Schulentwicklungsplan für die sonderpädagogische Förderung im Main-Kinzig-Kreis

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1 Schulentwicklungsplan für die sonderpädagogische Förderung im Main-Kinzig-Kreis Präsentation im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Städtepartnerschaften am im Main-Kinzig-Forum Gelnhausen Beratung: Martin Scharlau und Gerhard Reitz Bildungsberatung, Projektmanagement, Kommunikation Südring Rodenbach

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Ziele 2. Rechtliche Grundlagen 3. Zielsetzung und Aufgaben der Schulentwicklungsplanung 4. Sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren 5. Inklusive Beschulung 6. Schülerzahlen an Förderschulen im MKK 7. Die Förderschulen im Einzelnen 8. Trends und Entwicklungen

3 Allgemeine Ziele Im Rahmen seiner sächlichen, finanziellen und personellen Gegebenheiten sorgt der MKK dafür, dass jedem Kind, deren Eltern es wünschen, der Besuch der allgemein bildenden allgemeinen Schule ermöglicht wird. Der Main-Kinzig-Kreis ist an den Förderausschüssen beteiligt und wird bei entsprechendem Bedarf die Voraussetzungen für Inklusive Beschulung an der allgemeinen bildenden allgemeinen Schule schaffen. Bei Sanierungen und Neubauten von Schulraum wird das Ziel Inklusive Beschulung mit geplant und umgesetzt. Für die pädagogische Umsetzung müssen seitens des Landes die personellen Voraussetzungen geschaffen werden.

4 Rechtliche Grundlagen UN Konvention Internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2006 Artikel 24 der Konvention trifft Aussagen zu Fragen der Bildung: Demnach darf niemand vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Es besteht ein individueller Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht.

5 Rechtliche Grundlagen Hessisches Schulgesetz Insbesondere 51 HSchG trifft eindeutige Aussagen zur Inklusiven Beschulung: (1) Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und ohne diesen Förderanspruch findet als Regelform in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt ( ) Die Beratung für die inklusive Beschulung erfolgt durch das zuständige sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum und das Staatliche Schulamt. (2) Formen der inklusiven Beschulung für Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule sind die umfassende Teilnahme am Unterricht der allgemeinen Schule und die teilweise Teilnahme mit zusätzlichen Förderangeboten an der allgemeinen Schule. Die Schulen sind im Rahmen der beim Schulträger vorhandenen Mittel von diesem räumlich und sächlich auszustatten.

6 Rechtliche Grundlagen Verordnung (VOSB) vom 15. Mai 2012 Die sonderpädagogische Förderung gliedert sich in folgende Förderschwerpunkte: Zielgleich: 1. Sprachheilförderung 2. emotionale und soziale Entwicklung (früher EH) 3. körperliche und motorische Entwicklung (früher KB) 4. Sehen 5. Hören 6. Kranke Zieldifferent: 7. Lernen (früher LH) 8. Geistige Entwicklung (früher PB)

7 Rechtliche Grundlagen Verordnung (VOSB) vom 15. Mai 2012 Folgende Verfahren werden eingeführt: 1. Grundsätzliche Einschulung an der zuständigen Grundschule. 2. Auf Antrag der Eltern kann eine Einschulung in die Förderschule direkt erfolgen. 3. Bei sonderpädagogischem Förderbedarf Einrichtung eines Förderausschusses 4. Verteilung der Ressourcen durch die Beratungs- und Förderzentren 5. Einrichtung von kooperativen Angeboten und Kooperationsklassen (deren Zahl ist im SEP im Einvernehmen mit dem SSA festzulegen)

8 Zielsetzung und Aufgaben der Schulentwicklungsplanung Mit dem Hessischen Schulgesetz in der Fassung vom hat der Gesetzgeber festgelegt, dass im Bereich der sonderpädagogischen Förderung ein Parallelsystem bestehen soll: 1. Sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule (präventive Maßnahmen und inklusive Beschulung) = ambulante Förderung 2. Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule = stationäre Förderung

9 Zielsetzung und Aufgaben der Schulentwicklungsplanung Im Schulentwicklungsplan sind alle Standorte auszuweisen, an denen ambulante Förderung oder stationäre Förderung stattfindet bzw. stattfinden kann. Alle allgemeinbildenden allgemeinen Schulen sind potenziell Standorte sonderpädagogischer Förderung. In Schulentwicklungsplänen für die sonderpädagogische Förderung werden keine Prognosen erstellt, da Förderbedarfe nicht vorhersehbar sind. Eine Orientierung an den Schülerzahlen der allgemeinbildenden allgemeinen Schulen ist möglich.

