Dieselbe Erfindung, Teilprioritäten und giftige Teilanmeldungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dieselbe Erfindung, Teilprioritäten und giftige Teilanmeldungen"

Transkript

1 Dieselbe Erfindung, Teilprioritäten und giftige Teilanmeldungen Was bleibt vom Prioritätsrecht? Dr. Peter Guntz 1

2 Dieselbe Erfindung, Teilprioritäten und giftige Teilanmeldungen Was bleibt vom Prioritätsrecht?

3 Neuheitsschädliche Teilanmeldungen (ältere Tochter tötet jüngere Mutter)

4 Gang der Ermittlungen Zwischenverallgemeinerungen Giftige Teilanmeldungen Dieselbe Erfindung? Toxische Prioritätsanmeldungen Präventionsansatz: Teilprioritäten? 4

5 Unzulässige Zwischenverallgemeinerung (Rosinenpicken)

6 Unzulässige Zwischenverallgemeinerung Neue technische Information durch Aufnahme nur einzelner von mehreren Merkmalen, die untrennbar miteinander verbunden sind, zu dessen Beschränkung in den Anspruch. Verallgemeinerung nicht ursprünglich offenbart. Schaffung neuer Unterfallgruppen 6

7 Unzulässige Zwischenverallgemeinerung Neue technische Information liegt oft nicht in jeder Verallgemeinerung aber im Hinweis, dass spezifisch offenbartes Merkmal allgemein verwendet werden kann T 65/03: Abgasfilterung bei Verbrennungs- statt Dieselmotor Patents County Court v : asymmetrischer Verstärkungsstreifen statt hockeyschlägerförmiger anders: Court of Appeal v (GRUR-Int 2014, 802) 7

8 Neuheitsschädliche Teilanmeldungen (ältere Tochter tötet jüngere Mutter)

9 Für Stammanmeldung neuheitsschädliche Teilanmeldung? Priorität Self verification: optical lens Mutteranmeldung Teilanmeldung Comprises a printed or embossed feature

10 T 1496/11 ( ) Priorität beschreibt beide Merkmale nur zusammenwirkend Self verification: optical lens Comprises a printed or embossed feature Mutteranmeldung nimmt unzulässige Zwischenverallgemeinerung vor; betrifft also nicht "dieselbe Erfindung" i.s.v. Art. 87(1) EPÜ, kann Priorität daher nicht beanspruchen es fehlt: Comprises a printed or embossed feature Teilanmeldung enthält beide Merkmale; beansprucht Priorität also zurecht ist daher neuheitsschädlicher Stand der Technik

11 T 1496/11 ( ) Lösung: Self verification: optical lens Comprises a printed or embossed feature Hilfsantrag 1 enthält auch zweites Merkmal; Priorität also gewahrt Teilanmeldung hat nun selbe Priorität - nicht mehr neuheitsschädlich 11

12 Die gleiche Erfindung (Die DNA einer Anmeldung)

13 Die gleiche Erfindung Doppelpatentierung Kollisionsfälle im Einzelnen (-> Exkurs zum Nachlesen am Ende) Priorität 13

14 Doppelpatentierung (Klon oder Verwandter?)

15 Doppelpatentierung Gleicher Anmeldetag Gleiche Gleichzeitige Einreichung oder Gleiche Priorität in Anspruch genommen Stamm- und Teilanmeldung(en) Erfindung Gleicher Anmelder 15 oder

16 Doppelpatentierungsverbot Identische Erteilungen ausgeschlossen Etablierte Praxis, bestätigt von G 1/05 ( ) Identische Anmeldungen noch möglich Berücksichtigung erst nach erster Erteilung, T 936/04 Betrachtung Identität nur der Ansprüche im Ergebnis selten angenommen Bereits geringe Abweichungen führen heraus T 307/07 hat sich nicht durchgesetzt gute Zusammenfassung in T 2461/10 vom

17 Prioritätsrecht (Kind oder Kegel?)

18 Voraussetzungen für Priorität Dieselbe Erfindung = Derselbe Gegenstand enge Auslegung, G 2/98 Aus Gesamtoffenbarungsgehalt der Schrift unmittelbar und eindeutig zu entnehmen Art. 88(4) EPÜ Allgemeines Fachwissen darf helfen 18

19 Derselbe Gegenstand Die gleichen Merkmale Die gleiche Aufgabe Die jedenfalls in der Gesamtoffenbarung so enthalten T 647/97 Parodontosetaschenfüllung gleiche Lehre T 250/06 Maus-DOR-DNA 19

20 Derselbe Gegenstand Prioriätsanmeldung Nachanmeldung 20

21 Engere Ansprüche Zusätzliche So Merkmale müssen offenbart sein auch Auswahl aus generischem Begriff Ebenso T 61/85, T 30/01 spezifischere Bereichsangaben Disclaimer möglich, wenn allgemeine Regeln erfüllt 21

22 Breitere Ansprüche Keine bloße Neuheitsprüfung T 134/94 Merkmale können nur weggelassen werden, wenn klar als nicht wesentlich offenbart T 515/00 und T 321/06 (trotz G 2/98) Indiz für Wesentlichkeit regelmäßig, dass in unabhängigen Ansprüchen enthalten T 576/02 22

23 Neuheitsschädliche Prioritätsanmeldung (Die Stiefmutter mit dem Giftapfel)

24 T 1443/05 Priorität ( ) (D40) Biozidzusammensetzg enthält M I T enthält B I T Biozidzusammensetzg Nachanmeldung enthält M I T enthält B I T enth. kein CMIT 24

25 T 1443/05 Priorität ( ) (D40) Biozidzusammensetzg enthält M I T enthält B I T [andere Stoffe möglich] Biozidzusammensetzg Nachanmeldung CMIT als möglicher Zusatzstoff genannt; Nachteile von CMIT aber nirgends erwähnt Allerdings auch keine explizit CMIT-freien Beispiele Hinweis: CMIT hat gute biozide Wirkung, kann aber Allergien auslösen enthält M I T enthält B I T enth. kein CMIT 25

