Andreas Friedrich Knoth. Internationalisierung und Rechtsformenwahl innerhalb der Europäischen Union

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1 Andreas Friedrich Knoth Internationalisierung und Rechtsformenwahl innerhalb der Europäischen Union

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3 Internationalisierung und Rechtsformenwahl innerhalb der Europäischen Union Synergieeffekte durch die Wahl einheitlicher Rechtsformen für Muttergesellschaft und ausländische Tochterunternehmen unter besonderer Berücksichtigung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in den osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Von Andreas Friedrich Knoth Universitätsverlag Ilmenau 2008

4 Impressum Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Angaben sind im Internet über abrufbar. Diese Arbeit hat der Fakultät Wirtschaftswissenschaften als Dissertation vorgelegen. Tag der Einreichung: 20. April Gutachter: PD Dr. oec. habil. Kerstin Pezoldt, TU Ilmenau 2. Gutachter: Prof. Dr. iur. Frank Fechner, TU Ilmenau Tag der Verteidigung: 11. Dezember 2007 Technische Universität Ilmenau/Universitätsbibliothek Universitätsverlag Ilmenau Postfach Ilmenau Herstellung und Auslieferung Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat OHG Am Hawerkamp Münster ISBN (Druckausgabe) urn:nbn:de:gbv:ilm

5 Geleitwort In den letzten Jahren hat die Internationalisierung in vielen Branchen zugenommen. Immer mehr Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Von dieser Entwicklung sind nicht nur die großen, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen. Immer öfter überschreiten diese Unternehmen innerhalb der Europäischen Union nationale Grenzen. Auslöser für das verstärkte Engagement ist zum einen, dass durch einheitliche gesetzliche Regelungen Hemmnisse für den Markteintritt beseitigt wurden. Zum anderen entsteht unter den Bedingungen der Globalisierung ein verstärkter Internationalisierungsdruck. Ohne die Präsenz auf internationalen Märkten können für KMU Wettbewerbsnachteile entstehen. Die Rechtsprechungsentwicklung des Europäischen Gerichtshofes im Bereich der Niederlassungsfreiheit ist ein großer Schritt im Hinblick auf die Beseitigung von Hemmnissen, die den Markteintritt von KMU erschweren. Bisher waren deutsche Unternehmen bei der Erschließung von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf die Nutzung der vom Investitionsland zur Verfügung gestellten Rechtsformen angewiesen. Mit der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gesetzhofes stellt sich für Unternehmen die Frage, ob weiterhin zwingend die Nutzung ausländischer Kapitalgesellschaften des jeweiligen EU-Landes notwendig ist. Die Analyse der Literatur zum internationalen Marketing, insbesondere zu strategischen und taktischen Fragen der Erschließung von internationalen Märkten, und die Beobachtung der Rechtsprechung im Bereich der Niederlassungsfreiheit von Unternehmen zeigt, dass ein Bedarf nach übersichtlichen, das Risiko eines Markteintritts senkenden Internationalisierungsrechtsformen für deutsche KMU besteht. Auch muss geklärt werden, ob Unternehmen bei der Wahl der Internationalisierungsrechtsformen sämtliche nationale Kapitalgesellschaften aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nutzen können. Die Fokussierung auf die Erschließung der neuen osteuropäischen Märkte ist von besonderer Aktualität, weil aufgrund ihrer geografischen Nähe und des anhaltenden Wirtschaftswachstums die neuen EU-Mitgliedsländer für deutsche KMU attraktiver als die Märkte in China und Indien sind. 5

6 Derzeit gibt es in der Theorie zum internationalen Marketingmanagement und in der juristischen Forschung keine nennenswerten Erkenntnisse und folglich kaum Problemlösungspotenzial für eine gesellschaftsrechtlich fundierte Wahl der Eintrittsformen. Erst durch die Verknüpfung der Erkenntnisse beider Wissenschaften entsteht eine innovative Lösung, die eine Markterschließung für KMU wesentlich vereinfacht. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, welche Rechtsformen kleine und mittlere Unternehmen bei einem Markteintritt in die osteuropäischen Mitgliedsländer der Europäischen Union wählen müssen, um das Risiko eines Misserfolgs zu minimieren und das Überleben des Unternehmens auf lange Sicht zu garantieren. Ausgehend von einer Analyse der Möglichkeiten und Grenzen bei der Wahl von Markteintrittsformen wird die Erkenntnis formuliert, dass die bisher vorherrschenden Internationalisierungsrechtsformen bei einer Direktinvestition (im Vordergrund der Betrachtungen steht die Gründung einer Tochtergesellschaft) zu viele Restriktionen für ein internationales Engagement von KMU aufweisen. Die aus der Analyse des Wandels der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes gewonnenen Erkenntnisse lassen sich auf die bisher noch nicht ausgeurteilten Sachverhaltskonstellationen bei Wegzugsfällen nationaler Kapitalgesellschaften übertragen. Für deutsche Unternehmen stehen demzufolge sämtliche nationale Rechtsformen und damit auch die deutsche GmbH als Internationalisierungsrechtsform für Auslandstochtergesellschaften zur Verfügung. Die deutsche GmbH kann also als Rechtsform für den Markteintritt von KMU in allen Ländern der Europäischen Union genutzt werden. Sie bietet für kleine und mittlere Unternehmen die gewünschte Rechtssicherheit bei der Markterschließung von osteuropäischen EU-Ländern. Wertvoll sind die anschließenden Betrachtungen zu den Auswirkungen der Internationalisierungsrechtsformenwahl auf die gleichzeitige Erschließung mehrerer osteuropäischer EU-Märkte. Die vorliegende Schrift ist eine theoretisch anspruchsvolle, methodisch fundierte Basis für die Wahl der Internationalisierungsrechtsform beim Eintritt in östliche Märkte der Europäischen Union. Die interdisziplinär ausgerichtete 6

7 Betrachtungsweise, die Analyse der Umfeldbedingungen osteuropäischer Märkte und die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes führen zu neuen Erkenntnissen. Die verständliche und mit Stringenz entwickelte Forschungsarbeit stellt einen wertvollen Beitrag für die betriebswirtschaftliche und die juristische Forschung dar. Durch die integrativen Betrachtungen zur Wahl und Ausgestaltung der Internationalisierungsrechtsformen für die Märkte der Europäischen Union über Fachgrenzen hinaus, wird die Forschung im internationalen Marketingmanagement fruchtbare Impulse erhalten. Es ist daher zu wünschen, dass dieses vorliegende Buch in Wissenschaft und Praxis auf breite Aufmerksamkeit trifft. Ilmenau, im Juli 2008 PD Dr. Kerstin Pezoldt 7

