Privathaftpflicht Classic Damit Sie auch mal Fehler machen dürfen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Privathaftpflicht Classic Damit Sie auch mal Fehler machen dürfen"

Transkript

1 Privathaftpflicht Classic Damit Sie auch mal Fehler machen dürfen

2 2

3 Inhalt Seite Allgemeine Informationen zur Privathaftpflichtversicherung Classic Die Risiken und wie Sie sich schützen können Der Grundschutz der Privathaftpfl ichtversicherung Besondere Leistungen unserer Privathaftpfl ichtversicherung Classic Ergänzungsmöglichkeiten nach Ihrem individuellen Bedarf Amtshaftpfl ichtversicherung Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung Versicherungsbedingungen für die HUK-Haftpflichtversicherung Kundeninformation Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Zusatzbedingungen für die Allgemeine Haftpfl ichtversicherung (RBH) RBH Privathaftpfl ichtversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpfl ichtversicherung (AHB 2011) Merkblatt zur Datenverarbeitung

4 Niemand ist vollkommen. Aber wer einen Schaden verschuldet, muss ihn ersetzen. Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss, weil Sie in voller Höhe haften teilweise auch ohne Verschulden. Unverhofft kommt oft! Wer handelt, macht auch Fehler! Alles Lebensweisheiten, die den Nagel auf den Kopf treffen. Aber sie sind wenig tröstlich, wenn durch Unachtsamkeit oder sogar ohne eigenes Verschulden Schäden entstehen, die hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes geht oder den mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger wer durch Unachtsamkeit einen Schaden anrichtet, muss ihn wieder gut machen. Wird beispielsweise ein Unfallbeteiligter so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, können die Schadenersatzansprüche schnell in die Millionenhöhe gehen. Nach dem Gesetz haften Sie für einen Schaden in voller Höhe. Der Halter eines Hundes oder der Inhaber eines Öltanks muss sogar für Schäden aufkommen, ohne dass ihn ein eigenes Verschulden trifft. Mit einer Versicherungssumme von 50 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Höchstleistung für Personenschäden 15 Mio. je Person) in unserer Privathaftpflichtversicherung Classic sind Sie optimal geschützt. Wir als Ihr Haftpflicht versicherer erledigen für Sie, was nach einem Schaden zu tun ist: Unsere Fachleute prüfen für Sie, ob der Anspruchsteller im Recht ist und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Bei zu Recht gegen Sie erhobenen Ansprüchen bezahlen wir den Schaden. Wenn die Schadenersatzansprüche nicht begründet sind, wehren wir sie auf unsere Kosten ab. 4

5 Privathaftpflichtversicherung der umfassende Grundschutz Privathaftpflicht für Familien und Lebensgemeinschaften Familien und eheähnliche Lebensgemeinschaften sichern mit der Privathaftpflichtversicherung alle Mitglieder ihres Haushaltes ab. Vor Schadenersatzansprüchen sind geschützt: Sie als unser Vertragspartner. Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner; nicht miteinander verheiratete Paare in Lebensgemeinschaft bitten wir, die Mitversicherung des Partners im Antrag extra zu beantragen. Einen zusätzlichen Beitrag erheben wir nicht. Ihre unverheirateten Kinder, sogar die volljährigen, solange sie sich noch in der Schul- oder einer direkt anschließenden Berufsausbildung (auch Studium, nicht Fortbildung; häusliche Gemeinschaft setzen wir dabei nicht voraus) befinden. Im Anschluss an die Ausbildung verlängert sich dieser Schutz um bis zu ein Jahr, höchstens bis zum 30. Lebensjahr. Pflegebedürftige Angehörige, die in Ihrem Haushalt leben (ab Pflegestufe 2). Geistig behinderte Kinder, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und unverheiratet sind (auch keine Lebenspartnerschaft). Bis zu ein Jahr in den Familienverbund eingegliederte Personen (z. B. Au pair, Austauschschüler), soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Privathaftpflicht für Singles Für Singles bieten wir einen noch günstigeren Beitrag, allerdings ist nur der Vertragspartner versichert und keine weiteren Personen. Wann und wo sind Sie versichert? Rund um die Uhr. Zeitlich unbefristet in den EU-Staaten, der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein. Im übrigen Ausland sind vorübergehende Aufenthalte bis zu zwei Jahren versichert in den USA und Kanada bis zu 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden. Wobei sind Sie versichert? Unsere Privathaftpflichtversicherung tritt bei Schäden ein, für die Sie als Privatperson haftbar gemacht werden. Sie schützt Sie z. B.: als Fußgänger als Radfahrer und als Fahrer von Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h), einschließlich dem Training für private Radrennen (Triathlon, Straßenrundfahrten) als Freizeitsportler als Aufsichtspflichtigen über Minderjährige als Halter zahmer Haustiere, wie z. B. Katzen oder Hamster (für Hunde und Pferde benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung) als Mieter/Eigentümer einer Wohnung als Inhaber eines Einfamilienhauses in Deutschland und eines Ferien-/ Wochenendhauses in Deutschland, die Sie ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen als Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen Personen als Bauherr bei An- und Umbauten (Bausumme bis ), z. B. am selbst bewohnten Einfamilienhaus als Inhaber und aus dem Betrieb einer geothermischen Anlage zur Erzeugung von Wärme und Warmwasser (z. B. Wärmepumpe Ihres Einfamilienhauses) beim Gebrauch von z. B. nicht versicherungspflichtigen Aufsitzrasenmähern oder Elektrorollstühlen Umfangreicher Versicherungsschutz. 5

6 Privathaftpflicht Classic welche besonderen Leistungen sind enthalten? Internetschäden mitversichert Sofern nicht anders angegeben, gilt für die folgenden Leistungen eine Versicherungssumme von 50 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden max. 15 Mio. je Person): Internetschäden (elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung): Wir schützen Sie, wenn Sie z. B. als Internetnutzer versehentlich virenverseuchte Dateien oder Programme an Dritte weiterleiten und dadurch deren Daten oder Programme beeinträchtigen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit bis zu 15 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei fachpraktischem Unterricht in der Schule/Universität sowie bei Betriebspraktika von bis zu sechs Monaten sind Sachschäden an Geräten bis mitversichert (250 Selbstbeteiligung). Deliktsunfähige Kinder: Für Schäden durch deliktsunfähige Kinder, die in Ihrem Vertrag mitversichert sind, stehen im Schadenfall bis zu zur Verfügung (gilt nicht für die Single-Versicherung). Gelegentliches Hüten fremder Hunde. Reiten fremder Pferde und Fahren fremder Fuhrwerke. Personen- und Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen, z. B. beim Umzug oder bei der Nachbarschaftshilfe. Schäden durch das erlaubte private Abbrennen von Kleinfeuerwerken, z. B. an Silvester. Mietsachschäden an Wohnräumen, z. B. Schäden an der Mietwohnung oder dem Ferienhaus. Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Hotels oder Ferienwohnungen. Schäden an beweglichen Sachen, die Sie z. B. gemietet oder geliehen haben (250 Selbstbeteiligung, Schäden z. B. an Fahrzeugen sind ausgeschlossen). Schäden durch den Gebrauch fremder Boote mit Motor, die ohne behördliche Erlaubnis gefahren werden dürfen. Allmählichkeitsschäden: Das sind Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschlägen, z. B. wenn durch einen unentwegt tropfenden Wasserhahn allmählich das Mauerwerk leidet und der Vermieter Schadenersatz fordert. Sachschäden durch häusliche Abwässer. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern: Bei der Versicherung eheähnlicher Lebensgemeinschaften sind auch die Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern wegen Personenschäden versichert (gilt nicht für die Single-Versicherung). Gewässerschäden durch Heizöltanks mit einem Gesamtfassungsvermögen bis zu Litern, die sich z. B. im selbst bewohnten Einfamilienhaus befinden. Gewässerschäden durch haushaltsübliche Kleingebinde (z. B. Farbdose, Benzinkanister) bis zu 50 Liter/kg je Behältnis, insgesamt max. 500 Liter/kg. Vorsorge-Versicherung: Vorübergehender Schutz für bestimmte neu entstandene Risiken, z. B. die Anschaffung eines Hundes. Schäden durch den Gebrauch eigener Windsurfgeräte. Schäden als Ehrenamtlicher oder Freiwilliger auf Grund eines sozialen Engagements, ohne dass Sie dabei z. B. leitend oder öffentlich/ hoheitlich tätig sind. 6

