Dezernat 3 Recht, Sicherheit und Umweltschutz

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1 Dezernat 3 Recht, Sicherheit und Umweltschutz Stadt Chemnitz Dezernat Chemnitz Dienstgebäude Düsseldorfer Platz 1 Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Herrn Stadtrat Kai Rösler Chemnitz Datum Unser Zeichen Durchwahl Auskunft erteilt Zimmer Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Anfrage von Stadtratsmitgliedern Nr. RA-361/2011 Einnahmen und Ausgaben für Belange des Tierschutzes Sehr geehrter Herr Rösler, die Oberbürgermeisterin hat mich mit der Beantwortung Ihrer Anfrage vom beauftragt. Ihre Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche meldepflichtigen Haustiere gab/gibt es in der Stadt Chemnitz (Zeitraum , Art der Haustiere, absolute Zahlen, bitte unter Angabe der jeweils aktuellen Einwohnerzahl)? Art und Anzahl der bei der Stadt Chemnitz gemeldeten Haustiere sind in nachfolgender Tabelle 1 aufgeführt. Es wurden mit Ausnahme von Gehegewild alle diejenigen Tierarten gelistet, welche als Haustiere im Sinne des 1 Absatz 2 Nr. 2 Tierseuchengesetz i.d.f. vom 22. Juni 2004 (BGBl. I, S. 1260) gelten. Telefon Erreichbarkeit Bus kein Zugang für Fax und Straßenbahn elektronisch signierte d3@stadt-chemnitz.de Haltestelle: sowie für verschlüsselte Internet Zentralhaltestelle elektronische Dokumente

2 - 2 - Tabelle 1: Entwicklung der Haustierbestände in der Stadt Chemnitz im Zeitraum Jahr Bevölkerung * ** Art der Haustiere Equiden Rinder Schweine Schafe Ziegen Kaninchen Gänse Enten Hühner Tauben Bienenvölker Hunde * Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen; Bevölkerung am ** Quelle: Statistisches Informationssystem der Stadt Chemnitz, Bevölkerung Meldepflicht gemäß 26 (1) der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) gewerblich Meldepflicht gemäß 1a der Bienenseuchen-Verordnung Meldepflicht gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz Plan 2011

3 - 3 - Frage 2: Wie entwickelten sich in den Jahren 2006 bis die Einnahmen aus der Hundesteuer? Die Entwicklung der Einnahmen aus der Hundesteuer für den Zeitraum 2006 bis 2011 ist in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2: Entwicklung der Einnahme aus der Hundesteuer in der Stadt Chemnitz im Zeitraum Jahr Zahl gemeldeter Hunde Erträge aus der Hundesteuer in Euro (RE) (RE) (RE) (RE) (RE) (Plan) Frage 3: Welche Einnahmequellen seitens der TierhalterInnen hat die Stadt Chemnitz ggf. darüber hinaus und um welche Einnahmequellen in welcher Höhe (2006 bis ) handelt es sich dabei? Neben den Einnahmen aus der Hundesteuer erzielt die Stadt Chemnitz seitens der TierhalterInnen Erträge für die Erteilung von Zulassungen, Genehmigungen, Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Tiere, der Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren im Vollzug tierseuchen-, tierschutz-, tierkörperbeseitigungs- und tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften (im Weiteren als sonstige Erträge bezeichnet) sowie durch Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des vorgenannten Landesrechts und ortsrechtlicher Bestimmungen (Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz, Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern). Die Höhe der diesbezüglichen Einnahmen im Zeitraum 2006 bis wird in Tabelle 3 dargestellt.

4 - 4 - Tabelle 3: Entwicklung der sonstigen Erträge sowie der Einnahmen aus der Ahndung von tierhalter-/tierhaltungsassoziierten Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Chemnitz im Zeitraum Juni 2011 Jahr sonstige Erträge in Euro Einnahmen aus der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Euro Schätzwert Frage 4: Wie organisiert die Stadt Chemnitz die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren (Verwahrungspflicht, Unterbringung, Betreuung, Kostenregelungen mit Tierheimen etc.)? Die Stadt Chemnitz hat durch Vertrag vom 9. Februar 1995 i.d.g.f. vom dem Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung e.v., Chemnitz, Am Pfarrhübel 80, die Zuführung, Verwahrung und Pflege der im Stadtgebiet sichergestellten Fundtiere übertragen. Gleichsinnige Verträge mit anderen Tierschutzvereinen oder Tierheimen bestehen. Die pflegliche Unterbringung der Fundtiere durch den Tierschutzverein Chemnitz u.u. e.v. erfolgt in dessen vereinseigenem Tierheim in Chemnitz, Am Pfarrhübel 80. Das Tierheim unterliegt der behördlichen Überwachung; die Verwahrung, Unterbringung und Betreuung der Fundtiere erfolgt entsprechend den einschlägigen fundrecht- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Tierschutzverein Chemnitz u.u. e.v. erhält gemäß 7 des o.g. Vertrags jährlich einen pauschalen Geldbeitrag, mit dem alle Erstattungsverpflichtungen der Stadt Chemnitz gegenüber dem Verein u.a. auch diejenigen für Fundtiere abgegolten sind. Die Höhe der Pauschale für das laufende Kalenderjahr errechnet sich dabei vertragsgemäß aus dem Produkt der vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen per des jeweils vorletzten Jahres ermittelten Einwohnerzahl der Stadt Chemnitz einerseits und einer Einwohnerpauschale i.h.v. 46 Eurocent pro Einwohner andererseits.