26 T 1443/05 Kammer: ( , Thor ) zwei unterschiedliche Lehren Prioritätsschrift schließt CMIT nicht aus, sieht es sogar explizit als möglich vor Fachmann kann Gegenstand der Nachanmeldung daher nicht als Ganzes aus Prioritätsschrift entnehmen Prioritätsrecht verneint Prioanmeldung dann neuheitsschädlich! Beispiele nennen BIT und MIT, erwähnen CMIT aber nicht explizit Beispiele fallen also unter Anspruch 26

27 Nestec v Dualit [2013] EWHC 923 (Pat) 27

28 Teilprioritäten (Patchworkeltern)

29 Art. 88 Abs. (2) bis (4) EPÜ Für eine Anmeldung evt. mehrere Prioritäten Prioritätsrecht umfasst nur die Merkmale aus der oder aus den Prioritätsanmeldungen Merkmale müssen nicht in den Ansprüchen sein, Gesamtheit der Anmeldeunterlagen 29

30 Denkbare Kombinationen Kumulative Merkmale ( A und B und C ) Alternative Merkmale ( D oder E oder F ) Generische Merkmale ( G = z.b. H oder I oder K...) 30

31 Beispiel T 1496/11 31

32 Beispiel T 1496/11 Und Kombination + (nicht zulässig) = 32

33 Beispiel T 1496/11 Oder Kombination + + Generischer Begriff + + (zulässig) = zulässig? = 33

34 G 2/98 Generischer Begriff / Formel / anderer Ausdruck akzeptabel, wenn dadurch eine beschränkte Anzahl eindeutig definierter alternativer Gegenstände beansprucht wird. 34

35 T 1877/08 ( ) Prio 1 Anmeldung 35

36 T 1222/11 ( ) Inanspruchnahme Knüpft an G 2/98 zu Art. 88(3) EPÜ an Analysiert von Teilprioritäten? verschiedene oder-situationen Breiter gefasste Formeln Erweiterung von Bereichen Erweiterung des Anwendungsbereichs 36

37 T 1222/11 ( ) Möglichkeit, generische Begriffe zu bilden, darf nicht zu sehr eingeschränkt werden Auch bei Inanspruchnahme nur einer Priorität muss Art. 88(3) EPÜ gelten Für den in der Prioanmeldung offenbarten Ausschnitt gilt Priorität, für den Rest nicht Selbstkollision daher nicht mehr möglich 37

38 Teilpriorität denkbar? T 1877/08 Prio 1 offenbart Teilbereiche Anmeldung 38

39 Teilpriorität denkbar? Priorität T 1443/05 (D40) Biozidzusammensetzg enthält M I T enthält B I T [andere Stoffe möglich] Biozidzusammensetzg Nachanmeldung nicht explizit offenbartes negatives und-merkmal (Disclaimer) enthält M I T enthält B I T enth. kein CMIT 39

40 Teilpriorität denkbar? Priorität Self verification: optical lens Mutteranmeldung Teilanmeldung Dieser Bereich genießt Teilpriorität Teilanmeldung daher nicht prioriätsälter T 1496/11 Comprises a printed or embossed feature

41 Teilprioritäten als Problemlösung? Ja: bei Ausweitung von Bereichen bei verallgemeinerten Formeln bei verallgemeinerten Anwendungsgebieten Nein: bei nicht offenbarten und-merkmalen bei nicht offenbarten negativen und-merkmalen (Disclaimern) 41

42 Weitere Fragen? Dr. Peter Guntz

43 Doppelpatentierung Kollisionsfälle (Exkurs zum Nachlesen) Gegenstand des bereits erteilten Anspruchs neu beantragten 43

44 T 307/03 Zweite ( ) Haupt- und erster Hilfsantrag Anmeldung enger als erstes Patent unzulässig Auch wegen Doppelpatentierung Verzicht auf Patent hätte nicht 44

45 T 307/03 Zweite ( ) Zweiter Hilfsantrag Anmeldung weiter als erstes Patent Bevorzugte Möglicher Ausführungsform identisch Schutzbereich nur: Differenz 45

46 T 2402/10 Zweite G ( ) folgt T 307/03 nicht Anmeldung enger als erstes Patent 1/05 verlangt denselben Gegenstand Hier nicht gegeben (zwei zusätzliche Merkmale) 46

47 T 2461/10 Direkt ( ), umfassend, folgt T 307/07 nicht beanspruchen = umfassen (G 1/98) Differenz zu beanspruchen ist nicht einfach: Disclaimer: Art. 123(2) bzw. 76 EPÜ! (G 2/10) 47

48 T 1391/07 ( ) Großer Überlappungsbereich, aber je ein abweichendes Merkmal Daher nicht dieselbe Erfindung Doppelpatentverbot nicht auszuweiten 48

49 Nicht dieselbe Erfindung Verfahren bzw. Vorrichtung und Verfahren mit zudem abweichenden Merkmalen Erzeugnis und Verwendung und Verfahren T 1708/06 ( ) T 1765/13 und 1766/13 ( ) 49

Vortrag von Dr. Christof Keussen

Vortrag von Dr. Christof Keussen Gewerblicher Rechtsschutz seit 1876 Vortrag von Dr. Christof Keussen Die Europäische Patentanmeldung und das Europäische Patent dürfen nicht in der Weise geändert werden, dass ihr Gegenstand über den Inhalt

Mehr

Priorität von Patentanmeldungen: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Priorität von Patentanmeldungen: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Title GRUR-Tagung 2014 Priorität von Patentanmeldungen: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Dr. Klaus Bacher Richter am Bundesgerichtshof Düsseldorf, 25. September 2014 Themen Grundlagen Dieselbe

Mehr

Arbeitsfrage Patente: Erweiterung des Anmeldungsgegenstands

Arbeitsfrage Patente: Erweiterung des Anmeldungsgegenstands Jahresseminar 2016 der Deutschen Landesgruppe der AIPPI AIPPI World Congress 2016 Mailand Arbeitsfrage Patente: Erweiterung des Anmeldungsgegenstands Dr. Stefan Schohe Boehmert & Boehmert 30. Mai 2016