7 Privathaftpflicht (PH) PLUS die sinnvolle Ergänzung Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit der PH PLUS. Sie kostet zusätzlich nur 15 im Jahr. Sofern nicht anders angegeben, gilt für die folgenden Leistungen eine Versicherungssumme von 50 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden max. 15 Mio. je Person): Verlust fremder Schlüssel Einen privat, beruflich oder ehrenamtlich genutzten Schlüssel zu verlieren, kann ziemlich teuer werden. Wenn z. B. das Türschloss zu Ihrer Mietwohnung oder die zentrale Schließanlage Ihres Arbeitgebers ausgetauscht werden muss, deckt die PH PLUS die Kosten für Sachschäden bis (250 Selbstbeteiligung). Forderungsausfall Diesen Schutz brauchen Sie, wenn Sie selbst zu Schaden kommen und fest steht, dass der Verursacher nicht zahlen kann. Etwa ein Drittel der deutschen Haushalte hat keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen! Deshalb ist dieser PH PLUS-Baustein so wichtig. Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und umfasst Personen- und Sachschäden pauschal bis 15 Mio. (250 Selbstbeteiligung). Kautionsleistung Müssen Sie bei einem Haftpflichtschaden im europäischen Ausland eine Kaution hinterlegen, stellen wir Ihnen hierfür einen Betrag von bis zu zur Verfügung. Wir verrechnen den Kautionsbetrag mit der von uns zu erbringenden Schadenersatzleistung. Gebrauch eigener Segelboote Für Sie als Freizeitkapitän ist es gut, wenn die Haftpflichtrisiken aus dem Gebrauch eines eigenen Segelbootes abgesichert sind. Die Versicherung gilt für Segelboote mit einer Segelfläche bis 15 m 2 (250 Selbstbeteiligung). Gebrauch eigener Boote mit Motor Verursachen Sie Schäden durch den Gebrauch eigener Boote mit Motor bis 10 kw (auch Wasser motorräder, Jetboote und Segelboote mit Hilfsmotor), die ohne behördliche Erlaubnis gefahren werden dürfen, so besteht Versicherungsschutz (250 Selbstbeteiligung). Kitesport-Geräte Verursachen Sie Schäden durch den Gebrauch von Kitesport-Geräten (z. B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys) mit einer Seillänge von bis zu 30 m oder von Strand-, Strandsteh- und Eisseglern mit einer Kite- und Segelfläche von bis zu 9 m², so sind Sie versichert. Photovoltaik- und Solaranlagen Nutzen auch Sie die Sonne zur Energiegewinnung? Für Haftpflichtansprüche aus dem Betrieb eigener stationärer thermischer oder photovoltaischer Solaranlagen mit einer Kollektor-/ Modulfläche bis maximal 200 m 2 auf Ihrem Einfamilienhaus oder dem dazu gehörenden Grundstück, bieten wir Versicherungsschutz. Wind- und Wasserkraftanlage Diese Erweiterung benötigen Sie, wenn Sie auf Ihrem Einfamilienhaus oder dem dazu gehörenden Grundstück eine eigene Kleinwind- oder Wasserkraftanlage mit einer Gesamtleistung von bis zu 15 kw-peak betreiben. Tagesmutterrisiko Sie genießen Versicherungsschutz bei der Betreuung von bis zu sechs Kleinkindern in Tagespflege, sofern dies nicht in einem Betrieb oder einer Einrichtung (z. B. Kindergarten, Kindertagesstätte) geschieht. Vermietung eines Ferienhauses/ einer Ferienwohnung Als Vermieter eines Ferienhauses/einer Ferienwohnung in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein brauchen Sie diesen Versicherungsschutz. Vermieten Sie eine Eigentums- oder Einliegerwohnung? Dann beantragen Sie bitte gesondert Deckung. Individuelle Haftpflichtrisiken können versichert werden Als Vermieter einer Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus, von Garagen oder Eigentumswohnungen benötigen Sie erweiterten Versicherungsschutz. Bitte beantragen Sie diesen gleich mit. Separat zu beantragen ist die Versicherung folgender Risiken: vermietetes Einfamilienhaus; Zwei-/Mehrfamilienhaus = Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Heizöltanks über Liter = Gewässerschadenhaftpflichtversicherung eigene Hunde oder Pferde = Tierhalterhaftpflichtversicherung eigene Wassersportfahrzeuge, z. B. für Motoroder Segelboote, die nicht unter den Schutz der PH PLUS fallen = Wassersporthaftpflichtversicherung Bauherrenhaftpflichtversicherung Super-Angebot: Nur 15 mehr für PH PLUS! Bitte fordern Sie unser Angebot an! 7

8 Amtshaftpflichtversicherung hilft bei Personen- und Sachschäden Nur für den öffentlichen Dienst Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Berufstätige im öffentlichen Dienst. Umfangreicher Schutz zum äußerst günstigen Beitrag. Arbeitsüberlastung, Zeitdruck und neue Gesetze fordern den Berufstätigen mehr denn je. Äußerste Sorgfalt ist notwendig, um stets die richtige Entscheidung zu treffen. Eine kleine Unachtsamkeit, ein Versehen und schon ist es passiert. Die Amtshaftpfl ichtversicherung brauchen Sie, wenn Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden im dienstlichen Bereich gegen Sie erhoben werden, z. B., wenn die Krankenkasse eines Verletzten den Ersatz ihrer Aufwendungen verlangt oder der Eigentümer beschädigter Sachen die Zahlung von Reparaturkosten fordert. Die Amtshaftpflichtversicherung bieten wir mit der Deckungssumme 50 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden (max. 15 Mio. für Personenschäden je Person) für die nachfolgenden Berufsgruppen an: Tarifgruppe 1: Beamte oder Angestellte mit reiner Lehrtätigkeit an einer öffentlichen Schule oder Universität Tarifgruppe 2: Beamte, Angestellte oder Arbeiter mit Verwaltungs- oder technischer Tätigkeit bei einer Bundes- oder Landesbehörde, einer Gebietskörperschaft/sonstigen Körperschaft (z. B. Bezirk oder Gemeinde), einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, einer anerkannten Religionsgemeinschaft, der Agentur für Arbeit (ohne medizinische und pflegerische Tätigkeit) Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, hauptamtliche Bewährungshelfer oder andere Angehörige des Justizdienstes Beamte, Angestellte oder Arbeiter bei der Bundes- und Landespolizei, dem Zoll oder der Bundeswehr (ohne medizinische und pflegerische Tätigkeit und ohne Tätigkeit in der Luftund Schifffahrt) Erweiterungsmöglichkeiten gegen Zusatzbeitrag Datenverarbeitung Absicherung von Schäden im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, z. B. Netzwerkbetrieb, -wartung, -pflege (15 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden) Umwelt Absicherung von Schäden im Umweltbereich, durch Umwelteinwirkung an Boden, Luft oder Wasser (15 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden) Dienstschlüssel Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Verlust von Dienstschlüsseln bis je Schadenereignis Fiskalisches Eigentum Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Verlust von fiskalischem Eigentum bis je Schadenereignis (nur für Polizei-, Zoll- und Bundeswehrangehörige) Dienst-KFZ Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden am Dienstfahrzeug, die durch den dienstlichen Gebrauch entstanden sind (Versicherungssumme ). Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Regress-Ansprüche des Dienstherrn auf Grund von Personen- und Sachschäden, die Dritten entstanden sind (Versicherungssumme 1 Mio. pauschal) 8

9 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wenn es um die Finanzen anderer geht Nur für den öffentlichen Dienst Das ist der unentbehrliche Rückhalt für alle, die mit ihren beruflichen Entscheidungen den Geldbeutel anderer z. B. auch des eigenen Dienstherrn schmälern können. Sie brauchen diesen Rückhalt, damit Sie für Vermögensschädigungen im dienstlichen Bereich nicht mit Ihrem Privatvermögen gerade stehen müssen. Ein wichtiger Schutz, besonders in Justiz und Verwaltung. Die Mindestversicherungssumme beträgt Je nach individuellem Bedarf kann diese erhöht werden. Was kann eine Entscheidung, die Sie am Arbeitsplatz treffen, Außenstehende oder Ihren Dienstherrn kosten? Oder eine Auskunft, die Sie erteilen, ein Termin, den Sie übersehen? Danach legen Sie Ihre Versicherungssumme fest. Ganz nach Ihrer persönlichen beruflichen Verantwortung. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bieten wir für die nachfolgenden Berufsgruppen an: Tarifgruppe 1: Beamte oder Angestellte der Verwaltung bei Gebietskörperschaften und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, hauptamtliche Bewährungshelfer, andere Angehörige des Justizdienstes Tarifgruppe 2: Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte, Abnahme- und Güteprüfer Leitende Kommunalbeamte, Mitglieder der Geschäftsführung öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, Leiter und Geschäftsführer von Sozialversicherungsträgern sowie deren Sektionen, Bezirksverwaltungen und Landesgeschäftsstellen Erweiterungsmöglichkeiten gegen Zusatzbeitrag Datenverarbeitung Absicherung von Schäden im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, z. B. Netzwerkbetrieb, -wartung, -pflege (15 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden) Umwelt Absicherung von Schäden im Umweltbereich, durch Umwelteinwirkung an Boden, Luft oder Wasser (15 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden) Für Fehler im Dienst nicht mit dem Privatvermögen haften! 9

10 Folgende Tabelle kann Ihnen bei der Entscheidung helfen Schadenbeispiele von A Z Was kann passieren der Schaden Forstbedienstete: Unfall durch unzureichende Sicherung bei Fällarbeiten; unrichtige Berechnung von Holzpreisen; Abschluss unzweckmäßiger Verträge Gerichtsvollzieher: Verfrühte oder verspätete Pfandfreigabe; verspätete Zustellung; fehlerhafte Wechselproteste; Versteigerung unter Mindestgebot Lehrer: Beschädigung von Schuleigentum durch Schüler; Verletzungen von Schülern im praktischen Unterricht, in der Pause oder bei Klassenreisen infolge Aufsichtsverletzungen Polizeiangehörige: Verletzungen von unbeteiligten Passanten durch Schüsse aus der Dienstwaffe; Irrtümer in der Person bei Festnahmen Rechtspfleger und andere Justizbedienstete: Erteilung unrichtiger Auskünfte; mangelhafte Prüfung der Schlussrechnung in Konkurssachen; unrichtige Eintragungen in Grundbuch/Handelsregister Richter: Verspätete Verfügungen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Aufhebung von Beweisterminen ohne Abladung von Zeugen Staatsanwälte: Nicht rechtzeitige Entlassung von Inhaftierten; Nichtbeachtung von Verjährungsvorschriften; Anklage vor unzuständigem Gericht Verwaltungsbedienstete aller Bereiche: Unrichtige Beratung oder Auskünfte; Irrtümer bei der Prüfung von Steuererklärungen oder Rentenunterlagen; falsche Berechnung von Versicherungsleistungen; Verjähren lassen von Ansprüchen; Frist- und Terminversäumnisse anderer Art; unberechtigtes Verweigern von Bescheinigungen oder Genehmigungen Zollangehörige: Irrtümer bei der Prüfung von Zollpapieren; Verderben von Transportgut durch verspätete Abfertigung Welche Zusatzbausteine brauchen Sie? Amtshaftpfl ichtversicherung (= ) Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung (= ) Was Sie jetzt tun können! Sorgen Sie jetzt vor! Beantragen Sie noch heute unseren bekannt leistungsstarken und preisgünstigen Schutz im Bereich der Haftpflichtversicherung. Einfach den Antrag ausfüllen absenden fertig! Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie auch gerne unsere Berater an. Am Telefon oder persönlich. Wir helfen gern. 10

