Verbandsmagazin. GoBD - Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft Verbändeforum EDV

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1 Verbandsmagazin GoBD - Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft Verbändeforum EDV Neue Fortbildung findet großen Anklang Fachassistent/in Lohn und Gehalt bremer steuertage 2015 auf Spiekeroog Der Jahresabschluss als Mittel der Kommunikation Ausgabe 2/2015

2 Immer perfekt vorbereitet. Obwohl jeder Arbeitstag anders verläuft... Jetzt inkl. NWB Steuerfach-Scout Das neue Online-Tool speziell für Steuerfachangestellte! Mit NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht sind Steuerberater und Fachangestellte auf die unterschiedlichsten Situationen im Kanzleialltag vorbereitet! 4 Wochen kostenlos testen! Jetzt kostenlos testen unter: 2 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v.

3 Inhalt VORWORT AKTUELLES NACHRICHTEN DSTV BERICHT Dipl.-Kfm. Hans-Christoph Seewald 5 Auf ein Wort - Erst kaufmännisch denken, dann steuerlich beraten 6 Leidenschaft für die wirtschafts- und steuerberatenden Berufe 7 Neue Fortbildung fi ndet großen Anklang 8 Abschlussfeier der Steuerfachwirte im Kaminsaal des Bremer Rathauses 9 Das Steuerforum 2015 überzeugte mit neuer Intensität 10 HORIZON - Wir waren dabei! 11 Gemeinsam für Bremen trotz klarer Koalitionsaussagen 12 Wir gratulieren! 13 Für Ihren Terminkalender 13 Bundesregierung will das Recht der Syndikusrechtsanwälte neu regeln 15 Neuer Landespräsident der Wirtschaftsprüferkammer in Bremen 15 Ein Jahr E-Bilanz Übermittlung: ein aktueller Sachstand aus der Bremer Finanzverwaltung 16 Erfahrungen mit der Vollmachtsdatenbank 17 GoBD - Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft 19 Marktforschung für die kleine Steuerkanzlei 23 Carsten Fischer ist neuer Präsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen 25 ZUGFeRD - einheitliches Format für elektronische Rechnungen 25 Pauschalisierung der Einkommensteuer nach 37b EStG: DStV-Stellungnahme zum BMF-Entwurfschreiben 27 Die Mordernisierung des Besteuerungsverfahrens gewinnt an Kontur 27 Eine runde Sache? BMWi-Eckpunkte zur Bürokratieentlastung im Gesetzentwurf gengossen 34 DStV übermittelt seine Vorschläge an das Wirtschaftsministerium 35 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v. 3

4 DSTV BERICHT SEMINARE / LEHRGÄNGE ANZEIGEN SONSTIGES Neuwagen zu Sonderkonditionen - neuer Rahmenvertrag für Verbandsmitglieder 35 SPOTS Elektronisches Fahrtenbuch - neuer Rahmenvertrag für Verbandsmitglieder 35 Übersicht Seminare und Veranstaltungen 36 Präsenzwisen Einkommenssteuer 37 Internationale Verrechnungspreise 39 Die Risiken eines Unternehmenskaufs 41 Umsatzsteuer 2014/ aktueller Brennpunkt 43 Aktuelle Bilanzierungsfragen 2014/ Die besondere Brisanz der Unternehmensnachfolge 47 USt-Update 2015: Grenzüberschreitende Leistung im Binnenmarkt 49 Aktuelle Rechtsprechung zu 17 EStG 51 Dienstwagen / Geschäftswagen-Update Lohn und Gehalt - Grundkurs 55 Jahresabschlusserstellung der GmbH 57 Finden Sie Ihren Traum-Partner 60 Impressum 62 4 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v.