Mehr

IP Report Patentrecht

IP Report Patentrecht Prioritätsrecht: Neues aus dem EPA Reported by Dr. Rudolf Teschemacher Jüngere Entscheidungen von den drei verschiedenen Instanzen des EPA haben weitreichende Auswirkungen auf die Patentfähigkeit von Erfindungen

Mehr

Amicus Curiae Brief an die Große Beschwerdekammer in der Sache G 1/15

Amicus Curiae Brief an die Große Beschwerdekammer in der Sache G 1/15 Amicus Curiae Brief an die Große Beschwerdekammer in der Sache G 1/15 In der Sache G 1/15 hat die Patentanwaltskammer nachfolgenden Amicus Curiae Brief an die Große Beschwerdekammer übersandt: I Zusammenfassung

Mehr

Prüfungsarbeit eines Bewerbers - DII

Prüfungsarbeit eines Bewerbers - DII Prüfungsarbeit eines Bewerbers - DII Artikel ( Art. ) und Regeln ( R. ) ohne Gesetzesangaben sind solche des EPÜ. Richtlinien für die Prüfung im EPA werden als A-I, 1.1 o. ä. zitiert. Der Weg zum europäischen

Mehr

Prüfungsarbeit eines Bewerbers

Prüfungsarbeit eines Bewerbers Prüfungsarbeit eines Bewerbers Verwendete Abkürzungen: Art. - Artikel R - Regel RiLi - Prüfungsrichtlinien des EPA i. V. m. - in Verbindung mit bzgl. - bezüglich GebO - Gebührenordnung m - Meter Anmerkung:

Mehr

OFFENBARUNGS -BEGRIFF BEGRIFF IN DER AKTUELLEN RECHTSPRECHUNG UND SEINE ANWENDUNG IN DER PRAXIS

OFFENBARUNGS -BEGRIFF BEGRIFF IN DER AKTUELLEN RECHTSPRECHUNG UND SEINE ANWENDUNG IN DER PRAXIS DER OFFENBARUNGS OFFENBARUNGS -BEGRIFF BEGRIFF IN DER AKTUELLEN RECHTSPRECHUNG UND SEINE ANWENDUNG IN DER PRAXIS Herbstseminar, 24. September 2013 Dr. A. Schlotter & Dr. H. Tostmann Begriff der Offenbarung

Mehr

Kennziffer: Patentanwaltsprüfung II / 2018 Prüfungsaufgabe gem. 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 PatAnwAPrV Technische Schutzrechte

Kennziffer: Patentanwaltsprüfung II / 2018 Prüfungsaufgabe gem. 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 PatAnwAPrV Technische Schutzrechte Kennziffer: Patentanwaltsprüfung II / 2018 Prüfungsaufgabe gem. 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 PatAnwAPrV Technische Schutzrechte Bestehend aus zwei Teilen; Bearbeitungszeit insgesamt: 4 Stunden - 2 - Teil I Sachverhalt:

Mehr

Patentkategorien. Erzeugnispatent (Vorrichtungspatent)

Patentkategorien. Erzeugnispatent (Vorrichtungspatent) Patentkategorien Patentschutz kann angestrebt werden für technische Lehren, die entweder ein Erzeugnis oder ein Verfahren betreffen. Welche der beiden Kategorien als Schutzform in Frage kommt, bestimmt

Mehr

Prüfungsarbeit eines Bewerbers - DI

Prüfungsarbeit eines Bewerbers - DI Prüfungsarbeit eines Bewerbers - DI Artikel ( Art. ) und Regeln ( R. ) ohne Gesetzesangaben sind solche des EPÜ. Richtlinien für die Prüfung im EPA werden als A-I, 1.1 o. ä. zitiert. F1 12.2.01 EP Anmeldetag

Mehr

Europäische Eignungsprüfung Aufgabe DI

Europäische Eignungsprüfung Aufgabe DI 2007-DI_01 Europäische Eignungsprüfung 2007 - Aufgabe DI Kandidatenlösung (Ergebnis: 37,5 von 40 möglichen Punkten) Abkürzungen: Art. = Artikel des EPÜ, soweit nicht anders angegeben R. = Regel des EPÜ,

Mehr

Medizinische Indikationen. 29. September Dr. Thomas Friede Patentanwalt European Patent Attorney

Medizinische Indikationen. 29. September Dr. Thomas Friede Patentanwalt European Patent Attorney Medizinische Indikationen 29. September 2010 Dr. Thomas Friede Patentanwalt European Patent Attorney Gliederung Patentschutz für Pharma-Erfindungen Heilverfahren Chirurgische Verfahren Diagnostizierverfahren

Mehr

Die erfinderische Tätigkeit

Die erfinderische Tätigkeit Die erfinderische Tätigkeit BGH, U. v. 16.12.2008 - X ZR 89/07 = GRUR 2009, 382 - Olanzapin 1. Die Beurteilung, ob der Gegenstand eines Patents durch eine Vorveröffentlichung neuheitsschädlich getroffen

Mehr

Verordnung über die Erfindungspatente

Verordnung über die Erfindungspatente Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) Änderung vom 2. Dezember 2016 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Patentverordnung vom 9. Oktober 1977 1 wird wie folgt geändert:

Mehr

BETRIFFT: Revision des EPÜ: Artikel 115, 117, 119, 120, 123, 124, 127, 128, 130 ZUSAMMENFASSUNG

BETRIFFT: Revision des EPÜ: Artikel 115, 117, 119, 120, 123, 124, 127, 128, 130 ZUSAMMENFASSUNG CA/PL 18/00 Orig.: deutsch München, den 28.03.2000 BETRIFFT: Revision des EPÜ: Artikel 115, 117, 119, 120, 123, 124, 127, 128, 130 VERFASSER: EMPFÄNGER: Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuß "Patentrecht"

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.232.142.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2015 Nr. 88 ausgegeben am 18. März 2015 Kundmachung vom 3. März 2015 der Abänderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen

Mehr

WEICKMANN & WEICKMANN

WEICKMANN & WEICKMANN WEICKMANN & WEICKMANN Patentanwälte European Patent Attorneys European Trademark and Design Attorneys 1 YEARS 8 8 2125 2 0 0 JAHRE 7 Newsletter Nr. 2007/01 DIPL.-ING. H. WEICKMANN (bis 2001) DIPL.-ING.

