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2 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 2

3 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 3

4 Allgemeines SEPA = Single Euro Payments Area Mit SEPA wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Am 31. März 2012 trat die EU-Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA- Migrationsverordnung) in Kraft. Diese schreibt die Ablösung der nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die entsprechenden SEPA- Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 vor. Seite 4

5 Allgemeines Es war bisher schon möglich, im SEPA-Raum neben den jeweiligen nationalen Zahlverfahren auch mit der SEPA-Überweisung zu zahlen oder per SEPA-Lastschrift Beträge einzuziehen. Ab Februar 2014 wird es jedoch nur noch die SEPA-Verfahren geben, die sowohl für nationale Zahlungen als auch für grenzüberschreitende Transaktionen eingesetzt werden. Folge: Auch der Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlandsmuss ab 1. Februar 2014ausschließlich mittels SEPA Verfahren abgewickelt werden. Seite 5

6 Allgemeines Der neue europäische Zahlungsverkehrsraumumfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten: Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 6

7 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 7

8 IBAN und BIC IBANund BICsind die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr und ersetzen die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. => Wenn Ihr Unternehmen mehrere Konten hat, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben! Seite 8

9 IBAN und BIC Anstelle der nationalen Kontonummer tritt die IBAN! IBAN International Bank Account Number / Internationale Kontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen Beispiel für IBAN eines Konto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) DE Seite 9

10 IBAN und BIC Anstelle der nationalen Bankleitzahl tritt der BIC! BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen Besteht aus 8 oder 11 Stellen Stelle 1 4 Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes Stelle 5 6 Bezeichnet das Land Stelle 7 ff. Bezeichnet den Ort/Filiale Der BIC der Sparkasse Mainfranken Würzburg lautet: BYLA DE M1 SWU Ihren BIC und Ihre IBAN können Sie bereits heute Ihrem Kontoauszug entnehmen oder innerhalb des Online-Bankings abfragen. Auf einer neu bestellten SparkassenCardwerden diese Informationen auf der Rückseite angegeben. Seite 10

11 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 11

12 SEPA-Überweisung Merkmale im Überblick Die SEPA-Überweisung ist die Weiterentwicklung der EU-Standard- Überweisung mit der seit Januar 2008 Überweisungen in Euro in einem einheitlichen europäischen Verfahren mit einheitlichen Standards restriktionsfrei abgewickelt werden können. Transaktionswährung ist immer Euro europaweite Gutschriftauf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages keine Betragsgrenze Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Preise analog einer heutigen Inlandszahlung keine Sammelüberweisungen bei beleghaftem Zahlungsverkehr Seite 12

13 SEPA -Überweisung Neue Überweisungsformulare IBAN des Begünstigten BIC des Begünstigten IBAN des Zahlungspflichtigen Seite 13

14 SEPA Überweisung Checkliste für Zahlungen: Zahlungsverkehrssoftware auf das SEPA-Datenformatumstellen (siehe 5.: XML-Format für Zahlungen, camt-format für Kontoinformationen) Benutzung von IBAN und ggf. BIC des Zahlungsempfängers IBAN und BIC des Zahlungsempfängers z. B. auf der Rechnung/Lieferschein etc. enthalten Alternativ: Umrechung der bekannten Kontonummer/Bankleitzahl mittels IBAN-Rechner im Internet oder Zahlungsverkehrssoftware (z. B. S-Firm) Daueraufträge, terminierte Überweisungen und Empfängerliste im Internet- Banking(Homepage) werden automatisch auf IBAN- und BIC umgestellt für den Zahlungseingang: Kennen Ihre Kunden Ihre IBAN und Ihren BIC? Rechnungsformulare, Lieferscheine, Briefformulare etc. mit IBAN und BIC ergänzen! Seite 14

15 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 15

16 SEPA Lastschrift Allgemein Das Spektrum der Zahlungsverkehrskulturen in Europa ist sehr breit und reicht von äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahren (wie z. B. in Deutschland) bis hin zu sehr komplexen und wenig genutzten Verfahren. Grenzüberschreitende Lastschriften waren bisher aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich. Mit der SEPA-Lastschrift wurde eine bislang bestehende Lücke im europäischen Zahlungsverkehr geschlossen. Seite 16

17 SEPA Lastschrift Allgemein 2 SEPA - Lastschriftverfahren SEPA Basis Lastschrift ähnlich dem bisherigem Einzugsermächtigungsverfahren SEPA Firmen Lastschrift ähnlich dem bisherigem Abbuchungsverfahren; Zahlungspflichtiger darf kein Verbraucher sein Seite 17

18 SEPA Lastschrift Allgemein Die SEPA-Basis-Lastschrift bildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: SEPA-Basis-Lastschrift Verwendung Mandatsreferenznummer Verwendung Gläubiger ID Mandatsgaben im Datensatz enthalten Genaues Fälligkeitsdatum Unterscheidung Erst- und Folgelastschrift Mindesteinreichungsfristen vor Fälligkeit Pre-Notification des Zahlungspflichtigen 14 Tage vor Fälligkeit Einzugsermächtigungslastschrift Kein Äquivalent Kein Äquivalent Nur Verweis auf Einzugsermächtigung Fälligkeit bei Sicht Keine Unterscheidung Keine Frist Keine Benachrichtigung notwendig Seite 18

