Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2012"

Transkript

1 Montan, am 21. Juni 2012 R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/ Neuheiten bei der Besteuerung der Produktivitätsprämien Ersatzsteuer 2. Meldungen an das Arbeitsamt - Fälligkeiten 3. Arbeitsunfallmeldungen 4. Krankenstand der Arbeitnehmer 5. Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Tagelöhner 6. Fondo Est obligatorischer Sanitätsfond Kollektivvertrag Handel, Dienstleistungen und Tourismus 7. Fondo Metasalute obligatorischer Sanitätsfond Kollektivvertrag Metallindustrie Sehr geehrter Kunde, Mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Sie kurz über die oben genannten Neuerungen informieren, bzw. an bereits bestehende Verpflichtungen erinnern. 1. Neuheiten bei der Besteuerung der Produktivitätsprämien Ersatzsteuer Mit Stabilitätsgesetz 2012, Art. 22, Komma 6 wurde die Ersatzsteuer in Höhe von 10% auf Produktivitätsprämien für das Jahr 2012 verlängert. Erst am wurden die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen veröffentlicht, welche nun (rückwirkend) eine Einschränkung des Anwendungsbereichs vorsehen: die begünstigte Ersatzsteuer ist nur noch für diejenigen anzuwenden, die im Jahr 2011 ein Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit von nicht mehr als ,00 erzielt haben, und zwar für einen Höchstbetrag von 2.500,00 abzüglich der Sozialabgaben. Im Jahr 2011 galt die Lohneinkommensgrenze (für das Jahr 2010) von ,00 und der Höchstbetrag auf welchem die Ersatzsteuer angewandt werden konnte belief sich auf 6.000,00. Aufgrund fehlender Durchführungsbestimmungen wurden diese Grenzen bisher auch für 2012 angewandt. Diese rückwirkende Einschränkung bringt für Arbeitgeber die Verpflichtung mit sich, die im Jahr 2012 bereits ausbezahlten Produktivitätsprämien, welche zu Unrecht der Ersatz- Kari KG des Karl Romagna & Co. I Montan (BZ), Dolomitenstraße 26 Telefon Fax Steuer- und MwSt.- Nummer info@karikg.com -

2 steuer unterworfen wurden, nachzuberechnen. Eine entsprechend hohe Steuerbelastung im Lohnstreifen Mai bzw. Juni 2012 ist für die betroffenen Arbeitnehmer die Folge. 2. Meldungen an das Arbeitsamt - Fälligkeiten Als Anlage senden wir Ihnen die Übersicht der einzelnen Fälligkeiten der Meldungen an das Arbeitsamt. Insbesondere möchten wir auf eine Tatsache hinweisen: sollte ein Anmeldung annulliert werden müssen, da der Arbeitnehmer am Tag des gemeldeten Arbeitsbeginn die Arbeit nicht aufgenommen hat, und voraussichtlich auch nicht aufnehmen wird, muss diese Annullierung zwingend an diesem Tag erfolgen. Anderenfalls ist eine Mindestverwaltungsstrafe in Höhe von 107,00 wie für alle verspäteten Meldungen vorgesehen. 3. Arbeitsunfallmeldungen Wir möchten zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass die Unfallmeldungen, auch jene der Betriebsinhaber, welche eine Heilungsdauer von mehr als 3 Tagen vorsehen, dem INAIL gemeldet werden müssen, u. z. innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Unfallbescheinigung. Unfälle mit Schwerverletzten oder Todesopfern müssen unverzüglich dem INAIL gemeldet werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass die Unfallbescheinigung des Mitarbeiters unserem Lohnbüro so schnell wie möglich weitergeleitet wird. Zugleich sind die wesentlichen Fakten zum Unfall zu erläutern: Zeit und Ort des Unfalls, Tätigkeit des Mitarbeiters zum Unfallzeitpunkt, Grund für den Unfall. Die unterlassene oder verspätete Unfallmeldung wird mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 258,00 Euro und 1.549,00 Euro geahndet. 4. Krankenstand der Arbeitnehmer Die Hausärzte stellen seit 2011 telematische Krankenbescheinigungen aus, welche automatisch an das INPS übermittelt werden. Der Arbeitnehmer erhält nur noch eine Protokollnummer und muss den Arbeitgeber in Kenntnis setzen. Allerdings gibt es hier immer noch Ausnahmen, wie z.b. die Krankenhausärzte, Zahnärzte usw., welche den Arbeitnehmern weiterhin nur Krankenscheine auf Papier aushändigen. Die Krankenscheine müssen vom Arbeitnehmer immer noch innerhalb von 2 Tagen beim NISF/INPS abgegeben werden. Wird dies unterlassen, kommt die INPS für die Zahlung des Krankengeldes nicht auf. 5. Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Tagelöhner Tagelöhner, welche in den landwirtschaftlichen Betrieben für einen klar definierten Arbeitsprozess (z.b. einfache Arbeiten im Obst- oder Weinbau) aufgenommen wurden, dürfen keine anderen Arbeiten ausführen. Insbesondere dürfen keine Tätigkeiten verrich- 2

