$KANTON TIME-OUT FÜR JUGENDLICHE NIDWALDEN BILDUNGSDIREKTION SCHULISCHE DISZIPLINARMASSNAHMEN KONZEPT STANS, 31 MAI 2007

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1 $KANTON NIDWALDEN BILDUNGSDIREKTION SCHULISCHE DISZIPLINARMASSNAHMEN TIME-OUT FÜR JUGENDLICHE KONZEPT STANS, 31 MAI

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Kurzbeschrieb Evaluation des Time-out-Projekts 4 2 Übersicht Vorbemerkung Grundlagen des Konzepts Schritte Arbeitsplätze 5 3 Fachstelle Grundsätzliches Aufgabe der Fachstelle Aufwand der Fachstelle 6 4 Klärungsbedarf der Betroffenen Schülerin / Schüler Eltern Betrieb Klassenlehrperson 8 5 Arbeitseinsatz Rechtliche Grundlagen Ziele des Arbeitseinsatzes Erwartungen an die Betriebe Entschädigung der Betriebe Gespräche und Informationsaustausch Abbruch eines Time-outs 9 6 Rückkehr in die Schule 10 7 Abläufe Ablauf Time-out Gespräche und Informationsaustausch 12 8 Finanzierung / Kosten Kosten für die Gemeinden Kosten pro Fall 13 Anhang Vereinbarung über die Sanktionierung des Verhaltens Vereinbarung Eltern Betrieb Fachstelle Bundesgesetzgebung Arbeitnehmerschutz Konzept vom 31. Mai

3 1 Einführung In den vergangenen drei Jahren haben Schulen und Schulbehörden vermehrt über untragbare Situationen berichtet. Die Gründe wurden hauptsächlich in der verstärkten Heterogenität der Schulklassen geortet, deren Ursache nicht nur in der Immigration sondern auch in der umfassenden Integration liegen. Eine Arbeitsgruppe erstellte im Auftrag der Bildungsdirektorin einen Bericht 1 über die aktuelle Situation an den Nidwaldner Schulen. Darin werden die seit 2000 verhängten, einschneidenden disziplinarischen Massnahmen analysiert, Möglichkeiten von Outplacements aufgezeigt sowie die Verhältnisse im Bereich sonderpädagogisch geschultes Personal dargestellt. Der Auftrag umfasste auch die Ausarbeitung eines Verfahrens- und Betreuungsszenarios für zeitlich beschränkte Schulausschlüsse, welches im vorliegenden Konzept dargestellt wird. Time-out heisst Auszeit. Das Time-out kennen wir aus dem Sport. Es wird vom Trainer oder Coach verlangt, wenn er von seiner Mannschaft eine Änderung erwartet. Er setzt den Zeitpunkt fest und ist überzeugt, dass durch eine kurze Auszeit eine Veränderung in der Mannschaft möglich gemacht werden kann. Im Rahmen der schulischen Disziplinarmassnahmen stellt das Time-out eine Möglichkeit dar, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I während einem vorübergehenden Schulausschluss in einem andern Umfeld zu beschäftigen und zu betreuen. Dahinter steht die Idee, einen Prozess, der nicht mehr funktioniert, zu unterbrechen, um ihn nach einer Veränderung wieder aufzunehmen. In diesem Sinn soll die zeitliche und örtliche Distanz sowie eine gezielte Unterstützung neue Sichtweisen schaffen, welche bei einer Schülerin oder einem Schüler das Interesse an der Schule und den Glauben an die persönlichen Stärken wieder wecken und schliesslich die Reintegration in die Schule ermöglichen. Voraussetzung für ein schulisches Timeout wie es im vorliegenden Konzept vorgestellt wird, ist ein einvernehmliches Vorgehen aller Beteiligten. Die vorliegende Umsetzungshilfe deren Inhalte zu den Bereichen Übersicht, Begleitung und Arbeitseinsatz der