Dieselbe Erfindung, Teilprioritäten und giftige Teilanmeldungen
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- Lothar Graf
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1 Dieselbe Erfindung, Teilprioritäten und giftige Teilanmeldungen Was bleibt vom Prioritätsrecht? Dr. Peter Guntz 1
2 Dieselbe Erfindung, Teilprioritäten und giftige Teilanmeldungen Was bleibt vom Prioritätsrecht?
3 Neuheitsschädliche Teilanmeldungen (ältere Tochter tötet jüngere Mutter)
4 Gang der Ermittlungen Zwischenverallgemeinerungen Giftige Teilanmeldungen Dieselbe Erfindung? Toxische Prioritätsanmeldungen Präventionsansatz: Teilprioritäten? 4
5 Unzulässige Zwischenverallgemeinerung (Rosinenpicken)
6 Unzulässige Zwischenverallgemeinerung Neue technische Information durch Aufnahme nur einzelner von mehreren Merkmalen, die untrennbar miteinander verbunden sind, zu dessen Beschränkung in den Anspruch. Verallgemeinerung nicht ursprünglich offenbart. Schaffung neuer Unterfallgruppen 6
7 Unzulässige Zwischenverallgemeinerung Neue technische Information liegt oft nicht in jeder Verallgemeinerung aber im Hinweis, dass spezifisch offenbartes Merkmal allgemein verwendet werden kann T 65/03: Abgasfilterung bei Verbrennungs- statt Dieselmotor Patents County Court v : asymmetrischer Verstärkungsstreifen statt hockeyschlägerförmiger anders: Court of Appeal v (GRUR-Int 2014, 802) 7
8 Neuheitsschädliche Teilanmeldungen (ältere Tochter tötet jüngere Mutter)
9 Für Stammanmeldung neuheitsschädliche Teilanmeldung? Priorität Self verification: optical lens Mutteranmeldung Teilanmeldung Comprises a printed or embossed feature
10 T 1496/11 ( ) Priorität beschreibt beide Merkmale nur zusammenwirkend Self verification: optical lens Comprises a printed or embossed feature Mutteranmeldung nimmt unzulässige Zwischenverallgemeinerung vor; betrifft also nicht "dieselbe Erfindung" i.s.v. Art. 87(1) EPÜ, kann Priorität daher nicht beanspruchen es fehlt: Comprises a printed or embossed feature Teilanmeldung enthält beide Merkmale; beansprucht Priorität also zurecht ist daher neuheitsschädlicher Stand der Technik
11 T 1496/11 ( ) Lösung: Self verification: optical lens Comprises a printed or embossed feature Hilfsantrag 1 enthält auch zweites Merkmal; Priorität also gewahrt Teilanmeldung hat nun selbe Priorität - nicht mehr neuheitsschädlich 11
12 Die gleiche Erfindung (Die DNA einer Anmeldung)
13 Die gleiche Erfindung Doppelpatentierung Kollisionsfälle im Einzelnen (-> Exkurs zum Nachlesen am Ende) Priorität 13
14 Doppelpatentierung (Klon oder Verwandter?)
15 Doppelpatentierung Gleicher Anmeldetag Gleiche Gleichzeitige Einreichung oder Gleiche Priorität in Anspruch genommen Stamm- und Teilanmeldung(en) Erfindung Gleicher Anmelder 15 oder
16 Doppelpatentierungsverbot Identische Erteilungen ausgeschlossen Etablierte Praxis, bestätigt von G 1/05 ( ) Identische Anmeldungen noch möglich Berücksichtigung erst nach erster Erteilung, T 936/04 Betrachtung Identität nur der Ansprüche im Ergebnis selten angenommen Bereits geringe Abweichungen führen heraus T 307/07 hat sich nicht durchgesetzt gute Zusammenfassung in T 2461/10 vom
17 Prioritätsrecht (Kind oder Kegel?)
18 Voraussetzungen für Priorität Dieselbe Erfindung = Derselbe Gegenstand enge Auslegung, G 2/98 Aus Gesamtoffenbarungsgehalt der Schrift unmittelbar und eindeutig zu entnehmen Art. 88(4) EPÜ Allgemeines Fachwissen darf helfen 18
19 Derselbe Gegenstand Die gleichen Merkmale Die gleiche Aufgabe Die jedenfalls in der Gesamtoffenbarung so enthalten T 647/97 Parodontosetaschenfüllung gleiche Lehre T 250/06 Maus-DOR-DNA 19
20 Derselbe Gegenstand Prioriätsanmeldung Nachanmeldung 20
21 Engere Ansprüche Zusätzliche So Merkmale müssen offenbart sein auch Auswahl aus generischem Begriff Ebenso T 61/85, T 30/01 spezifischere Bereichsangaben Disclaimer möglich, wenn allgemeine Regeln erfüllt 21
22 Breitere Ansprüche Keine bloße Neuheitsprüfung T 134/94 Merkmale können nur weggelassen werden, wenn klar als nicht wesentlich offenbart T 515/00 und T 321/06 (trotz G 2/98) Indiz für Wesentlichkeit regelmäßig, dass in unabhängigen Ansprüchen enthalten T 576/02 22
23 Neuheitsschädliche Prioritätsanmeldung (Die Stiefmutter mit dem Giftapfel)
24 T 1443/05 Priorität ( ) (D40) Biozidzusammensetzg enthält M I T enthält B I T Biozidzusammensetzg Nachanmeldung enthält M I T enthält B I T enth. kein CMIT 24