3 tet werden, welche ein ungleich höheres Unfallrisiko mit sich bringen. So ist es z.b. nicht erlaubt, einen Erntehelfer im hofeigenen Buschenschank zu beschäftigen. Bei eventuellen Kontrollen wird dies als Schwarzarbeit mit Verhängung der entsprechenden Strafen angesehen. Arbeitnehmer, welche Maschinen bedienen, müssen als qualifizierte oder in bestimmten Fällen sogar als spezialisierte Arbeiter eingestuft werden. Dies ist bei der Anmeldung mitzuteilen. 6. Fondo Est obligatorischer Sanitätsfond Kollektivvertrag Handel, Dienstleistungen und Tourismus Alle unbefristet beschäftigten Angestellten und Arbeiter des Sektors Handel und Dienstleistung, sowie Gastgewerbe haben lt. Kollektivvertrag das Recht in den Fondo Est eingetragen zu werden. Diese Eintragung ist für den Arbeitgeber verpflichtend. Wir haben bereits in unseren Rundschreiben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Nichteintragung einer Verletzung der Vertragsauflagen gleichkommt. Für alle weiteren Informationen bezüglich Leistungen dieses Fürsorgefonds bzw. Eintragung der Firmen und der Angestellten sowie über die Zahlungsmodalitäten der Beiträge verweisen wir auf die Internetseite 7. Fondo Metasalute obligatorischer Sanitätsfond Kollektivvertrag Metallindustrie Mit der Vereinbarung zwischen den Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbänden des Sektors Metallindustrie wurde im November 2011 ebenfalls ein Sanitätsfond eingeführt. Alle unbefristet beschäftigten Angestellten und Arbeiter der Metallindustrie haben lt. Kollektivvertrag das Recht in den Fondo Metasalute eingetragen zu werden. Die Eintragung ist für den Arbeitgeber verpflichtend. Im Falle einer Nichteintragung könnten die Angestellten die ihnen entgangenen Leistungen beim Arbeitgeber einfordern. Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen KARI KG Dr. Christian Unterhauser 3

4 EINHEITSMELDUNG: ART DES EREIGNISSES WAS MELDEPFLICHTIG? INNERHALB WANN? Ausnahme bei Schulen, öffentlichen Verwaltungen und Leiharbeitsverträge Anmeldung : mit Formular UNILAV Anmeldung - 1 Tag Anmeldung aufgrund von höherer Gewalt (z.b. Ersatz von unerwartet abwesendem Personal) : mit Formular UNILAV Anmeldung, wobei Anmeldung aufgrund von höherer Gewalt zu markieren ist Anmeldung aufgrund von Dringlichkeit bei Produktionsnotwendigkeiten : mit Formular UNIURG + UNILAV Anmeldung - 1 Tag + Anmeldung im Fall von Nichtfunktionieren des Informatiksystems : mit Formular UNIURG + UNILAV Anmeldung - 1 Tag + Anmeldung im Tourismussektor mangels anagrafischer Daten des Beschäftigten : mit Formular UNIURG im Tourismussektor (über die Internetseite des Arbeitsministeriums) + UNILAV - 1 Tag + 3 Tage Umwandlung von Vertrag auf bestimmte in Vertrag auf unbestimmte Zeit : mit Formular UNILAV Umwandlung Umwandlung von Ausbildungsvertrag in Vertrag auf unbestimmte Zeit : mit Formular UNILAV Umwandlung Umwandlung von Eingliederungsvertrag in Vertrag auf unbestimmte Zeit : mit Formular UNILAV Umwandlung Umwandlung von Lehrvertrag in Vertrag auf unbestimmte Zeit : mit Formular UNILAV Umwandlung Umwandlung von Praktikum in abhängiges Arbeitsverhältnis : mit Formular UNILAV Anmeldung Umwandlung von Vollzeit in Teilzeit : mit Formular UNILAV Umwandlung Umwandlung von Teilzeit in Vollzeit : mit Formular UNILAV Umwandlung Änderung des Teilzeitprozentsatzes Versetzung des Arbeitnehmers innerhalb des selben Betriebes : mit Formular UNILAV Umwandlung Laufbahnentwicklung in der öffentlichen Verwaltung : mit Formular UNILAV Umwandlung dem 20. des Folgemonats Abstellung/Abkommandierung : mit Formular UNILAV Umwandlung Verlängerung : mit Formular UNILAV Verlängerung : mit Formular UNILAV Abmeldung nur bei Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Beendigung Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses vor dem ursprünglich gemeldeten Enddatum : falls sich das ursprünglich gemeldete Ende nicht ändert Änderung der Firmenbezeichnung des Arbeitgebers (nur wenn Arbeitsverhältnisse vorhanden sind) : mit Formular VARDATORI Änderung der Firmenbezeichnung Versetzung von Arbeitnehmer zwischen Betrieben wegen: Einverleibung Fusion Nutznießung Veräußerung eines Betriebszweiges Vermietung eines Betriebszweiges Vertragsüberlassung : mit Formular VARDATORI Versetzung der Arbeitnehmer Richtigstellung aller Daten (siehe Anleitung) : mit jenem Formular der Meldung, die richtig zu stellen ist ab dem Übermittlungsdatum Annullierung einer Anmeldung wegen Nicht-Beginn der Beschäftigung : mit Formular UNILAV Anmeldung Tag der vorgesehenen Anstellung Annullierung aller anderen Ereignisse : mit jenem Formular der Meldung, die zu annullieren ist Jederzeit

