Deponiestrasse. ASI/Uebrige Gemeindestrassen. Postfach. Stad D = S = / /16825 PE160/14.6 PE160/14.6 D = S = 465.

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1 D = ACHTUNG PIPELINE! Aufgrabungen innerhalb eines Streifens von 10 m beidseits der Gashochdruckleitungen bedürfen einer Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde (ERI). Erdgas Ostschweiz AG (EGO) Postfach, 8010 Zürich B (ERI). Erdgas Ostsch Postfach, 8010 Zürich EGO St500 EGO St200 ACHTUNG PIPELINE! Aufgrabungen innerhalb eines Streifens von 10 m beidseits der Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde (ERI). Erdgas Ostschweiz AG (EGO) Postfach, 8010 Zürich Gashochdruckleitungen bedürfen einer A Stad ASI/i Postf /15562 EGO St500 EGO St200 ACHTUNG PIPELINE! Aufgrabungen innerhalb eines Streifens von 10 m beidseits der Gashochdruckleitungen bedürfen einer Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde (ERI). Erdgas Ostschweiz AG (EGO) Postfach, 8010 Zürich 2/15551 A1 Büro/WC priv. El. Anschl. 4 OK OK Kanton Zürich Stadt Winterthur 2/ / m 15m Stadt Winterthur Tiefbauamt Entsorgung / Deponie Postfach 8402 Winterthur Stadt Winterthur Tiefbauamt ASI/im Oeffentlichkeitsverfahr Postfach 8402 Winterthur 2/16827 Sickerleitung A1 ca. 3 m ca. 12 m Sickerleitung 2,45 % Unterhaltsgenossenschaft Hegi- Reutlingen-Stadel 2,45 % 2,45 % 2,45 % zh Herr Weidmann-Michael Jakob Haldenrainstrasse Stadel(Winterthur) 2/ :2 Damm h 6 m 2/16824 Stadt Winterthur Immobilien Aufgeteilte Liegenschaften Postfach 8402 Winterthur Dreivierlig Legende 3,0 % Gestaltungsplan-Perimeter (25'290 m2) Bereich Nord für Damm (8'756 m2) Bereich Mitte für Bauschutt-Aufbereitung (8'034 m2) Bereich Süd für Deponie-Werkareal (7'395 m2) Bereich für Zufahrtstrasse (1'105 m2) Entwässerungsgraben mit wechselfeuchter Wiese Böschung mit unten Magerwiese und oben Gehölz Waldabstandslinien - 15m für Hochbauten - 5m für andere Anlagen Parzelle 2/16824 (23'725 m2) Parzelle 2/16826 (1'565 m2) Gefälle der bestehenden Oberfläche Best. Installations- und Aufbereitungsplatz 2/16825 Stadt Winterthur Tiefbauamt ASI/Uebrige Gemeindestrassen Postfach 8402 Winterthur 2/15561 Deponiestrasse D = S = PE160/14.6 PE160/14.6 S = /15560 N Stadt Winterthur Immobilien Unbebaute Grundstücke Postfach 8402 Winterthur Kantonaler Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 (Dreivierlig), Phase 1 Situation 1: Juni Sickerleitung 2,45 % S= Koordinaten: X=264' Y=699' W3525 D = W3563 RW DN 300 SW DN 200 S= Koordinaten: X=264' Y=699' Mineralölabscheider Á 250pe W3521 D = Stadt Winterthur Tiefbauamt ASI/im Oeffentlichkeitsverfahr Postfach 8402 Winterthur 2/ Zufahrt D = S = Durch die kantonale Baudirektion festgesetzt am... BDV-Nr. Unterschrift: 2/16828 Bächtold-Sprenger Hansrudolf Oberwil Hofackerstrasse Rutschwil-Dägerlen Á 250pe Á 250pe Á 300pe PE160/14.6 D = S = / Grundeigentümerin: D = W3529 D = W3567 D = ES S7 Tägerlen PE160/ Stadt Winterthur Departement Bau Neumarkt Winterthur Unterschrift: 250 Rietweg ES M7 250 D = S = ACHTUNG PIPELINE! Aufgrabungen innerhalb eines Streifens von 10 m beidseits der Gashochdruckleitungen bedürfen einer Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde (ERI). O)

