Abänderungsantrag zu 8.1, 8.2, und 8.4 an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich am 27.November 2008

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1 Abänderungsantrag zu 8.1, 8.2, und 8.4 an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich am 27.November 2008 Weiterführende konjunkturbelebende Maßnahmen In der ersten Sitzung des neu gewählten Nationalrates wurde mit breiter Mehrheit ein Konjunkturpaket beschlossen, das kleinen und mittleren Unternehmen vor allem bei der Kapitalbeschaffung und Investitionsfähigkeit unter die Arme greift. Es beinhaltet 100 Millionen Euro direkt aus dem Budget, 500 Millionen Euro Aufstockung des Kreditrahmens sowie 400 Millionen Euro durch eine deutliche Erhöhung des Haftungsrahmens bei der staatlichen Förderbank. Durch diese Maßnahmen erwartet man sich einen arbeitsplatzwirksamen Effekt für die Zukunft, setzen die klein- und mittelständische Unternehmen doch im Jahr 290 Milliarden Euro um und beschäftigen zirka 65 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Wachstums- und Konjunkturprognosen für die nächsten Monate und Jahre lassen aber befürchten, dass dies zur Bewältigung der kommenden Herausforderungen nicht ausreichen wird. Unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Evaluierung der Prognosen werden weitere gezielte Maßnahmen für mehr Wachstum und Beschäftigung, zur Belebung der Konjunktur und Schaffung von Arbeitsplätzen folgen müssen. Die unterzeichneten Delegierten stellen daher den Antrag, die Wirtschaftskammer Österreich soll sich bei der künftigen Bundesregierung für die Umsetzung der folgenden Forderungen einsetzen: Schaffung von Investitionsanreizen: Unternehmen sollen gerade jetzt, in Zeiten schwächer werdender Konjunktur dazu ermutigt werden, Investitionen in den Betrieb zu tätigen. Dies könnte zum Beispiel durch die Einführung einer degressiven Abschreibung für Abnutzung wie in der EU üblich geschehen oder die Erhöhung der Abschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. 1

2 Zurverfügungstellung weiterer Mittel für eine regionale Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive; Zugangserleichterung für Förderungen In Erwartung schwächerer wirtschaftlicher Entwicklung ist verstärkt darauf zu achten, dass Unternehmen starke Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geboten werden. Zur Förderung von Unternehmensinvestitionen mit Beschäftigungseffekt ist daher die regionale Wirtschaftsförderung im Rahmen des Förderprogramms Unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung gemäß 27a, 35 und 51a AmfG mit Mitteln des Bundes und der Länder aufzustocken. Besonderes Augenmerk ist weiters darauf zu legen, dass Kleinkredite etwa bis Euro hinsichtlich des Zugangs, der Zinsbelastung und der Haftung für Unternehmen attraktiviert, Förderprogramme rasch umgesetzt und die Verfahren über die Entscheidung zu Förderung deutlich beschleunigt werden. Förderung thermischer Sanierung und Vorziehen öffentlicher arbeitsplatzwirksamer Bauvorhaben : Um einer schwieriger werdenden Arbeitsmarktsituation entgegen zu wirken und positive volkswirtschaftliche Effekte zu erzielen sollten öffentliche, rasch arbeitsplatzwirksame Bauvorhaben- wie etwa thermische Sanierungen in öffentlichen Gebäuden oder bereits umsetzungsreife, beschäftigungswirksame Projekte in Ländern und Gemeinden (z.b auch im öffentlichen Nahverkehr) - vorgezogen werden. Als weiterer Anreiz zur Konjunkturbelebung, zur Steigerung der Energieeffizienz und damit gleichzeitig als Beitrag zur Bewältigung der ambitionierten Klimaziele sollten Maßnahmen zur thermischenergetischen Sanierung wie z.b Fenstertausch, Dämmung oder Kesseltausch (auf energieeffizientere, schadstoffärmere Geräte oder Nutzung erneuerbarer Energien wie z.b Pellets, Solarwärme und Wärmepumpen) basierend auf Energiechecks zu den Einsparpotenzialen des Gebäudes auch in privaten Haushalten und Betrieben gefördert werden. Die Projektüberhänge in der betrieblichen Umweltförderung und im Programm klima:aktiv mobil sind abzubauen und die Mittel dafür zu erhöhen. Die vom Klimafonds in Angriff genommene Offensive zur Forcierung der Energieberatung von Klein- und Mittelbetrieben ist fortzusetzen und zu intensivieren. Verstärkung der Forschungsförderung: Um auch bei nachlassender Konjunktur die Forschungsaktivitäten der Wirtschaft erhalten zu können sind Investitionen in Forschung, Technologie und Innovationen besonders zu fördern. Dafür sind zusätzliche Mittel z.b. für die FFG-Headquarterförderung oder die bestehenden FFG-Basisprogramme zur Verfügung zu stellen und die indirekte (steuerliche) Forschungsförderung ist auszubauen. Steuerliche Anreize zur Kaufkraftstärkung Im Zuge der kommenden Steuerreform ist vordringlich darauf zu achten, dass der Mittelstand und die Leistungsträger durch eine Verflachung und Senkung des 2