5 - 5 - Frage 5: Welche Tierheime, Tierschutzvereine, Katzenhäuser oder ähnliche Einrichtungen gibt es in der Stadt Chemnitz (Trägerschaft, Einrichtung, Standort, Kapazitäten)? Dem städtischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt sind nachfolgend aufgeführte, ausschließlich in privater Trägerschaft befindliche Tierheime, Tierschutzvereine, Katzenhäuser oder ähnliche Einrichtungen mit Sitz in Chemnitz bekannt. TSV Chemnitz und Umgebung e.v. Sitz: Tierschutzzentrum Franz von Assisi Pfarrhübel Chemnitz Vereinsvorsitzende: Leiter des Tierheims: Frau Neubert Herr von Lienen Kapazität: 60 Hunde, 25 Katzen, 20 Kleinsäuger, 5 Vögel, 4 Pferdelaufboxen für landwirtschaftliche Nutztiere TSV Tierfreunde helfen Tieren in Not e.v. Sitz: Goetheweg 127 OT Röhrsdorf Chemnitz Vereinsvorsitzende: Frau Barthel Leiterin des Tierheims: Frau Barthel Kapazität: 40 Hunde, 25 Katzen, 5 Heimtiere TSV Tiere in Not Chemnitz e.v. Sitz: Johannes-Dick-Str Chemnitz Vereinsvorsitzende: Frau Leistner Leiterin des Tierheims: Frau Jähnig Kapazität: 45 Katzen, 15 Kleinsäuger, 10 Vögel, 1 Hundenotplatz für eine Übernachtung Tier und Mensch Der andere Tierschutz e.v. Sitz: Dr.-S.-Allende-Str Chemnitz Vereinsvorsitzender: Tierheim: Herr Burkert nein

6 - 6 - Tierfreunde Hund und Leben e. V. Sitz: Oberfrohnaer Str Chemnitz Vereinsvorsitzende: Tierheim: Frau Groß nein Frage 6: In welcher Form und ggf. bei monetären Leistungen welcher Höhe fördert und unterstützt die Stadt Chemnitz die Arbeit der Tierheime, Vereine etc., die Fundtiere aufnehmen und versorgen? (Bitte für die Jahre darstellen.) Frage 7: In welcher Form und ggf. bei monetären Leistungen welcher Höhe fördert und unterstützt die Stadt Chemnitz die Arbeit der Tierheime, Vereine etc., die unmittelbar in die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren eingebunden sind? (Bitte für die Jahre darstellen.) Beide Fragen werden im Kontext beantwortet, da alle Tierheime, Vereine etc. im Stadtgebiet Chemnitz unabhängig bestehender Vertragsbeziehungen der Stadt zu einem einzelnen Tierschutzverein grundsätzlich gleichberechtigt behandelt werden. Zuvorderst unterstützt die Stadt Chemnitz die Arbeit der Tierheime, Vereine etc. durch eine fachlich fundierte Informations- und Beratungstätigkeit ihrer Verwaltung, u.a. zum Betrieb der Tierheime, zur Sachkunde von Personen, die Umgang mit Tieren haben, zu eigenen Fördervorhaben (Katzenkastrationsprogramm) und Förderprogrammen Dritter z.b. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes des Freistaates Sachsen. Dem Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung e.v. bezahlt die Stadt die Kosten für die Erfüllung hoheitlicher kommunaler oder sonstiger Aufgaben mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 0,46 /Einwohner der Stadt Chemnitz. Grundlage für die Zahlung ist der Vertrag mit dem Verein vom (siehe auch Antwort zu Frage 4). Folgende Beträge wurden bzw. werden im Zeitraum an den Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung ausgezahlt: 2006 (RE) (RE) (RE) (RE) (RE) (Plan) Seit dem Jahr 2007 erhält der Tierschutzverein Tiere in Not e.v. jährlich einen städtischen Zuschuss i.h.v für laufende Zwecke im Zusammenhang mit dem Betrieb des vereinseigenen Tierheims. Und schließlich fördert die Stadt Chemnitz die zwangsweise Kastration von durch Chemnitzer Tierschutzvereine sichergestellten verwilderten Katzen indirekt (Abrechnung mit den tierärztlichen Praxen im Stadtgebiet). Dafür wurden im Zeitraum folgende Mittel aufgewendet.

7 (RE) (RE) (RE) (RE) (RE) (per ) Mit freundlichen Grüßen Miko Runkel Bürgermeister

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