Neue Regelungen der Trinkwasserverordnung

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1 Neue Regelungen der Trinkwasserverordnung Auswirkungen auf die Praxis 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 1-

2 Gliederung Einführung Wasserqualität in Deutschland Grundsätze / Verantwortungsbereiche Was ist neu in der Trinkwasserverordnung? Hygieneanforderungen an Werkstoffe/ Leitlinien Neuer Grenzwert für Blei seit Änderungen in der Legionellenüberwachung Auswirkungen für die Praxis Umsetzung der Legionellenüberwachung Risiken in der Hausinstallation Werkstoffeignung hinsichtlich Wasserqualität 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 2-

3 Einführung, Wasserqualität in Deutschland Qualitätsbericht des BMG und UBA ( ) Das Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung in Deutschland zeigt eine sehr gute Qualität. Die strengen Vorgaben der TrinkwV werden zu > 99 % eingehalten. Grenzwertüberschreitungen wurden nur selten festgestellt: Im Verantwortungsbereich der WVU: Einzelne Pestizidwirkstoffe (bei vorliegender Rohwasserbelastung) oder coliforme Bakterien (Anlagen- und Rohrnetzhygiene) Im Verantwortungsbereich der Hauseigentümer: Blei, Kupfer, Nickel oder Cadmium (aus der Hausinstallation) oder coliforme Bakterien 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 3-

4 Einführung, Grundsätze / Verantwortungsbereiche Wer ist verantwortlich im Sinne der TrinkwV? Wasserversorgungsunternehmen (öffentliche Wasserversorgung) Hauseigentümer (Besitzer / Betreiber der Hausinstallation) Schnittstelle der Verantwortung (DVGW W365 / AVB Wasser): Lieferant und Kunde verantworten die Einhaltung der TrinkwV innerhalb der jeweiligen Zuständigkeiten. Die Verantwortung für Abweichungen und Mängel bzw. deren Vermeidung kann nur dann eindeutig zugewiesen bzw. wirksam ausgeübt werden, wenn Eigentums-, Zuständigkeits- und Haftungsgrenzen schriftlich klar (u. a. mithilfe technischer Zeichnungen) definiert wurden. Schnittstelle der Verantwortung ist das Hauptabsperrventil des Hausanschlusses; für die Messeinrichtung ist i.d.r. das WVU verantwortlich. (AVB Wasser: 10 Hausanschluss, 12 Kundenanlage) 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 4-

5 Einführung Grundsätze / Verantwortungsbereiche Übergabestelle nach DVGW W 365 Schnittstelle der Verantwortungsbereiche WVU/Eigentümer (Hausanschluss): WVU Eigentümer 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 5-

6 Was ist neu in der Trinkwasserverordnung? Hygieneanforderungen an Werkstoffe Bisher unverbindliche Leitlinien werden gegen rechtsverbindliche Vorgaben (UBA) ersetzt. Ungünstige Auswirkungen von Werkstoffen auf die Wasserhygiene soll unterbunden werden: Keimvermehrung Korrosionserscheinungen Auslösen schädlicher Schwermetalle aus metallgebundenen Leitungen Übergang von Weichmachern oder Restmonomeren aus Kunststoffen Hygieneprobleme gehen häufig von der Installation aus (Quelle: Viega Journal 3/13) 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 6-

7 Was ist neu in der Trinkwasserverordnung? Neuer Grenzwert für Blei Inkrafttreten des verschärften Grenzwertes (Übergangsregelung TrinkwV 2001): Grenzwert bis : Grenzwert bis : Grenzwert seit : 40 µg/l 25 µg/l 10 µg/l 21 TrinkwV: Eigentümer / Betreiber müssen die betroffenen Verbraucher darüber informieren, wenn bleihaltige Leitungen oder Anlagenteile in der Versorgungsanlage enthalten sind, sobald sie Kenntnis davon erlangen. 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 7-