Mehr

Basisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens - Folgeänderungen ZUSAMMENFASSUNG

Basisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens - Folgeänderungen ZUSAMMENFASSUNG MR/6/00 Orig.: deutsch München, den 06.11.2000 BETRIFFT: VERFASSER: EMPFÄNGER: Basisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens - Folgeänderungen Sekretariat Revisionskonferenz (zur

Mehr

Ausführungsordnung vom 5. Oktober 1973 zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

Ausführungsordnung vom 5. Oktober 1973 zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente Ausführungsordnung vom 5. Oktober 1973 zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente SR 0.232.142.21; AS 1977 1780 Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. Oktober 1999 In Kraft getreten am 1.

Mehr

Grundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen

Grundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen Grundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen Dr. Christof Friedrich 1. Allgemeines 2. Patentfähige Erfindungen 3. Patentprüfung 4. Biotechnologie 1 Was ist ein Patent? Vertrag

Mehr

Examinatorium Europaeum KE Leseprobe Std. 4/ Inhalt 3. VORBEMERKUNG 5 1. Nichtberechtigter Anmelder

Examinatorium Europaeum KE Leseprobe Std. 4/ Inhalt 3. VORBEMERKUNG 5 1. Nichtberechtigter Anmelder Examinatorium Europaeum KE 92155 03 Leseprobe Std. 4/2012 3 Inhalt Inhalt 3 VORBEMERKUNG 5 1. Nichtberechtigter Anmelder 6 1.1. Überblick 6 1.2. Fallkonstellationen 7 2. Teilanmeldungen 10 2.1. Rechtsgrundlagen

Mehr

Verordnung über die Erfindungspatente

Verordnung über die Erfindungspatente Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) [QR Code] Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Änderung vom

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent 18. Februar 2014 Informationszentrum Patente Stuttgart Dr. Peter Deak, Patentanwalt Kanzlei, Stuttgart Übersicht 1. Was ist ein Patent? Rechte aus dem Patent, Aufbau, Patentansprüche

Mehr

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ IMPRESSUM Herausgeber: Apley & Straube Partnerschaft Patentanwälte Schatzenberg 2 D 77871 Renchen Partnerschaftsregister 700047 PR Nr. 1 www.patus.org Tel: 07843 993730 Fax: 07843 994716 Redaktion: Dr.

Mehr

Anwaltliche Beratung im Spannungsfeld zwischen Determinismus und Glaskugel

Anwaltliche Beratung im Spannungsfeld zwischen Determinismus und Glaskugel Dr. Brigitte Böhm, LL.M., Weickmann & Weickmann PartmbB Beitrag zum Symposium 2016 des Bundespatentgerichts Anwaltliche Beratung im Spannungsfeld zwischen Determinismus und Glaskugel Sehr geehrte Frau

Mehr

Schutzrechtsnachanmeldung

Schutzrechtsnachanmeldung Dr. sc. agr. Dipl.-Ing. agr. Thomas Müller, LL.M. Diplom-Agraringenieur Patentanwalt European Patent Attorney European Trademark Attorney European Design Attorney Master of Laws Wiederholdstraße 10 D-70174

Mehr

Patente Quo Vadis? Das Europäische Patentübereinkommen und das US-Patentrecht ein Vergleich. Andreas Holzwarth-Rochford

Patente Quo Vadis? Das Europäische Patentübereinkommen und das US-Patentrecht ein Vergleich. Andreas Holzwarth-Rochford Patente Quo Vadis? Das Europäische Patentübereinkommen und das US-Patentrecht ein Vergleich Andreas Holzwarth-Rochford AIA im Vergleich zur EU Praxis First to File Vergleich AIA Post Grant Review v. EP

Mehr

Oliver Huber Slide No. 1

Oliver Huber Slide No. 1 Oliver Huber Slide No. 1 Oliver Huber Slide No. 2 Europäisches Patentamt Das europäische Patenterteilungsverfahren (Artikel 1 EPÜ) Oliver Huber, Prüfer, Telekommunikation Oliver Huber Slide No. 3 Programm

Mehr

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN PATENTRECHT (OHLY) SEITE 32

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN PATENTRECHT (OHLY) SEITE 32 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN PATENTRECHT (OHLY) SEITE 32 2. Anmeldung und Erteilungsverfahren Lit.: Haedicke, 15. Kap.; Kraßer/Ann, 22, 24, 25 a) Die Anmeldung ( 34 ff. PatG, Art. 75 ff. EPÜ)

Mehr

Praxis. der. Patentanmeldung

Praxis. der. Patentanmeldung Praxis der Patentanmeldung Dr. Michael Bergmann Patentanwalt, European Patent Attorney VJP : M Ü N C H E N O B E R H A U S E N D R E S D E N S I N G A P O R E LO S A N G E L E S Büro Oberhausen Centroallee

Mehr

PATENTANWALTSPRÜFUNG 2014/II. Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe. Bestehend aus zwei Teilen; Bearbeitungszeit insgesamt: 5 Stunden.

PATENTANWALTSPRÜFUNG 2014/II. Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe. Bestehend aus zwei Teilen; Bearbeitungszeit insgesamt: 5 Stunden. PATENTANWALTSPRÜFUNG 2014/II Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Bestehend aus zwei Teilen; Bearbeitungszeit insgesamt: 5 Stunden Teil I Sachverhalt: Die A-GmbH ist Inhaberin des Patents P1, dessen Anmeldung

Mehr

Ergänzende Schutzzertifikate für Wirkstoffkombinationen. Dr. Klemens Stratmann. Deutsches Patent- und Markenamt 17. März 2011

Ergänzende Schutzzertifikate für Wirkstoffkombinationen. Dr. Klemens Stratmann. Deutsches Patent- und Markenamt 17. März 2011 Ergänzende Schutzzertifikate für Wirkstoffkombinationen Dr. Klemens Stratmann Deutsches Patent- und Markenamt 17. März 2011 Schutzzertifikatsanmeldungen beim DPMA SPC Anmeldungen Markteinführungen für

Mehr

Priorität und Prioritätsrecht. Die Spruchpraxis des EPA, die Rechtsprechung der Vertragsstaaten und das anwendbare Recht. Prof. Dr.