11 Profitieren Sie jetzt vom Kombi-Bonus! 5 % Rabatt in der Pkw-Haftpflicht- und Kaskoversicherung! Wenn Sie sich für die Privathaftpflichtversicherung und einen weiteren Vertrag bei uns entscheiden, kann Ihr Beitrag in der Pkw-Versicherung der HUK-COBURG um 5 % sinken (gültig für Pkw-Tarife ab 3/2002). Fragen Sie uns! Wir informieren Sie gerne, ob Sie vom Kombi-Bonus profitieren können. Kommen Sie zu uns: Die Adressen unserer Vertrauensleute, Kundendienstbüros und Geschäftsstellen finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch unter»huk-coburg«. Sie erreichen uns: persönlich in der Geschäftsstelle Mo. bis Do bis Uhr Fr bis Uhr telefonisch unter * Mo. bis Fr bis Uhr per Fax: * *kostenlos aus deutschen Telefonnetzen HUK-COBURG Coburg Info@HUK-COBURG.de MA265 Stand: M

12 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Versicherungsbedingungen bilden die Grundlage für unser gemeinsames Vertrags verhältnis. Der konkret zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz insbesondere die Versicherungsart(en) ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Versicherungsbedingungen für die HUK-Haftpflichtversicherung Stand Inhalt Seite Kundeninformation 2 I. Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Zusatzbedingungen für die Allgemeine Haftpfl ichtversicherung (RBH). Sofern eine oder mehrere der folgenden Versicherungsarten nicht im Versicherungsschein aufgeführt sind, entfallen die dafür geltenden RBH. RBH-Nr. Versicherungsart 01/0711 Privathaftpfl icht 4 02/0711 Haus- und Grundbesitzerhaftpfl icht 11 03/0509 Gewässerschadenhaftpfl icht 12 04/0509 Tierhalterhaftpfl icht 13 05/0711 Bauherrenhaftpfl icht 14 07/0509 Amtshaftpfl icht (nur für den öffentlichen Dienst) 15 08/0509 Vermögensschadenhaftpfl icht (nur für den öffentlichen Dienst) 16 II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpfl ichtversicherung (AHB 2011) 18 Gültig für alle Versicherungsarten gem. I., soweit nicht in den jeweiligen RBH Abweichendes bestimmt ist. Merkblatt zur Datenverarbeitung 23 Dies sind wichtige Vertragsunterlagen! Bitte bewahren Sie sie zusammen mit dem Versicherungsschein auf. HS21111, Stand: Mat.-Nr , Stand: Auf gute Partnerschaft Ihre HUK-COBURG und Ihre HUK-COBURG-Allgemeine HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, Coburg

13 Kundeninformation Identität des Versicherers Für Kunden der HUK-COBURG gilt: Versicherer ist die HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg. Registergericht Coburg. Handelsregister-Nr Sitz des Unternehmens: Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Anschrift Die ladungsfähige Anschrift der HUK-COBURG lautet: HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G., Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Vertreter sind Dr. Wolfgang Weiler und Klaus-Jürgen Heitmann. Identität des Versicherers Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine gilt: Versicherer ist die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG. Registergericht Coburg. Handelsregister-Nr Sitz des Unternehmens: Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Anschrift Die ladungsfähige Anschrift der HUK-COBURG-Allgemeine lautet: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Bahnhofsplatz, Coburg. Ladungsfähige Vertreter sind Stefan Gronbach und Klaus-Jürgen Heitmann. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers In unserer Hauptgeschäftstätigkeit sind wir auf Versicherungen für private Haushalte spezialisiert. Kosten für Fernkommunikationsmittel Ist in Ihren Versicherungsunterlagen eine Telefonnummer angegeben, unter der Sie uns erreichen können, informieren wir Sie dort auch über die Höhe der Telekommunikationskosten. Vertragsgrundlagen Grundlagen des Versicherungsvertrags werden der Antrag, der Versicherungsschein sowie etwaige Nachträge. Für Versicherungsnehmer der HUK-COBURG gilt zusätzlich die Satzung. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpfl ichtversicherung (AHB 2011), die vereinbarten Risikobeschreibungen, Besonderen Bedingungen und Zusatzbedingungen für die Allgemeine Haftpfl ichtversicherung (RBH), eventuell mit Ihnen getroffene Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen. Versicherungsschutz in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung Die Allgemeine Haftpfl ichtversicherung schützt im vereinbarten Umfang vor fi nanziellen Risiken. Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatte, auf Grund gesetzlicher Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz besteht bis zu den vereinbarten Deckungssummen. Unsere Leistungspfl icht umfasst dabei die Prüfung der Haftpfl ichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie den Ersatz des Schadens. Bitte beachten Sie im Schadenfall die vereinbarten Selbstbeteiligungen. Der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpfl ichtversicherung kann je nach Inhalt des Versicherungsvertrags unterschiedliche Versicherungsarten umfassen: Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für die Haftpfl ichtgefahren als Privatperson im täglichen Leben. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für die Haftpfl ichtgefahren als Haus- und Grundbesitzer. Tierhalterhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für die Haftpfl ichtgefahren als Tierhalter. Bauherrenhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für die Haftpfl ichtgefahren als Bauherr. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für die Haftpfl ichtgefahren als Inhaber eines Heizöltanks bei Gewässerschäden. Die Entschädigungsleistung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspfl icht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben. Beginn des Versicherungsvertrags Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten Beitrag rechtzeitig zahlen. Versicherungsbeitrag Die Höhe des Beitrags können Sie den Antragsunterlagen entnehmen. Ändern sich Angaben im Antrag, kann sich auch der Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe enthalten. Beitragszahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von zwei Wochen, zu zahlen. Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. 2

14 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Er ist zu richten an: Für Kunden der HUK-COBURG Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. Bahnhofsplatz Bahnhofsplatz Coburg Coburg info@huk-coburg.de info@huk-coburg.de Widerrufsfolgen Bei einem wirksamen Widerruf endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Dauer des Vertrags Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht durch Sie oder uns in Textform gekündigt wird. Beendigung des Vertrags Sie, aber auch wir können den Vertrag zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform kündigen. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein. Anwendbares Recht Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand Für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist. Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch. Außergerichtliches Beschwerdeverfahren Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin; beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Tel , Fax Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen. Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn; poststelle@bafi n.de; Tel ; Fax Die BaFin ist keine Schiedsstelle. Einzelne Streitfälle können deshalb nicht verbindlich entschieden werden. 3

15 I. Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Zusatzbedingungen für die Allgemeine Haftpflichtversicherung (RBH) Sofern eine oder mehrere der folgenden Versicherungsarten nicht im Versicherungsschein aufgeführt sind, entfallen die dafür geltenden RBH. In den beantragten Versicherungsarten besteht Versicherungsschutz bis zu den jeweiligen Versicherungssummen. RBH-Nr. 01/0711 Privathaftpflicht-Versicherung Für die Privathaftpfl ichtversicherung Classic betragen die Versicherungssummen 50 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Höchstleistungen für Personenschäden 15 Mio. je Person), für die Privathaftpfl ichtversicherung Basis 5 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. I. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpfl ichtversicherung (AHB) die gesetzliche Haftpfl icht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung, insbesondere 1. als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspfl icht über Minderjährige); 2. als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen. Mitversichert sind abweichend von 4 Ziff. I 12 AHB, im Rahmen von XXIII RBH Privathaftpfl ichtversicherung Ansprüche auf Grund gesetzlicher Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen für Schadenfälle in Deutschland auf Grund von Benachteiligungen; 3. als Inhaber a) einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer) einschließlich Ferienwohnung, bei Sondereigentümern sind versichert Haftpfl ichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspfl icht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. b) eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses, c) eines im Inland gelegenen Wochenendhauses, sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens. Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpfl icht (1) aus der Vermietung von nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen nicht jedoch von Wohnungen (auch Einliegerwohnungen und Eigentumswohnungen), Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen; (2) als Bauherr oder Unternehmer von Bauvorhaben bis zu je Bauvorhaben. Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge- Versicherung ( 2 AHB); (3) aus der durch Mietvertrag übernommenen Beleuchtungs-, Streuoder Reinigungspfl icht; (4) aus dem Miteigentum an den zu einem Einfamilienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen; (5) als früherer Besitzer gem. 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; (6) als Inhaber und aus dem Betrieb einer geothermischen Anlage zur Erzeugung von Wärme und Warmwasser für ein mitversichertes Wohngebäude nach Ziff. I 3 a bis c RBH Privathaftpfl icht-versicherung. Mitversichert ist hierbei die gesetzliche Haftpfl icht aus der Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen einschließlich der Folgen für die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Anlagenrisiko). 4. als Radfahrer und als Fahrer von Pedelecs (Fahrrädern mit Trethilfe) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Mitversichert ist abweichend von 4 Ziff. I 4 AHB die gesetzliche Haftpfl icht für Schäden aus dem Training zu Radrennen (z. B. Straßenrundfahrten, Triathlon etc.), an denen der Versicherungsnehmer privat und nicht als Lizenzfahrer teilnimmt; 5. aus der Ausübung von Sport, ausgenommen Jagd (vgl. jedoch 4 Ziff. I 4 AHB); 6. aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen; 7. als Reiter, Hüter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde oder Fuhrwerke zu privaten Zwecken. Haftpfl ichtansprüche der Tier- oder Fuhrwerkshalter oder -eigentümer sind nicht versichert. 8. als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reitund Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. II. Mitversichert ist 1. die gleichartige gesetzliche Haftpfl icht a) des Ehegatten und des nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers, b) ihrer unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pfl egekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befi n- den (berufl iche Erstausbildung Lehre und/oder Studium, auch Bachelor- und unmittelbar angeschlossener Masterstudiengang, nicht Fortbildungsmaßnahmen, Zweitstudium und dgl.). Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes (einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) sowie eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Für volljährige unverheiratete Kinder besteht bis zu einem Jahr nach Beendigung der Schul-/Berufsausbildung Versicherungsschutz, höchstens jedoch bis zum 30. Lebensjahr. c) von Angehörigen (siehe 4 Ziff. II 2 AHB) des Versicherungsnehmers, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben und bei denen anerkannte Pfl egebedürftigkeit der Stufen 2 oder 3 im Sinne der Pfl egeversicherung (gemäß dem Sozialgesetzbuch XI) besteht. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit eine anderweitige Haftpfl ichtversicherung eintrittspfl ichtig ist. 4 Ziff. II 2 und 7 Ziff. 2 AHB bleiben unberührt. d) der in häuslicher Gemeinschaft lebenden volljährigen, unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pfl egekinder) mit geistiger Behinderung. 2. die gesetzliche Haftpfl icht der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen. 3. bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft soweit vereinbart die gleichartige gesetzliche Haftpfl icht des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden, im Versicherungsschein genannten Lebenspartners und dessen unverheirateter Kinder (auch Stief-, Adoptivund Pfl egekinder); bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befi nden (berufl iche Erstausbildung Lehre und/oder Studium nicht Fortbildung). Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes (einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Ausgeschlossen von der Versicherung sind Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst, der Angehörigen des Versicherungsnehmers ( 4 Ziff. II 2 AHB) oder der versicherten Personen, der Versicherten untereinander sowie der Versicherten gegen den Versicherungsnehmer. Dieser Ausschluss bezieht sich nicht auf etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, soweit der Lebensgefährte dem Versicherer namentlich benannt worden ist. Der Versicherungsschutz für den Lebenspartner und dessen Kinder endet mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen den nichtehelichen Lebenspartnern. 4. die gesetzliche Haftpfl icht von unverheirateten Personen, die bis zu einem Zeitraum von einem Jahr in den Familienverbund eingegliedert werden (z. B. Au pair, Austauschschüler), soweit nicht anderweitig Haftpfl ichtversicherungsschutz besteht. 4

