Europäisches Gesellschaftsrecht - Sommersemester
|
|
- Meta Sternberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Europäisches Gesellschaftsrecht - Sommersemester
2 1 Gegenstand der Vorlesung GLIEDERUNG 2 Grundzüge des europäischen Unionsrechts/ Europarechts I. Struktur der Europäischen Union II. Ebenen und Geltungsweise des EU-Rechts 3 Die Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften (Art. 49 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Art. 54 AEUV) Dargestellt am Beispiel des grenzüberschreitenden Beteiligungsbesitzes von Unternehmen des Finanzsektors 4 Abkommen nach Art. 293 Unterabs. 3 EGV (altes Recht) Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen 5 Ausgewählte Probleme der Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften; Leitentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die Sitzverlegungsrichtlinie 6 Gesellschaftsformen europäischen Rechts I. Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWiV) II. Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) 7 Ausgewählte Probleme der Gesellschaftsrechtsangleichung durch EU-Richtlinien Zuständigkeit der Hauptversammlung für Kapitalerhöhungen
3 Bank 488 Abs. 1 S. 2 BGB Initiator (Gesellschafter mit 10%- Beteiligung) Geschlossener Immobilienfonds GbR 128 HGB analog? Anleger Anleger Anleger Anleger (Gesellschafter) (Gesellschafter) (Gesellschafter) (Gesellschafter) Widerruf des Beitritts 426 BGB?
4 Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (85/577/EWG) Artikel 5 Der Verbraucher besitzt das Recht, von der eingegangenen Verpflichtung zurückzutreten, indem er dies innerhalb von mindestens sieben Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem ihm die in Artikel 4 genannte Belehrung erteilt wurde, entsprechend dem Verfahren und unter Beachtung der Bedingungen, die im einzelstaatlichen Recht festgelegt sind, anzeigt. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Anzeige vor Fristablauf abgesandt wird. Die Anzeige bewirkt, daß der Verbraucher aus allen aus dem widerrufenen Vertrag erwachsenden Verpflichtungen entlassen ist. Artikel 7 Übt der Verbraucher sein Rücktrittsrecht aus, so regeln sich die Rechtsfolgen des Widerrufs nach einzelstaatlichem Recht, insbesondere bezüglich der Rückerstattung von Zahlungen für Waren oder Dienstleistungen und der Rückgabe empfangener Waren.
5 RÄUME EUROPÄISCHEN GESELLSCHAFTSRECHTS I. Europäische Union (EU) 27 Mitgliedstaaten II. Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) Völkerrechtliches Abkommen zwischen der EU und den EU-Mitgliedstaaten einerseits und Staaten der European Free Trade Association (EFTA) andererseits III. Abkommen mit assoziierten Staaten Europas IV. Andere Staaten ( nationaler Nachvollzug ) z.b. Schweiz
6 EBENEN DES EUROPARECHTS I. Primäres Unionsrecht (EUV und AEUV) z.b. Art. 49, 54 AEUV II. Begleitendes Gemeinschafts-/Unionsrecht z.b. Art. 293 EGV a.f. III. Verordnungen is des Art. 288 I, II AEUV z.b. EWIV-VO Nr. 2137/85/EWG IV. Richtlinien is des Art. 288 I, III AEUV z.b. Kapitalrichtlinie 77/91/EWG V. Empfehlungen is des Art. 288 I, IV AEUV z.b. Europäische Wohlverhaltensregeln für Wertpapiertransaktionen a.f.
7 EUROPARECHTLICHE RECHTSFOLGEN UNTERBLIEBENER ODER VERSPÄTETER UMSETZUNG VON RICHTLINIEN I. Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258, 260 AEUV) II. Richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts (EuGH NJW 2006, 2465) III. Unmittelbare Wirkung der Richtlinie (aber nur in manchen Fällen, vgl. z.b. EuGH NJW 1994, 2474 f.) IV. Staatshaftung nach der Francovich-Rechtsprechung des EuGH (EuGH NJW 1992, 165)
8 ERMÄCHTIGUNGSGRUNDLAGEN I. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 EUV) II. III. IV. Art. 50 Abs. 2 lit. g) AEUV - Richtlinien» keine Verordnungen - Koordinieren» Rechtsangleichung - Mehrheitsprinzip (Art. 50 Abs. 1, 288, 294, 238, 231 AEUV) Art. 352 AEUV - geeignete Vorschriften» Verordnungen oder Richtlinien, vgl. Art. 296 AEUV - nicht nur Harmonisierung (vgl. Art. 352 Abs. 3 AEUV) - einstimmig Art. 114 AEUV - Maßnahmen» Verordnungen oder Richtlinien, vgl. Art 296 AEUV - Rechtsangleichung - Mehrheitsprinzip
9 Kapitalverflechtungen in Deutschland 1996 Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung/Lothar Krempel
10 Kapitalverflechtungen in Deutschland 2004 Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung/Lothar Krempel
11 3a I KWG-ENTWURF Kreditinstitute dürfen sich unmittelbar und mittelbar an Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind, nur bis zu einer Höhe von 5 vom Hundert am Kapital beteiligen.