5 Vorwort Kommunikative Chancen nutzen auch beim Jahresabschluss sowohl die Sichtweisen der Problematik, aber auch die Chancen für Ihre Kanzlei darstellen und gemeinsam mit Ihnen Präsentationstechniken des Jahresabschlusses und des Erstellungsberichtes erarbeiten. Herzliche Grüße Steuerberater bewegen sich in zwei Welten. Die eine besteht aus Zahlen, die andere umfasst den persönlichen Umgang mit Menschen. Letztere erfordert ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl sowie die Fähigkeit das gesamte Spektrum an kommunikativen Möglichkeiten auszuschöpfen. Nutzen Sie die bremer steuertage auf der grünen Insel Spiekeroog! Lassen Sie die Hektik des Alltags in der klaren Nordseeluft hinter sich und genießen Sie die idyllische Insel ohne Autoverkehr, Lärm und Stress um sich in angenehmer Atmosphäre den vielfältigen Aspekten des Themas auf entspannte Weise zu widmen! Dipl.-Kfm. Hans-Christoph Seewald -Vorsitzender- In dieser Hinsicht eröffnet der Jahresabschluss zahlreiche Chancen. Denn der Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Wirtschaftsjahres ist nicht nur die Visitenkarte des zu betreuenden Unternehmens. Auch der Steuerberater kann mit seinem ergänzenden Erstellungsbericht besondere Akzente für seine Kanzlei setzen. Die kommunikativen Einsatzmöglichkeiten des Jahresabschlusses werden bei den diesjährigen bremer steuertagen auf der Nordseeinsel Spiekeroog im Mittelpunkt stehen. Um das Thema in allen Facetten beleuchten zu können, haben wir Fachreferenten der DATEV eg, Addison, der Bremer Landesbank und der Finanzverwaltung Bremen eingeladen. Sie werden Kennen Sie das Geheimnis Spiekeroogs? Nur sechs Kilometer vom Festland entfernt und doch eine ganz andere Welt: Ihr Inseltraum im UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer. Weite Salzwiesen, kleine Wäldchen, eine artenreiche Tierund Pfl anzenwelt - atemberaubende Natur, umgeben von 15 Kilometern traumhaft feinem Sandstrand, laden Sie ein. Mittelpunkt der grünen Insel ist das Dorf Spiekeroog mit seinen zahlreichen denkmalgeschützten Häusern und der für die Insel so typischen idyllischen und entspannten Atmosphäre. STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v. 5

6 Auf ein Wort - Erst kaufmännisch denken, dann steuerrechtlich beraten Mathias Winkler, StB Seit 2012 ist Mathias Winkler in der Bremer Steuerkanzlei abinitio tätig und seit Mitte März frisch bestellter Steuerberater im Team. Zuvor hat der 34-Jährige eine militärische Karriere im Range eines Hauptmannes abgeschlossen. Bei der Bundeswehr studierte Winkler von 2004 bis 2008 Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuerrecht, betriebliche Steuerlehre und Rechnungswesen. Darüber hinaus absolvierte er einen Fernlehrgang zum Bilanzbuchhalter und nahm am Qualifizierungsprogramm für Steuerberater von TrainM teil, das praktische und theoretische Grundlagen für den steuerberatenden Beruf vermittelt. Ursprünglich hatte der gebürtige Berliner die Personalführung und Logistik als berufliche Schwerpunkte im Blick. Welche Umstände haben zur beruflichen Neuorientierung geführt? Beim Einsatz in der Personalabteilung und als Assistent der Geschäftsführung habe ich am Bundeswehrstandort in Garlstedt die Büroseiten kennen gelernt, als Leiter einer Ausbildereinheit in Schwanewede konnte ich meine Kenntnisse in Menschenführung erweitern. Diese Wissensgrundlagen haben sich während des Lehrganges an der Steuerakademie Bremen und bei der Steuerberaterprüfung in den Fächern Methodik und Didaktik als sehr hilfreich erwiesen. Darüber hinaus verfüge ich als Diplom-Kaufmann und Bilanzbuchhalter über entsprechende Beratungskompetenz und analytische Kompetenzen, die ich in meinem Aufgabenbereich sehr gut einbringen kann. Wie bringen Sie diese Qualitäten in Ihre Beratung ein? Als Diplom-Kaufmann verfahre ich nach dem Prinzip Zuerst kaufmännisch denken, dann steuerrechtlich anwenden. Diese strategische Denkweise sorgt im Rahmen der laufenden Beratung dafür, dass der Blick für das große Ganze nicht verloren geht. Meine Beratung schließt die Wahl der Rechtsform eines zu gründenden Unternehmens ebenso ein wie Aspekte der Mitarbeitermotivation, der Vergütung und die betriebswirtschaftliche Betrachtung von Investitionsentscheidungen Im Rahmen meines Vordiploms habe ich ein Praktikum in einem Buchführungsbüro absolviert und dort mein Interesse für den Beruf des Steuerberaters entdeckt. Er vereint mein Faible für betriebswirtschaftliche und steuerliche Angelegenheiten und den persönlichen Kontakt mit Menschen. Mit Hilfe des gut funktionierenden Netzwerkes der Offiziere haben sich schnell berufliche Chancen aufgetan. Wie sehen Ihre weiteren Pläne aus? Neben meiner geplanten Selbstständigkeit als Steuerberater bei abinitio investieren meine Frau und ich viel Zeit und Energie in unsere drei kleinen Kinder. Welche Erfahrungen aus Ihrer Offizierslaufbahn sind von Vorteil? 6 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v.