19 SEPA Lastschrift Allgemein Im Vergleich zur SEPA Basis Lastschrift weist die SEPA Firmen-Lastschrift folgende Besonderheiten auf: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf sein Widerspruchsrecht Der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank vor der ersten Einlösung das Lastschriftmandat bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats) Zahlstelle muss Mandatsdaten vor Einlösung prüfen keine Unterscheidung Erst- und Folgelastschrift Seite 19

20 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 20

21 Gläubiger ID Beantragung Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch (bei der Bundesbank)gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger (= i.d.r. Unternehmen) muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft, juristische Person) Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Seite 21

22 Gläubiger ID Beantragung Es werden auch folgende Daten benötigt: Name und Anschrift des Unternehmens Nummer des Unternehmensregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer und -Adresse Seite 22

23 Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Siean die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen -Adresse eine mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per an die angegebene -Adresse versandt. Das Mitteilungsschreibenist sorgfältigzu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahrendem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. Seite 23

24 Gläubiger-ID Aufbau Gläubiger ID hat für Deutschland immer exakt 18 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen: ISO- Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Die Geschäftsbereichskennung (Vorbelegung ZZZ) ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar =>unterschiedliche Gläubiger IDsfür verschiedene Unternehmensbereiche möglich) Seite 24

25 Gläubiger-ID Beispiele Ein Unternehmen könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 SPK (Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben.) DE 02 SPK DE 02 SPM DE 02 SPP DE 02 SPA DE 02 BSG Sparkasse Mainfranken Würzburg Sparkasse Mainfranken Marketing Sparkasse Mainfranken Personal Sparkasse Mainfranken Ausbildung Betriebssportgemeinschaft Seite 25

26 Gläubiger ID wichtiger Hinweis Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahrenteilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften bzw. SEPA Firmen-Lastschriften. Bei Abschluss dieser Vereinbarung legen Sieuns bitte die Gläubiger-ID vor! Seite 26

27 Ihre Gläubiger-ID Seite 27

28 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 28

29 SEPA Lastschriftmandat Allgemein Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger (= Unternehmen) und Zahlungspflichtigen (= Kunde)zum Einzug von Lastschriften Ein Mandat ist in Papierform mit der eigenhändigen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und geltenin der Folge als nicht erteilt. => Die Nutzung solcher Mandate erfolgt auf eigenes Risiko: Die Rückgabe einer Lastschrift ist dann bis zu 13 Monate möglich! Seite 29

30 SEPA - Lastschriftmandat Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen stillschweigende Weisungan das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen, SEPA-Lastschriften einzulösen Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt. Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift Name des Kontoinhabers Adresse IBAN und BIC Seite 30

31 Musterformulare erhalten Sie bei Ihrer Sparkasse und auf unserer Homepage! Seite 31

32 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA- Mandat umgewidmet werden (gem. AGB-Änderungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahrenmuss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger- ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt auf SEPA Verfahren oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Briefoder über den Verwendungszweckim Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. Seite 32

33 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung der Abschlagszahlung 2013 (Beispiel) Abschlagszahlung 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als SEPA- Lastschriftmandat Unsere Gläubiger ID DE02STA Ihre Mandatsreferenz 12345Testkunde Die erste Belastung Ihrer Abschlagszahlung auf Basis des Mandats erfolgt am Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen (14 Zeilen à27 Zeichen), bei der SEPA Lastschrift künftig nur noch 140 Zeichen (4 Zeilen à35 Zeichen) zur Verfügung. Seite 33

34 SEPA Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Abbuchungslastschriften (zukünftig SEPA-Firmen-Lastschriften) sind nur noch zwischen Firmen zulässig. Bestehende Abbuchungslastschriftenbei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren abgewickelt werden. neues Mandat einholen! Seite 34

35 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 35

36 SEPA Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge(max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Kunden Bezug zum Vertrag Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende Nummer Seite 36

37 SEPA Lastschrift Beispiele Mandatsreferenznummer Bezug zum Kunden Peter Müller Bezug zum Vertrag 2013-STR Bezug zum Zahlerkonto DE fortlaufende Nummer 0123 Seite 37

38 SEPA Lastschrift Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden (wg. Nachweis bei möglichem Widerspruch des Zahlungspflichtigen, dass kein gültiges Mandat vorliegt) Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umwidmung möglich! Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch des Zahlungspflichtigen nach 8 Wochen bzw. 13 Monaten? Seite 38

39 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 39

40 SEPA Lastschrift Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen Lastschrifteinzug), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. = Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Seite 40

41 SEPA Lastschrift Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Abschlagszahlung, usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 15. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht... Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatumoder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Pre-Notification notwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummeroder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden -beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. Bei einem vom Zahlungspflichtigen abweichenden Kontoinhaber muss dieser ebenfalls eine Pre-Notification erhalten. Seite 41