Priorität und Prioritätsrecht. Die Spruchpraxis des EPA, die Rechtsprechung der Vertragsstaaten und das anwendbare Recht. Prof. Dr. Priorität und Prioritätsrecht. Die Spruchpraxis des EPA, die Rechtsprechung der Vertragsstaaten und das anwendbare Recht Prof. Dr. Louis Pahlow Einführung Patente sind an einen Zeitrang, die sog. Priorität,

Mehr

Germany Allemange Deutschland. Frage Q193

Germany Allemange Deutschland. Frage Q193 Germany Allemange Deutschland Frage Q193 im Namen der Deutschen Landesgruppe von Gunnar BAUMGÄRTEL, Jochen EHLERS, Michael FLEUCHAUS und Karsten KÖNIGER Teilanmeldungen von Patenten sowie Patentanmeldungen

Mehr

Die neue Gebührenstruktur des Europäischen Patentamtes

Die neue Gebührenstruktur des Europäischen Patentamtes Die neue Gebührenstruktur des Europäischen Patentamtes Rundschreiben 1/2009 Auf Grundlage der Beschlüsse CA/D 15/07, CA/D 4/08 und CA/D 5/08 des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation treten

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Ein Vortrag im Haus der Wirtschaft Veranstalter: des Regierungspräsidiums Stuttgart Autor + Vortragender: Dr. Stephan Wimmer Dipl.-Physiker (TUM) Deutscher und Europäischer

Mehr

Patent- und Urheberrecht. Vorlesungstermin

Patent- und Urheberrecht. Vorlesungstermin Patent- und Urheberrecht Vorlesungstermin 7. 7. 2014 Inhalt Teil 1 Patentrecht und Urheberrecht im Vergleich (Überblick) Rechte des Patentinhabers/ Grenzen des Patentschutzes Patent als Gegenstand des

Mehr

Inhalt. Vorwort zum Buch»PCT in der Praxis«Abkürzungsverzeichnis Benutzungshinweise

Inhalt. Vorwort zum Buch»PCT in der Praxis«Abkürzungsverzeichnis Benutzungshinweise Vorwort zum Buch»PCT in der Praxis«Abkürzungsverzeichnis Benutzungshinweise 1. Allgemeines zum PCT 1.1 Definition und Erläuterung wichtiger Begriffe.1.1 Internationale Anmeldung.1.2 Patent.1.3 Internationales

Mehr

Schutzwirkungen und Schutzgegenstand eines SPC

Schutzwirkungen und Schutzgegenstand eines SPC Pharma Days 7. und 8. Juli 2011, München Schutzwirkungen und Schutzgegenstand eines SPC Dr. Christopher Brückner Dr. Christopher Brückner Patentanwalt Galileiplatz 1 81679 München T +49 (89) 92 80 5-0

Mehr

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren

Mehr

Teilweise Änderung des japanischen Patent-, Marken- und Geschmacksmustergesetzes

Teilweise Änderung des japanischen Patent-, Marken- und Geschmacksmustergesetzes TORANOMON DENKI BLDG. 8-1, TORANOMON 2-CHOME, MINATO-KU, TOKYO FAX: 81-3-35 03-9 57 7 8 1-3-35 03-0238 TEL: 81-3 -3 50 2-147 6 E-mail: reception@esakipat.co.jp K. ESAKI (Patentanwalt) M. KAJISAWA (Patentanwalt)

Mehr

Gericht: VGH Aktenzeichen: 22 CE Sachgebietsschlüssel: 423. Rechtsquellen:

Gericht: VGH Aktenzeichen: 22 CE Sachgebietsschlüssel: 423. Rechtsquellen: Gericht: VGH Aktenzeichen: 22 CE 11.2174 Sachgebietsschlüssel: 423 Rechtsquellen: 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 und 2, 12 Abs. 1 GastG; 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO. Hauptpunkte: Antrag auf Erlass einer einstweiligen

Mehr

Patentschutz für Life Sciences Produkte. Markus Rieck LL.M.

Patentschutz für Life Sciences Produkte. Markus Rieck LL.M. Patentschutz für Life Sciences Produkte Markus Rieck LL.M. Markus Rieck LL.M. Patentanwalt Apotheker Schwerpunkte: Therapie- & Diagnoseverfahren Small Molecules Biologicals Markenrecht Designrecht 266

Mehr

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2004

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2004 EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2004 PRÜFUNGSAUFGABE D - TEIL II Diese Prüfungsaufgabe enthält: * Schreiben des Mandanten einschließlich zwei (2) Fragen 2004/DII/d/1-4 * Anlage: Kalender für 2003 und 2004

Mehr

Designschutz. DesignG v Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer

Designschutz. DesignG v Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer schutz G v. 1.1.2014 Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Nationales und europäisches System Entweder: Eintragung (wie Marken) beim DPMA als eingetragenes,

Mehr

Häufige Zweifelsfragen bei einfachen Melderegisterauskünften

Häufige Zweifelsfragen bei einfachen Melderegisterauskünften Seite 1 von 7 Verwaltungsrecht Häufige Zweifelsfragen bei einfachen Melderegisterauskünften 26.05.2017 Newsletter 05/2017: "Einfache" Melderegisterauskünfte heißen nur deshalb so, weil der Antragsteller

Mehr

Ingenia. Ein Tag voller Ideen 9. Juli Technische Erfindungen wirksam schützen: Patent- und Gebrauchsmusterschutz

Ingenia. Ein Tag voller Ideen 9. Juli Technische Erfindungen wirksam schützen: Patent- und Gebrauchsmusterschutz 1 Ingenia Ein Tag voller Ideen 9. Juli 2003 Technische Erfindungen wirksam schützen: Patent- und Gebrauchsmusterschutz Referent: Dr.-Ing. Werner Lorenz, Patentanwalt Alte Ulmer Straße 89522 Heidenheim