7 Aktuelles Leidenschaft für die wirtschafts- und steuerberatenden Berufe Theodor Welter: Verabschiedung aus dem Prüfungsausschuss Steuerfachwirte 25 Jahre lang hat Theodor Welter als Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Steuerfachwirte wichtige Impulse gegeben. Nun ist der Wahlbremerhavener zu seinem Jubiläum aus Altersgründen nach der diesjährigen Prüfung der Steuerfachwirte von seinem Ehrenamt zurückgetreten. Der 79-Jährige wurde im Rahmen der Abschlussfeier der Steuerfachwirte am 25. Februar im Kaminsaal des Bremer Rathauses feierlich verabschiedet. Die Niederlegung dieses Amtes bedeutet für den gebürtigen Kölner jedoch kein Ende des beruflichen Engagements. Er wird weiterhin als Mitglied im Prüfungsausschuss für Steuerfachangestellte mitwirken. Auch seine Position als Vorsitzender im Prüfungsausschuss für die Bilanzbuchhalter in Bremerhaven wird Welter weiterhin innehaben. freiberuflicher Mitarbeiter bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO tätig. Auf dem Programm des agilen Pensionärs stehen die Hilfe im Haushalt und außerdem zwei Tenniseinheiten pro Woche. Nach seiner Zukunft gefragt, meint Theodor Welter: Es gibt für mich noch viel zu tun. Unser Berufsverband wünscht ihm dafür nur das Beste. Mitgliederversammlung Theodor Welter Nach seinem Abitur 1955 absolvierte Welter in Niedersachsen eine dreijährige Ausbildung zum Steuerinspektor der Finanzverwaltung sowie ein Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hamburg, das er als Diplom-Handelslehrer abschloss. Danach war er als Helfer in Steuersachen, später als Steuerbevollmächtigter tätig und führte eine eigene Praxis in Hamburg. In seiner Schuldienstlaufbahn widmete sich Welter von 1964 bis 2000 vor allem den wirtschafts- und steuerberatenden Berufsfeldern an kaufmännischen Lehranstalten in Bremerhaven. Darüber hinaus nahm er in den Prüfungsausschüssen sein Amt als Lehrervertreter wahr. Nach seiner Pensionierung als Studiendirektor Abteilung Steuern im Juli 2000 folgte einen Monat später seine Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigter. Außerdem war er als Mitgliederanträge zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am 08. Juni 2015 im Atlantic Hotel Sail City Bremerhaven können Sie bis zum 20. Mai 2015 bei uns per einreichen: Die Einladung zur Mitgliederversammlung erhalten Sie separat per Post. STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v. 7