8 Danksagung Die vorliegende Arbeit ist während meiner Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Ilmenau entstanden. Ich möchte mich sehr herzlich bei all denen bedanken, die mir bei der Erstellung dieser Schrift Anregungen gegeben und mich gefördert haben, insbesondere auch bei meiner Familie und meinen Kollegen für die moralische Unterstützung und die zahlreichen Gespräche und Diskussionen in den letzten Jahren. Ein besonderer Dank gilt meiner Doktormutter Frau PD Dr. oec. habil. Kerstin Pezoldt für ihr Vertrauen, die zahlreichen Anregungen und ihre Bereitschaft interdisziplinär die vorliegende Arbeit zu betreuen. Ebenso möchte ich mich herzlich bei Herrn Prof. Dr. iur. Frank Fechner für dessen Unterstützung und für die Erstellung des Zweitgutachtens bedanken. Die vorliegende Arbeit ist meinem leider viel zu früh verstorbenen Vater Albert Knoth gewidmet. Ilmenau/ Bebra, im Juli 2008 Andreas Knoth 8

9 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Problemstellung Ausgangspunkt Zielstellung Gang der Untersuchung 29 2 Internationalisierungstendenzen kleiner und mittlerer Unternehmen in Europa Begriff der Internationalisierung Theoretische Ansätze zur Erklärung des Internationalisierungsverhaltens Internationalisierungscharakteristika kleiner und mittlerer Unternehmen Begriffsbestimmung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) _ KMU Definition Empfehlung 2003/361/EG der Kommission Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen in Europa Internationalisierungsspezifika von KMU in der Europäischen Union Europäischen Union und Internationalisierungsraum Osteuropa Entwicklung, Gewährleistungen und Kompetenzen der Europäischen Union Entwicklung der Europäischen Union Europäische Grundfreiheiten und Gewährleistungen Kompetenzen der Europäischen Union im Bereich des Gesellschaftsrechts Zusammenfassung Internationalisierungsraum Osteuropa KMU-Anteil ausländischer Direktinvestitionen Motive und Wachstumschancen Motive für KMU Wachstumschancen für KMU Marktdurchdringungsstrategie Produktentwicklungsstrategie Marktentwicklungs- / Internationalisierungsstrategie i.e.s 84 9

10 Diversifikationsstrategie Zwischenfazit Strategische Planung der Internationalisierung Überblick über die Entscheidungsbereiche im Planungsprozess des Internationalen Marketingmanagements Analyse der Umwelt- und Rahmenbedingungen Globale Rahmenbedingungen Analyse der ökonomischen Faktoren Analyse der geographischen und soziokulturellen Faktoren _ Analyse der politisch-rechtlichen Faktoren Bedingungen in Branche und Wettbewerb Unternehmensspezifische Bedingungen Ergebnis der Situationsanalyse der Umwelt- und Rahmenbedingungen Strategische Zielplanung Markteintrittsstrategien Allgemeine Bestimmungsfaktoren der Markteintrittsstrategie Markteintrittsbarrieren Markteintrittszeitpunkt Markteintrittsformen Überblick Systematisierung der Markteintrittsformen Internationalisierungskriterium Rechtsformenwahl Beispiel: Kooperationsplanung Zwischenfazit Einfluss der veränderten gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen auf das Markteintrittskriterium der Rechtsformenwahl Ausgangslage Numerus clausus der Gesellschaftsformen Anerkennung ausländischer Gesellschaften / Internationales Privatrecht Sitzverlegung nationaler Gesellschaften in andere EU-Mitgliedstaaten Zwischenfazit und Problemdarstellung 147

11 4.2 Rechtsprechungsentwicklung des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit von Unternehmen Art. 43, 48 EGV Allg. Entwicklung des Europäischen Gesellschaftsrechts Niederlassungsfreiheit von Unternehmen Art. 43, 48 EGV Rechtsprechungsentwicklung des EuGH zu Art. 43, 48 EGV Daily Mail (1988) Centros (1999) Überseering (2002) Inspire Art (2003) Auswirkungen und Bedeutung der EuGH - Rechtsprechung Anerkennungspflicht EU- Ausländischer Gesellschaften Verbot nationalstaatlicher gesellschaftsrechtlicher Mindeststandards Unzulässigkeit nationalstaatlicher Wegzugsverbote und -beschränkungen Zwischenfazit Auswirkungen der Rechtsprechungsentwicklung des EuGH auf das Gesellschaftsrecht innerhalb der Europäischen Union und die Internationalisierungsrechtsformenwahl Zwischenfazit Wahlmöglichkeiten und Entscheidungskriterien bei der Rechtsformenwahl Rechtsformenwahl und relevante Anwendungsfelder Neue Gesellschaftsformen für deutsche kleine und mittlere Unternehmen für die Tätigkeit in Deutschland Faktische identitätswahrende Sitzverlegung von deutschen Unternehmen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union Wahl bei Internationalisierungsvorhaben in anderen Mitgliedstaaten der EU zwischen nationalen Rechtsformen der Mitgliedstaaten Allgemeine Entscheidungskriterien bei der Rechtsformenwahl Entscheidungsfaktoren Entscheidungskriterium Haftungsverfassung Deutsche Rechts- und Gesellschaftsformen Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Zwischenfazit

12 5.4 Supranationale Gesellschaftsformen der Europäischen Union Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung Europäische Aktiengesellschaft Europäische Genossenschaft Europäische Privatgesellschaft Zwischenfazit Nationale Gesellschaftsformen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union Zwischenfazit Handlungsalternativen und Gestaltungsmöglichkeiten für KMU Ausgangslage Rahmenbedingungen bei der Bestimmung der Internationalisierungsrechtsform Strategische Planung der Internationalisierungsrechtsformenwahl Unternehmensinterne Faktoren Rechtsformimmanente Faktoren Externe rechtliche und wirtschaftliche Faktoren Synergieeffekte im Rahmen der statutarischen Organisationsstruktur Handlungsalternativen für kleine und mittlere Unternehmen Synergieeffekte durch Rechtsformenangleichung - Beispiel Haftungsdurchgriff Schlussbetrachtung und Ausblick Zusammenfassung Thesen Ausblick 249 Literaturverzeichnis

13 Abkürzungsverzeichnis Abbild. ABl. AG AktG Art. BB BGB CMLR DB d.h. EAG EG EGBGB EGKS EGV EU EuZW EWiR EWR EWG EUV EuGH F&E Fn. GASP GbR GmbH GmbHG GmbHR Abbildung Amtsblatt Aktiengesellschaft Aktiengesetz Artikel Betriebsberater Bürgerliches Gesetzbuch Common market law review Der Betrieb das heißt Europäische Atomgemeinschaft Europäische Gemeinschaft Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Europäische Union Europäsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht Europäischer Wirtschaftsraum Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Vertrag über die Europäische Union Europäischer Gerichtshof Forschung und Entwicklung Fußnote Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH-Rundschau (Zeitschrift) 13