Mehr

I. Historische Entwicklung der erfinderischen Tätigkeit 1. B. Europäische Herangehensweise (Aufgabe-Lösungs-Ansatz) 15. I. Grundlagen und Kritik 15

I. Historische Entwicklung der erfinderischen Tätigkeit 1. B. Europäische Herangehensweise (Aufgabe-Lösungs-Ansatz) 15. I. Grundlagen und Kritik 15 GLIEDERUNG A. Einführung 1 I. Historische Entwicklung der erfinderischen Tätigkeit 1 II. Auslegungsziele hei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit 5 B. Europäische Herangehensweise (Aufgabe-Lösungs-Ansatz)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Verzeichnis der Bearbeiter. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Text

Inhaltsverzeichnis. Verzeichnis der Bearbeiter. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Text sverzeichnis Verzeichnis der Bearbeiter Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XVII XXVII Text Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

Mehr

PATENT ODER GEBRAUCHSMUSTER STRATEGISCHE ÜBERLEGUNGEN SPEZIALGEBIET: PATENTVERLETZUNGSKLAGEN VOR DEN LG UND OLG

PATENT ODER GEBRAUCHSMUSTER STRATEGISCHE ÜBERLEGUNGEN SPEZIALGEBIET: PATENTVERLETZUNGSKLAGEN VOR DEN LG UND OLG SPEZIALGEBIET: PATENTVERLETZUNGSKLAGEN VOR DEN LG UND OLG LANDLÄUFIGE THESE Ein Gbm ist als ungeprüftes Schutzrecht nicht viel wert Verschieden Ursachen für dies Auffassung: Traditionelle Auffangposition

Mehr

Eine schutzfähige Erfindung muss vor allem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Eine schutzfähige Erfindung muss vor allem die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Technische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2017/2018 2 Technische Schutzrechte: Grundbegriffe I. Erfindung Nach 1 Patentgesetz bzw. 1 Gebrauchsmustergesetz werden

Mehr

Materielles Europäisches Patentrecht

Materielles Europäisches Patentrecht Materielles Europäisches Patentrecht Von Dr.-Ing. Heinz J. Reich Mitglied einer Technischen Beschwerdekammer des EPA a. D. 1. Auflage Carl Heymanns Verlag 2009 Vorwort Benutzerhinweise Inhaltsübersicht

Mehr

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens und über die Änderung des Patentgesetzes

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens und über die Änderung des Patentgesetzes Ablauf der Referendumsfrist: 6. April 2006 Bundesbeschluss über die Genehmigung der Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens und über die Änderung des Patentgesetzes vom 16. Dezember 2005

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. März in der Rechtsbeschwerdesache. betreffend die Patentanmeldung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. März in der Rechtsbeschwerdesache. betreffend die Patentanmeldung BUNDESGERICHTSHOF X ZB 5/04 BESCHLUSS vom 14. März 2006 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 197 81 850.1-53 Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR : ja PatG 34, 48 Mikroprozessor a)

Mehr

Designschutz. DesignG v (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Designschutz. DesignG v (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum schutz G v. 1.1.2014 (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer und andere Immaterialgüterrechte Ästhetische Leistung => Nähe

Mehr

7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx

7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx 2007-B-Chemie_01 An das Europäisches Patentamt D-80298 München 7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx Auf den Bescheid nach Artikel 96(2) EPÜ. 1. Antrag Es wird beantragt, auf Basis

Mehr

Übung zur Vorlesung im Öffentlichen Recht: Grundrechte und Verfassungsprozessrecht Wiss. Mitarbeiterin Andrea Löher Universität Trier

Übung zur Vorlesung im Öffentlichen Recht: Grundrechte und Verfassungsprozessrecht Wiss. Mitarbeiterin Andrea Löher Universität Trier Lösung Fall 2 Blutprobe B könnte durch die Blutentnahme in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 GG ( Recht auf körperliche Unversehrtheit ) verletzt worden sein. Hinweis: Laut Fragestellung

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort zur achten Auflage. Vorwort zur ersten Auflage. Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsgrundlagen und organisatorische Aspekte 1

Inhaltsübersicht. Vorwort zur achten Auflage. Vorwort zur ersten Auflage. Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsgrundlagen und organisatorische Aspekte 1 Inhaltsübersicht Vorwort zur achten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsübersicht V VII DC XI 1 Rechtsgrundlagen und organisatorische Aspekte 1 2 Berechnung von Fristen 31 3 Weiterbehandlung, Wiedereinsetzung

Mehr

Science4Life Online-Seminar

Science4Life Online-Seminar Science4Life Online-Seminar Patente Chancen und Fallstricke 22. November 2012 Dr. Georg J. Hoppe Patentanwalt DARANi Anwaltskanzlei 1 Der Investment-Prozess 1. Vorauswahl in Frage kommender Gründungsvorhaben

Mehr

Europäisches und internationales Patentrecht

Europäisches und internationales Patentrecht Europäisches und internationales Patentrecht Einführung zum EPÜ und PCT Von Professor Dr. Albert Preu Rechtsanwalt Dr. Matthias Brandi-Dohrn Rechtsanwalt Dr. Stephan Gruber Rechtsanwalt 2., neubearbeitete

Mehr

Innovation durch Patente 3. Lesen von Patenten. 16. Mai 2012 Institut für Druckmaschinen und Druckverfahren Prof. Dr.-Ing.

