Basiswissen Wundmanagement. Modul 3: Rechtliche Aspekte der Wundversorgung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Basiswissen Wundmanagement. Modul 3: Rechtliche Aspekte der Wundversorgung"

Transkript

1 Modul 3: Rechtliche Aspekte der Wundversorgung Sabine Classen, Marien-Krankenhaus Schwerte Gisela Losert, Evangelisches Krankenhaus Unna Annika Schulze Geiping, gaus gmbh Rechtliche Aspekte in der Wundversorgung Gliederung: 1. Ausgangssituation 2. Verantwortlichkeiten 3. Haftungsrechtliche Aspekte 4. Selbstbestimmung des Patienten 5. Widerspruchsrecht des nicht-ärztlichen Personals 6. Wundmanager 1

2 Ausgangssituation Wundinfektionen stehen mit ca. 25 % an 2. Stelle aller nosokomialen Infektionen, sind aber für nahezu 50% der Kosten aller im Krankenhaus erworbenen Infektionen verantwortlich! Ausgangssituation Urteile bezüglich Maßnahmen gegen Wundheilungsstörungen: Beeinflussende Grunderkrankungen sind vor operativen Eingriffen ärztlicherseits festzustellen und zu behandeln (OLG Hamm, 1987) Operationen in Weichteilschwellungen oder in offenen Wunden sind, von Notfällen abgesehen, zu unterlassen (OLGHamm, 1987) Bei den ersten Anzeichen einer Wundinfektion ist eine Wundinspektion vorzunehmen, Wundabstriche zu tätigen und entsprechende Folgemaßnahmen einzuleiten (OLG Oldenburg, 1987) 2

3 Verantwortlichkeiten: Anordnungs- und Durchführungsverantwortung Grundsätzlich hat der Arzt die Anordnungsverantwortung und die Pflegekraft die Durchführungsverantwortung Verantwortlichkeiten: Therapieverantwortung Der therapierende Arzt trägt für die Wundversorgung die alleinige Verantwortung (Therapieverantwortung) schriftlich dokumentierte Anordnung Auswahl des Dellegierungsadressaten 3

4 Verantwortlichkeiten: Durchführungsverantwortung Jeder Heilberufler, der die Wundversorgung durchführt, übernimmt für seine Tätigkeit die umfassende Verantwortung (Durchführungsverantwortung). Jeder ist für sein Tun verantwortlich! Verantwortlichkeiten: Organisationsverantwortung Die pflegerische und / oder ärztliche Leitung einer Einrichtung übernimmt bezüglich der Bereitstellung von Personal und Gerät (z.b. Matratzen, Fotoapparat ) die Verantwortung (Organisationsverantwortung). 4

5 Verantwortlichkeiten: Weiterhin gilt ärztlicher + pflegerischer Bereich haben als Treunehmer des Patienten Teampflicht für die Ausführung ihrer Arbeit besteht die Pflicht zur Qualitätssicherung speziell besteht die Verpflichtung, sich auf beliebige Weise über Fortschritte in der Heilkunst zu informieren (Fortbildungen) Pflicht zur zeitnahen + umfassenden Dokumentation der geleisteten Arbeit (Standards)! (Experten-)Standards Wer grundlos von Standardmethoden abweicht, muss Schadenersatzansprüche befürchten Standardmethoden werden durch Sachverständige definiert und orientieren sich z.b. an den Methoden der Universitätskliniken und aktueller Publikation z.b. der Fachgesellschaften. Sie sollten sich nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen richten. Standards können eine Grundlage in der Rechtssprechung sein! Beispiel Expertenstandard Dekubitusprophylaxe ( 5

6 Verantwortlichkeiten: - Pflichten in der Wundversorgung - Jede examinierte Pflegekraft hat die Pflicht, Wunden erkennen, beschreiben, einteilen und beurteilen zu können!!! Haftungsrechtliche Aspekte Haftung bei der Entstehung/dem Verursachen von Wunden durch mangelnde Risikoerfassung mangelhafte ärztliche Aufklärung Unterlassen von Prophylaxen Stürze / Verletzungen infolge Vernachlässigung der Aufsichtspflicht mangelnde Hygienemaßnahmen (z.b. bei OPs) 6

7 Haftungsrechtliche Aspekte Haftung bei Versorgung bestehender Wunden fehlerhafte oder keine operative Versorgung (z.b. bei Frakturen) Hygienemängel bei der Wundversorgung mangelnde medikamentöse Therapie (z.b. Verspätete Antibiose) fehlerhafte Inspektion der Wunde nicht ordnungsgemäßen Verbandswechsel (z.b. nicht regelmäßig) Patienteneinwilligung Eine medizinische Behandlung ohne Einwilligung des Patienten verstößt nach der Praxis des Bundesgerichtes und nach Ansicht führender Juristen gegen das Selbstbestimmungsrecht und die körperlicher Integrität des Patienten. Es liegt der Tatbestand der strafbaren Körperverletzung vor, falls nicht ein besonderer Rechtfertigungsgrund wie z.b. eine Notfallsituation oder gesetzliche Vorschriften geltend gemacht werden kann. 7

