Wozu haben Sie das Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind bekommen und was steht darin?

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1 Wozu haben Sie das Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind bekommen und was steht darin? Mit diesem Scheckheft erhalten Sie die wichtigsten Impfungen für Ihr Kind gratis. Bitte nehmen Sie dieses Scheckheft unbedingt mit, wenn Sie mit Ihrem Kind zum Kinderfacharzt oder zum Hausarzt gehen. Mit den Gutscheinabschnitten in diesem Heft erhalten sie sowohl die Impfstoffe in der Apotheke, als auch die Impfung beim Arzt gratis. So ist Ihr Kind gegen die wichtigsten ansteckenden Krankheiten verlässlich geschützt. Die Übersetzungen der wichtigsten Texte in diesem Scheckheft finden Sie hier: Auf Seite 4 steht: So nutzen Sie das Scheckheft... Dieses Scheckheft Gesundheit ist wertvoll für Sie und Ihr Kind Es enthält Gutscheine für die Gratis-Impfaktion von Land, Bund und Krankenkassen für Ihr Kind im Gesamtwert von rund Euro. So benützen Sie das Heft Nachdem Sie das Heft bei Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder im Krankenhaus bekommen haben, füllen Sie bitte das nebenstehende Datenblatt vollständig und gut leserlich aus. Vergessen Sie bitte nicht, auf der Rückseite zu unterschreiben. Ärztin/Arzt oder Krankenhauspersonal trennen das Blatt heraus, nur der Durchschlag bleibt im Heft. Erst wenn das geschehen ist, wird das Heft gültig. Die Impfgutschein-Abschnitte müssen von der Apotheke (wenn Sie den Impfstoff abholen) und in der Ordination (bei der Impfung) direkt aus dem Heft herausgetrennt werden. Damit ist sicher gestellt, dass Sie weder in der Apotheke noch in der Ordination für diese Impfungen bezahlen müssen. Wenn Sie das Scheckheft in der Apotheke nicht mithaben (vergessen), erhalten Sie den Impfstoff nur gegen Privatrezept und auf eigene Kosten. Auch in der Ordination müssen Sie das Impfhonorar bezahlen, wenn Sie das Heft vergessen haben. Ärztin/Arzt und Apotheke geben Ihnen das Geld aber zurück, wenn Sie das Scheckheft nachbringen. Die Gutscheine gelten bei niedergelassenen KinderfachärztInnen und ÄrztInnen für Allgemeinmedizin sowie in allen Bezirkshauptmannschaften Sanitätsreferaten in der Steiermark und beim Gesundheitsamt des Magistrates der Stadt Graz. Achtung: Lose, bereits herausgetrennte Gutschein-Abschnitte sind ungültig und damit wertlos. Bitte vergessen Sie nicht, zur Impfung auch den Impfpass mitzunehmen. Auf Seite 6 steht: Bestätigung und Kenntnisnahme Ich bestätige die inhaltliche Richtigkeit meiner Angaben auf der Vorderseite des Datenblatts und die Übernahme des Scheckhefts Gesundheit für Eltern und Kind Ich bestätige, dass ich für das angeführte Kind noch kein Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind 2011 übernommen habe, sowie dass bei Verlust des Scheckhefts kein Anspruch auf ein weiteres Heft besteht und daher die Leistungen, die mit dem Scheckheft abgedeckt sind, selbst zu bezahlen sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich gegenüber dem Land Steiermark ersatzpflichtig werde, sollte ich ein zweites Scheckheft für das angeführte Kind erwirkt haben. Die Gutschein-Abschnitte sind nur dann gültig, wenn sie direkt bei der Ärztin bzw. beim Arzt oder in der Apotheke abgetrennt werden. Der Impfstoff muss beim Transport von der Apotheke zur Ordination kühl gehalten werden, darf aber nicht frieren! Mit der Übernahme des Scheckhefts Gesundheit stimme ich zu, dass ich regelmäßig, schriftlich und kostenlos über meine Mutter-Kind-Pass- und Impftermine informiert werde und weitere Informationen über Gesundheitsvorsorge für Kinder erhalte. Ich gestatte, dass meine Daten und die Daten meines Kindes zu diesem Zweck in der Impfdatenbank des Landes Steiermark EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert werden. Ich stimme ausdrücklich zu, dass mein/e behandelnde/r Ärztin/Arzt bzw. die Krankenanstalt den Impfstatus meines Kindes in der Impfdatenbank des Landes Steiermark abruft, bei Auftreten von persönlichen oder medizinischen Gründen die geänderten Daten an das Eltern-Kind-Impf-Infoservice übermittelt bzw. mich oder mein Kind vom Informationsservice abmeldet. Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten (Falls Sie das nicht wollen, kreuzen Sie links die Zeile an) O Nein, ich will nicht über Mutter-Kind-Pass- & Impftermine informiert werden.