12 Rhein Deutschland Frankreich Kreditinstitut 100% 1 10% 100% Tochtergesellschaft 10% 2 3 Tochtergesellschaft 4 Linde 10% 3a KWG-Entw.
13 34a BörsG a.f. (1) Der Kursmakler darf seine börslichen und außerbörslichen Wertpapiergeschäfte außer als Einzelkaufmann in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betreiben, wenn ( ) 5. an der Gesellschaft keine Unternehmen, die den Wertpapierhandel gewerbsmäßig betreiben, Finanzinstitute im Sinne des 1 Abs. 3 des Gesetzes über das Kreditwesen, Versicherungsunternehmen oder mit diesem Unternehmen oder Instituten verbundene Unternehmen beteiligt sind, ( )
14 Art. 293 EGV (außer Kraft, galt bis zum ) Soweit erforderlich, leiten die Mitgliedstaaten untereinander Verhandlungen ein, um zugunsten ihrer Staatsangehörigen folgendes sicherzustellen: ( ) - die gegenseitige Anerkennung der Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2, die Beibehaltung der Rechtspersönlichkeit bei Verlegung des Sitzes von einem Staat in einen anderen und die Möglichkeit der Verschmelzung von Gesellschaften, die den Rechtsvorschriften verschiedener Mitgliedstaaten unterstehen, ( )
15 LEITENTSCHEIDUNGEN ZUR NIEDERLASSUNGSFREIHEIT VON GESELLSCHAFTEN (1) I. EuGH NJW 1989, 2186 ( Daily Mail ) Zwar Wegzugsrecht aus Art. 49 AEUV, aber nicht in der Form der Sitzverlegung II. III. EuGH WM 1999, 956 ( Centros ) Zweigniederlassungsfreiheit von EU-Scheinauslandsgesellschaften beim Zuzug Parteifähigkeit 1) BGH WM 2000, 1257 ( Überseering ): Parteifähigkeit einer EU-Scheinauslandsgesellschaft? 2) BGH WM 2002, 1929 ( Kanalinsel Jersey ): Parteifähigkeit einer EU-Scheinauslandsgesellschaft 3) EuGH WM 2002, 2332 ( Überseering ) Parteifähigkeit einer EU-Scheinauslandsgesellschaft nach ihrem Gesellschaftsstatut 4) BGH WM 2003, 835
16 LEITENTSCHEIDUNGEN ZUR NIEDERLASSUNGSFREIHEIT VON GESELLSCHAFTEN (2) IV. EuGH NJW 2003, 3331 ( Inspire Art ) Keine Haftung der Geschäftsführer einer Scheinauslandsgesellschaft V. OLG Nürnberg GmbHR 2008, 43 Parteifähigkeit einer gelöschten englischen Limited (Ltd.) VI. BGH WM 2005, 889 Keine Haftung der Gesellschafter einer Scheinauslandsgesellschaft VII. KG DB 2005, 1158 Keine Parteifähigkeit einer Scheinauslandsgesellschaft nach dem Recht der Isle of Man VIII. BGH WM 2005, 2049 Parteifähigkeit einer Scheinauslandsgesellschaft aus dem EWR
17 LEITENTSCHEIDUNGEN ZUR NIEDERLASSUNGSFREIHEIT VON GESELLSCHAFTEN (3) IX. Keine Parteifähigkeit einer Scheinauslandsgesellschaft schweizerischen Rechts 1) OLG Hamm ZIP 2006, ) BGH NZG 2009, 69 X. Parteifähigkeit einer Scheinauslandsgesellschaft aus USA 1) BGH ZIP 2003, 720 2) BGH WM 2004, ) BGH GmbHR 2005, 51 XI. BGH AG 2010, 79 Keine Parteifähigkeit einer Scheinauslandsgesellschaft aus Singapur XII. EuGH NZG 2006, 112 ( Sevic ) Zulässigkeit grenzüberschreitender zuziehender Verschmelzung