8 Voraussetzungen für die Patienteneinwilligung Aufklärung des Patienten Einwilligungsfähigkeit des Patienten (geistige Reife, Einsichtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit) Kundgabe der Einwilligung durch den Patienten Entscheidend ist, dass der Einwilligende das Wesen, die Tragweite und Auswirkungen der Maßnahme voll erfasst hat. Maßnahmen bei einwilligungsunfähigen Patienten Einwilligung erfolgt hier durch gesetzliche Vertreter (Betreuer oder bevollmächtigte Person) ggf. Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht Betreuer / Bevollmächtigte handeln gemäß dem mutmaßlichen Willen und zum Wohle des Patienten Die Entscheidungen des Betreuer/des Bevollmächtigtenrichten müssen sich an die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung halten. 8

9 Widerspruchsrecht des nicht-ärztlichen Personals Darf ich als nicht-ärztliches Personal der Anordnung des Arztes widersprechen???? Widerspruchsrecht des nicht-ärztlichen Personals Grundsätzlich hat die handelnde Pflegeperson Anordnungen, deren Ausführung (für sie erkennbar) den Strafgesetzen zuwiderlaufen würde, nicht zu befolgen! (im öffentlichen Dienst, 8 BAT) Handelt die Pflegekraft gegen ihr besseres Wissen, kann sie neben dem Arzt haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn die angeordnete (fehlerhafte) Wundbehandlung zur Schädigung des Patienten führt. Die Pflegeperson übernimmt Haftung, wenn sie Aufgaben in der Wundversorgung durchführt, zu denen sie sich (objektiv betrachtet) nicht in der Lage fühlt. Hier sollte sie von dem Widerspruchsrecht gebrauch machen. 9

10 Aufgabenbereiche in der Wundversorgung Der / Die Wundmanager/in 1. Beurteilung Zuständigkeit für die Wundbeurteilung / Wunddokumentation Beurteilung des Wundverlaufs 10

11 schriftliche Wunddokumentation Grundsätzlich gilt: Pflegekräfte sollten die medizinische und pflegerische Fachsprache beherrschen und anwenden. Ziel der Dokumentation: individuelle Verlaufs- und Qualitätskontrolle forensische Absicherung Verbesserung der Therapie chronischer Wunden und Evaluierung der Behandlungsmethoden Formulare Wunddokumentation Bradenskala ausfüllen (mind. 2 x / Woche aktualisieren) Pflegerelevante Nebendiagnosen Bogen ausfüllen Dekubitusmeldebogen für die Pflegedienstleitung ausfüllen Convatec-Wundversorgungsbogen anlegen (in der Regel ab Dekubitus Grad II) 11

12 Fotodokumentation am besten digital (ITS, Chirug. Ambu.) Einwilligung des Pat. einholen und dokumentieren / Aufklärung über Ziel + Zweck der Maßnahme (ggf. Bevollmächtigter / gesetzlicher Betreuer) Meßleiste in cm Aufkleber mit Patientenname + Geburtsdatum aktuelles Tagesdatum Dokumentation in Fotonachweismappe 2. Unterstützung von Kollegen Einweisung der Kollegen in die Wundbeobachtung und modernen Wundversorgung Empfehlung einer Wundversorgung von chronischen, schlecht heilenden Wunden Ansprechpartner und Ratgeber 12

13 Produkte zur modernen Wundversorgung Convatec HCV = Hydrokolloidverbände HPV = Hydropolymere / Hydrozelluläreschaumverbände Alginate (Natrium / Calciumalginate) Hydrogele Spezialverbände Aktivkohleverbände Silberverbände 13

14 3. Moderne Wundversorgungsprodukte In Zusammenarbeit mit Klinikärzten: Beurteilung und Auswahl von modernen und evidenzbasierten Wundversorgungsprodukten 4. Kontrolle Lagerhaltung der gesamten WVP, d.h. wirtschaftliche Kontrolle über den Einsatz dieser Produkte 14

15 Empfehlung (Fachapotheker für klinische Pharmazie) Konzepte zur Wundversorgung rechtliche Aspekte moderne Wundverbände Adjuvantien zur Wundversorgung Produktevergleich Kostensituation Kontakte WB, Literatur Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15