8 Neue Fortbildung findet großen Anklang Große Nachfrage für den Lehrgang Fachassistent/ in Lohn und Gehalt Der steuerberatende Beruf ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Besonders im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird das Aufgabengebiet immer anspruchsvoller, somit ist als Steuerfachangestellter oder mit einer vergleichbaren kaufmännischen Berufsausbildung die berufliche Fortbildung unerlässlich. Mit großem Anklang ist der Lehrgang Fachassistent/ in Lohn und Gehalt am 31. Januar 2015 gestartet. Diese neue Fortbildung führt zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch berufliche Tätigkeiten erworben worden sind. Der Prüfungsteilnehmer hat in der Fortbildungsprüfung nachzuweisen, dass er qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, Sozialversicherungsbeitragsrecht und Grundzügen des Arbeitsrechts bearbeiten kann. In der Fortbildungsprüfung am 14. Oktober 2015 wird erwartet, dass die im Rahmen der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Lohn und Gehalt durch berufliche Tätigkeit und Fortbildung eine wesentliche Ausweitung und Vertiefung erfahren haben. Die Kanzleien sind heutzutage mehr denn je auf besonders befähigte Mitarbeiter/innen angewiesen um die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen beruflichen Belange ihrer Mandanten optimal gestalten zu können, betont Geschäftsführerin Sigrid Behrens. Mit wichtigen Schwerpunkten wie Steuer-, Arbeitsund Sozialversicherungsrecht und rechtsübergreifenden Themen erschließen wir den Mitarbeitern in rund 200 Unterrichtsstunden ein neues Fachgebiet und befähigen sie für verantwortungsvollere Aufgaben. Die Fortbildungsmaßnahme, welche das Bremer Steuer-Institut e.v. in diesem Jahr erstmals anbietet, ist mit 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgebucht. Das große Interesse führt Sigrid Behrens nicht nur auf den Mehrwert für die Kanzleien zurück. Auch die zeitliche Abstimmung des Angebotes wird von den Kanzleiinhabern offensichtlich gut aufgenommen. Der Unterricht findet erstmals ausschließlich samstags von 8:30 bis 15:30 Uhr statt und ist somit optimal auf die betrieblichen Abläufe der Kanzleien abgestimmt. Damit ein Steuerfachangestellter an der neuen Prüfung teilnehmen kann, muss er mindestens eine 1-jährige Berufserfahrung bei einem Berufsträger nachweisen. Personen mit einer gleichwertigen Berufsausbildung müssen mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer o. a. in der Prüfungsordnung bestimmten Berufsträgern hauptberuflich praktisch tätig gewesen sein. Bei Personen, die keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen können, verlängert sich die erforderliche hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens auf mindestens fünf Jahre, wovon mindestens drei Jahre 8 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v.

9 Aktuelles auf eine Tätigkeit bei einem Steuerberater o. a. in der Prüfungsordnung bestimmten Personen entfallen muss. Für den kommenden Lehrgang ab Januar 2016 nehmen wir Ihre Anmeldungen gerne schon an. Merken Sie sich diesen Termin vor und informieren Sie Ihre Mitarbeiter/innen! Gerne können Sie Jutta Köpsel telefonisch kontaktieren unter oder senden Sie eine an Abschlussfeier der Steuerfachwirte im Kaminsaal des Bremer Rathauses Die strahlenden Gesichter der Absolventen erhellten den Kaminsaal des Bremer Rathauses als allen, organisiert und eingeladen durch die Hanseatische Steuerberaterkammer, herzlich zur bestandenen Steuerfachwirt-Prüfung gratuliert wurde. Thomas Berg, Vizepräsident der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen und Thomas Welter, Leiter des Prüfungsausschusses, beglückwünschten die Absolventen und überreichten das begehrte Dokument. Wir freuen uns ganz besonders über das gute Ergebnis von Herrn Tobias Heitmann, der als Lehrgangsbester die Fortbildung beim Bremer Steuer-Institut e.v. absolvierte. Die erfahrenen Dozenten des Bremer Steuer-Instituts unterrichten die Teilnehmer zehn Stunden die Woche, jeweils am Montag und am Samstag, in einem Zeitraum von über einem Jahr. Inhaltlich werden die Teilnehmer praxisnah auf die anstehende Prüfung sowie für den weiteren Weg nach erfolgreichem Abschluss vorbereitet. Ganz wichtig ist aber auch, den gesamten Fortbildungslehrgang und die Abschlussprüfung zum Steuerfachwirt/in nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, denn es kommen schriftliche wie auch mündliche Prüfungen auf die Teilnehmer zu, die eine gewissenhafte und kompetente Vorbereitung verlangen. Wir gratulieren den Teilnehmern ganz herzlich und wünschen ihnen alles Gute und viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg. Der nächste Steuerfachwirt-Lehrgang des Bremer Steuer-Instituts e. V. beginnt am 16. November Jutta Köpsel nimmt Ihre Anmeldungen heute schon gerne entgegen. Sichern Sie sich Ihren Platz in der ersten Reihe. STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v. 9