16 5. Single-Versicherung: Soweit eine Single-Versicherung vereinbart ist, gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für den Versicherungsnehmer weitere Personen sind nicht mitversichert. Ziff. II Nr. 1 und Nr. 3 gelten nicht. Die Mitversicherung gemäß Ziff. II Nr. 2 bleibt für die Single-Versicherung jedoch bestehen. In der Single-Versicherung entfallen die Bestimmungen gemäß 1 Abs. 2 b) AHB für die unter Ziff. II Nr. 1 und Nr. 3 genannten Personen. Änderungen der Lebenssituation (Heirat, Geburt eines Kindes usw.) sind dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. III. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge 1. Nicht versichert ist die Haftpfl icht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. 2. Versichert ist jedoch die Haftpfl icht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von a) Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspfl icht unterliegen, b) Wassersportfahrzeugen, ausgenommen eigene Segelboote (auch Windsurfgeräte) und eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren auch Hilfs- oder Außenbordmotoren oder Treibsätzen. c) Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehren, sofern aus einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz geboten wird; auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen fahrende motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Aufsitzrasenmäher und Golfwagen, sofern aus einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz geboten wird; Modell- und Spielfahrzeugen auch ferngesteuerte, die nicht zum Aufsitzen oder Mitfahren geeignet sind; Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit (z. B. motorgetriebene Rollstühle); selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit nach 2 Abs. 1 Ziff. 6 b Pfl ichtversicherungsgesetz (Pfl VG), 3 Abs. 2 Ziff. 1 a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Für die vorgenannten Kraftfahrzeuge bzw. Arbeitsmaschinen gelten die Ausschlüsse in 1 Ziff. 2 b) AHB und 2 Ziff. 3 c) AHB nicht. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten fahren darf. Der Versicherungsnehmer ist verpfl ichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer benutzt wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpfl ichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Die vorstehenden (Mitversicherungs-)Regelungen gelten nicht in der Privathaftpfl ichtversicherung Basis. IV. Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung 1. Versichertes Risiko Versichert ist insoweit abweichend von 4 Ziff. I 9 AHB die gesetzliche Haftpfl icht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten und Programme Dritter und daraus resultierende Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausschließlich im Umfang der nachfolgenden Sachverhalte: a) Schäden durch Viren und andere Schadprogramme Haftpfl ichtansprüche wegen Datenveränderung, z. B. Löschung, Beschädigung und Beeinträchtigung gespeicherter Daten und Programme bei Dritten und daraus resultierende Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Viren und/oder andere Schadprogramme. b) Veränderung von Daten aus sonstigen Gründen Haftpfl ichtansprüche wegen Datenveränderung bei Dritten aus sonstigen Gründen, nur soweit sie auf die Wiederherstellung der veränderten Daten gerichtet sind. c) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch Haftpfl ichtansprüche wegen Vermögensschäden Dritter infolge des gestörten Zugangs zum elektronischen Datenaustausch mit weiteren Dritten. 2. Obliegenheiten: a) Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine zur Verfügung gestellten Daten (z. B. Textinformationen, Bilder, Musikstücke) durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall, Router, Intrusion Detection System) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Der Versicherungsnehmer ist zudem verpfl ichtet, die Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken auf dem aktuellen Stand zu halten. Die vorgenannten Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. b) Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe von 6 Ziff. II AHB zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang der Kündigung wirksam. 3. Auslandsschäden Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von 4 Ziff. I 3 AHB für Versicherungsfälle im Ausland. 4. Risikoabgrenzungen Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche a) wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde); b) die in engem Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen. 5. Versicherungssummen In der Privathaftpfl ichtversicherung Classic betragen die Versicherungssummen 15 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vorgenannten Versicherungssummen. V. Auslandsaufenthalt Abweichend von 4 Ziff. I 3 AHB ist bei einem Aufenthalt innerhalb der Staaten der Europäischen Union sowie der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins die gesetzliche Haftpfl icht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen eingeschlossen, in allen übrigen Ländern gilt der Versicherungsschutz nur bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu zwei Jahren. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpfl icht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß Ziffer I 3 a) bis c). Zeiträume von mehr als 3 Jahren gelten nicht als vorübergehend. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpfl ichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der -Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. In der Privathaftpfl ichtversicherung Classic betragen die Versicherungssummen 50 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden (Personenschäden max. 15 Mio. je Person). Bei Schadenfällen in den USA und Kanada jedoch 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vorgenannten Versicherungssummen. VI. VII. Besondere Bedingung für den Einschluss von Sachschäden durch häusliche Abwässer in die Privathaftpflichtversicherung Eingeschlossen sind abweichend von 4 Ziff. I 5 AHB Haftpfl ichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer. Besondere Bedingungen für die Versicherung der Haftpfl icht aus Gewässerschäden (im Rahmen der Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Tierhalter- sowie Bauherrenhaftpfl ichtversicherung) außer Anlagenrisiko 1 Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpfl icht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) mit Ausnahme der Haftpfl icht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe (Versicherungsschutz hierfür wird ausschließlich durch besonderen Vertrag gewährt). 5

17 VIII. IX. Mitversichert ist jedoch die gesetzliche Haftpfl icht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 50 Liter/Kilogramm Fassungsvermögen (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 500 Liter/ Kilogramm nicht übersteigt und aus der Verwendung dieser Stoffe. Die Bestimmungen des 1 Ziff. 2 b) AHB (Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos), von 1 Ziff. 2 c) und 2 AHB (Vorsorgeversicherung) fi nden keine Anwendung; insbesondere besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine der genannten Lagermengen überschritten wird. 2 (1) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten bleibt es bei der Regelung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpfl ichtversicherung. (2) Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers. 3 Ausgeschlossen sind Haftpfl ichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. 4 Ausgeschlossen sind Haftpfl ichtansprüche wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, innere Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Schäden durch das Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerks im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Eingeschlossen ist das erlaubte Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerks. Kleinfeuerwerke sind gem. 6 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) pyrotechnische Gegenstände der Klasse II. Besondere Bedingungen für den Einschluss von Sachschäden bei fachpraktischem Unterricht/Betriebspraktika Mitversichert ist die gesetzliche Haftpfl icht aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht auf dem Gelände einer Schule, einer Universität, einer Fach- oder Berufsakademie im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes oder der Teilnahme an einem bis zu sechsmonatigen Betriebspraktikum. Dabei eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpfl icht wegen Schäden an Geräten (auch Maschinen) in der Schule, der Universität, der Berufs- oder Fachakademie oder dem Betrieb. Kein Versicherungsschutz besteht für Praktika mit einer vereinbarten oder tatsächlichen Dauer von mehr als sechs Monaten. Die Versicherungssumme für derartige Schäden beträgt pauschal für Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vorgenannten Versicherungssumme. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 zu tragen. Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung besteht kein Versicherungsschutz. X. Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung (1) Falls besonders vereinbart, ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpfl icht wegen Vermögensschäden im Sinne des 1 Ziff. 3 AHB aus Schadenereignissen mitversichert, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. (2) Ausgeschlossen sind Haftpfl ichtansprüche aus 1. Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; 2. Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen); 3. planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; XI. XII. XIII. 4. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung; 5. der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; 6. Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; 7. Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; 8. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; 9. vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pfl ichtverletzung; 10. Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; 11. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, elektronischem Datenaustausch, elektronischer Datenübermittlung, elektronischem zur Verfügung Stellen von Daten; 12. Schäden durch Einwirkung (z. B. Immissionen, Emissionen, Lärm etc.) auf Boden, Wasser, Luft sowie die weitere Umwelt und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden (allgemeines Umweltrisiko); 13. Pfl ichtverletzungen, die mit einer Tätigkeit als ehemaliges oder gegenwärtiges Mitglied von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen. (3) In der Haftpfl ichtversicherung für das Heilwesen gilt Folgendes: 1. Abweichend von Abs. 2 Ziff. 3 ist die gesetzliche Haftpfl icht aus gutachtlicher Tätigkeit eingeschlossen; 2. In Ergänzung des Abs. 2 Ziff. 6 sind Ansprüche von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Fürsorgeämtern u. dgl. ausgeschlossen, die daraus hergeleitet werden, dass die erbrachten oder verordneten Leistungen einschließlich der Verschreibung von Medikamenten für die Erzielung des Heilerfolges nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen. Besondere Bedingung für die Erhöhung der Versicherungssummen in der Vorsorge-Versicherung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Die Versicherungssummen für die Vorsorge-Versicherung gem. 1 Ziff. 2 c) AHB werden abweichend von 2 Ziff. 2 AHB in der Privathaftpfl ichtversicherung Classic auf 50 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhöht. Die übrigen Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung bleiben unberührt. Diese Regelungen gelten nicht für die Privathaftpfl ichtversicherung Basis. Dort betragen die Versicherungssummen abweichend von 2 Ziff. 2 AHB 5 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vorgenannten Versicherungssummen. Besondere Bedingung für die Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers Für den mitversicherten Ehegatten, Lebensgefährten oder den mitversicherten Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes des Versicherungsnehmers und/oder unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers, des Lebensgefährten und des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort. Wird die nächste Prämienrechnung durch den überlebenden Ehegatten, Lebensgefährten oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer. Besondere Bedingung für Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern Abweichend von 4 Ziff. II 2 a) AHB sind etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften mitversichert, soweit der Partner dem Versicherer namentlich benannt worden ist. 6