8 Was ist neu in der Trinkwasserverordnung? Blei macht dumm Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert und die Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigt. Bereits ab 0,010 mg/l Blei im Trinkwasser wird die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigt. Kinder nehmen wesentlich mehr Blei aus der Nahrung und dem Trinkwasser auf als Erwachsene. Gefährlich ist vor allem die schleichende Belastung durch die Aufnahme kleiner Bleimengen, da das aufgenommene Blei in den Knochen eingelagert wird und von dort wieder in das Blut gelangen kann. Besonders gefährdet sind: schwangere Frauen Ungeborene Säuglinge Kleinkinder 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 8- Quelle: UBA Rund ums Trinkwasser

9 Was ist neu in der Trinkwasserverordnung? Legionellen-Überwachung 13 TrinkwV: Wegfall der Anzeigepflicht für Großanlagen 14 TrinkwV: Verlängerung des Untersuchungsintervalls: nur noch alle 3 Jahre bei gewerblicher, nicht öffentlicher Nutzung Meldung der Untersuchungsergebnisse an das Gesundheitsamt nur noch bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 9-

10 Was ist neu in der Trinkwasserverordnung? Infektionsgefahr durch Legionellen Legionelleninfektion: Legionärskrankheit / Pontiakfieber (grippeähnliche Symptome: Pneumonie, Fieber, Lungenentzündung) ~600 Fälle pro Jahr werden gemeldet ~ nicht diagnostizierte Infektionen werden pro Jahr vermutet Infektion nur über Einatmen belasteter Aerosole, Inkubationszeit ~2 7 Tage % der Infektionen verlaufen tödlich Besonders gefährdet sind Kinder, alte Menschen und immungeschwächte Personen. Trinken eines mit Legionellen belasteten Wassers ist für gesunde Menschen ungefährlich. Legionella pneumophila in einem Lungenfibroblasten (Quelle Wikipedia) 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 10-

11 Was ist neu in der Trinkwasserverordnung? Legionella pneumophila Vorkommen / Eigenschaften: Legionellen sind Bakterien, die in allen Gewässern natürlicherweise vorkommen Wachstum / Keimvermehrung besonders stark im Temperaturbereich von C und geringer Fließgeschwindigkeit / Stagnation des Wassers Wirksames Abtöten der Keime erst bei > 70 C. Problembereiche: Hausinstallation: Warmwasserspeicher, Duschen Klimatechnik (Luftbefeuchter, Rückkühlwerke von Klima- bzw. Lüftungsanlagen) Schwimmbäder: Whirlpools, Wellnessbereiche Bewässerungssysteme, Autowaschanlagen, etc. Quelle: UBA Rund ums Trinkwasser 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 11-

12 Legionellenüberwachung: Pflichten der Eigentümer / Betreiber: Entnahmestellen in der Hausinstallation festlegen (Aerosolbildung?) Ggf. Zapfhähne für Probenahme am Speicher installieren Probenahme nach W 551 und Untersuchung durch akkreditiertes Labor beauftragen Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes Gesundheitsamt informieren und Gefährdungsanalyse durchführen Warmwasseranlagen können zur Infektionsquelle werden Häufig fehlt die Kenntnis zu diesen Pflichten oder deren Umsetzung Beratung ist erforderlich! 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 12-

13 Anforderungen in der Legionellenüberwachung: 3 TrinkwV: Definition der Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Speicher > 400l & Leitungen > 3 l Inhalt; außer 1-2-Familienhäuser) 7 TrinkwV i.v.m. Anlage 3: - Technischer Maßnahmewert: 100 Legionellen /100 ml 9 TrinkwV: - Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes müssen dem Gesundheitsamt bei gemeldet werden (Prüfberichte). - Es ist eine von der Installation ausgehende, vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen und eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 13-