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4 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Bauvorschriften Seite 2 Inhalt Art. 1 Bestandteile... 2 Art. 2 Zweck... 2 Art. 3 Geltungsbereich... 2 Art. 4 Ergänzendes Recht... 3 Art. 5 Bereiche für Bauten und Anlagen... 3 Art. 6 Bauliche Ausführung... 4 Art. 7 Erschliessung, Ver- und Entsorgung... 4 Art. 8 Betrieb... 5 Art. 9 Umwelt... 5 Art. 10 Dauer der Zwischennutzung... 6 Art. 11 Inkrafttreten... 6 Art. 1 Bestandteile Verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplanes: Bauvorschriften vom 15. Juni 2011 Plan Situation 1:1000 vom 15. Juni 2011 Informativer Bestandteil des Gestaltungsplanes: Erläuterungsbericht vom 15. Juni 2011 Art. 2 Zweck Zweck des Gestaltungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für den zukünftigen Betrieb der Deponie Riet sowie für eine Zwischennutzung eines Teils der Deponiefläche als Bauschutt-Aufbereitungs-Anlage zu schaffen (Phase 1). Art. 3 Geltungsbereich 3.1 Perimeter Der Perimeter des Gestaltungsplanes liegt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Winterthur im Stadtkreis Oberwinterthur. Er umfasst den westlichen Teil des Gebietes "Dreivierlig" zwischen der bestehenden Deponieetappe 5 und der Autobahn A1. Der Perimeter umfasst die folgenden Parzellen (vgl. Situation 1:1000):

5 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Bauvorschriften Seite 3 Kat. Nr. 2/16824 (Installations- und Aufbereitungsplatz) 23'725 m 2 ; Kat. Nr. 2/16826 (Zufahrtstrasse), Fläche 1'565 m 2 Bemerkung: Diese Parzellen sind Bestandteil einer im Anzeigeverfahren bewilligten Mutation (BPV 2011/139 vom 27. April 2011), welche noch nicht ausgeführt wurde. 3.2 Phasen Der Gestaltungsplan gilt für die Phase 1, in welcher der Perimeter wie folgt genutzt werden kann: Als Deponie-Werkareal für deponiespezifische Arbeiten (Triage, Zwischenlager, Aufbereitung, usw.) Als temporäre Bauschutt-Aufbereitungs-Anlage Für Materialablagerungen in geringen Mengen, insbesondere für die Dammschüttung. Langfristig ist die Etappe 7 als Deponieareal für endlagerfähige Abfallstoffe vorgesehen. Da diese Phase 2 erst nach 2028 geplant ist, ist sie nicht Gegenstand des vorliegenden Gestaltungsplanes. Art. 4 Ergänzendes Recht Soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten im Gestaltungsplangebiet die übergeordneten Vorschriften, insbesondere das kantonale Planungs- und Baugesetz PBG. Allfällige Auflagen werden im Rahmen der Errichtungsbewilligung, der Betriebsbewilligung und der Baubewilligung festgelegt. Art. 5 Bereiche für Bauten und Anlagen Der Gestaltungsplan-Perimeter wird in die folgenden Bereiche aufgeteilt (vgl. Situation 1:1000), welche den Sektoren der bestehenden Platzentwässerung entsprechen: Bereich Nord, Grundfläche 8'756 m 2 ; Bereich Mitte, Grundfläche 8'034 m 2 ; Bereich Süd, Grundfläche 7'395 m 2 ; Bereich für Zufahrtstrasse, Grundfläche 1'105 m Allgemeines Im gesamten Perimeter dürfen Materiallager mit einer Schütthöhe von maximal 10 m über der neuen Geländeoberfläche errichtet werden. Die Firsthöhen der Hallen dürfen maximal 12 m über der Geländeoberfläche liegen.