18 LEITENTSCHEIDUNGEN ZUR NIEDERLASSUNGSFREIHEIT VON GESELLSCHAFTEN (4) XIII. EuGH ZIP 2004, 662 Wegzugsfreiheit natürlicher Personen XIV. OLG Brandenburg ZIP 2005, 489 XV. Wegzugsfreiheit der EU-Gesellschaften bei Sitzverlegung 1) Ungarisches Gericht ZIP 2006, 1536 ( Cartesio ) 2) Generalanwalt ZIP 2008, 1067 ( Cartesio ) 3) EuGH WM 2009, 223 ( Cartesio ) 4) EuGH NZG 2012, 114 ( National Grid Indus ) XVI. Formwechselnde zuziehende Sitzverlegung 1) OLG Nürnberg WM 2012, 993 2) EuGH WM 2012, 2154 ( Vale )
19 SACHVERHALT (Hammen, JuS 2002, 571 ff.) A, der in der Bundesrepublik Deutschland als Wirtschaftsprüfer tätig ist, und B, der in Frankreich als Steuerberater arbeitet, gründen zum Zwecke der Kooperation bei der Nutzung von Software- Programmen und zum Zwecke der Beratungsnachfragekooperation die AB-EWIV, die im Handelsregister eingetragen wird. Im Gründungsvertrag wird als Sitz der Gesellschaft Gießen bestimmt. A und B bestellen durch einen zusätzlichen Beschluss C und D als Geschäftsführer der Gesellschaft. Zugleich wird beschlossen, dass C und D die Gesellschaft nur wirksam verpflichten können sollen, wenn sie gemeinschaftlich handeln. Allerdings wird es versäumt, diesen Beschluss zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Einige Zeit später kauft C im Namen der AB-EWIV bei X einen Geschäftswagen zu einem Preis von Euro. Wieder einige Zeit später tritt E in die EWIV ein. In der diesbezüglichen Vereinbarung mit A und B wird festgelegt, dass E von den vor seinem Beitritt entstandenen Verbindlichkeiten befreit sein soll. Allerdings wird auch diese Vereinbarung nicht bekannt gemacht. Bald erkennt E, dass seine Mitgliedschaft in der AB-EWIV seine hierein gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Deshalb kündigt er seine Mitgliedschaft mit Zustimmung von A und B. Sein Ausscheiden wird ordnungsgemäß bekannt gemacht. Nichtsdestoweniger verlangt X, ohne die AB-EWIV zuvor in Anspruch genommen zu haben, von E Zahlung von Euro. Zu Recht? Bearbeitungshinweis: Die in Art. 9 EWIV-VO in Bezug genommene Publizitätsrichtlinie (68/151 EWG) ist in 15 HGB umgesetzt.
20 SACHVERHALTSSKIZZE (Hammen, JuS 2002, 571 ff.) Geschäftsführer C D X 433 BGB Vertreten durch C AB-EWIV Gläubiger Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung Anspruch (?) E A B Gesellschafter
Europäisches Gesellschaftsrecht - Sommersemester 2015 -
Europäisches Gesellschaftsrecht - Sommersemester 2015 - 1 Gegenstand der Vorlesung GLIEDERUNG 2 Grundzüge des europäischen Unionsrechts/ Europarechts I. Struktur der Europäischen Union II. Ebenen und Geltungsweise
MehrEuropäisches Gesellscha3srecht - Sommersemester
Europäisches Gesellscha3srecht - Sommersemester 2016 - 1 Gegenstand der Vorlesung GLIEDERUNG 2 Grundzüge des europäischen Unionsrechts/ Europarechts I. Struktur der Europäischen Union II. Ebenen und Geltungsweise
MehrDie Offenlegungspflichten fur Zweigniederlassungen auslandischer Unternehmen
Die Offenlegungspflichten fur Zweigniederlassungen auslandischer Unternehmen von Dr. Joachim Kettler LIT Gliederung Schrifttumsverzeichnis Abkurzungsverzeichnis IX XXVII A. Einleitung 1 B. Geschichte 5
MehrDer Verbraucher kann auf die ihm aufgrund dieser Richtlinie eingeräumten Rechte nicht verzichten.
Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Amtsblatt Nr. L 372 vom 31/12/1985 S. 0031-0033
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrD R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht
STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.
MehrAbkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 19 Materialienverzeichnis 25 Rechtsprechungsverzeichnis 31 Rechtsquellenverzeichnis 33.
Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 19 Materialienverzeichnis 25 Rechtsprechungsverzeichnis 31 Rechtsquellenverzeichnis 33 Einleitung 41 I. Einführung in die Europäische Aktiengesellschaft
MehrAufgabe A (Prof. Dr. Schnyder)
Aufgabe A (Prof. Dr. Schnyder) 1. Was verstehen Sie unter der ultra-vires-doktrin? Welche Regelung enthält diesbezüglich die Erste gesellschaftsrechtliche Richtlinie der EWG? Es handelt sich um die Lehre,
MehrRn. Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI EinführungindieKonzeptiondesBuches...
Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI EinführungindieKonzeptiondesBuches... 1 1. Teil Europarecht im Schwerpunktbereich und im Pflichtfach A.
Mehr(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr L Nichtamtliche Inhaltsübersicht
HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr.
MehrDie Kompetenz hierzu wird ihr in Art. 216 AEUV verliehen. (1 P.)
Musterlösung Klausur Europäisches Privatrecht II 14. Juni 2011 Prof. Dr. Helmut Heiss Prof. Dr. Dominique Jakob Prof. Dr. Andreas Kellerhals Prof. Dr. Anton K. Schnyder Aufgabe A (Prof. Dr. Heiss) Diese
MehrHausTWRL 3. (ABl. Nr. L 372 S. 31) Celex-Nr L 0577 geänd. durch Art. 31 Abs. 1 RL 2011/83/EU v (ABl. Nr. L 304 S.
HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 1) (ABl. Nr. L 372 S. 31) Celex-Nr.
MehrRn. Seite Vorwort... Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI Einführung in die Konzeption des Buches...
Inhaltsverzeichnis Rn. Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXI Einführung in die Konzeption des Buches... 1 1. Teil Europarecht im Schwerpunktbereich
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Einführung
Klaus Herkenrath Die Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien Auswirkungen nationaler
MehrVorlesung Europäisches Binnenmarktrecht
Vorlesung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2 Völkerrechtliches Gesellschaftskollisionsrecht
MehrStaatsrecht. Staatsrecht Völkerrecht Europarecht. Dr. jur. Michael Schweitzer. C.F. Müller. Professor em., Universität Passau
Staatsrecht Staatsrecht Völkerrecht Europarecht von Dr. jur. Michael Schweitzer Professor em., Universität Passau 10., völlig neu bearbeitete Auflage C.F. Müller Vorwort Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis
MehrBrexit Keine Sitzverlegung aus dem UK
HECKSCHEN & VAN DE LOO Notare Brexit Keine Sitzverlegung aus dem UK - Das Companies House verhält sich EU-vertragswidrig - I. Einführung Am 23.06.2016 haben die Briten in ihrem Referendum für den sogenannten
MehrLE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung
LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im Überblick
MehrInhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Übereinstimmungstabelle zum EUV und zum EGV
Staatsrecht III Staatsrecht Völkerrecht Europarecht von Dr. jur. Michael Schweitzer o. Professor an der Universität Passau 8., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis
MehrWeg- und Zuzug von Kapitalgesellschaften. Deutschland
Weg- und Zuzug von Kapitalgesellschaften Deutschland WESENTLICHE GESELLSCHAFTSFORMEN IN DEUTSCHLAND 1. Kapitalgesellschaften GmbH Stammkapital mindestens EUR 25.000,-- Aktiengesellschaft Grundkapital mindestens
MehrGrenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften
Georg Abraham Frowein Grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften Sachrecht, Kollisionsrecht, Reform PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG
MehrExamens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III
Examens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III von Dr. Christoph Herrmann, LL.M European Law (London), Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Wissenschaftlicher Assistent an der Ludwig-Maximilians-Universität
MehrGrundrechtsschutz in Europa und der Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Kyra trasser A 2003/4236 Grundrechtsschutz in Europa und der Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Menschenrechtskonvention PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften VI Inhaltsverzeichnis
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrRostocker Arbeiten zum Internationalen Recht. Andreas Borsutzky. Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitender Sitzverlegung.
