S Sparkasse. Freiburg-Nördlicher Breisgau. SEPA Single Euro Payments Area. Der neue Zahlungsverkehr in Ihrem Verein
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- Linda Weiner
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 SEPA Single Euro Payments Area Der neue Zahlungsverkehr in Ihrem Verein Seite 1
2 Das Projekt SEPA in Ihrem Verein Vereinsheim Seite 2
3 Das Projekt SEPA in Ihrem Verein heute nutzt Ihr Verein Lastschriften oder Abbuchungsaufträge zum Beitragseinzug Worst Case 2014 Stillstand bei den Abbuchungen Rücklastschriften finanzieller Engpass also Vorsicht vor Aussagen wie SEPA? Interessiert mich nicht! 1. Bis 2014 ist noch lange Zeit 2. Mein Verband geht eh gerade juristisch dagegen vor! 3. Es wird schon alles weiter funktionieren, auch wenn ich nichts tue Seite 3
4 Agenda 1) Grundlagen zu SEPA 1) Warum SEPA? 2) Das Ende des nationalen Zahlungsverkehrs 2) Wesentliche Veränderungen durch SEPA 1) Die Anwendung 2) Die Technik 3) Die SEPA-Lastschrift 1) Die Gläubiger-ID 2) Die Vereinbarung mit der Sparkasse Freiburg 3) Die Zukunft der heutigen Einzugsermächtigung 4) Das SEPA-Lastschriftmandat 5) Die Ankündigung des ersten Lastschrifteinzuges 6) Der Fälligkeitstermin 3) SEPA in Ihrem Verein nun sind Sie an der Reihe Seite 4
5 Agenda 1) Grundlagen zu SEPA 1) Warum SEPA? 2) Das Ende des nationalen Zahlungsverkehrs 2) Wesentliche Veränderungen durch SEPA 1) Die Anwendung 2) Die Technik 3) Die SEPA-Lastschrift 1) Die Gläubiger-ID 2) Die Vereinbarung mit der Sparkasse Allgäu 3) Die Zukunft der heutigen Einzugsermächtigung 4) Das SEPA-Lastschriftmandat 5) Die Ankündigung des ersten Lastschrifteinzuges 6) Der Fälligkeitstermin 3) SEPA in Ihrem Verein nun sind Sie an der Reihe Seite 5
6 SEPA Single Euro Payments Area Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechien Ungarn Seite 6 Zypern
7 SEPA warum? SEPA: Single Euro Payments Area Ziel: Standardisierung der Euro-Zahlungen innerhalb der 32 Teilnehmerstaaten schnellere Übertragungszeiten kostengünstigere Ausführung ein Konto für alle Teilnehmerländer genügt Einheitliche Daten für alle europäischen Geschäftspartner Seite 7
8 Das Ende des nationalen Zahlungsverkehrs Vom EU-Gesetzgeber wurde der Zeitpunkt für die Abschaltung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme festgelegt: Ablösung der nationalen Überweisungen und Lastschriften Umstellung des Zahlungsverkehrs in Ihrem Verein heute 01. Feb Der Zahlungsverkehr Ihres Vereins muss im SEPA-Format eingereicht werden Seite 8
9 Agenda 1) Grundlagen zu SEPA 1) Warum SEPA? 2) Das Ende des nationalen Zahlungsverkehrs 2) Wesentliche Veränderungen durch SEPA 1) Die Anwendung 2) Die Technik 3) Die SEPA-Lastschrift 1) Die Gläubiger-ID 2) Die Vereinbarung mit Ihrer Hausbank 3) Die Zukunft der heutigen Einzugsermächtigung 4) Das SEPA-Lastschriftmandat 5) Die Ankündigung des ersten Lastschrifteinzuges 6) Der Fälligkeitstermin 3) SEPA in Ihrem Verein nun sind Sie an der Reihe Seite 9
10 SEPA was ändert sich? Der Zahlungsverkehr IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 4 x 35 Zeichen Verwendungszweck (bisher 14 x 27 Zeichen) Maximale Laufzeit ab Auftragserteilung bis zur Gutschrift von einem Bankarbeitstag bei Überweisungen Einheitlicher Zahlungsverkehr für In- und Ausland SEPA-Lastschriften können ausschließlich online eingereicht werden Seite 10
11 SEPA was ändert sich? IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut Beispiel: Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau: FRSPDE66 Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE ! IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 11
12 SEPA was ändert sich? Zahlungen per Beleg / per Datenträger SEPA-Lastschriften können nicht mehr beleghaft einreicht werden. SEPA-Lastschrifteinreichung nur noch online über die Internetfiliale oder über ein SEPA-fähiges Zahlungsverkehrsprogramm möglich. Die Einreichung von beleghaften Lastschriften im alten Format (Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag) ist nur noch bis Ende Januar 2014 möglich. Sprechen Sie mit uns über die Alternativen! Seite 12