6 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Bauvorschriften Seite Deponie-Werkareal Eine allfällige Halle für deponiespezifische Arbeiten (Triage, Trockenzwischenlager, usw.) darf mit Grundrissabmessungen von maximal 30 m x 30 m in den Bereichen Mitte oder Süd erstellt werden. Im Übrigen ist der Deponiebetreiber in der Einteilung der Flächen frei. 5.3 Bauschutt-Aufbereitungs-Anlage Die auf einem zu schüttenden Damm liegende Anlieferungspiste mit den Kippstellen muss im Bereich Nord liegen. Eine Halle für die aufbereiteten Materialien darf mit Grundrissabmessungen von maximal 30 m x 60 m in den Bereichen Mitte oder Süd erstellt werden. Im Übrigen ist der Anlagebetreiber in der Einteilung der Flächen frei. Art. 6 Bauliche Ausführung 6.1 Deponie-Werkareal Die gesamte Geländeoberfläche der als Deponie-Werkareal genutzten Fläche muss mit einer Sohlenabdichtung und einer Entwässerung gemäss der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA Anhang 2, Ziffer 22 und 23) versehen werden. 6.2 Bauschutt-Aufbereitungs-Anlage Die gesamte Geländeoberfläche der als Bauschutt-Aufbereitungs-Anlage genutzten Fläche muss gemäss der "Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle" des Bundesamtes für Umwelt BAFU mit einer Deckschicht und einer Entwässerung versehen werden. Art. 7 Erschliessung, Ver- und Entsorgung 7.1 Zufahrt und Parkierung Die Zufahrt muss über die bestehende Erschliessungsstrasse (Deponiestrasse) und die im Gestaltungsplan-Perimeter enthaltene Zufahrtsstrasse erfolgen. Die für das Personal benötigten Abstellplätze werden bei den Betriebsgebäuden der Deponie oder im Gestaltungsplan- Perimeter angeordnet. 7.2 Elektrizität und Wasser Das Areal wird nach Bedarf mit Elektrizität und Wasser erschlossen. 7.3 Entwässerung Die Entwässerung der Oberflächen beider Teiletappen hat im Trennsystem zu erfolgen. Die Sickerleitungen oberhalb der Sohlenabdichtung bzw. der Deckschicht müssen an die

7 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Bauvorschriften Seite 5 Schmutzwasserleitung, jene unterhalb der Sohlenabdichtung bzw. der Deckschicht an die Regenwasserleitung angeschlossen oder in einen Vorfluter geleitet werden. Art. 8 Betrieb 8.1 Bauschutt-Aufbereitungs-Anlage Die Aufbereitungsmenge ist auf 100'000 t/a beschränkt. Die Unterteilung in verschiedene Arten von Abbruchmaterial (Betonabbruch, Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Mischabbruch) und Recyclingmaterial (Betongranulat, Asphaltgranulat, Recycling-Kiessand, Mischabbruchgranulat) ist dem Anlagebetreiber überlassen. Art. 9 Umwelt Die Grundlagen für die nachfolgenden Vorschriften sind im separaten Umwelt-Verträglichkeits-Bericht UVB enthalten. 9.1 Luft Die von den Betreibern der Deponie und der Bauschutt-Aufbereitungs-Anlage eingesetzten Maschinen, Geräte und Fahrzeuge müssen insbesondere bezüglich Schadstoffemissionen dem Stand der Technik entsprechen. Die Staubbekämpfung erfolgt mit unverschmutztem Wasser, welches aus der Drainage oder von den Hallendächern gewonnen und gestapelt wird. Störende Staubemissionen aus der Bearbeitung, der Lagerung, dem Umschlag und dem Werkverkehr sind mit geeigneten Massnahmen zu vermeiden. 9.2 Wasser und Abwasser Die Entwässerung ist gemäss Art. 7 auszuführen. 9.3 Abfall Die Anforderungen an die Bauabfälle und an die Recycling-Produkte sind in der "Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle" des Bundesamtes für Umwelt BAFU enthalten. 9.4 Boden Die Stadt Winterthur hat bis Ende 2013 nachzuweisen, dass die beanspruchten Fruchtfolgeflächen im Umfang von 2,2 ha kompensiert wurden. Die Kompensation ist nach den Richtlinien für Bodenrekultivierungen des Kantons Zürich vom Mai 2003 vorzunehmen.