14 i.d.r. in der Regel IPR Internationales Privatrecht i.w.s. im weiteren Sinn i.e.s. im engeren Sinn IfM Institut für Mittelstandsforschung JuS Juristische Schulung JZ Juristische Zeitschrift KG Kommanditgesellschaft KMU kleine und mittlere Unternehmen NAFTA North American Free Trade Association NJW Neue Juristische Wochenschrift Nr. Nummer MERCOSUR Mercado Común del Cono Sur Mill. Millionen mbh mit beschränkter Haftung MOE- Staaten Mittel- und Osteuropäische Staaten Mrd. Milliarden m.w.n. mit weiteren Nachweisen OHG Offene Handelsgesellschaft RIW Recht der internationalen Wirtschaft RL Richtlinie S. Seite s.o. siehe oben sog. so genannt UStG Umsatzsteuergesetz vgl. vergleiche WWU Wirtschafts- und Währungsunion z.b. zum Beispiel ZBJI Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres ZGR Zeitschrift für Gesellschaftsrecht ZHR Zeitschrift für Handelsrecht ZIP Zeitschrift der Internationalen Praxis 14

15 Abbildungsverzeichnis Seite Abbild. 1: Einteilung kleiner und mittlerer Unternehmen 39 seit dem gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission Abbild. 2: Anteil der Unternehmen nach Unternehmensgröße 41 und Ländern 2003 (Struktur des privaten nicht primären Sektors 2003) EU 15 Abbild. 3: Anzahl der Unternehmen nach Umsatzgrößenklassen in Deutschland Abbild. 4: Die drei Säulen der Europäischen Union 50 Abbild. 5: Integrationsdichte und Integrationsentwicklung 51 der Europäischen Union Abbild. 6: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union 52 Abbild. 7: Grundfreiheiten in der Europäischen Union 53 Abbild. 8: Einfluss des Europäischen Gesellschaftsrechts 58 auf das Recht der Mitgliedstaaten Abbild. 9: Harmonisierung gesellschaftsrechtlicher Schutz- 60 Bestimmungen der Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union nach Art. 44 Abs. 2 g EGV verabschiedete Richtlinien 15

16 Abbild. 10: Harmonisierung gesellschaftsrechtlicher Schutz- 61 bestimmungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Art. 44 Abs. 2 g EGV Richtlinienentwürfe Abbild. 11: Rangfolge der Handelspartner Deutschlands im 68 Außenhandel 2006 Abbild. 12: Regionale Verteilung des deutschen Außenhandels 69 im Jahre 2001 Abbild. 13: Anteil an zugeflossenen ausländischen 71 Direktinvestitionen im Jahre 2001 Abbild. 14: Zusagen im KfW-Mittelstandsprogramm 74 Ausland nach Regionen Abbild. 15: Motive für grenzüberschreitende Aktivitäten von 77 deutschen kleine und mittlere Unternehmen in den osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Abbild. 16: Systematisierung der Wachstumsstrategien 80 von Unternehmen Abbild. 17: Wachstumsstrategien von Unternehmen 86 Abbild. 18: Planungsprozess im Internationalen Marketing 92 Abbild. 18a: Planungsprozess im Internationalen Marketing 94 - Ausschnitt - Abbild. 19: Markteintrittsformen

17 Abbild. 20: Internationalisierungskriterien der 118 Markteintrittsformen Abbild. 21: Transaktionskostenvorteile von Kooperationen 123 Abbild. 22: Kooperationsplanung/ Joint Venture 124 Abbild. 23: Kooperationsformen i.e.s. / 127 Kooperationsstufen von Unternehmen Abbild. 24: Einflussfaktoren bei Planung der 131 Markteintrittsstrategie Abbild. 25: Unternehmen und Rechtsformenwahl 135 in Deutschland 2001 Abbild. 26: Probleme bei der grenzüberschreitenden 143 Sitzverlegung von Gesellschaften Abbild. 27: Rechtsprechung des EuGH zur 155 Anerkennung von Gesellschaften Abbild. 28: Ablauf der Gründung einer englischen Ltd. 187 Abbild. 29: Privatrechtliche Unternehmensformen für 191 KMU Abbild. 30: Entscheidungsfaktoren bei der 192 Rechtsformenwahl Abbild. 31: Geschlossene Kapitalgesellschaften mit 211 Beschränkter Haftung in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union EU 15 / ohne MOE-Mitgliedstaaten 17

18 Abbild. 32: Geschlossene Kapitalgesellschaften mit 212 beschränkter Haftung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - mittelund osteuropäische Mitgliedstaaten der EU-27 Abbild. 33: Gestaltungsalternativen im Bereich der 218 Internationalisierungsrechtsformenwahl Altfälle Abbild. 34: Rahmenbedingungen bei der Rechtsformenwahl 221 Ausländischer Tochtergesellschaften Abbild. 35: Gestaltungsalternativen bei der Internationali- 233 sierungsrechtsformenwahl Neukonstellation Abbild. 36: Planung der Internationalisierungsrechts- 235 formenwahl ausländischer Tochtergesellschaften 18

