I. Minimale Qualitätsanforderungen für IP-SUISSE Mahlgetreide 2016

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1 Anhang 1 Vereinbarung IP-SUISSE Getreide/Raps I. Minimale Qualitätsanforderungen für IP-SUISSE Mahlgetreide Allgemein Gemäss Übernahmebedingungen für inländisches Brotgetreide vom der swiss granum und IP-SUISSE, sowie der gültigen Gesetzgebung (LMG, FIV usw.). Diese Qualitätsanforderungen gelten für die verladebereite Ware und sind auch zwingend für die Ware einzuhalten, die nicht während der aktuellen Verkaufskampagne vermarktet und somit sammelstellenintern oder bei Dritten überlagert wird. 2. Mindest Fallzahl und hl-gewicht Getreideart / Annahme Annahme Sorte Fallzahl hl-gewicht Weizen alle Sorten 220 s 73.0 kg/hl Roggen 180 s 69.0 kg/hl UrDinkel gem. IGDinkel gem. IGDinkel 3. Weitere Parameter (anaolog Übernahmebedingungen swiss granum, ) Feuchtigkeit Besatz Qualität Maximal: 14.5 % Toleranzwerte: % Schwarzbesatz - 3 % Kornbesatz - 4 % Bruchkorn - 6 % Gesamtbesatz (Besatzbestandteile, Preisabzüge, Grenzwerte siehe Übernahmebedingungen swissgranum) gesunde Ware, ohne Dumpfgeruch Gemäss Art. 9 der Usanzen der Schweizer Getreidebörse Luzern 4. Qualitätszuschläge (analog Übernahmebedingungen swiss granum, ) 4.1 Hektolitergewicht Weizen Roggen kg/hl Zuschlag Zuschlag kg/hl Fr. / 100kg Fr. / 100kg Basisqualität Basisqualität UrDinkel siehe detaillierte Übernahmebedingungen von IGDinkel Erstelldatum: / Version: 7 Seite: 1/11

2 4.2 Proteingehalt (anaolog Übernahmebedingungen swiss granum, ) Die Zuschlags- und Abzugsskalen gelten für inländischen Brotweizen der Klasse TOP zwischen und Mühle ab der Ernte Brotweizen der Klasse Top bis und mit der Ernte 2014 ist davon ausgenommen. Für den Proteingehalt gilt grundsätzlich der beim Verlad ab gemessene Wert. Sofern dieser von der nicht selber gemessen werden kann, gilt entweder der Eingangswert der Mühle, welcher innerhalb eines Arbeitstages an den Lieferanten zu übermitteln ist, oder der gemessene Wert eines Betriebes, welcher von der mit der Messung beauftragt wurde. In allen anderen Fällen erfolgt die Übernahme von inländischem Brotweizen der Klasse TOP in Absprache zwischen den beteiligten Marktpartnern. Für die Kalibrierung der NIR Geräte zur Messung des Proteingehaltes ist der Betreiber verantwortlich. Bei Unstimmigkeiten erfolgen die Analysen in einem akkreditierten Labor nach einer ICC Methode. % Zuschlag / Abzug CHF / 100 kg Proteingehalt TOP % Zuschlag / Abzug CHF / 100 kg % Zuschlag / Abzug CHF / 100 kg > < Erstelldatum: / Version: 7 Seite: 2/11