10 Das Steuerforum 2015 überzeugte mit neuer Intensität Das Bremer Steuerforum bleibt eine der beliebtesten Veranstaltungen der Fachwelt im Lande Bremen. Mit fast 200 Gästen können wir auch 2015 an die Erfolge der vergangenen Jahre anknüpfen, freute sich Hans- Christoph Seewald, Vorsitzender und Moderator, über die hervorragende Resonanz im Maritim Hotel und Congress Centrum Bremen. Herzlich begrüßte er die Teilnehmer und Ehrengäste. Auch die Senatorin für Finanzen, Karoline Linnert, richtete Grußworte an die Teilnehmer. Neben den gewohnt hochkarätigen Referenten konnte das Bremer Steuer-Institut in diesem Jahr zusätzlich mit einem neuen räumlichen Konzept überzeugen. Die Entscheidung, statt des Hansesaals den Saal Kaisen als Tagungsort zu wählen, hat sich sehr positiv auf die Veranstaltung ausgewirkt, resümierte die Geschäftsführerin Sigrid Behrens. Dieser ebenfalls exklusive Raum sorgte für eine angenehme Atmosphäre, die den Kontakt zwischen Referenten und Zuhörern förderte und die Teilnehmer zu Wortbeiträgen und Fragen an die Experten motivierte. Jürgen Brandt, Richter am BFH München informierte mit seinem Vortrag über aktuelle Entwicklungen im Bereich Erbschaftsteuer und der BFH-Rechtsprechung zu Überschuss und Gewinneinkünften. Auch die Vorträge von Prof. Dr. Hans Ott zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften, Dietrich Weilbach, Finanzpräsident in Karlsruhe Rund um das Betriebsvermögen und Dr. Martin Strahl mit dem Thema Teilentgeltlichkeit im Ertragssteuerrecht stießen auf reges Interesse. Neu im Referententeam war der Dipl. Finanzwirt Robert Hammerl aus München, der seine Zuhörer über Neuigkeiten zum Thema Umsatzsteuer aufklärte. Eine Erweiterung des Caterings war ebenfalls eine positive Überraschung für die Teilnehmer. Während der Kaffeepausen lockten raffinierte Canapées und frisch belegte Brote, zum Mittagessen Fleisch und Fischvariationen, Suppe und vegetarische Köstlichkeiten. Zur nachmittäglichen Kaffeerunde ging es dann eher süß zu mit Cupcakes, Apfelstrudel und Minitörtchen. Die Aussteller, die harmonisch in die Veranstaltungsfläche integriert waren, profitierten ebenfalls vom neuen Raumkonzept. Während der Pausen bereicherten die Besucher ihr Wissen durch das Angebot der Aussteller aus den Bereichen Kanzlei- und IT-Dienstleistungen, Bürobedarf, Versicherung. Das Geschehen war deutlich konzentrierter als in den vergangenen Jahren, stellte der Aussteller Atikon fest. Die Agentur für Webdesign, Marketing, Werbung und Software für Steuerberater war wie die meisten der langjährigen Aussteller von der Aufteilung des Foyers angetan. Besser und näher an den Teilnehmern lautete das Fazit am Formatic-Stand. Der Standleiter der DKV bewertete die Atmosphäre als besser, kompakter und übersichtlicher und der Aussteller Simba sprach von einem neuen Charme. Neben den bekannten Anbietern nutzten die hmd-software AG und der Fachverlag für Steuerrecht Erich Fleischer erstmals die Chance zum persönlichen Kontakt. Der Aussteller der efv fasste zusammen, was auch viele Referenten und Teilnehmer an diesem Tag bewegt haben mag: Für uns fühlt sich das Bremer Steuerforum an wie ein Heimspiel. 10 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v.

11 Aktuelles HORIZON - Wir waren dabei! Auch in diesem Jahr war die HORIZON wieder in Bremen: Die über Besucher konnten mit Hochschulen, Berufsakademien, Unternehmen und privaten Studieninstitutionen aus der Region, ganz Deutschland und dem Ausland in direkten Kontakt treten und sich über mögliche Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten informieren. Dazu gab es ein umfangreiches Rahmenprogramm: In kurzweiligen Vorträgen stellten sich die Hochschulen mit ihrem Angebot vor, Unternehmen präsentieren ihre Ausbildungsmöglichkeiten und im Internationalen Forum konnten die Zuhörer alles Wissenswerte zum Auslandsaufenthalt erfahren. Besonderer Beliebtheit erfreuten sich die Expertentalks zur Studienfi nanzierung und zum dualen Studium. Zur Vorbereitung der Messe konnten die Besucher einen Studien- bzw. Ausbildungswahltest absolvieren. Die Auswertung des Tests ermöglichte es den Besuchern, gezielt die passenden Aussteller aufzusuchen. WANTED Wir sagen HERZLICHEN DANK an die Vertreter unseres Berufsverbandes am Messestand! Quelle: HORIZON scusi - Fotolia Wir kümmern uns um den Nachwuchs auf den Bremer Berufsmessen für Ihre Steuerberaterkanzlei. Machen Sie mit und unterstützen Sie uns bei der Messestandbesetzung. Alexandra Riemer freut sich auf Ihren Anruf oder riemer@stbv-bremen.de STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v. 11