2 Auf Seite 9 steht: Nur Impfen schützt Rechtzeitig! Viele schwer verlaufende Viruserkrankungen können weder von der Schulmedizin noch der sog. Komplementärmedizin ursächlich behandelt werden, sondern es können nur Symptome gelindert werden. Daher ist die Impfung der einzige wirksame Schutz. Rechtzeitiges Impfen ist daher besonders wichtig! Die angeführten empfohlenen Impftermine werden jeweils dem letzten Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst und sind Empfehlungen für den optimalen Zeitpunkt. Wird dieser aus irgendeinem Grund versäumt, kann jede Impfung zum nächst möglichen Termin nachgeholt werden. Ihr/e Kinderarzt/ärztin oder Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin wird Sie gerne näher informieren. Die Zeckenschutzimpfung (FSME) gegen die durch Zeckenbiss übertragene Gehirnhautentzündung ist in der Steiermark generell zu empfehlen! Die 1. Teilimpfung erfolgt in der Regel mit Beginn des 2. Lebensjahrs. Bei frühzeitigem, häufigem Aufenthalt in der freien Natur in besonders Zecken-gefährdeten Gebieten kann die Impfung bereits im 7. Lebensmonat erfolgen. Die ersten beiden Teilimpfungen erfolgen mit einem Abstand von 1 bis 3 Monaten, die 3. Teilimpfung 9 bis 12 Monate nach der 2. Teilimpfung. Die Krankenkassen erstatten einen Teil der Impfstoffkosten zurück. Auf Seite 10 steht: Mutter-Kind-Pass und Eltern-Kind-Infoservice Der Mutter-Kind-Pass ist eine Art Leitfaden für die medizinische Betreuung von schwangeren Frauen und von Kindern bis zum fünften Lebensjahr. Ein vollständig ausgefüllter Mutter-Kind-Pass gibt Auskunft über den Gesundheitszustand von Mutter und Kind, ermöglicht aber auch, allfällige Gefahren zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Medizinische Hilfe soll nicht zu spät kommen. Daher ist es äußerst wichtig, alle Mutter-Kind-Pass-Termine zeitgerecht in Anspruch zu nehmen. Insgesamt reicht die Reihe der Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen bis zum 5. Lebensjahr aus gutem Grund: Es ist wichtig, die gesundheitliche Entwicklung so lange im Auge zu behalten, damit Ihr Kind weder im Kindergarten noch in der Vorschulzeit unerkannte oder unbehandelte gesundheitliche Risiken trägt und sich körperlich gut entwickelt. Daher nutzen Sie bitte dieses Angebot zeitgerecht und regelmäßig. Übrigens: Alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind kostenlos. Auch wenn Sie nicht versichert sind, können Sie bei der zuständigen Gebietskrankenkasse dafür einen Krankenschein bekommen. GESUND. UND WIE! Das Vorsorgemagazin der Wissenschaftlichen Akademie für Vorsorgemedizin für Eltern erhalten Sie mit dem Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind gratis und automatisch. Falls Sie kein Impfscheckheft besitzen, erhalten Sie Gesund. Und wie! kostenlos auf Anfrage unter Tel / Das Eltern-Kind-Infoservice informiert Sie wenn Sie das wünschen zeitgerecht vor den jeweiligen Mutter- Kind-Pass- und Impf-Terminen über Gesundheitsvorsorge für Ihr Kind - rechtzeitig und kostenlos! Weitere Informationen: Tel / Auf Seite 11 steht: Mütter- und Elternberatung Damit kleine Fragen nicht zu großen Problemen werden. Das Land Steiermark betreibt zur Zeit 71 Mütter- und Eltern-Beratungsstellen und 6 Elternberatungszentren in 16 steirischen Bezirken. Das Ziel ist, Eltern von Säuglingen und Kleinkindern bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Die Angebote reichen von ärztlicher Untersuchung, Pflege- und Ernährungsberatung bis hin zu psycho-sozialen Vorsorgeangeboten wie z.b. Eltern-Kind-Treffen, Stillgruppen, Vorträgen u.v.m. Professionelle Beratung durch ÄrztInnen, Dipl.