Die Umstellung auf den SEPA- Zahlungsverkehr
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- Albert Wetzel
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Erlangen Die Umstellung auf den SEPA- Zahlungsverkehr Max Mustermann Seite 1
2 Einleitung Geltungsbereich der SEPA Der Geltungsbereich der SEPA-Migrationsverordnung umfasst insgesamt 33 europäische Länder. Die 28 Länder der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz nehmen an der SEPA teil. Seite 2
3 Einleitung Bisher war es schon möglich, im SEPA-Raum neben den jeweiligen nationalen Zahlverfahren mit der SEPA-Überweisung zu zahlen oder per SEPA-Lastschrift Beträge einzuziehen. Ab Februar 2014 wird es jedoch nur noch das SEPA-Verfahren geben und dies sowohl für nationale Zahlungen als auch für grenzüberschreitende Transaktionen. Abschaltung der nationalen Zahlverfahren zugunsten der SEPA-Zahlverfahren. Seite 3
4 Der Weg zum SEPA Zahlverfahren Start der SEPA Überweisung die EU Zahlungsdiensterichtlinie (PSD ) tritt in Kraft Ausnahmeregelungen laufen aus Endetermin ELV- Verfahren Start der SEPA Lastschrift Abschalten der nationalen Zahlverfahren Ausführungsfrist wird gemäß PSD auf D + 1 verkürzt Seite 4
5 Exkurs: IBAN und BIC IBAN und BIC vereinfachen und vereinheitlichen Zahlungen im Binnenmarkt. Sie sind international gültige Kennungen und bezeichnen ein Konto bzw. ein Kreditinstitut. Mit der internationalen Bankkontonummer IBAN können Zahlungsverkehrskonten, insbesondere in der EU, genau identifiziert werden. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben, d.h. wenn Sie mehrere Konten unterhalten, wird für jedes Konto eine eigene IBAN generiert. Seite 5
6 Exkurs: IBAN und BIC IBAN für Konten in Deutschland In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich aus: aus dem zweistelligen Länderkennzeichen DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer zusammen. Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, werden linksbündig mit Nullen aufgeführt. So sieht z.b. eine IBAN für ein Konto der Sparkasse aus: DE Seite 6
7 Exkurs: IBAN und BIC BIC die weltweite Bankkennung Die Society für Worldwide Interbank Financial Telecommunications (SWIFT) vergibt an jede Bank eine eindeutige Kennung: den BIC Business Identifier Code. Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC hat elf oder acht Stellen und besteht aus folgenden Teilen: vierstelliger Bank-Code, zweistelliger Länder-Code, zweistelliger Orts-Code, dreistelliger Code für Filiale oder Abteilung Der BIC der Sparkasse lautet HELADEF1ESW IBAN und BIC finden Sie bereits heute auf Ihrem Kontoauszug und im Bereich des Online-Bankings Seite 7
8 Die SEPA-Überweisung Hintergrund und Entstehung: Die SEPA-Überweisung ist die Weiterentwicklung der EU-Standard- Überweisung, mit der seit 28. Januar 2008 Überweisungen in Euro in einem einheitlichen europäischen Verfahren mit einheitlichen Standards restriktionsfrei abgewickelt werden können. Ab 2014 ist die SEPA-Überweisung verpflichtend zu nutzen. Die bisherigen nationalen Verfahren entfallen ab diesem Zeitpunkt. Seite 8
9 Die SEPA-Überweisung Merkmale auf einen Blick Transaktionswährung ist immer Euro Keine Betragsgrenze wie bei der eingestellten EU-Standardüberweisung Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Überweisungen auf Konten in Deutschland und den anderen 32 Teilnehmerländern Als Kundenkennung werden ausschließlich IBAN und BIC genutzt Seite 9
10 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick: Verwendungszweckangaben des Auftragsgebers werden dem Empfänger ungekürzt mit bis zu 140 Zeichen übermittelt. (bisher im nationalen Überweisungsverfahren 378 Zeichen) die beleglose SEPA-Überweisung wird seit dem 1. Januar 2012 spätestens mit Wertstellung des ersten Geschäftstages nach Auftragserteilung (D+1) dem Zahlungsempfänger durch sein Kreditinstitut gutgeschrieben (beleghaft zzgl. ein Geschäftstag D+2). Es kommen neue Überweisungsvordrucke zum Einsatz Seite 10
11 Institutsindividueller Überweisungsvordruck des DSV Quality Counts Ltd. AT RVSAAT2S029 Zahlung nach Österreich mit IBAN und BIC Max Mustermann Seite 11
12 Institutsindividueller Überweisungsvordruck des DSV Hans Müller DE Zahlung innerhalb Deutschlands IBAN-only Max Mustermann Seite 12
13 SEPA-Lastschrift Entstehung und Hintergrund Grenzüberschreitende Lastschriften waren bisher aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich. Mit der SEPA-Lastschrift wurde eine bislang bestehende Lücke im europäischen Zahlungsverkehr geschlossen. Das Spektrum der Zahlungsverkehrskulturen in Europa ist sehr breit und reicht von äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahren (wie z. B. in Deutschland) bis hin zu sehr komplexen und wenig genutzten Verfahren. Seite 13
14 SEPA-Lastschrift Besonderheiten Die SEPA-Basis-Lastschrift bildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: Gläubiger-ID SEPA-Lastschriftmandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fälligkeitsdatum Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum Seite 14
15 Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft, juristische Person) Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Seite 15
16 Gläubiger-ID Link auf die Seite der Bundesbank Seite 16
17 Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen -Adresse eine mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung frei zu schalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per an die angegebene -Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. Seite 17