Innovation durch Patente 3. Lesen von Patenten. 16. Mai 2012 Institut für Druckmaschinen und Druckverfahren Prof. Dr.-Ing. Innovation durch Patente 3. Lesen von Patenten 16. Mai 2012 Institut für Druckmaschinen und Druckverfahren Prof. Dr.-Ing. Edgar Dörsam Patentaufbau Eine Patentschrift ist wie folgt aufgebaut: Titelblatt

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Informationsveranstaltung Haus der Wirtschaft 9.11.2016 Patentanwalt European Patent Attorney Gleiss Grosse Schrell & Partner 2 Gewerbliche Schutzrechte: Erfindung Patent Gebrauchsmuster

Mehr

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens und über die Änderung des Patentgesetzes

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens und über die Änderung des Patentgesetzes Bundesbeschluss über die Genehmigung der Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens und über die Änderung des Patentgesetzes vom 16. Dezember 2005 Die Bundesversammlung der Schweizerischen

Mehr

Thema: Ausarbeiten einer Patentanmeldung

Thema: Ausarbeiten einer Patentanmeldung Thema: Ausarbeiten einer Patentanmeldung Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf Patentanwalt Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwaltskanzlei COHAUSZ HANNIG

Mehr

Entschließung. Ständiger Ausschuss Patente. Vorbenutzungsrechte

Entschließung. Ständiger Ausschuss Patente. Vorbenutzungsrechte Kongress Toronto Verabschiedete Fassung 17. September 2014 Entschließung Ständiger Ausschuss Patente Vorbenutzungsrechte AIPPI Bemerkt: 1) Die Nutzung von Vorbenutzungsrechten ist nach wie vor ein Bereich

Mehr

Europäisches Patentamt European Patent Office Veröffentlichungsnummer: Office europeen des brevets EUROPAISCHE PATENTANMELDUNG

Europäisches Patentamt European Patent Office Veröffentlichungsnummer: Office europeen des brevets EUROPAISCHE PATENTANMELDUNG J Europäisches Patentamt European Patent Office Veröffentlichungsnummer: 0 190 716 Office europeen des brevets A2 EUROPAISCHE PATENTANMELDUNG Anmeldenummer: 86101415.7 lnt.ci,4: B 62 D 33/06 Anmeldetag:

Mehr

Errata zum «Kommentar zum EPÜ 2000» (ISBN 978-3-9812141-3-0)

Errata zum «Kommentar zum EPÜ 2000» (ISBN 978-3-9812141-3-0) «Kommentar zum EPÜ 2000» : Errata vom 1. Mai 2014 Seite 1 / 7 Errata zum «Kommentar zum EPÜ 2000» (ISBN 978-3-9812141-3-0) Ausgabestände des Werkes: Printausgabe 7.Januar 2014, L013/14; 27. Digitale Ausgabe

Mehr

Zunehmender Pragmatismus beim EPA: Anmelderfreundliche Regeländerungen

Zunehmender Pragmatismus beim EPA: Anmelderfreundliche Regeländerungen Zunehmender Pragmatismus beim EPA: Anmelderfreundliche Regeländerungen im EPÜ Rundschreiben 2/2013 Feedback durch die Anmelder zeigt Wirkung: Die 24-Monatsfristen zur Einreichung von Teilanmeldungen gemäß

Mehr

Der Verwendungsanspruch

Der Verwendungsanspruch Veröffentlicht von Dr. Ralf Sieckmann* in GRUR 1998, 85 Der Verwendungsanspruch 1. Einleitung Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 5. November 1996 1) im Nachgang zum Beschluß Abschlußblende

Mehr

Patents and IPR for Engineers Lesen von Patenten

Patents and IPR for Engineers Lesen von Patenten Daniel Huber Erfinderberater Mechatronik Patents and IPR for Engineers Lesen von Patenten Daniel Huber 2007 Übersicht Einleitung Bestandteile einer Patentschrift Übungsbeispiel Daniel Huber uni:invent

Mehr

Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?

Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? 02.06.2015 Deutsch-Dänischer Innovationstag IHK zu Flensburg Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? Steffi Jann 2 WTSH-Service: Von der Idee bis in den Markt Idee

Mehr

*DE A *

*DE A * (19) *DE102016005739A120170105* (10) (12) Offenlegungsschrift (21) Aktenzeichen: 10 2016 005 739.4 (22) Anmeldetag: 10.05.2016 (43) Offenlegungstag: 05.01.2017 (71) Anmelder: Daimler AG, 70327 Stuttgart,

Mehr

der deutschen Patentanwälte Herausgegeben vom Vorstand der Patentanwaltskammer 105. Jahrgang Januar 2014

der deutschen Patentanwälte Herausgegeben vom Vorstand der Patentanwaltskammer 105. Jahrgang Januar 2014 1 Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Herausgegeben vom Vorstand der Patentanwaltskammer 105. Jahrgang Januar 2014 Aus dem Inhalt Beiträge Rojahn/ Rektorschek Teschemacher Wirtz Europäische Harmonisierung

Mehr

Europäisches Patentamt 1 1 European Patent Office Office europeen des brevets (1 1 ) EP A2

Europäisches Patentamt 1 1 European Patent Office Office europeen des brevets (1 1 ) EP A2 (19) (12) Europäisches Patentamt 1 1 European Patent Office Office europeen des brevets (1 1 ) EP 0 826 585 A2 EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: igstag: (51) Int. Cl.6: B62L 3/02,

Mehr

Errata 2. Auflage I.

Errata 2. Auflage I. I. Errata 2. Auflage II Liebe Leserinnen, liebe Leser, wir möchten uns ganz herzlich für die zahlreichen Mails bedanken, die wir seit dem Erscheinungstermin der 2. Auflage der EPÜ- und PCT-Tabellen erhalten

Mehr

Praxis der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung

Praxis der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung Praxis der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung begründet von Dr. jur. Jürgen Witte Dipl.-Physiker 4. neubearbeitete Auflage von Dr.-Ing. Ulrich Vollrath Patentassessor Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin

Mehr

Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte. 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013

Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte. 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013 Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013 Begriff: Innovationen Technologieorientierte Unternehmen besitzen regelmäßig Wissen, wissenschaftliches

Mehr

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: / Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann Am Lomberg 13 42555 Velbert-Langenberg Tel.: 02052 / 9501-0 Fax: 02052 / 9501-11 Internet: www.wmw-patent.de Email: info@wmw-patent.de Urheberrecht Die nachfolgend

Mehr

Doris Emma Thums. Durchsetzung des patentrechtlichen Schutzes für die zweite medizinische Indikation unter Berücksichtigung des EWG-Vertrages

Doris Emma Thums. Durchsetzung des patentrechtlichen Schutzes für die zweite medizinische Indikation unter Berücksichtigung des EWG-Vertrages Doris Emma Thums Durchsetzung des patentrechtlichen Schutzes für die zweite medizinische Indikation unter Berücksichtigung des EWG-Vertrages Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I Kurzdarstellung 1