Selbstbestimmt Leben

Selbstbestimmt Leben Ärzte im Dialog mit Patienten: Selbstbestimmt Leben Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Dr. Monika Holler Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Patientenautonomie

Mehr

Die rechtliche Verbindlichkeit der EDV-Dokumentation

Die rechtliche Verbindlichkeit der EDV-Dokumentation Die rechtliche Verbindlichkeit der EDV-Dokumentation Vortrag anlässlich des Interdisziplinären WundCongresses 2012 Referent: Rechtsanwalt Dirk M. Rothstein, Köln Köln, 22.11.2012 www.kanzleirothstein.de

Mehr

14. Ergebniskonferenz QS NRW

14. Ergebniskonferenz QS NRW 14. Ergebniskonferenz QS NRW Dr. med. Paul-Georg Behler Prof. Dr. med. Kurt Rasche Entscheidung zum palliativen Handlungsansatz Umsetzung von Leitlinienempfehlungen bei Vorliegen von Patientenverfügungen

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung

Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung Selbstbestimmung am Lebensende Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v. Gliederung des Vortrags Hintergrund der Debatte Regelungsvorschläge

Mehr

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Fortbildung beim DRK Stuttgart Bereitschaft 8 - Unter-/Obertürkheim Themenübersicht Hilfeleistungspflicht und Garantenstellung Hilfeleistungspflicht

Mehr

Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden

Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden Aktuelle Themen des Betreuungsrechts: Feststellung der

Mehr

Haftungsrechtliche Fragen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege

Haftungsrechtliche Fragen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege Auf der sicheren Seite? Haftungsrechtliche Fragen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege Rechtsanwältin Bettina Nocke-Wiechen BiG Bildungsinstitut im Gesundheitswesen Gemeinnützige GmbH - Essen

Mehr

Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v.

Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Vortragsaufbau Grundzüge des Betreuungsrechts Vorsorgevollmacht

Mehr

Delegation an nichtärztliches Personal - Auszug -

Delegation an nichtärztliches Personal - Auszug - Delegation an nichtärztliches Personal - Auszug - 1 Bitte achten Sie das geistige Eigentum und respektieren die Arbeit, die mit der Zusammenstellung der Informationen einher geht. DANKE Copyright 2015

Mehr

Umgang mit Transportverweigerung

Umgang mit Transportverweigerung Umgang mit Transportverweigerung Recht im Rettungsdienst Mit einem Bein im Gefängnis? 13. Stuttgarter Intensivkongress 09.02.2017 Transportindikation und Patientenwille + - + RD hält Transport für indiziert

Mehr

Rechtliche Aspekte eines innovativen

Rechtliche Aspekte eines innovativen Rechtliche Aspekte eines innovativen Wundmanagements Was muss, was darf, was kann? von Kath. Hochschule NRW (Köln) Prof. Dr. V. Großkopf Folie 1 Themenübersicht ht Das Risikopotential im Bereich des Wundmanagements

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und Vorsorgevollmacht Dr. Wolf Köster Innere Medizin / Hämatologie und internistische Onkologie Johanna-Etienne Krankenhaus, Neuss 2009 in Kraft getretene sgesetz uneingeschränkte Verbindlichkeit muss

Mehr

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht

Mehr

Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz

Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz Kooperationstagung zum Thema Demenz Gemeinsam für eine bessere Versorgung, Berlin, 26.09.2009 Ärztliche Behandlung Grundsätzlich Körperverletzung Nicht strafbar

Mehr

Ist Selbstbestimmung erlaubt? Medizinische Behandlung aus juristischer Sicht

Ist Selbstbestimmung erlaubt? Medizinische Behandlung aus juristischer Sicht Programm Ist Selbstbestimmung erlaubt? Medizinische Behandlung aus juristischer Sicht Einwilligung des Patienten Querbeet II 8. Wiler Symposium der SRFT 23. November 2017 Aufklärung durch den Arzt MLaw

Mehr

KOMPLEMENTÄRE PFLEGEMETHODE Auf der sicheren Seite des Rechts. 29. Jänner Aroma-Symposium des

KOMPLEMENTÄRE PFLEGEMETHODE Auf der sicheren Seite des Rechts. 29. Jänner Aroma-Symposium des KOMPLEMENTÄRE PFLEGEMETHODE Auf der sicheren Seite des Rechts 29. Jänner 2011 1. Aroma-Symposium des 1 Gabriele Latour, MSc Akademische Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege am Landesklinikum St.Pölten-Lilienfeld

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen

Mehr

Moderne Wundversorgung Modul 1-6

Moderne Wundversorgung Modul 1-6 Moderne Wundversorgung Modul 1-6 Weitere Termine für unsere Kursreihe Wundversorgung Modul 1-6 werden in der zweiten Jahreshälfte angeboten. Bei Absolvierung aller 6 Module innerhalb eines Jahres schenken