12 Gemeinsam für Bremen trotz klarer Koalitionsaussagen Wirtschaft, Finanzen, Bildung diese Themen standen am 14. April 2015 bei der Podiumsdiskussion im Vorfeld der 19. Wahl der Bremischen Bürgerschaft im Brennpunkt. Zu der traditionellen Veranstaltung hatte der Steuerberaterverband im Lande Bremen e.v. die Bürgermeisterin Karoline Linnert (Bündnis 90/die Grünen), Björn Tschöpe von der SPD, den CDU-Abgeordneten Thomas Röwekamp sowie Klaus-Rainer Rupp (Die Linke) und Dr. Martin Korol (Bürgern in Wut) in das Weserhaus im Stephaniviertel eingeladen. Beim anschließenden kulinarischen Ausklang hatten die Gäste Gelegenheit zum persönlichen Austausch. Trotz kontroverser Ansichten und klarer Koalitionsaussagen verlief die Diskussion harmonisch, denn die Gastredner überzeugten auch durch lösungsorientierte Denkweise über politische Grenzen hinaus. Steuerberater Jörg Feldkamp fühlte sich durch den fairen Umgang der Gesprächspartner bestätigt: In Bremen hilft man sich. Das habe ich bei den Steuerberatern ebenso kennen gelernt wie heute bei den Politikern. Auch sein Kollege Jan Siebenmark stellte fest: Nicht Parteiinteressen, sondern die gemeinsame Sorge um das Wohl Bremens standen im Vordergrund. Dass sich gegensätzliche Positionen gut verstehen, zeichnet diese Stadt aus. Und Paul Thomas Koßmann, Präsident der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, resümierte: Das war die interessanteste Podiumsdiskussion, die ich bisher verfolgt habe. Der Vorsitzende des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen, Dipl.-Kfm. Hans-Christoph Seewald, der gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Ralf Heitkamp moderierte, wies in seiner Begrüßungsansprache auf das große Interesse an den landespolitischen Entwicklungen hin: Für die Politiker sind wir ein kompetenter Gesprächspartner, der gerne Verantwortung übernehmen will. Zu Beginn der Diskussion stellten sich die Politiker den Fragen zur zukünftigen Selbstständigkeit Bremens. Hinsichtlich der Wettbewerbssituation und Attraktivität als Wirtschaftsstandort standen nicht nur aktuelle Steuerregelungen, sondern auch die kritische Wohnraumsituation und bildungspolitische Entwicklungen wie die Ganztagsschule auf der Agenda. 12 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v.

13 Aktuelles Wir gratulieren! 29 glücklichen Steuerberater/-innen konnte der Präsident der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen Paul Thomas Koßmann ihre Bestellung zur neuen Berufsbezeichnung Steuerberater überreichen. Als Gäste nahmen auch der Vorsitzende Dipl. -Kfm. Hans-Christoph Seewald und die Geschäftsführerin Sigrid Behrens an der Feier teil. Wir gratulieren sehr herzlich und freuen uns auf ein Wiedersehen auf unseren Verbandsveranstaltungen oder gerne auch auf unseren Forbildungsseminaren. Als zuverlässiger Begleiter setzt sich der Steuerberaterverband im Lande Bremen seit über 60 Jahren erfolgreich für Ihre Interessen ein. Wir vertreten Sie in berufspolitischen Fragen, fördern das Image Ihres Berufsstandes, vermitteln Kontakte und sorgen für gezielte Weiterbildung. Darüber hinaus bieten wir zahlreiche Services, von denen Sie auch wirtschaftlich profi tieren. Setzen Sie auf eine starke Gemeinschaft als freiwilliges Mitglied unseres Verbandes. Wir freuen uns auf Sie! Für Ihren Terminkalender Januar Februar März April Mai Juni Mitgliederversammlung am im Atlantic Hotel Sail City in Bremerhaven - bitte Mitgliedsanträge einreichen bis zum 20. Mai 2015 Juli Sommerfest am in der Meierei im Bürgerpark in Bremen August September Fachreise bremer steuertage 2015 Der Jahresabschluss als Mittel der Kommunikation vom auf Spiekeroog Oktober November Dezember STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v. 13

