Pflichtenheft. Evaluation der Arbeitsmarktsituation und Weiterbildungsperspektive. mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) SBFI, September 2014

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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Subventionen und Projektfinanzierung SBFI, September 2014 Evaluation der Arbeitsmarktsituation und Weiterbildungsperspektive von Absolventen und Absolventinnen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) Pflichtenheft

2 Inhalt 1 AUSGANGSLAGE HINTERGRUNDINFORMATIONEN DIE ZWEIJÄHRIGE BERUFLICHE GRUNDAUSBILDUNG MIT EIDGENÖSSISCHEM BERUFSATTEST ZIELSETZUNG, HYPOTHESEN UND NUTZEN DER EVALUATION EVALUATIONSGRUNDLAGEN UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND UND FRAGESTELLUNGEN BEFRAGUNG DER ABSOLVENTEN UND ABSOLVENTINNEN MIT EINEM EBA, EFZ ODER EINER ANLEHRE Grundgesamtheit und Stichprobe Befragungstechnik Fragebogen DATENGRUNDLAGE DOKUMENTE FORMALE ASPEKTE BEGLEITGRUPPE UND ZUSAMMENARBEIT MIT DER AUFTRAGGEBERIN ZEITPLAN MEILENSTEINE INHALT DER OFFERTE ZUSCHLAGSKRITERIEN FRAGEN ZUR OFFERTSTELLUNG KOSTENDACH EINREICHUNG, KONTAKTPERSON VERTRAGSBEDINGUNGEN ABKÜRZUNGEN...11 EBA-ABSCHLÜSSE NACH BERUF /11

3 1 Ausgangslage 1.1 Hintergrundinformationen Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) misst der Evaluationstätigkeit einen hohen Stellenwert bei. Der Bundesrat hat die Ämter, die Departemente und die Bundeskanzlei aufgefordert, eine Amtsstrategie für Wirksamkeitsüberprüfungen zu entwickeln sowie die verantwortlichen Stellen mit den notwendigen Ressourcen zur Durchführung und Begleitung der Wirksamkeitsüberprüfungen auszustatten. 1,2 Für die Berufsbildung wird in Artikel 66 der Berufsbildungsverordnung (BBV) festgehalten, dass die Gewährung eines Beitrags für Projekte an die Evaluation der unterstützten Massnahmen gebunden ist. Das Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht schliesslich vor, dass die Entwicklung der Berufsbildung kontinuierlich überprüft werden muss. Das vorliegende Dokument dient den interessierten Personen und Unternehmen als Pflichtenheft und Arbeitsgrundlage für die Offertstellung. Es erläutert den Hintergrund des Auftrags, den Inhalt des Mandats, die Projektorganisation und informiert über die Form der Offerte. 1.2 Die zweijährige berufliche Grundausbildung mit eidgenössischem Berufsattest Die Entwicklung einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) gehört zu den wichtigsten Neuerungen der jüngsten Berufsbildungsreform, die mit Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) am 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt wurde. Seither sind mehr als 42 EBA- Ausbildungen endstanden und bis 2015 wird es in den meisten Ausbildungsfeldern eine zweijährige berufliche Grundbildung geben 3. Mit dem Berufsattest wurde ein qualifizierendes Bildungsangebot geschaffen, das sich vorwiegend an praktisch begabte Personen richtet und im Gegensatz zu den ehemaligen Anlehren zu einem eidgenössischen Abschluss und schweizweit einheitlichen Kompetenzen führt. Das SBFI hat im Leitfaden 4 zur EBA-Ausbildung Grundsätze hinsichtlich Zielsetzung, Ausgestaltung und Durchführung der EBA- Ausbildung formuliert. Die Ausbildungen basieren auf eigenständigen, arbeitsmarktorientierten Berufsprofilen und gewährleisten gleichzeitig Anschlusslösungen zu den drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ. Das Ausbildungsangebot des EBA soll zudem zu einem sukzessiven Rückgang der