BVVP Berliner Verband der Vertragspsychotherapeuten

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1 BVVP Berliner Verband der Vertragspsychotherapeuten Regionalverband des bvvp (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten) BVVP, Heinrich-Roller-Str. 20, Berlin An alle Mitglieder des BVVP Berlin Geschäftsstelle: Heinrich-Roller-Str Berlin Fon: Fax: Internet: Bankverbindung: Berliner Commerzbank BLZ: Konto: Mitgliederrundbrief Nr. 16 Berlin, den Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn uns die Sonne immer wieder mal anlacht, der Sommer scheint nun endgültig vorbei und es ist an der Zeit, sich etwas wärmer anzuziehen. Und das auch im übertragenen Sinne, z.b. hinsichtlich der nun auch in Berlin abgeschlossenen KV-VV- Wahlen. Darüber und über viele weitere berufspolitisch relevante Themen möchten wir Sie im folgenden ausführlich informieren. Vorab möchten wir Sie jedoch daran erinnern, dass Sie ganz herzlich zur Jubiläumsfeier des bvvp im Manzini eingeladen sind (siehe Termine). Inhalt: 1. KV-Wahl Berlin (S.2) 2. Bewertungsausschussbeschluss und Nachvergütung 2000 bis Heute (S.2) 2.2. Resolution des bvvp (S.5) 3. EBM (S.6) 4. Kostenanalyse des ZI (S.7) 5. Aus anderen Landesverbänden (S.7) 5.2. Gegen den Ausfall des Ausfallhonorars (S.7) 5.3. Fehlversorgung bei psychischen Erkrankungen (S.8) 5.4. Psychotherapiepat. und privater Versicherungsschutz (S.10) 5.5. Veränderungen der psychotherapeutischen Richtlinien (S.11) 5.6. Neue Bestimmungen für Privatrechnungen (S.12) 5.7. Praxisgebühr und Besteuerung (S.14) 6. Neumitglieder (S.14) 7. Termine (S.15) Vorstand Dipl. Psych. Michael Grunert, H.-Roller-Str. 20, Berlin, Tel.: , Fax.: Dr. med. Kersten Schulz, Mädewalder Weg 30, Berlin, Tel.: , Fax: Dr. med. Frank Horzetzky, Immanuel-Kirch-Str. 21, Berlin, Tel.: , Fax: Dipl. Psych. Petra Westphal, Behaimstr. 52, Berlin, Tel.: , Fax: Dipl. Psych. Volker Engel, Wichertstr. 1, Berlin, Tel.: , Fax: Dipl. Psych. Julia Hahn, Eintrachtstr.1, Berlin, Tel.: , Fax:

2 TOP 1. KV-Wahl Berlin Die KV-Wahlen sind in den meisten KV-Bezirken abgeschlossen, die Ergebnisse liegen vor, so auch in Berlin. Gemäß den neuen Regelungen wurden für die insgesamt niedergelassenen Berliner Ärzte und Psychotherapeuten (davon psychologische Psychotherapeuten) die Vertreter für die nur noch 40 in der Berliner KV zu besetzenden Vertretermandate gewählt : 36 für die Ärzte und 4 für die psychologischen Psychotherapeuten. Erstmals werden diese Vertreter für 6 Jahre tätig sein, aus ihren Reihen wird ein hauptamtlicher Vorstand gewählt. Laut Angaben der KV war die Wahlbeteiligung höher als bei der letzten Wahl: bei den Ärzten betrug sie 71,85 %, bei den psychologischen Psychotherapeuten 83,28 %. Bei den Ärzten teilen sich die 36 Vertretersitze wie folgt auf : - die Facharztliste ist stärkste Fraktion mit 18 Sitzen. - die Liste Hausärzte im BDA errang 9 Sitze. - die Liste Die bessere Alternative für eine moderne KV bekommt 4 Sitze. - die Kinder- und Jugendarzt-Liste hat 2 Sitze - die Liste der Hausarztinternisten hat 3 Sitze. Bei den Psychologen gab es folgende Ergebnisse : - die Liste Psychodynamische Verfahren, die aus einer Koalition der DGPT- Psychologen und der KJPler besteht, hat 2 Sitze errungen, - die Liste Psychotherapie in Berlin, bestehend aus der Vereinigung, dem VPP und dem DPTV, hat die anderen beiden psychologischen Sitze erhalten. Bei den Ärzten hatten wir bewußt nicht den Weg in die Facharztliste gewählt, weil die bereits seit Jahren im KV-Vorstand tätigen Spitzenkandidaten dieser Liste die maßgeblichen Protagonisten des bisherigen Stils der KV im Umgang mit den Psychotherapeuten sind. Wir haben deshalb die Liste Die bessere Alternative unterstützt, in der sich verschiedene progressive Haus- und Fachärzte zusammengefunden haben mit dem Ziel, der Berliner KV eine integrative und moderne Richtung zu geben. In dieser Liste waren die Psychotherapeuten von Anfang an gleichberechtigte und akzeptierte Partner, unsere Mitglieder K. Schulz und F. Horzetzky stellten sich deshalb als Kandidaten für diese Liste