42 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 42

43 SEPA Lastschrift Fristen Vorankündigung (Pre-Notification) SEPA-Basis-Lastschrift: (Erst-und Einmallastschrift) SEPA-Basis-Lastschrift: (Folgelastschriften) SEPA-Firmen-Lastschrift: Hinweis: voraussichtlich ab 11/2013 spätestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag 6 Geschäftstage vor Fälligkeit (D-6) Einreichungstermin bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg 3 Geschäftstage vor Fälligkeit (D-3) Einreichungstermin bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg 3 Geschäftstage vor Fälligkeit (D-3) Einreichungstermin bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg 2 Geschäftstage vor Fälligkeit (D-2) Einreichungstermin nationaler SEPA- Lastschriften bei Banken in Deutschland (nur in Deutschland verpflichtend geplant) Seite 43

44 SEPA Lastschrift Fristen Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: bis 2 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Bank des Zahlungspflichtigen mangels Deckung bis 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen wg. Widerspruch (nur bei SEPA-Basis-LS) bis 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat (nur bei SEPA-Basis-LS) wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Seite 44

45 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 45

46 Technik & Software Wegfall von beleghaftenlastschriften(im SEPA Verfahren, damit spätestens ab ) Datenträgern (z. Bsp. Disketten) ab beleghaften Sammelüberweisungen Über zeitgemäße und bequeme Alternativen berät Sie Ihre Sparkasse Mainfranken Würzburg gerne! Seite 46

47 Die Technik Gleiches Datenformat in 32 Ländern vorgegeben Die Bankrechner sprechen eine andere Sprache Dolmetscher: Ist Ihre Zahlungsverkehrssoftware SEPA-fähig? Das neue Datenformat XML Extensible Markup Language DTAUS XML / STA CAMT Unterstützung durch Ihre Sparkasse ( Umstellung nationaler Bestandsdaten SEPA Account Converter Umstellung einzelner Bankverbindungen IBAN-Rechner SEPA-fähige Zahlungsverkehrssoftware kostenloser Download der SEPA-Datenformat-Spezifikationen Seite 47

48 Technik & Software Kartenzahlung Auswirkungen auf die Terminals SEPA-Transaktionenmüssen auf dem EMV-Chipder Karte basieren. Die Autorisierungen erfolgen dann entweder online oder offline via Chip. Für Sie bedeutet dies bei der Beschaffung neuer Terminals: Achten Sie darauf, dass diese Geräte EMV und SEPA-fähig sind. Wir prüfen gerne die SEPA-und EMV-FähigkeitIhrer Terminals. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Kundenberater / Electronic Banking-Berater in Verbindung. Das elektronische Lastschriftverfahren Zahlen ohne Garantie Das elektronische Lastschriftverfahren ist kein SEPA-konformes Bezahlverfahren. Die Sparkassen-Finanzgruppe wird dieses Verfahren solange anbieten, wie es die SEPA-Anforderungenzulassen (vorraussichtlich bis Februar 2016) Seite 48

49 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Technik & Software 6. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung Seite 49

50 SEPA in Ihrem Unternehmen Die Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm Abschluss der neuen Inkassovereinbarung mit der Sparkasse über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriften Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer / Bankleitzahl) in IBAN und BIC Entwicklung neuer SEPA-Mandate(z.B. Verträge, Rechnungen) Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Kunden, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt Seite 50

51 SEPA in Ihrem Unternehmen Die Umstellung Vorankündigung (Pre-Notification) des Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzugspätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / im Vertrag ist möglich) Weiterleitung der Daten im XML-Format(statt DTA) Software/Zahlungsverkehrsprogramm prüfen und ggf. aktualisieren Beachtung der Vorlauffristen evtl. Bearbeitung eines Widerrufs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigungim Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug Empfehlung: Machen Sie den SEPA-Online-Check auf Seite 51

52 SEPA in Ihrem Unternehmen Ihre Sparkasse Mainfranken Würzburg unterstützt und begleitet Sie und Ihr Unternehmen aktiv bei der Umstellung auf die neuen SEPA Zahlverfahren. Ihr jeweiliger Kundenberater steht Ihnen als Ansprechpartner für Fragen gerne zur Verfügung. Gemeinsam mit der Sparkasse Mainfranken Würzburg wird Ihr Unternehmen auch im SEPA Zeitalter den Zahlungsverkehr gewohnt reibungslos durchführen können! Seite 52

53 Rechtlicher Hinweis Die vorliegenden Präsentation basiert auf den uns zum Erstellungszeitpunkt vorliegenden Informationen. Aktuell laufende Gesetzgebungsverfahren könnten Auswirkungen auf die Umsetzungserfordernisse haben. Irrtümer und Fehler können trotz sorgfältigster Erarbeitung nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher kann die Sparkasse Mainfranken Würzburg hierfür keine Haftung übernehmen. Für entsprechende Hinweise sind wir dankbar. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Der Nutzer darf die Inhalte nur für seinen persönlichen Gebrauch verwenden. Seite 53

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