25 T 1443/05 Priorität ( ) (D40) Biozidzusammensetzg enthält M I T enthält B I T [andere Stoffe möglich] Biozidzusammensetzg Nachanmeldung CMIT als möglicher Zusatzstoff genannt; Nachteile von CMIT aber nirgends erwähnt Allerdings auch keine explizit CMIT-freien Beispiele Hinweis: CMIT hat gute biozide Wirkung, kann aber Allergien auslösen enthält M I T enthält B I T enth. kein CMIT 25
26 T 1443/05 Kammer: ( , Thor ) zwei unterschiedliche Lehren Prioritätsschrift schließt CMIT nicht aus, sieht es sogar explizit als möglich vor Fachmann kann Gegenstand der Nachanmeldung daher nicht als Ganzes aus Prioritätsschrift entnehmen Prioritätsrecht verneint Prioanmeldung dann neuheitsschädlich! Beispiele nennen BIT und MIT, erwähnen CMIT aber nicht explizit Beispiele fallen also unter Anspruch 26
27 Nestec v Dualit [2013] EWHC 923 (Pat) 27
28 Teilprioritäten (Patchworkeltern)
29 Art. 88 Abs. (2) bis (4) EPÜ Für eine Anmeldung evt. mehrere Prioritäten Prioritätsrecht umfasst nur die Merkmale aus der oder aus den Prioritätsanmeldungen Merkmale müssen nicht in den Ansprüchen sein, Gesamtheit der Anmeldeunterlagen 29
30 Denkbare Kombinationen Kumulative Merkmale ( A und B und C ) Alternative Merkmale ( D oder E oder F ) Generische Merkmale ( G = z.b. H oder I oder K...) 30
31 Beispiel T 1496/11 31
32 Beispiel T 1496/11 Und Kombination + (nicht zulässig) = 32
33 Beispiel T 1496/11 Oder Kombination + + Generischer Begriff + + (zulässig) = zulässig? = 33
34 G 2/98 Generischer Begriff / Formel / anderer Ausdruck akzeptabel, wenn dadurch eine beschränkte Anzahl eindeutig definierter alternativer Gegenstände beansprucht wird. 34
35 T 1877/08 ( ) Prio 1 Anmeldung 35
36 T 1222/11 ( ) Inanspruchnahme Knüpft an G 2/98 zu Art. 88(3) EPÜ an Analysiert von Teilprioritäten? verschiedene oder-situationen Breiter gefasste Formeln Erweiterung von Bereichen Erweiterung des Anwendungsbereichs 36
37 T 1222/11 ( ) Möglichkeit, generische Begriffe zu bilden, darf nicht zu sehr eingeschränkt werden Auch bei Inanspruchnahme nur einer Priorität muss Art. 88(3) EPÜ gelten Für den in der Prioanmeldung offenbarten Ausschnitt gilt Priorität, für den Rest nicht Selbstkollision daher nicht mehr möglich 37
38 Teilpriorität denkbar? T 1877/08 Prio 1 offenbart Teilbereiche Anmeldung 38
39 Teilpriorität denkbar? Priorität T 1443/05 (D40) Biozidzusammensetzg enthält M I T enthält B I T [andere Stoffe möglich] Biozidzusammensetzg Nachanmeldung nicht explizit offenbartes negatives und-merkmal (Disclaimer) enthält M I T enthält B I T enth. kein CMIT 39
40 Teilpriorität denkbar? Priorität Self verification: optical lens Mutteranmeldung Teilanmeldung Dieser Bereich genießt Teilpriorität Teilanmeldung daher nicht prioriätsälter T 1496/11 Comprises a printed or embossed feature
41 Teilprioritäten als Problemlösung? Ja: bei Ausweitung von Bereichen bei verallgemeinerten Formeln bei verallgemeinerten Anwendungsgebieten Nein: bei nicht offenbarten und-merkmalen bei nicht offenbarten negativen und-merkmalen (Disclaimern) 41
42 Weitere Fragen? Dr. Peter Guntz
43 Doppelpatentierung Kollisionsfälle (Exkurs zum Nachlesen) Gegenstand des bereits erteilten Anspruchs neu beantragten 43
44 T 307/03 Zweite ( ) Haupt- und erster Hilfsantrag Anmeldung enger als erstes Patent unzulässig Auch wegen Doppelpatentierung Verzicht auf Patent hätte nicht 44
45 T 307/03 Zweite ( ) Zweiter Hilfsantrag Anmeldung weiter als erstes Patent Bevorzugte Möglicher Ausführungsform identisch Schutzbereich nur: Differenz 45
46 T 2402/10 Zweite G ( ) folgt T 307/03 nicht Anmeldung enger als erstes Patent 1/05 verlangt denselben Gegenstand Hier nicht gegeben (zwei zusätzliche Merkmale) 46
47 T 2461/10 Direkt ( ), umfassend, folgt T 307/07 nicht beanspruchen = umfassen (G 1/98) Differenz zu beanspruchen ist nicht einfach: Disclaimer: Art. 123(2) bzw. 76 EPÜ! (G 2/10) 47
48 T 1391/07 ( ) Großer Überlappungsbereich, aber je ein abweichendes Merkmal Daher nicht dieselbe Erfindung Doppelpatentverbot nicht auszuweiten 48
49 Nicht dieselbe Erfindung Verfahren bzw. Vorrichtung und Verfahren mit zudem abweichenden Merkmalen Erzeugnis und Verwendung und Verfahren T 1708/06 ( ) T 1765/13 und 1766/13 ( ) 49
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