3 4. Mikrobielle Toxine 4.1 Monitoring: Beachten Sie die laufenden Informationen der swiss granum über die Mykotoxin-Situation der aktuellen Ernte. 4.2 Annahme: Getreideposten, die visuell über 5% rötlich verfärbte oder schmächtig weissliche Getreidekörner aufweisen, sind separat zu lagern. Solche Posten sind mit dem DON-Schnelltest zu analysieren, um den visuellen Verdacht von Mykotoxinen zu überprüfen. Nach Kontaktnahme mit IP-SUISSE wird das weitere Vorgehen (Bemusterung, Analytik, usw.) für solche Produzentenposten festgelegt. 4.3 Beim Verlad von Mahlgetreide gilt der gesetzliche Grenzwert von 1.25 mg/kg DON. Überschreitet Mahlgetreide beim Verlad diesen Wert, ist es nicht übernahmefähig. Verlad aus 1. Ausschreibung: Zur Feststellung einer möglichen DON-Kontamination sind alle Verladechargen der 1. Ausschreibung (Juli/August/Sept.) mit einem Schnelltest zu analysieren. Wer keinen Schnelltest hat, kann die verladebereite Zellen auch bei einer Nachbarsammelstelle oder in einem externen Labor nach DON überprüfen. Verlad aus 2. Ausschreibung und ff: Sobald verlässliche Daten aus dem swiss granum-monitoring oder von eigenen Analysen vorliegen, wird über das weitere Vorgehen entschieden und die n entsprechend informiert. 4.4 Schwarzbesatz: Ab Stufe Erstübernehmer ist der Schwarzbesatz zu vernichten. Keinesfalls darf er dem Produkt wieder zugeführt noch ins Futter gemischt oder zu Futterzwecken abgegeben werden. Er ist nachweislich zu entsorgen. 5. Bestandteile des Besatzes, sowie Toleranz- und Grenzwerte für Weizen und Roggen sowie Definition der Besatzbestandteile Gemäss Übernahmebedingungen swissgranum: Vermarktung Übernahmebedingungen 6. Nicht als IP-SUISSE Getreide werden übernommen - Lose, die die Minimalanforderungen für IP-SUISSE Mahlgetreide nicht erfüllen. Dabei ist die Anforderung beim Verlad an den Käufer/Empfänger letztendlich massgebend. Lose, mit zu tieferen Fallzahlen oder hl- Gewicht können separat gelagert und gesondert der IP-SUISSE zur Vermarktung gemeldet werden. - Lose, die aufgrund nachweislich teigphysikalischer Untersuchungen als Mahlgetreide nicht verkäuflich sind. II. Minimale Qualitätsanforderungen für IP-SUISSE Raps 2016 Übernahmebedingungen Gemäss swiss granum: Vermarktung Übernahmebedinungen inkl. QS- Konzept Erstelldatum: / Version: 7 Seite: 3/11