Mehr

Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe

Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe von RAín Heidrun Schinz Kanzlei Hinz, schinz@kanzlei-hinz.de Gliederung Was ist Palliative Care? Was will Palliative Care? Was ist Palliative Care aus rechtlicher

Mehr

Basiswissen Wundmanagement

Basiswissen Wundmanagement Modul 2: Wunddokumentation / Wundüberleitungsbogen Thomas Grafenkamp & Martina Hüppler Annika Schulze-Geiping Wunddokumentation und Wundüberleitungsbogen Gliederung 1. Pflegedokumentation 2. Wunddokumentation

Mehr

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten? Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten? Mag. Bettina Woschitz Wien, 18.1.2010 1 Rechtsgrundlagen 82 Z 6 ASchG: Durchführung von Schutzimpfungen, die mit der Tätigkeit

Mehr

4 Ärztliche Anordnung. Ärztliche Anordnung

4 Ärztliche Anordnung. Ärztliche Anordnung 4 Ärztliche Anordnung Ärztliche Anordnung Die Anordnungsverantwortung für medizinisch-diagnostische und therapeutische Maßnahmen trägt grundsätzlich der Arzt. Nach überwiegender Meinung ist die Durchführung

Mehr

Vorsorge für Alter und Krankheit

Vorsorge für Alter und Krankheit Vorsorge für Alter und Krankheit 2. Göttinger Erbrechttag 20. November 2010 1 Überblick Ein Gesetz zur Patientenverfügung Der Vorsorgefall Vertrauensperson Vermögen und persönliche Angelegenheiten Patientenwille

Mehr

Die Abgrenzung von Grund- und Behandlungspflege unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten

Die Abgrenzung von Grund- und Behandlungspflege unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Die Abgrenzung von Grund- und Behandlungspflege unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Dr. Alexandra Jorzig Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Mediatorin im Gesundheitswesen A. Abgrenzung

Mehr

Medizinische Eingriffe bei geistig behinderten Menschen

Medizinische Eingriffe bei geistig behinderten Menschen Helly Posselt-Wenzel Medizinische Eingriffe bei geistig behinderten Menschen PETER LANG Europaischer Vertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 1 Einleitung 11 I. Menschen mit geistiger Behinderung

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 7. Stunde: Körperverletzungsdelikte Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Überblick über die prüfungsrelevantesten Körperverletzungsdelikte 223

Mehr

Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht Silvia Böhme Dipl. Sozialarbeiterin Staatlich geprüfte Krankenschwester Staatlich geprüfte Verwaltungsfachangestellte Ausbilderin für den öffentlichen Dienst Deutsch Ukrainische Pflegeverband e.v. - Vorstandsmitglied

Mehr

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können?

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Mag. Nikolaus Herdega, MSc Ärztekammer für OÖ KAD-Stellvertreter Bereichsleiter Spitalsärzterecht & Kassenrecht 1 Einwilligung/Ablehnung

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIEN Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIE Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Neueste haftungsrechtliche Fragestellungen im modernen Wundmanagement

Neueste haftungsrechtliche Fragestellungen im modernen Wundmanagement Neueste haftungsrechtliche Fragestellungen im modernen Wundmanagement von Prof. Dr. Volker Großkopf Kath. Hochschule NRW (Köln) Prof. Dr. V. Großkopf Folie 1 und Rechtanwalt Stefan Knoch Assekuranz AG

Mehr

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte

Mehr

Umgang mit Zwangsmaßnahmen in Krankenhäusern, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen

Umgang mit Zwangsmaßnahmen in Krankenhäusern, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen Judith Scherr Umgang mit Zwangsmaßnahmen in Krankenhäusern, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen Juristische Handreichung für die Arbeit in psychiatrischen und somatischen Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Mehr

Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung

Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Fachtagung Leben und Sterben Bad Nauheim, 5. November 2014 Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Betreuung sterbender

Mehr

Fallkonferenzen Dekubitus

Fallkonferenzen Dekubitus Erfolgreiche interdisziplinäre und hierarchieüberspannende Implementierung eines Kommunikationsinstruments APS Jahrestagung 2017 Armin Hauss, RN, MScN U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N

Mehr

Hinweise zum Workshop mit Fallbeispielen Spital STSAG 20. August 2014 Anton Genna, Fürsprecher

Hinweise zum Workshop mit Fallbeispielen Spital STSAG 20. August 2014 Anton Genna, Fürsprecher Hinweise zum Workshop mit Fallbeispielen Spital STSAG 20. August 2014 Anton Genna, Fürsprecher Religion Wissenschaft, Medizin / Fortschritt Gesellschaft Erwartungen Moral Ethik Betriebswirtschaft Recht