8 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Bauvorschriften Seite Wald In einem Waldabstand von 15 m dürfen keine Hochbauten errichtet werden. In einem Waldabstand von 5 m sind auch keine anderen Anlagen zulässig. Die forstrechtlichen Waldgrenzen sind festzustellen und mit dem Gestaltungsplan festzusetzen. 9.6 Lärm Der Perimeter und seine Umgebung liegen in der Landwirtschaftszone und sind somit der Empfindlichkeitsstufe III zugeteilt. Immissionen von den Anlagen im Perimeter dürfen an lärmempfindlichen Orten die Planungswerte PW für Industrie- und Gewerbelärm gemäss Lärmschutzverordnung LSV nicht überschreiten. 9.7 Natur und Landschaft Kritisch ist insbesondere die Ansicht von Norden mit den Aussichtspunkten Gussli und Mörsburg. Während der Betriebsphase muss ein mindestens 6 m hoher Damm am Nordrand des Gestaltungsplan-Perimeters geschüttet werden. Dessen nördliche Böschung ist mit einer Neigung von 1:2 auszubilden und zu bepflanzen. Es sind mindestens 15% der Gestaltungsplanfläche als naturnahe Flächen zu gestalten. Dies ist teilweise auch ausserhalb des Perimeters zulässig. Die naturnahen Flächen (Magerwiese, Trockenwiese als Pioniertrockenstandort, Feuchtwiesenstreifen mit Entwässerungsgraben) sind bezüglich Bodenaufbau und Begrünung entsprechend den Richtlinien der kantonalen Fachstelle Naturschutz und in Übereinkunft mit ihr zu gestalten und zu unterhalten. Der Damm und die Feuchtflächen sind so aufzubauen, dass ein zweckmässiger Unterhalt möglich ist. Der Unterhalt erfolgt durch die Gesuchstellerin oder in deren Auftrag. Für die bestehenden und noch zu gestaltenden naturnahen Flächen der gesamten Deponie ausserhalb der Etappe 7 wird ein Pflege- und Entwicklungsplan für artenreiche Lebensräume in Übereinkunft mit der kantonalen Fachstelle Naturschutz erarbeitet und umgesetzt. Art. 10 Dauer der Zwischennutzung Der Betreiber der Bauschutt-Aufbereitungs-Anlage nimmt zur Kenntnis, dass diese Nutzung zeitlich beschränkt ist. Die Dauer und die Kündigungsregelungen werden zwischen der Stadt Winterthur und dem Betreiber vertraglich geregelt. Art. 11 Inkrafttreten Der Gestaltungsplan wird von der kantonalen Baudirektion in Kraft gesetzt.

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12 Kanton Zürich Kantonaler Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 (Dreivierlig), Phase 1 Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV 15. Juni 2011 Grundeigentümerin: Stadt Winterthur Departement Bau Neumarkt Winterthur Verfasserin: BBS Ingenieure AG Gertrudstrasse Winterthur

13 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Erläuterungsbericht Seite 2 Inhalt 1 Ausgangslage Vorhaben Rechtliche Situation Erschliessung Umwelt Quellenverzeichnis Ausgangslage Die Deponie Riet ist seit dem frühen 20. Jahrhundert eine Ablagerungsstätte für Abfälle verschiedenster Art. In den letzten 10 Jahren wurde hauptsächlich Schlacke aus der Kehrichtverbrennungsanlage KVA Winterthur abgelagert, diese wird auch den Hauptanteil der zukünftigen Deponieraumnachfrage bilden. Eigentümerin und Betreiberin der Deponie Riet ist die Stadt Winterthur (Departement Bau, Bereich Tiefbau, Abteilung Entsorgung). Die Deponie Riet umfasst momentan 6 Etappen. Die Etappe 6 im Nordosten des bestehenden Deponieperimeters ist wie folgt genutzt: Auf der Teiletappe 6.1 wird Reaktormaterial (vermischtes Reaktormaterial im Kompartiment und KVA-Schlacke im Kompartiment 6.1.2) abgelagert. Das Volumen ist voraussichtlich etwa im Jahre 2012 ausgeschöpft. Auf der Fläche der Etappe 6.2 ist als befristete Zwischennutzung eine Bauschutt-Aufbereitungs-Anlage BAA in Betrieb. Diese Nutzung ist vom Kanton (AWEL, ARV) mit den entsprechenden Verfahren (GP, UVP) bewilligt; die Befristung wurde bis 2011 verlängert. Da erhebliche Synergien bestehen, wird die BAA als Deponie-Nebenbetrieb bezeichnet. Sie wird von einer privaten Trägerschaft (ARGE WinRec aus zwei Bauunternehmungen) betrieben. Da die Teiletappe 6.1 in Kürze das vorgesehene Volumen erreicht haben wird, ist eine Erweiterung gemäss dem Konzept der Deponie Riet geplant. Nördlich der Etappen 5 und 6 liegt das Gebiet "Dreivierlig". Sein westlicher Teil soll langfristig als Etappe 7 ausgebaut werden. Ein Vorprojekt für das gesamte Gebiet Dreivierlig [5] liegt vor. Auf der Fläche der zukünftigen Etappe 7 wurde im Jahre 2009 aufgrund eines dringlichen Bedarfs des Bundesamtes für Strassen ASTRA ein Installations- und Aufbereitungsplatz angelegt. Er dient für die Gesamterneuerung der Autobahn A1/A7 (Bauzeit 2009 bis 2011). Die wesentlichen Festlegungen für eine spätere Deponienutzung (Profilierung des Planums und Entwässerung im Trennsystem) konnten ins Projekt eingebracht und realisiert werden. Der Installations- und Aufbereitungsplatz besteht im Wesentlichen aus einer Fläche, welche mit einem bituminösen Belag, einer Entwässerung und einer Zufahrtsstrasse ausgestattet ist. Für dieses Vorhaben wurde ein Umwelt-Verträglichkeits-Bericht UVB [6] verfasst und die Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung UVP durchgeführt.