Übersichtlichkeit halber nur stichwortartig festgehalten wurden orientiert sich am Konzept Schul-Time-out für Jugendliche der Solothurner Fachstelle Kompass Kurzbeschrieb Das vorliegende Konzept Time-out sieht vor, dass Schülerinnen und Schülern der Orientierungsschule (ORS), welche gemäss der Konzeptunterlage Umgang mit Disziplinproblemen 3 zeitlich befristet die Schule verlassen müssen, grundsätzlich die Möglichkeit gegeben wird, in einem ausgewählten Betrieb einen Arbeitseinsatz zu leisten. Das Ziel eines Time-outs besteht in der Wiedereingliederung der bzw. des Betroffenen in den ordentlichen Schulbetrieb. Time-outs im letzten halben Jahr vor Abschluss der obligatorischen Schulzeit sollten vermieden werden, da das Ziel der Reintegration in der Regel nicht mehr erreicht werden kann Bidlungsdirektion Nidwalden. Schulisch Disziplinarmassnahmen. Time-out für Schülerinnen und Schüler. Bericht der Arbeitsgruppe. Stans, 2007 Moerler, Silke / Spiegel, Ruedi: Konzept Schul-Time-out. Fachstelle Kompass, Solothurn 2005 Bildungsdirektion Nidwalden Amt für Volksschulen. Umgang mit Disziplinproblemen. Handlungshilfe für Lehrpersonen, Hauswarte, Schulleitungen und Schulbehörden. Stans, 2003 Konzept vom 31. Mai

4 Die Zuständigkeit für die Vorbereitung und Durchführung von Time-outs wird der Fachstelle für Jugend- und Elternberatung des Sozialamts Nidwalden (nachfolgend Fachstelle genannt) übertragen. Sie erarbeitet zusammen mit den Betroffenen (Schülerin / Schüler, Eltern, Schule und Arbeitgeber) Ziele mit überprüfbaren Kriterien. Die Fachstelle begleitet die Schülerin / den Schüler im Time-out und ist zuständig für die nötigen Absprachen und Koordinationen sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen. 1.2 Evaluation des Time-out-Projekts 2 Übersicht 2.1 Vorbemerkung 2.2 Grundlagen des Konzepts Der Erfolg des Schul-Time-outs wird sich in erster Linie an der Anzahl von geglückten Wiedereingliederungen von Schülerinnen und Schülern in den Schulalltag messen müssen. Das Projekt soll in diesem Sinn nach einer dreijährigen Phase evaluiert und die gewonnenen Erkenntnisse ins Konzept eingearbeitet werden; allenfalls ist das Projekt danach abzubrechen. Ein Time-out soll nur in Fällen verhängt werden, in denen die aktuelle Schulsituation in disziplinarischer Hinsicht grundsätzlich überdacht werden muss. In diesem Sinne muss eine gewisse Schwelle überschritten sein, damit die Massnahme umgesetzt wird. Auf der andern Seite ist ein Time-out so anzusetzen, dass die Erreichung des Ziels nämlich die nachmalige Wiedereingliederung in Klasse und Schule realistisch ist. So ist es wohl sinnvoll, wenn ein Time-out nicht erst dann verhängt wird, wenn die disziplinarische bzw. schulische Situation einer oder eines Betroffenen bereits völlig unhaltbar ist. 4 Gesetzliche Grundlage Vorgehen Beschäftigung Schulstufe / Zeitpunkt Dauer Alter Schülerin / Schüler Ziel Profil Volksschulgesetz vom 17. April 2002, Art. 54 Abs. 3: Der Schulrat kann auf Antrag der Schulleitung folgende Massnahmen ergreifen: (...) 