10 Zielsetzung und Aufgaben der Schulentwicklungsplanung Prognosen zur Entwicklung der Förderschulen (Schülerzahlenentwicklung) und zum Bedarf an stationärer Förderung sind zum aktuellen Zeitpunkt kaum zu treffen, da zurzeit noch nicht absehbar ist, ob die inklusive Beschulung zunehmen wird oder nicht. Der Schulträger ist für die Bereitstellung der räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für ambulante und stationäre Förderung zuständig, nicht jedoch für das pädagogische Konzept der Förderung und die personellen Ressourcen.

11 Sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren im MKK

12 Adolph-Diesterweg-Schule Inklusive Beschulung Im Schulentwicklungsplan sind alle Standorte aufgeführt, an denen im laufenden Schuljahr inklusive Beschulung stattfindet. Förderschule/ BFZ Standort Schulort Ortsteil Maintal Maintal Bischofsheim Bischofsheim Hochstadt Bischofsheim Bischofsheim Dörnigheim Dörnigheim Niederdorfelden Hanau Schulen im Einzugsbereich Albert-Einstein, Erich-Kästner, Fritz-Schubert, Villa Kunterbunt, Waldschule, Förderschwerpunkte Werner-von- Siemens, Werner-von- Siemens, Werner-von- Siemens, Wilhelm-Busch Struwwelpeter Büchertalschule Sch ulfor m GY M IGS GS GS GS GS H R GS GS GS Sch ulnr Anzahl Schüler IB Anzahl Schüler GU Förderschwerpunkte 6 5 L, ese 7 L, ese ese, L L ese, L,esE, Spr, ese 385 1

13 Entwicklung der Schülerzahlen an Förderschulen Schule 2008/09 Sch./Kl. 2009/10 Sch./Kl. 2010/11 Sch./Kl. 2011/12 Sch./Kl. 2012/13 Sch./Kl. Bergwinkelschule 186/17 176/17 164/17 153/15 150/15 BFZ, Schlüchtern H.-Hehrmann- 54/8 58/8 57/8 55/8 54/8 Schule, Schlüchtern Sprachheilschule, 50/5 51/5 55/6 65/7 69/7 Sinttal-Sterbfritz Brentanoschule, Linsengericht 205/17 203/19 200/18 177/16 179/16 Fröbelschule, Langenselbold Haidefeldschule, Birstein- Hettersroth Martinsschule, Linsengericht J.-H.-Wichern- Schule, Nidderau- Ostheim A.-Diesterweg- Schule, Maintal Frieda-Kahlo- Schule,Bruchköbel 54/5 62/5 64/5 69/6 63/6 64/20 68/10 71/11 75/11 71/11 101/8 113/10 129/10 121/10 104/9 202/17 219/20 232/21 232/20 238/21 109/10 82/8 93/8 81/8 67/7 138/22 136/21 142/22 142/22 140/18 Gesamt Rückgang 2011/12 zu 2012/13-3,8%

14 Schülerzahlen an Förderschulen im MKK Schuljahr Gesamtschülerzahl Schüler an Förderschulen Prozentualer Anteil 2010/ ,9% 2011/ ,8% 2012/ ,6% Aktuell liegt die Förderschulquote in Hessen bei 4,4%. Im MKK ist also eine unterdurchschnittliche Förderschulquote zu verzeichnen.

15 Die Förderschulen im MKK Region Schlüchtern Schule Bergwinkelschule BFZ, Schlüchtern Region Schlüchtern Förderschwerpunkt Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen; Abteilung mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung; Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Heinrich- Hehrmann- Schule, Schlüchtern Sprachheilschule, Sinntal- Sterbfritz Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache (2 Sprachheilvorklassen seit dem SJ 2008/09) Klassen 1-4: Ambulanz für Sprachheilförderung (Sprachheilambulanz) an Grundschulen im Altkreis Schlüchtern

16 Die Förderschulen im MKK Region Gelnhausen Region Gelnhausen Schule Brentanoschule, Linsengericht Haidefeldschule, Birstein- Hettersroth Martinsschule, Linsengericht Förderschwerpunkt Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, 1 VK Lernen, 2 Vorklassen für Sprachheilförderung Ambulanz für emotionale und soziale Entwicklung, körperlichmotorische Entwicklung und Lernen Außenstandort an der Geisbergschule in Eidengesäß für Sprachheilförderung (2 Vorklassen und 5 Klassen). Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Ambulanz für Sprachheilförderung (Sprachheilambulanz), BFZ-Arbeit für Sprachheilambulanz an 3 Schulen im Einzugsbereich Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung

17 Die Förderschulen im MKK Region Hanau Schule Fröbelschule, Langenselbold Adolf- Diesterweg- Schule, Maintal J.-H.-Wichern- Schule, Nidderau- Ostheim Frieda-Kahlo- Schule, Bruchköbel Region Hanau Förderschwerpunkt Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen (Lernhilfe) und emotionale und soziale Entwicklung (Erziehungshilfe), Vorklasse Sprachheil(schule) Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Lernhilfe), Sprachheil(schule) förderung, Vorklassen Sprachheilförderung: Beratung und Diagnose Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung

18 Allgemeine Trends und Entwicklungen Förderschwerpunkt Lernen Grundsätzlich kann sicher davon ausgegangen werden, dass die Zahlen an den Förderschulen mit Förderschwerpunkt Lernen mittel- bis langfristig sinken werden. Hier spielt zum einen die allgemeine demografische Entwicklung sowie die verstärkte inklusive Beschulung dieser Schüler/-innen eine Rolle. Es ist damit zu rechnen, dass für die Grundstufe in dieser Schulform kurzfristig kein Bedarf mehr besteht.

19 Allgemeine Trends und Entwicklungen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Die Schülerzahlen an dieser Schulform werden stabil bleiben. Dies liegt zum einen daran, dass diese Schüler/-innen i.d.r. angeborene Beeinträchtigungen und Behinderungen haben, die sich mit verstärkter Prävention nicht beheben lassen. Darüber hinaus sind für diese Schüler oft besondere personelle, räumliche und sächliche Voraussetzungen notwendig, die an einer allgemeinbildenden allgemeinen Schule nicht so leicht herzustellen sind. In diesem Förderschwerpunkt ist aktuell kaum zu erwarten, dass sich die IB-Zahlen deutlich erhöhen werden

20 Allgemeine Trends und Entwicklungen Förderschwerpunt Sprache Die Sprachheilschule ist eine Durchgangsschule Eine inklusive Beschulung ist hier besonders zu fördern, da die Kinder mit den entsprechenden Auffälligkeiten im inklusiven Unterricht deutlich mehr Sprachvorbilder vorfinden als in einer isolierten Sprachheilklasse. Seitens des HKM werden in diesem Bereich auch keine weiteren stationären Angebote mehr genehmigt, auch keine Vorklassen. Dem Antrag der Sprachheilschule Sinntal-Sterbfritz auf Einrichtung einer dritten Vorklasse kann in diesem Schulentwicklungsplan nicht entsprochen werden.

21 Allgemeine Trends und Entwicklungen Weitere Stärkung der BFZ Die sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren sind mit der Einführung des neuen Hessischen Schulgesetzes und der VOSB weiter gestärkt worden. Es ist mittelfristig auch damit zu rechnen, dass die Förderschulen immer weniger Schüler in ihren eigenen stationären Förderschulen haben und mehr und mehr in den zugeordneten allgemeinbildenden allgemeinen Schulen tätig sind. Die vom HSchG gewünschte stärkere Koordination und Kooperation erfordert einen höheren Verwaltungs-aufwand. Diese Entwicklung muss auch seitens des Schulträgers beobachtet werden.

22 Allgemeine Trends und Entwicklungen Ausbau von Kooperationen Kooperationsklassen und kooperative Angebote sollten ausgebaut werden. Diese haben den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler die Lehrer-Ressource aus der Förderschule in die allgemeinbildende allgemeine Schule mitnehmen, da sie weiterhin als Schüler formal bei der Förderschule verbleiben. Kooperationen von Förderschulen und allgemeinbildenden allgemeinen Schulen, die in räumlicher Nähe liegen, sollten ausgebaut werden.

23 Schulorganisatorische Änderungen Im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt sollen zunächst 2-3 Kooperationsklassen pro BFZ eingerichtet werden. Kooperationsklassen sollen grundsätzlich flexibel und bedarfsorientiert eingerichtet werden.

24 Martin Scharlau + Gerhard Reitz Bildungsberatung, Projektmanagement Kommunikation Südring Rodenbach 06184/ / kontakt@martin-scharlau.de

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