E-Government-Grundlagen Medienbaustein 4. Bürgerkartenkonzept und Handy-Signatur
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- Berthold Biermann
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1 E-Government-Grundlagen Medienbaustein 4 Bürgerkartenkonzept und Handy-Signatur Version 2.0 Oktober 2011 In Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, E-Government Recht, Organisation und Internationales Stadt Wien: Geschäftsbereich Personal und Revision, Gruppe Verwaltungsakademie und Personalentwicklung Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit, Gruppe Informations- und Kommunikationstechnologie Donau-Universität Krems, Zentrum für E-Government Creative Commons-Lizenz elearning for egovernment der Stadt Wien und der Donau-Universität Krems steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Österreich Lizenz:
2 Medienbaustein 4: Das Bürgerkartenkonzept und die Handy-Signatur Nr. Szene / Thema Audio-Text Mediale/interaktive Gestaltung Einführung 1. Was ist die Bürgerkarte? Die Bürgerkarte ist ein amtliches Ausweisdokument. Sie ist keine physische Karte im eigentlichen Sinn, sondern ein Konzept, das elektronische Verwaltungsverfahren und Amtswege für Bürgerinnen und Bürger sicher gestalten soll. Durch die Bürgerkarte können zwei zentrale Sicherheitsfragen bei elektronischen Behördengängen gelöst werden: Die Identifikation und die Signatur. Wie im herkömmlichen Verfahren weist sich die Bürgerin bzw. der Bürger aus oder unterschreibt ein Dokument. Arten der Bürgerkarte
3 2. Arten der Bürgerkarte Die Funktionen der Bürgerkarte können entweder mit dem Mobiltelefon (Handy- Signatur) oder einer Chipkarte umgesetzt werden.
4 3. Handy-Signatur (Mobiltelefon) Die Handy-Signatur ermöglicht eine vereinfachte Handhabung über das Mobiltelefon. Das System ähnelt den beim Online-Banking erprobten mobile TANs: Die Userin bzw. der User löst mit ihrem bzw. seinem Signatur Passwort und ihrer bzw. seiner Handynummer auf der Website der Behörde den Identifikationsvorgang aus und erhält in weiterer Folge einen TAN per SMS zugesandt. Mit Eingabe des TANs wird der Vorgang abgeschlossen und eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst. Bei Anwendung der Handy-Signatur ist weder eine Softwareinstallation noch ein Kartenlesegerät notwendig. Mit der Handy-Signatur können Anwendungen wie FinanzOnline, der E-Tresor, die Online- Services der Sozialversicherung oder Dienste der elektronischen Zustellung (z.b. meinbrief.at) komfortabel genutzt werden. Sowohl die Freischaltung und Registrierung, als auch die Nutzung des Zertifikats sind kostenlos.
5 4. Weitere Karten Die Bürgerkartenfunktion kann über die ecard, eine Bankomatkarte oder die Signaturkarte von A-trust aktiviert werden. Einige Karten wie Studentenausweise oder Dienstausweise können ebenfalls zur Bürgerkarte gemacht werden. Die Nutzung der ecard als Bürgerkarte ist kostenlos. Aktivierung 5. Aktivierung der Handy- Signatur 5.1. Online-Aktivierung 5.2. Aktivierung über FinanzOnline Die Aktivierung der Bürgerkartenfunktion auf einem Mobiltelefon kann auf folgende Arten erfolgen. Neu ist die Anmeldung der Mobiltelefon- Variante auf dem Online-Weg. Für die Freischaltung ist nur ein Handy und ein Bankkonto mit Online-Banking erforderlich. Nach Eingabe von Namen, Geburtsdatum und Handynummer auf wird dem Benutzer/der Benutzerin ein TAN-Code per SMS zugesendet, der zur Bestätigung in ein Online-Formular eingegeben wird. Im nächsten Schritt wird eine Überweisung per Online-Banking vorgenommen, woraufhin der Aktivierungscode per Post zugesendet wird. Die Handy-Signatur kann bequem über FinanzOnline aktiviert werden. Nach herkömmlichem Log-In Vorgang bei
6 FinanzOnline und Angabe der Mobiltelefonnummer wird ein Freischalt-PIN per Post gesendet. Mit dem PIN wird die Aktivierung auf der Website der A-Trust beendet Aktivierung durch einen Registration Officer (RO) 5.4. Bei Besitz einer aktivierten Bürgerkarte. Alternativ kann die Handy-Signatur durch einen autorisierten Registration Officer (RO) vorgenommen werden, dazu muss sich die Bürgerin bzw. der Bürger ausweisen können, der RO nimmt dann die Aktivierung vor. Informationen über Registrierungstellen finden sich auf Besitzt die Bürgerin bzw. der Bürger bereits eine aktivierte Bürgerkarte, beispielsweise in Form einer ecard, kann sie bzw. er das Mobiltelefon selbstständig auf der Aktivierungsseite der A-Trust aktivieren. 6. Aktivierung der Bürgerkarte am Beispiel der ecard Für die Aktivierung über eine ecard sind folgende Komponenten nötig: Die zu aktivierende ecard, ein Chipkarten-Lesegerät und ein Computer mit Internet-Zugang FinanzOnline Hat die Bürgerin bzw. der Bürger bereits Zugangsdaten für FinanzOnline, kann die Aktivierung der Bürgerkarte direkt über FinanzOnline vorgenommen und abgeschlossen werden.