2. vorübergehende Wegweisung vom obligatorischen und fakultativen Unterricht bis höchstens vier Wochen. (...) gemäss Kap. 7 Abläufe Arbeit in einem Betrieb mit klaren, eindeutigen Rahmenbedingungen und Vorgaben (vgl. Kap. 2.3 und 5) Orientierungsschule; von Time-outs im letzten halben Schuljahr der obligatorischen Schulzeit sollte abgesehen werden. drei bis vier Wochen (eine Verlängerung ist aufgrund der gesetzlichen Grundlagen nicht möglich) mindestens 13 Jahre Reintegration in die Schule (Vermeidung eines Schulausschlusses)...einer Schülerin / eines Schülers für ein Time-out (eines oder mehrere Merkmale sollten gegeben sein): - Verhaltensauffälligkeit - massive Motivationskrise - massive Störung des Unterrichts bzw. der Klasse 4 Die Analyse eines Bundesgerichtsentscheids kommt hier zu einem andern Resultat und bezeichnet den zeitlich beschränkten Schulausschluss als ultima ratio. Vgl. dazu die Erläuterung im Bericht Time-out für Schülerinnen und Schüler. Konzept vom 31. Mai

5 Bedingungen an das Umfeld Grenzen Begleitung - drastischer Vorfall, der eine sofortige Intervention erfordert - Gewalttätigkeit - Mobbing - Bereitschaft der Erziehungsberechtigten zur Kooperation - Bereitschaft zur Reintegration in der Schule nach dem Timeout Time-out ist keine geeignete Massnahme bei - Straffälligkeit - Drogenproblemen zuständige Person der Fachstelle (Vermeidung von Rollenkonflikten) 2.3 Schritte Die Schritte, die zu einem Time-out und durch dieses hindurch führen, werden in Kapitel 7 detailliert dargestellt. Der Einsatz des Schulpsychologischen Dienstes wird in den vorliegenden Vorgehenslisten nicht explizit aufgeführt. Es wird aber davon ausgegangen, dass dieser anlässlich der Sprechstunden an den Schulen in Bezug auf aktuelle Time-out-Fälle beratend beigezogen wird. Eine Schülerin / ein Schüler hat grössere disziplinarische Probleme in Unterricht und Klasse. Die Lehrperson sucht das Gespräch und vereinbart Regeln. Einbezug der Eltern: Die Vorgehensweise wird besprochen; Abmachungen und ev. disziplinarische Massnahmen werden getroffen. Thematisierung eines Time-outs zwischen Eltern und Schulleitung Einleitung der Massnahme Time-out. Klärung der Organisation; Kontaktaufnahme mit der Fachstelle Einbezug der Schulbehörde: Es wird eine vorübergehende Wegweisung vom Unterricht verfügt und die gleichzeitige Einweisung in ein Time-out festgelegt. Organisatorische Massnahmen zum Time-out; der Time-out-Betrieb wird bestimmt Abschluss der notwendigen Vereinbarungen Durchführung des Time-outs: Arbeitseinsatz unter Begleitung der Fachstelle Wiedereingliederung in die Schule; Standortbestimmung Rückmeldung an die Schulbehörde 2.4 Arbeitsplätze Mögliche Arbeitsplätze: - Werkhof einer Gemeinde - Alters- und Pflegeheime (ev. Einsatz in der Küche) - KMU-Betriebe - Landwirtschaftsbetrieb Vereinbarung zwischen Eltern Betrieb und Fachstelle - Entschädigung des Betriebs - Rolle der Fachstelle - Vorgehen bei Schwierigkeiten - Abbruch des Time-outs - Versicherungsfragen - Kosten zu Lasten der Eltern / Erziehungsberechtigten Konzept vom 31. Mai