zur Verfügung. Die Chancen, wenigstens einen ärztlichen Vertreter in die VV zu bekommen, sahen zunächst recht gut aus, da K. Schulz auf Platz 5 der Liste geführt wurde. Leider errang die Liste nur 4 Plätze, so dass unser Vertreter den Einzug in die VV knapp verpasst hat. Die DGPT-Vertreter Herr Holitzner und Frau Stennes traten auf der o. g. alten Facharztliste an, sie haben den Einzug in die Vertreterversammlung geschafft, ebenfalls 2 Vertreter des Nervenarztverbandes, die nervenärztlich und psychotherapeutisch tätig sind. Die meisten Stimmen bei den Fachärzten hat Herr Mentzel, FA für. Psychotherapeutische Medizin, bekommen,. Er wird damit sicher wieder, wie in den Jahren zuvor, seine Funktion als Vorsitzender der Vertreterversammlung behaupten können. Auch bei den Psychologen haben wir es nicht geschafft, unseren Kandidaten M. Grunert wieder in die Vertreterversammlung zu bekommen. Hier werden Frau Springer und Frau Höhfeld, wie auch Herr Dr. Meincke und Frau Schweitzer-Köhn die 4 psychologischen Vertreter-Sitze einnehmen. BVVP-Berlin Mitgliederrundbrief Nr. 16 Seite 2 von 15

3 Insbesondere das Ergebnis bei den Ärzten ist für uns Psychotherapeuten bedenklich. Die alte Facharztliste wird allein die Hälfte aller ärztlichen Vertretersitze besetzen. Diese Liste hat in ihrem Wahlkampf weitestgehend Inhalte ausgelassen und vor allem auf die Angst der Fachärzte vor der Bedrohung ihrer Existenz gesetzt. Jede Abweichung von dieser Strategie wurde als Spalterei und Schädigung der Kollegen diskriminiert. Die Angst der Fachärzte hat sicher zu dem erheblichen Stimmenzuwachs geführt. So ist die paradoxe Situation entstanden, dass die Kolleginnen und Kollegen, die sich seit Jahren über die KV beschwerten, genau die Funktionäre wieder gewählt haben, die für den Stil der KV in den letzten Jahren verantwortlich sind. Damit ist leider zu befürchten, dass sich der bisherige Kurs der KV gegenüber den Psychotherapeuten auch zukünftig nicht ändern wird. Wir müssen uns einerseits damit abfinden, dass wir mit unserem Verband nun in Berlin keinen direkten Zugang mehr zur KV haben. Somit wird eine Einflussnahme auf die Berliner Berufs und Honorarpolitik im Psychotherapiebereich für uns schwer werden. Andererseits ist unser Berufsstand zahlenmäßig gut in der neuen KV vertreten mit Herrn Mentzel, Frau Stennes und Herrn Holitzner für die ärztlichen Psychotherapeuten sowie Herrn Boldt als Nervenarzt und Psychotherapeut. Gute Beziehungen unseres Verbandes gab es auch im Vorfeld mit den psychologischen DGPT-Vertretern Frau Springer und Frau Höhfeld, aber auch mit Frau Schweizer-Köhn vom VPP. Hier werden wir im ärztlichen als auch im psychologischen Bereich die bestehenden Kontakte pflegen und alle außerparlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um über diese Vertreter weiter Einfluß zu nehmen auf die Belange der Psychotherapie in Berlin. An dieser Stelle möchten wir all den Kollegen und Kolleginnen, die unseren Kandidaten ihre Stimmen gegeben haben, für das ausgesprochene Vertrauen danken. Auch unserem Vorsitzenden Kollegen Herrn Grunert möchten wir noch einmal ausdrücklich für die in den vergangenen 4 Jahren geleistete Arbeit in der Vertreterversammlung herzlich danken! Aus anderen KV en liegen zum Teil auch bereits die Endergebnisse der Wahlen vor. Für unseren Verband die besten Nachrichten kommen aus Baden-Württemberg. Dort wurden vier kleine KV en zusammengelegt zu der jetzt zweitgrößten KV in Deutschland. Unsere Bundesvorsitzende B. Clever ist dort zur Vorsitzenden der Vertreterversammlung gewählt worden! Auch Herr Metzger und Herr Braun sowie etliche weitere ärztliche Psychotherapeuten sind in die Vertreterversammlung eingezogen. Bei den psychologischen Psychotherapeuten haben Herr Doebert und Herr Funk ebenfalls den Einzug in die Vertreterversammlung geschafft. Damit ist in dieser KV die Psycho - Fraktion ziemlich stark. Bei der KV-Wahl in Schleswig-Holstein ist es dem Mitglied des dortigen BVVP- Regionalverbandes, U. Bannat, gelungen, einen Vertreter-Sitz zu erreichen. Dieses war nicht erwartet worden und ist deshalb um so erfreulicher. Bei der KV-Wahl in Hessen sind drei ärztliche und zwei psychologische Psychotherapeuten des Hessischen Regionalverbandes des BVVP in der Vertreterversammlung. In einigen KV-Bereichen ist die Wahl noch nicht abgeschlossen bzw. lagen die Ergebnisse bis zum noch nicht vor. Aus Bundesverbandssicht werden die bisherigen Resultate überwiegend als positiv eingeschätzt. Damit wird unser Verband auf Bundesebene seine starke Position im BVVP-Berlin Mitgliederrundbrief Nr. 16 Seite 3 von 15