14 Die Experten von Schweitzer empfehlen: Kirchhof Einkommensteuergesetz Kommentierung richtungsweisende Lösungen auch jenseits der herrschenden Meinungen lieferbar 14. Auflage 2015, ca Seiten, gebunden ISBN , 164,- Schaumburg/Englisch Europäisches Steuerrecht Handbuch im Lexikonformat erläutert umfassend und systematisch lieferbar 2015, ca Seiten, gebunden ISBN , 169,- Steuerberater sind damit gut beraten! Was Sie brauchen, finden wir für Sie. Für Sie als Steuerberater muss Fachliteratur schnell und bequem verfügbar sein. Gedruckt oder digital. Bücher, Zeitschriften, Loseblattwerke oder Datenbanken wir versorgen Sie mit genau dem Wissen, das Ihre Mandanten von Ihnen erwarten. Als einer der führenden Anbieter verbinden wir fachliche Beratung mit klassischen Buchhandelsservices und innovativen Lösungen. Was Sie brauchen, finden wir für Sie verlagsübergreifend und mit Empfehlungen zu entsprechenden Datenbanken oder neuen Online-Angeboten. In Bremen und in 23 weiteren Städten sind wir mit unserer Fachbuchhandlung direkt vor Ort. In unserem Webshop haben Sie ständigen Zugriff auf über 23 Millionen Titel aus sämtlichen Fachgebieten und in allen Medienformen STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v. Schweitzer Fachinformationen I Kamloth & Schweitzer ohg I kamloth@schweitzer-online.de Kamloth & Schweitzer: Ostertorstr I Bremen I neben dem Amtsgericht I Tel:

15 Nachrichten Bundesregierung will das Recht der Syndikusrechtsanwälte neu regeln Dies hat Bundesjustizminister Heiko Maas auf dem Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins am in Berlin bekannt gegeben, an dem für den DStV dessen Hauptgeschäftsführer teilnahm. Maas stellte dort ein Eckwertepapier vor, mit dem der Rahmen für eine Neuordnung des Berufsrechts der Syndikusrechtsanwälte abgesteckt wird und kündigte an, dass sein Ministerium kurzfristig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werde. Mit dem Gesetz soll es Syndikusrechtsanwälten u. a. ermöglicht werden, weiterhin in berufsständischen Versorgungswerken versichert zu sein und sich von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) befreien zu lassen. Hintergrund hierfür sind Entscheidungen des Bundessozialgerichts, mit denen derartige Möglichkeiten zuletzt eingeschränkt worden waren (vgl. Stbg.5/2014, S. 229 ff.). In dem Gesetz soll klargestellt werden, dass Juristen auch in Unternehmen, Verbänden und Kanzleien als Rechtsanwalt tätig sein können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem muss der Arbeitgeber der betreffenden Person die anwaltliche Unabhängigkeit zusichern. Erforderlich ist weiter, dass die betreffende Person zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und somit Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist. In der Bundesrechtsanwaltsordnung sollen auch Kriterien aufgestellt werden, was die Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts ausmacht. Die den Syndikusrechtsanwälten gestatteten Tätigkeiten sollen gegenüber dem jetzigen Recht teilweise erweitert werden, bestimmte Rechte wie Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmefreiheit sollen ihnen aber auch in Zukunft nicht zustehen. Der DAV begrüßte die Gesetzesinitiative, sprach sich aber für eine noch weitergehende Gleichstellung aller Rechtsanwälte aus. Positiv hob der DAV hervor, dass die Tätigkeit der Syndikusrechtsanwälte durch das geplante Gesetz als anwaltliche Tätigkeit anerkannt werde. Das Eckpunktepapier auf der Homepage des BMJ ( abrufbar. Quelle: DStV Neuer Landespräsident der Wirtschaftsprüferkammer in Bremen Am 01. Januar 2015 hat Dipl.-Kfm. Gerd-Markus Lohmann, WP StB, das Amt des Landespräsidenten angetreten und ist somit Nachfolger des bisherigen Landespräsidenten WP, StB Dipl.- Bw. FH Manfred Heilemann B.A. STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v. 15