5 MELDE- PFLICHTIG? EINHEITSMELDUNG: ART DER BESCHÄFTIGUNG N.B.: Die Haushaltsarbeitsverhältnisse und die Arbeitsverhältnisse als Tagesmutter, welche unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge den Haushaltsangestellten gleichgestellt werden, müssen mittels folgender Vorgänge mitgeteilt werden (die Fristen bleiben unverändert): entweder telefonisch über das Contact Center, Telefonnummer , indem alle Daten telefonisch mitgeteilt werden, oder online, über die Web-Seite des NISF-INPS ( oder durch Vermittler des NISF/INPS (z.b. Arbeitsrechtsberater) Letzte Änderung: WAS Abhängige Arbeitsverhältnisse, auch: Arbeitsverhältnisse von Sportlern Arbeitsverhältnisse von Führungskräften Arbeitsverhältnisse bei öffentlichen Verwaltungen Kategorien des öffentlichen Dienstes, die von der so genannten Privatisierung ausgeschlossen worden sind und deren Arbeitsverhältnis folglich nicht vom Vertrag, sondern vom Gesetz geregelt ist. Zum Beispiel: Richterschaft, Staatsadvokatur, Personal des Militärs und der Polizeikräfte, Personal des diplomatischen Dienstes und der Präfektur, usw. Beschäftigte gemäß Artikel 18 des Gesetzes vom 31. Januar 1994, Nr. 97 (Berggesetz) Mitarbeitende Familienmitglieder Selbständige Arbeitsverhältnisse: Projektarbeit Koordinierte und kontinuierliche Mitarbeit (Co.Co.Co.), auch in den öffentlichen Verwaltungen Gelegenheitsarbeit / Gelegentliche Mitarbeit ( Mini-Co.Co.Co ): Artikel 61 des Legislativdekrets vom 10. September 2003, Nr. 276 (bis jährliches Einkommen und bis 30 Arbeitstage beim selben Arbeitgeber) Geringfügige Beschäftigung laut Artikel 70 des Legislativdekrets vom 10. September 2003, Nr. 276 und folgende (nur für besondere Tätigkeiten mittels Gutscheine/Voucher; bis jährliches Einkommen beim selben Arbeitgeber) Selbständige Arbeit in gelegentlicher bzw. freiberuflicher Form laut Artikel 2222 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (einfacher Werkvertrag) Ernennungen der Mitglieder von Verwaltungs- und Kontrollorganen von Gesellschaften Teilnahme an Kollegien und Kommissionen Sportliche Tätigkeit, sofern diese in Form von koordinierter und kontinuierlicher Mitarbeit ausgeübt wird Agentur- und Handelsvertretungsvertrag, sofern dieser von einer koordinierten und kontinuierlichen, vorwiegend persönlichen Leistung gekennzeichnet ist Handelsagenten und Handelsvertreter, die sich zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben oder die sich einer selbständigen Unternehmerstruktur bedienen Freiberufler: Tätigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes gehören, wofür die Einschreibung in eigens dafür vorgesehene Berufsalben notwendig ist Stille Gesellschafter/Teilhaber mit Arbeitsleistung Selbständige Beschäftigte in der Landwirtschaft Arbeitende Genossenschafter (abhängig, arbeitnehmerähnlich oder selbständig) Arbeit im Schauspielwesen, wofür die Versicherungspflicht E.N.P.A.L.S. gilt (abhängig, arbeitnehmerähnlich oder selbständig) Ausbildungs- und Orientierungspraktika, sowie praktikaähnliche Beschäftigungsformen: Praktika laut Artikel 18 des Gesetzes vom 24. Juni 1997, Nr. 196 (sofern sie das Ziel der Eingliederung in die Arbeitswelt verfolgen) Praktika, welche von der Abteilung Arbeit getragen sind (z. B. Sommerpraktika) Stipendien für postuniversitäre Forschung Projekte zugunsten von Benachteiligten bzw. Behinderten, die das Ziel haben, die Eingliederung in die Arbeitswelt zu fördern Anlern Beobachtungsprojekte (ABP ) Anstellungsvorbereitungsprojekte (AVP) Projekte zur betreuten Arbeitseingliederung (PbAEG) Sozialnützliche Tätigkeiten / Arbeit (auch Projekte laut Landesgesetz vom 11. März 1986, Nr. 11) Praktika, die ausschließlich als Ausbildung oder Therapie gedacht sind und nicht das Ziel der Eingliederung in die Arbeitswelt verfolgen Praktika bei Freiberuflern, die den entsprechenden Berufsalben mitgeteilt werden Ehrenamtliche Tätigkeiten (Volontariate)

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 5/2015

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 5/2015 Montan, am 24. Dezember 2015 R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 5/2015 1. Wichtige Hinweise zum Jahresende 2. Regionale Einkommenssteuerzuschläge der Provinzen Bozen und Trient 3. Änderung

Mehr

R u n d s c h r e i b e n 8/2013

R u n d s c h r e i b e n 8/2013 Montan, am 20. Dezember 2013 R u n d s c h r e i b e n 8/2013 1. Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen - 2. IRPEF-Steuerabsetzbetrag 50% für Ankauf von Möbeln und Haushaltsgeräten