Anlehren führen und einem steigenden Anteil von Jugendlichen eine zertifizierte, nachobligatorische Ausbildung ermöglichen. Die zweijährigen beruflichen Grundbildungen sind Teil der Schweizer Berufsbildungssystematik. Sie befinden sich aber auch in einem Spannungsfeld zwischen den individuellen Bedürfnissen von schulisch schwächeren Personen und den Anforderungen des Arbeitsmarkts. Das heisst: Die Ausbildung soll den Lernenden Kompetenzen vermitteln, die ihnen gute Chancen auf eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt bieten. 1 Schweizerischer Bundesrat (2004): Umsetzung von Artikel 170 BV/Verstärkung der Wirksamkeitsüberprüfung, Bern. 3. November. 2 Bundesamt für Justiz (2006): Entscheide des Bundesrats vom 3. November 2004 zur Verstärkung der Wirksamkeitsüberprüfungen bei Bundesrat und Bundesverwaltung (ergänzt durch die Empfehlungen der Generalsekretärenkonferenz (GSK) vom 19. Dezember 2005 über Qualitätsstandards). Konsolidierte Übersicht über die Entscheide. Empfehlungen zum Zeitpunkt der Umsetzung, Bern. 3 Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest. Leitfaden. SBFI (Hrsg.). 2. Auflage Januar Ebd. 3/11

4 Der Bund liess die zweijährige berufliche Grundbildung rund fünf Jahre nach Einführung ein erstes Mal evaluieren 5. Im Fokus der Evaluation standen damals der Übertritt von der obligatorischen Schule in eine EBA-Grundbildung und die Ausbildung in den Betrieben, Berufsfachschulen und überbetrieblichen Kursen. Zum Übertritt und langfristigen Verbleib im Arbeitsmarkt von Absolventen und Absolventinnen mit EBA konnten wegen der kurzen Zeitdauer seit Einführung des EBA keine verlässlichen Aussagen gemacht werden. Der Bundesrat empfiehlt deshalb in seinem im September 2013 veröffentlichten Bericht «Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung» diese Lücke zu schliessen und die Entwicklung der zweijährigen beruflichen Grundbildung erneut zu evaluieren. 2 Zielsetzung, Hypothesen und Nutzen der Evaluation Die Evaluationsergebnisse sollen aussagekräftige und repräsentative Erkenntnisse zur Arbeitsmarktfähigkeit von Absolventen und Absolventinnen mit EBA liefern. Entsprechend sollen im Rahmen der zweiten Evaluationsphase der Einstieg in den Arbeitsmarkt und der berufliche Verbleib von Absolventen und Absolventinnen mit einer zweijährigen beruflichen Grundbildung ausführlich untersucht werden. Überdies sollen Fragen zur Durchlässigkeit und zum lebenslangen Lernen beantwortet werden. Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe oder die Erfolgsquoten der EBA-Ausbildung (Output) sind ebenfalls in die Evaluation einzubeziehen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Ausgangslange und Zielsetzung wurden für den vorliegenden Untersuchungskontext folgende Hypothesen formuliert. Sie gilt es im Rahmen der Evaluation zu überprüfen. H1: Die Einführung der EBA-Ausbildung führt allgemein zu einem höheren Bildungsniveau und zu mehr Sek II Abschlüssen. H2: Das EBA ist Teil der Berufsbildungssystematik. Gemäss dem Prinzip «Kein Abschluss ohne Anschluss» gewährleistet auch das Berufsattest die Durchlässigkeit zu anderen eidgenössischen Abschlüssen und führt auf diesem Weg zu einer Höherqualifizierung. Insbesondere gute EBA-Absolventen und Absolventinnen nutzen die Möglichkeit, ein EFZ anzuhängen. H3: Die Absolventen und Absolventinnen einer zweijährigen beruflichen Grundbildung haben auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen und verfügen über die nötigen Kompetenzen, um den Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden. H4: Das Risiko, arbeitslos zu werden, ist nach einer Attestlehre nicht höher, als wenn man eine Lehre mit EFZ gemacht hat, aber tiefer als mit eine Anlehre. Die Evaluation ist somit summativ auszurichten. Der Fokus liegt in erster Linie auf dem Output, Outcome und Impact. Die Erkenntnisse aus der Evaluation werden dem Bundesrat, der Politik und den verschiedenen Akteuren in der beruflichen Grundbildung als Orientierungsgrundlage dienen und leisten einen Beitrag an die Qualitätsentwicklung in der beruflichen Grundbildung. 5 Stern, S. / Marti, C. / von Stokar, T. / Ehrler, J. [BBT Hrsg.]: Evaluation der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit EBA Schlussbericht, Zürich/Lausanne /11

5 3 Evaluationsgrundlagen 3.1 Untersuchungsgegenstand und Fragestellungen Die Überprüfung der Hypothesen soll einerseits an einschlägigen Arbeitsmarktindikatoren erfolgen. Anderseits soll auch aufgezeigt werden, wie gut sich die Absolventen und Absolventinnen mit Berufsattest im Vergleich zu anderen Qualifikationsprofilen (EFZ, Anlehre) auf dem Arbeitsmarkt positionieren und integrieren können. Es ist ein Vergleichsgruppendesign anzustreben. Obwohl der Hauptfokus der Untersuchung auf den Arbeitsmarktchancen und der Arbeitssituation von EBA-Absolventen und Absolventinnen liegt, sollen auch Aspekte der Ausbildung einbezogen werden. Zum Zeitpunkt der ersten Evaluation war die EBA-Ausbildung noch wenig etabliert und nur wenige Berufsfelder boten zweijährige berufliche Grundbildungen an. Die Öffnung des Blickfelds erlaubt zudem, auch Aussagen hinsichtlich der Etablierung der EBA (Entwicklung der Lehrverhältnisse und Ausbildungsbereitschaft der Betriebe) und der Zielgruppenerreichung (erlaubt die EBA den Sekundarschülern und Schülerinnen auf Niveau Grundansprüche einen Direkteinstieg) zu machen. Folgende Wirkungsbereiche, Fragestellungen und Indikatoren sind Gegenstand der Evaluation: Tabelle 1: Wirkungsbereiche, Fragestellungen und Indikatoren Wirkungsbereich Fragestellung Indikator Zielgruppenerreichung Ausbildungsqualität Durchlässigkeit Einstieg in den Arbeitsmarkt Beruflicher Verbleib Welche Jugendlichen u. junge Erwachsenen machen eine EBA- Ausbildung? Was war ihre Vorbildung? Kann das EBA eine ebenso hohe Erfolgsquote wie das EFZ verzeichnen? Wie gut können die Absolvent/innen mit EBA die Durchlässigkeit des Berufsbildungssystems nutzen? Welche EBA-Absolvent/innen machen eine Weiterbildung und was motiviert sie dazu? Wie gut sind die Chancen der EBA- Absolvent/innen nach Abschluss ihrer Ausbildung, eine Stelle zu finden? Reichen die Kompetenzen der EBA- Ausbildung, um in der Arbeitswelt bestehen zu können? Vorbildung der EBA-Lernenden. Quote der Lehrabbrüche, Anteil Lehrstellenwechsler im gleichen Beruf oder in einen andern Beruf, Anteil Niveauwechsler in ein EFZ. Anzahl bestandener QV im Verhältnis zu allen Prüfungsteilnehmenden und im Vergleich zum EFZ. Anzahl EBA-Abgänger/innen, die ein EFZ anhängen im Verhältnis zu allen Abgänger/innen eines Jahrgangs. Anzahl EBA-Absolvent/innen, die seit Abschluss eine Weiterbildung begonnen bzw. abgeschlossen haben, im Verhältnis zu allen EBA- Absolvent/innen. Motivationsfaktoren/Gründe, die dazu führen, eine EFZ-Ausbildung anzuhängen oder eine andere Weiterbildung zu machen bzw. dies nicht zu tun. Anzahl EBA-Absolvent/innen, die in ihrem Ausbildungsberuf eine Stelle finden im Verhältnis zu allen Absolvent/innen eines Jahrgangs. Dauer der Stellensuche Anteil Weiterbeschäftigungen im Lehrbetrieb Arbeitsmarktindikatoren: - Erwerbsquote - Erwerbslosenquote - Erwerbsverzichtsquote - Stellensuchende - Teilzeit (über-/unterbeschäftigt) 5/11