6 3 Fachstelle 3.1 Grundsätzliches Betreuung: Ein Time-out muss durch eine neutrale und professionelle Fachstelle betreut werden, welche Mittlerin zwischen Schülerin / Schüler, Eltern, Schule und Time-out-Betrieb ist. Die Fachstelle arbeitet zusammen mit den Beteiligten Ziele mit überprüfbaren Kriterien aus. Die Fachstelle für Jugend- und Elternberatung des Kantonalen Sozialamts ist prädestiniert, die vorgesehene Aufgabe im Rahmen des schulischen Time-outs zu übernehmen. Schularbeit: Die Klassenlehrperson schnürt ein Aufgabenpaket für max. 15 Arbeitsstunden (Texteschaffen, Lesen, Sachunterricht, Repetition Mathematik...) und achtet dabei darauf, dass die Aufträge hinreichend geklärt, auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der / des Betroffenen abgestimmt und also leistbar sind. Die Aufträge können im Betrieb erledigt werden. Die zuständige Person der Fachstelle kontrolliert die Erledigung der Schularbeit. 3.2 Aufgabe der Fachstelle Die Fachstelle begleitet die Schülerin / den Schüler im Time-out und ist zuständig für die nötigen Absprachen und Koordinationen sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen. Sie nimmt von der zuständigen Schulleitung den Fall entgegen und lässt sich darüber informieren; nimmt an einer Besprechung mit der betroffenen Schülerin oder dem Schüler und den Eltern teil; sucht einen geeigneten Betrieb und organisiert den Arbeitseinsatz; informiert den ausgewählten Betrieb über den aktuellen Time-out-Fall und kommuniziert die Zielvorgaben; legt zusammen mit dem Betrieb das Zeitfenster für die Erledigung der Schularbeiten fest; führt den Abschluss der Vereinbarung zwischen Eltern, Betrieb und der Fachstelle; betreut während des Time-outs die betreffende Schülerin / den betreffenden Schüler und führt mindestens zwei Standortgesprächen am Arbeitsort; überprüft während des Time-outs die Erledigung der Schularbeiten; unterhält während des Time-outs den Kontakt zur zuständigen Lehrperson, d.h. berichtet über die Erfahrungen sowie die Zielerreichung und bereitet die Rückkehr in die Schule vor; organisiert und führt ein Schlussgespräch im Betrieb mit den Beteiligten; organisiert ca. 4 Wochen nach dem Time-out eine Reflexion zur aktuellen Situation zusammen mit der Schülerin / dem Schüler, den Eltern, der Lehrperson und der Schulleitung; verfasst einen kurzen Schlussbericht z.h. der betroffenen Schulgemeinde. 3.3 Aufwand der Fachstelle Der Aufwand der Fachstelle kann pro Fall etwa mit folgenden Richtgrössen beziffert werden: Konzept vom 31. Mai

7 Arbeit Zeitaufwand in Stunden Auftrag der Schulleitung entgegennehmen 1 Information durch Klassenlehrer / Klassenlehrerin 1 Besprechungen mit Schülerin / Schüler 2 Besprechungen mit Eltern 3 Suche eines Betriebs / Information 1 Standortgespräch u. Kontrolle Schularbeit (2x Schülerin / Schüler, 1x Betrieb) 6 Schlussgespräch im Betrieb mit Beteiligten 2 Reintegration in die Schule / Klasse (Vorbereitung Klassenlehrperson und Klasse auf Rückkehr Schülerin / Schüler 3 Administration (Schlussbericht, Aktenführung etc.) 4 Wegzeiten 3 Total 26 Rechnet man mit sechs Fällen pro Jahr, so ergibt dies einen Aufwand von rund 160 Arbeitsstunden, bzw. rund 8 Stellenprozenten. Die Kosten der Fachstelle belaufen sich damit pro Fall auf rund Franken; total muss jährlich voraussichtlich mit einem Aufwand von rund Franken gerechnet werden. 