13 SEPA was ändert sich? Die Technik Das neue Datenformat XML Die Zahlung: DTAUS XML Die Kontoumsätze: STA CAMT Gleiches Datenformat in 32 Ländern Die Bankrechner sprechen eine andere Sprache Ihr Vereins- Zahlungsverkehrsprogramm auch? Unterstützung der Sparkasse: SEPA-fähige Vereinsanwendung: SPG Verein SEPA-fähige Zahlungsverkehrsanwendungen Umstellung von Bankverbindungen SEPA Account Converter Seite 13
14 SEPA Basislastschrift Die Gläubiger-Identifikationsnummer Die Vereinbarung mit der Sparkasse Die Einzugsermächtigung / Das SEPA-Lastschriftmandat Die Pre-Notification (Ankündigung der Erstlastschrift) Der Fälligkeitstermin (Due-Date) Seite 14
15 SEPA Basislastschrift Die Gläubiger-Identifikationsnummer Die Vereinbarung mit der Sparkasse Die Einzugsermächtigung / Das SEPA-Lastschriftmandat Die Pre-Notification (Ankündigung der Erstlastschrift) Der Fälligkeitstermin (Due-Date) Seite 15
16 SEPA Basislastschrift: Die Gläubiger ID Die Gläubiger-ID hat einen standardisierten Aufbau: Geschäftsbereichskennung: z.b. Abteilungen eines Vereins, Ämter einer Kommune, WEGs einer Wohnungsverwaltung Seite 16
17 2. Wesentliche Veränderungen durch SEPA Die SEPA-Lastschrift Die Gläubiger-Identifikationsnummer Die Vereinbarung mit der Sparkasse Die Einzugsermächtigung (alt) / Das SEPA-Lastschriftmandat (neu) Die Pre-Notification (Ankündigung der Erstlastschrift) Der Fälligkeitstermin (Due-Date) Seite 17
18 SEPA Basislastschrift: Die Vereinbarung Für jedes Vereinskonto eine Vereinbarung getroffen? Seite 18
19 SEPA Basislastschrift Die Gläubiger-Identifikationsnummer Die Vereinbarung mit der Sparkasse Die Einzugsermächtigung / Das SEPA-Lastschriftmandat Die Pre-Notification (Ankündigung der Erstlastschrift) Der Fälligkeitstermin (Due-Date) Seite 19
20 SEPA Basislastschrift: Die Einzugsermächtigung Weiterentwicklung des bestehenden deutschen Lastschriftverfahrens durch Änderung der Lastschriftbedingungen aller deutschen Kreditinstitute neue rechtliche Grundlage für die Weiternutzung der Einzugsermächtigung als SEPA- Basislastschriftmandat Rückgabe w. Widerspruch Text Vor dem 9. Juli Wochen nach Rechnungsabschluss -Ermächtigung für den Einzug Nach dem 9. Juli Wochen nach Belastungsdatum -Ermächtigung für den Einzug -Ermächtigung zur Einlösung der Lastschrift Seite 20
21 SEPA Basislastschrift: Die Einzugsermächtigung Nutzung der Einzugsermächtigung als SEPA-Basislastschriftmandat Voraussetzung: Vorlage einer handschriftlich unterschriebenen Einzugsermächtigung im Original Vergabe einer eindeutigen Mandatsreferenz Schriftliche Information des Zahlungspflichtigen über die Umstellung des Lastschriftverfahrens Ankündigung des Verfahrenswechsels Mitteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer Mitteilung der Mandatsreferenz Beispiele: Anschreiben, , Fax, Einladung zur Hauptversammlung, Kontoauszugstext Seite 21
22 SEPA Basislastschrift: Die Einzugsermächtigung Mitgliederinformation über den Beitragseinzug 2013 mit Vorankündigung (Pre-Notification) Seite 22
23 SEPA Basislastschrift Das SEPA Mandat Das Mandat regelt die rechtliche Beziehung zwischen Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtigen und Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen. Voraussetzung für jeden Einzug von Forderungen mittels SEPA-Basislastschrift ist die Existenz eines gültigen, schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Gültigkeit 36 Monate: Mandate die 36 Monate nicht für einen Einzug genutzt wurden, sind nicht mehr gültig Das Mandat muss mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug aufbewahrt werden. Seite 23
24 SEPA Basislastschrift Das SEPA Mandat Die Mandatsreferenz wird vom Zahlungsempfänger (Gläubiger) vergeben. Bis zu 35 Stellen lang Alphanumerisch (keine Sonderzeichen) Zusammen mit der Gläubigeridentifikationsnummer und der Mandatsreferenz ist jedes SEPA-Mandat eindeutig. Beispiele: Mitgliedsnummer, Kundennummer, fortlaufende Nummerierung, Name Überlegung: Ein Mandat pro Mitglied oder ein Mandat pro Beitrag/Abteilung? Seite 24
25 SEPA Basislastschrift: Das SEPA Mandat Aufbau einer Mandatsverwaltung: Ihr Verein benötigt eine Verwaltung seiner SEPA-Lastschriftmandate, die ein wesentlicher Bestandteil der SEPA-Lastschriftdatei sind. Diese sollte z.b. beherrschen: Erkennung eines verfallenen Mandates nach 36 Monaten Nicht-Nutzung Steuerung des Vorlagemerkmals (einmalig, erstmalig, wiederkehrend, letztmalig) Prüfung der Mandatsreferenz auf Doppelvergabe evtl. automatisierte Vergabe einer Mandatsreferenz anhand definierter Kriterien evtl. elektronische Archivierung von Mandaten zur schnellen und einfachen Vorlage bei Lastschriftrückgaben nach Ablauf der 8-Wochen-Frist Seite 25