- SozialarbeiterInnen, Dipl.-Hebammen, Säuglingsschwestern sowie weitere Fachleute aus dem Eltern-Kind- Bereich ist garantiert. So kann die körperliche, seelische und soziale Gesundheit möglichst früh gefördert werden. Genaue Auskünfte: bei den DiplomsozialarbeiterInnen Ihrer Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat Graz: Rechts stehen die Telefonnummern der Mütter-und Elternberatungsstellen und der Eltern-Kind-Zentren in den Bezirken. Auf Seite 12 steht: Psychosoziale Beratungszentren In der Entwicklung vieler Kinder gibt es mitunter Phasen, in denen man sich als Elternteil nicht ganz sicher ist, ob alles in Ordnung ist. Statt sich mit quälenden Sorgen über Behinderung, Entwicklungsauffälligkeiten, Verhaltensstörungen, Sprachprobleme oder allgemeine und spezielle Erziehungsfragen allein den Kopf zu zerbrechen, stehen Beratungs-, Informations- und Unterstützungsdienste zur Verfügung, in denen ExpertInnen umfassende Beratungen rund um das körperliche, seelische und soziale Wohl anbieten. Sie informieren auch über weitere psycho-soziale und sozial-medizinische Angebote in den Bezirken.

3 Sozial Telefon & Servicestelle des Landes Steiermark (Tel / gebührenfrei): Wir erteilen allgemeine Auskünfte, vermitteln und koordinieren bei Anfragen über Zuständigkeiten und bei sämtlichen Anliegen, die den Sozialbereich betreffen. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und leiten bei Bedarf Anfragen an die zuständige Stelle weiter. Sozial- & Heilpädagogisches Förderungsinstitut (Tel / ): Die mobile Frühförderung soll durch möglichst früh einsetzende Fördermaßnahmen Entwicklungsstörungen von Kindern beseitigen oder zumindest mildern. Weiteres Angebot: Elternberatung (gratis) Kinderätzlicher Notdienst Tel / Nur für Graz, Freitag bis Sonntag; Rechts stehen die Telefonnummern der Psychosozialen Beratungszentren Auf Seite 13 steht: Kinder-Sicherheit ist alles! Die schlechte Nachricht: Die größte Gefahr für Leben und Gesundheit Ihres Kindes sind Unfälle. In Österreich ereignen sich jährlich Kinder-Unfälle. Die meisten davon passieren zu Hause, in der Freizeit oder beim Sport. Die gute Nachricht: Viele dieser Unfälle lassen sich mit Vorsicht und Vorbereitung vermeiden. Dieser kurze Leitfaden führt durch die häufigsten Gefahrenquellen für Ihr Kind. Wohnung und Haus absichern Verwenden Sie eigene Wickeltische oder Wickelauflagen mit erhöhtem Rand und lassen Sie Ihr Kind darauf keinen Augenblick unbeaufsichtigt! Sichern Sie den Herd mit einem Schutzgitter! Stiegen müssen unbedingt durch Gitter abgesichert werden, Kellertüren sind zu verschließen! Sichern Sie Steckdosen unbedingt mit Kindersicherungen oder Steckverschlüssen ab! Möbel und Regale müssen an der Wand befestigt werden, TV und andere schwere Gegenstände müssen vor dem Herabstürzen gesichert werden! Sichern Sie alle Fenster durch kindersichere Verschlüsse! Biotope, Pools und Teiche müssen unbedingt umzäunt werden, auch wenn sie ganz seicht sind! Lassen Sie Kinder nie unbeaufsichtigt an Gewässer! Umsichtig verhalten! Während Sie Ihr Kind im Arm halten, nichts Heißes essen, trinken oder tragen! Räumen Sie Einkaufstaschen aus Plastik oder Papier weg beugen Sie Erstickungsgefahr vor! Bewahren Sie Haushalts-Chemikalien und Medikamente unerreichbar auf! Füllen Sie Putzmittel nicht in Trinkflaschen um! Lampenöle (z.b. Duftlampen) müssen an für Kinder unerreichbaren Plätzen verwahrt werden! Kinder sollten Gegenstände aus Glas nicht zu früh tragen! Verstauen Sie Bügelgeräte, Küchengeräte u.