14 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Erläuterungsbericht Seite 3 Die Umweltverträglichkeit dieser Nutzung hat sich praktisch bestätigt, indem durch den Installations- und Aufbereitungsplatz bisher auch bei Spitzenbelastungen keine Schäden, Belästigungen oder Klagen zu verzeichnen waren. Nach Abschluss der Bauarbeiten auf der A1/A7 soll der Installationsplatz vom städtischen Deponiebetrieb Riet übernommen, mit begrenztem Aufwand umgebaut und der im vorliegenden Gestaltungsplan vorgesehenen Nutzung zugeführt werden. 2 Vorhaben Weil das Volumen der Etappe 6.1 bald ausgeschöpft sein wird, plant die Stadt die Erweiterung mit der Etappe 7 im westlichen Teil des Gebiets Dreivierlig. Auf dieser neuen Etappe soll gemäss dem Konzept [8] in der Phase 1 das Werkareal der Deponie sowie wiederum eine temporäre Bauschutt-Aufbereitungs-Anlage BAA als Deponie-Nebenbetrieb zu liegen kommen, damit die frei werdende Etappe 6.2 für die Ablagerung von KVA-Schlacke genutzt werden kann. Es ist offen, ob die gleiche oder eine andere Unternehmung die BAA betreiben wird. Wenn die Etappen 3 bis 6.2 voraussichtlich etwa 2027 vollständig mit Deponiematerial gefüllt sein werden, ist die Deponierung auf neuen Kompartimenten in der Etappe 7 angrenzend an die Etappe 5 vorgesehen, was der Phase 2 entspricht. Die BAA auf der Etappe 7 kann so lange betrieben werden, wie dies die Platzverhältnisse zulassen. Die Etappe 7 umfasst ein Deponievolumen von rund 360'000 m 3, dies reicht mit der gegenwärtigen Ablagerungsmenge für rund 30 Jahre. Weil dieser Zeithorizont zu langfristig ist, sind ausschliesslich die Nutzung als Werkareal und Bauschutt-Aufbereitung (Phase 1) Inhalt des vorliegenden Gestaltungsplans, nicht aber die spätere Ablagerung von Deponiematerial (Phase 2) und die dafür notwendigen baulichen Anpassungen. Diese Phase 2 wird Gegenstand von Planungen und Prüfungen sein, welche zum dannzumaligen Zeitpunkt vorgenommen werden. Die Deponie und die Bauschutt-Aufbereitungs-Anlage sind im Gebiet Riet im kantonalen Richtplan eingetragen. Gemäss PBG [3] 44a Abs. 1 ist für die Erweiterung ein Gestaltungsplan erforderlich. Dieser wird gemäss PBG 84 Abs. 2 durch die kantonale Baudirektion festgesetzt. Beide Vorhaben sind gemäss UVP-Verordnung [1] Anhang Ziffer 4 UVP-pflichtig. Im Rahmen des Gestaltungsplan-Verfahrens wurde die Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung UVP [10] durchgeführt und die entsprechenden Anträge in den Gestaltungsplan aufgenommen. Die Begründung bzw. der Nachweis des öffentlichen Interesses für beide Anlagen ist in der UVB-Voruntersuchung [9] enthalten. Im Rahmen der Vorprüfung des Gestaltungsplanes [11] wurden keine Anträge, welche über jene der UVP hinausgehen, gestellt.

