Informationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum

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1 Informationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Was ist SEPA? Europa wächst immer weiter zusammen. Aus diesem Grund gibt es seit 2008 einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum in Europa, kurz SEPA genannt. Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payment Area. Im SEPA-Raum wird es ab dem keine Unterscheidung mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen geben. Welche Länder gehören zu SEPA? SEPA gilt derzeit in insgesamt 32 Staaten. Dazu gehören alle 17 Euro-Staaten und 10 EU-Mitglieder ohne Eurobargeld, sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco und die Schweiz.

2 Was sind IBAN und BIC? IBAN: (International Bank Account Number) Die IBAN bezeichnet die internationale Kontonummer. In Deutschland hat die IBAN genau 22 Stellen, in anderen Ländern kann die Länge der IBAN abweichend sein. Die IBAN setzt sich aus der jeweiligen Abkürzung des Landes, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. BIC: (Bank Identifier Code) Die BIC, oder auch Swift-Code genannt, ist die international gültige Bankleitzahl eines Kreditinstitutes. Mit der BIC können die Kreditinstitute weltweit erkannt werden. Die Länge der BIC ist von Land zu Land unterschiedlich und kann zwischen 8 bis 11 Stellen liegen. An der fünften und sechsten Stelle ist immer das jeweilige Länderkennzeichen zu finden. Wo finden Sie Ihre IBAN und BIC? Die passende IBAN und BIC zu Ihrem Bankkonto können Sie entweder auf der Rückseite Ihrer Bankkarte oder auf dem ersten Blatt Ihres Kontoauszugs finden.

3 Was ändert sich bei Überweisungen? Wie sieht eine SEPA-Überweisung aus? Das Formular für eine uro-überweisung ähnelt dem der Inlandsüberweisung. Die einzigen Unterschiede sind: Es wird ein neuer Überweisungsbeleg genutzt Angabe der IBAN und der BIC des Zahlungsempfängers ( Die IBAN ist die internationale Kontonummer und die BIC ist die internationale Bankleitzahl des Zahlungsempfängers) Angabe der IBAN des Auftraggebers Bis zum können Sie beide Überweisungsbelege für Zahlungsaufträge nutzen Die EU-Standard-Überweisung war bisher das amtliche Formular für Überweisungen in das europäische Ausland. Sie wird durch die uro-überweisung abgelöst und gilt einheitlich für alle SEPA-Länder. Zum wird die SEPA-Überweisung dann die bisherige Inlandsüberweisung vollständig ersetzen. Tauschen Sie die Belege am besten schon frühzeitig aus.

4 Was ändert sich bei Lastschriften? Bisher nutzen Sie die Lastschrift mit Einzugsermächtigung. Ab dem werden Sie Ihre Beiträge als SEPA-Basis-Lastschrift einziehen. Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID): Jeder Kontoinhaber, der Lastschriften bei seiner Bank zum Einzug einreicht benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Mit dieser Nummer kann der Lastschrifteinreicher eindeutig ermittelt werden. Der Aufbau der Gläubiger-ID ist europaweit einheitlich. Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird zentral durch die Deutsche Bundesbank vergeben und kann kostenlos im Internet unter beantragt werden. Die Beantragung der Gläubiger-ID dauert wenige Minuten. Eine Anleitung haben wir für Sie als Download auf unserer Internetseite hinterlegt. Anschließend erhalten Sie per Mail eine Benachrichtigung der Deutschen Bundesbank mit Ihrer beantragten Gläubiger-ID. Bitte reichen Sie diese als Kopie bei uns ein. Vorabinformation über den Einzug ( Pre-Notification ) Sie müssen als Einreicher einer Lastschrift den Zahlungspflichtigen künftig über den bevorstehenden Lastschrifteinzug informieren. Folgende Angaben müssen in der Vorabinformation enthalten sein: Der Betrag und das Fälligkeitsdatum des Lastschrifteinzugs Die Gläubiger-Identifikationsnummer Den Verwendungszweck der Zahlung (Mandatsreferenz) Sie können die Vorabinformationen auch mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung, als Aushang am schwarzen Brett des Vereins oder auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. Wenn Sie Ihre Beiträge immer zum gleichen Zeitpunkt und über den gleichen Betrag einziehen, reicht bei neuen Mitgliedern die einmalige Information im Beitrittsformular aus.