Rostocker Arbeiten zum Internationalen Recht 14 Andreas Borsutzky Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitender Sitzverlegung Nomos Rostocker Arbeiten zum Internationalen Recht Band 14 herausgegeben
MehrAlles Gute kommt von oben - Rechtsalltag
Alles Gute kommt von oben - Europarecht im deutschen Rechtsalltag CLEMENS KRÄMER UND DIETRICH-W. DORN RECHTSANWÄLTE UND NOTARE Billigflieger Führerschein Kinderspielzeug Reisepass Bahnfahrten Leiharbeit
MehrAktuelle Entwicklungen bei der Insolvenzverschleppungshaftung
Mannheimer Insolvenztag am 22. Juli 2005 Aktuelle Entwicklungen bei der Insolvenzverschleppungshaftung Privatdozent Dr. Georg Bitter, Universität Bonn Gliederung Voraussetzungen Außenhaftung ( 823 II BGB
MehrDie spanische GmbH. Inhalt
Inhalt Vorwort 11 Kapitell. Einführung 13 I. Gesellschaftsformen in Spanien 13 II. Überblick über das Gesellschaftsrecht 16 III. Weitere Gesellschaftsarten 17 Kapitel II. Gründung der Gesellschaft 28 I.
MehrDie englische private limited Company versus deutsche GmbH
Die englische private limited Company versus deutsche GmbH von Patrick Gageur Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XI XV 1. Kapitel
MehrEUV in der Fassung. des Vertrages von. Nizza Amsterdam Vertrages von. Amsterdam
EGV in der Fassung 1992 1997 Art. 1 EGV i.d.f. des Art. 2 EGV i.d.f. des Art. 3 EGV i.d.f. des Art. 3a EGV i.d.f. Art. 3b EGV i.d.f. Art. 3c EGV i.d.f. Art. 4 EGV i.d.f. des Art. 4a EGV i.d.f. Art. 4b
MehrUniv.-Prof. Dr. Dres. h.c. Peter-Christian Müller-Graff GESELLSCHAFTSRECHT. Gliederung (WS 2010/2011)
Univ.-Prof. Dr. Dres. h.c. Peter-Christian Müller-Graff GESELLSCHAFTSRECHT Gliederung (WS 2010/2011) Teil 1: Grundlagen des Gesellschaftsrechts 1 Die rechtstatsächliche Dimension des Gesellschaftsrechts
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis XVII Literaturverzeichnis XXI
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XVII Literaturverzeichnis XXI Erster Abschnitt Einleitung I. Mitbestimmungstradition in Deutschland 1 II. Mitbestimmungstraditionen
MehrGliederung. Die Grundsätze der Mobilität von Gesellschaften (I.) Theorienstreit: Gründungstheorie vs. Sitztheorie (III.)
Gliederung Die Grundsätze der Mobilität von Gesellschaften (I.) Rechtsquellen des EU-Rechtes (II.) Theorienstreit: Gründungstheorie vs. Sitztheorie (III.) Niederlassungsfreiheit gem. EuGH-Rechtsprechung
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
0.110.034.52 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2004 Nr. 233 ausgegeben am 9. November 2004 Kundmachung vom 26. Oktober 2004 des Beschlusses Nr. 68/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss
MehrDie Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
GESELLSCHAFTSRECHT - GR39 Stand: Oktober 2016 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
MehrGrenzüberschreitende Sitzverlegung. gesellschaftsrechtliche Grundlagen. Düsseldorf, 12. April 2018
Grenzüberschreitende Sitzverlegung gesellschaftsrechtliche Grundlagen ³ Düsseldorf, 12. April 2018 Prof. Dr. Christoph Teichmann Julius-Maximilians-Universität Würzburg Gliederung 1. Formen der Sitzverlegung
MehrTeilstoffplan Europarecht. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet Mai 2015)
Teilstoffplan Europarecht für die Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet Mai 2015) - 2 - Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Seite 3 Teilgebiet: Europarecht Seite 4 -
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrKapitel 3: Recht der Person. PD Dr. Oliver Mörsdorf 1
Kapitel 3: Recht der Person PD Dr. Oliver Mörsdorf 1 1. Natürliche Person: Überblick betrifft Anknüpfungsgegenstände mit engem Bezug zur Person Selbständige Anknüpfung als Teilfrage primäres Anknüpfungskriterium:
MehrInhaltsverzeichnis. Seite Geleitwort...V Vorwort... VII Abkürzungsverzeichnis...XIX
XV Seite Geleitwort...V Vorwort... VII Abkürzungsverzeichnis...XIX A. Hintergründe, historische Entwicklung und Grundkonzeption...1 I. Betriebswirtschaftliche und rechtliche Bedeutung von Rechtsformen...13
MehrLE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung
LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 1 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im
MehrD R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht
STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2018 Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH Maassenstr.