4 Anhang 2 Vereinbarung IP-SUISSE Getreide/Raps IP-SUISSE Mahlgetreide / Raps: Pflichtenheft für Stufe 1. Ausgangslage und Zweck Dieses spezifische Pflichtenheft stützt sich auf das IP-SUISSE Reglement zur Aufbereitung und Vermarktung von IP-SUISSE Produkten. Sämtliche IP-SUISSE Produkte müssen zudem den Anforderungen Suisse Garantie gemäss dem Branchenreglement genügen ( Suisse Garantie). Das IP-SUISSE-Label verlangt für das IP-SUISSE Brotgetreide / Raps eine lückenlos dokumentierte Rückverfolgbarkeit auf die IP-SUISSE Produktionsmethode vom Verkaufspunkt bis zum Produzenten. Die folgenden Vorschriften auf der Stufe bilden die Grundlage zur Rückverfolgbarkeit. Die Massnahmen der werden von der Produktezertifizierungsstelle Pro Cert inspiziert. 2. Geltungsbereich Für alle n, die beim IP-SUISSE Programm mitmachen wollen und untenstehende Vorschriften erfüllen. Bei der Erstanerkennung können die Produktionsvorschriften den betriebsspezifischen Gegebenheiten angepasst werden, jedoch ohne die einzelnen Vorschriften zu entschärfen. 3. Vorschriften 3.1 Prinzipien Jeder Betrieb muss ein Rückverfolgbarkeits-Konzept aufstellen, dokumentieren und aufrechterhalten. Das Konzept muss den Vorschriften gemäss Ziffer 3.2 entsprechen. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Betriebs. Sie verlangt eine effiziente betriebsinterne Selbstkontrolle. 3.2 Vorschriften für die IP-SUISSE Ware Alle zu jeder einzelnen Etappe aufgelisteten Vorschriften müssen erfüllt sein. Der kursiv in Klammer gesetzte Text umschreibt Massnahmen, die von der bei Feststellung von Abweichungen getroffen werden müssen Vorbereitung Separate Zellen gemäss den jährlichen Vorgaben der IP-SUISSE. IP-SUISSE Ware als separate Artikel-Nummer führen (in EDV-System oder anderes System) Führung eines Zellen-/Silojournals Annahme Annahme nur aufgrund der vorhandenen IP-SUISSE Getreide-, Rapsproduzentenliste unter Berücksichtigung allfälliger Nachmeldungen. IP-SUISSE Zertifikatspass mit Unterschrift des Produzenten bei der ersten Anlieferung vorhanden (ohne Pass und/oder ohne Unterschrift ist die Annahme auf Risiko des CC möglich, wenn der Produzent gemäss IP-SUISSE Produzentenliste oder Nachmeldung anerkannt ist. Der Zertifikatspass muss vom Produzent umgehend unterschrieben nachgeliefert werden.) Bei erster Anlieferung ein Exemplar des IP-SUISSE Zertifikatspasses beim Produzent einfordern und ablegen. Ein Exemplar hat der Produzent zu archivieren. IP-SUISSE Rückstellmuster mit Empfangs- und Bewertungsschein oder Nummer lagern Qualitätsanforderungen gemäss Anhang 1 prüfen. (Bei Nichterfüllung dieser Kriterien darf dieses Brotgetreide/Raps nicht als IP-SUISSE Brotgetreide/Raps angenommen werden). Annahmestaffelung der IP-SUISSE Ware Vollständige Leerung der Gossen bei Wechsel von Getreide/Raps aus anderen Anbauarten Erstelldatum: / Version: 7 Seite: 4/11

5 3.2.3 Einlagerung Separate Zellen gemäss Anhang 3 Einlagerung nur gemäss aktuellem Lagerplan mit klarer IP-SUISSE Kennzeichnung Führung eines Journals oder anderes System über eingelagerte Mengen und Klassen (ev. Sorten) Umläufe / Interner Umschlag (nach der Ernte) Führung eines Zellenjournals mit Datum, Menge, Zellenzuweisung und Grund für Umschlag; Ein- und Ausbuchung klar ersichtlich Bei Umläufen von Zellen mit 150 to und mehr sind grössere Durchschnittsmuster zu ziehen und aufzubewahren. Erwünscht: Bei jedem Umlauf Durchschnittsmuster ziehen und ablegen mit Klasse (ev. Sorten), Ursprungszelle, neue Zelle (wegen Haftungsfragen und für evtl. Qualitätsanalyse für Aufkäufer). Interner Umschlag nur gemäss aktuellem Lagerplan mit klarer IP-SUISSE Kennzeichnung Loseverlad / Bahnverlad Bei LKW-Zug mit Kammern sind die Kammern klar zu kennzeichnen Klare Identifikation, Benützung des IP-SUISSE Übergabescheins (nur für IP-SUISSE Ware) und klare Identifikation auf allen weiteren Lieferdokumenten. Rückstellverlademuster anlegen (gem. GSP, zur eigenen Sicherheit bez. Haftungsfragen) mindesten 12 Monate über das letzte Verladedatum Transport Fahrer ist im Besitz eines IP-SUISSE Übergabescheins (nur für IP-SUISSE Ware) und klare Identifikation auf allen weiteren Lieferdokumenten. 3.3 Warenfluss-Erhebungen (Input / Output-Bilanzierung) Diese Erhebungen werden in Zusammenarbeit mit IP-SUISSE getätigt. 3.4 Vorschriften zu den Aufzeichnungen Alle Aufzeichnungen zu den obigen Vorschriften müssen mind. 2 Jahre aufbewahrt werden. Sie müssen der Produktezertifizierungsstelle jederzeit zugänglich sein. 3.5 Informations - und Meldepflicht Bei Problemen mit einzelnen Vorschriften verpflichtet sich der Betrieb, diese umgehend der Produktezertifizierungsstelle zu melden. 4. Sanktionen Die Sanktionen erfolgen in Zusammenarbeit der IP-SUISSE mit der Produktezertifizierungsstelle Pro Cert. 5. Adresse der Produktezertifizierungsstelle ProCert Holzikofenweg Bern 23 Tel Fax Erstelldatum: / Version: 7 Seite: 5/11