7 6.2. Zusendung des Aktivierungscodes 6.3. Registrierungsstelle Sollte die Bürgerin bzw. der Bürger keinen FinanzOnline-Zugang haben, kann die Aktivierung auch über die Webseiten und durchgeführt werden. Nach Angabe der persönlichen Daten und der teilweisen Aktivierung der Karte wird zur Überprüfung der Angaben der Aktivierungscode mittels RSa- Brief an den Hauptwohnsitz zugesandt. Mit Eingabe des Aktivierungscodes auf der A- Trust-Seite wird der Vorgang abgeschlossen. Alternativ kann die ecard in einer Registrierungsstelle aktiviert werden. Zur Aktivierung benötigt die Bürgerin bzw. der Bürger eine gültige ecard und einen amtlichen Lichtbildausweis. Die Informationen auf der Bürgerkarte
8 7. Welche Informationen sind gespeichert? Auf der Bürgerkarte befinden sich jene Daten, die notwendig sind, um sich im Internet auszuweisen. Dazu gehören die persönlichen Daten wie Vorname und Familienname/Nachname, das Geburtsdatum und die Stammzahl. Die Stammzahl ist eine stark verschlüsselte ZMR (Zentrale Melderegister)-Nummer. Beim Einsatz der Bürgerkarte wird die Stammzahl als solche von den Anwendungen nicht verwendet oder gespeichert, sondern es wird eine sektorspezifische Einwegableitung der Stammzahl verwendet. Dadurch können die BürgerInnen eindeutig von der Behörde identifiziert werden und Verwechslungen mit Namen oder Geburtsdatum ausgeschlossen werden; gleichzeitig wird durch Verwendung der sektorspezifischen Ableitung der Datenschutz gewährleistet.
9 8. Welche Informationen sind nicht gespeichert? Gesundheitsdaten oder andere Daten stehen nicht auf der Bürgerkarte. Über Bürgerkarten- Anwendungen können keine zusätzlichen Daten ausgelesen werden. Die Bürgerkarte stellt somit lediglich den Schlüssel dar, mit dem von der befugten Person der Zugang zu Daten oder Anwendungen aufgesperrt werden kann. Weitere Informationen zur Datensicherheit finden Sie auf Vorteile
10 9. für BürgerInnen Für BürgerInnen wird es möglich, rund um die Uhr und von jedem gewünschten Ort mit Behörden in Kontakt zu treten. Wartezeiten auf dem Amt sollen dadurch verringert werden. 10. für die Wirtschaft Durch die elektronische Abwicklung von Behördenverfahren können Zeit und Kosten eingespart werden, insbesondere das persönliche Vorsprechen zu bestimmten Amtsstunden oder Kosten für Papierausdrucke fallen weg. Darüber hinaus können Firmen im elektronischen Geschäftsverkehr Online- Dienste sicherer gestalten und die kartenbasierende Bürgerkarte oder die Handy- Signatur zum Signieren von Verträgen, Angeboten oder Rechnungen nutzen.
11 11. für die öffentliche Verwaltung Die Fehlerquote wird reduziert, wenn die BürgerInnen ihre Daten selbst eingeben. Durch direkte elektronische Amtsgeschäfte können die Probleme der papiergebundenen Organisation verringert und Kosten eingespart werden, zum Beispiel hinsichtlich Archivierung, Formulardruck oder Kopierkosten. Behörden könnten stattdessen in die Qualität der Dienstleistungen investieren.
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