Mehr

Anlagen. Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende

Anlagen. Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende Anlagen Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende Heileingriff Strafrecht 223 StGB: Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe

Mehr

A. Einleitung. 15. B. HauptteäL.,,...,,,...,..., 19

A. Einleitung. 15. B. HauptteäL.,,...,,,...,..., 19 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung. 5 B. HauptteäL.,,...,,,...,..., 9 I.Kapitel: Die Stellung des Betreuers... 9 (. Die Auswahl des Betreuers 9. Die verschiedenen Betreuerkategorien 9 2. Die Rangfolge der

Mehr

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung. Ein freiwilliges Vorsorgeinstrument für Sie!

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung. Ein freiwilliges Vorsorgeinstrument für Sie! Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Ein freiwilliges Vorsorgeinstrument für Sie! Inhalt Seite Patientenverfügung 3 1. Was leistet eine Patientenverfügung? 2. Wie gelangt die Patientenverfügung

Mehr

Vorsorgevollmacht. Klinikum Herford / Schwarzenmoorstraße 70 / Herford / Tel.: /94-0 Rev.-Nr.

Vorsorgevollmacht. Klinikum Herford / Schwarzenmoorstraße 70 / Herford / Tel.: /94-0  Rev.-Nr. Vorsorgevollmacht Erarbeitet vom Klinischen Komitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht den

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Überblick Die grundlegende Fragestellung Ärztliche Behandlung am Lebensende: Hilfe im Sterben und Hilfe zum Sterben

Mehr

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Juristische Aspekte Johannes Schopohl 9. Landespsychotherapeutentag Berlin Berlin, 9. März 2013 Überblick 1. Juristischer Hintergrund von

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 7. Stunde: Körperverletzungsdelikte Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Überblick über die prüfungsrelevantesten Körperverletzungsdelikte 223

Mehr

QS-Verfahren Pflege: Dekubitusprophylaxe - Ergebnisse der Bundesebene

QS-Verfahren Pflege: Dekubitusprophylaxe - Ergebnisse der Bundesebene Bund-Land-Konferenz Pflege: Dekubitusprophylaxe Jena, 20.03.2018 Kathrin Rickert und Lina Jürgens QS-Verfahren Pflege: Dekubitusprophylaxe - Ergebnisse der Bundesebene 1 Agenda 1 2 3 4 5 Bundesergebnisse

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.2012 1 Inhalt Ausgangslage Allgemeines zum Patientenrechtegesetz Änderungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abmahnung 1 Rolf Höfert. Ärztliche Anordnung 4 Rolf Höfert. Alkohol im Dienst 9 Rolf Höfert. Altenheim 11 Rolf Höfert

Inhaltsverzeichnis. Abmahnung 1 Rolf Höfert. Ärztliche Anordnung 4 Rolf Höfert. Alkohol im Dienst 9 Rolf Höfert. Altenheim 11 Rolf Höfert Inhaltsverzeichnis Abmahnung 1 Wirkungsdauer einer Abmahnung 2 Möglichkeiten des Arbeitnehmers 2 Ermahnung 3 Ärztliche Anordnung 4 Alkohol im Dienst 9 Altenheim 11 Personelle Anforderungen für Heime 11

Mehr

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung? Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages

Mehr

II. 14 Betreuungsrecht

II. 14 Betreuungsrecht II. 14 Betreuungsrecht Sinn & Zweck 1. Betreuung dient dazu, Rechtshandlungen im Namen des Betreuten zu ermöglichen, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann, und wird zeitlich und sachlich für entsprechende

Mehr

Kurzvortrag: Der Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Arzthaftungsprozess. Referent: RA Mirko Becker Fachanwalt für Medizinrecht

Kurzvortrag: Der Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Arzthaftungsprozess. Referent: RA Mirko Becker Fachanwalt für Medizinrecht Kurzvortrag: Der Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Arzthaftungsprozess Referent: RA Mirko Becker Fachanwalt für Medizinrecht Es passiert immer wieder und seit Jahren mit steigender Tendenz:[ ] Exakte

Mehr

Wie können ethisch gut begründete Entscheidungen am Lebensende getroffen werden?

Wie können ethisch gut begründete Entscheidungen am Lebensende getroffen werden? Georg Marckmann Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Vizepräsident Landesethikkomitee Südtirol Wie können ethisch gut begründete Entscheidungen am Lebensende getroffen werden? Vorstellung

Mehr

Beratung & Schulung im Gesundheitswesen Iris Mühlberg. Schulungsangebot: Pflege von Menschen mit chronischen Wunden.