6 Anhang 3 Vereinbarung IP-SUISSE Getreide/Raps I. Einlagerung, Lagerkosten Getreide 1. Einteilung der Sorten zur gemeinsamen Einlagerung von IP-SUISSE Mahlgetreide bei den n IP-SUISSE Getreide *) IPS Top: IPSTop Q : Digana, Isuela, Lorenzo, Molinera, Nara, Runal, Titlis, usw. IPSTop: Camedo, Claro, Fiorina, und Gemische dieser Topsorten IPS 1: IPS 2: IPS UrDinkel: IPS Roggen: Arina, Campala, Chaumont, Combin, Forel, Hanswin, Isafir, Siala, Simano, Suretta, usw. und Gemische mit Topsorten Iskor, Magno, Levis, Zinal, usw. und Mischungen mit Top und I Ostro, Oberkulmer Matador, Palazzo *) Alle CH-Brotweizensorten aus dem nationalen Sortenkatalog, die nicht auf der Liste aufgeführt sind, können, sofern zertifiziertes Saatgut ausgesät wurde, als IP-SUISSE übernommen werden. Generell werden die Sorten Arnold, Ludwig, Rainer bzw. Sorten der Klasse 3 nicht als IP-SUISSE übernommen!ausnahmen wie Spezialsorten oder andere Getreidearten werden bilateral vereinbart (z.b. in Projekten). Fett: Achtung: Änderung zum Vorjahr! 2. Separate Lagerung 2.1 Sortenbescheinigung Eine sortenreine Einlagerung ist erwünscht, jedoch nicht Pflicht. Wird sortenrein oder nach Herkunft eingelagert, ist dies der IP-SUISSE unbedingt und bei jeder Ausschreibungsumfrage bekanntzugeben. Nur so ist eine allfällige Vermarktung zu einem höheren Preis möglich. Zurzeit bestehen gute Vermarktungsmöglichkeiten (mindestens ca. 25 to) für: Runal: sortenrein (mind. Proteingehalt: 13 %) Runal/Molinera/Lorenzo: Gemisch (mind. Proteingehalt: 13 %) Arina: sortenrein Levis: sortenrein Top Q (Topsorten ohne Claro, Camedo, etc) Gemisch: Top Q (mind. Proteingehalt: 13 %) Nur wenn Ware sortenrein vermarktet werden kann, ist die Auszahlung von Zuschlägen möglich. 2.2 Herkunftsbescheinigung (HB) Eine Lagerung nach Herkunft ist sinnvoll und erwünscht, jedoch nicht Pflicht. Wenn Ware nach Regionen eingelagert und so vermarktet werden soll, muss nach Anhang 7 vorgegangen werden. Nur so ist eine allfällige Vermarktung zu einem höheren Preis möglich. Erstelldatum: / Version: 7 Seite: 6/11