19 1 Einleitung Mit der Globalisierung der Weltwirtschaft, also der internationalen Vernetzung und Verflechtung wirtschaftlicher Prozesse, und der damit einhergehenden Standortungebundenheit von Unternehmen ergibt sich nicht nur für Großunternehmen die Notwendigkeit, überregional bzw. international auf den sich öffnenden, neuen Märkten tätig zu werden. 1 Mit der Erweiterung der Europäischen Union auf 27 Mitgliedstaaten mit mehr als 500 Mio. Einwohnern zu einem gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt entstehen zahlreiche neue Möglichkeiten für Unternehmen an den dynamisch sich entwickelnden Märkten Europas zu partizipieren. Insbesondere für das langfristige Überleben kleiner und mittlerer Unternehmen scheint es dabei zwingend notwendig, ihre Wachstumsstrategien nicht mehr allein auf die heimischen Märkte zu richten, sondern vielmehr effizient vorhandene Ressourcen insbesondere auch in den sich rasch entwickelnden Märkten der osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einzusetzen. Den Zahlen zur Außenhandelsstatistik der Bundesrepublik ist zu entnehmen, dass insbesondere Polen und Tschechien eine wesentliche Bedeutung bei der Ausfuhr deutscher Produkte und Dienstleistungen in die Mittel- und Osteuropäischen Staaten (MOE - Staaten) haben, dass andererseits aber ausländische Direktinvestitionen in die gesamte osteuropäische Region mit 2 % an allen weltweiten Direktinvestitionen global gesehen, eine relativ geringe Bedeutung besitzen. 2 1 Meyer, 2004, S. 3; Winkelmann, 1997, S. 1 ff; Müller/ Kornmeier, 2002, S. 3 ff zur Einführung; Welge/ Holtbrügge, 2003, S. 25 ff zum Begriff der Globalisierung und dessen unterschiedlichen Dimensionen. 2 Die EU-15 hatte im Jahre 2001 mit insgesamt 38,7 % als regionaler Wirtschaftsraum den größten Anteil an zugeflossenen Direktinvestitionen, gefolgt von Nordamerika und Asien in Höhe von jeweils ca. 20 %, während die Staaten Mittel- und Osteuropas im Jahre 2001 einen Anteil von lediglich 2,0 % aller ausländischen Direktinvestitionen auf sich verbuchen konnten und Russland mit 0,3 % aller weltweiten ausländischen Direktinvestitionen das Schlusslicht markiert; vgl. Welge/ Holtbrügge, 2003, S. 6 m.w.n. unter Zugrundelegung von UCTADund WTO- Studien aus dem Jahre 2002; vgl. ebenso Kutschker/ Schmid, 2004, S

20 Dieser vermeintlich geringe Anteil an ausländischen Direktinvestitionen in den MOE- Staaten wird jedoch relativiert, wenn man berücksichtigt, dass diese Direktinvestitionen zum größten Teil aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammen. 3 Wenn man sich darüber hinaus vor Augen hält, dass ausländische Direktinvestitionen in vielen Fällen die qualitative Steigerung unternehmerischer Exportaktivitäten darstellen, die über den reinen Warenhandel hinausgehen, 4 so ist offensichtlich, dass aufgrund der starken innereuropäischen wirtschaftlichen Verflechtungen im Bereich des Außenhandels die Bedeutung der osteuropäischen Märkte im Bereich von Direktinvestitionen gerade auch für deutsche kleine und mittlere Unternehmen in Zukunft weiter wachsen wird. 1.1 Problemstellung Bisher waren deutsche Unternehmen bei ihrem grenzüberschreitenden Engagement in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die Tätigkeit in Form von rechtlich unselbständigen Zweigniederlassungen oder auf die Gründung von Tochtergesellschaften in der Rechtsform des Zuzugsstaates angewiesen. 5 3 Der EU- Anteil der ausländischen Direktinvestitionen in die MOE- Länder betrug 1999 zwischen 51 % in Lettland und 85 % in Estland an allen ausländischer Direktinvestitionen in diese Regionen; vgl. KfW-Bankengruppe, 2000, S. 42 unter Zugrundelegung von Daten des United Nations, World Investment Report Wenn man z.b. auf die Produktlebenszyklustheorie von Vernon abstellt, bei der auf eine Produkt- Innovation- und Erprobungsphase im Heimatland zuerst eine Exportphase und zeitlich daran anschließend eine Direktinvestitionsphase in den jeweiligen Auslandsmärkten anschließt; vgl. im Überblick zu den Internationalisierungsstrategien und zur Produktlebenszyklustheorie von Vernon, Welge/ Holtbrügge, 2003, S. 57, mit dem Hinweis, dass diese Abstufung insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen mit geringem Internationalisierungsgrad vorzufinden ist, während bei multinationalen Unternehmungen oft die Produkteinführung auf den verschieden heimischen und ausländischen Märkten zeitgleich erfolgt und die Phasen damit letztlich parallel verlaufen können, Welge/ Holtbrügge, 2003, S Helms, 1998, S. 4 f; vgl. auch Meckl, 2002, S

21 Im ersteren Fall besteht keine Haftungstrennung zur Hauptniederlassung, im zweiten Fall ist ein europaweit agierendes Unternehmen gezwungen, seine Geschäfte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Tochtergesellschaften des jeweiligen nationalen Rechts abzuwickeln, mit der Konsequenz, dass bei einer Tätigkeit in 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union 27 verschiedene nationale Rechtsordnungen und damit auch unterschiedlichste nationale Rechtsformen zur Anwendung gelangen. 6 Dies mag für europäische Großunternehmen aufgrund vorhandener Organisations- und Kapitalausstattung tragbar sein, stellt aber für kleine und mittlere Unternehmen, die sich über ihren Nationalstaat hinaus wirtschaftlich betätigen wollen, eine erhebliche Hürde dar, die insbesondere auch im Widerspruch zu den Zielen der Europäischen Union steht, die einen gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt proklamiert, in dem nicht nur der Austausch von Waren und Dienstleistungen, sondern auch die umfassend grenzüberschreitende Niederlassungsfreiheit von Unternehmen ohne weitere Beschränkungen und Hindernisse gewährleistet werden soll. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben aber in der Vergangenheit im Rahmen von Internationalisierungsvorhaben im Ausland insbesondere aus Kostengründen wie auch aufgrund von Informationsdefiziten gegenüber ausländischen Gesellschaften auf haftungsrechtlich unselbständige Zweigniederlassungen oder auf haftungsrechtlich riskante Personengesellschaften zurückgegriffen anstatt die Rechtsform einer haftungsrechtlich selbständigen, wenn auch zugegeben i.d.r. leider meist unbekannten Kapitalgesellschaft des Investitionslandes zu wählen. 7 Dabei ist der Vorzug einer Kapitalgesellschaft mit der Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen gar nicht deutlich genug hervorzuheben. Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann ein Fehlschlag des ausländischen Engagements aufgrund der geringen Eigenkapitalausstattung und fehlender Kompensationsmöglichkeiten zu erheblichen, wirtschaftlich nachteiligen 6 Dülfer, 2001, S. 395 f; ebenso Helms, 1998, S. 4;. 7 Vgl. Helms, 1998, S. 4 ff. 21

