Basiswissen Wundmanagement. Modul 3: Rechtliche Aspekte der Wundversorgung
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- Leonard Kuntz
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1 Modul 3: Rechtliche Aspekte der Wundversorgung Sabine Classen, Marien-Krankenhaus Schwerte Gisela Losert, Evangelisches Krankenhaus Unna Annika Schulze Geiping, gaus gmbh Rechtliche Aspekte in der Wundversorgung Gliederung: 1. Ausgangssituation 2. Verantwortlichkeiten 3. Haftungsrechtliche Aspekte 4. Selbstbestimmung des Patienten 5. Widerspruchsrecht des nicht-ärztlichen Personals 6. Wundmanager 1
2 Ausgangssituation Wundinfektionen stehen mit ca. 25 % an 2. Stelle aller nosokomialen Infektionen, sind aber für nahezu 50% der Kosten aller im Krankenhaus erworbenen Infektionen verantwortlich! Ausgangssituation Urteile bezüglich Maßnahmen gegen Wundheilungsstörungen: Beeinflussende Grunderkrankungen sind vor operativen Eingriffen ärztlicherseits festzustellen und zu behandeln (OLG Hamm, 1987) Operationen in Weichteilschwellungen oder in offenen Wunden sind, von Notfällen abgesehen, zu unterlassen (OLGHamm, 1987) Bei den ersten Anzeichen einer Wundinfektion ist eine Wundinspektion vorzunehmen, Wundabstriche zu tätigen und entsprechende Folgemaßnahmen einzuleiten (OLG Oldenburg, 1987) 2
3 Verantwortlichkeiten: Anordnungs- und Durchführungsverantwortung Grundsätzlich hat der Arzt die Anordnungsverantwortung und die Pflegekraft die Durchführungsverantwortung Verantwortlichkeiten: Therapieverantwortung Der therapierende Arzt trägt für die Wundversorgung die alleinige Verantwortung (Therapieverantwortung) schriftlich dokumentierte Anordnung Auswahl des Dellegierungsadressaten 3
4 Verantwortlichkeiten: Durchführungsverantwortung Jeder Heilberufler, der die Wundversorgung durchführt, übernimmt für seine Tätigkeit die umfassende Verantwortung (Durchführungsverantwortung). Jeder ist für sein Tun verantwortlich! Verantwortlichkeiten: Organisationsverantwortung Die pflegerische und / oder ärztliche Leitung einer Einrichtung übernimmt bezüglich der Bereitstellung von Personal und Gerät (z.b. Matratzen, Fotoapparat ) die Verantwortung (Organisationsverantwortung). 4
5 Verantwortlichkeiten: Weiterhin gilt ärztlicher + pflegerischer Bereich haben als Treunehmer des Patienten Teampflicht für die Ausführung ihrer Arbeit besteht die Pflicht zur Qualitätssicherung speziell besteht die Verpflichtung, sich auf beliebige Weise über Fortschritte in der Heilkunst zu informieren (Fortbildungen) Pflicht zur zeitnahen + umfassenden Dokumentation der geleisteten Arbeit (Standards)! (Experten-)Standards Wer grundlos von Standardmethoden abweicht, muss Schadenersatzansprüche befürchten Standardmethoden werden durch Sachverständige definiert und orientieren sich z.b. an den Methoden der Universitätskliniken und aktueller Publikation z.b. der Fachgesellschaften. Sie sollten sich nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen richten. Standards können eine Grundlage in der Rechtssprechung sein! Beispiel Expertenstandard Dekubitusprophylaxe ( 5
6 Verantwortlichkeiten: - Pflichten in der Wundversorgung - Jede examinierte Pflegekraft hat die Pflicht, Wunden erkennen, beschreiben, einteilen und beurteilen zu können!!! Haftungsrechtliche Aspekte Haftung bei der Entstehung/dem Verursachen von Wunden durch mangelnde Risikoerfassung mangelhafte ärztliche Aufklärung Unterlassen von Prophylaxen Stürze / Verletzungen infolge Vernachlässigung der Aufsichtspflicht mangelnde Hygienemaßnahmen (z.b. bei OPs) 6
7 Haftungsrechtliche Aspekte Haftung bei Versorgung bestehender Wunden fehlerhafte oder keine operative Versorgung (z.b. bei Frakturen) Hygienemängel bei der Wundversorgung mangelnde medikamentöse Therapie (z.b. Verspätete Antibiose) fehlerhafte Inspektion der Wunde nicht ordnungsgemäßen Verbandswechsel (z.b. nicht regelmäßig) Patienteneinwilligung Eine medizinische Behandlung ohne Einwilligung des Patienten verstößt nach der Praxis des Bundesgerichtes und nach Ansicht führender Juristen gegen das Selbstbestimmungsrecht und die körperlicher Integrität des Patienten. Es liegt der Tatbestand der strafbaren Körperverletzung vor, falls nicht ein besonderer Rechtfertigungsgrund wie z.b. eine Notfallsituation oder gesetzliche Vorschriften geltend gemacht werden kann. 7