Mehr

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2014

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2014 Montan, am 31. Mai 2014 R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2014 1. Neuerungen betreffend die Voucher 2. Stabilitätsgesetz 2014 Neuerungen im Bereich Arbeitsrecht 3. Gesetzesdekret jobs act

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 2/2012

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 2/2012 Montan, am 16. Juli 2012 R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 2/2012 1. Arbeitsmarktreform a) Befristete Arbeitsverträge - Neuerungen b) Kündigung/Entlassung/Arbeitslosengeld c) Scheinselbständigkeit

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 5/2011

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 5/2011 Montan, am 21. September 2011 R u n d s c h r e i b e n 5/2011 1) Mehrwertsteuer a) Erhöhung des MwSt-Satzes auf 21,00 % b) Einzelhandel: Abschaffung der pauschalen Mehrwertsteuerberechnung 2) Untätige

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitssuche und Vermittlung........................ 1 1.1 Personalsuche und neues Arbeitsvermittlungssystem...........1 1.2 Gebot der Nichtdiskriminierung und Vorrangsrechte...........

Mehr

Dekret Arbeit Die Neuigkeiten für die Arbeitgeber

Dekret Arbeit Die Neuigkeiten für die Arbeitgeber Dekret Arbeit Die Neuigkeiten für die Arbeitgeber Zusammenfassend: Am 28. Juni hat die Regierung das Gesetzesdekret nr. 76 (sog. Beschäftigungsdekret) erlassen. Mit dem neuen Dekret soll die Beschäftigung,

Mehr

R u n d s c h r e i b e n 8 / 2016

R u n d s c h r e i b e n 8 / 2016 Montan, am 7. Dezember 2016 R u n d s c h r e i b e n 8 / 2016 1. Steuerliche Handhabung von Weihnachtsgeschenken 2. Steuerliche Handhabung von Weihnachtsessen 3. Voucher-Arbeit 4. Arbeitsunfälle INAIL

Mehr

SACHSALBER GIRARDI HUBER Arbeitsrechtsberater Consulenti del lavoro

SACHSALBER GIRARDI HUBER Arbeitsrechtsberater Consulenti del lavoro Die wichtigsten en ab Jänner 2013 Zusammenfassend: Die Arbeitsrechtsreform im Juli 2012 hat einige wichtige en eingeführt, die teilweise ab Jänner 2013 in Kraft treten. Folgend die wichtigsten Neuerungen:

Mehr

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2017

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2017 Montan, am 6. Februar 2017 R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2017 1. Senkung des gesetzlichen Zinssatzes 2. Neue ACI-Tarife für 2017 3. Regionale Einkommenssteuerzuschläge der Provinzen

Mehr

Die Hausangestellten. Informationen über die Beschäftigung von Hausangestellten

Die Hausangestellten. Informationen über die Beschäftigung von Hausangestellten Die Hausangestellten Informationen über die Beschäftigung von Hausangestellten Hausangestellte sind jene Personen, welche im Haushalt des Arbeitgebers gewöhnliche oder spezialisierte Tätigkeiten für dessen

Mehr

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Stabilitätsgesetz 2016 Sozial- und arbeitsrechtliche Bestimmungen

Stabilitätsgesetz 2016 Sozial- und arbeitsrechtliche Bestimmungen Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 3/2016

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 3/2016 Montan, am 24. Dezember 2016 R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 3/2016 1. Letzte Neuerungen zur Arbeitsmarktreform Jobs Act 2. Arbeitsunfälle INAIL 3. DURC Online Neuerungen für Baufirmen

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013 Montan, am 28. Januar 2013 R u n d s c h r e i b e n 1/2013 1) Rechnungslegung Neuerungen ab 2013 a) Zusätzliche Angaben in der Rechnung vorgeschrieben b) Nummerierung der Rechnung - Klarstellung c) Zeitpunkt

Mehr

NEUIGKEITEN IM ARBEITSRECHT

NEUIGKEITEN IM ARBEITSRECHT ! "# $ % " & $' # ( ' '' ) * ) " +!"#$!%!$!% NEUIGKEITEN IM ARBEITSRECHT Sehr geehrter Kunde, vor kurzem wurden vom Parlament einige Verordnungen in Gesetze umgewandelt, welche Einfluss auf die Arbeitswelt

Mehr

ALLES NEU BEI KÜNDIGUNG UND EINVERNEHMLICHER AUFLÖSUNG - ERGÄNZUNG

ALLES NEU BEI KÜNDIGUNG UND EINVERNEHMLICHER AUFLÖSUNG - ERGÄNZUNG An Alle Kunden Rundschreiben 3/2016 bis Bozen, 11.03.2016 ALLES NEU BEI KÜNDIGUNG UND EINVERNEHMLICHER AUFLÖSUNG - ERGÄNZUNG Sehr geehrter Kunde, wie bereits mitgeteilt, sieht das gesetzesvertretende Dekret

Mehr

BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG

BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Der befristete Arbeitsvertrag stellt die Ausnahme dar und wird für eine begrenzte Dauer und zur Ausführung einer konkreten und nicht dauerhaften Aufgabe abgeschlossen. Folglich