7 3. Lagerkosten Anteil Deckungsbeitrag Lagerkosten durch IP-SUISSE Ab 1. September: Fr / 100 kg und Monat (pro Rata) Kostenanteil Auslagerung in Drittlager Auslagerungen Drittlager während Juli und August: Auslagerungen Drittlager während September, Oktober und November: Fr / 100 kg Fr / 100 kg Lagerkosten bei Überlagerung (innerhalb Kampagne) Ab 21. Tag nach Freistellungsdatum (1. Ausschreibung) bzw. ab 26. Tag nach Freistellungsdatum (2. Ausschreibung und ff) stellt IP-SUISSE der Mühle pro Rata Fr / 100 kg und Monat in Rechnung, sofern die Ware durch die Mühle bewusst überlagert wurde. II. Lagerkosten Raps 1. Lagerung (gilt nur für IP-SUISSE Raps traditionelle Sorten) Anteil Deckungsbeitrag Lagerkosten durch IP-SUISSE Ab 1. September: Fr / 100 kg und Monat (pro Rata) 2. Kostenanteil Auslagerung in Drittlager Auslagerungen Drittlager während Juli und August: Auslagerungen Drittlager während September, Oktober und November: Fr / 100 kg Fr / 100 kg Erstelldatum: / Version: 7 Seite: 7/11

8 Anhang 4 Vereinbarung IP-SUISSE Getreide/Raps Merkblatt: Anmeldung, Vorbereitung Transport, Übergabe von IP-SUISSE Getreide Ablaufschema Tätigkeit Verantwortlich Bemerkung 1. Freistellung durch IP-SUISSE IP-SUISSE Zustellung des Übergabescheins 2. Warenabruf durch Käufer/ Empfänger / Käufer/Empfänger Bilaterale Abmachung, Termin, Empfangsort, Transportart 3. Bei SBB Transport: Zustellung der SBB-Wagen Bei Bahn/Camion: Sauberkeit der Wagons/LKW 4. Musterentnahme: Bestimmen der Qualitäts parameter und des DON Gehaltes *) *) z.b. mit Schnelltest (RidaQuick DON): Jeder Verlad aus der 1. Ausschreibung! Vorgehen ab 2. Ausschreibung (je nach Monitoring-Ergebnis der swiss granum) durch IP-SUISSE bekanntgegeben! 5. Verladen Die Mühlen können beim Verlad anwesend sein 6. Ausfüllen der Frachtbriefe (Gewicht, Hl-Gew. Protein, usw. inkl. DispoNr. des Käufers) Verwenden des IP-SUISSE Übergabeschein Warenbezeichnung: IP-SUISSE Getreide lose an: Genaue Adresse des Käufers/Empfängers Wichtig: Übergabeschein per FAX an: IP-SUISSE: und an Empfänger/Käufer Unfrankiert oder Code 90 (Frachtkosten werden von Käufer bezahlt!) 7. Bei SBB Transport: Beförderungsauftrag via: CIS-online: Cargo online CIS-online Ohne cis-online: Zusatzkosten! Achtung: Ab nur nach neuem Buchungssystem (WLV2017 und CISonline + ) Erstelldatum: / Version: 7 Seite: 8/11

9 Anhang 5 Vereinbarung IP-SUISSE Getreide/Raps Achtung: Gilt nur für n mit IP-SUISSE Raps und für traditionelle Raps-Sorten. Merkblatt: Anmeldung, Vorbereitung Transport, Übergabe von IP-SUISSE Raps Ablaufschema Tätigkeit Verantwortlich Bemerkung 1. Zustellung des SBB-Wagen IP-SUISSE Zollikofen Übergabeschein und Wagonpapiere werden zugestellt 2. Vorbereitung (Sauberkeit der Wagen/LKW) 3. Verladen (Achtung: Feuchtigkeit: < 6 %) 4. Ausfüllen der Frachtbriefe Warenbezeichnung: IP-SUISSE Rapssaat lose an: Station Muttenz Florin AG, Muttenz Frachtzahler: IP-SUISSE Molkereistrasse Zollikofen Tarif Nr: Bei SBB Transport: Beförderungsauftrag via: CIS-online: Cargo online CIS-online Bitte Termine einhalten! Einhalten der Übernahmebedingungen! Kopie per FAX an: IP-SUISSE und Florin Muttenz Ohne cis-online: Zusatzkosten! Achtung: Ab nur nach neuem Buchungssystem (WLV2017 und CIS-online + ) Erstelldatum: / Version: 7 Seite: 9/11