18 XIV. XV. Besondere Bedingungen für die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Hüten fremder Hunde Mitversichert ist abweichend von Ziff. I Nr. 8 RBH Privathaftpfl icht- Versicherung die gesetzliche Haftpfl icht aus dem Hüten fremder Hunde, wenn dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt. Versicherungsschutz besteht dabei nur, soweit eine Haftpfl ichtversicherung des Tierhalters nicht eintrittspfl ichtig ist. Nicht versichert sind hierbei Haftpfl ichtansprüche der Hundehalter oder -eigentümer. Kein Versicherungsschutz wird ferner geboten, wenn der betreffende Hund vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person gehalten wird oder in deren Eigentum steht. Besondere Bedingungen für die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus Gewässerschäden Anlagenrisiko Mitversichert ist in Erweiterung von Ziff. I Nr. 3 RBH Privathaftpfl icht- Versicherung die gesetzliche Haftpfl icht des Versicherungsnehmers als Inhaber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen mit einem Gesamtfassungsvermögen bis zu l und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe. Die Mitversicherung setzt voraus, dass es sich um eine Anlage im Zusammenhang mit einer Immobilie handelt, für die nach Ziff. I Nr. 3 RBH Privathaftpfl icht-versicherung Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsschutz wird näher geregelt durch die folgenden Bestimmungen zur Privathaftpfl icht-versicherung für die Haftpfl icht aus Gewässerschäden (Anlagenrisiko). Diese Besondere Bedingung gilt nicht in der Privathaftpfl ichtversicherung Basis. 1 Gegenstand der Versicherung 1. Versichert ist die gesetzliche Haftpfl icht des Versicherungsnehmers als Inhaber der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). 2. Soweit im Versicherungsschein und seinen Nachträgen sowie im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, fi nden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpfl ichtversicherung (AHB) Anwendung. 3. Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind Haftpfl ichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. 2 Rettungskosten 1. Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Einheitsdeckungssumme nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten bleibt es bei der Regelung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpfl ichtversicherung. 2. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Einheitsdeckungssumme übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers. 3 Vorsätzliche Verstöße Ausgeschlossen sind Haftpfl ichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. 4 Vorsorgeversicherung Die Bestimmungen des 1 Ziff. 2 c) und des 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpfl ichtversicherung Vorsorgeversicherung fi nden keine Anwendung. 5 Gemeingefahren Ausgeschlossen sind Haftpfl ichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. 6 Eingeschlossene Schäden Eingeschlossen sind abweichend von 1 AHB auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage (gemäß 1 Abs. 1 dieser Besonderen Bedingungen) ausgetreten sind. Dies gilt abweichend von 4 Ziff. I 5 AHB auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen. Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gemäß 1 Abs. 1 dieser Besonderen Bedingungen) selbst. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 zu tragen. Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung besteht kein Versicherungsschutz. 7 Sonstige Bestimmungen 1. Die Gewässerschadenversicherung im Umfange der Besonderen Bedingungen bezieht sich nicht nur auf die Haftpfl icht aus 89 des Wasserhaushaltsgesetzes, sondern auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. 2. Nicht zum versicherten Risiko gehört, was nicht nach dem Antrag ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach Besonderen Bedingungen prämienfrei eingeschlossen ist. Insbesondere gilt: Kraft- und Wasserfahrzeuge a) Nicht versichert ist die Haftpfl icht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers verursachen. b) Nicht versichert ist die Haftpfl icht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeuges in Anspruch genommen werden. c) Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. d) Eine Tätigkeit der in a) und b) genannten Personen an einem Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeuganhänger und Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. Luftfahrzeuge a) Nicht versichert ist die Haftpfl icht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luftfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luftfahrzeuges in Anspruch genommen werden. b) Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. c) Nicht versichert ist die Haftpfl icht aus (1) der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luftfahrzeugen oder Teilen für Luftfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luftfahrzeugen oder den Einbau in Luftfahrzeuge bestimmt waren. (2) Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luftfahrzeugen oder Luftfahrzeugteilen, und zwar wegen Schäden an Luftfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen sowie wegen sonstiger Schäden durch Luftfahrzeuge. 3. a) Nach diesen Besonderen Bedingungen ist auch die Haftpfl icht aus Gewässerschäden mitversichert, die dadurch entstehen, dass aus den versicherten Behältern gewässerschädliche Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen. b) Die Verbindung oder Vermischung gewässerschädlicher Stoffe mit Wasser gilt nicht als allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit im Sinne des 4 Ziff. I 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpfl ichtversicherung. 4. Rettungskosten im Sinne von 2 dieser Besonderen Bedingung entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schadenereignisses ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als unvermeidbar angesehen werden durfte. Für die Erstattung von Rettungskosten ist es unerheblich, aus welchem Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich) der Versicherungsnehmer zur Zahlung dieser Kosten verpfl ichtet ist. Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands von Grundstücks- und Gebäudeteilen auch des Versicherungsnehmers, wie er vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand. Eintretende Wertverbesserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur oder Erneuerung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären, sind abzuziehen. 7

19 XVI. Besondere Bedingung für den Einschluss von Mietsachschäden in die Privathaftpflicht-Versicherung Eingeschlossen ist abweichend von 4 Ziff. I 6 a) AHB die gesetzliche Haftpfl icht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind 1. Haftpfl ichtansprüche wegen a) Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung, b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann. 2. Die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer* bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche. Versicherungsschutz besteht bis zu der dafür vereinbarten Versicherungssumme. XVII. XVIII. XIX. Besondere Bedingung für den Einschluss von Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen/-häusern Eingeschlossen ist abweichend von 4 Ziff. I 6 a) AHB die gesetzliche Haftpfl icht aus der Beschädigung oder der Vernichtung von mobilen Einrichtungsgegenständen in vorübergehend gemieteten Hotelzimmern bzw. Ferienwohnungen/-häusern. Diese Besondere Bedingung gilt nicht in der Privathaftpfl ichtversicherung Basis. Besondere Bedingung für den Einschluss von Schäden an beweglichen Sachen, die gemietet, geliehen, geleast oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind Eingeschlossen ist abweichend von 4 Ziff. I 6 a) AHB die gesetzliche Haftpfl icht aus der Beschädigung oder Vernichtung nicht Abhandenkommen von zu privaten Zwecken überlassenen beweglichen Sachen, die gemietet, geliehen, geleast oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Nicht versichert im Rahmen dieser Besonderen Bedingung dagegen sind Schäden an beweglichen Sachen auf Grund der Anmietung eines Zimmers (auch Hotelzimmer), einer Wohnung, eines Hauses oder eines Gebäudes. Nicht versichert sind außerdem Haftpfl ichtansprüche der Tier- oder Fuhrwerkshalter oder -eigentümer bei Benutzung fremder Pferde oder Fuhrwerke zu privaten Zwecken. Bei jedem Schadenereignis hat der Versicherungsnehmer von der Schadenersatzleistung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 zu tragen. Für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung besteht kein Versicherungsschutz. Ausgeschlossen bleiben: Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen dienen, Schäden an Sachen, die dem Versicherungsnehmer von seinem Arbeitgeber auf Grund eines Miet-, Leasing- oder Leihvertrages oder auf Grund eines besonderen Verwahrungsvertrages zur Verfügung gestellt werden, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Wertsachen und deren Verlust; Wertsachen sind Bargeld, Urkunden (einschließl. Sparbücher), Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände; Vermögensfolgeschäden, Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen. Diese Besondere Bedingung gilt nicht in der Privathaftpfl ichtversicherung Basis. Besondere Bedingung für den Einschluss von Allmählichkeitsschäden in die Privathaftpflicht-Versicherung Eingeschlossen sind abweichend von 4 Ziff. I 5 AHB Haftpfl ichtansprüche aus Sachschaden, welcher durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entsteht. *Der Text des Abkommens wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt. XX. XXI. XXII. XXIII. Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Schäden Dritter durch Kinder unter 10 Jahren Der Versicherer wird sich nicht auf eine Deliktsunfähigkeit von mitversicherten Kindern, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, berufen, sofern dies von ihm nachvollziehbar dargelegt im Interesse des Versicherungsnehmers liegt und die Aufsichtspfl icht zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nicht einem Dritten übertragen war bzw. das Kind sich nicht in fremder Obhut befand. Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall und -jahr. Diese Besondere Bedingung kommt nur insoweit zur Anwendung, als kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) leistungspfl ichtig ist. Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpfl ichtige Dritte vor, soweit diese nicht Versicherte dieses Vertrages sind. Das Gleiche gilt für mitversicherte Kinder, die das 7. aber nicht das 10. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder Schwebebahn einem Dritten fahrlässig einen Schaden zufügen. Diese Besondere Bedingung gilt nicht in der Privathaftpfl ichtversicherung Basis. Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Gefälligkeitshandlungen Mitversichert ist die gesetzliche Haftpfl icht aus Gefälligkeitshandlungen. Der Versicherer wird bei Personen- und Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit kein anderer Versicherer leistungspfl ichtig ist. Diese Besondere Bedingung gilt nicht in der Privathaftpfl ichtversicherung Basis. Besondere Bedingung für die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Gebrauch eigener Windsurfgeräte Versichert ist abweichend von Ziff. III 2 b) RBH Privathaftpfl icht-versicherung die gesetzliche Haftpfl icht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von eigenen Windsurfgeräten. Diese Besondere Bedingung gilt nicht in der Privathaftpfl ichtversicherung Basis. Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Schäden auf Grund von Ungleichbehandlungen, Benachteiligungen oder sonstigen Diskriminierungen Versichert ist die gesetzliche Haftpfl icht des Versicherungsnehmers als Dienstherr nach Ziff. I 2 RBH Privathaftpfl icht-versicherung und als Vermieter nach Ziff. I 3 (1) RBH Privathaftpfl icht-versicherung sowie für die nach XXXIV RBH Privathaftpfl icht-versicherung versicherten Ferienhäuser oder Ferienwohnungen für Schadenfälle in Deutschland auf Grund von Benachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Als beschäftigte Personen i. S. v. Ziff. I 2 RBH Privathaftpfl icht-versicherung gelten auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Der Versicherungsfall und die Anspruchserhebung müssen während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages erfolgen. Nicht versichert sind Haftpfl ichtansprüche die der Versicherungsnehmer und/oder die mitversicherten Personen durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pfl ichtverletzung herbeigeführt haben; dem Versicherungsnehmer und/oder den mitversicherten Personen werden die Handlungen oder Unterlassungen nicht zugerechnet, die ohne ihr Wissen begangen worden sind; die von den mitversicherten Personen geltend gemacht werden; welche vor Gerichten außerhalb Deutschlands geltend gemacht werden dies gilt auch im Falle der Vollstreckung von Urteilen, die außerhalb Deutschlands gefällt wurden; wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts ausländischer Staaten; auf Entschädigung und/oder Schadenersatz mit Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- oder Zwangsgelder, die gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen verhängt worden sind; wegen Gehalt, rückwirkender Lohnzahlungen, Pensionen, Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung, Abfi ndungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprüchen aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. 8