MehrDie Asylrechtsharmonisierung in der Europäischen Union
Bettina Gerber Die Asylrechtsharmonisierung in der Europäischen Union Unter besonderer Berücksichtigung der Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten
MehrDas Eisenbahnrecht der Europäischen Union. Katharina Lechner - Universität Passau
Das Eisenbahnrecht der Europäischen Union Katharina Lechner - Universität Passau Gliederung A. Einführung in das Europarecht B. Rechtsakte der EU mit Eisenbahnbezug C. Umsetzung von Richtlinien in das
MehrBeispiel 68a. Hat B als Kommanditist Vertretungsmacht und daher den Kaufvertrag mit der X-KG abschließen können? Folie 370
Beispiel 68a Die X-KG hat drei Gesellschafter: A ist Komplementär, B und C sind Kommanditisten. Der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass allen Gesellschaftern die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht,
MehrNiederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften in Europa: Gläubigerschutz in Gefahr?
15. Tagung der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler e.v. Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften in Europa: Gläubigerschutz in Gefahr? Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter, Bonn 15. Juni
MehrEinleitung. 6 Ebke, in: FS Hellwig, S. 117, 122.
Einleitung Die starke Konkurrenz ausländischer Rechtsformen, allen voran die englische Private Company Limited by Shares ( Limited ), hat die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH ) unter
MehrIV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen
IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen 1. Grundlagen Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen a) Stufen des Unions- und Gemeinschaftsrechts o Primäres Unions- und Gemeinschaftsrecht: Verträge mit
MehrSchwerpunkte Pflichtfach. Staatsrecht III. Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Michael Schweitzer
Schwerpunkte Pflichtfach Staatsrecht III Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht Bearbeitet von Prof. Dr. Michael Schweitzer 10., völlig neu bearb. Auflage 2010. Buch. XXII, 311 S. Kartoniert ISBN 978 3
MehrVEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DEN BEITRITT DER EUROPÄISCHEN UNION ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN
MehrVerbraucherschutz im BGB
Jura Eugen Nickel Verbraucherschutz im BGB Diplomarbeit Bergische Universität Wuppertal Integrierter Studiengang Wirtschaftswissenschaft Hausarbeit für die Diplomprüfung Verbraucherschutz im BGB Prüfungsgebiet:
MehrEuroparecht. V. Rechtschutz im Unionsrecht
Europarecht V. Rechtschutz im Unionsrecht Übersicht 1. Die Gerichtsbarkeit der Union 2. Rechtsschutz vor den Gerichten der Union 3. Rechtschutz vor nationalen Gerichten 4. Staatshaftung 2 1. Die Gerichtsbarkeit
MehrWiederholungsfragen und Antworten I
Wiederholungsfragen und Antworten I Gehört das zum Privatrecht oder zum Öffentlichen Recht, warum? - Privatrecht, da die Beziehungen unter Privaten geregelt werden, Regelungen nicht spezifisch die öffentliche
MehrEuroparecht II. V. Niederlassungsfreiheit
Europarecht II V. Übersicht 1. Anwendungsbereich der 2. Rechte aus der 3. von Gesellschaften 2 1. Anwendungsbereich der Zweite Säule der Freiheit des Personenverkehrs Regelung der Freizügigkeit der unternehmerischen
MehrVERTIEFUNG E U R O P A R E C H T
Prof. Dr. Burkhard Schöbener Sommersemester 2015 VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T 1. Teil: Begriff und Grundlagen des Europarechts A. Historische Entwicklung der europäischen Einigungsidee B. Begriff des
MehrGesellschaft Personengesellschaften
Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft
MehrVorlesung Internationales Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht, SS 2009
1 Vorlesung Internationales Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht, SS 2009 A. Internationaler Warenkauf Piltz, Neue Entwicklungen im UN-Kaufrecht, NJW 2005, 2127 2131; Schlechtriem, Internationales
MehrIn der Rechtssache C 411/03
Niederlassungsfreiheit Artikel 43 EG und 48 EG Grenzüberschreitende Verschmelzungen Ablehnung der Eintragung in das nationale Handelsregister Vereinbarkeit In der Rechtssache C 411/03 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2005R1564 DE 01.01.2007 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1564/2005 DER
MehrVorschlag für BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.6.2011 KOM(2011) 360 endgültig 2011/0157 (NLE) Vorschlag für BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung und den Abschluss einer Währungsvereinbarung zwischen der