22 Folgen für die Existenz des gesamten Unternehmens führen, so dass es unerlässlich ist, das unternehmerische Fehlschlag-Risiko auf das investierte Kapital und die für das Auslandsengagement zur Verfügung gestellten Ressourcen 8 in der Form zu begrenzen, dass ein potentieller Fehlschlag aufgrund von Fehleinschätzungen vorhandener Marktstrukturen oder Rahmenbedingungen nicht über die Bindung der ursprünglich anvisierten Ressourcen hinaus weiteres Kapital vernichtet und damit unter Umständen die Existenz des Gesamtunternehmens bedroht. 9 Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform für Internationalisierungsvorhaben im Ausland investierender Unternehmen hat dabei unmittelbaren Einfluss auch auf die Frage, wann für ein Unternehmen der richtige Zeitpunkt für Investitionen in den osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist und findet damit ebenfalls Berücksichtigung bei der Bestimmung des richtigen Markteintrittszeitpunktes. Mit einem frühen Eintritt entsteht nämlich ein größeres Eintrittsrisiko für kleine und mittlere Unternehmen, weil das Marktvolumen, mögliche Konkurrenten oder die anvisierten Verbraucher falsch eingeschätzt, wichtige Erwartungen nicht erfüllt und dem erforderlichen Anpassungsdruck nicht standgehalten werden kann und deshalb gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen ein Fehlschlag des ausländischen Engagements zu erheblichen, wirtschaftlich nachteiligen Folgen für das gesamte Unternehmen führen kann Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist nicht der Absatzmarkt das Hauptproblem, sondern die Beschaffung und der rationelle Einsatz von Ressourcen; ebenso Mugler, 1999, S. 77. Ausländische Kapitalgesellschaften stellen dabei die überwiegenden Rechtsformen bei ausländischen Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen dar, vgl. Meckl, 2002, S. 660 m.w.n. 9 Vgl. Hoppe/ Rickes, 2000, S. 186 mit dem Hinweis darauf, dass ein extensiver Umgang mit finanziellen Ressourcen für KMU i.d.r. ohnehin unmöglich ist. 10 Vgl. Weber, 1997, S. 214 f mit der Klarstellung, dass im Rahmen der Pionierstrategie durch kleine und mittlere Unternehmen von einem hohen Ressourcenpotential und bedarf auszugehen ist, um sich den verändernden Umwelt- und Marktbedingungen anpassen zu können. 22

23 Auch in diesem Fall zeigt sich somit die Notwendigkeit, den Markteintrittszeitpunkt einerseits möglichst früh zu bestimmen, andererseits aber potentielle Risiken unbedingt durch die Wahl einer Kapitalgesellschaft zu minimieren. 11 Die bisher sehr eingeschränkte Möglichkeit kleiner und mittlere Unternehmen im Rahmen der Rechtsformenwahl, bei angestrebten Internatonalisierungsvorhaben in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur auf die unbekannten Kapitalgesellschaften des jeweiligen Investitionslandes zurückgreifen zu können, um eine Haftungstrennung zur Muttergesellschaft zu erreichen, könnte sich durch die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung des Europäischen Gerichtshofes im Bereich der Niederlassungsfreiheit von Unternehmen erheblich zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen verändert haben. 1.2 Ausgangspunkt Der Europäische Gerichtshof fordert in seiner aktuellen Rechtsprechung im Bereich der europäischen Niederlassungsfreiheit der Art. 43, 48 EGV 12 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen ausländischen Rechtsformen mit der weit reichenden Konsequenz, dass nunmehr alle nationalen Rechtsformen innerhalb der EU grundsätzlich in jedem einzelnen Mitgliedstaat der EU als mögliche Unternehmensform zur Verfügung stehen könnten. Das Ergebnis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist Ausdruck einer Entwicklung innerhalb der Europäischen Union, die einerseits 11 Gerade kleine und mittlere Unternehmen befinden sich somit bei der Wahl des Markteintrittszeitpunktes in dem Dilemma, ein in der Praxis oft nur vage bestimmtes Eintrittsrisiko einzugehen - andererseits aber mögliche Pioniergewinne bei einem zu späten Markteintritt schlichtweg nicht zu realisieren und damit zu verschenken bzw. eine potentielle Marktstellung und Marktanteile zu einem späteren Eintrittszeitpunkt gegenüber marktmächtigeren Unternehmen ohnehin nur noch schwer oder gar nicht mehr durchsetzen zu können; vgl. auch Oelsnitz, 2000, S. 202 mit dem Hinweis darauf, dass späte, aber große Folger wie IBM, Coca-Cola, Nintendo oder Nike ihren Markterfolg durchaus erst 30 Jahre nach Marktbegründung durch die jeweiligen Pioniere erzielt haben. 12 Zuletzt durch die Entscheidung des EuGH vom Rs. C-167/01, Inspire Art Slg. 2003, I-10155, 1 ff (= DB 2003, S ff); vgl. auch Maul/ Schmidt, 2003, S

24 durch die fortschreitende Angleichung und Harmonisierung der grundlegenden allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa ebenso wie andererseits durch die Angleichung der institutionellen Rahmenbedingungen und Rechtsvorschriften an europäische Standards determiniert ist 13 und speziell auch kleine und mittlere Unternehmen ganz konkret durch den Abbau von Informationsdefiziten oder den weit reichenden Abbau sonstiger Hürden zugute kommt (sog. Binnenmarkteffekt). 14 In der juristischen Forschungslandschaft heftig umstritten und in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit führend sind dabei jedoch zwei Fragen, nämlich einerseits inwieweit die Mitgliedstaaten ihren eigenen Gesellschaften gleichwohl einen identitätswahrenden Wegzug absolut verbieten dürfen (dies ist im deutschen Recht bisher grdsl. noch der Fall, jedoch sehr umstritten) 15 und inwieweit die Mitgliedstaaten ihre eigenen Mindeststandards im Bereich der Kapitalaufbringung und -erhaltung sowie im Bereich der Durchgriffshaftung aus Gläubigerschutzgründen auf Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausdehnen dürfen Vgl. z.b. zu den Grundzügen und neueren Veränderungen im Gesellschaftsrecht der osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Kalss, 2000, S. 823 ff. Die Beitrittskandidaten haben den gesamten Acquis communautaire der Europäischen Union in ihr nationales Rechts aufzunehmen, hierunter Fallen ca Rechtsakte mit einem Umfang von rund Seiten; vgl. Europäische Union, 2004, S. 1 ff. Diese Vorschriften müssen nicht nur beschlossen, sondern auch in der Praxis angewandt werden; vgl.: ABl. EG Nr. L 236/33 vom S. 33, Artikel 2 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der 10 Beitrittskandidaten. 14 Zum Binnenmarkteffekt innerhalb der Europäischen Union, indem durch die Öffnung und Liberalisierung des grenzüberschreitenden Waren- und Kapitalverkehrs deutsche Direktinvestitionen in das EU- Ausland gefördert werden vgl. Jost/ Rottmann, 2004, S. 160 m.w.n.; vgl. bereits Bolz, 1992, S. 2 ff. 15 Bayer, 2003, S ff; Bungert, 2004 S. 1043; Eidenmüller, 2004, S. 24; Horn, 2004, S. 893 ff; Maul/ Schmidt, 2003, S. 2297; Ulmer, 2004, S ff, ders. bereits 1999, S. 662; Spindler/ Berner, 2003, S. 949 ff; Spindler/ Berner, 2004, S. 7 ff; Triebel, 2003, S ff; Zimmer 2004, S ff; Leible/ Hoffmann, 2003, S. 677 ff; Maul/ Schmidt, 2003, S ff; Zimmer, 2003, S Wernicke, 2002, S. 759; Lutter, 2003 S. 9; Bayer, 2003, S. 2361; vgl. EuGH vom Rs. C-208/00 Überseering, Slg. 2002, I-9919 ff Rn. 80, 94 f (= NJW 2002, S ff). 24