4 Bereich der Vertretung der berufspolitischen Interessen der Psychotherapie in Deutschland noch ausbauen können. Von diesem starken Rückhalt aus den anderen Regionen und aus der Bundesebene können wir sicher auch hier in Berlin profitieren. Weitere Informationen und die ausführlichen Ergebnisse aller Wahlen siehe und Kersten Schulz Berlin, d TOP 2. Nachvergütung 2000 bis Heute Das unendliche Thema Nachvergütung für 2000 bis Heute Ein Trauerspiel Wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, vermutlich schon gehört haben, ist den Funktionären bei der KBV in Bezug auf die höchstrichterliche Aufforderung zur Nachvergütung wieder Unerwartetes eingefallen. Der bisherige bereits mit den Kassen konsentrierte Beschluss des Bewertungsausschusses ist wegen dreier fehlender Unterschriften aus dem Länderausschuß der KBV nicht rechtskräftig. Es wurde moniert, daß der GKV-Kostenanteil um die auch bei Psychotherapeuten anfallenden Kosten der Behandlung von Privatpatienten abgesenkt werden müsse. Dies würde eine Absenkung der Betriebskosten um ca % bedeuten. Das heißt, vom bis werde der GKV- Kostenanteil von EUR um die Praxiskosten bereinigt, die auf die Behandlung von Privatpatienten anfallen. Dies geschehe nach dem gleichen Modus, wie er bei der Berechnung der Budgets der Arztgruppen angewandt worden sei. Da das BSG von vergleichbaren Kosten bei Ärzten und Psychotherapeuten spricht, werde darin kein Widerspruch zu BSG- Urteilen gesehen - so die KBV. Vom gelte der ursprünglich vom Bewertungsausschuss errechnete Kostenanteil von ca Euro entsprechend dem bisherigen Beschluss. Aus unserer Sicht widerspricht diese Veränderung am Kostenansatz der optimal ausgelasteten Praxis, der BSG-Rechtsprechung (mit inzwischen 11 Urteilen!) diametral. Die optimal ausgelastete Praxis, vom BSG als nur mit GKV-Patienten ausgelastet definiert, erlaubt i.d.r. hinaus keine weiteren Behandlungen, auch keine Privatpatienten. Dies wird nach der BSG - Plausibilitätsberechnung verglichen mit dem GKV-Durchschnitts- ertrag der Vergleichsgruppe (Ärzte), wobei der zusätzlich mit Privatpatienten erwirtschaftete Durchschnittsertrag der Vergleichsgruppe in der BSG-Berechnung unberücksichtigt bleibt. Bei der Berechnung der Praxiskosten der Ärzte-Vergleichsgruppen nach den Daten des Zentralinstituts der KBV sind nie Privatpatientenkostenanteile berücksichtigt worden. Weiterer Verlauf: Dieser im Vorstand und Länderausschuss abgestimmte Beschluss muß jetzt wieder den Kassen zur Zustimmung vorgelegt werden und kann erst danach bei Zustimmung rechtskräftig veröffentlicht und den KVen zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt die Zustimmung durch das BMGS als Aufsichtsbehörde wird erteilt. BVVP-Berlin Mitgliederrundbrief Nr. 16 Seite 4 von 15

5 Die Krankenkassen haben bereits der Beschlußvorlage zugestimmt, da diese auch ein Interesse daran haben den Nachvergütungsbetrag von geschätzten Mill. herunterzurechnen. Der bvvp und die anderen Psychotherapeutenverbände protestieren eindringlich bei KBV, Kassen und haben die Aufsichtsbehörde (BMGS) informiert. Dies alles bedeutet Zeitverzögerung und Zinsgewinne bei den KVen. Da nun die Kassen zugestimmt haben, werden die Berufsverbände versuchen, auf das BMGS einzuwirken, den Beschluss des Bewertungsausschusses abzulehnen. Sollte das BMGS wider Erwarten zustimmen, werden wir - nach sorgfältiger Prüfung der Rechtslage erneut allen Kolleginnen und Kollegen empfehlen, gegenüber den Nachzahlungen Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu gehen. Es gibt Überlegungen, auch