Mehr

RUNDSCHREIBEN SEPTEMBER 2017

RUNDSCHREIBEN SEPTEMBER 2017 Dr. Michael Brugnara Mag. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger RUNDSCHREIBEN SEPTEMBER 2017 Sehr geehrte Kunden, in den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten steuerlichen Neuerungen der letzten

Mehr

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2016

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2016 Montan, am 20. April 2016 R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 1/2016 1. Stabilitätsgesetz 2016 2. Änderungen im Steuerstrafrecht und der Verwaltungsstrafen 3. Steuerbegünstigung für Heimkehrer

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe August 2015 Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat

Mehr

Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz

Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Arbeits- und Sozialrechts-Info Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

JOB. Arbeitsverhältnis. Tätigkeit. Bewerbung Bewerbungsschreiben Lebenslauf Motivationsschreiben Auswahlverfahren. Beurteilung. Aus- und Weiterbildung

JOB. Arbeitsverhältnis. Tätigkeit. Bewerbung Bewerbungsschreiben Lebenslauf Motivationsschreiben Auswahlverfahren. Beurteilung. Aus- und Weiterbildung Arbeitsverhältnis Beurteilung Aus- und Weiterbildung Tätigkeit JOB Bewerbung Bewerbungsschreiben Lebenslauf Motivationsschreiben Auswahlverfahren Vertrag Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigung Entlassung

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung

Datenverarbeitung und Steuererklärung Montan, am 9. August 2013 R u n d s c h r e i b e n 3 / 2 0 1 3 1. Steuerabsetzbeträge für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen - Neuerungen 2. IRPEF-Steuerabsetzbetrag 50% für Ankauf von

Mehr

THEMEN UNTER DER LUPE

THEMEN UNTER DER LUPE THEMEN UNTER DER LUPE 03 2011 Wirtschaft und Steuern Steuerguthaben Einschränkung bei Verrechnung über F24... 1 Arbeit und Soziales Die Beiträge an Bilaterale Körperschaften Rechtsunsicherheit und Aufklärung

Mehr

Steuerliche und andere Neuerungen

Steuerliche und andere Neuerungen Rundschreiben Nr. 1/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 9.1.2017 Steuerliche und andere Neuerungen Mit dem Finanzgesetz 2017, Gesetz Nr. 232 vom 11.12.2016 sind einige Steuer- und Abgabenbestimmungen

Mehr

Muster eines befristeten Arbeitsvertrags 1 (BAV) Artikel L bis L des Arbeitsgesetzbuchs

Muster eines befristeten Arbeitsvertrags 1 (BAV) Artikel L bis L des Arbeitsgesetzbuchs Muster eines befristeten Arbeitsvertrags 1 (BAV) Artikel L.122-1 bis L.122-13 des Arbeitsgesetzbuchs Die unterzeichneten Parteien: 1. Frau / Herr / Firma mit Wohnsitz in / errichtet und mit Firmensitz

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG

DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG Vorlage 2 DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG Der befristete Arbeitsvertrag stellt die Ausnahme dar und wird für eine begrenzte Dauer und für die Ausführung einer konkreten und nicht dauerhaften Aufgabe abgeschlossen.

Mehr

Beispiele Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden)

Beispiele Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden) Zentrale SP III 11-5406 Stand: 03/2012 Beispiele Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden) ab 01.04.2012 Inhalt 0. VORBEMERKUNG...

Mehr

NEWSLETTER 06/

NEWSLETTER 06/ NEWSLETTER 06/2018 06.03.2018 IN DIESER AUSGABE 1. Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2018, sowie der Einheitlichen Bescheinigung 2018 1 Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2018, sowie

Mehr

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Rundschreiben Nr. 13/2016 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, den 31.10.2016 Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Kürzlich hat die Regierung den Entwurf für das Stabilitätsgesetz 2017 vorgelegt.

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *)

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Zwischen... (Name und Adresse des Arbeitgebers) (ggf.: vertreten durch. ) - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und Herrn/Frau... wohnhaft.... - nachfolgend

Mehr

Keine Übernahme von Baulehrlingen - Mitteilungspflicht des Betriebes

Keine Übernahme von Baulehrlingen - Mitteilungspflicht des Betriebes Die Baustelle Nr. 3 / März 2015 Arbeit- und Soziales Keine Übernahme von Baulehrlingen - Mitteilungspflicht des Betriebes Ein Ergebnis der Tarifrunde 2013 war der Abschluss eines neuen Tarifvertrages zur

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Mitteilung in eigener Sache/Digitaler Versand von Rechnungen... 2 Neues Pauschalsystem ab 2016... 2 Die Inhalte dieses

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann

Mehr

NEWSLETTER 03/

NEWSLETTER 03/ NEWSLETTER 03/2017 13.02.2017 IN DIESER AUSGABE 1. Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2017 in ordentlicher und/oder in vereinfachter Form, sowie der Einheitlichen Bescheinigung 2017 1 Die Abfassung

Mehr

ARBEITEN IM GASTGEWERBE. Mag. Cornelia Drimmel MMag. Dr. Daniela Hitzfelder. März 2017