6 Qualifikationsverwertung Ausbildungsbereitschaft der Betriebe Wie sehen die Berufskarrieren von EBA-Absolvent/innen aus? Wie hoch ist ihr Erwerbseinkommen? Wie zufrieden sind die Absolvent/innen mit ihrer Erwerbstätigkeit? Führt die Einführung des EBA allgemein zu einem höheren Bildungsniveau und zu mehr Sek II Abschlüssen? - Form des Arbeitsvertrags (befristet/unbefristet) - Berufliche Stellung Anteil EBA-Absolvent/innen, die in ihrem gelernten oder einem verwandten Beruf tätig sind. Arbeitsmobilität: - Anzahl Stellenwechsel - Grund für letzten Stellenwechsel - Jobwechsel innerhalb des Unternehmens - Dauer der Beschäftigung im Betrieb Erwerbseinkommen Anteil der EBA-Absolvent/innen, die mit ihrer Erwerbstätigkeit zufrieden sind. Entwicklung der Anzahl Lehrverhältnisse. 3.2 Befragung der Absolventen und Absolventinnen mit einem EBA, EFZ oder einer Anlehre Die Datenlagen der amtlichen Statistik ist derzeit nicht ausreichend, um einschlägige Aussagen zu den zentralen Untersuchungsinteressen machen zu können. Es soll deshalb eine repräsentative Befragung bei den Absolventen und Absolventinnen mit einem EBA, EFZ oder einer Anlehre durchgeführt werden. Es wird erwartet, dass dafür mit einem professionellen Befragungsinstitut zusammengearbeitet wird, wenn die entsprechenden Kompetenzen und die notwendige Infrastruktur in der eigenen Unternehmung nicht vorhanden sind Grundgesamtheit und Stichprobe Zur Grundgesamtheit für die angestrebte Befragung gehören sämtliche Personen, die zwischen 2011 und 2013 entweder ein EBA, ein EFZ oder eine Anlehre abgeschlossen haben 6. Indem alle drei Ausbildungsniveaus zur Grundgesamtheit zählen, kann überprüft werden, inwiefern sich die drei Gruppen hinsichtlich der Untersuchungsmerkmale (Arbeitslosigkeit, Einkommen, Zufriedenheit etc.) unterscheiden. Voraussetzung ist, dass für das Merkmal «Bildungsniveau» eine disproportional geschichtete Stichprobe gezogen wird. Das heisst: Die Anteile der Absolvent/innen mit einer EBA oder Anlehre sind in der Stichprobe höher als in der Grundgesamtheit. Dieses Vorgehen erlaubt, da die Absolventen und Absolventinnen mit EBA und Anlehre gegenüber dem EFZ eine relativ kleine Gruppe sind, präzisere Schätzungen. Zu ausgewählten Indikatoren sollen zudem Analysen aufgeschlüsselte nach den neun Berufen (siehe Liste im Anhang) mit mehr als 200 EBA-Abschlüssen pro Jahren möglich sein. Insgesamt sollen rund Absolventen und Absolventinnen mit einer beruflichen Grundbildung in allen Sprachregionen der Schweiz befragt werden. Als Grundlage für die Ziehung der Stichprobe kann das Stichprobenregister des BFS verwendet werden. Entsprechende Abklärungen mit dem BFS sind bereits erfolgt. Die Voraussetzung, die Personen, die 6 Die Wahl, die letzten vier Absolventenkohorten zu befragen, lässt sich dadurch begründen, dass sich (1) die EBA-Ausbildung in den letzten Jahren weiter etabliert hat. (2) 2011 haben erstmals mehr als 4000 Absolvent/innen ein EBA abgeschlossen. (3) Bei mindestens einer Kohorte haben die Absolvent/innen, die ein EFZ angehängt haben, dieses bis zum Befragungszeitpunkt abgeschlossen. (4) Für zwei Kohorten (2011 und 2012) stehen aus der Bildungsstatistik Verlaufsdaten zur Verfügung. 7 Vertrauensbereich für die beiden Ausbildungsniveaus EFZ und EBA max. +/- 1.5%. 6/11