20 XXIV. XXV. Besondere Bedingung für die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Gebrauch fremder Boote mit Motor Versichert ist in Ergänzung zu Ziff. III RBH Privathaftpfl icht-versicherung die gesetzliche Haftpfl icht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von fremden Booten mit Motor (auch Wassermotorräder / Jetboote und Segelboote mit Hilfsmotor), soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Nicht versichert bleibt der Gebrauch von Wasserfahrzeugen, die von Versicherten gehalten werden oder in deren Eigentum stehen. Nicht versichert sind Haftpfl ichtansprüche der Halter oder Eigentümer und Ansprüche wegen Schäden am Boot selbst. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit eine anderweitige Haftpfl ichtversicherung eintrittspfl ichtig ist. Diese Besondere Bedingung gilt nicht in der Privathaftpfl ichtversicherung Basis. Besondere Bedingungen Ehrenamt Mitversichert ist abweichend von Ziff. I RBH Privathaftpfl icht-versicherung die gesetzliche Haftpfl icht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die vorgenannten Tätigkeiten entweder unentgeltlich erfolgen oder steuerfreie Einnahmen nach dem Einkommensteuergesetz für diese erzielt werden. Hierunter fällt insbesondere die Mitarbeit in der Kranken- und Altenpfl ege, der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfi ndern oder gleichartig organisierten Gruppen. Nicht versichert sind hingegen die Gefahren aus leitenden Ehrenämtern, aus öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern (z. B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr) oder aus wirtschaftlichen/anderen sozialen Ehrenämtern mit berufl ichem Charakter (z. B. als Vorstand, Betriebs- oder Personalrat, Versichertenältester, Vertrauensperson nach 40 Sozialgesetzbuch IV (SGB), berufl icher Betreuer nach 1897 Abs. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann (z. B. Vereins- oder Betriebshaftpfl ichtversicherung) oder ein Dritter zum Ersatz des Schadens verpfl ichtet ist. Diese Besondere Bedingung gilt nicht in der Privathaftpfl ichtversicherung Basis. Sofern gegen Zahlung eines Zuschlags vereinbart, gelten die nachfolgenden Besonderen Bedingungen: XXVI. Besondere Bedingung für die Mitversicherung des Verlustes von Schlüsseln 1. Mitversichert ist in Ergänzung von 1 Ziff. 3 AHB und abweichend von 4 Ziff. I 6 a) AHB die gesetzliche Haftpfl icht aus dem Abhandenkommen von zu privaten, ehrenamtlichen und berufl ichen Zwecken überlassenen fremden Schlüsseln, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben. Die Mitversicherung von zu berufl ichen Zwecken überlassenen fremden Schlüsseln ist auf maximal drei Schlüssel begrenzt. Bei mehr als drei fremden berufl ichen Schlüsseln entfällt die Mitversicherung für diese insgesamt. 1 Ziff. 2 b) AHB (Erhöhungen und Erweiterungen) gilt nicht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzlichen Haftpfl ichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und falls erforderlich einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpfl ichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Leistungspfl icht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. 2. Ausgeschlossen bleiben Haftpfl ichtansprüche aus a) dem Abhandenkommen von Schlüsseln, die der Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers unmittelbar dienen (z. B. bei Post- und Zustelldiensten, Wach- und Schließdiensten, Hausmeistern), b) dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen, c) Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruch). 3. Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vorgenannten Versicherungssumme. Bei jedem Schadenereignis hat der Versicherungsnehmer von der Schadenersatzleistung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 zu tragen. Für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung besteht kein Versicherungsschutz. XXVII. Besondere Bedingung für die Mitversicherung des Ausfalls von Forderungen aus Haftpflichtansprüchen (Forderungsausfall in der Privathaftpflicht-Versicherung) 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Hat ein Versicherter (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person nach Ziff. II Nr. 1 und Nr. 3 RBH Privathaftpfl icht-versicherung) wegen Personen- oder Sachschäden berechtigte Schadenersatzansprüche gegen Außenstehende, die durch vorliegenden Vertrag nicht versichert sind, und kann er diese berechtigten Forderungen gegen den Schadenersatzpfl ichtigen nicht oder nicht voll durchsetzen (siehe auch Nr. 3 a), so stellt ihn der Versicherer so, als hätte der Schadenersatzpfl ichtige als Versicherter Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der diesem Vertrag zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpfl ichtversicherung (AHB) und dieser Besonderen Bedingung (Forderungsausfall in der Privathaftpfl icht-versicherung). Der Versicherer prüft die Haftpfl ichtfrage und leistet den Ersatz der Entschädigung, welche der Schadenersatzpfl ichtige auf Grund gesetzlicher Haftpfl ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zu erbringen hat. Der Schadenersatzpfl ichtige oder sonstige Dritte haben keine Rechte aus diesem Vertrag. 2. Umfang des Versicherungsschutzes Versicherungsschutz besteht für Personen- oder Sachschäden infolge von Schadenereignissen in der Bundesrepublik Deutschland, die während der Wirksamkeit dieser Besonderen Bedingung eintreten, und zwar für den Ausfall der berechtigten Forderungen wegen Personen- und Sachschäden bis zu 15 Mio. je Schadenereignis. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vorgenannten Höchstersatzleistung. Bei jedem Schadenereignis hat der Versicherungsnehmer von der Schadenersatzleistung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 pro Schadenfall und -jahr zu tragen. Für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung besteht kein Versicherungsschutz. Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das Haftpfl ichtansprüche gemäß Ziffer 1 zur Folge haben könnte. 3. Leistungsvoraussetzungen Voraussetzung für eine Versicherungsleistung ist, dass a) der Schadenersatzpfl ichtige zahlungs-/leistungsunfähig ist; dies liegt vor, wenn auf Grund eines rechtskräftigen Urteils (Titel) nach einem streitigen Verfahren oder eines Vergleichs vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat, eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der Schadenersatzpfl ichtige in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse (»Offenbarungseid«) abgegeben hat, ein gegen den Schadenersatzpfl ichtigen durchgeführtes Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde; b) dem Versicherer nach Feststehen der Zahlungs-/Leistungsunfähigkeit des Schadenersatzpfl ichtigen alle Umstände des Versicherungsfalles ausführlich, wahrheitsgemäß und unverzüglich gemeldet werden und der Versicherer die gesetzliche Haftpfl icht des Schadenersatzpfl ichtigen anerkennt; c) an den Versicherer die Ansprüche gegen den Schadenersatzpfl ichtigen in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten werden, die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils ausgehändigt und an deren erforderlichen Umschreibung auf den Versicherer mitgewirkt wird. Die Leistungsvoraussetzungen sind dem Versicherer zu belegen und nachzuweisen (z. B. Zeitpunkt, Ursache, Hergang, Art und Höhe der Schäden, Höhe des Forderungsausfalles, Vorlage eines rechtskräftigen Urteils, eines Vollstreckungsprotokolls oder sonstiger für die Beurteilung erheblicher Schriftstücke). 9

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: (Name/Anschrift) Telefon-Nummer: (für eventuelle Rückfragen) Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko 1 Sind Sie im öffentlichen

Mehr

Rahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung

Rahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung Rahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung 1. Versicherungsnehmer und Versicherer: Aufgrund des folgenden Rahmenvertrages werden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen zwischen den Mitgliedsorganisationen

Mehr

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Seite 1 von 5 BBE 015 - Ausgabe JULI 2001 I. Gegenstand des Versicherungsschutzes Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: _ Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko Sind Sie im öffentlichen

Mehr

nicht notwendig (es sind keine Änderungen eingetreten) vom Kunden/Interessenten nicht gewünscht Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt?

nicht notwendig (es sind keine Änderungen eingetreten) vom Kunden/Interessenten nicht gewünscht Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt? 1. Persönliche Daten Kunde Interessent Herr Frau Titel Name, Vorname Anschrift Das Formular Kundenbasisdaten Eine Aktualisierung ist liegt vor; Datum der Erstellung: nicht notwendig (es sind keine Änderungen

Mehr

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung Versicherungen Privathaftpflicht Leistungen Privathaftpflichtversicherung Highlights Mietsachschäden 300000 Künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch Schäden durch nicht deliktfähige Kinder

Mehr

Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung

Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung Beschreibung des versicherten Risikos zur Privathaftpflichtversicherung Seite 1 von 9 BVR 004 - Ausgabe JANUAR 2003 I. Gegenstand der Versicherung Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers

Mehr

Risikoanalyse private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse private Haftpflichtrisiken Kunde / Interessent: Falls eine Frage mit Ja beantwortet wird, bitte den entsprechenden Zusatzfragebogen ausfüllen Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst? Nein Ja (Bogen ausfüllen) Besitzen Sie

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko Sind Sie im öffentlichen

Mehr

HAF TPFLICHTVERSICHERUNG

HAF TPFLICHTVERSICHERUNG LEISTUNGSÜBERSICHT 02/2014 HAF TPFLICHTVERSICHERUNG VERSICHERUNGSUMFANG VERSICHERTE DECKUNGSSUMMEN (DS): pauschal pauschal > VS für Personen / Sachschäden > VS für Vermögensschäden > Vorsorgeversicherung

Mehr

Produktbeschreibung zur Privat-, Tierhalter-, Wasser fahrzeug- sowie Lehrerhaftpflichtversicherung

Produktbeschreibung zur Privat-, Tierhalter-, Wasser fahrzeug- sowie Lehrerhaftpflichtversicherung Bitte beachten Sie: Die Produktbeschreibung soll Ihnen einen ersten Überblick zu dieser Versicherung geben. Die folgenden Informationen sind daher nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Haftpflichtversicherung: Ihre finanzielle Sicherheit in allen Lebenslagen.