ARBEITEN IM GASTGEWERBE. Mag. Cornelia Drimmel MMag. Dr. Daniela Hitzfelder. März 2017 ARBEITEN IM GASTGEWERBE Mag. Cornelia Drimmel MMag. Dr. Daniela Hitzfelder März 2017 161005_Broschuerenshop_Deckblatt_A5_Arbeiten_im_Gastgewerbe.indd 1 05.10.16 13:24 ARBEITEN IM GASTGEWERBE Dieser Band

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 1. Februar 2016 Nr. 11/2016. Betreff: Neuerungen bei Pauschalabrechnung

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 1. Februar 2016 Nr. 11/2016. Betreff: Neuerungen bei Pauschalabrechnung An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 1. Februar 2016 Nr. 11/2016 Betreff: Neuerungen bei Pauschalabrechnung Wie bereits mit unserem Rundschreiben Nr. 4/2016 kurz aufgezeigt, wurde die Pauschalbesteuerung

Mehr

Rundschreiben Nr. 3/2008

Rundschreiben Nr. 3/2008 Auskunft erteilt: Münster, 17.12.2008 Thema Vordrucke, IBAN/BIC Herr Hansmann Telefon: 0251 238-2078 E-Mail: Bruno.Hansmann@drv-westfalen.de Thema RV-Pflicht von Tagesmüttern Herr Schulte Telefon: 0251

Mehr

INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 03/2018

INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 03/2018 INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 03/2018 Sehr geehrter Kunde, mit folgendem Rundschreiben möchten wir Ihnen sowohl die jüngsten gesetzlichen Neuerungen, welche für Sie von Bedeutung sind, als auch jene in Bezug

Mehr

1 Die ersten Schritte auf dem

1 Die ersten Schritte auf dem 1 Die ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt 1 1 Die ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt 1 Die ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt 2 MitarbeiterInnen finden und auswählen Ermittlung Personalbedarf Deckung

Mehr

Beschäftigungsverhältnisse von Kirchenmusikern/-innen bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Personalabteilung / ZGAST

Beschäftigungsverhältnisse von Kirchenmusikern/-innen bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Personalabteilung / ZGAST Beschäftigungsverhältnisse von Kirchenmusikern/-innen bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Personalabteilung / ZGAST 20.08.2018 Gliederung 1. Die unterschiedlichen Berufsgruppen des kirchenmusikalischen

Mehr

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 4/2015

R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 4/2015 Montan, am 12. November 2015 R u n d s c h r e i b e n L o h n b e r e i c h 4/2015 1. Veröffentlichung der letzten gesetzesvertretenden Dekrete zum Jobs Act 2. Allgemeine Informationen zur Voucherarbeit

Mehr

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn: Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig

Mehr

LOHN - Jahreswechsel 2009/2010 Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen

LOHN - Jahreswechsel 2009/2010 Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen LOHN - Jahreswechsel 2009/2010 Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Jahreswechsel 2009/2010 Überblick Elektronischer Entgeltnachweis ELENA Prüfung Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft

Mehr

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen 1.2008 Stand am 1. Januar 2008 Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-6 Leistungen der IV 7 Berufliche Vorsorge 8 Erwerbsersatz 9 Auskünfte und weitere

Mehr

Spielregeln im Berufsleben einhalten

Spielregeln im Berufsleben einhalten Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,

Mehr

Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als

Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als prekäre Beschäftigungsform Themen Befristung als prekäre Beschäftigungsform Umsetzung der Richtlinie 99/70/EG in deutsches Recht TzBfG u.a.

Mehr

Befüllen des Formblattes Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit oder einer Kur eines Arbeitnehmers ( 22 TV-L) A740

Befüllen des Formblattes Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit oder einer Kur eines Arbeitnehmers ( 22 TV-L) A740 Arbeitsanleitung Nr. 26 / 2018 B FK A P V Leitstelle Personalwirtschaft Autor Hermann Annemarie Datum 19.09.2018 Befüllen des Formblattes Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit oder einer Kur eines Arbeitnehmers

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für familienfreundliche Karrierewege. Kurzvortrag. Dr. iur. Juliane Lorenz Mainz, 15. September 2016

Rechtliche Rahmenbedingungen für familienfreundliche Karrierewege. Kurzvortrag. Dr. iur. Juliane Lorenz Mainz, 15. September 2016 Rechtliche Rahmenbedingungen für familienfreundliche Karrierewege Kurzvortrag Dr. iur. Juliane Lorenz Mainz, 15. September 2016 Daten und Fakten ca. 178.000 wissenschaftliche Mitarbeiter ca. 1.600 Juniorprofessuren

Mehr

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer

Mehr

SOZIALBILANZ nach dem VOLLSTÄNDIGEN MODELL

SOZIALBILANZ nach dem VOLLSTÄNDIGEN MODELL CS1 1 EUR NAT. Hinterlegungsdatum Nr Seite E D CS1/1. SOZIALBILANZ nach dem VOLLSTÄNDIGEN MODELL DIE BETRÄGE LAUTEN AUF EUR (Währungseinheiten) Name :...... Rechtsform :... Adresse :... Nr :... Briefkasten

Mehr

Konjunkturdekret Fare, Beschäftigungsdekret Lavoro und weitere Neuerungen

Konjunkturdekret Fare, Beschäftigungsdekret Lavoro und weitere Neuerungen Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

