Aufnahme unter die Dachmarke Bildungsberatung in Wien

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1 Aufnahme unter die Dachmarke Bildungsberatung in Wien Verfahren: 1. Einreichung zu Quartalsende 2. Formalprüfung und Aufbereitung durch die Projektleitung 3. Beschluss im Projektteammeeting 4. Information des Beirates (mit Einspruchsmöglichkeit) 5. Antwort Was bietet Bildungsberatung in Wien: Die ProjektpartnerInnen von Bildungsberatung in Wien laden andere, in der Bildungsberatung tätige Organisationen dazu ein, sich aktiv am Netzwerk zu beteiligen und Bildungs- und Berufsberatung gemeinsam in der Bevölkerung stärker zu verankern. Assoziierte Organisationen / Beratungseinheiten profitieren von der Bekanntheit der gemeinsamen Dachmarke Bildungsberatung in Wien und von der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit, dem Marketing und dem Informationsaustausch innerhalb des Netzwerkes. Des Weiteren sind assoziierte Organisationen berechtigt, das Logo bzw. den Claim des Projektes im Rahmen ihrer trägerneutralen Beratungsaktivitäten zu führen. Assoziierte Organisationen erhalten außerdem Informationen über Veranstaltungen aller PartnerInnen und können in deren Aktivitäten eingebunden werden. Für alle beteiligten Organisationen sind jährliche Vernetzungskonferenzen/Workshops vorgesehen. Bildungsberatung ist: Bildungs- und Berufsberatung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Bildungs- und Arbeitsmarktsystemen und individuellen Lebensentwürfen. Sie gibt Orientierung und unterstützt selbständige Bildungs- und Berufsentscheidungen.

2 Die Bildungsberatung ist eine Dienstleistung in Form einer Interaktion von KundIn und BeraterIn ist ein ergebnisoffener Lernprozess, der an den Fragestellungen, Bedürfnissen und Rahmenbedingungen der KundInnen orientiert ist hat das Ziel, die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der KundInnen zu erweitern. Das legt eine Bandbreite des Angebots nahe, wie z.b.: Bildungsinformation ein vereinbartes Beratungsgespräch allgemeine, zielgruppen- und themenspezifische Beratung Einzelkontakt, Beratung in der Gruppe begleitende Beratung Beratungen in der Bücherei und an anderen öffentlichen Räumen aufsuchende und mobile Beratung Distance counseling (Telefon, , etc.) und Ähnliches. Die ausschließliche KundInnenorientierung und die unterschiedlichen Beratungssettings erfordern eine Vielfalt an methodischen Zugängen und eine hohe Beratungskompetenz. Um den Zugang zu Bildungs- und Berufsberatung zu verbreitern, sind die Rahmenbedingungen bewusst leicht zugänglich, mobil und unbürokratisch gestaltet. Bildungsberatung in Wien schreibt den Qualitätsaspekt groß Qualität wird durch trägerunabhängige, fachlich qualifizierte Beratung und durch hohe Transparenz von Bildungsangeboten erreicht. Diese Punkte wurden auch in einer gemeinsamen Charta der kooperierenden PartnerInnen festgehalten. Voraussetzungen für die Aufnahme: PartnerIn im Netzwerk kann nur eine Beratungsinstitution bzw. die beratende Organisationseinheit 1 (die Beratungsstelle ) einer Gesamtorganisation werden, d.h. jenes Angebot an Beratungsdienstleistungen, das den KundInnen gegenüber als Anlaufstelle dient und sichtbar wird. 1 Organisationseinheit: hierbei kann es sich auch um eine ganze Organisation handeln.