Mehr13 des Handelsgesetzbuch (HGB)
13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht
MehrDie Europäische Aktiengesellschaft
Der Betrieb Die Europäische Aktiengesellschaft Recht, Steuern und Betriebswirtschaft der Societas Europaea (SE) Bearbeitet von Martin Wenz, Prof. Dr. Dr. Manuel René Theisen 2., überarbeitete und erweiterte
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005. vom 8. Juli zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005 vom 8. Juli 2005 zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrLE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5)
1 LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) 8.1 Definition 8.2 Das Binnenmarktrecht i.e.s. und i.w.s. und die Bereiche des Binnenmarktrechts 8.3 Freier Warenverkehr 8.4 Freizügigkeit 8.5 Drei weitere Freiheiten
MehrVorlesung Internationales Gesellschaftsrecht
Vorlesung Internationales Gesellschaftsrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 Inhalt der Vorlesung Die Vorlesung richtet sich an Studierende im Schwerpunktbereich
MehrAbt I/l. Dr. Joachim Schulze-Osterloh. bearbeitet von. Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin. Verlag i Dr.
Abt I/l bearbeitet von Dr. Joachim Schulze-Osterloh Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin Verlag i Dr.OttoSchmidt iköln Rechtsgrundlagen des Jahres- und des Konzernabschlusses 2.
MehrMusterlösung Klausur Europäisches Privatrecht II 25. Juni Aufgabe A (Prof. Dr. Heiss)
Musterlösung Klausur Europäisches Privatrecht II 25. Juni 2012 Prof. Dr. Helmut Heiss Prof. Dr. Dominique Jakob Prof. Dr. Andreas Kellerhals Prof. Dr. Anton K. Schnyder Aufgabe A (Prof. Dr. Heiss) 1. Stellung
MehrBachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Laws (LL.B.) Thema:
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin University of Applied Sciences Fachbereich 3, Wirtschaftswissenschaften I Studiengang Wirtschaftsrecht Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades
MehrDie Verbindlichkeit der völkerrechtlichen Altverträge der Mitgliedstaaten für die EU
Paul Kortländer Die Verbindlichkeit der völkerrechtlichen Altverträge der Mitgliedstaaten für die EU Eine Untersuchung am Beispiel der Asylpolitik A. Einführung und politischer Rahmen... 1 I. Internationale
MehrEuroparecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats
gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen
Mehr(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577
HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 1) (ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr.
MehrIV. Übertragung und Vererbung kaufmännischer Unternehmen. 1. Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäftes für Altschulden
IV. Übertragung und Vererbung kaufmännischer Unternehmen 1. Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäftes für Altschulden Nach 25 Abs.1 HGB haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts für die in dem Geschäft
MehrG e set z. Der Landtag hat beschlossen: Artikel
.. G e set z vom, mit dem das Burgenländische Landwirtschaftliche Schulgesetz zur Anpassung an das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum geändert wird Der Landtag hat beschlossen: Artikel I Das
MehrII. Der Reformvertrag von Lissabon- Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes
Prof. Dr. Norbert Konegen II. Der Reformvertrag von Lissabon- Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes Quelle: konegen, Uni Münster, IfP 1 Gliederung I. Ausgewählte Etappen der europäischen Einigung
MehrVerordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)
Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2562) Aufgrund des 79a der Kostenordnung,
MehrDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2014) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen
MehrVorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS Literaturhinweise: Gliederung. Teil I: Einführung
Prof. Dr. Rainer Hüttemann Universität Bonn Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS 2017 Literaturhinweise: Lehrbuchliteratur: Windbichler, Gesellschaftsrecht, 24. Aufl. 2017; Grunewald, Gesellschaftsrecht,
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2
1 INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2 I. Bericht der Regierung 3 1. Ausgangslage 3 2. Anlass / Notwendigkeit der Vorlage 4 3. Schwerpunkte der Richtlinien
MehrSkript Gesellschaftsrecht
Skripten Besondere Rechtsgebiete - Alpmann-Schmidt Skript Gesellschaftsrecht Bearbeitet von Josef A. Alpmann, Dr. Timm Nissen 17., überarbeitete Auflage 2015. Buch. Rund 282 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752