14 Anforderungen in der Legionellenüberwachung: 14 (3)TrinkwV: Untersuchungspflicht des Eigentümers für Legionellen in allen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gemäß technischem Regelwerk (DVGW W 551), sofern eine Vernebelung an Entnahmestellen möglich ist. 15 TrinkwV: Akkreditierungspflicht für Probenahme und Untersuchung der Legionellen. Neu: TrinkwV, Anlage 4 Teil II: Festlegung des Untersuchungsumfangs: - Bei gewerblicher und öffentlicher Nutzung: 1 x jährlich - Bei gewerblicher, nichtöffentlicher Nutzung: 1 x alle 3 Jahre 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 14-

15 Beprobung nach W551: Vor und Rücklauf am WW-Speicher Waschbecken oder Duschkopf Ergebnisbewertung: Die Proben vom Speicher und der Installation müssen am selben Tag gezogen werden, nur dann kann eine gültige Aussage zur Anlagenhygiene getroffen werden. (Quelle: DVGW W551) 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 15-

16 Eigentümer / Betreiber haben Verantwortung für die Hausinstallation: Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Einsatz geeigneter Werkstoffe, ggf. austauschen (lassen) Systemtrennung bei Brauchwasseranlagen Untersuchungen auf Legionellen bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung Kenntnis über den Umfang der Verantwortung ist oft nicht hinreichend, zielgerichtete Beratung durch Installateur- Fachbetriebe ist notwendig. 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 16-

17 typische Risiken in der Hausinstallation: Risiko Gefährdung Erkennung Lösung Bleileitungen; Verbinder / Armaturen aus CW602N / z.b. Zählergehäuse verzinkter Stahl Bleiabgabe / Grenzwertüberschreitung Korrosion möglich -Weiches Rohrmaterial, -Kelchnähte an Verbindungen; -alte Produktbezeichnungen: DZR/DR/CR/CuZn36Pb2AS -Fehlende DIN Kennzeichnung Warmwasserleitungen (ph-wert < 7,8 aus / verzinktem Stzahl Temp. > 35 C) Oberflächenbeschaffenheit/ Produktkennzeichnung / Korrosionsprodukte Stagnationsprobe auf Blei untersuchen, ggf. bleihaltige Leitungen, Zählergehäuse etc. austauschen Leitungen austauschen gegen Kupfer/Edelstahl, Rotguss-Verbinder Dämmung/ Stagnationszonen/ Zirkulationssystem/ Warmwasser/ Brauchwasser Mikrobiologische Kontamination & ggf. Belastung mit Legionellen Nicht gedämmte Leitungen/ Kaltwasser > 25 C oder Warmwasser < 55 C/ lange Abzweige, Stich- oder Entleerungsleitungen/ Fehlende Systemtrennung Warmwasserleitung nach EnEV dämmen/ Bypass- & Totleitungen abtrennen/ ggf. Zirkulation oder Brauchwassersystem nachrüsten 28. Januar 2014, A. Burkart / Q (Quelle: Viega Journal 3/13) - Seite 17-

18 Neuer Grenzwert für Blei ab : Der Grenzwert von 10 µg/l kann überschritten werden bei: Bleileitungen (z.b. innerhalb der Hausinstallation) Werkstoffen mit bleihaltigen Legierungen (Legierungsanteile sind z.b. möglich in Messingverschraubungen, Zählergehäusen etc.) Bleileitungen und bleihaltige Installationsbestandteile austauschen (geeignete Werkstoffe sind in Positivliste des UBA aufgelistet). Ab 2015 ist die Positivliste des UBA verbindlich, zusätzlich ist schon jetzt auf mögliche Bleiauslösung in der Hausinstallation und Einhaltung des Grenzwertes zu prüfen. Achtung Gewährleistungspflicht! 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 18-

