Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr

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1 Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre begleitet Sie als zuverlässiger Partner Pönitz,

2 SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Nur noch Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 208 Arbeitstage 1. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am eingeführt 2. Schritt bis SEPA!!! SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 2

3 Befragungszeitraum Okt. bis Dezember 2012 SEPA wird Wirklichkeit fast 60 % der Vereine sehen keinen akuten Handlungsbedarf!!! Seite 3

4 SEPA wird Wirklichkeit Seite 4

5 SEPA wird Wirklichkeit Seite 5

6 IBAN und BIC Die neue Kontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z. B. NOLADE21HOL) Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE ! IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 6

7 Die SEPA-Überweisung Seite 7

8 Die SEPA - Überweisung Hans Müller DE Entwurf Zahlung innerhalb Deutschlands IBAN-only Max Mustermann Seite 8

9 Die SEPA - Überweisung Seite 9

10 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitendeeuropäische Zahlungen Europaweite Gutschriftauf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Seite 10

11 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung:Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS Konvertierung für Firmenkunden nicht zulässig Seite 11

12 SEPA-Überweisung weitere Hinweise beleghaft nur noch Einzelüberweisungen möglich Datenträgerverarbeitung wird zum Ende 2012 eingestellt VWZ nur noch 140 Zeichen (alt = 378) auch Auswirkungen im Eingang untersuchen / berücksichtigen VWZ und Namensfeld ohne Umlaute und Esszett eigene IBAN und BIC kommunizieren (Briefbögen/ Website / Rechnungen ) Seite 12

13 Die SEPA-Lastschrift Seite 13

14 SEPA-Lastschrift SEPA Basislastschrift (CORE) SEPA Firmenlastschrift (B2B) SEPA Basislastschrift mit verkürzter Vorlagefrist (COR1) (voraussichtlich ab November 2013) Nutzung voraussichtlich nur in Deutschland und Österreich Seite 14

15 Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats SEPA-Basis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Ja 8 Wochen ab Belastung Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung Beim Zahlungsempfänger Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) 8 Wochen ab Belastung* Nein Kontonummer und BLZ Unbefristet, bis auf Widerruf Beim Zahlungsempfänger * Ab mit Änderung der Lastschriftbedingungen Seite 15

16 Begriffe zur SEPA-Lastschrift Seite 16

17 Das SEPA-Lastschriftmandat zwingend Schriftform!! Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben B B vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Seite 17

18 Gläubiger ID (Creditor ID) Geschäftsbereichskennung ISO- Ländercode Prüfziffer Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ wird von jedem Lastschrifteinreicher benötigt sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: Länge in Deutschland immer 18 Stellen Geschäftsbereichskennung ist durch Lastschrifteinreicher frei belegbar Seite 18

19 Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA Mandats wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA Mandat vergeben (Kunden-/ Vertragsnummer ) max. 35 Zeichen (alphanumerisch) Empfehlung: keine Leer-/Sonderzeichen, Umlaute, Esszett) Seite 19

20 Fälligkeitsdatum (Due date) Datum, an dem Konto des Zahlungspflichtigen mit Lastschriftbetrag belastet wird Datum, an dem Gutschrift des Gegenwerts auf Einreicherkonto erfolgt muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorlagefristen festgelegt werden Seite 20

21 Vorabinformation(pre notification) Information des Zahlungsempfängersan den Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber!!) über den Einzug muss mindestens 14 Tage vor Fälligkeitsdatum erfolgen andere Fristen können bilateral vereinbart werden (z. B. AGB, Satzung ) muss Gläubiger ID, Mandatsreferenz, Betragshöhe, Fälligkeitsdatum enthalten Seite 21

22 Vorabinformation(pre notification) bei gleichbleibenden Zahlungen (Versorger, Beiträge ) auch einmalig unter Nennung der jeweiligen Fälligkeitsdaten möglich Falsche/ fehlerhafte Vorabinformationberührt nicht die Gültigkeit des Mandats auch vor Umstellung auf SEPA Lastschriftverfahren erforderlich Seite 22

23 Vorlagefristen abhängig vom Lastschrifttyp Frist, zu der die Datei beim Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen vorliegen muss Erstlastschrift (Basis) = 5 Tage Folgelastschrift (Basis) = 2 Tage Seite 23

24 Wandlung Einzugsermächtigung Änderung der Lastschriftbedingungen zum Voraussetzung für Wandlung ist grundsätzlich, dass unterschriebene Einzugsermächtigung vorliegt bestehende Einzugsermächtigungen werden in Mandate gewandelt (Vergabe Mandatsreferenz erforderlich, Mandatsdatum = Datum der Vorabinformation) Seite 24

25 Der Weg zu SEPA Seite 25

26 Der Weg zu SEPA Organisation SEPA Verantwortlichkeit festlegen Umstellung zu festen Termin / Parallelbetrieb? Umstellungszeitplan erstellen Seite 26

27 Der Weg zu SEPA EDV Prüfung, ob Programme SEPA fähig sind evtl. update / Neuanschaffung Programme SPG Verein / StarMoney/ S-Firm der Sparkassenorganisation sind SEPA fähig Konvertierung Kontonummer / BLZ in IBAN / BIC evtl. Nachfragen bei Mitgliedern starten Verwendungszweck auf 140 Zeichen beschränken Seite 27

28 Der Weg zu SEPA Vordrucke IBAN und BIC auf Briefbögen / Rechnungen / Internet Integration Mandat in Eintrittserklärung Integration Vorabinformation in Eintrittserklärung Textvorschlag Beitrageinzug Die Beiträge in Höhe von EUR XX,XX /gemäßbeitragsordnung vom XX.XX.XXXX werden jeweils zum 15.3., 15.6., und jeden Jahres fällig und dem Konto des Zahlungspflichtigen belastet. Ist der jeweilige Tag kein Geschäftstag so gilt der nächste Geschäftstag als Fälligkeitstag. Seite 28

29 Der Weg zu SEPA Umstellung auf SEPA - Lastschrift Gläubiger ID beantragen Neue Inkassovereinbarung mit Kreditinstitut abschließen Mandatsreferenzen festlegen Weiternutzung Einzugsermächtigungen möglich? evtl. Einholung neuer Mandate Seite 29

30 Der Weg zu SEPA Umstellung auf SEPA - Lastschrift Zeitpunkt der Umstellung festlegen Information über Umstellung Gläubiger ID Mandatsreferenz Fälligkeitstermine Betrag evtl. veränderte Abläufe wg. Vorlagefristen berücksichtigen Seite 30

31 SEPA-Informationen Seite 31

32 SEPA - Informationen Seite 32

33 SEPA - Informationen Seite 33

34 SEPA - Informationen Seite 34

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