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1 SEPA Webinar für Cortal Consors Nürnberg,

2 SEPA ante portas! 1. Februar 2014 Quelle: Henri-Paul Motte ( ), Hannibals Elefanten auf Flößen,

3 Single Euro Payments Area Das Ziel: Einheitlicher Europäischer Massen-Zahlungsverkehr Einheitliche Formate Gemeinsamer rechtlicher Rahmen Einheitliche Verfahren gestern morgen 1. Februar 2014: SEPA-Pflicht! Einstellung der nationalen Verfahren Deutschland: Kein DTA mehr! Grafiken: EPC, Making SEPA a Reality

4 Die pan-europäische Überweisung: SEPA Credit Transfer (SCT) Wesentliche Daten Währung EUR Kontoverbindung per 22st IBAN und 11st BIC (statt 10st Kontonummer und 8st Bankleitzahl) Ab IBAN-only für Deutschland, ab für ganz Europa. Format XML (statt DTA) Ausführungsdatum D Laufzeit D+1 seit 2012 Ohne Betragsgrenzen Verwendungszweck max. 140 Zeichen (statt 378 Zeichen im heutigen DTA) IBAN Deutschland DE Konto (10st) Bankleitzahl (8st) Prüfziffer (2st) Ländercode (2st) IBAN Italien IT 96 W ABI(5st) CAB(5st) Konto (12st) Kontrollzeichen (1st) Prüfziffer (2st) Ländercode (2st) BIC Deutsche Bundesbank MARK DE FF XXX Filialkürzel (10st) Ortscode (2st) Ländercode (2st) Bankkürzel (4st)

5 Die pan-europäische Lastschrift: SEPA Direct Debit (SDD) Wesentliche Daten Wie SCT: EUR, IBAN&BIC, XML, Fälligkeit D, Verwendungszweck 140. ABER strengere Prozesse: Mandat ( Einzugsermächtigung ) Vorgaben an Prozess und Formular. Mandatsdaten werden mit der Lastschrift transportiert. Ungenutzte Mandate verfallen nach 36 Monaten. Einzugsermächtigung kann in SEPA-Mandat migriert werden. Vorabinformation ( Pre-Notification ) Wenn nicht anders vereinbart, mind. D-14 durch Zahlungsempfänger. Mit Fälligkeitsdatum & Betrag (EPC) sowie Gläubiger-ID & Mandatsreferenz (DK). Vorlauffristen für Lastschrift-Einreicher (Zahlungsempfänger) Basis-LS (Core): D-5 bei erst- bzw. einmaliger, D-2 bei wiederholenden Lastschriften. Ab 11/2012 optional D-1, aber flächendeckende Unterstützung in DE erst ab 11/2013. Firmen-LS (B2B): D-1 Widerspruchsfristen als Zahlungspflichtiger Core: 8 Wochen nach Belastung, wenn ein (gültiges) Mandat vorliegt. B2B: Keine Rückgabe möglich (entspricht Abbuchung). 13 Monate, wenn kein (gültiges) Mandat vorliegt. Grafik: DK, Mustermandate

6 Checkliste zur Sind die IT-Anwendungen SEPA-fähig? Sind die Prozesse SEPA-fähig? Z.B. Umstellung von Verträgen, Rechnungen, u.a. auf IBAN/BIC (eigene & fremde). Konvertierung der bestehenden Konto/BLZ nach IBAN/BIC (Hausbank ansprechen) Speziell für Lastschrifteinreicher Beantragung Gläubiger-ID ( Mandatsformular statt Einzugsermächtigung Migration bestehender Einzugsermächtigungen Vergabe einer Mandatsreferenz Vorabinformation ( Pre-Notification ) Berücksichtigung der Vorlauffristen D-5/2/1 Grafik: Safe Baby Handling Tips by David Sop, Kelly Sopp