3 Einkommenssteuer-Tarifs entlastet werden. Dabei ist auch eine Gleichbehandlung von Selbständigen und Unselbständigen in der Frage der Sechstelbegünstigung sicherzustellen. Abschaffung der Kreditvertragsgebühr und weiterer Bagatellsteuern: Insbesondere junge und kleine Unternehmen kämpfen in Zeiten der Finanzkrise damit, an frisches, günstiges Kapital zu kommen; die Kreditvertragsgebühren und die Grundbuchseintragungsgebühren sind daher endlich abzuschaffen. Gleichzeitig sollten die Werbeabgabe, die Gesellschaftssteuer und die Mindest-Körperschaftssteuer ersatzlos gestrichen werden. Senkung der Lohnnebenkosten: Zur weiteren Stimulierung des Arbeitsmarktes und Stärkung des Wirtschaftsstandortes sind die Lohnnebenkosten erheblich zu senken. Um die Hürde der Beschäftigung des ersten Mitarbeiters abzubauen, sollten vor allem die Lohnnebenkosten für diese erste Aufnahme z.b. in Form einer Freistellung von den Sozialversicherungsbeiträgen für die ersten 3 Jahre reduziert werden. Vorsteuerabzug für unternehmerisch genutzte Fahrzeuge: Durch eine Ausdehnung der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auf alle betrieblich genutzten Fahrzeuge könnten große Teile der Wirtschaft gestärkt und durch bevorzugte Behandlung von Fahrzeugen mit geringem Co2-Ausstoß könnte auch dem Klimaschutzgedanken Rechnung getragen werden. Flexiblierung arbeitszeitrechtlicher Regelungen Um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, auch bei stark schwankender Auftragslage und kurzfristigen konjunkturellen Einbrüchen den Großteil der Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, sind weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit mit größeren Durchrechnungsspielräumen zu setzen - neben einer Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens sind das insbesondere großzügigere kollektivvertragliche Umsetzungen. Im Falle dennoch nötiger Kurzarbeit sind dafür Vereinfachungen bei der Anmeldung und flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten z.b auch in Form von Kombinationen von Kurzarbeit und Bildungsfreistellung sowie spezifische Anwendungsmöglichkeiten für KMUs zu erarbeiten ÖWB RFW GW SWV Ind. 3

4 Abänderungsantrag zu 8.1 an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich am 27.November 2008 Weiterführende konjunkturbelebende Maßnahmen II Die unterzeichnenden Delegierten stellen den Antrag, den Antrag 8.1 in seinem letzten Punkt wie folgt zu ändern: Kfz-Steuersenkung und Förderung von schadstoffarmen Fahrzeugen: Zur Abfederung der massiven Verschlechterungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Transportwirtschaft ist so bald als möglich das am Ende der letzten Legislaturperiode bereits akkordierte Maßnahmenpaket umzusetzen. Dabei ist vor allem die Kfz-Steuer auf das europäische Mindestmaß abzusenken und eine bundesweite Investitionsförderung zur Anschaffung von Fahrzeugen EURO-5- und EURO 6-Klasse einzuführen

5 Sehr geehrten Präsident Dr. Christoph LEITL Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße Wien Wien, am 6. November 2008 Antrag an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich am 27. November 2008 Flexible Kurzarbeitszeitprogramme mit Lohnausgleich, sind neben finanzieller Maßnahmen zur Stützung der Realwirtschaft dringend notwendig. Ziel muss es sein, die Menschen im Arbeitsprozess zu halten und die Unternehmer mit Liquidität zu stärken. Ein probates Mittel ist dabei eine möglichst flexible Umstellungsmöglichkeit auf Kurzarbeit, wenn die wirtschaftsrelevanten Parameter, wie sinkende oder mangelnde Auftragslage, dies erfordern. Wesentlich dabei ist, dass der Lohnausfall durch die Kurzarbeit von der öffentlichen Hand eventuell auch durch die Arbeitslosenversicherung aufgefangen wird. Ohne ausreichende Kaufkraft ist ein Wirtschaftsaufschwung schwieriger. Für den Steuerzahler ist darüber hinaus effizienter, wenn die Bürger im Arbeitsprozess sind, denn so fließen weiter Abgaben und Steuern in das System. Zur Liquiditätssteigerung der KMUs sind rasche Maßnahmen im Bereich der steuerlichen Entlastung (Tarifreform), der Investitionsbegünstigung und bei der Kapitalaufbringung notwendig. Ein finanzieller Schutzschirm für die Wirtschaftstreibenden so wie bei den Bankinstitutionen ist für die Zukunft bedeutend. Um die Finanz- und Wirtschaftskraft zu stärken gibt es eine Unzahl von Möglichkeiten und Maßnahmen. So sind beispielsweise die degressive Abschreibung, die Förderung von Kleinkrediten bis Euro (Zins- oder Tilgungsfreistellung bzw. kurzeitige nicht rückzahlbare Zinszahlungen und die Haftungsübernahme von 90% durch die öffentliche Hand), die steuerliche Entlastung von privatem Beteiligungskapital, die Erhöhung der Abschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder die Neuordnung der Basel II Kriterien einige davon. Aber auch strenge wettbewerbrechtliche und finanzmarktrelevante Neuregelungen sind unumgänglich.

6 Die unterzeichnenden Delegierten stellen daher folgenden Antrag: Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich möge beschließen: 1) Die Organe der Wirtschaftskammer Österreich werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das umfangreiche Anmeldeprocedere bei der Kurzarbeitszeit flexibler gestaltet wird, um so rascher reagieren zu können. 2) Die Organe der Wirtschaftskammer Österreich werden aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass rasch Maßnahmen zur Liquiditätssteigerung der KMUs wie oben kurz erläutert umgesetzt werden. LAbg. KommR Ing. Fritz Amann RFW-Fraktionsobmann Bgm. Matthias Krenn WKÖ-Vizepräsident Komm.Rat Detlev Neudeck WP-Delegierter

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