zu prüfen, ob die Verursacher dieser Entscheidungen in der KBV für den Vermögensschaden der Psychotherapeuten in Regreß genommen werden können. Herr RA Kleine-Cosack hat unter großartiger Mithilfe von Norbert Bowe - ein beachtenswertes Schreiben. Dieses wird von dem Bündnis aller maßgeblichen Psychotherapieverbände (GK II) an das BMGS weitergeleitet. Wir informieren Sie. Michael Grunert TOP 2.2. Resolution des bvvp der Konferenz der Landesverbände im bvvp vom zur Verschlimmerung und Verzögerung der Verabschiedung der Bewertungsausschussbeschlüsse durch den KBV-Vorstand Am hat eine KBV-Vorstandsmehrheit trotz eindringlicher Appelle des bvvp die von der eigenen Honorarabteilung zuvor zur Bewertungsausschuss-Abstimmung eingespeisten Beschlüsse zur angemessenen Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen storniert, um daran eine weitere Verschlimmbesserung ganz zu Ungunsten der betroffenen Psychotherapeuten vorzunehmen und die schon lange überfällige Verabschiedung und Nachvergütung weiter hinauszuzögern. Dieser Schritt geschah im Wissen um die rechtliche Unhaltbarkeit dieses Vorstoßes nach umfänglicher Aufklärung durch inzwischen 11 BSG-Urteile, ungezählte Beratungen und Schriftsätze des Beratenden Fachausschusses und der psychotherapeutischen Verbände, insbesondere des bvvp (seit Januar 2000 fortlaufend) sowie durch Stellungnahmen des BMG(S) und inzwischen auch der eigenen Honorar- und Rechtsabteilung. Wir sind empört darüber, dass trotz allseitiger vorheriger Beteuerung, diesmal endlich eine rechtssichere und friedensstiftende Lösung zu finden sich erneut eine Mehrheit im Vorstand der KBV und auch im Länderausschuss derart eigenmächtig über die Verpflichtung zur Umsetzung eindeutig formulierter Rechtsnormen hinwegsetzt, die hoheitliche Aufgabe des Interessenausgleichs zwischen den Gruppierungen der Ärzte und Psychotherapeuten erneut verletzt und trotz bekannter wirtschaftlicher Notlage eines Großteils der Psychotherapeuten die Bedienung ihrer berechtigten Honoraransprüche nach Kräften verhindert. Der damit bewirkte materielle Schaden wird den Psychotherapeuten allein aufgebürdet, den noch viel größeren ideellen Schaden hat die gesamte niedergelassene Ärzte- BVVP-Berlin Mitgliederrundbrief Nr. 16 Seite 5 von 15

6 schaft zu tragen. Damit wird öffentlich ein weiteres Mal der Eindruck einer mangelnden Bereitschaft, die der Selbstverwaltung übertragenen hoheitlichen Aufgaben nach Recht und Gesetz zu erfüllen, verbreitet. Wir fordern die Vorstände der KVen auf, die diese Art des Vorgehens nicht mittragen können, sich davon zu distanzieren und bei der Umsetzung der Bewertungsausschuss-Beschlüsse diese Verschlimmbesserung zu revidieren. TOP 3. EBM EBM Dass der EBM nach langem hin und her nun zum eingeführt wird, steht fest. Der Berliner KV-Vorstand hat bereits darüber informiert, so dass Sie schon Bescheid wissen. Trotzdem möchten wir Sie hier nochmals auf die Termine für die Informationsveranstaltungen der KV Berlin zum EBM aufmerksam machen: Veranstaltungsort : + Audimax der TU Berlin, Str. des 17. Juni Zeit: Uhr Termine : + Ärztliche Psychotherapeuten: Montag den Psychologische Psychotherap.: Dienstag, den Der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab EBM ist seit 15. September im Internet nachzulesen: Sowohl bei KV, KBV, facharzt.de, bvvp.de Auf einer eigenen Website erklärt die KBV unter wie die Bewertung der Leistungen zustande gekommen ist, welche Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden getroffen wurden und wie die gesetzlichen Vorgaben aussahen. In Kürze wird außerdem angezeigt, wie sich die alten EBM-Positionen im EBM 2000plus verändern. Für den Vergleich vorher/nachher erstellen die Abrechnungsexperten der KBV gerade eine Hitliste der 20 am häufigsten abgerechneten Positionen. Die Unterteilung nach Arztgruppen ermöglicht dann eine zielgenaue Recherche. Den Internetauftritt runden ein Glossar und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum EBM 2000plus ab. Er wurde außerdem, falls Sie noch nicht nachgeschaut haben, im Deutschen Ärzteblatt vom 