Beratung & Schulung im Gesundheitswesen Iris Mühlberg. Schulungsangebot: Pflege von Menschen mit chronischen Wunden. Examinierte Krankenschwester Wundexpertin ICW / Wundfachberaterin Referentin Tel. 0152 53674847 Fax: 039298 693162 irismuehlberg@gmail.com Beratung & Schulung im Gesundheitswesen Iris Mühlberg Schulungsangebot:

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA Klinische Abteilung für allgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin Univ.-Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Medizinische Universität

Mehr

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität

Mehr

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie?

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie? Die Patientenverfügung Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung aus notarieller Sicht

Mehr

Das neue QS-Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen (QSWI)

Das neue QS-Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen (QSWI) Dr. Dr. Alexander Steiner Das neue QS-Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen (QSWI) 1 Agenda 1 2 3 4 5 Beschluss des G-BA vom 17.12.2015 Das Verfahren QSWI in der gesetzlichen

Mehr

Haftung für Pflegefehler im Bereich der modernen Wundversorgung

Haftung für Pflegefehler im Bereich der modernen Wundversorgung Haftung für Pflegefehler im Bereich der modernen Wundversorgung Referent: Timm Laue-Ogal - AnwälteHaus Osnabrück - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht 1 Worum geht es? Haftungsfragen im Spannungsfeld

Mehr

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht Vorsorgevollmacht/Betreuung : Worum geht es? Ganz oder teilweise fehlende Handlungs- bzw. Geschäftsfähigkeit in

Mehr

Vortrag Vorsorgemöglichkeiten

Vortrag Vorsorgemöglichkeiten Eric Thormählen Betreuungsstelle Stadt Oldenburg 1 Vortrag Vorsorgemöglichkeiten Eric Thormählen Betreuungsstelle Stadt Oldenburg Eric Thormählen Betreuungsstelle Stadt Oldenburg 2 Individuelle Vorsorgemöglichkeiten

Mehr

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie. Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,

Mehr

Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Qualitätsberichte der Krankenhäuser Qualitätsberichte der Krankenhäuser Was sie bieten und wie sie sich nutzen lassen Stand: Januar 2016 8 Kapitel 2: So ist ein Qualitätsbericht aufgebaut Was findet man wo im Qualitätsbericht? Der Inhalt

Mehr

Wie stehen Sie zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014

Wie stehen Sie zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014 Wie stehen Sie zur ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014 Start der Umfrage: 26. Februar 2014 Ende der Befragung: 20. März 2014 Zielgruppe: Niedergelassene und

Mehr

Gegenwart und Zukunft im Wundmanagement

Gegenwart und Zukunft im Wundmanagement Gegenwart und Zukunft im Wundmanagement Aktuelle Versorgungssituation von Patienten mit chronischen Wunden in Österreich aus der Sicht der Pflege. Entwicklungen und Zukunftsaussichten im Wundmanagement

Mehr

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten Herzlich Willkommen! Patientenrechte Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten AOK-Bezirksdirektion Ludwigsburg-Rems-Murr Ralf Lackner / CC Besondere Leistungen 03.07.2017 / Ludwigsburg Agenda 1

Mehr

Prof. jur. Konrad Stolz Hochschule Esslingen. Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz technischer Hilfen in der Pflege

Prof. jur. Konrad Stolz Hochschule Esslingen. Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz technischer Hilfen in der Pflege Prof. jur. Konrad Stolz Hochschule Esslingen Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz technischer Hilfen in der Pflege Grundsatz: Pflegerische Maßnahmen und technische Hilfen bedürfen (ebenso

Mehr

Patienten- Information. Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Patienten- Information. Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patienten- Information Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung PDer Notfall sollte Sie auch in rechtlicher Hinsicht a ve nicht unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte

Mehr

Mag. Werner Massinger

Mag. Werner Massinger Dekubitus und Dekubitusprophylaxe theoretische und praktische Anforderungen (Ausbildung, Recht und Praxis) Gliederung des Vortrags Rahmenbedingungen der Ausbildung Rechtliche Grundlagen der Berufsausübung

Mehr

Inhalt Vorwort Patientenverfügung Vorsorgevollmacht

Inhalt Vorwort Patientenverfügung Vorsorgevollmacht 4 Inhalt 6 " Vorwort 7 " Patientenverfügung 8 " Patientenverfügung dafür brauchen Sie sie 9 " Was Sie verfügen können 11 " Wie wirksam ist die Patientenverfügung? 18 " Ziele der Patientenverfügung 19 "

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 Ärztliche Behandlung nach dem 3. BtÄndG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 1 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Ärztliche Behandlungsmaßnahmen Hintergrund: Die Sterbehilfe -Debatte Der Vertreter