3 - Öffentlich sichtbares Bildungsberatungsangebot - (Bildungs-)Beratungseinrichtungen, die trägerunabhängige Bildungsberatung und Berufsberatung anbieten - Beratungsangebote/-einheiten von Organisationen, die neben der Beratung auch andere (Bildungs)Angebote im Programm haben - Einzelpersonen mit nachgewiesenem Schwerpunkt im Bereich der Bildungs- und Berufsberatung können nur in Sonderfällen in das Netzwerk aufgenommen werden. Grundsätzlich ist eine Aufnahme nur für Personen möglich, die in einer Beratungseinrichtung tätig bzw. in relevante Netzwerke involviert sind. Des Weiteren müssen Einzelpersonen o nachweislich Beratungsaktivitäten durchführen, die unserem Verständnis von Bildungsberatung entsprechen o zur Sicherstellung von Qualität und Transparenz im Besitz eines Diploms mit Schwerpunkt Beratung der wba sein. Kriterien für eine Aufnahme ins Netzwerk: Organisationsbezogene Kriterien: - Darstellung der Erfahrung und Kompetenz in der Beratung (z.b. Referenzprojekte, Dauer der bisherigen Aktivitäten) - Transparenz bezüglich Non-profit/Gemeinnützigkeit/Profit - Niederschwelliger Zugang - Kostenloses Beratungsangebot Organisationseinheitsbezogene Kriterien: - Deutlich ausgewiesenes, beschriebenes, öffentlich sichtbares Bildungsberatungsangebot - Bildungs-, Berufsberatung, Beratung zum Arbeitsmarkt sowie Fragen des Lernens stehen im Fokus des Angebots, eventuell in Kombination mit niederschwelligen Lernangeboten - Die für die Person relevanten Fragen der Bildung und des Lernens stehen im Mittelpunkt (nicht placement/hr-management/verwertbarkeit)

4 - Klare Trennung von sonstigen Angeboten der Organisation (insbesondere wenn diese Kurse, Lehrgänge und ähnliches umfassen) Voraussetzungen - Gemeinsames Verständnis von Bildungsberatung entsprechend der projekteigenen Definition (siehe S. 1), die Beratung zielt auf EndverbraucherInnen, KundInnen und Bildungsinteressierte, die Beratung selbst ist ergebnissoffen und personenorientiert und zentriert. - Bereitschaft zur Teilnahme sowohl an projektinternen als auch externen Informations- Dienstleistungen (Datenbanken, Portale etc.) - Erstellung eines Profils der ansuchenden Organisation/Beratungseinheit (seit wann ist die Beratungsstelle/Organisation in der Bildungsberatung tätig, Darstellung der Qualifikation der BeraterInnen, Qualitätssicherung, Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Standards, ) - Darstellung des Beitrags der Beratungsstelle/Organisation für das Netzwerk Qualitätssicherung und Transparenz - Selbstverpflichtung zur Charta - Qualitätssicherung bzw. -management (organisationseinheitsbezogen) - Bereitschaft zur Zulassung einer externen Überprüfung (routinemäßig und anlassbezogen) - Plausible und nachvollziehbare Selbstdarstellung ( Wie gewährleisten Sie neutrale Beratung ) im Sinne der Charta in den Bereichen: Qualitätssicherung und entwicklung, Haltung gegenüber BeratungskundInnen, Transparenz - Verankerung in Bildungs- und Beratungsnetzwerken - Bereitschaft, bei der Dokumentation und Evaluierung der Beratungen mitzuarbeiten Nicht aufgenommen werden können: - reine Produktvermittlung (in Kombination mit Beratung) - ausschließliche UnternehmensberaterInnen (institutionenbezogene Kursberatung) oder OrganisationsberaterInnen

5 - Bildungseinrichtungen mit ausschließlicher Kursinformation bzw. Beratung zum eigenen Angebot - Einrichtungen mit ausschließlich Eingangsberatung/-tests Beginn der Kooperation: Die Einreichung eines Ansuchens um Aufnahme ins Netzwerk Bildungsberatung in Wien ist ab 1. Jänner 2010 möglich. Die Aufnahme ins Netzwerk erfolgt quartalsmäßig (März, Juni, September, Dezember). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme ins Netzwerk Bildungsberatung in Wien. Beendigung der Kooperation: Ein Antrag auf Beendigung der Teilnahme im Netzwerk kann sowohl von der Organisation/Beratungseinheit als auch von den ProjektpartnerInnen sowie von einem Beiratsmitglied gestellt werden. Im Falle eines Antrages aufgrund von Mängeln leitet die Projektleitung ein Prüfverfahren ein, im Rahmen dessen eine Nachfrist zur Behebung von Mängeln gesetzt werden kann. Nach neuerlicher Prüfung werden ProjektpartnerInnen und Beirat von der Entscheidung informiert. Sollte es sich um ein befristetes Projekt handeln, endet die Kooperation mit Projektende automatisch.

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