25 Die Klärung dieser beiden Fragen hat gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche Bedeutung, weil die Möglichkeit der Inanspruchnahme ausländischer Rechtsformen im Rahmen von Internationalisierungsprojekten von erheblicher Rechtsunsicherheit geprägt ist, solange das deutsche Gesellschaftsrecht an einem absoluten identitätswahrenden Wegzugsverbot für deutsche Gesellschaften festhält und des weiteren Haftungsfragen insbesondere auch im Bereich der Durchgriffshaftung von Geschäftsführern oder Gesellschaftern nicht hinreichend geklärt sind, was der Fall ist, solange gegebenenfalls unterschiedlichste nationale Mindeststandards seitens der Mitgliedstaaten im Bereich der zahlreichen nationalen Gesellschaftsrechtssysteme möglich sind. Kommt man bei der Beantwortung beider Fragen zu dem Ergebnis, dass die Gründungstaaten ihren Gesellschaften den Wegzug in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht absolut verbieten dürfen und würde man ebenfalls die Möglichkeit eigener nationaler Mindeststandards seitens der Mitgliedstaaten in diesem Bereich des Gesellschaftsrechts verneinen, so würde dies zu einer erheblichen Ausweitung der Alternativen im Bereich der Rechtsformenwahl für Unternehmen im Rahmen von Direktinvestitionen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union führen. Die Bedeutung dieser Rechtsprechungsentwicklung und ihr Einfluss auf die innereuropäische Rechtsformenwahl kann dabei gerade für kleine und mittlere Unternehmen nicht hoch genug bemessen werden. Kleine und mittlere Unternehmen wären bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten nicht mehr auf die Gründung unterschiedlichster Tochtergesellschaften angewiesen, deren Rechtsform sich jeweils allein nach dem ausländischen und in der Regel auch unbekannten Gesellschaftsrecht des Zuzugsstaates richtet, in dem die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. Vielmehr entstünde erhebliche Rechtsicherheit für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen internationaler Unternehmungen, in dem für das internationale Projekt wie etwa Tochtergesellschaften oder Joint Ventures die Unternehmensform gewählt werden könnte, die der Unternehmensform des Mutterunternehmens und damit z.b. 25

26 der Organisation- und Haftungsverfassung des heimischen Gesellschaftsrechts entspräche. 17 Die betriebswirtschaftliche Forschung hat sich im Rahmen der strategischen Planung von Internationalisierungsvorhaben gerade auch bei kleinen und mittleren Unternehmen bisher insbesondere auf die Frage der Marktwahlentscheidung 18 und im Rahmen potentieller Markteintrittsstrategien auf die alternativen Markteintrittsformen konzentriert, dabei in der Vergangenheit jedoch die Frage der konkreten Internationalisierungsrechtsform, also der möglichen Rechtsformen ausländischer Tochtergesellschaften im Rahmen von Internationalisierungsvorhaben, als einem der zahlreichen Kriterien bei der Bestimmung der konkreten Markteintrittsform, nur wenig oder gar keine Beachtung geschenkt. 19 Dies lässt sich schlichtweg darauf zurückführen, dass in der unternehmerischen Praxis ausländische Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der Vergangenheit grundsätzlich allein in der ausländischen Rechtsform gegründet wurden, die das jeweilige Gesellschaftsrecht des Investitionslandes den Unternehmen zur Verfügung stellte So könnten deutsche kleine und mittlere Unternehmen z.b. für ein Joint Venture in Tschechien oder Litauen ein Tochterunternehmen in Deutschland in Form einer deutschen GmbH gründen und mit dieser die gesamte Geschäftstätigkeit und damit den Verwaltungssitz der Tochtergesellschaft nach Tschechien oder Litauen verlegen. Es bliebe weiterhin bei der Anwendbarkeit des deutschen Gesellschaftsrechts für das rechtlich selbständige Tochterunternehmen in Tschechien oder Litauen. Auch würde das Auftreten einer deutschen Tochter-GmbH, die in Tschechien oder Litauen ihren Verwaltungssitz hat, weder dort noch bei etwaigen Handelspartnern aus Westeuropa auf wesentliche Akzeptanzprobleme stoßen. 18 So überwogen bei früheren Betrachtungen über Markteintrittsstrategien in den Märkten der osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der sich in der Vergangenheit sehr dynamisch entwickelnden Länder Osteuropas insbesondere noch die Darstellungen global angesiedelte Transferrisiken, Dispositionsrisiken oder Enteignungsrisiken, vgl. etwa Müschen, 1998, S. 45 ff m.w.n., die jedoch mit dem Beitritt der acht MOE- Staaten zur Europäischen Union und der dadurch entstanden erheblichen Rechtssicherheit insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen an Bedeutung verloren haben. 19 Vgl. etwa Meffert/ Bolz, 1998, S. 124 ff, Meckl, 2002, S. 656; Hünerberg, 1994, S. 113 ff; Müller-Stewens/ Lechner, 2002, S. 385; Hermanns/ Wissmeier, 2002, S. 428 f; Müschen, 1998, S. 64 f; Bamberger/ Evers, 1997, S. 392 f; Kutschker/ Schmid, 2004, S. 80; Brösel/ Burchert, 2004, S Meckl, 2002, S. 656; Dülfer, 2001, S. 395 f. 26