7 Checkliste zur Sind die IT-Anwendungen SEPA-fähig? Sind die Prozesse SEPA-fähig? Z.B. Umstellung von Verträgen, Rechnungen, u.a. auf IBAN/BIC (eigene & fremde). Konvertierung der bestehenden Konto/BLZ nach IBAN/BIC (Hausbank ansprechen) Speziell für Lastschrifteinreicher Beantragung Gläubiger-ID ( Mandatsformular statt Einzugsermächtigung Migration bestehender Einzugsermächtigungen Vergabe einer Mandatsreferenz Vorabinformation ( Pre-Notification ) Berücksichtigung der Vorlauffristen D-5/2/1 Grafik: Safe Baby Handling Tips by David Sop, Kelly Sopp

8 Checkliste zur Sind die IT-Anwendungen SEPA-fähig? Sind die Prozesse SEPA-fähig? Z.B. Umstellung von Verträgen, Rechnungen, u.a. auf IBAN/BIC (eigene & fremde). Konvertierung der bestehenden Konto/BLZ nach IBAN/BIC (Hausbank ansprechen) Speziell für Lastschrifteinreicher Beantragung Gläubiger-ID ( Mandatsformular statt Einzugsermächtigung Migration bestehender Einzugsermächtigungen Vergabe einer Mandatsreferenz Vorabinformation ( Pre-Notification ) Berücksichtigung der Vorlauffristen D-5/2/1 Grafik: Safe Baby Handling Tips by David Sop, Kelly Sopp

9 Konvertierung der bestehenden Konto/BLZ nach IBAN/BIC Freie Konverter aus dem Internet können im Allgemeinen nicht verwendet werden, da diese meist die institutsindividuellen Besonderheiten wie abweichende Auffüllung mit Nullen oder Gültigkeit für Zahlungsverkehr nicht berücksichtigen. Beispiel für Auffüllung mit Nullen bei Konto und BLZ > DE ist falsch! -> DE ist richtig! Eine Veröffentlichung der Besonderheiten erfolgt seitens der Bundesbank ab Juni Hausbank oder Drittanbieter (erste frei verfügbare Umsetzung sind angekündigt). Bei Konvertierung können evtl. nicht alle Kontoverbindungen umgesetzt werden, u.a. weil die Kontoverbindung nicht mehr gültig ist (z.b. nach Fusionen) oder die Kontoverbindung für den Zahlungsverkehr nicht zugelassen ist (z.b. Depotkonten) Dann muss der Kunde angesprochen werden! KZ Bedeutung des Umstellungs-Kennzeichens 0 Umstellung war erfolgreich oder nicht erforderlich 10 Bankleitzahl (Feld 5b) ungültig 11 Aufbau Kontonummer (Feld 5c) falsch, z.b. auf Grund der gemeldeten Prüfziffernberechnung 12 Kombination BLZ / Kontonummer nicht für IBAN-Berechnung zugelassen 13 Gemeldete Bankleitzahl ist zur Löschung vorgemerkt und wurde gegen die Nachfolgebankleitzahl ausgetauscht 14 IBAN wurde auf Basis einer zur Löschung vorgemerkten Bankleitzahl ermittelt. Es liegt keine Nachfolgebankleitzahl vor 23 Keine neue BIC ermittelbar 50 IBAN-Berechnung gescheitert Tabelle: Bankverlag,

10 Checkliste zur Sind die IT-Anwendungen SEPA-fähig? Sind die Prozesse SEPA-fähig? Z.B. Umstellung von Verträgen, Rechnungen, u.a. auf IBAN/BIC (eigene & fremde). Konvertierung der bestehenden Konto/BLZ nach IBAN/BIC (Hausbank ansprechen) Speziell für Lastschrifteinreicher Beantragung Gläubiger-ID ( Mandatsformular statt Einzugsermächtigung Migration bestehender Einzugsermächtigungen Vergabe einer Mandatsreferenz Vorabinformation ( Pre-Notification ) Berücksichtigung der Vorlauffristen D-5/2/1 Grafik: Safe Baby Handling Tips by David Sop, Kelly Sopp