4 Klärungsbedarf der Betroffenen Die nachfolgende Zusammenstellung umfasst die wichtigsten Inhalte, welche im Zusammenhang mit den am Time-out beteiligten Personen zu beachten sind. Eine tabellarische Übersicht über den Informationsaustausch und die Beteiligten vermittelt Kap Schülerin / Schüler Grundsatz: Die Schülerin / der Schüler soll merken, dass es die Erwachsenen ernst meinen und die Haltung vermitteln Du bist uns nicht egal! Gespräche im Rahmen des Interventionsmodells führen (vgl. Kap. 7.1) über das Time-out (Erwartungen, Anforderungen, Ablauf, Zuständigkeiten...) informieren Standortgespräche im Rahmen des Time-outs führen Aufträge für Schularbeit während des Time-outs erteilen (vgl. Kap. 3.1) Konzept vom 31. Mai

8 4.2 Eltern Gespräche im Rahmen des Interventionsmodells führen (vgl. Kap. 7) Situation und deren Hintergründe reflektieren Zielvorgaben bestimmen Kostenfragen klären Rechtliche Fragen klären Informationsfluss absprechen Standortgespräche im Rahmen des Time-outs führen Schuldzuweisungen vermeiden 4.3 Betrieb über den aktuellen Time-out-Fall informieren Rahmenbedingungen Zuständigkeiten, Abgeltung, Sicherheitsfragen klären (Grundlage: Merkblatt AVS) Zielvorgaben für den Betrieb besprechen Zeitfenster für die Erledigung der Schularbeiten festlegen Kontakte und Informationsfluss sicherstellen 4.4 Klassenlehrperson Gespräche im Rahmen des Interventionsmodells führen (vgl. Kap. 7) Absprachen mit der Schulleitung und der Fachstelle führen (Arbeitspensum, Art der Arbeit, Kontrolle der Schularbeit) Information des betroffenen Schülers / der Schülerin, der Eltern und der Klasse sicherstellen Arbeitspaket für die betroffene Schülerin / den Schüler zusammenstellen Fachlehrpersonen informieren Massnahmen während der Integration nach dem Time-out klären, vorbereiten und umsetzen 5 Arbeitseinsatz 5.1 Rechtliche Grundlagen Vereinbarung Eltern Schule (siehe Anhang) Vereinbarung Eltern Betrieb Fachstelle (siehe Anhang) Bundesgesetzgebung Arbeitnehmerschutz (siehe Anhang) Versicherungsschutz (Unfall, Krankheit) 5.2 Ziele des Arbeitseinsatzes korrektes Arbeitsverhalten praktizieren Pünktlichkeit, Arbeitsrhythmus trainieren sich als Mitglied in einem Arbeitsteam wahrnehmen längere Zeit an einer Arbeit bleiben können die Schulsituation und mögliche Veränderung reflektieren Konzept vom 31. Mai

9 5.3 Erwartungen an die Betriebe Von Seiten des Betriebs besteht ein Interesse mit Jugendlichen zu arbeiten. Der Betrieb kann dem / der Jugendlichen angepasste Arbeiten zuweisen. Der Betrieb bezeichnet eine Ansprechperson, welche die Arbeit bespricht, erklärt, überwacht und kontrolliert. Die Ansprechperson nimmt an einer einmaligen Einführungsveranstaltung sowie den (voraussichtlich zwei) Gesprächen mit der Fachstelle, dem/der Jugendlichen und den Eltern teil. Der Arbeitseinsatz soll seinen Namen verdienen und die Betroffenen entsprechend fordern. Die Schularbeit (vgl. Kap. 3.1) im Rahmen von max. 15 Arbeitsstunden kann im Betrieb erledigt werden, wobei dieser die entsprechende Arbeitszeit zur Verfügung stellt. Der Betrieb ist grundsätzlich bereit, maximal zwei Jugendliche jährlich aufzunehmen, kann allerdings von Fall zu Fall über eine konkrete Aufnahme entscheiden. 5.4 Entschädigung der Betriebe Für seinen Aufwand (Betreuung, Überwachung, Gespräche usw.) soll ein Betrieb folgende Pauschale erhalten: Gewerbebetrieb: 100 Franken pro Tag; Landwirtschaftsbetrieb (es ist vorgesehen, dass die / der betreffende Jugendliche während der Woche bei der Bauernfamilie wohnt): 150 Franken pro Tag zuzüglich 15 Franken für die Verpflegung. Lohn- und andere Kosten (Versicherungen) fallen nicht an. Der Betrieb stellt der zuständigen Schulgemeinde Rechnung. 