Sparkasse Südholstein. SEPA in Pinneberg SEPA. OE Medialer Vertrieb Christian Bergmann
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- Annegret Heinrich
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1 Sparkasse Südholstein SEPA in Pinneberg SEPA
2 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern, Kroatien Seite 2
3 Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum vor Für die 17 Länder mit Euro- Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA- Überweisungen und SEPA- Basis-Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar nur noch 67 Tage! Kunden und Zahlungsdienstleister in Deutschland müssen SEPA-ready sein Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) Seite 3
4 Hiervon werden wir uns verabschieden beleghafte Lastschriften beleghafte Sammelüberweisungen Einreichung von Disketten (Überweisungen und Lastschriften) die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch!! SEPA
5 IBAN und BIC Die neue Kontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Beispiel: DE BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (Sparkasse Südholstein NOLADE21SHO) Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE ! IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 5
6 Die SEPA-Überweisung SEPA
7 Die SEPA-Überweisung Merkmale auf einen Blick Transaktionswährung ist immer Euro Keine Betragsgrenze wie bei der eingestellten EU-Standardüberweisung Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Überweisungen auf Konten in Deutschland und den anderen 32 Teilnehmerländern Als Kundenkennung werden ausschließlich IBAN und BIC (IBANonly) genutzt Seite 7
8
9 Institutsindividueller Überweisungsvordruck des DSV Mustermann,Erika DE Zahlung innerhalb Deutschlands IBAN-only Max Mustermann Seite 9
10 Die SEPA-Lastschrift Seite 10
11 SEPA-Lastschrift Besonderheiten Die SEPA-Basis-Lastschrift bildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: Gläubiger-ID Vereinbarung zum Einzug von Basis Lastschriftten SEPA-Lastschriftmandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung (Pre-Notification) Fälligkeitsdatum Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum Seite 11
12 Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch bei der Bundesbank gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft, juristische Person) Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. SEPA Seite 12
13 Gläubiger-ID Link auf die Seite der Bundesbank SEPA Seite 13
14 Gläubiger-ID Creditor Identifier Number Beispiel SEPA Seite 14
15 SEPA Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschrift Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung tragen Sie bitte die Gläubiger-ID ein. SEPA Seite 15
16 Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften DE64ZZZ SEPA Seite 16
17 Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Seite 17
18 SEPA Lastschriftmandat Formerfordernisse Formerfordernisse Ein Mandat ist papierhaft mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. Der Zahlungsempfänger ist zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes verpflichtet. Seite 18
19 Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben B B vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum B Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Seite 19
20 Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen muss ein Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit seinem B Kreditinstitut abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstamm- B daten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, B die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Seite 20
21 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmung der Einzugsermächtigung Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. Seite 21
22 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmung der Einzugsermächtigung Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 Beitrag 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als SEPA-Lastschriftmandat unsere Gläubiger ID DE02TSV Ihre Mandatsreferenz 12345Testmitglied die erste Belastung Ihres Mitgliedsbeitrages auf Basis des Mandats erfolgt am (252 Zeichen) Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen, bei der SEPA Lastschrift künftig nur noch 4 x 35 Zeichen zur Verfügung. Seite 22
23 Empfehlung für Zahlungsempfänger bis zur SEPA-Migration: Das Kombimandat nutzen Bei Abschluss oder Änderung von Verträgen mit Bezahlung mittels Lastschrift sollte das Kombimandat genutzt werden. Vorteile: B B Das Kombimandat verbindet die deutsche Einzugsermächtigung und das SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basis-Lastschrift. Damit erhält der Zahlungsempfänger optimale Rechtssicherheit, da er für beide Verfahren entsprechende Mandate besitzt. Verkehrs AG, Bahnhofstr 7, Zielort Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA- Lastschriftmandates 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Verkehrs AG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschriften von meinem Konto einzuziehen 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Verkehrs AG von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Verkehrs AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Es erlaubt einen unbürokratischen B Wechsel auf die SEPA-Basis-Lastschrift. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Verkehrs AG über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.! Nachdem der Kunde seinen Zahlungsverkehr auf SEPA umgestellt hat, benötigt er nur noch SEPA-Lastschriftmandate Seite 23
24 SEPA Lastschriftmandat Kombimandat Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat SEPA Seite 24
25 SEPA Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Es müssen ausnahmslos neue Mandate eingeholt werden. Achtung: Abbuchungslastschriften bei denen der Zahlungspflichtige ein Verbraucher ist, müssen künftig im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren abgewickelt werden. Seite 25
26 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Zahler / Kundennummer Bezug zur Beitrittserklärung Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende, neue Nummer Seite 26
27 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen LA-Einzug,...), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Seite 27
28 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Mitgliedsbeitrag usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "...wird monatlich zum 16. abgebucht...oder den folgenden Bankarbeitstag " oder auch "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht..." Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Pre-Notification notwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers bzw. mit dem Mandat. Seite 28
29 SEPA-Lastschrift Fristen ab ( ) - 1 Tag vor Fälligkeit bei COR1 siehe * Vorankündigung Pre-Notification spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag Erst- und Einmallastschrift: Folgelastschriften: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: 6 Tage* vor Fälligkeit bis 7:15 Uhr Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 3 Tage* vor Fälligkeit bis 7:15 Uhr Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 5 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Zahlstelle mangels Deckung 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Aufbewahrungsfrist: 14 Monate nach Gültigkeit Seite 29
30 Die SEPA-Migration vorbereiten Seite 30
31 SEPA im Unternehmen Die Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrssprogramm Neue Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA- Lastschriften mit der Hausbank schließen Entwicklung neuer Beitrittserklärungen mit integriertem Mandat bzw. Nutzung eines separaten Mandats (Mandatsverwaltung/Zugriff) Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer/Bankleitzahl) in IBAN und BIC Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Kunden, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat (nicht pro Person) Seite 31
32 SEPA Die Umstellung Vorabinformation des Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA- Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / in der Beitrittserklärung ist möglich) Weiterleitung der Daten im XML-Format unter Beachtung der Vorlauffristen evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug Zahlungen Online / beleglos einreichen (keine Belege mehr, keine Disketten und DTA-Dateien werden durch XML-Dateien ersetzt) Passen Sie Ihre Software an die SEPA-Anforderungen an Seite 32
33 Nutzen Sie die neueste Electronic Banking Software Ist Ihr Onlinebanking-Programm SEPA-ready? SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandate SEPA-Mandatsverwaltung XML Dateien für die Einreichung per Onlinebanking!! SEPA-Account-Converter Kundenstammdaten mit Konto/BLZ auf IBAN/BIC wandeln Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen SEPA-File-Converter Umwandlung von DTAUS-Dateien in SEPA-XML-Format Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen! Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater oder Electronic-Banking-Experten Seite 33
34 Informationsmaterialien zum Beispiel auf Informationen zu SEPA B Die SEPA-Zahlverfahren B Änderungen und Termine B Handlungsbedarf! Broschüren, Flyer und Informationsmaterialien erhalten Sie auf der Internet-Seite Ihrer Sparkasse Südholstein Seite 34
35 Ihre weiteren Fragen zu SEPA beantworten wir gern Ihre Ansprechpartner bei der Sparkasse Südholstein Seite 35
36 Fragen? Alles klar? Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater. Wir sind für Sie da. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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