ä. sorgfältig und lassen Sie Ihr Kind nicht daran hantieren! Halten Sie Ihr Kind von kleinen Dingen wie Nüssen, Perlen, Knopfbatterien u.ä. fern, damit es sie nicht verschlucken oder einatmen kann! Sicherheit auch ausser Haus! Sichern Sie Ihr Kind bei jeder Fahrt im Auto durch altersentsprechende Kindersitze! Kinder sollten bereits beim Lernen des Radfahrens oder Skifahrens einen Helm tragen! Lassen Sie Ihr Kind nie mit Hunden allein! Giftige Sträucher im Garten! Seidelbast, Heckenkirsche, Kreuzdorn, Niedriger Wacholder, Oleander, Efeu, Stechpalme, Gemeiner Schneeball, Goldregen, Kirschlorbeer, Waldholunder, Sadebaum, Liguster, Eibe Öst. Komitee für Unfallverhütung: Tel. 0316/ ;

4 Auf Seite 14 steht: Im Notfall keine Panik! Retten Sie das Kind aus der akuten Gefahrensituation (z.b. aus dem Wasser). Rufen Sie laut um Hilfe, wenn Sie alleine sind. Beginnen Sie sofort mit lebensrettender Erster-Hilfe. Verständigen Sie erst dann die Rettung. Telefonnummern im Notfall 144 Rettung 141 Ärztenotdienst (vorher Ortsvorwahl wählen!) 01 / Vergiftungsinfozentrale 112 Euro-Notruf (Polizei, Rettung, Feuerwehr; gilt EU-weit) 122 Feuerwehr 133 Polizei (Darunter stehen weitere Servicenummern) (Im Kasten rechts steht die richtige Reihenfolge der Erste-Hilfe-Maßnahmen) Auf Seite 15 steht: Impfinformationen der Fachabteilung 8B-Gesundheitswesen Gratisimpfungen für Säuglinge und Kleinkinder Die 6-fach-Impfung (Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hämophilus influenzae B, Hepatitis B),die Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und die Schluckimpfung gegen Rotaviren sind für alle Kinder mit den Gutscheinen dieses Heftes gratis, die konjugierte Pneumokokkenimpfung (PNC) nur für Kinder mit besonderem Risiko. Um sicheren Langzeit-Impfschutz zu gewährleisten, sind bei diesen Impfstoffen jeweils mehrere Teilimpfungen bzw. Auffrischungen nötig. Sollte eine Impfung versäumt werden, ist es wichtig, sie so rasch wie möglich nachzuholen. 6-fach Impfung Die Erstimpfung erfolgt im Normalfall im 3. Lebensmonat, die 2. Teilimpfung im 5. Lebensmonat, die Auffrischung ab dem 12. Lebensmonat. Masern-Mumps-Röteln-Impfung Frühestmöglicher Impfbeginn ist ab dem vollendeten 12. Lebensmonat, für die 2. MMR-Impfung i bietet sich entsprechend dem Mutter-Kind-Pass-Termin im 24. Lebensmonat an. Zur 1. MMR-Impfung ist ein Mindestabstand von 4 Wochen einzuhalten. Für ältere, bisher nur einmal geimpfte Kinder bzw. Jugendliche sollte spätestens im Schulalter die 2. Impfung nachgeholt werden. Schluckimpfung gegen Rotaviren Rotaviren sind die häufigsten Erreger von Brechdurchfall (Gastroenteritis) bei Säuglingen und Kleinkindern. Sie verursachen gut die Hälfte aller Durchfallerkrankungen dieser Altersgruppe (vor allem im Winter). Je jünger das Kind bei der Erstinfektion ist, um so mehr muss mit einem schweren Verlauf gerechnet werden. Die Rotavirus- Schluckimpfung soll daher möglichst früh, ab der vollendeten 6. Lebenswoche, begonnen werden. Je nach Entscheidung des Gesundheitsministeriums steht für die Animpfung neuer Geburtenjahrgänge entweder Rotarix oder RotaTeq in der Gratisimpfaktion zur Verfügung. Beide Impfstoffe können ab der vollendeten 6. Lebenswoche verabreicht werden. Je nach Impfstoff erhalten die Kinder 2 (Rotarix ) oder 3 (Rotateq ) Teilimpfungen. Mit der 24. (Rotarix ) bzw. 26. (Rotateq ) Lebenswoche sollte die Impfserie abgeschlossen sein. Ihre Ärztin/Ihr Arzt informiert Sie gerne über weitere Details. Ein Wechsel zwischen den Impfstoffen ist nicht möglich.