5.5 Gespräche und Informationsaustausch Die Leitung der Gespräche und die Weitergabe der Informationen während des Time-outs ist Aufgabe der Fachstelle. erstes Gespräch vor Beginn des Time-outs Zwischengespräche Abschlussgespräch Klärung des Vorgehens bei mangelnder Kooperation (Widerstand der Schülerin / des Schülers) 5.6 Abbruch eines Time-outs Grundsätzlich sollte ein Time-out nur verfügt werden, wenn die Massnahme als erfolgversprechend eingeschätzt wird. Ein Time-out, welches im Gang ist, sollte wenn immer möglich und mit Unterstützung der Fachstelle zu Ende geführt werden. Sollte sich jedoch eine Schülerin / ein Schüler so verhalten, dass sich für einen Betrieb eine unhaltbare Situation ergibt, ist ein Time-out abzubrechen. Über die entsprechenden Folgemassnahmen muss von Fall zu Fall entschieden werden. Denkbar sind eine Fremdplatzierung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Vormundschaftsbehörde oder ein endgültiger Schulausschluss. Konzept vom 31. Mai

10 6 Rückkehr in die Schule Schlussgespräch mit der Fachstelle, der zuständigen Person am Arbeitsplatz, und der Schülerin / des Schülers Folgegespräch etwa 4 Wochen nach Abschluss des Time-outs mit der Schülerin / dem Schüler, den Eltern, der Klassenlehrperson, der Schulleitung und der Fachstelle zur Reflexion über das Time-out sowie zur Standortbestimmung. Die Schulleitung gibt der Schulbehörde eine Rückmeldung zum erfolgten Timeout. 7 Abläufe Gemäss einer Zürcher Untersuchung zum Schulausschluss 5 haben sich nach Angaben der Schulgemeinden folgende Bewältigungs- und Lösungsstrategien bewährt: früh Gespräche führen, Vereinbarungen treffen und das Fachteam einbeziehen Eltern einbeziehen Absprachen mit Beteiligten führen, Einvernehmen suchen schnell reagieren konsequent handeln sichtbare Massnahmen ergreifen abgestuftes Vorgehen planen Arbeitseinsatz vermitteln Schülerinnen und Schüler fachlich begleiten Schülerinnen und Schüler konsequent wiedereingliedern Das vorliegende Time-out-Verfahren bezieht all diese Strategien ein und bietet damit eine Voraussetzung, die in der Regel schwierige Situation, welche zu einem Timeout führen, erfolgreich zu bewältigen. Die Grafik auf Seite 11 zeigt den Ablauf der Massnahmen, welche im Zusammenhang mit einem Time-out getroffen werden müssen. Das Verfahren baut auf den 4 Phasen des Interventionsmodells 03 auf, wobei aufgrund einer einvernehmlichen Absprache mit den betroffenen Eltern ein zügiger Durchlauf der Phasen 2 bis 4 (IM 03-P2 bis IM 03-P4) ermöglicht wird. Eine Darstellung des Phasenmodells mit der Time-out-Erweiterung findet sich im Bericht Time-out für Schülerinnen und Schüler. 5 Mettauer, Belinda / Szaday. Christopher: Befragung der Zürcher Oberstufengemeinden zum Thema Schulausschluss. Bericht über die Ergebnisse. Zürich, 2005 Konzept vom 31. Mai