15 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Erläuterungsbericht Seite 4 3 Rechtliche Situation Planungsrechtliche Grundlagen Die planungsrechtlichen Grundlagen sind insbesondere: Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz RPG, SR 700) vom 22. Juni 1979 Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz USG, SR ) vom 7. Oktober 1983 Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz WaG, SR 921.0) vom 4. Oktober 1991 Kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG, 700.1) vom 7. September 1975 Kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) vom 3. Oktober 2000 sowie die zugehörigen Verordnungen und Ausführungserlasse. Richtplan Die Anlage Riet ist sowohl im aktuell gültigen kantonalen Richtplan als auch im regionalen Richtplan als Deponie (bestehend) mit Bauabfallanlage (geplant) eingetragen. Nutzungsplanung und Gestaltungsplan Die Parzellen des Gestaltungsplan-Perimeters liegen gemäss kommunalem Zonenplan in der Landwirtschaftszone Lw. Gemäss Planungs- und Baugesetz PBG [3] werden für jene Flächen, die nach der Richtplanung für die Materialablagerung vorgesehen sind, nach örtlichem und zeitlichem Bedarf Gestaltungspläne festgesetzt (PBG 44a Abs. 1). Der Inhalt des Gestaltungsplanes richtet sich nach den Vorschriften von PBG 44a Abs. 2 und 3. Der Gestaltungsplan wird von der kantonalen Baudirektion festgesetzt (PBG 84 Abs. 2). Vor der Festsetzung sind die betroffenen Gemeinden über das Ergebnis der Planauflage zu orientieren und allenfalls zu einer Einigungsverhandlung einzuladen (PBG 44a Abs. 4). Weitere rechtliche Grundlagen Als rechtliche Grundlagen bezüglich Abfall sind insbesondere zu erwähnen: Die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) des Bundes [2] Die Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle des Bundesamtes für Umwelt BAFU [4]

16 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Erläuterungsbericht Seite 5 4 Erschliessung Zufahrt und Parkierung Die Zufahrtsstrasse zwischen den Etappen 5/6 und dem Gebiet Dreivierlig wurde im Rahmen der Erneuerung der Autobahn A1/A7 für den Installationsplatz Dreivierlig mit einer Breite von ca. 9,00 m ausgebaut, damit zwei Lastwagen kreuzen können, und mit einem Belag versehen, damit die Staubentwicklung minimiert wird. Diese Zufahrtstrasse kann sowohl für den Betrieb des Werkplatzes und der BAA als auch später für jenen der Deponie genutzt werden. Auf der BAA sind voraussichtlich maximal drei Personen gleichzeitig im Einsatz. Deren Personenwagen können im Perimeter der BAA parkiert werden. Für die Mitarbeitenden des Werkplatzes stehen die Parkplätze bei den Betriebsgebäuden zur Verfügung. Elektrizität und Wasser Moderne Brech- und Sortieranlagen sind mobil und werden thermisch-hydraulisch mit Dieselöl betrieben. Somit ist im Gegensatz zur bestehenden BAA voraussichtlich kein Elektrizitätsanschluss notwendig. Das Wasser für die Staubbekämpfung beim Betrieb der BAA wird wie bei der bestehenden Anlage aus der Drainage entnommen und in einem Behälter gestapelt. Falls eine Halle erstellt wird, steht auch Dachwasser zur Verfügung. Entwässerung Die Entwässerung oberhalb und unterhalb der Sohlenabdichtung der Deponie wurde beim Bau des Installations- und Aufbereitungsplatz Dreivierlig [7] in Anlehnung an das Vorprojekt [5] ausgeführt. Schmutzwasserableitung (oberhalb der Sohlenabdichtung): Das Gefälle der Belagsoberfläche ist so gestaltet, dass eine Drainage gemäss Vorprojekt in eine allfällige Schutzschicht gelegt werden kann. Die Drainage wird in der Südwestecke des Perimeters an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Bei dieser Anschlussstelle erfolgt auch die Wasserentnahme für die Staubbekämpfung der BAA. Regenwasserdrainage (unterhalb der Sohlenabdichtung): Diese fasst das oberflächennahe unverschmutzte Grundwasser und verhindert so einen Druck auf die Sohlenabdichtung. Sie ist in der Südwestecke des Perimeters an die Regenwasserkanalisation angeschlossen.