5 Auf Seite 16 steht: Konjugierte Mehrfachimpfung gegen Pneumokokken: Invasive Pneumokokkenerkrankungen mit Blutvergiftung oder eitriger Gehirnhautentzündung zählen in den ersten beiden Lebensjahren zu den häufigsten lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten und Ursachen für bleibende Schäden. Die PNC-Impfung ist laut österreichischem Impfplan daher für alle Säuglinge ab dem 3. Lebensmonat empfohlen. Die Impfung von Kindern mit erhöhtem Risiko erfolgt innerhalb des Gratis- Impfprogramms mit Gutscheinen aus dem Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind PNC spezial. Risikofaktoren, die zum Gratisbezug berechtigen, sind: Angeborene oder erworbene Immundefekte, Cochlea- Implantat, Liquorfistel, vor Organ- und nach Knochenmarktransplantationen, nephrotisches Syndrom, vor Beginn einer immunsupressiven Therapie, chronische Erkrankungen wie z.b. der blutbildenden Organe, neoplastische Krankheiten, HIV, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes mellitus o.a. Stoffwechselerkrankungen, Leberzirrhose, Niereninsuffizienz, Frühgeburt (bis 36 Wochen + 6 Tage), niedriges Geburtsgewicht (< g), Säuglinge mit Gedeihstörung oder neurologische Erkrankungen. Je nach Entscheidung des Gesundheitsministeriums steht für die Animpfung neuer Geburtenjahrgänge entweder Prevenar oder Synflorix zur Verfügung Die Anzahl der notwendigen Impfungen ist je nach verwendetem Impfstoff und Alter des Kindes bei der Erstimpfung unterschiedlich. In der Tabelle links unten steht das Impfschema für die Pneumokokken-Impfung WEITERE WICHTIGE IMPFUNGEN FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDER Neben den Impfungen, die Sie mit diesem Scheckheft gratis bekommen, empfiehlt der österreichische Impfplan für alle Säuglinge und Kleinkinder auch folgende Impfungen. Bitte besprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, welche Impfungen für Ihr Kind sinnvoll und notwendig sind. Meningokokken C Die Impfung mit dem konjugierten monovalenten Impfstoff ist ab dem vollendeten 2. Lebensmonat möglich. Die Anzahl der notwendigen Teilimpfungen hängt vom jeweiligen Impfbeginn ab. Eine zusätzliche Dosis sollte mit dem 4-fach-Konjugatimpfstoff ACWY im Lebensjahr (bzw Jahre nach der Erstimpfung) gegeben werden. Varizellen (Windpocken, Feuchtblattern) Varizellen sind keine harmlose Infektionskrankheit, da schwere Komplikationen vorkommen können. Daher gehört diese Impfung z.b. in den USA bereits zu den allgemein empfohlenen Impfungen. Varizellenimpfstoff kann ab 9 Monaten für alle Kinder verwendet werden, die Impfung erfolgt in zwei Dosen im Abstand von mindestens 6 Wochen. Zeckenschutzimpfung (FSME) Die Steiermark zählt zu den Gebieten, in denen virusinfizierte Zecken besonders häufig vorkommen. Die FSME- Impfung wird daher ab dem vollendeten 1. Lebensjahr empfohlen, kann aber, wenn das Kind einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt Auf Seite 17 steht: ist, auch schon ab dem vollendeten 6. Lebensmonat erwogen werden. Der Grundschutz wird mit 2 Teilimpfungen im Abstand von 1-3 Monaten und einer 3. Impfung nach 5-12 