Mehr

Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1

Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung

Mehr

TEPZZ A T EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (51) Int Cl.: B60L 11/18 ( )

TEPZZ A T EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (51) Int Cl.: B60L 11/18 ( ) (19) TEPZZ 84 794A T (11) EP 2 842 794 A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: 04.03.1 Patentblatt 1/ (1) Int Cl.: B60L 11/18 (06.01) (21) Anmeldenummer: 108.8 (22) Anmeldetag: 21.03.14

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Juli in dem Rechtsbeschwerdeverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Juli in dem Rechtsbeschwerdeverfahren BUNDESGERICHTSHOF X ZB 21/00 BESCHLUSS vom 17. Juli 2001 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel 193 75 027.9 Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein Idarubicin

Mehr

EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2011/45

EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2011/45 (19) (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 2 385 745 A1 (43) Veröffentlichungstag: 09.11.2011 Patentblatt 2011/45 (51) Int Cl.: H05B 6/06 (2006.01) H02M 7/48 (2007.01) (21) Anmeldenummer: 11176419.7

Mehr

Übersicht über die Umsetzung der patentbezogenen Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens in den EPÜ-Vertragsstaaten und den Staaten mit Beobachterstatus

Übersicht über die Umsetzung der patentbezogenen Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens in den EPÜ-Vertragsstaaten und den Staaten mit Beobachterstatus CA/PL 3/97 * Orig.: englisch ** München, den 08.04.1997 BETRIFFT: VERFASSER: EMPFÄNGER: Umsetzung des TRIPS-Übereinkommens Europäisches Patentamt Ausschuß "Patentrecht" (zur Unterrichtung) Betrifft: Übersicht

Mehr

Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts. Patente. Wie versteht man sie? Wie bekommt man sie? Wie geht man mit ihnen um?

Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts. Patente. Wie versteht man sie? Wie bekommt man sie? Wie geht man mit ihnen um? Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts Patente Wie versteht man sie? Wie bekommt man sie? Wie geht man mit ihnen um? von Dr. Ralf-Rüdiger Jesse, Dr. Dirk Bröcher 3., neu bearbeitete Auflage

Mehr

Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof ein Urteil in der Rechtssache C 307/10 IP Translator und gab folgende Antworten auf die Vorlagefragen:

Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof ein Urteil in der Rechtssache C 307/10 IP Translator und gab folgende Antworten auf die Vorlagefragen: Gemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis bei den in den Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation 1 enthaltenen Oberbegriffen v1.2, 28. Oktober 2015 Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof ein

Mehr

Inhalt. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Benutzungshinweise

Inhalt. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Benutzungshinweise Vorwort Abkürzungsverzeichnis Benutzungshinweise V XV XVII 1. Allgemeines zum PCT 1 1.1 Definition und Erläuterung wichtiger Begriffe 1 1.1.1 Internationale Anmeldung 1 1.1.2 Patent 1 1.1.3 Internationales

Mehr

VII. VERFAHREN VOR DEM EPA

VII. VERFAHREN VOR DEM EPA 454 VII.A.1. Zuerkennung eines Anmeldetags VII. VERFAHREN VOR DEM EPA A. Eingangs- und Formalprüfung Die Eingangsstelle ist nach Art. 16 EPÜ für die Eingangs- und Formalprüfung europäischer Patentanmeldungen

Mehr

Modul 2: Materielles Patentrecht

Modul 2: Materielles Patentrecht Modul 2: Materielles Patentrecht 28. Sept. 2018 Natalia Clerc Modulinhalt Stand der Technik Unschädliche Offenbarungen Ältere Rechte Neuheit Erfinderische Tätigkeit Gewerbliche Anwendbarkeit Ausschlussgründe

Mehr

ANTRAG AN DEN MINISTER FÜR WIRTSCHAFT

ANTRAG AN DEN MINISTER FÜR WIRTSCHAFT KÖNIGREICH BELGIEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSVERWALTUNG AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM ANTRAG AN DEN MINISTER FÜR WIRTSCHAFT ANTRAG AUF PATENTERTEILUNG

Mehr

Gebrauchsmusterschutz in Deutschland

Gebrauchsmusterschutz in Deutschland Gebrauchsmusterschutz in Deutschland www.bardehle.com 2 Inhalt 5 1. Was ist ein Gebrauchsmuster? 5 2. Was wird durch ein Gebrauchsmuster geschützt? 6 3. Was bildet den relevanten Stand der Technik für

Mehr

VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS PCT

VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS PCT VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS PCT INTERNATIONALER VORLÄUFIGER BERICHT ZUR PATENTFÄHIGKEIT (Kapitel II des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit

Mehr

Neueste Rechtsprechung im deutschen Patentrecht

Neueste Rechtsprechung im deutschen Patentrecht Neueste Rechtsprechung im deutschen Patentrecht 2017 characterized by IP Eisenführ Speiser Patentanwälte Rechtsanwälte PartGmbB Eisenführ Speiser Patentanwälte Rechtsanwälte PartGmbB ist eine Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Erfindung noch innerhalb von sechs Monaten zum Gebrauchsmuster angemeldet werden.

Erfindung noch innerhalb von sechs Monaten zum Gebrauchsmuster angemeldet werden. GEBRAUCHSMUSTER Gebrauchsmuster gehören wie Patente zu den technischen Schutzrechten, d. h. dass dem Schutzbegehren ein technischer Sachverhalt zugrunde liegen muss. Auch das Gebrauchsmustergesetz (GbrMG)

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : Bsw 67545/09 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer II, Beschwerdesache Ternovszky gegen Ungarn, Urteil vom 14.12.2010, Bsw. 67545/09. Art. 8 EMRK - Willkürliche Gesetzeslage bezüglich Hausgeburten.

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über

Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über Gewerbliche Schutzrechte allgemein: Einführung und Überblick in Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke Einführung in die Thematik Überblick über gewerbliche Schutzrechte Patente Gebrauchsmuster Geschmacksmuster

Mehr