17 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Erläuterungsbericht Seite 6 5 Umwelt Im separat verfassten Umwelt-Verträglichkeits-Bericht UVB [9] und in der Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung UVP [10] wird über die relevanten Auswirkungen der Anlagen (Deponie und BAA) folgendes ausgesagt: Materialflüsse Zur Gesamtanlage wurden im Schnitt der letzten Jahre rund 128'000 t/a Material angeliefert, in Zukunft mit dem Werkplatz und der BAA auf der Etappe 7 werden es etwa 137'000 t/a sein: Zur Deponie wurden 32'000 t/a gebracht, nach der Sortierung wurden 23'000 t/a abgelagert, der Rest anderswo verwertet oder entsorgt. In Zukunft werden rund 26'000 t/a angeliefert und 22'000 t/a abgelagert. Zur Bauschutt-Aufbereitung wurden 85'000 t/a angeliefert, davon 83'000 t/a als Recycling-Produkte verkauft, der Rest entsorgt. In Zukunft wird der Gesamtumschlag rund 100'000 t/a betragen. Zur Grüngutanlage wurden 14'000 t/a angeliefert. Diese Menge wurde in Vergärungsund Kompostierungsanlagen der weiteren Region weitertransportiert. Das Vorhaben für eine neue Vergärungsanlage an diesem Standort ist nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens. Verkehrsflüsse Die Gesamtanlage verursacht heute 160 Fahrten pro Tag (21 Personenwagen, 71 Lieferwagen, 68 Lastwagen), in Zukunft werden es voraussichtlich 135 Fahrten pro Tag sein (21 PW, 38 LiW, 76 LW). Während der Bauphase kommen 70 Lastwagenfahrten pro Tag dazu. Luft Für die Bauphase sind Basismassnahmen und spezifische Massnahmen gemäss der "Baurichtlinie Luft" sowie verschärfte Massnahmen gemäss der Publikation "Luftreinhaltung bei Bautransporten" zu treffen. Sowohl die neue Anlage als auch der durch sie erzeugte Verkehr verursachen keine übermässigen Luftbelastungen. Die neue Anlage kann mit den Auflagen der UVP bezüglich Luft als umweltverträglich beurteilt werden. Wasser und Abwasser Für die Bauphase ist ein Entwässerungskonzept zu erarbeiten. Die in Ziffer 4 beschriebene Entwässerung des Gestaltungsplan-Perimeters erfüllt die Umweltvorschriften. Die neue Anlage kann mit den Auflagen der UVP bezüglich Wasser und Abwasser als umweltverträglich beurteilt werden.

18 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Erläuterungsbericht Seite 7 Abfall Die Anforderungen an die Bauabfälle und an die Recycling-Produkte sind in der BAFU- Richtlinie [4] enthalten. Beim Betrieb der BAA fallen etwa 2'000 t/a nicht verwertbare Materialien an. Diese werden auf der Deponie Riet abgelagert, falls sie die Anforderungen erfüllen. Zudem wird ca. 20 t/a Brennbares ausgeschieden und der KVA Winterthur zugeführt. Alle übrigen Materialien (Recycling-Granulat und -Kies, Schrott) werden verkauft und so wieder in den Stoffkreislauf gebracht. Boden Die UVP hält fest, dass die Stadt Winterthur die Kompensation der Fruchtfolgeflächen, welche mit dem Bau des Installations- und Aufbereitungsplatzes verloren gingen, bis Ende 2013 nachzuweisen hat. Wald Die UVP sagt aus, dass der Gestaltungsplan mit Waldabstandslinien ergänzt werden muss (siehe Situationsplan). Zudem müssen die forstrechtlichen Waldgrenzen festgesetzt werden. Lärm In der Bauphase sind Massnahmen der Stufe A, für lärmintensive Arbeiten und Bautransporte der Stufe B gemäss Baulärm-Richtlinie zu treffen. Der Perimeter und seine Umgebung liegen in der Landwirtschaftszone und sind somit der Empfindlichkeitsstufe III zugeteilt. Immissionen von der Anlage allein dürfen an lärmempfindlichen Orten die Planungswerte PW für Industrie- und Gewerbelärm gemäss Lärmschutzverordnung LSV nicht überschreiten. Entlang der Zufahrtsstrassen dürfen durch den Verkehr der Anlage die Immissionsgrenzwerte IGW für Strassenlärm nicht überschritten werden. Beides ist nicht der Fall; die neue Anlage kann mit den Auflagen der UVP als umweltverträglich beurteilt werden. Natur und Landschaft Kritisch ist insbesondere die Ansicht von Norden mit den Aussichtspunkten Gussli und Mörsburg. Während der Betriebsphase muss ein mindestens 6 m hoher Damm am Nordrand des Gestaltungsplan-Perimeters angelegt werden. Dessen nördliche Böschung ist mit einer Neigung von 1:2 auszuführen und zu bepflanzen (siehe Situationsplan). Es sind mindestens 15% der Gestaltungsplanfläche als naturnahe Flächen zu gestalten. Dies ist teilweise auch ausserhalb des Perimeters zulässig. Die naturnahen Flächen (Magerwiese, Trockenwiese als Pioniertrockenstandort, Feuchtwiesenstreifen mit Entwässerungsgraben) sind bezüglich Bodenaufbau und Begrünung entsprechend den Richtlinien der kantonalen Fachstelle Naturschutz und in Übereinkunft mit ihr zu gestalten und zu unterhalten. Der Damm und die Feuchtflächen sind so aufzubauen, dass ein zweckmässiger Unterhalt möglich ist. Der Unterhalt erfolgt durch die Gesuchstellerin oder in deren Auftrag.