11 7.1 Ablauf Time-out Schülerin / Schüler: Disziplinarprobleme in Unterricht und Klasse Die Lehrperson sucht das Gespräch mit dem Schüler bzw. der Schülerin. Gemeinsam werden Regeln aufgestellt und schriftlich festgehalten. Information der Klassenlehrperson. (IM 03-P1 [Interventionsmodell 03-Phase 1]) Einbezug der Eltern Die Eltern werden zu einem Gespräch eingeladen. Die Vorgehensweise wird besprochen; Abmachungen und ev. disziplinarische Massnahmen werden getroffen und schriftlich festgehalten. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt findet eine gemeinsame Standortbestimmung statt. (IM 03-P2) Thematisierung eines Time-outs Eine Prüfung der Situation ergibt, dass ein Time-out eine angemessene und erfolgversprechende Massnahme darstellt. Die zuständige Klassen-Lehrperson setzt sich dafür umgehend mit den betroffenen Eltern, der Schulleitung und der Fachstelle in Verbindung. Die Umsetzung der Massnahme wird grundsätzlich gutgeheissen. (IM 03-P2) Einleitung der Massnahme Time-out. Klärung der Organisation Die Schulleitung übernimmt die Koordination für das weitere Vorgehen. Von Massnahmen gemäss Art. 54 Abs. 2 VSG wird abgesehen; ein Time-out wird als sinnvolle und angemessene Massnahme beurteilt. Eine Vereinbarung zur vorübergehenden Wegweisung vom Unterricht gemäss Art. 54 Abs. 3 Ziff. 3 durch die Schulbehörde wird vorbereitet. Die Schulleitung nimmt mit der Fachstelle Kontakt auf, sodass diese Vorabklärungen hinsichtlich möglicher Betriebe sowie des Zeitraums vornehmen kann. (IM 03-P3) Einbezug der Schulbehörde Die Schulleitung stellt einen kurzen Bericht zuhanden der Fachstelle und der Schulbehörde zusammen, in welchem u.a. der Sachverhalt dargelegt und Erwägungen zum Time-out (Zielsetzung, Erfolgsaussichten...) gemacht werden. Auf dieser Grundlage wird eine Vereinbarung zwischen der Schulbehörde und den Eltern ausgearbeitet, welche die Sanktionierung des Verhaltens mittels einer vorübergehenden Wegweisung sowie den gleichzeitigen Arbeitseinsatz im Rahmen eines Time-outs umfasst. (IM 03-P4) Organisatiorische Massnahmen zum Time-out Die Fachstelle organisiert in Absprache mit Schulleitung, Eltern und Schüler/Schülerin die Platzierung in einem Betrieb. Abschluss einer Vereinbarung Eltern - Betrieb - Fachstelle Für die rechtliche Abstützung des Time-outs muss neben der Vereinbarung zwischen der Schulbehörde und den Eltern auch eine solche zwischen den Eltern, dem Betrieb und der Fachstelle abgeschlossen werden. Durchführung Time-out Arbeitseinsatz in einem KMU-Betrieb oder auf einem Bauernhof. Während des Time-outs betreut die Fachstelle die betreffende Schülerin / den betreffenden Schüler. Es finden mindestens 2 Besuche mit Standortgesprächen am Arbeitsort statt; die Fachstelle kontrolliert die Erledigung der Schularbeiten. Wiedereingliederung in die Schule Nach einem Schlussgespräch der Fachstelle, der Schülerin / des Schülers, der Eltern und der Klassenlehrperson am Ende des Time-outs findet vier Wochen später ein Folgegespräch und eine Standortbestimmung statt. Rückmeldung an die Schulbehörde Die Schulleitung erstellt z.h. der Schulbehörde einen kurzen Bericht zum Time-out. Konzept vom 31. Mai