17. September, Heft eine CD-ROM mit dem EBM veröffentlich, so daß Sie ihn auch so auf den Computer bekommen. Ab November wird darüber hinaus eine umfangreiche Broschüre zum Thema erscheinen. Diese ist auf Anfrage bei der KBV erhältlich oder wird von Kassenärztlichen Vereinigungen direkt an Ärzte und Psychotherapeuten verschickt. (Pressemitteilung KBV, 10. September) Große Kritik hatte sich in den letzten Monaten vor allem an der zeitgleichen Einführung der Regelleistungsvolumina fest gemacht, die angeblich zu größeren Verschiebungen der Honorarstrukturen zwischen Fachgruppen führen, was zu großem Ärger führen würde. Aber genau das war ja eigentlich bezweckt, daß zwischen den Fachgruppen mehr Verteilungsgerechtigkeit entsteht. BVVP-Berlin Mitgliederrundbrief Nr. 16 Seite 6 von 15

7 Die Kritik führte jedenfalls dazu, daß entgegen den Festlegungen vom BGM, daß der neue EBM eben gekoppelt mit RLV einzuführen sei, die Einführung der RLV von der des EBM abgekoppelt und mindestens ein halbes Jahr aufgeschoben worden ist. Daraus kann sicher auch mehr werden. Was die genaue Berechnung und die Art der Bemessung unserer Regelleistungsvolumina angeht herrscht nach wie vor keine Klarheit. Es ist bisher nicht klar inwieweit ein Fachgruppendurchschnitt, als auch der bisherige individuelle Arbeitsumfang (wie beim Individualbudget) Eingang in die Berechnungen finden wird. Die KBV will jedenfalls für die genauen Berechnungen Gespräche dazu mit den Spitzenverbänden aufnehmen TOP 4. Aktuelle Kostenstrukturanalyse des ZI (Zentralinstitut der KV) Herr Grunert hatte zu diesem Thema am bereits eine Mail an alle Mitglieder mit den entsprechenden Informationen herumgeschickt. Der Bundesvorstand des bvvp hat dankenswerterweise dazu eine Anleitung verfasst, die Ihnen hilft, die zum Teil komplexen Fragen korrekt zu beantworten. Die Kolleginnen und Kollegen, die also in den letzten Tagen den ausführlichen Fragebogen des ZI zur Kostensstrukturanalyse in Psychotherapeutischen Praxen erhalten haben, möchten wir bitten, sich an dieser ZI-Erhebung zu beteiligen. Wir haben erfahren, dass die Fragebögen des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung dieser Tage bundesweit an etwa % aller Psychotherapeuten verschickt worden sind, um die aktuellen Kosten in unseren Praxen zu erfassen. Von solchen Kostenerhebungen hängt unter anderem die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen im neuen EBM ab. Derzeit sind gerade die Kosten aller Arztgruppen, die dem EBM zu Grunde liegen, stark in Frage gestellt worden. Verschiedene Studien weisen auf mögliche statistische Fehler bei der Kostenermittlung hin. Auch wir möchten als Psychotherapeuten unsere echten und unverfälschten Zahlen bei den Berechnungen berücksichtigt wissen und bitten Sie daher, die beigelegte Information genau zu lesen, um die Fragebögen rasch und vollständig ausgefüllt zurückzusenden. Die ZI-Umfrage findet im Rahmen der turnusmäßigen Befragung aller Arztgruppen statt, deshalb erging im Vorfeld auch keine gesonderte Information an die Berufsverbände wie im Jahr 2001, als unsere Kosten erstmals vom ZI systematisch erfasst wurden. TOP 5. Aus den Landesverbänden Aus verschieden Rundbriefen anderer bvvp-landesverbände haben wir einige Sachen zusammengestellt, die auch für Sie von Interesse sein könnten. TOP 5.2. Gegen den Ausfall des Ausfallhonorars Franz Timmermann (aus dem Hamburger Rundbrief 9/2004): Psychotherapie ist eine Dienstleistung im Sinne des Gesetzes und damit - grds. auch ohne Ankündigung - zu bezahlen (wir sind Unternehmer gemäß 14 BGB). In einer sog. Bestellpraxis wird eine einvernehmlich vereinbarte Zeit lediglich für einen Patienten ggfls. mit Bezugspersonen bereitgestellt. BVVP-Berlin Mitgliederrundbrief Nr. 16 Seite 7 von 15