11 Checkliste zur Sind die IT-Anwendungen SEPA-fähig? Sind die Prozesse SEPA-fähig? Z.B. Umstellung von Verträgen, Rechnungen, u.a. auf IBAN/BIC (eigene & fremde). Konvertierung der bestehenden Konto/BLZ nach IBAN/BIC (Hausbank ansprechen) Speziell für Lastschrifteinreicher Beantragung Gläubiger-ID ( Mandatsformular statt Einzugsermächtigung Migration bestehender Einzugsermächtigungen Vergabe einer Mandatsreferenz Vorabinformation ( Pre-Notification ) Berücksichtigung der Vorlauffristen D-5/2/1 Grafik: Safe Baby Handling Tips by David Sop, Kelly Sopp

12 Inhalt des Mandats Streng gemäß SEPA-Regelwerk, aber deutlich aufgeweicht im Inkassoabkommen sowie in veröffentlichten Beispielen der DK und des EPC. Quelle: DK, Mustermandate Quelle: Bankenverband, Muster Inkassoabkommen

13 Checkliste zur Sind die IT-Anwendungen SEPA-fähig? Sind die Prozesse SEPA-fähig? Z.B. Umstellung von Verträgen, Rechnungen, u.a. auf IBAN/BIC (eigene & fremde). Konvertierung der bestehenden Konto/BLZ nach IBAN/BIC (Hausbank ansprechen) Speziell für Lastschrifteinreicher Beantragung Gläubiger-ID ( Mandatsformular statt Einzugsermächtigung Migration bestehender Einzugsermächtigungen Vergabe einer Mandatsreferenz Vorabinformation ( Pre-Notification ) Berücksichtigung der Vorlauffristen D-5/2/1 Grafik: Safe Baby Handling Tips by David Sop, Kelly Sopp

14 Von der Einzugsermächtigung zum Mandat (1/4) In drei Schritten von der Einzugsermächtigung zum SEPA-Mandat: 1. Von der Bank des Zahlungspflichtigen an den Zahlungspflichtigen: AGB-Änderung zur Kenntnisnahme mit Widerspruchsmöglichkeit, welche die Kontobelastung durch SEPA-Lastschriften zulässt. 2. Von der Bank des Zahlungsempfängers an den Zahlungsempfänger: Abschluss eines Inkassoabkommens, welches die Einreichung von SEPA-Lastschriften ermöglicht. 3. Vom Zahlungsempfänger an den Zahlungspflichtigen: Unterrichtung, dass nun per SEPA-Lastschrift eingezogen wird.

15 Von der Einzugsermächtigung zum Mandat (2/4) Schritt 1: Von der Bank des Zahlungspflichtigen an den Zahlungspflichtigen. Deutsche Bank an Kunde AGB-Änderung zur Kenntnisnahme mit Widerspruchsmöglichkeit, welche die Kontobelastung durch SEPA-Lastschriften zulässt, siehe Abschnitt Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsund Abbuchungsauftragsverfahren. Quelle: Bankenverband, Muster Inkassoabkommen

16 Von der Einzugsermächtigung zum Mandat (3/4) Schritt 2: Zwischen Bank des Zahlungsempfängers und Zahlungsempfänger: Deutsche Bank und Vodafone Abschluss eines Inkassoabkommens (Bedingungen für den Lastschrifteinzug), welches die Einreichung von SEPA- Lastschriften anstelle der DTA- Lastschiften ermöglicht. Aber unter Auflagen, u.a. muss die Einzugsermächtigung schriftlich erteilt worden sein! Und: Abbuchungsaufträge können nicht gewandelt werden. Quelle: Bankenverband, Muster Inkassoabkommen