7 zwischen 2011 und 2013 ein EFZ, eine EBA oder eine Anlehre abgeschlossen haben, eruieren zu können, ist ebenfalls gegeben. Das BFS zieht die Stichprobe und stellt die Adressen und Telefonnummern für die Befragung zur Verfügung. Tabelle 2: Grundgesamtheit und Stichprobe Ausbildungsniveau Anzahl Absolvent/innen Anteil Grundgesamtheit Insgesamt % EFZ % EBA % Anlehrausweise % Stichprobe Insgesamt % EFZ % EBA % Anlehrausweise % Befragungstechnik Um sicherzustellen, dass die Fragen auch von praktisch begabten Jugendlichen verstanden und beantwortet werden, müssen die Interviews telefonisch mit Hilfe des Computers (CATI) durchgeführt werden. Dadurch wird zudem gewährleistet, dass auch tatsächlich Interviews realisiert werden können. Eine Festnetznummer ist im Stichprobenregister des BFS enthalten. Die Befragungsdauer sollte etwa 20 Minuten, keinesfalls länger als 30 Minuten dauern. Gewisse Merkmale (Geschlecht, Nationalität, Jahrgang etc.) sind zudem im Stichprobenregister enthalten und müssen daher nicht mehr abgefragt werden. Die Interviews sollen in allen drei Landessprachen geführt werden Fragebogen Die in Tabelle 1 definierten Indikatoren bilden die Grundlage für die Fragebogenkonstruktion. Fragen, welche die Arbeitsmarktchancen und die Erwerbssituation betreffen, sollen sich an den SAKE- Fragebogen anlehnen. Dies lässt sich dadurch bergründen, dass ein grosser Teil der SAKE-Fragen international anerkannten Definitionen und Nomenklaturen entspricht. Neue Fragen müssen indes für die Bereiche Weiterbildung (teilweise), Motivation für eine Weiterbildung und Arbeitszufriedenheit entwickelt werden. Wobei teilweise auch auf erprobte Fragen, die bereits in anderen Studien verwendet und getestet wurden, zurückgegriffen werden kann. 3.3 Datengrundlage Neben den Befragungsdaten sollen auch Daten der Bildungsstatistik Schweiz analysiert werden. Dazu gehören insbesondere die Lernendenstatistik und die Statistiken der beruflichen Grundbildung und der Bildungsabschlüsse. Das SBFI wird den Zugang zu den Datengrundlagen sowie zum Stichprobenregister des BFS sicherstellen. Lernendenstatistik Die Erhebungseinheit ist der/die Lernende. Es handelt sich um eine Vollerhebung. Die Verantwortung liegt bei den Kantonen und die Datenlieferung ist obligatorisch. Die Statistik macht Angaben zum Schulniveau (erweiterte Ansprüche, Grundansprüche und besonderer Lehrplan; Geschlecht, Lehrplanstatus, Staatsangehörigkeit, Bildungstyp). Referenzdatum ist ein Stichtag. Diese Daten können Informationen zur Vorbildung der EBA-Absolventen und Absolventinnen liefern. 7/11

8 Statistik der beruflichen Grundbildung (SBG) Auch die Statistik der beruflichen Grundbildung ist eine Vollerhebung, d.h. die kantonalen Berufsbildungsämter übermitteln dem BFS die administrativen Daten aus ihren Berufslernendenregistern. Erfasst werden alle Personen in einer beruflichen Grundbildung, die in der Regel mit einem Lehrvertrag mit dem Lehrbetrieb (bzw. einer Lehrwerkstätte bei vollschulischer Ausbildung) verbunden sind und im laufenden Ausbildungsjahr in einer Berufsfachschule eingeschrieben sind. Die Statistik enthält Merkmale zum erlernten Beruf und die wichtigsten Ereignisse im erlernten Beruf (Lehrvertragsabschluss, Lehrbetrieb, Qualifikationsverfahren sowie Lehrvertragsauflösungen). Referenzdatum für die Datenlieferung ist das Kalenderjahr. Statistik der Bildungsabschlüsse (SBA) Die SBA ist eine Vollerhebung, die obligatorisch