Checkliste AÜG neu für Überlasser

Checkliste AÜG neu für Überlasser [23.11.2012] Checkliste AÜG neu für Überlasser Diese Checkliste ist nicht für bereits informierte Überlasser konzipiert, welche auf einen Blick rasch überprüfen möchten, ob sie auch keine sich aus dem

Mehr

Checkliste AÜG neu für Überlasser

Checkliste AÜG neu für Überlasser [15.11.2012] Checkliste AÜG neu für Überlasser Diese Checkliste ist nicht für bereits informierte Überlasser konzipiert, welche auf einen Blick rasch überprüfen möchten, ob sie auch keine sich aus dem

Mehr

Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL

Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL Lange wurde darum gerungen, nun tritt es am 1. Januar 2015 in Kraft das Mindestlohngesetz (MiLoG). Deutschland erhält damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn.

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L

Mehr

Keine amtliche Bekanntmachung!

Keine amtliche Bekanntmachung! Keine amtliche Bekanntmachung! Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft Vom... Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge

Mehr

THEMEN UNTER DER LUPE

THEMEN UNTER DER LUPE THEMEN UNTER DER LUPE 04 2011 Wirtschaft und Steuern Energetisches Sanieren - Meldung an die Agentur der Einnahmen... 1 Verzugszinsen... 2 Ein- bzw. Verkäufe innerhalb der EU Staaten Wichtiger Hinweis!...

Mehr

Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien. Cluj-Napoca 14. Oktober 2014

Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien. Cluj-Napoca 14. Oktober 2014 Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien Cluj-Napoca 14. Oktober 2014 Referent: Sorana Celina CERNEA - Steuerberaterin & Wirtschaftsprüferin Ansässigkeit einer natürlichen

Mehr

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN? MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen

Mehr

Neuerungen der Arbeitsmarktreform

Neuerungen der Arbeitsmarktreform Rundschreiben Nr. 02/2012 17. Juli 2012 Knapp Manfred Neuerungen der Arbeitsmarktreform Die Regierung Monti hat seit Amtsantritt an einer Reform des Arbeitsmarktes gearbeitet; dies vor allem auch auf Druck

Mehr

PETERKA & PARTNERS ANWALTSKANZLEI. Praha - Bratislava - Kyjev. Dr. Šimon Gmiterko Rechtsanwalt

PETERKA & PARTNERS ANWALTSKANZLEI. Praha - Bratislava - Kyjev. Dr. Šimon Gmiterko Rechtsanwalt PETERKA & PARTNERS ANWALTSKANZLEI Praha - Bratislava - Kyjev Dr. Šimon Gmiterko Rechtsanwalt 1 Abschluss des Arbeitsvertrags Problembereiche Slowakisch-Österreichischen Handelskammer 14. Mai, im Hotel

Mehr

Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte

Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob bis 450,-- ) Angaben zur Person Familienname Vorname Straße und Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland Familienstand Staatsangehörigkeit

Mehr

EV.-LUTH. LANDESKIRCHE HANNOVERS DAS LANDESKIRCHENAMT

EV.-LUTH. LANDESKIRCHE HANNOVERS DAS LANDESKIRCHENAMT G9/2001 Seite 1 von 5 Seiten (c) EvLKA Hannover EV.-LUTH. LANDESKIRCHE HANNOVERS DAS LANDESKIRCHENAMT Hannover, den 10. Mai 2001 Rote Reihe 6 Telefon: 0511/1241-0 Durchwahl: 1241-311 Telefax: 0511/1241-769

Mehr

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Internationale Angelegenheiten Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden

Mehr

CORNEA FRANZ RECHTSANWÄLTE

CORNEA FRANZ RECHTSANWÄLTE Willkommen! CORNEA FRANZ RECHTSANWÄLTE Wirtschaftsrecht Steuerrecht Gewerblicher Rechtsschutz RA Christian Semmler Darf der Flüchtling beschäftigt werden? Wie darf der Flüchtling beschäftigt werden? Gleichbehandlung

Mehr

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist

Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet

Mehr

Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker

Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker Martin Jänsch Rechtsberater Handwerkskammer Chemnitz März 2014 Titel der Präsentation 1 10. März 2014 Wer Arbeitsverträge nachmacht oder verfälscht Arbeitsrecht

Mehr

Weisung 396 GR Nr. 2009/337

Weisung 396 GR Nr. 2009/337 Weisung 396 GR Nr. 2009/337 Antrag der Redaktionskommission vom 09.04.2010 Verordnung über das Arbeitsverhältnis des städtischen Personals (PR) vom 6. Februar 2002 002 001 003 Die Verordnung über das Arbeitsverhältnis

Mehr

Entscheidungshilfe. Wird die Beschäftigung an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt? Versicherungsfreiheit

Entscheidungshilfe. Wird die Beschäftigung an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt? Versicherungsfreiheit Entscheidungshilfe Wird die Beschäftigung an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt? nein ja Versicherungsfreiheit Ist das Beschäftigungsverhältnis auf nicht mehr als 3 Monate befristet? nein

Mehr

Beschäftigung von Personen mit Behinderungen ab dem 01. Januar 2015

Beschäftigung von Personen mit Behinderungen ab dem 01. Januar 2015 Beschäftigung von Personen mit Behinderungen ab dem 01. Januar 2015 Ab dem 01. Januar 2015 wird in Kroatien ein neues Gesetz über berufliche Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten in Kraft treten,

Mehr

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Absetzbeträge und sonstige Beiträge... 2 Die elektronische Rechnungslegung... 4 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen

Mehr

Impulsvortrag Befristungsrecht

Impulsvortrag Befristungsrecht Impulsvortrag Befristungsrecht in der Goethe-Universität Frankfurt am Main Eine Veranstaltung des ver.di Fachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung Hessen Befristeter Arbeitsvertrag-was ist das?