5 Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat? Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung und ist die rechtliche Voraussetzung für den Einzug einer Forderung mittels Lastschrift. Das Lastschriftmandat bildet die Vertragsgrundlage zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen. Der Zahlungspflichtige erteilt mit seiner Unterschrift auf dem Mandat dem Zahlungsempfänger eine Ermächtigung zum Einzug der Forderung. Das Mandat wird im Original beim Zahlungsempfänger aufbewahrt und muss der Bank nicht vorgelegt werden. Für das Mandat gibt es bestimmte gesetzliche Vorschriften: Schriftform: Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger ein schriftliches und eigenhändig unterschriebenes Mandat in Papierform. Verwendungszweck: (Mandatsreferenz) Jedes Lastschriftmandat muss von Ihnen mit einem eindeutigen Verwendungszweck versehen werden, die bei allen folgenden Lastschrifteinzügen anzugeben ist. Dieser Verwendungszweck ist bis zu 35 Zeichen lang und kann von Ihnen individuell vergeben werden, um den Zahlungsvorgang eindeutig zuordnen zu können. Zum Beispiel durch die Angabe der Mitgliedsnummer in der ersten Zeile und dem Vermerk Jahresbeitrag in der zweiten Zeile. Aufbewahrungspflicht des Mandates: Als Zahlungsempfänger sind Sie verpflichtet, das Mandat mindestens bis 14 Monate nach dem letzten Lastschrifteinzug aufzubewahren. Hintergrund dieser Frist ist, dass der Zahlungspflichtige bei Zweifeln an dem Mandat 13 Monate nach dem Einzug eine Kopie des Mandates anfordern kann. Gültigkeit des Mandats: Das Mandat ist ab dem Datum der Unterschrift des Zahlungspflichtigen gültig und gilt bis zum Widerruf. Das Mandat verfällt automatisch, wenn 36 Monate nach Unterzeichnung keine Lastschrift eingezogen wurde. Nach jedem Einzug beginnt diese Frist wieder von neuem. Weitere Angaben auf dem Mandat: - Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers - Kennzeichnung, ob das Mandat für eine einmalige oder für wiederkehrende Zahlungen erteilt wird - Die Daten des Zahlungspflichtigen werden bei der Unterschrift ergänzt Ihre Mitglieder haben weiterhin innerhalb von 8 Wochen die Möglichkeit, die Lastschrift ohne Angabe eines Grundes zurück zugeben. Wenn keine schriftliche Ermächtigung des Mitglieds vorliegt, erhöht sich die Rückgabemöglichkeit auf 13 Monate nach der Kontobelastung.

6 Umdeutungsmöglichkeit für bestehende Einzugsermächtigungen Vereins-Spezial, März 2013 Ziel der Umdeutungsmöglichkeit ist es, dass vorhandene Einzugsermächtigungen zukünftig als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden können. Sie brauchen für bestehende Einzugsermächtigungen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate einholen. Es besteht nur die Pflicht, Ihre Mitglieder über die Änderung zu benachrichtigen. Die Information können Sie per Anschreiben, Mitteilung in der Vereinszeitschrift oder einem Newsletter per Mail an Ihre Mitglieder weitergeben. Für neue Mitglieder empfehlen wir Ihnen, das SEPA-Lastschriftmandat direkt in dem Beitrittsformular Ihres Vereins zu integrieren. Ein Musterschreiben, mit dem Sie Ihre Mitglieder über die Umstellung auf die SEPA-Basis- Lastschrift informieren können, haben wir für Sie zum Download auf unserer Internetseite hinterlegt.

