kägi et al, Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz, 2002, BAFU, S

5 2.3. Auswirkungen auf die Fauna nach der Fertigstellung Der Wirkungsraum ist dreidimensional, das heisst es geht auch in die vertikale. Windkraftanlagen haben somit Einfluss auf die Tierwelt am Boden so wie in der Luft. Die grösste Auswirkung betrifft die Vögel. Der aktuelle Wissenstand zeigt, dass Vögel durch Windkraftanlagen negativ beeinflusst werden. Durch die ständigen Bewegungen der Rotoren können Kollisionen entstehen. Insbesondere bei schlechter Sicht oder schwierigen Wetterbedingungen werden die Vögel während des Fliegens von den Rotorblättern getroffen oder zu Boden geschleudert. Vor allem Zugvögel sind davon betroffen. Hierzu gibt es allerdings noch keine konkreten Zahlen, die einen gravierenden Einfluss auf Populationsgrössen oder Artenvielfalt zeigen. Doch nicht nur in der Luft, sondern auch am Boden beeinträchtigt eine Windkraftanlage das Verhalten der Vögel. Sie ändern ihr Verhalten durch Meidung der Umgebung und Verlegung ihrer Brutplätze. 18 Auch andere Tierarten sind von Windkraftanlagen betroffen. Beobachtungen zeigen allerdings, dass kleine Säugetiere (Rotfuchs, Feldhase oder Reh) keine nennenswerten Veränderungen im Verhalten aufzeigen. Selbst nach dem Bau wurde die unmittelbare anliegende Lebensraum flächendeckend benutzt. Einzig während Untersuchungen von Grosswild (Rothirsch) zeigte sich, dass der Standort nach dem Bau gemieden wurde. Dies lässt Schlussfolgerungen zu, dass die Tiere einzig während der Bauzeit gestört werden Fazit Durch Lärm und Schadstoffemissionen, sowie Veränderung der nahen Umwelt ist schlussendlich vor allem der Bau einer Windkraftanlage problematisch. Dies kann durch eine gute Planung verringert werden. Die Auswirkungen auf die Tierwelt sind beinahe vernachlässigbar, da keine schwerwiegenden Verhaltensänderungen festgestellt wurden , BFE, S , BFE, S

6 3. Literaturverzeichnis BAFU, (Stand ) Baudirektion des Kantons Zürich, UVP-Leitfaden, 2007 W. Ott et al, Windkraftanlagen in der Schweiz Raumplanerische Grundlagen und Auswirkungen, 2008, BFE B. Kägi et al, Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz, 2002, BAFU Bundesamt Für Umwelt BAFU, Stand Abbildungsverzeichnis W. Ott et al, Windkraftanlagen in der Schweiz Leitfaden für die Analyse der Umweltauswirkungen, 2008, BFE BUWAL, Handbuch UVP, 1990 Web-GIS des BAFU, Stand B. Kägi et al, Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz, 2002, BAFU 6

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