Monaten oder 9-12 Monaten (abhängig vom Impfstoff) erreicht. Hepatitis A Die Impfung gegen Hepatitis A wird für alle Kinder im 2. Lebensjahr empfohlen. Die 2. Teilimpfung erfolgt im Abstand von 6 bis 12 Monaten, die Schutzdauer beträgt lt. Fachinformation mindestens 10 bis 20 Jahre. Influenza (Virusgrippe) Ab dem 7. Lebensmonat sollten vor allem Kinder mit erhöhter Gefährdung infolge von chronischen Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und angeborenen oder erworbenen Immundefekten eine Influenza-Impfung (echte Grippe) erhalten. Impfungen für Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene Im Rahmen der Gratisschulimpfaktion werden die Impfungen gegen Diphtherie,Tetanus, Kinderlähmung und Keuchhusten aufgefrischt. Spätestens im 13. Lebensjahr soll die Grundimmunisierung gegen Hepatitis B nachgeholt oder aufgefrischt werden. Besonders wichtig für Mädchen ab diesem Alter ist ein sicherer Schutz gegen Röteln. Daher soll eine eventuell versäumte 2. Masern-Mumps-Röteln-Impfung unbedingt nachgeholt werden. Hepatitis B und MMR werden im Rahmen der Schulimpfaktionen bzw. MMR auch bei niedergelassenen ÄrztInnen gratis angeboten. Besonders in der Steiermark wichtig: Die FSME-Impfung sie ist zwar nicht gratis aber besonders kostengünstig innerhalb der Schulimpfaktion erhältlich.

6 Die Impfung gegen Papillomviren sie können Gebärmutterhalskrebs auslösen sollte möglichst vor Eintritt in das sexuell aktive Alter erfolgen. Auch der Impfschutz gegen Meningokokken und Windpocken (Varizellen) sollte im Schulalter gegebenenfalls nachgeholt bzw. vervollständigt werden. Erwachsene sollten alle 10 Jahre, ab dem 60. Lebensjahr alle fünf Jahre die Diphtherie-Tetanus und Keuchhusten-Impfung auffrischen lassen. FSME ist alle fünf Jahre und ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre aufzufrischen. Personen ab dem 50. Lebensjahr sollten sich gegen Herpes Zoster (Gürtelrose), ab dem 65. Lebensjahr auch gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) impfen lassen. Die Influenza-Impfung ( echte Grippe ) ist vor allem bei erhöhter Gefährdung anzuraten, ab dem 50. Lebensjahr für alle Personen. Sie muss jedes Jahr erneuert werden, weil die Impfstoffe jeweils an die saisonalen Influenzastämme angepasst werden.

7 Auf Seite 18 steht: Risiko von Impfkomplikationen Impfen ist ein Vorgang, der der Natur abgeschaut wurde. Reaktionen im Sinn einer Impfkrankheit können nie ganz ausgeschlossen werden. Daher sind das Risiko und die möglichen Folgen der natürlichen Erkrankungen dem möglichen Impfrisiko gegenüber zu stellen. Einige der möglichen Impfreaktionen werden bei den einzelnen Gutscheinabschnitten für die Impfungen beschrieben. Sie sind in der Regel vorübergehend und harmlos. Schwerwiegendere Impfkomplikationen sind durch strenge Zulassungs- und laufende Überwachungsverfahren äußerst selten. Nicht-Impfen ist mehr als tausend Mal gefährlicher. Nur Impfen schützt wirklich! Nähere Informationen zu Nebenwirkungen erhalten Sie in der Gebrauchsinformation der Impfstoffe und auch im Gespräch mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin sowie auf Wann soll Ihr Kind nicht geimpft werden? bei akuten fieberhaften Erkrankungen bei bekannter Allergie gegen Bestandteile des Impfstoffes Bitte informieren Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt wenn Ihr Kind eine allgemeine Neigung zu Allergien hat (z.b. Neurodermitis oder Ekzeme), über sonstige (chronische) Vorerkrankungen wie bisherige Impfungen vertragen wurden und wenn zur Zeit der Impfung in Ihrer Umgebung eine Infektionskrankheit aufgetreten ist. Bei Schnupfen und/oder leicht erhöhter Temperatur wird die Ärztin/der Arzt nach der Untersuchung entscheiden, ob das Kind geimpft werden kann. Für spezielle Fragen wenden Sie sich bitte an Univ. -Kinderklinik Graz (Infektionsabteilung, Univ.-Prof. Dr. Werner Zenz, Tel. 0316/ ) oder die Kinderabteilung am LKH Leoben, (Prim. Prof. Dr. Reinhold Kerbl, Tel / ). Tipps zum Thema Reisen und Impfen erhalten Sie bei der reisemedizinischen Impf- und Beratungsstelle der Fachabteilung 8B Gesundheitswesen (8010 Graz, Friedrichgasse 9, Tel. 0316/ ) und am Hygiene- Institut (8010 Graz, Universitätsplatz 4, Tel. 0316/ ).Weitere Informationen über Impfungen und Impf- Verträglichkeit erhalten Sie auf der Website sowie telefonisch bei der Fachabteilung 8B- Gesundheitswesen (Tel / , oder -3526) und bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt. Bitte an Ärztin/Arzt Informieren Sie sich bitte auch laufend im Akademie-Newsletter faktum. Für spezielle Fragen wie verspäteter Impfbeginn, irreguläre Impfschemata oder Vorgehen nach Impfreaktionen wenden Sie sich bitte auch direkt an die FA 8B - Gesundheitswesen (Tel / oder -3526). Ab Seite 19 stehen: die grünen Impfgutscheine für die Rota-Impfung. Der rechte Abschnitt wird in der Apotheke herausgenommen. Die nächsten beiden Abschnitte werden in der Ordination des Arztes entfernt; der innerste Abschnitt bleibt im Heft. Auf der Rückseite der Abschnitte ist die Erkrankung beschrieben, gegen die die Rota-Impfung wirkt. Rotaviren: Brechdurchfälle, Erbrechen, Durchfall, oft auch Fieber, eventuell auch Ohrenschmerzen; Komplikationen bei einer Infektion mit Rotaviren: oft extremer Verlauf mit rasantem Flüssigkeitsverlust. Die schweren (wässrigen) Durchfälle können zu Austrocknung und damit bis zum Kreislaufversagen führen. Mögliche Impfreaktionen: Fieber, Reizbarkeit, Abgeschlagenheit, Blähungen, Erbrechen, Durchfall, Schnupfen; Wann soll Ihr Kind nicht mit der Rotaimpfung geimpft werden? Gegenanzeigen/Kontraindikationen: Akute fieberhafte Erkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems oder abgeschwächte Immunabwehr, Durchfall, Erbrechen, schwere (durchgemachte) Darmerkrankungen und -fehlbildungen, bekannte Unverträglichkeit auf Bestandteile des Impfstoffs ( der Impfstoff enthält in geringen Mengen Saccharose, siehe Fachinformation). Da v.a. nach der ersten Teilimpfung über mehrere Tage hinweg Impfviren mit dem Stuhl ausgeschieden werden, ist der Kontakt mit immungeschwächten Personen zu vermeiden und gute Händehygiene nach dem Windelwechsel nötig. Impfstoff kühl transportieren & lagern, aber keinesfalls einfrieren!