19 Gestaltungsplan Deponie Riet Etappe 7 Phase 1, Erläuterungsbericht Seite 8 Für die bestehenden und noch zu gestaltenden naturnahen Flächen der gesamten Deponie ausserhalb der Etappe 7 wird ein Pflege- und Entwicklungsplan für artenreiche Lebensräume in Übereinkunft mit der kantonalen Fachstelle Naturschutz erarbeitet und umgesetzt. Mit diesen Massnahmen ist die neue Anlage als umweltverträglich zu beurteilen. Übrige Umweltbereiche Die übrigen Umweltbereiche (Altlasten, Energie, Flora und Fauna, Strahlung, Licht) werden im UVB als nicht relevant betrachtet. 6 Quellenverzeichnis [1] Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, SR ) vom 19. Oktober 1988 (Stand am 1. Juli 2009) [2] Technische Verordnung über Abfälle (TVA, SR ) vom 10. Dezember 1990 (Stand am 1. Januar 2010) [3] Planungs- und Baugesetz (PBG, 700.1) des Kantons Zürich vom 7. September 1975 (Stand am 1. Juli 2010) [4] Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle (Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Betonabbruch, Mischabbruch), Bundesamt für Umwelt BAFU, 2006 [5] Deponie Riet, Erweiterung Nord Dreivierlig, Technischer Bericht, ARGE Textor Engineering/Roth & Partner/ACS-Partner, 22. August 2006 [6] Erhaltung N1/N7, Baustellenanlagen Riet-Dreivierlig, Umweltverträglichkeitsbericht Hauptuntersuchung, Geopartner AG Zürich und Bürkel Baumann Schuler Winterthur, 14. April 2009 [7] Erneuerung N1/N7 Ohringen Kantonsgrenze ZH/TG, Installationsplatz Dreivierlig, Lageplan, 1:500, Leonhard Weiss Bau AG, 31. März 2010 [8] Deponie Riet, Konzept und Verfüllungsplanung, Stadt Winterthur, Tiefbauamt/Entsorgung, 23. September 2010 [9] Deponie Riet Etappe 7 (Dreivierlig), Phase 1, Umwelt-Verträglichkeits-Bericht UVB Voruntersuchung, BBS Ingenieure AG, 6. Oktober 2010 und Ergänzung 28. Januar 2011 [10] Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kantonaler Gestaltungsplan «Deponie Riet, Etappe 7 (Dreivierlig), Phase 1», Winterthur, Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichts, Baudirektion Kanton Zürich, Generalsekretariat/KofU, 20. April 2011 und Ergänzung Fachstelle Naturschutz vom 6. Juni 2011 [11] Winterthur, Kantonaler Gestaltungsplan Deponie Riet, Etappe 7 (Dreivierlig), Phase 1 - Vorprüfung, Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung, 9. Mai 2011 BBS 7719/Sta

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