8 Voraussetzungen für die Patienteneinwilligung Aufklärung des Patienten Einwilligungsfähigkeit des Patienten (geistige Reife, Einsichtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit) Kundgabe der Einwilligung durch den Patienten Entscheidend ist, dass der Einwilligende das Wesen, die Tragweite und Auswirkungen der Maßnahme voll erfasst hat. Maßnahmen bei einwilligungsunfähigen Patienten Einwilligung erfolgt hier durch gesetzliche Vertreter (Betreuer oder bevollmächtigte Person) ggf. Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht Betreuer / Bevollmächtigte handeln gemäß dem mutmaßlichen Willen und zum Wohle des Patienten Die Entscheidungen des Betreuer/des Bevollmächtigtenrichten müssen sich an die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung halten. 8
9 Widerspruchsrecht des nicht-ärztlichen Personals Darf ich als nicht-ärztliches Personal der Anordnung des Arztes widersprechen???? Widerspruchsrecht des nicht-ärztlichen Personals Grundsätzlich hat die handelnde Pflegeperson Anordnungen, deren Ausführung (für sie erkennbar) den Strafgesetzen zuwiderlaufen würde, nicht zu befolgen! (im öffentlichen Dienst, 8 BAT) Handelt die Pflegekraft gegen ihr besseres Wissen, kann sie neben dem Arzt haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn die angeordnete (fehlerhafte) Wundbehandlung zur Schädigung des Patienten führt. Die Pflegeperson übernimmt Haftung, wenn sie Aufgaben in der Wundversorgung durchführt, zu denen sie sich (objektiv betrachtet) nicht in der Lage fühlt. Hier sollte sie von dem Widerspruchsrecht gebrauch machen. 9
10 Aufgabenbereiche in der Wundversorgung Der / Die Wundmanager/in 1. Beurteilung Zuständigkeit für die Wundbeurteilung / Wunddokumentation Beurteilung des Wundverlaufs 10
11 schriftliche Wunddokumentation Grundsätzlich gilt: Pflegekräfte sollten die medizinische und pflegerische Fachsprache beherrschen und anwenden. Ziel der Dokumentation: individuelle Verlaufs- und Qualitätskontrolle forensische Absicherung Verbesserung der Therapie chronischer Wunden und Evaluierung der Behandlungsmethoden Formulare Wunddokumentation Bradenskala ausfüllen (mind. 2 x / Woche aktualisieren) Pflegerelevante Nebendiagnosen Bogen ausfüllen Dekubitusmeldebogen für die Pflegedienstleitung ausfüllen Convatec-Wundversorgungsbogen anlegen (in der Regel ab Dekubitus Grad II) 11
12 Fotodokumentation am besten digital (ITS, Chirug. Ambu.) Einwilligung des Pat. einholen und dokumentieren / Aufklärung über Ziel + Zweck der Maßnahme (ggf. Bevollmächtigter / gesetzlicher Betreuer) Meßleiste in cm Aufkleber mit Patientenname + Geburtsdatum aktuelles Tagesdatum Dokumentation in Fotonachweismappe 2. Unterstützung von Kollegen Einweisung der Kollegen in die Wundbeobachtung und modernen Wundversorgung Empfehlung einer Wundversorgung von chronischen, schlecht heilenden Wunden Ansprechpartner und Ratgeber 12
13 Produkte zur modernen Wundversorgung Convatec HCV = Hydrokolloidverbände HPV = Hydropolymere / Hydrozelluläreschaumverbände Alginate (Natrium / Calciumalginate) Hydrogele Spezialverbände Aktivkohleverbände Silberverbände 13
14 3. Moderne Wundversorgungsprodukte In Zusammenarbeit mit Klinikärzten: Beurteilung und Auswahl von modernen und evidenzbasierten Wundversorgungsprodukten 4. Kontrolle Lagerhaltung der gesamten WVP, d.h. wirtschaftliche Kontrolle über den Einsatz dieser Produkte 14
15 Empfehlung (Fachapotheker für klinische Pharmazie) Konzepte zur Wundversorgung rechtliche Aspekte moderne Wundverbände Adjuvantien zur Wundversorgung Produktevergleich Kostensituation Kontakte WB, Literatur Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15
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