12 7.2 Gespräche und Informationsaustausch Schritt Inhalt Besprechungsthemen S Gesprächsteilnehmer E LP SL SB FS B 1 Schülerin / Schüler: Disziplinarprobleme in Unterricht und Klasse (IM 03-P1 [Interventionsmodell 03-Phase 1]) - Aussprache führen, - Massnahmen zur Veränderung der Situation festlegen x x 2 Einbezug der Eltern (IM 03-P2) - Aussprache führen, - Massnahmen festlegen, - über Möglichkeiten hinsichtlich des weiteren Vorgehens informieren x x x i 3 Thematisierung eines Time-outs (IM 03-P2) - Entwicklung seit dem letzten Gespräch erörtern, - Time-out thematisieren (Platzierungsmöglichkeiten Terminierung, Kosten) - Fachstelle informieren, - mögliche Time-out-Betriebe festlegen - Zeitplan, Kostentragung und Rechtliches klären x x x x i x x x 4 Einleitung der Massnahme Time-out. Klärung der Organisation (IM 03-P3) - mögliche Betriebe mit ihren Anforderungen bestimmen, - Dauer des Time-outs festlegen, - Kostenfragen klären, - Rechtliche Fragen klären, - Zielvorgaben bestimmen, - Informationsfluss absprechen x x x x x 5 Einbezug der Schulbehörde (IM 03-P4) - anhand des Berichts über den aktuellen Time-out-Fall informieren, - Kostenfrage klären, - Vereinbarung Wegweisung / Time-out-Einsatz abschliessen x x x 6 Organisatiorische Massnahmen zum Time-out (IM 03-P3) - über den aktuellen Time-out-Fall informieren, - allfällige Fragen zur Entschädigung klären, - Zeitfenster für die Erledigung der Schularbeiten festlegen, - Zielvorgaben kommunizieren; ev. modifizieren, - Kontakte sicherstellen i i i i x x 7 Abschluss Vereinbarung Unterzeichnung Vereinbarung Eltern - Betrieb - Fachstelle x x x 8 Durchführung Time-out - Aussprache über Erfahrungen führen - Zielerreichung erörtern - Erledigung der Schularbeiten überprüfen - Aussprache über Erfahrungen führen - Zielerreichung erörtern - Erledigung der Schularbeiten überprüfen - Rückkehr in die Schule vorbereiten x x (x) x (x) x x (x) 9 Wiedereingliederung in die Schule - Schularbeit während des Time-outs besprechen - über verpasste Unterrichtsinhalte informieren - weiteres Vorgehen klären ca. 4 Wochen nach dem Time-out: aktuelle Situation vor dem Hintergrund des Time-outs reflektieren x x x x x x x 10 Rückmeldung an die Schulbehörde über Verlauf und Erfolg des Time-outs informieren x x Konzept vom 31. Mai

13 8 Finanzierung / Kosten 8.1 Kosten für die Gemeinden 8.2 Kosten pro Fall Für die Einführungsphase ist vorgesehen, der betroffenen Schulgemeinde für die Inanspruchnahme der Fachstelle eine Pauschale von 2000 Franken pro Time-out-Fall in Rechnung zu stellen. Die Abgeltung der Time-out-Betriebe (2'000 bis 3'000 Franken pro Fall) fällt e- benfalls der betreffenden Schulgemeinden zu. Pro Fall ergeben sich damit insgesamt etwa Kosten von bis Franken, je nachdem, ob es sich um eine 24-Stunden-Betreuung (Landwirtschaftsbetrieb) oder die Beschäftigung in einem Gewerbebetrieb (KMU) handelt: Leistungserbringer Kosten pro Fall Kosten Fachstelle (vgl. Kap. 3.3) Kosten für den Betrieb (4 Wochen) (vgl. Kap. 5.4) Total 2'000. 2'000 bis bis 5'000. Im übrigen haben grundsätzlich die Eltern für ihr Kind zu sorgen und folgende Kosten sind von diesen zu tragen: - Verpflegung (im Falle des Einsatzes auf einem Bauernbetrieb): 15 Franken pro Tag (der Betrag wird von der Schulgemeinde eingefordert) - Fahrtkosten an den Arbeitsplatz - allfällige Schäden, welche im Betrieb verursacht werden - weitere Nebenkosten Konzept vom 31. Mai

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