Haftpflichtversicherung: Ihre finanzielle Sicherheit in allen Lebenslagen. Haftpflichtversicherung: Ihre finanzielle Sicherheit in allen Lebenslagen. Diensthaftpflicht für Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Aus Ihrer Verantwortung für sich und Ihre Familie. Gut, wenn

Mehr

Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung

Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen

Mehr

Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung Nummer 0-0 Seite 1 / 6 Berufshaftpflichtversicherung Die Folgen kleiner und großer Fehler können Haftpflichtansprüche sein. Deshalb ist es wichtig, nichts dem Zufall zu überlassen, um im Schadenfall gegen

Mehr

G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g

G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g auf Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Deutschen Verein für Vermessungswesen (DVW) Landesverein Bayern e. V. I. Vertragsnummer HV 100056/0100

Mehr

Privathaftpflicht- Versicherung. Alles bestens. nv privatpremium. nv privatmax. 4.0. nv privatspar 4.0

Privathaftpflicht- Versicherung. Alles bestens. nv privatpremium. nv privatmax. 4.0. nv privatspar 4.0 Privathaftpflicht- Versicherung Alles bestens. nv privatpremium nv privatmax. 4.0 nv privatspar 4.0 Schnelle Bearbeitung im Schadenfall! Kurz mal nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Eine kleine

Mehr

Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige

Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige Haftpflicht-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige Leistungen Smart* Komfort** Prestige*** Deckungssumme (DS) 7.5 Mio. EUR 15 Mio. EUR 20 Mio. EUR je geschädigter Person

Mehr

WUNDERBAR. BESCHÜTZT.

WUNDERBAR. BESCHÜTZT. WUNDERBAR. BESCHÜTZT. Privathaftpflichtversicherung Classic Menschen schützen. Werte bewahren. SCHUTZ. GESTALTEN. Die Privathaftpflichtversicherung und ihre Bausteine: Privathaftpflichtversicherung Classic

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

wog %d4z_ Michael Westkamp GENERALI PRIVATVERSICHERUNG Nr. Haftpflicht- und Unfallversicherung Sehr geehrter,

wog %d4z_ Michael Westkamp GENERALI PRIVATVERSICHERUNG Nr. Haftpflicht- und Unfallversicherung Sehr geehrter, 50411 Köln www.amv.de PRIVATVERSICHERUNG Nr. Haftpflicht- und Unfallversicherung Sehr geehrter, gerne informieren wir Sie über die Änderungen zu Ihrer PRIVATVERSICHERUNG. Sie erhalten heute einen Nachtrag

Mehr

BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN ZU IHRER JANITOS HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BALANCE. Stand 01.04.2007

BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN ZU IHRER JANITOS HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BALANCE. Stand 01.04.2007 BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN ZU IHRER JANITOS HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BALANCE Stand 01.04.2007 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE JANITOS HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BALANCE Stand 01.04.2007

Mehr

Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung Private Haftpflichtversicherung Für den Schaden geradestehen. Der Preis der Größe heißt Verantwortung. Winston Churchill IMPRESSUM Herausgeber Manufaktur Augsburg GmbH Proviantbachstraße 30 86153 Augsburg

Mehr

Angebot für eine Versicherung Berater/Vermittler

Angebot für eine Versicherung Berater/Vermittler Angebot für eine Versicherung Berater/Vermittler ConceptIF AG Friedrich-Ebert-Damm 160a 22047 Hamburg Tel: 040 696970660 Fax: 040696970661 email: info@conceptif.de Website: Versicherungsnehmer Herr Harald

Mehr

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen.

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen zu empfehlen. Private Haftpflichtrisiken Einleitende Hinweise für Vermittler Haftung Die Risikoanalyse ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle,

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung Wenn Unachtsamkeit teuer wird Vorschlag für Max Muster Beratung durch: Heinrich GmbH Versicherungsmakler Uerdinger Str. 400 47800 Krefeld Tel.: 02151 / 6446680 Fax: 02151

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Ein Missgeschick kann teure Folgen haben Deshalb brauchen wir zuverlässigen Schutz.

Ein Missgeschick kann teure Folgen haben Deshalb brauchen wir zuverlässigen Schutz. Persönliche Risikoabsicherung Ein Missgeschick kann teure Folgen haben Deshalb brauchen wir zuverlässigen Schutz. Günstige Absicherung für den Schadensfall Haftpflichtversicherung alternativ Wichtige Absicherung

Mehr

AL_HAFTPFLICHT Privat. Schuss, Tor, Haftpflicht. Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht.

AL_HAFTPFLICHT Privat. Schuss, Tor, Haftpflicht. Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht. AL_HAFTPFLICHT Privat Schuss, Tor, Haftpflicht Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht. Genießen Sie Ihr Leben, wir kümmern uns um den Rest. Es gibt Tage voller Harmonie. Bis

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Versicherungsbedingungen für die HUK24-Haftpflichtversicherung Stand 01.07.2011

Versicherungsbedingungen für die HUK24-Haftpflichtversicherung Stand 01.07.2011 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Versicherungsbedingungen bilden die Grundlage für unser gemeinsames Vertrags verhältnis. Der konkret zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz

Mehr

E B E R T GmbH & Co.KG

E B E R T GmbH & Co.KG Mindeststandards Bitte beachten Sie, dass Mindeststandards beim Deckungsumfang als gegeben vorausgesetzt sind, die daher nicht mehr erfragt werden. Im einzelnen sind dies: Die vom Versicherer verwendeten

Mehr

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Verwaltungsberufe im öffentlichen Dienst best intention -DHVV-2001-Standard *1

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Verwaltungsberufe im öffentlichen Dienst best intention -DHVV-2001-Standard *1 Im Ostholz 25-25a, 44879 Bochum Telefon: (0234) 94 69 7-0 Telefax: (0234) 47 50 05 Internet: http://www.b-i.de email: best-intention@b-i.de Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV

Mehr

Angebot. für eine. Privathaftpflichtversicherung

Angebot. für eine. Privathaftpflichtversicherung Angebot für eine Privathaftpflichtversicherung IhrAnsprechpartner: Baumgarthuber&PartnerGmbH IrinaWerner Gutenbergstr. 9 78056 VS-Schwenningen Tel.: 07720-8559-23 Fax.: 07720-8559-223 E-Mail: irina.werner@bup-vm.com

Mehr

Deutscher Siedlerbund

Deutscher Siedlerbund Deutscher Siedlerbund Steinhäuserstr. 1, 76135 Karlsruhe. Tel. 0721-981620, Fax 0721-9816262 Merkblatt zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung für Mitglieder des Deutschen Siedlerbundes, Landesverband

Mehr

Privat-Haftpflicht-Versicherung

Privat-Haftpflicht-Versicherung für durch Sie verursachte Personenund Sachschäden, pauschal Vorsorge-Versicherung für Personen- und Sachschäden, pauschal 20 Mio. 5 Mio. 3 Mio. 5 Mio. 10 Mio. Personen- und Sachschäden pauschal 20 Mio.

Mehr

Wer einen Schaden verursacht

Wer einen Schaden verursacht Wer einen Schaden verursacht braucht sich bei uns um nichts zu sorgen! Schutz nach Wahl: BASIS EXKLUSIV PREMIUM Jetzt neu! bis 10.000.000, Versicherungssumme www.inter.de VERSICHERUNGEN MANCHER SPASS KOSTET

Mehr

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Rechtsstreitigkeiten sind meistens sehr teuer Informationsmaterial Wunsiedler Str. 7 95032 Hof/Saale Tel: 09281/7665133 Fax: 09281/7664757 E-Mail: info@anders-versichert.de

Mehr

IDEAL PrivatHaftpflicht

IDEAL PrivatHaftpflicht IDEAL PrivatHaftpflicht Wir machen s wieder gut. Der Spezialist für Senioren Ihr Moderator Birger Mählmann Leitender Vertriebstrainer der IDEAL Versicherungsgruppe 2 Ausgangssituation 3 Das Gesetz ist

Mehr

Anlage zum Versicherungsschein

Anlage zum Versicherungsschein I. Versichertes Risiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Organisation und Durchführung der im Versicherungsschein benannten Veranstaltung. II. Besondere Vereinbarungen

Mehr

Haftpflichtversicherungsvertrag

Haftpflichtversicherungsvertrag Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt und SV SparkassenVersicherung Bonifaciusstraße 18 99084 Erfurt 1 Präambel 1) Mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat- und privaten Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat- und privaten Tierhalter-Haftpflichtversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat- und privaten Tierhalter-Haftpflichtversicherung Fassung Januar 2008 AH 3000 G 1/01.2008 1. Privat-Haftpflichtversicherung Sofern im Versicherungsschein

Mehr

Anrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift:

Anrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift: Kundenbasisdaten: Kunde (Ehe-) Partner Anrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift: Telefon: privat: privat: dienstlich: dienstlich: mobil: mobil: Telefax: Fax: Fax: E-Mail: Bitte angeben!!!!!