27 Im Internationalen Marketing wie auch in der Internationalen Unternehmensführung hat sich deshalb die wissenschaftliche Auseinandersetzung im Bereich der Rechtsformenwahl bei Internationalisierungsvorhaben auf eine allgemeine oft nicht weiter ausdifferenzierte Darstellung des Umstandes reduziert, dass in den jeweiligen Investitionsländern i.d.r. mehr oder weniger bekannte oder unbekannte nationale ausländische Gesellschaftsformen des Investitionslandes zur Verfügung stehen. Mit der Nutzung ausländischer und i.d.r. unbekannter Rechtsformen des Investitionslandes und ebenso mit dem Betreten unbekannter ausländischer Gesellschaftsrechtsordnungen wurde sich allgemein abgefunden. 21 Aufgrund der Rechtsprechungsentwicklung des Europäischen Gerichtshofes im Bereich der Niederlassungsfreiheit wird jedoch im internationalen Marketing wie auch in der internationalen Unternehmensführung der Bereich der Rechtsformenwahl bei Internationalisierungsvorhaben einen ganz neuen Stellenwert gewinnen, da Unternehmen bei Auslandsinvestitionen innerhalb der Europäischen Union nicht mehr allein auf die vom Investitionsland zur Verfügung gestellten Rechtsformen angewiesen wären, sondern unter Umständen auf sämtlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zurückgreifen könnten. 1.3 Zielstellung Die vorliegende interdisziplinär angelegte Forschungsarbeit soll sowohl die juristischen wie auch betriebswirtschaftlichen Auswirkungen dieser für das Gesellschaftsrecht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für die Markterschließungsstrategien kleiner und mittlerer Unternehmen wesentlichen Rechtsprechungsentwicklung des Europäischen Gerichtshofes näher darstellen und untersuchen. 21 Vgl. statt vieler Dülfer 2001, S. 395 f: Für die internationale tätige Unternehmung im Gastland gilt selbstverständlich die gesamte Rechtsordnung des Gastlandes. 27

28 Die Bedeutung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes lässt sich einerseits aus dem Umstand herleiten, dass die Entscheidungen des EuGH auf sämtliche nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen der 27 Mitgliedstaaten Einfluss nehmen und damit die rechtlichen institutionellen Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestitionen in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichzeitig und dabei einheitlich verändern. 22 Insoweit erklärt sich auch die räumliche Reduktion des Untersuchungsgegenstandes der vorliegen Arbeit auf die Rechtsformenwahl von Tochtergesellschaften bei Internationalisierungsvorhaben innerhalb der Europäischen Union, weil nur grundsätzlich innerhalb dieses Rechts- und Wirtschaftsraumes die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und die Gewährleistungen der Art. 43, 48 EGV Geltung beanspruchen können. 23 Die Fokussierung speziell auf kleine und mittlere Unternehmen ist dem Umstand geschuldet, dass diese einheitlichen Veränderungen der nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten auf die konkrete Investitionstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere durch den Abbau von Informationsdefiziten und Investitionshemmnissen einen weitaus größeren Einfluss haben werden als etwa auf europäische Großunternehmen. Die Konzentration auf die osteuropäischen Mitgliedsländer der Europäischen Union ist letztlich dem Umstand geschuldet, dass diesen Ländern im Bereich ausländischer Direktinvestitionen gerade für deutsche kleine und mittlere Unternehmen gerade auch in Zukunft eine erhebliche Bedeutung zukommen wird. 22 Zur Homogenisierung institutioneller Rahmenbedingungen und ihrer Veränderung über die Grenzen von Nationalstaaten hinaus vgl. Backhaus/ Büschken/ Voeth, 2001, S. 303 ff. 23 Wobei diese Entwicklung sich grundsätzlich auch auf die weiteren Mitgliedstaaten des seit 1994 gegründeten Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), nämlich Norwegen, Lichtenstein und Island ausdehnen kann, da innerhalb dieses Ordnungsrahmens ebenfalls grundsätzlich die Grundfreiheiten der Europäischen Union zur Anwendung gelangen; vgl. Art. 31 ff des Gesetzes zum Abkommen vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR- Abkommen) vom ; BGBl. II 1993, S , nebst Anlage VIII zur Niederlassungsfreiheit, S. 575 f.; vgl. Bröhmer in Calliess/Ruffert, 2002, Art. 43 Rn. 7 u. Fn. 9 f. Die Schweiz als weiteres EFTA-Mitglied hat das Abkommen zwar 1992 unterzeichnet, jedoch bis heute nicht ratifiziert. 28

29 Neben der Darstellung der juristischen Schlussfolgerungen, die sich unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rechtsprechungsentwicklung des Europäischen Gerichtshofes für die Anerkennung von Gesellschaften innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des ungehinderten grenzüberschreitenden und identitätswahrenden Weg- bzw. Zuzugs von Unternehmen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergeben, sollen insbesondere die Auswirkungen aufgezeigt werden, die sich im Rahmen der Markterschließungsstrategien kleiner und mittlerer Unternehmen speziell im Bereich der Rechtsformenwahl bei Internationalisierungsvorhaben in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union neu ergeben. Darüber hinaus sollen konkrete Handlungsalternativen für kleine und mittlere Unternehmen für die zukünftige Unternehmens(re)organisation ihrer Tochtergesellschaften im europäischen Ausland und die sich daraus ergebenden möglichen Synergieeffekte dargestellt werden. 1.4 Gang der Untersuchung Die Arbeit ist so aufgebaut, dass in Kapitel 2 eine Bestimmung und Erläuterung der wesentlichen juristischen Grundlagen und ökonomischen Eckpfeiler erfolgt und daran anschließende in Kapitel 3 auf den für den Internationalisierungserfolg wesentlichen strategischen Planungsprozess und die Darstellung der wesentlichen Entscheidungsbereiche und Bestimmungsfaktoren eingegangen wird. Welche Veränderungen sich durch die Rechtsprechungsentwicklung des Europäischen Gerichtshofes in den nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergeben, soll danach ausführlich in Kapitel 4 behandelt werden, um daran anschließend in Kapitel 5 auf die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Markteintrittsstrategien kleiner und mittlerer Unternehmen einzugehen. Das Hauptaugenmerk der Darstellung in Kapitel 5 soll dabei nicht allein bei der allgemeinen Darstellung der möglichen Markteintrittsformen kleiner und mittlerer Unternehmen liegen, sondern es soll speziell der Frage nachgegangen werden, welche Rechtsformen nunmehr kleine und mittlere Unternehmen im 29