Mehr

Muster. Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte

Muster. Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte Muster Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift)

Mehr

Finanzen. Sachen von den auf das 1986 in

Finanzen. Sachen von den auf das 1986 in 1 Der Minister für Wirtschaft und Finanzen Aufgrund der Artikel 8 und 9 dess gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 23 vom 14. März 2011, die die Gemeindesteuer auf Immobilien einführen und regeln; Aufgrund

Mehr

Ferialpraktikum Volontariat

Ferialpraktikum Volontariat Ferialpraktikum Volontariat Information für Schüler und Studenten Ferialpraktikum Volontariat Die Bewertung aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht Ferialpraktikanten Unter Ferialpraktikanten sind Schüler

Mehr

Kitas GENERALI Anhang für Generali Mitarbeiter/-innen - 1 -

Kitas GENERALI Anhang für Generali Mitarbeiter/-innen - 1 - Kitas GENERALI Anhang für Generali Mitarbeiter/-innen - 1 - 1. Aufnahme Um möglichst vielen Eltern gerecht zu werden, darf die Betreuungszeit für ein Kind in der Kita die Erwerbsquote der für die Generali

Mehr

BOKU-Praxisnetzwerk Leitfaden für Studierende und Betriebe

BOKU-Praxisnetzwerk Leitfaden für Studierende und Betriebe BOKU-Praxisnetzwerk Leitfaden für Studierende und Betriebe Informationen rund ums Praktikum Der vorliegende Leitfaden enthält grundlegende Informationen zur Durchführung bzw. Absolvierung von Praktika

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM

Mehr

Praktische Grundlagen für die Patentabteilung Oktober Arbeitnehmererfindungsrecht

Praktische Grundlagen für die Patentabteilung Oktober Arbeitnehmererfindungsrecht Praktische Grundlagen für die Patentabteilung Oktober 2017 Arbeitnehmererfindungsrecht Übersicht Inhalt Gesetz über Arbeitnehmererfindungen / Vergütungsrichtlinien Anwendungs- und Geltungsbereich Arbeitnehmererfindungsrecht

Mehr

Arbeitsrechts-Info. Kündigung durch den Arbeitnehmer

Arbeitsrechts-Info. Kündigung durch den Arbeitnehmer Arbeitsrechts-Info. Kündigung durch den Arbeitnehmer Stand: Juli 2004 Voraussetzung: unbefristetes Arbeitsverhältnis Will ein Arbeitnehmer kündigen, so setzt dies das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

Mehr

4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis

4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis Kapitel 4.5 / Seite 8 Leistungsfall, 136 ff SGB III: Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138 SGB III ist d.h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht

Mehr

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER 2011 Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 2 Plan 1. Einleitung 2. Einkommensteuer 3. Sozialversicherung 4. Rückerstattung von Kosten 5.

Mehr

S T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R

S T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R INFO Nr. 1 vom 11.01.2016 Rundschreiben Nr. 1 Themen: - Einkommenssteuer IRPEF Tarif - Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP - IMI-GIS - Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen - Aufwertung Anlagevermögen

Mehr

Für den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen:

Für den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen: Mai 2003 Mandanten-Information 2/2003 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform am 01.09.2001 und der Schuldrechtreform am 01.01.2002 hat der Gesetzgeber das private Mietrecht

Mehr

Mitteilungsblatt / Bulletin 27. April 2018

Mitteilungsblatt / Bulletin 27. April 2018 19/2018 Mitteilungsblatt / Bulletin 27. April 2018 Richtlinie zur Umsetzung des Mutterschutzes für Studentinnen an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 09.04.2018 Editor Der Präsident der

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Rundschreiben Nr. 2/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 25.01.2017 Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Der elektronische Einreichungstermin für die MwSt.-Jahreserklärung ist der 28. Februar

Mehr

Übereinkommen 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit, 1951

Übereinkommen 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit, 1951 Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Übereinkommen 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit, 1951 Dieses Übereinkommen ist am 23. Mai 1953

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer

Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer M u s t e r Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma (Sitz oder Anschrift) als Arbeitgeber und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in)

Mehr

Neuerungen im Steuersektor

Neuerungen im Steuersektor Kundeninfo 1-2015 Neuerungen im Steuersektor Wie üblich sind zum Jahresende 2014 einige wichtige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. In der Folge werden wir einen zusammenfassenden Überblick über

Mehr

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,

Mehr

Dresden, im Juni 2008 An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen

Dresden, im Juni 2008 An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Dresden, im Juni 2008 An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt Das Schreiben finden Sie auch im Internet: www.kv-sachsen.de - Rundschreiben 1. Anpassung des Grenzbetrages

Mehr