19 Beispiel Wasserzählergehäuse: Wasserzählergehäuse aus Messing können Legierungsanteile von Blei, Nickel, Zinn oder auch Arsen enthalten. Austauschzähler werden nach Reinigung und ggf. Beschichtung mit einem neuen Messeinsatz wieder verwendet. Bis zu 8 Austauschvorgängen im Abstand von 6 Jahren sind möglich. Die schärferen Grenzwerte für Blei und Nickel, sowie die allg. anerkannten Regeln der Technik (DIN ) sind einzuhalten. Regenerierter Zähler Neuzähler Zähler ersetzen! Kennzeichnung beachten! (entspricht DIN ) Quelle: ENERMESS 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 19-

20 Hygieneanforderungen an Werkstoffe Aktuelle Leitlinien, Empfehlungen (UBA, DVGW, KTW) oder DIN-Normen sind bisher nicht verbindlich, werden jedoch als Bewertungsgrundlage bzw. zukünftige Vorgabe herangezogen: UBA-Positivliste für metallische Werkstoffe (April 2013) Ab 2015 rechtsverbindlich. DIN Teil 6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit Erfordert Information zur Wasserqualität. Quelle: Viega Journal 3/ Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 20-

21 Werkstoffeignung hinsichtlich Wasserqualität In der DIN Teil 6 sind zusätzlich die Anforderungen der Wasserqualität für den Einsatz bestimmter Werkstoffe beschrieben, z.b.: Kupferleitungen sind verwendbar: bei ph-wert > 7,4 ohne Einschränkung im ph-wertbereich 7,0-7,4 nur bei TOC < 1,5 mg/l verzinkte Stahlrohre sind verwendbar: bei ph-wert > 7,8 Im Kreis Kaiserslautern gibt es nur wenige Restriktionen. 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 21-

22 Informationsquellen zur Wasserqualität Stadt Kaiserslautern: SWK-Homepage Analyse auswählen! 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 22-

23 Informationsquellen zur Wasserqualität Rheinlandpfalz: Trinkwasser-Informationssystem (TWIST-Web) PLZ & Ort eingeben, Suchen! 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 23-

24 Informationsquellen zur Wasserqualität Rheinlandpfalz: Trinkwasser-Informationssystem (TWIST-Web) Letzte Analyse auswählen Die Verfügbarkeit weiterer Daten ist in der Grafik ersichtlich. 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 24-

25 Informationsquellen zur Wasserqualität Rheinlandpfalz: Trinkwasser-Informationssystem (TWIST-Web) Über Auswahl eines passenden Messpunktes können Daten geladen werden. 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 25-

26 Was können wir tun?: SWK empfiehlt den Kunden nur Vertragsinstallateure zu beauftragen: Prüfung der Installation in Gebäuden (Einhaltung technischer Regeln) Systemtrennung bei Brauchwasseranlagen Eignung eingesetzter Werkstoffe prüfen, ggf. Status Quo ermitteln (Untersuchung nach TrinkwV Anlage Teil II), angepasste Sanierung durchführen Prüfung häuslicher Aufbereitungsanlagen inkl. Betrieb und Wartung Umsetzung der Legionellenüberwachung: Auswahl und Einrichtung von Probenahmestellen Organisation der Überwachung sowie Laborvermittlung (Akkreditierungspflicht!) Probenahme, Analytik und ggf. Gefährdungsanalyse über SWK oder WVE-Labor 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 26-

27 Vielen Dank! Unser gemeinsames Ziel: Sicheres und sauberes Trinkwasser vom Brunnen bis zum Wasserhahn unserer Kunden! 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 27-

28 weitere Informationen & Ansprechpartner: Wasserversorgung/ Installation Technische Kundenberatung SWK Michael Beine (Technischer Service SWK) Werkstoffeignung/ Wasserqualität/Gefährdungsanalyse Anja Burkart (Qualitätsmanagement SWK) Wasseranalytik/ Wasserqualität/Probenahme Heike Laub (WVE-Labor) 28. Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 28-

29 Informationsquellen und Links: Bundesministerium für Gesundheit (BMG): und_legionellen.pdf Umweltbundesamt (UBA): Informationen zur Wasserqualität/Materialverträglichkeit Januar 2014, A. Burkart / Q - Seite 29-

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