Mehr

Der vulnerable Urteilsunfähige

Der vulnerable Urteilsunfähige Der vulnerable Urteilsunfähige ROGGO Antoine PD Dr. med. Dr. iur. FMH Chirurgie und FMH Intensivmedizin Agenda Allgemeine Informationen Der vulnerable Urteilsunfähige Vorsorgeauftrag versus Patientenverfügung

Mehr

Dokumentation. Dokumentation

Dokumentation. Dokumentation Dokumentation 77 D Dokumentation Die Pflegedokumentation, ob in Papierform oder EDV-gestützt, gehört zu den selbstverständlichen Instrumenten der Pflege. Pflegende haben ihre Aufgaben eigenverantwortlich

Mehr

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Die Würde des Menschen ist unantastbar es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig. Susanne Moritz (wissenschaftl. Mitarbeiterin Uni Regensburg)

Mehr

Inhalt. Vorwort zur 3. Auflage 5. Einleitung Gesetzliche Grundlagen zur Dokumentation Qualitätsmanagement 23

Inhalt. Vorwort zur 3. Auflage 5. Einleitung Gesetzliche Grundlagen zur Dokumentation Qualitätsmanagement 23 Inhalt Vorwort zur 3. Auflage 5 Einleitung 13 1 Gesetzliche Grundlagen zur Dokumentation 15 1.1 Wunddokumentation und Qualitätssicherung 17 1.1.1 Sozialgesetzbuch SGB XI Soziale Pflegeversicherung 17 1.1.2

Mehr

Betreuungsrecht und Patientenverfügungen

Betreuungsrecht und Patientenverfügungen Betreuungsrecht und Patientenverfügungen Ernst Bühler, Rita Kren, Konrad Stolz Betreuungsrecht und Patientenverfügungen Praktische Informationen für Ärzte und Interessierte 5., aktualisierte Auflage Autoren

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Aspekte der Fixierung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie straf- und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Übersicht

Mehr

PFLEGERECHT. Recht im Arbeitsalltag von Pflegekräften im Heim

PFLEGERECHT. Recht im Arbeitsalltag von Pflegekräften im Heim PFLEGERECHT Recht im Arbeitsalltag von Pflegekräften im Heim Austauschtreffen für gerontopsychiatrische Pflegefachkräfte Achim Uhl, M.Sc. 19.04.2018 Heilbronn AGENDA Dekubitus Medikation Betreuung 2 DEKUBITUS

Mehr

Auszug aus den Inhalten:

Auszug aus den Inhalten: Pflegeexperte Stoma Kontinenz Wunde nach dem Curriculum der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde e.v. Inklusive Basisseminar Wundexperte ICW/TÜV Ziele / Inhalt Pflegepersonal in allen Fachdisziplinen

Mehr

Wer haftet für den Keim?

Wer haftet für den Keim? Wer haftet für den Keim? Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (England) www.grafpartner.com Folien zum Download auf www.grafpartner.com Der Anwalt für Arztrecht Arzt schuldet dem Patienten:

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt a.m. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notarin Bettina Schmidt Rechtsanwältin Sonja Reiff KANZLEI SCHMIDT & KOLLEGEN Rechtsanwälte Notarin Frankfurt

Mehr

3 Autonomie... 5 I. Einleitung... 5 II. Autonomiekonzept aus verfassungsrechtlicher und privatrechtlicher

3 Autonomie... 5 I. Einleitung... 5 II. Autonomiekonzept aus verfassungsrechtlicher und privatrechtlicher Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Problemstellung... 1 2 Gang der Untersuchung... 3 3 Autonomie... 5 I. Einleitung... 5 II. Autonomiekonzept aus verfassungsrechtlicher und privatrechtlicher Sicht...

Mehr

Wundversorgung. Lösungen, die verbinden

Wundversorgung. Lösungen, die verbinden Wundversorgung Lösungen, die verbinden Inhaltsverzeichnis Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 9 Unsere Leistungen Wundmanagement Einsparpotenziale Dienstleistungsablauf Schulungen 3 Unsere Leistungen

Mehr

Was kann die Pflege bei Diabetikern leisten? Diabetesberatung S. Gabi Schulze

Was kann die Pflege bei Diabetikern leisten? Diabetesberatung S. Gabi Schulze 3.er Treffen der Wundspezialisten 19-03-2019 Diabetes Update 2017 Was kann die Pflege bei Diabetikern leisten? Diabetesberatung S. Gabi Schulze Themen Facetten im Pflegealltag Aufgaben im Pflegealltag