17 Von der Einzugsermächtigung zum Mandat (4/4) Schritt 3: Vom Zahlungsempfänger an den Zahlungspflichtigen: Vodafone an Kunde Verpflichtungen aus dem Inkassoabkommen: Einmalige Unterrichtung, dass nun per SEPA-Lastschrift eingezogen wird. Und zukünftig muss pre-notifiziert werden. Quelle: Bankenverband, Muster Inkassoabkommen

18 Checkliste zur Sind die IT-Anwendungen SEPA-fähig? Sind die Prozesse SEPA-fähig? Z.B. Umstellung von Verträgen, Rechnungen, u.a. auf IBAN/BIC (eigene & fremde). Konvertierung der bestehenden Konto/BLZ nach IBAN/BIC (Hausbank ansprechen) Speziell für Lastschrifteinreicher Beantragung Gläubiger-ID ( Mandatsformular statt Einzugsermächtigung Migration bestehender Einzugsermächtigungen Vergabe einer Mandatsreferenz Vorabinformation ( Pre-Notification ) Berücksichtigung der Vorlauffristen D-5/2/1 Grafik: Safe Baby Handling Tips by David Sop, Kelly Sopp

19 Fragen und Diskussion

20 Weitere Informationen

21 Das Machtwort der EU-Kommission EU-Verordnung 260/2012 die SEPA-Regulation (veröffentlicht im Amtsblatt am ) Ab Pflicht zur Nutzung des SEPA Credit Transfer (SCT) und SEPA Direct Debit (SDD) und Abschaltung der nationalen Massen-ZV-Verfahren (Artikel 1 und Artikel 6). ISO XML ist der verpflichtende Datentyp (Anhang Technische Anforderungen) Übergangsweise Nutzung von Kontonummer und BLZ für nationale Zahlungen von Verbrauchern mit kostenloser Konvertierung in IBAN und BIC durch die Bank bis möglich (Artikel 16). Dies ist in Deutschland im Rahmen eines Begleitgesetzes umgesetzt (Artikel 2 mit Änderung zu 7b). Übergangsweise Einreichung von Formaten, die nicht auf dem ISO-Standard beruhen und Konvertierung durch die Bank bis möglich (Artikel 16). Dies ist in Deutschland im Rahmen eines Begleitgesetzes nicht geplant. Ab IBAN-only für nationale Zahlungen, ab für alle Zahlungen (Artikel 5). Bis zum erteilte lokale Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit für SEPA (Art. 7). SPAM-Filter: Konto muss gegen Lastschriften geschützt werden können basierend auf Betrag, Periodizität und Zahlungsempfänger (Artikel 5). Flächendeckende Erreichbarkeit seit : Ab Inkrafttreten der EU-Verordnung ( ) ist jeder Zahlungsdienstleister mit Inlands-ZV verpflichtet, für SCT und SDD erreichbar zu sein (Art. 3). Ab müssen Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern für Euro-Zahlungen auf SEPA umsteigen, wenn sie ZV in Euro anbieten (Art. 16). -> Starker Verbraucherschutz (im Zweifel für den Verbraucher)

22 Weitere Informationen zur Informationen der Bundesbank und des Finanzministerium: Wikipedia Deutsche Kreditwirtschaft (DK): Empfehlungen der DK per FAQ: Homepage des EPC: Video (deutsche Untertitel rechts oben): Making SEPA a Reality: %20the%20definitive%20Guide%20to%20SEPA%20_%20v%203.0.pdf EU-Verordnung 260/2012

23 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Volker HEINZE Senior Managing Consultant Sterci Deutschland GmbH Platz der Einheit Frankfurt am Main Germany M T volker.heinze@sterci.com sterci.com The contents of this presentation are confidential and are intended for use by the designated recipient exclusively and may not be divulged without the prior and express consent of Sterci. Care has been taken to ensure the accuracy of this document but Sterci does not accept responsibility for any errors or omissions and Sterci does not warrant the adequacy or completeness of the information contained therein. This presentation is intended for discussion only and shall not be capable of creating any contractual commitment on the part of Sterci or constituting a service commitment.

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