ist und in der Verantwortung der Kantone liegt. Erhoben werden sämtliche Abschlüsse auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe B. Referenzdatum ist das Kalenderjahr, die Erhebung erfolgt jährlich. Der Datensatz enthält folgende Merkmale: - Identifikation der Bildungsinstitution (BUR-Nummer) - Identifikation der/des Lernenden - Geschlecht - Geburtsjahr - Wohnsitz - Bildungsart - Prüfungsart - Prüfungsdatum - Prüfungsergebnis Da alle drei Datensätze ab 2011 die neue AHV-Nr. enthalten, können auch Bildungsverläufe untersucht werden. Insbesondere gilt dies für die EBA-Absolventen und Absolventinnen, die 2011 und 2012 ihre Ausbildung begonnen haben. Für aussagekräftige Ergebnisse braucht es in der Regel zwei Kohorten. Die Nutzung von Verlaufsdaten bietet sich insbesondere für die Berechnung der Indikatoren zur Zielgruppenerreichung, Ausbildungsqualität und Durchlässigkeit an. Mit den Verlaufsdaten könnten zudem auch Aussagen zur Auflösung von Lehrverhältnissen oder zu Niveauwechslern (EBA EFZ oder EFZ EBA) gemacht werden. 3.4 Dokumente Die folgenden Dokumente gelten als Arbeitsgrundlagen. Sie stehen entweder auf der Homepage zur Verfügung oder können beim SBFI angefordert werden. - Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG; SR ). - Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV; SR ). - Geplante und in Kraft getreten Verordnungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA). Letzte Änderung Leitfaden zur zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (2. Auflage, 2014). - Evaluation der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit EBA. Schlussbericht ( ). 8/11

9 - Berufsbildung in der Schweiz 2014 Fakten und Zahlen ( ). 4 Formale Aspekte Es wird erwartet, dass die Ausführung des Mandats sowie die Berichterstattung wissenschaftliche Standards erfüllen. 4.1 Begleitgruppe und Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin Die Evaluation wird durch eine Begleitgruppe begleitet. Die wichtigsten Stakeholder (BFS, Gewerkschaft, Kantone, OdA, SBFI, SECO) sind in der Begleitgruppe vertreten. Sie nimmt zu wichtigen inhaltlichen Fragestellungen wie zur Ausrichtung der Evaluation, zum Fragebogen oder zur Berichterstattung Stellung und wird sich massgeblich an der Formulierung von Empfehlungen beteiligen. Überdies stellt die Begleitgruppe sicher, dass den Evaluierenden die notwendigen Informationen zur Durchführung ihrer Arbeit zur Verfügung stehen und trägt zur Diffusion des Wissens, welches im Zusammenhang mit der Evaluation erarbeitet wird, bei. Es wird eine enge Zusammenarbeit und regelmässige Berichterstattung gegenüber der Auftraggeberin erwartet. Sie ist in allen Belangen alleinige Ansprechpartnerin des/der Auftragnehmer/in. Das SBFI sorgt dafür, dass der Zugang zu den notwendigen Informationen des BFS gewährleistet ist. 4.2 Zeitplan Meilensteine Prozessschritte Termine Ausschreibung: 17. September Interessensbekundung und Einreichung der Fragen zur Offerteinreichung 3. Oktober Beantwortung der Fragen 10. Oktober Offerteinreichung 20. Oktober Auftragsvergabe 5. November Kick-off und Auftragsbereinigung (Besprechung mit BG) 14. November 2014 Befragung: - Vorbereitungsarbeiten & Fragebogenentwicklung Bis Mitte Februar Erster Statusbericht (Besprechung mit BG) 15. Februar Durchführung der Befragung März 2015 Datenauswertung und Berichterstattung: - Zweiter Statusbericht 30. April Entwurf Schlussbericht (Besprechung mit BG) 24. August Definitiver Schlussbericht 15. Oktober 2015 BG = Begleitgruppe 4.3 Inhalt der Offerte Es wird erwartet, dass in der Offerte die im Folgenden aufgeführten Elemente enthalten sind: - Kritische Stellungnahme zum Auftrag - Darlegen der Zusammenarbeit mit Befragungsinstitut, Durchführung der Befragung - Konzeption Stichprobenplan und Analyseplan (die Daten sollen gewichtet werden) 9/11