10 Anhang 6 Vereinbarung IP-SUISSE Getreide/Raps Terminplanung und Verantwortlichkeiten IP-SUISSE Getreide/Raps n / IP-SUISSE / Handelsstelle Termin Parameter Verantwortlich Produzent CC IPS Handel IPS Januar Februar März April Lagerbestand per (inkl. Hl-Gewicht) f b i Mai Prov. Meldung Produzenten und Fläche b f i Juni Juli August Verschicken Zertifikatspässe Schlussabrechnung, Lagerbestand per Definitive Meldung Produzenten und Fläche Muster Schlusszahlung an Produzent Erntemengen (Netto pro Prod., mit Klasse, Sorte und hl-gewicht) b b f f f b/f f/i i f b i i September Oktober Akontozahlung b f f November Anmeldung f b Dezember Prämienauszahlung b f i laufend laufend laufend vor Ausschreibung, Umfrage Auslagerungswunsch, Menge, Klasse, sortenrein, Top Q, AdR- Bestätigung nach Freistellung: Verlad, eventuelle Überlagerung melden nach Verlad: faxen des Übergabescheins an IPS und Abnehmer f,b f f f,b b b laufend Nachmeldung Spätablieferung und Akontozahlung f f Legende: f: führt aus b: ist beteiligt i: wird informiert Erstelldatum: / Version: 7 Seite: 10/11

11 Anhang 7 Vereinbarung IP-SUISSE Getreide/Raps IP-SUISSE Getreide mit Herkunftsbescheinigung (optional) IP-SUISSE Getreide mit Herkunftsbescheinigung (HB) wird immer mehr nachgefragt. Eine Lagerung nach Herkunft ist sinnvoll und erwünscht, jedoch nicht Pflicht. Falls eine mit Herkunftsbescheinigung vermarkten will, sind folgende Punkte zwingend zu beachten: Die Dokumente und Gebietseinteilung sind abgelegt unter: Produzenten & Partner Pflanzenproduktion Getreide Informationen für Verarbeiter Regionen 1. Die Herkunftsbescheinigung (HB) für IP-SUISSE n (CC) ist der IP-SUISSE (IPS) einmalig zuzustellen. Die Herkunftsbescheinigung wird von IPS mittels Abgleich der Produzentenliste jährlich geprüft und die HB mit der Produzentenliste an ProCert weitergeleitet. ProCert bestätigt als Zertifizierungsstelle die HB an die bzw. an IPS. Eine aktuelle HB Liste wird jeweils publiziert auf 2. Die Produzentenlisten von bisherigen HB-n werden vor der Ernte von IPS auf die Korrektheit geprüft. Bei negativen Befund muss das CC und ProCert informiert werden. 3. Alle 3 Jahre wird die HB bei dem entsprechenden CC vor Ort durch die Zertifizierungsstelle überprüft. 4. IPS registriert/ergänzt die HB-Angaben und erstellt eine HB-nliste, die auf der Homepage publiziert wird. 5. Das CC gibt jeweils der IPS bei jeder Ausschreibungsumfrage allfällige Herkunftsbescheinigung Mengen bekannt. Bei UrDinkel sind die entsprechenden Angaben der IG Dinkel mitzuteilen. 6. IPS prüft jeweils vor der Vermarktung mit Herkunftsangabe, ob die entsprechende HB vorliegt. 7. Die Verantwortung über die Richtigkeit der HB obliegt den n. Kann die HB nicht oder nur teilweise gewährleistet werden, ist dies unverbindlich der IPS bzw. der IG Dinkel mitzuteilen. 8. IPS schreibt für die Mühlen die auf AdR geprüften Lose aus. Werden diese geboten und zugeschlagen, erscheint auf allen Verlade- und Verkaufsdokumenten der Vermerk AdR. Somit entfällt jeglicher weiterer Dokumentenaustausch. Idem beim UrDinkel. Erstelldatum: / Version: 7 Seite: 11/11

I. Minimale Qualitätsanforderungen für IP-SUISSE Mahlgetreide 2018

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