Mehr

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter:

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter: Wir können Ihnen Ihre Verantwortung nicht abnehmen, aber wir helfen Ihnen sie zu tragen! Antrag zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Allgemeine Angaben (Bitte vollständig ausfüllen!) Antragsteller

Mehr

Neue Highlights in der Jagd-Haftpflichtversicherung

Neue Highlights in der Jagd-Haftpflichtversicherung INTER Allgemeine Versicherung AG Neue Highlights in der Jagd-Haftpflichtversicherung Erhöhung der Versicherungssummen in der Basis- und Exklusiv- Deckung auf 6 bzw. 8 Millionen Euro Silberrating für die

Mehr

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g zwischen dem Jugendhaus Düsseldorf e.v. CarI-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf im nachfolgenden kurz,,jugendhaus genannt als Versicherungsnehmerin und

Mehr

Sie arbeiten für Ihren Erfolg wir arbeiten für Ihre Sicherheit Absicherung und Zukunftsvorsorge aus einer Hand

Sie arbeiten für Ihren Erfolg wir arbeiten für Ihre Sicherheit Absicherung und Zukunftsvorsorge aus einer Hand Sie arbeiten für Ihren Erfolg wir arbeiten für Ihre Sicherheit Absicherung und Zukunftsvorsorge aus einer Hand Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Umfassend geschützt: mit der DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung

Mehr

Gothaer Haftpflichtversicherungen

Gothaer Haftpflichtversicherungen Deckungssummen Personenschäden 5 Mio EUR pauschal für 20 Mio EUR pauschal für 50 Mio EUR pauschal für Sachschäden Personen-, Sach- und Personen-, Sach- und Personen-, Sach- und Vermögensschäden Vermögensschäden

Mehr

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung WPBHV) Vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I

Mehr

Privathaftpflichtversicherung - Computer gestützter Vergleich 02/2011

Privathaftpflichtversicherung - Computer gestützter Vergleich 02/2011 Privathaftpflichtversicherung - Computer gestützter Vergleich 02/2011 Sehr geehrte Damen und Herren, auf den folgenden Seiten erhalten Sie den Fragebogen zur Risikoanalyse und Computer gestützten Beratung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Bei Zuwahl aller VARIO Pakete erlangt man das Leistungsniveau der PHV VARIO Komfort PLUS.

Bei Zuwahl aller VARIO Pakete erlangt man das Leistungsniveau der PHV VARIO Komfort PLUS. PHV Familie Mehrpersonen - ohne Selbstbeteiligung - Beitrag PHV Familie 60,00 93,00 Beitrag Exzedenten-Deckung PHV VARIO Komfort / Komfort PLUS: 30,00 45,00 Auch für die Exzedenten-Deckung möglich. Einzelne

Mehr

Seite 1 von 6. Erfassungsbogen Privat-Haftpflicht Die Abfrage der Daten erfolgt analog der Eingabefelder im Vergleichsprogramm.

Seite 1 von 6. Erfassungsbogen Privat-Haftpflicht Die Abfrage der Daten erfolgt analog der Eingabefelder im Vergleichsprogramm. Erfassungsbogen Privat-Haftpflicht Die Abfrage der Daten erfolgt analog der Eingabefelder im Vergleichsprogramm. Personendaten Anrede Titel Vor- und Nachname* Geburtsdatum * Straße PLZ Ort Bundesland E-Mail

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit. Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Vermögensschaden-Haftpflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die im Kundenbasisdatenbogen erfassten Personen. Fragen zum Risiko (falls

Mehr

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich K-ZLU Kompaktversicherung für folgende deutsche Unternehmen: Schulen für Modellflug Modellbauhändler Modellbau-Industrie (Hersteller) Hersteller

Mehr

Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das.

Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das. Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das. Mag. Elisabeth Brückler 1 Die Gesetzeslage in Österreich 1295 ABGB Auszug: Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser

Mehr

Per Fax an: 0201 4 69 96 49 oder Mail an: feistle@treffpunkt-finanzen.de. Risikoanalyse für die Haftpflichtversicherung (privat)

Per Fax an: 0201 4 69 96 49 oder Mail an: feistle@treffpunkt-finanzen.de. Risikoanalyse für die Haftpflichtversicherung (privat) Per Fax an: 0201 4 69 96 49 oder Mail an: feistle@treffpunkt-finanzen.de Risikoanalyse für die Haftpflichtversicherung (privat) Name: Staße/ Nr.: Telefon: Anlass der Beratung: Email: Datum.. PLZ/ Ort Umfang

Mehr

A. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtersicherung für Überführungsund

A. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtersicherung für Überführungsund AIG Europe Direktion für Deutschland Oberlindau 76-78 60323 Frankfurt Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung für Überführungs- und Ausfuhrkennzeichen Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine

Mehr

Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Kfz-modellen und Schiffsmodellen sowie Eisenbahnmodellen

Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Kfz-modellen und Schiffsmodellen sowie Eisenbahnmodellen Betriebs-Haftpflichtversicherung 1 Stand: 09.12.2014 Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Kfz-modellen und Schiffsmodellen sowie Eisenbahnmodellen Zuständige Niederlassung: Niederlassung Mainz Hegelstraße

Mehr

Abkürzungsverzeichnis Vorbemerkungen 1. Erster Teil: Haftpflichtrecht 5

Abkürzungsverzeichnis Vorbemerkungen 1. Erster Teil: Haftpflichtrecht 5 VII Abkürzungsverzeichnis Vorbemerkungen 1 Erster Teil: Haftpflichtrecht 5 A. Haftpflicht nach dem BGB 7 1. Gesetzliche Haftpflicht aus unerlaubten Handlungen (Deliktshaftung) 7 a) Allgemeine Haftpflichtgrundsätze

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Zuverlässiger Schutz, auf den Sie bauen können. SV PrivatSchutz Hausbau. Sparkassen-Finanzgruppe

Zuverlässiger Schutz, auf den Sie bauen können. SV PrivatSchutz Hausbau. Sparkassen-Finanzgruppe Zuverlässiger Schutz, auf den Sie bauen können. SV PrivatSchutz Hausbau. Sparkassen-Finanzgruppe Das PrivatSchutz Hausbau-Paket: lückenloser Schutz mit der Bauleistungs-, Bauherren-Haftpflichtund Bauhelfer-Unfallversicherung.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

JAN HÖNLE. Checkliste Tierversicherungen

JAN HÖNLE. Checkliste Tierversicherungen JAN HÖNLE Checkliste Tierversicherungen Auf diese Insider Tipps müssen Sie achten, um Ihr Haustier richtig, gut und günstig zu versichern Die Checkliste für Ihre Tierversicherungen Auf diese Insider-Tipps

Mehr

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG VERSICHERUNGSUMFANG DECKUNGSSUMMEN 15 Mio. > Personenschäden 15 Mio. > Sachschäden 15 Mio. > Vermögensschäden 15 Mio. > Mietsachschäden MITVERSICHERTE PERSONEN > Ehegatte, Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz*)

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Lehrer im öffentlichen Dienst best intention -DHVL-2001-Standard *1

Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV für Lehrer im öffentlichen Dienst best intention -DHVL-2001-Standard *1 Im Ostholz 25-25a, 44879 Bochum Telefon: (0234) 94 69 7-0 Telefax: (0234) 47 50 05 Internet: http://www.b-i.de email: best-intention@b-i.de Spezial-DeckungsKonzept Diensthaftpflichtversicherung inkl. PHV

Mehr

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:

Mehr

Deckungskonzept für den Einzelhandel. Schutz für Betriebe. Tarif & Einschlüsse. www.volkswohl-bund.de

Deckungskonzept für den Einzelhandel. Schutz für Betriebe. Tarif & Einschlüsse. www.volkswohl-bund.de V E R S I C H E R U N G E N Deckungskonzept für den Einzelhandel Tarif & Einschlüsse Schutz für Betriebe www.volkswohl-bund.de Das Deckungskonzept für den Einzelhandel Der Kundenkreis: Bäckerei (mit Stehcafé)

Mehr

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Schadennummer Versicherungsnehmer/in ( und Anschrift) Versicherungsnummer Beruf Telefon privat Telefon dienstlich Sparte % Maschinen % Elektronik

Mehr

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz.

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Persönliche Risikoabsicherung Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Absicherung nach schweren Krankheiten oder Unfällen Existenzschutzversicherung Wichtige

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht AXA Versicherung AG Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht 0 0 Nr. Bei Schäden mit Beteiligung eines Luftfahrzeugs bitte die Zusätzliche Schadenanzeige bei Schäden im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen beifügen!

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt.

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt. Bescheinigung Krankenkasse Die Friedrich-List-Schule Darmstadt für im Rahmen des EU Programms Leonardo da Vinci berufsbezogene Praktika im Ausland durch. Während der Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen

Mehr

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer Antrag auf Privat-Familien/Partner-Haftpflicht Versicherung bei den Gothaer-Versicherungen Neuantrag Änderungsantrag: Name:: Aufnahme durch Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 PLZ/Ort: Oberstr. 1 / am

Mehr

Highlights der Onesty Direct-

Highlights der Onesty Direct- Privathaftpflichtversicherung Highlights der Onesty Direct- Privathaftpflichtversicherung Umfassender Privathaftpflicht- für Familien/ Partnerschaften und Singles. Besser Onesty Direct. Onesty Direct-Leistungs-Garantie:

Mehr

Schritt für Schritt zum Eigenheim

Schritt für Schritt zum Eigenheim Schritt für Schritt zum Eigenheim Wichtige Informationen für Erwerber einer gebrauchten Immobilie Mit dem Kauf einer Immobilie stellen sich mehr Fragen als nur die der Finanzierung. Nach der Freude und

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

Highlights der Barmenia-Privathaftpflichtversicherung

Highlights der Barmenia-Privathaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung Highlights der Barmenia-Privathaftpflichtversicherung Umfassender Privathaftpflicht- für Familien/Partnerschaften und Singles. Barmenia-Leistungs-Garantie: Die neue Sicherheit

Mehr

Gothaer Haftpflichtversicherungen

Gothaer Haftpflichtversicherungen Deckungssummen Personenschäden Bis 5.000.000 EUR Bis 20.000.000 EUR Bis 20.000.000 EUR Sachschäden Bis 5.000.000 EUR Bis 20.000.000 EUR Bis 20.000.000 EUR Vermögensschäden Versicherte Person Eltern Au-pair,

Mehr

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Anlage UF Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers

Mehr

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Kurzreferat Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung Marcel Quadri Unternehmensberater Schaffhausen, 10.06.2008 Generalagentur Gerhard Schwyn Themen

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Bauversicherungen Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Vaudoise Eine sichere Basis für Ihr Haus Ein Neubau oder eine Renovation bedeutet für den Eigentümer eine beträchtliche

Mehr

Kleine Ursache, große Wirkung

Kleine Ursache, große Wirkung Kleine Ursache, große Wirkung Jedem kann mal ein Malheur passieren. Macht nichts, wenn man den passenden Haftpflicht-Schutz hat: Dann treten wir für Sie ein weltweit. Gelassen bleiben, was auch passiert

Mehr