Mehr2 Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich
Organisationsformen im wirtschaftlichen Bereich 2 Mit einer Entscheidung zum grenzüberschreitenden Formwechsel hat der EuGH 11 die Vorgaben der Art. 49, 54 AEU-Vertrag für die Anerkennung, Sitzverlegung
MehrProtokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union
Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union Von Dr. Eva Kampmeyer Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Vorwort Abkürzungen V XIII Einleitung 1 Erstes Kapitel Gegenstand,
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
12.11.2015 L 296/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1986 R KOMMISSION vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
0.110.036.38 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 192 ausgegeben am 16. Juli 2010 Kundmachung vom 13. Juli 2010 der Beschlüsse Nr. 44/2010, 45/2010, 47/2010 bis 49/2010, 51/2010 bis
MehrGesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung
Manfred Heße/Theodor Enders Gesellschaftsrecht Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung 2001 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart IX Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeber
MehrGesellschaftsrecht. Dr. iur. Ulrich Eisetihardt. Verlag C. H. Beck München cm. o. Professor der Rechte an der Femuniversität Hagen
Gesellschaftsrecht Dr. iur. Ulrich Eisetihardt cm. o. Professor der Rechte an der Femuniversität Hagen 12., ergänzte und überarbeitete Auflage r* B Verlag C. H. Beck München 2005 Abkürzungsverzeic hnis
MehrGesellschaftsrecht. Dr. iur. Ulrich Eisenhardt. Verlag C. H. Beck München em. o. Professor der Rechte an der Femuniversität Hagen
Gesellschaftsrecht Dr. iur. Ulrich Eisenhardt em. o. Professor der Rechte an der Femuniversität Hagen 11., ergänzte und überarbeitete Auflage ß Verlag C. H. Beck München 2003 Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einleitung B. Gang der Untersuchung C. Die gegenwärtige Rechtslage...7
Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 1 B. Gang der Untersuchung... 5 C. Die gegenwärtige Rechtslage...7 I. Hindernisse der grenzüberschreitenden Tochtergesellschaftsgründung...7 II. Limited oder UG (haftungsbeschränkt)
MehrEUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT RP. Brüssel, den 31. Mai 2002 (03.06) (OR. en) CONV 73/02
EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT RP Brüssel, den 3. Mai 2002 (03.06) (OR. en) CONV 73/02 AUFZEICHNUNG von Herrn Giuliano Amato für den Konvent Betr.: Mandat der Arbeitsgruppe zur Rechtspersönlichkeit
MehrDie Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft
Yumiko Nakanishi Die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft Der Wandel der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die daraus resultierende Notwendigkeit der Verpflichtung
MehrHans-Wolf gang Arndt. Europarecht. 5., neubearbeitete Auflage. C. F. Müller Verlag Heidelberg
Hans-Wolf gang Arndt Europarecht 5., neubearbeitete Auflage C. F. Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Erster Teil Einführung A. Zielsetzung dieses Buches 1 B. Europäische Gemeinschaft
MehrArt. 1. Gegenstand des Schutzes
0.110 Protokoll 28 über geistiges Eigentum Art. 1 Gegenstand des Schutzes 1) In diesem Protokoll umfasst der Begriff "geistiges Eigentum" auch den Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gemäss
MehrTenor. OLG Nürnberg, Beschluss v W 2361/11. Titel:
OLG Nürnberg, Beschluss v. 13.02.2012 12 W 2361/11 Titel: Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes einer ausländischen KG nach Deutschland - Identitätswahrender Formwechsel in KG deutschen Rechts
MehrVerordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): SE-VO Schwarz
Gelbe Erläuterungsbücher Verordnung (EG) Nr 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): SE-VO ommentar von Prof Günter Christian Schwarz 1 Auflage Verordnung (EG) Nr 2157/2001
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 370/98 URTEIL Verkündet am: 13. März 2003 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja in dem Rechtsstreit BGHZ: ja
Mehr3. Beitrittsverträge Protokolle, Erklärungen, Anhänge Abkommen Neunummerierungen C. Rechtsakte Allgemeines..
Die Zahlen beziehen sich auf die jeweilige Seite I. Allgemeines... 1 II. Grundsätze... 5 A. Allgemeines... 5 B. Länderkürzel... 8 III. National... 11 A. Rechtsvorschriften... 11 1. Das Zitieren von Rechtsvorschriften...
Mehr