7 Vorabinformation über den Einzug ( Pre-Notification ) Sie müssen als Einreicher einer Lastschrift den Zahlungspflichtigen künftig über den bevorstehenden Lastschrifteinzug informieren. Folgende Angaben müssen in der Vorabinformation enthalten sein: Der Betrag und das Fälligkeitsdatum des Lastschrifteinzugs Die Gläubiger-Identifikationsnummer Die Mandatsreferenz / Verwendungszweck der Zahlung Sie können die Vorabinformationen auch mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung, als Aushang am schwarzen Brett des Vereins oder auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. Wenn Sie Ihre Beiträge immer zum gleichen Zeitpunkt und über den gleichen Betrag einziehen, reicht bei neuen Mitgliedern die einmalige Information im Beitrittsformular aus. Festes Fälligkeitsdatum und Einreichungsfristen: Bei SEPA-Lastschriften ist ein festes Fälligkeitsdatum ( Due Date = D ) vorgeschrieben. An diesem Tag finden alle Buchungen statt, sowohl beim Einreicher der Lastschrift als auch beim Zahlungspflichtigen. Mit dem vorgegebenen Fälligkeitsdatum wird dem Zahlungspflichtigen eine bessere Disposition seines Kontos ermöglicht und Sie erhalten am Fälligkeitstag die Kontogutschrift. Bei der Einreichung von SEPA-Lastschriften muss eine Einreichungsfrist eingehalten werden. Wenn Sie bei einem Zahlungspflichtigen zum ersten Mal oder nur einmalig eine Laschrift abbuchen, dann beträgt die Vorlauffrist mindestens 5 Tage vor Fälligkeit (D-5). Wenn Sie bei einem Zahlungspflichtigen weitere Lastschriften bzw. Folgelastschriften einziehen, dann beträgt die Vorlauffrist mindestens 2 Tage vor Fälligkeit (D-2). Einreichung der Lastschriften bei der Bank Ab dem können Lastschriften nur noch beleglos eingereicht werden. Lastschriften in beleghafter Form oder auch im DTA-Format können dann nicht mehr verarbeitet werden. Wenn Sie Ihre Mitgliedsbeiträge durch Dauer-Lastschriften einziehen, werden die Einzüge automatisch durch uns umgestellt. Bitte teilen Sie uns für bestehende Einzugsermächtigungen zwingend den jeweiligen Verwendungszweck (Mandatsreferenz) mit. Wir helfen Ihnen gerne bei der technischen Umsetzung.

8 Bei neuen Einzügen genügt es, wenn Sie eine Kopie des SEPA-Lastschriftmandats bei uns einreichen. Wir werden dann anschließend gerne die Dauer-Lastschrift für Sie anlegen. Andernfalls können Sie Ihre Lastschriften auch elektronisch bei uns einreichen. Stellen Sie dafür Ihre Vereinsbuchhaltung schon heute auf eine geeignete Banksoftware für die Nutzung des Online-Banking um. Wenn die Satzung Ihres Vereins vorsieht, dass Bankaktivitäten nur von zwei Personen gemeinsam durchgeführt werden dürfen, dann können Sie zwischen folgenden Problemlösungen auswählen: Nutzung von unserem Programm ProfiCash mit HBCI Satzungsänderung bei der nächsten Jahreshauptversammlun Ab dem wird es keinen nationalen Zahlungsverkehr mehr geben! Das heißt, Sie müssen bis zu diesem Termin Ihren Zahlungsverkehr auf den neuen SEPA- Standard umgestellt haben. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung stellen, damit Sie Ihren Verein schon jetzt auf SEPA vorbereiten können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Marina Walbrodt Sophia Schetter Telefon: 02853/98-93 Telefon: 02853/98-19

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