Mehr

Dies ist eine Überschrift Über maximal zwei Zeilen

Dies ist eine Überschrift Über maximal zwei Zeilen Bedeutung und Tragweite von Patientenverfügungen und medizinischen Vorsorgevollmachten 15.03.2017 VHS Essen: Vorsorge im Krankheitsfall selbstbestimmt Dr. Max planen Müller-Mustermann und leben Privatautonomie

Mehr

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament)

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum Hinweis: Bitte Zutreffendes ankreuzen und Nichtzutreffendes durchstreichen! Ich bitte um

Mehr

Auszug aus den Inhalten:

Auszug aus den Inhalten: Pflegeexperte Stoma Kontinenz Wunde nach dem Curriculum der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde e.v. Inklusive Basisseminar Wundexperte ICW/TÜV Ziele / Inhalt Pflegepersonal in allen Fachdisziplinen

Mehr

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht: Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,

Mehr

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher

Mehr

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien

Mehr

Nationale Expertenstandards der Pflege. im Klinischen Pfad

Nationale Expertenstandards der Pflege. im Klinischen Pfad Nationale Expertenstandards der Pflege Pflegerische Basiselemente im Klinischen Pfad 1 -Silja Tuschy (Diplompflegewirtin (FH) - Prozessmanagement e.v. Themen - Definition Klinischer Pfad - übliche pflegerische

Mehr

D7/d Patientenverfügung. Was ist eine Patientenverfügung?

D7/d Patientenverfügung. Was ist eine Patientenverfügung? D7/d68483 Patientenverfügung Was ist eine Patientenverfügung? Mit einer Patientenverfügung kann man dem Arzt Anweisungen für die Behandlung geben, für den Fall, dass man im Zeitpunkt der Behandlung nicht

Mehr

Die neue Zertifizierung für Krankenhäuser zur Behandlung von Patienten mit der Nebendiagnose Diabetes

Die neue Zertifizierung für Krankenhäuser zur Behandlung von Patienten mit der Nebendiagnose Diabetes 6. Herbsttagung der Deutschen Diabetes Gesellschaft Berlin, 16.-17.11.2012 BVDK-Symposium: Diabetologische Versorgung im Krhs. Die neue Zertifizierung für Krankenhäuser zur Behandlung von Patienten mit

Mehr

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Unternehmensnachfolge VDAW Verbandstag 4. Juni 2016

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Unternehmensnachfolge VDAW Verbandstag 4. Juni 2016 Gemeinsam erfolgreich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Unternehmensnachfolge VDAW Verbandstag 4. Juni 2016 1 Ausgangssituation bei Handlungsunfähigkeit heute Letztwillige Verfügung Handlungsunfähigkeit

Mehr

Gliederung des Vortrags

Gliederung des Vortrags Künstliche Ernährung bei Wachkoma und Demenz: Gebotene Grundversorgung oder sinnlose Leidensverlängerung? Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v. Hospiz-Forum, 10.10.2007 Gliederung des

Mehr

Die Kriterien zur Prüfung der Qualität in einem Pflegeheim

Die Kriterien zur Prüfung der Qualität in einem Pflegeheim 1 Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst? 2 Werden erforderliche Dekubitusprophylaxen durchgeführt? 3 Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus dokumentiert? 4 Erfolgt

Mehr

Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen!

Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen! Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen! ADVANCE CARE PLANNING Primarius Univ.-Doz. Dr. Günther Weber Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin Sterbefälle in Österreich 2012 Gesamt

Mehr

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter

Mehr

Gliederung Vortrag Patientenrechte: 1. Recht auf Aufklärung

Gliederung Vortrag Patientenrechte: 1. Recht auf Aufklärung Gliederung Vortrag Patientenrechte: 1. Recht auf Aufklärung 2. Freie Arztwahl 3. Freie Krankenhauswahl 4. Recht auf Zweitmeinung und Arztwechsel 5. Recht auf Behandlungsdokumentation 1 6. Recht auf Einsicht

Mehr

Impfmüdes Österreich. Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum. Wilhelm Frank

Impfmüdes Österreich. Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum. Wilhelm Frank Impfmüdes Österreich Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum Wilhelm Frank Der Beruf des Arztes 2. (1) Der Arzt ist zur Ausübung der Medizin berufen. (2) Die Ausübung

Mehr

Beizeiten vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. RA Dr. Pierre Kago

Beizeiten vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. RA Dr. Pierre Kago Beizeiten vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung 1,3 Mio Heutzutage 3,0 Mio in 2050 Menschen, die Ihren Alltag aufgrund

Mehr

Patientenverfügung: Die neue Rechtslage nach dem 3. BtÄndG 2009 VGT Nord Güstrow 24.-26.9.2009 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Problemhintergrund Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Der Vertreter

Mehr