10 - Detaillierte Kostenaufstellung - Zeitplan und Meilensteine (inkl. Definition der Aufgaben der/s Auftragnehmer/in sowie der Auftraggeberin) - Angaben zu den eingesetzten Mitarbeiter/innen inklusive Qualifikationsprofile und Referenzen Die Offerte darf den Umfang von 10 Seiten (ohne Anhang) nicht überschreiten. 4.4 Zuschlagskriterien Die eingegangenen Offerten werden nach folgenden Kriterien beurteilt: - Qualität der Offerte (Auftragsverständnis, Vollständigkeit, Angemessenheit, Erhebungs- und Analysekonzept, Planung, etc.) - Kooperation mit Befragungsinstitut - Zweck- und Verhältnismässigkeit der Kosten - Qualitätssicherung (Zusammenarbeit, Informationsfluss, Unterstützungsmassnahmen) - Organisation und Qualifikation des Projektteams (Erfahrungen in Sozialforschung, Kenntnisse des Berufsbildungssystems der Schweiz) 4.5 Fragen zur Offertstellung Interessierte können bis zum 3. Oktober 2014 der Kontaktperson im SBFI mitteilen, ob sie eine Offerte einreichen werden. Ebenfalls bis zu diesem Datum können Fragen zur Offertstellung bzw. zur Evaluation schriftlich bei der Kontaktperson im SBFI eingereicht werden. Die Fragen werden bis zum 10. Oktober 2014 beantwortet und allen Interessierten schriftlich zugestellt. 4.6 Kostendach Die Finanzierung der Evaluation erfolgt durch das SBFI. Das Kostendach des Mandats beträgt CHF inkl. Mehrwertsteuer. 4.7 Einreichung, Kontaktperson Die Offerten können bis am 20. Oktober 2014 bei der Kontaktperson eingereicht werden. Die Offerte kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch verfasst werden. Ein Exemplar der Offerte ist in elektronischer Form zu übermitteln und eine unterzeichnete Version ist postalisch einzureichen an: Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Abteilung Berufliche Grundbildung und Höhere Berufsbildung Subventionen und Projektfinanzierung Herr Jürg Bieri Effingerstrasse Bern juerg.bieri@sbfi.admin.ch Telefon: /11

11 4.8 Vertragsbedingungen Das Mandat unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsverträge. Die Einreichung der Offerte erfolgt unentgeltlich. Die Offerte muss mindestens 60 Tage über die Eingabefrist gültig sein. Die Auftraggeberin leistet fällige Zahlungen innerhalb von dreissig Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken. Abkürzungen BFS BUR EBA EFZ OdA SAKE SBFI SBA SBG SECO Bundesamt für Statistik Betriebs- und Unternehmensregister Eidgenössisches Berufsattest Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Organisationen der Arbeitswelt Schweizerische Arbeitskräfteerhebung Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Statistik der Bildungsabschlüsse Statistik der beruflichen Grundbildung Staatssekretariat für Wirtschaft EBA-Abschlüsse nach Beruf 2013 Beruf Anzahl Abschlüsse Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA 306 Automobil-Assistent/in EBA 329 Büroassistent/in EBA 391 Detailhandelsassistent/in EBA Haustechnikpraktiker/in EBA 208 Hauswirtschaftspraktiker/in EBA 220 Küchenangestellte/r EBA 302 Logistiker/in EBA 211 Schreinerpraktiker/in EBA 242 Andere Insgesamt /11

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