8 Im Rahmen einer solchen Praxis hat der Patient bzw. sein Sorgeberechtigter für den vereinbarten Termin zu zahlen, auch wenn er nicht wahrgenommen wird (ähnlich einer Wohnungsmiete). Im Fall des wahrgenommenen Termins zahlt die Krankenkasse oder versicherung. Erscheint der Patient zur vereinbarten Zeit nicht, so hat er die Sitzung privat zu zahlen ( Ausfallhonorar Amtsgericht Meldorf, Az.83 C 1404/02). Die Bezahlung hat unabhängig vom Grund der Verhinderung zu erfolgen (Amtsgericht Mainz). Die Zahlung braucht aber nur dann geleistet zu werden, wenn die therapeutische Praxis niemand anders einbestellen kann, worum sich bemüht werden muss. Kurzfristige Einbestellungen sind in therapeutischen Praxen i. d. R. nicht machbar. Wenn Kassenpatienten eine ausgefallene Sitzung privat bezahlen müssen, so dürfen sie jedoch finanziell nicht als Privatpatienten behandelt werden; d.h. es darf ihnen nur der derzeit gültige Kassensatz in Rechnung gestellt werden (Amtsgericht HH). In Bezug auf den Ausfall einer Therapiesitzung sind vom Patienten will er die Sitzung nicht privat bezahlen - Kündigungsfristen einzuhalten. Diese sind juristisch nicht genau zu bestimmen, da es kein Gerichtsurteil darüber gibt. Also muss die Sache aus anderen Sachen juristisch abgeleitet werden. Der Justitiar der Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichentherapeuten - Jörn Gleiniger - hat entsprechend recherchiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kündigungsfrist von einer Woche mit einem akzeptablen Grund angemessen scheint. Eine längere Frist kann selbstverständlich vereinbart werden. Der Grundsatz der ersparten Aufwendungen nämlich die ausgefallene Sitzung zeitweise für andere Zwecke zu nutzen trifft i. d. R. nicht zu, da der Therapeut in jedem Moment damit rechnen muss, dass der Patient noch kommt. Insofern kann der volle Honorarsatz in Rechnung gestellt werden. Die Beweislast, dass dem Therapeuten evtl. kein tatsächlicher Ausfall entstanden ist, liegt bei dem Patienten (AG Mainz)! Kommt ein Patient dauerhaft ohne sich zu melden nicht mehr zu den vereinbarten Sitzungen, so ist dieses nicht stillschweigend als Kündigung zu bewerten, denn es liegt keine Willenserklärung vor. Allerdings kann ihm auch nicht nach z.b. 50- maligem Fehlen und Ausschöpfung des Stundenkontingents darüber eine Rechnung ausgestellt werden; der Therapeut darf kein Mitverschulden erzeugen und muss dem Patienten nach vielleicht 3-maligem Fehlen (eingeschätzt von J. Gleiniger) eine Art Abmahnung zukommen lassen. Auch dazu gibt es keine genauen juristischen Grundlagen. Schriftliche Informationen und Vereinbarungen v.a. über die Kündigungszeit - (exemplarisch z.b. in Praxis-Handbüchern) sind die Voraussetzung für erfolgreiches finanzielles Gelingen. TOP 5.3. Fehlversorgung bei psychischen Erkrankungen und steigender Anteil von psychischen Erkrankungen an den Fehlzeiten von Arbeitnehmern (aus dem Hamburger Rundbrief) Am fand in Hamburg eine Pressekonferenz der DAK statt, auf der eine Studie vorgestellt wurde zum Thema Fehlversorgung bei psychischen Erkrankungen. BVVP-Berlin Mitgliederrundbrief Nr. 16 Seite 8 von 15

9 Für den bvvp nahmen Karl-Rüdiger Hagelberg und Ortwin Löwa an dieser Pressekonferenz teil, die nur sehr schwach besucht war. Ortwin Löwa kommentiert diese Veranstaltung und bezieht auch den Fehlzeitenreport der AOK und der BKKen in seine Betrachtung mit ein. Karl-Rüdiger Hagelberg macht sich Gedanken zu dem Anliegen der DAK, Patienten rechtzeitig an den richtigen Punkt zu bringen, wozu weitere Studien, weitere DMP- Programme und ergebnisorientierte Behandlungskonzepte notwendig seien. Problemfeld Arbeitsplatz - Krankenkassen analysieren Krankschreibungen und belegen Korrelation von Arbeitsdruck und psychischen Störungen. Soll sich die Arbeitswelt ändern? Nein: Die Psychotherapie! Ortwin Löwa: Die DAK bemühte die klassische Mythologie: Krankschreibungen auf Grund einer psychischen Störung mündeten regelmäßig in eine Odyssee durch das Gesundheitssystem. Grund: Statt die Patienten frühzeitig in eine interdisziplinäre Rehabilitation einzubinden, würden sie mindestens sieben bis zu zwanzig Jahre in fruchtlosen ambulanten Maßnahmen behandelt. Eine Studie des Krankheitsverhaltens von 338 Patienten an drei Fachkliniken der Allgemeinen Hospitalgesellschaft AG bietet dagegen eine Alternative: Statt Euro für eine klassische Therapie würden rund