8 Ab Seite 25 stehen: die blauen Impfgutscheine für die 6-fach-Impfung. Auf der Rückseite der Abschnitte sind die Erkrankungen beschrieben, gegen die die 6-fach-Impfung wirkt: Diphtherie: lebensbedrohend; bakterielle Erkrankung der oberen Luftwege; Atemnot mit Erstickungsgefahr; Komplikationen: Herz-Kreislauf- & Nierenschäden, Lähmungen; Tetanus ( Wundstarrkrampf ): Infektion über verunreinigte Wunden; gerade kleine Verletzungen sehr gefährlich; Muskelkrämpfe; % der Erkrankten sterben an Atemlähmung; Keuchhusten (Pertussis): heftige, monatelang anhaltende Hustenanfälle mit Atemnot; Komplikationen: Mittelohr- & Lungenentzündung; für Säuglinge sehr bedrohlich; Kinderlähmung (Poliomyelitis): bei Kindern & Erwachsenen bleibende Lähmungen; in Ländern mit schlechten hygienischen Verhältnissen verbreitet; kann jederzeit eingeschleppt werden; Haemophilus influenzae b: bei Kleinkindern häufigster Erreger der eitrigen Hirnhautentzündung; Komplikation: lebensbedrohliche Entzündung des Kehldeckels; Hepatitis B: Übertragung v.a. durch infiziertes Blut, Geschlechtsverkehr aber auch bei der Geburt von infizierten Müttern auf das Neugeborene; indirekte Ansteckung durch mit Resten von infiziertem Blut verunreinigte Gegenstände wie Zahnbürsten, Rasierer usw. Gerade bei Säuglingen & Kleinkindern oft chronischer Verlauf bis zur Ausbildung von Leberzirrhose & erhöhtem Risiko von Leberkrebs. Ab Seite 31 stehen: die rosa Gutscheine für die Impfung gegen Masern Mumps Röteln. Auf der Rückseite sind die Erkrankungen beschrieben. Masern: sind eine der schwersten sog. Kinderkrankheiten. Bei 1 von 10 Kindern kommt es zu Mittelohrentzündung oder Lungenentzündung, bei 1 von Kindern zur gefürchteten Gehirnentzündung mit der Gefahr von bleibenden Schäden. Mumps: befällt neben der Ohrspeicheldrüse auch Hoden und Eierstöcke und kann dadurch Unfruchtbarkeit verursachen. Eine auch bei Mumps vorkommende Hirnhautentzündung kann zu Taubheit führen. Röteln: An Röteln erkrankte Kinder gefährden v. a. schwangere Frauen bzw. deren Kind im Mutterleib. Bei Infektion der Mutter in den ersten Schwangerschaftsmonaten können schwere Missbildungen ausgelöst werden. Mögliche Nebenwirkungen der Impfung: Nach 6-7 Tagen kann es zu Temperaturerhöhung und selten zu einem leichten Ausschlag kommen. Das Auslösen von Fieberkrämpfen bei dazu veranlagten Kindern kann durch rechtzeitige Gabe eines fiebersenkenden Mittels verhindert werden. Eine Gehirnentzündung ist bei 1 von 3 Millionen Geimpften beobachtet worden; Eine mögliche Impfenzephalitis ist somit mehr als mal seltener als das Risiko einer Gehirnhautentzündung bei der Erkrankung selbst. Seite Diese Seiten sind nur in der Ausgabe PNC special enthalten, die jene Kinder erhalten, bei denen ein besonderes Risiko von Pneumokokken-Infektionen besteht. Die Impfbons für die Pneumokokken-Impfung sind orange. Auf der Rückseite steht: Pneumokokken sind die häufigsten bakteriellen Krankheitserreger bei Kindern. Sie verursachen Blutvergiftungen und eitrige Gehirnhautentzündungen ebenso wie Lungenentzündungen. Besonders anzuraten ist die Impfung bei erhöhter Gefährdung infolge bestimmter chronischer Krankheiten, angeborener oder erworbener Immundefekte, bei Frühgeborenen und Säuglingen mit Gedeihstörungen und bei Kindern mit Cochlea-Implantat. Da auch bisher völlig gesunde Kinder nicht vor lebensbedrohlichen Komplikationen und Dauerschäden gefeit sind und diese Impfung auch gegen nicht so schwere Erkrankungen wie Mittelohr-Entzündungen in erheblichem Ausmaß schützt, ist sie allgemein empfohlen. Gratis im Impfprogramm ist sie derzeit aber nur für die oben genannten Risikogruppen. Mögliche Impfreaktionen: Schwellung und Rötung an der Impfstelle, Temperaturerhöhung, Übelkeit; seltener auch Fieber über 39 und Hautausschlag. Bei Kindern mit Anfallsleiden oder Fieberkrämpfen in der Vorgeschichte wird eine vorsorgliche Gabe von fiebersenkenden Mitteln empfohlen. Die gleichzeitige Verabreichung von 6-fach-Impfstoff ist möglich. Mit einer etwas vermehrten Wahrscheinlichkeit von Temperaturerhöhungen ist dabei zu rechnen.

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