30 Rahmen ausländischer Direktinvestitionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verfügung stehen. Daran anschließend sollen in Kapitel 6 konkrete Handlungsalternativen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Organisation ihrer ausländischen Tochtergesellschaften erörtert werden, um die Forschungsarbeit in Kapitel 7 mit einer Schlussbetrachtung und einem Ausblick zu schließen. Tschüss Deutschland. Mittelständler können seit kurzem in Europa ihre Rechtsform frei wählen. Doch die Alternative zur GmbH gibt es nicht. 24 Die vorliegende Arbeit wird unter anderem aufzeigen, dass - nicht seit kurzem, sondern grundsätzlich schon vorher in europäischen Staaten, die der Gründungstheorie folgen, z.b. Großbritannien, Dänemark oder den Niederlanden, die Wahl ausländischer Rechtsformen möglich war; - nicht in Europa, sondern explizit innerhalb der Europäischen Union aufgrund er Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes es zu erheblichen Veränderungen der nationalen Gesellschaftsrechtssysteme kommen wird; - es nicht Tschüss Deutschland, sondern Hallo Deutschland, lauten muss, weil Deutsche Unternehmer für ihre ausländischen Tochtergesellschaften grundsätzlich Rechtsformen aus 27 unterschiedlichen nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen innerhalb der Europäischen Union wählen können und ausländische Unternehmen in ihrer ausländischen nationalen Rechtsform in Deutschland ohne jegliche Behinderungen seitens deutscher Organe anzuerkennen sind; - es nicht die Alternative zur deutschen GmbH gibt, sondern 27 verschiedene Alternativen, d.h. 27 verschiedene nationale Gesellschaftsrechtsordnungen und unterschiedlichste nationaler Gesellschaftsrechtsformen innerhalb der Europäischen Union gibt, die untereinander in Wettbewerb treten; - nicht nur die Rechtsform frei gewählt werden kann, sondern ebenfalls die der Rechtsform zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen des Gründungsstaates mit gewählt werden. 24 Wirtschaftswoche (Nr. 43) vom , S. 83 f Überschrift. 30

31 2 Internationalisierungstendenzen kleiner und mittlerer Unternehmen in Europa Mit der internationalen Vernetzung wirtschaftlicher Prozesse scheint es für das langfristige Überleben auch kleiner und mittlerer Unternehmen zwingend notwendig, ihre Wachstumsstrategien nicht mehr allein auf die heimischen Märkte auszurichten, sondern vielmehr effizient vorhandene Ressourcen auch grenzüberschreitend einzusetzen. Während z.b. der Asiatische Markt, insbesondere China, in der Vergangenheit aufgrund der Entfernung, kultureller Unterschiede und weit reichender Informationsbarrieren sich i.d.r. nur für westliche Großunternehmen als lukratives Investitionsgebiet darstellte, 25 entstanden und entstehen weiterhin gerade für westeuropäische kleine und mittlere Unternehmen neue Absatzmärkte innerhalb der Mitgliedsländer der Europäischen Union direkt vor der Haustür, bei denen z.b. kulturelle, logistische oder auch rechtliche Unterschiede im Vergleich zum asiatischen Wirtschaftsraum weitaus geringere Hürden darstellen. 26 Insbesondere aufgrund der EU- Osterweiterung und der damit einhergehenden Harmonisierung und Angleichung der nationalen Rahmenbedingungen der osteuropäischen Mitgliedstaaten an westliche Standards und ihre Eingliederung in das Europäische Wirtschaftssystem entstehen für 25 So fielen auf den asiatisch-pazifischen Wirtschaftsraum im Jahre 2001 insgesamt 20,1 % aller weltweiten ausländischen Direktinvestitionen. China hat dabei im Asiatisch-pazifischen Wirtschaftsraum auch wegen seines Anteils von 4,4 Prozent am Weltexport und 3,9 % am Weltimport (2001) die größte wirtschaftliche Bedeutung, vgl. Welge/ Holtbrügge, 2003, S. 6 m.w.n., S. 17 f unter Berufung auf Studien von UCTAD und WTO aus dem Jahre China hat seit 1990 ein jährliches Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 10 %. Im Jahre 2001 entfielen mit 847,1 Mrd. US-Dollar 12,4 % des Bestandes aller ausländischen Direktinvestitionen auf China (inkl. Hongkong mit 6,5 %), das damit nach den USA mit 19,3 % weltweit den zweiten Platz einnimmt. Die EU-15 hat mit insgesamt 38,7 % als regionaler Wirtschaftsraum den größten Anteil an zugeflossenen Direktinvestitionen, während die Staaten Mittel- und Osteuropas zu einem Anteil von 2,0 % kommen und Russland abgeschlagen mit 0,3 % das Schlusslicht markiert; vgl. Welge/ Holtbrügge, 2003, S. 6 m.w.n., S. 17 f unter Berufung auf Studien von UCTAD und WTO aus dem Jahre Vgl. Böttcher/ Paul, 1998, S. 1; Ernest & Young, 2004, S. 3; sowie Ernest & Young, 2004a Pressemitteilung vom

32 westeuropäischen Unternehmen weit reichende Wachstumsalternativen bei der Erschließung neuer ausländischer Märkte in den ehemaligen Transformationsmärkten der osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Nachfolgend sollen die Internationalisierungstendenzen kleiner und mittlerer Unternehmen innerhalb der Europäischen Union und speziell in den sich entwickelnden Märkten der osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten näher betrachtet werden. Nach einer kurzen Begriffsdefinition kleiner und mittlerer Unternehmen sollen die theoretischen Ansätze zur Erklärung des Internationalisierungsverhaltens von Unternehmen dargestellt werden. Daran anschließend die grundlegenden Rahmenbedingungen der osteuropäischen EU- Mitgliedsländer und ihre wirtschaftliche Bedeutung, die sie für Direktinvestitionen deutscher Unternehmen besitzen. In einem letzten Abschnitt dieses Kapitels werden die Wachstumschancen und Risiken ausländischer Engagements für kleine und mittlere Unternehmen aufgezeigt. 2.1 Begriff der Internationalisierung Internationalisierung lässt sich definieren als jede Art von unternehmerischer Tätigkeit eines Unternehmens auf einem oder mehreren ausländischen Märkten. Sie wird dadurch charakterisiert, dass Unternehmen Landesgrenzen überschreiten und in anderen Ländern tätig werden. 27 Sie lässt sich von der Globalisierung in soweit abgrenzen, als man die Internationalisierung als eine Entwicklungsstufe der daran anschließenden, weiter reichenden Globalisierung von Unternehmen, Branchen oder Märkten beschreiben könnte. 28 Gegenstand der vorliegenden Darstellung ist die grenzüberschreitende Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen innerhalb der Europäischen Union 27 Müller/ Kornmeier, 2002, S. 2 m.w.n.; vgl. auch Brösel/ Burchert, 2004, S. 337 m.w.n. 28 So unterscheiden Müller/ Kornmeier bei der Entwicklung von Unternehmen z.b. nach Exporteuren, internationalen Unternehmen, multinationalen Unternehmen und Global Playern, wobei eine genaue Differenzierung in der Praxis jedoch aufgrund fließender Übergänge der unterschiedlichen Entwicklungsstufen durchaus schwierig ist; vgl. Müller/ Kornmeier, 2002, S. 14 ff. 32

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