Euro ausreichen, um in einer stationären verhaltensmedizinischen Therapie einen sich stabilisierenden Heilungsprozess zu erreichen. Ergebnisorientierte Behandlungskonzepte der Verhaltensmedizin und der medizinischen Rehabilitation bei psychosomatisch erkrankten Patienten helfen individuell und machen gesundheitsökonomisch Sinn, fasst Klaus Limbacher, Chef der Psychosomatischen Fachklinik Bad Dürkheim, die Untersuchung zusammen. Basis für diese Hilferufe sind die dramatischen Befunde über die Krankschreibungen aufgrund psychischer Störungen: Die Gesundheitsreports der Krankenkassen melden: Seit 1999 stiegen diese Diagnosen um über 60 Prozent. Die Barmer verzeichnet 26,3 Tage Fehlzeiten. Die DAK sieht Stress, Leistungsdruck und Mobbing als Ursachen. Der Fehlzeiten Report der AOK registriert eine Steigerung der psychisch bedingten Krankmeldungen um fast 75 Prozent. Die AOK stellt als Ursachen fest:... Angsterkrankungen, Zwangsstörungen, Reaktionen auf schwere Belastungen... Gesundheitswesen und öffentlicher Dienst hielten die Spitze, Frauen vor Männern. Die Angst um den Arbeitsplatz hält laut AOK viele von Krankmeldungen ab. Ähnlich die BKK: Psychische Erkrankungen verdoppelt. Stärkste Belastung in der Krankenpflege und der Sozialarbeit. Was bedeuten diese Zahlen und Analysen für die Praxis? Na klar: Was empfinden Sie, wenn ich jetzt Hartz IV sage? Scherz beiseite: Die Therapie psychischer Arbeitsstörungen ist nicht nur eine Frage von Krankschreibung und fachgerechter Überweisung, sondern auch eine sozialpolitische Aufgabe. Die Existenzangst ist sowohl eine individuelle Störung, aber zugleich eine gesellschaftliche Fehlsteuerung. Quellen: Ergebnisqualität und Gesundheitsökonomie verhaltensmedizinischer Psychosomatik in der Klinik unter eschaefer@ahg.de Fehlzeiten Report AOK. BKK: ebruckmayer@tiscali.de BVVP-Berlin Mitgliederrundbrief Nr. 16 Seite 9 von 15

10 Karl-Rüdiger Hagelberg: Was sollte die Studie der DAK belegen? Einmal, dass es von volkswirtschaftlichen Nutzen sei, wenn ( psychische ) Erkrankungen rechtzeitig und adäquat behandelt werden. Wer wird dem nicht zustimmen! Zum anderen ging es aber auch um eine (schon gut bekannte) Tendenz, die Behandlung psychischer Erkrankungen auf mehr messbare, Ergebnis-orientierte Verfahren zu reduzieren. Wie aber würden die Zahlen aussehen, wenn a l l e Behandlungsverfahren psychischer Erkrankungen neben der VT Berücksichtigung fänden? Und konnte man solche anderen Verfahren einfach beiseite lassen? Überdies, die Erhöhung des Krankenstandes von psychisch Erkrankten auf 8,8 % (der psychische Anteil am Krankenstand sei von 6,1 % im Jahre 1997 auf jetzt 8,8 % gestiegen) könnte auch ein Hinweis auf eine genauere Diagnosestellung sein und mithin eine positive Entwicklung beschreiben. Allgemeine Zahlen und die der Studie fußten offenbar ausschließlich auf verhaltenstherapeutischen Methoden. Tiefenpsychologische oder rein psychiatrische Ansätze blieben so, als wären sie nicht der richtige Punkt, außen vor. Tiefenpsychologische und wohl auch psychiatrische Heilungskonzepte ordnen sich in das Kostenbewusstsein der Kassen offenbar noch immer schwerer ein, während die VT eher messbare, evidenz-basierte Methoden zu bieten hat. Andere - schließlich ja auch bewährte Therapieverfahren - dürfen sich aber nicht durch den Vorwurf zurückdrängen lassen, ihre Behandlungen seien nicht Ergebnis-orientiert oder messbar genug. Daher ist (wieder mal) ein gemischter Verband wie der unsere gefordert, in der Frontstellung zwischen Kassen und Behandlern notwendige Vermittlungsarbeit zu leisten. Wir müssen ja den Kassen in ihrem Anliegen, das Krankheitsverhalten unserer Patienten im Sinne einer Kostenkontrolle durchschaubarer zu machen, entgegenkommen. Die Veranstaltung drückte dieses Anliegen eindrucksvoll aus. TOP 5.4. PsychotherapiepatientInnen und privater Versicherungsschutz Ursula Meier-Kolcu (aus dem Hamburger Rundbrief) Während wir uns im letzten Rundbrief mit dem Umgang von privaten Krankenversicherern mit psychologischen PsychotherapeutInnen und KJPlern beschäftigten, greift Isolde de Vries in einer Anfrage an den bvvp-hamburg ein weiteres wichtiges Thema auf: Was bedeutet es für Versicherte, die eine psychotherapeutische Behandlung hinter sich haben (bzw. beabsichtigen, sich behandeln zu lassen), wenn sie von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einem Privatversicherer wechseln wollen? In der Regel geschieht folgendes: bei Antragstellung muss angegeben werden, aufgrund welcher Vorerkrankungen welche Behandlungen stattgefunden haben. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung in der Vorgeschichte findet sich dann in der Regel kein Versicherer, der einen aufnimmt, da PsychotherapiepatientInnen in der Versicherungsbranche zu einer Gruppe mit erhöhtem Risiko zählen. Der Jurist Martin Riemer hat sich in der Zeitschrift Psychotherapeut 3 /2004, S. 227 ff. ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Auf diesen Beitrag bezieht sich auch ein Brief des Gesprächskreises II (einer Arbeitsgemeinschaft psychotherapeutischer Fachverbände) vom an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, den wir im Folgenden abdrucken. BVVP-Berlin Mitgliederrundbrief Nr. 16 Seite 10 von 15

11 Brief des GK II an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom : Als derzeit geschäftsführender Verband des Gesprächskreises II, in dem die maßgeblichen Verbände Ärztlicher und Psychologischer Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zusammengeschlossen sind, beziehen wir uns auf den Beitrag von Ass. jur. Martin Riemer im "Psychotherapeut" 3/2004, Seite 227 ff.: "Psychotherapie-Patienten ohne Versicherungsschutz". Nach unserer Einschätzung, die auf den jahrelangen Erfahrungen unser Mitglieder mit Patientenschicksalen beruht, haben ehemalige Psychotherapie-Patienten heutzutage in der Tat kaum eine Chance, sich gegen existenzielle Risiken durch private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Risiko-Lebensversicherung abzusichern, und wenn doch, dann nur unter Inkaufnahme unverhältnismäßig hoher Nachteile, z.b. umfangreicher Risikoausschlüsse und/oder massiver Zuschläge zu den Prämien. Dies deshalb, weil Gesetz und Rechtsprechung den Versicherungsunternehmen eine uneingeschränkte Bewertungs- und Handlungsfreiheit einräumen, die mit betriebswirtschaftlichen Erwägungen begründet werden. Tatsächlich ist es jedoch statistisch, durch epidemiologische Studien, nicht belegt, dass frühere Psychotherapie-Patienten, die nach Behandlungsabschluss mehrere Jahre lang beschwerdefrei gelebt haben, ein im Vergleich zur Gesamtpopulation signifikant erhöhtes Gesundheitsrisiko aufweisen. Ihr Ausschluss von den Policen ist also sachlich nicht gerechtfertigt. Wir schließen uns deshalb vollen Umfangs der im Betreff genannten Petition, mit der eine Änderung des 16 VGG gefordert wird, an. Wir halten die angeregte zeitliche Beschränkung der Auskunftspflicht ehemaliger Psychotherapie-Patienten gegenüber den Versicherungsunternehmen und die Begrenzung der Speicherung bzw. Bearbeitung personenbezogener Daten über abgelehnte Versicherungsanträge nicht nur für sachgerecht, sondern für unbedingt erforderlich, um den betroffenen Patienten wenigstens eine faire Chance auf Integration in das private Versicherungssystem zu belassen und ihnen gravierende Armutsrisiken zu ersparen. Mit freundlichen Grüßen Heinrich Bertram Stellvertretender Bundesvorsitzender des VPP im BDP TOP 5.5. Veränderungen der Psychotherapierichtlinien Ursula Meier-Kolcu (aus dem Hamburger Rundbrief vom September 2004) Am trat eine Veränderung der Psychotherapierichtlinien in Kraft, die sich auf die Befreiung für die Gutachterpflicht bei Kurzzeittherapien bezieht. Wer einen Antrag auf Befreiung von der Begründungspflicht für einen Antrag auf eine tiefenpsychologisch fundierter Kurzzeittherapie bei Erwachsenen stellt, für den gilt: Auf die 35 vorzulegenden Therapiegenehmigungen im Gutachterverfahren können bis zu 15 Therapiegenehmigungen für analytische Langzeittherapien angerechnet werden. BVVP-Berlin Mitgliederrundbrief Nr. 16 Seite 11 von 15

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