26 SEPA Basislastschrift: Das SEPA Mandat Beispiel: Die SEPA-Lastschrift in SFirm das Mandat in SFirm Seite 26
27 2. Wesentliche Veränderungen durch SEPA Die SEPA-Lastschrift Beispiel für ein SEPA-Lastschriftmandat im Aufnahmeantrag Seite 27
28 Die SEPA Basislastschrift Die Gläubiger-Identifikationsnummer Die Vereinbarung mit der Sparkasse Die Einzugsermächtigung / Das SEPA-Lastschriftmandat Die Pre-Notification (Ankündigung der Erstlastschrift) Der Fälligkeitstermin (Due-Date) Seite 28
29 SEPA Basislastschrift: Die Pre-Notification Vorabinformation des Vereinsmitglieds über den ersten SEPA-Basislastschrifteinzug (Fax, , Telefon, SMS ) Betrag Belastungstermin Gläubiger-ID Mandatsreferenz Muss mindestens 14 Tage vor der Belastung erfolgen. Diese Frist kann vertraglich vereinbart und verkürzt werden, bspw. im Mandat, in der Beitrittserklärung oder in den AGB Seite 29
30 Die SEPA Basislastschrift Die Gläubiger-Identifikationsnummer Die Vereinbarung mit der Sparkasse Die Einzugsermächtigung / Das SEPA-Lastschriftmandat Die Pre-Notification (Ankündigung der Erstlastschrift) Der Fälligkeitstermin (Due-Date) Seite 30
31 SEPA Basislastschrift: Der Fälligkeitstermin Einreichung der SEPA-Basislastschrift mit folgenden Vorlauffristen: Erst/Einzel-Lastschrift: 6 Tage vor Fälligkeit bis Uhr Folge-Lastschrift: 3 Tage vor Fälligkeit bis Uhr Gutschrift und Belastung der SEPA-Lastschrift erfolgt am Fälligkeitstermin Hintergrund: Die Erstlastschrift muss 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit beim Institut des Zahlungspflichtigen vorliegen. Verbraucherschutz Möglichkeit der Rückgabe vor Fälligkeit (Disposition / Cash Management) Seite 31
32 SEPA Basislastschrift: Der Fälligkeitstermin Bitte beachten Sie: Neue Lastschriftrückgabe-Gründe Widerspruch (Mitglied) und Rückruf (Verein) auch vor Fälligkeit möglich Bei Nicht-Einhaltung der Vorlauffristen wird der Fälligkeitstermin von der Sparkasse angepasst Mehrere Gutschriften auf Ihrem Konto aufgrund der Vorlauffristen bei Erst- und Folgelastschriften Änderungen in der Liquidität Seite 32
33 Agenda 1) Grundlagen zu SEPA 1) Warum SEPA? 2) Das Ende des nationalen Zahlungsverkehrs 2) Wesentliche Veränderungen durch SEPA 1) Die Anwendung 2) Die Technik 3) Die SEPA-Lastschrift 1) Die Gläubiger-ID 2) Die Vereinbarung mit der Sparkasse Allgäu 3) Die Zukunft der heutigen Einzugsermächtigung 4) Das SEPA-Lastschriftmandat 5) Die Ankündigung des ersten Lastschrifteinzuges 6) Der Fälligkeitstermin 3) SEPA in Ihrem Verein nun sind Sie an der Reihe Seite 33
34 SEPA in Ihrem Verein Die Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrs- / Vereinsprogramm Neue Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA- Lastschriften Entwicklung neuer Beitrittserklärungen mit integriertem Mandat Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer/Bankleitzahl) in IBAN und BIC Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Mitgliedern, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat Seite 34
35 SEPA in Ihrem Verein Die Umstellung Vorabinformation des Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA- Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / in der Beitrittserklärung ist möglich) Weiterleitung der Daten im XML-Format unter Beachtung der Vorlauffristen Evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug Seite 35
36 SEPA in Ihrem Verein Checkliste Nutzen Sie unsere Checkliste für die Umstellung Ihres Zahlungsverkehrs: Seite 36
37 SEPA Migration Musterbriefe Seite 37
38 SEPA in Ihrem Verein Musterbriefe Seite 38
39 SEPA Migration Umrechnung von Kontonummer/Bankleitzahl in IBAN/BIC und Import von SEPA XML Dateien in die Internetfiliale Seite 39
40 IBAN/BIC Seite 40
41 SEPA Account Converter Seite 41
42 Import von SEPA XML-Dateien in die Internetfiliale Seite 42
43 Import von SEPA XML-Dateien in die Internetfiliale Seite 43
44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 44
45 Fragen? Seite 45
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