18 Gläubiger-ID Aufbau Die Gläubiger-ID für Deutschland ist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Die Geschäftsbereichskennung ZZZ kann individuell gestaltet werden. Seite 18
19 Gläubiger-ID Creditor Identifier Number Beispiel Seite 19
20 Gläubiger-ID Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung tragen Sie bitte die Gläubiger-ID ein. Seite 20
21 Seite 21
22 SEPA Lastschriftmandat Formerfordernisse Formerfordernisse Ein Mandat ist papierhaft mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. Der Zahlungsempfänger ist zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes verpflichtet. Seite 22
23 SEPA Lastschriftmandat Inhalt Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen SEPA- Lastschriften einzulösen Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt. Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift Angaben zur Person (Name und Anschrift) Kundenkennung (ausschließlich IBAN und BIC) Seite 23
24 SEPA Lastschriftmandat Muster Gläubiger-ID Mandats-Referenznummer Seite 24
25 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmung der Einzugsermächtigung Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA- Mandat umgewidmet werden (AGB-Änderungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. Seite 25
26 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmung der Einzugsermächtigung Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Energiekostenabschlags 2013 Abschlagszahlung 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als SEPA- Lastschriftmandat unsere Gläubiger ID DE02TSV Ihre Mandatsreferenz 12345Testverbraucher die erste Belastung Ihres Abschlages auf Basis des Mandats erfolgt am (252 Zeichen) Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen, bei der SEPA Lastschrift künftig nur noch 4 x 35 Zeichen zur Verfügung. Seite 26
27 SEPA Lastschriftmandat Kombimandat Das Kombimandat bietet sich für Sie an, wenn Sie heute neue Zahlungspflichtige aufnehmen, aber noch mit dem alten Einzugsermächtigungsverfahren Ihre Beträge einziehen. Das Kombimandat ermöglicht den einfachen Umstieg vom Einzugsermächtigungsverfahren auf die SEPA-Lastschrift. Zahlungsempfänger, die Kombimandate nutzen, müssen beim Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren dem Zahlungspflichtigen lediglich den Zeitpunkt des Wechsels mitteilen. Seite 27
28 SEPA Lastschriftmandat Kombimandat Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat Seite 28
29 SEPA Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Abbuchungslastschriften bei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren abgewickelt werden. Seite 29
30 SEPA-Lastschrift SEPA-Firmenlastschrift Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch Verbraucher sind nicht als Zahlungspflichtige zugelassen Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats) Seite 30
31 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Seite 31
32 SEPA-Lastschrift Mandatsverwaltung Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden. Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umwidmung möglich Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch nach 8-Wochen bzw. 13 Monaten? Seite 32
33 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen LA-Einzug,...), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. Vorankündigung = Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Seite 33
34 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Mitgliedsbeitrag usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 16. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht..." Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Pre-Notification notwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. Seite 34
35 SEPA-Lastschrift Fristen Vorankündigung Pre-Notification Erst- und Einmallastschrift: Folgelastschriften: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag 5 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 2 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 5 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Zahlstelle mangels Deckung 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Seite 35
36 Wichtig! Wegfall von beleghaften Lastschriften und Disketten ab entfällt: die Einreichung von beleghaften Lastschriften die Verarbeitung von Disketten (ÜW und LA ) Seite 36
37 SEPA in Ihrem Unternehmen Die Vorbereitung q Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrs- / Vereinsprogramm q Neue Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA- Lastschriften q Entwicklung Mandatsformulare q Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer/Bankleitzahl) in IBAN und BIC q Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Zahlungspflichtigen, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt q Vergabe einer eindeutigen Mandatsreferenz pro Mandat Seite 37
38 SEPA in Ihrem Unternehmen Die Umstellung q Vorabinformation des Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA- Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / in der Beitrittserklärung ist möglich) q Weiterleitung der Daten im XML-Format unter Beachtung der Vorlauffristen q evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift q Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug Seite 38
39 SEPA für Unternehmen geschafft! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Frank Rösing Leiter Technik und Transaktion Tel / Mail: Seite 39
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