16 Ein Jahr E-Bilanz Übermittlung: ein aktueller Sachstand aus der Bremer Finanzverwaltung Pünktlich zum Weihnachtsfest war es soweit: die Marke von bundesweit einer Millionen elektronisch übertragenen Bilanzen im Jahr 2014 wurde überschritten. Der auf Bremen und Bremerhaven entfallene Anteil lag bei Bilanzen im Dezember. Damit wurden im letzten Jahresmonat mehr Bilanzen elektronisch übermittelt, als in den Monaten Januar bis Juli 2014 zusammen. Insgesamt sind im Land Bremen E- Bilanzen im Jahr 2014 zur weiteren Bearbeitung elektronisch der Finanzverwaltung zugegangen. Bis dahin war es ein langer Weg, der eigentlich schon in den 1960er Jahren mit der Entwicklung der ersten elektronischen Finanzbuchhaltungsprogramme begann. Die Zielrichtung, weg vom Medienbruch in Form von Papierausdrucken, hin zur elektronischen Übermittlung von Datensätzen beschleunigte sich jedoch erst gegen Ende des 20. Jahrhunderts, als höher entwickelte Programmiersprachen, wie z.b. XBRL für das Finanzreporting zur Verfügung standen. Als Standard in den USA lange etabliert, dauerte es jedoch noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 bis faktisch die Übermittlung von elektronischen Jahresabschlüssen verbindlich wurde. Die zu bewältigenden Herausforderungen waren sowohl auf Seiten der steuerberatenen Berufe als auch auf Seiten der Finanzverwaltung ähnlich gelagert, mussten doch neben den technischen Schnittstellen für Übermittlung und Empfang auch die organisatorischen Prozesse angepasst werden. Die Veränderung vom Papier gefüllten Aktenschrank hin zum virtuellen Aktenschrank ist dabei in den bremischen Finanzämtern Mitte des Jahres 2014 initialisiert worden und befindet sich in der Umsetzungsphase. Zur technischen Unterstützung werden die Veranlagungsstellen der Finanzämter Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven bis Ende Januar mit zusätzlicher Hardware ausgestattet, um die Bearbeitung von elektronischen Dokumenten, insbesondere von E-Bilanzen, einfacher gestalten zu können. Wie bei allen umfänglichen Neuerungen sind nach einem Jahr E-Bilanz noch größere Optimierungspotentiale erkennbar. Neben den schon angesprochenen technischen, liegen weitere Potentiale für eine zügige und reibungsarme Zusammenarbeit von steuerberatenen Berufen und der Finanzverwaltung nicht zuletzt in der Qualität und Quantität der übermittelten Daten. Hierbei musste seitens der Finanzverwaltung festgestellt werden, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle, ausschließlich Daten aus sogenannten Mussfeldern Eingang in die Datenübersendung fanden. Da bei der Bearbeitung von E-Bilanzen momentan noch keine elektronischen Risikofilter angewendet werden, kann dies zu vermehrten Rückfragen und damit zu einem erhöhtem Bearbeitungsaufwand auf beiden Seiten führen. Meist lässt sich dies durch kleinere Änderungen an den Grundeinstellungen der eingesetzten Software beheben. Auch weitere Hilfsmittel wie die Nutzung von Freitexten und sogenannten Fußnoten stehen für die Übermittlung von aussagekräftigeren Datensätzen zur Verfügung. Dies gilt nicht nur bei E-Bilanzen, sondern auch für weitere Anlagen zur Steuererklärung, bei denen in der Finanzverwaltung bereits elektronische Risikofilter eingesetzt werden, wie z.b. der Anlage zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Ist diese im Bereich der Einnahmen und Werbungskosten nicht detailliert ausgefüllt können die Risikofilter kein plausibles Ergebnis ermitteln und steuern den 16 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v.

17 Nachrichten Fall zur manuellen Überprüfung aus. Es gibt also noch eine Menge Arbeit im Bereich der elektronischen Datenübermittlung; die ersten wirklichen Schritte zum Abbau der Papierfl uten sind aber getan! Quelle: Die Senatorin für Finanzen Erfahrungen mit der Vollmachtsdatenbank Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist die Voraussetzung dafür, dass der steuerliche Berater einen Zugriff auf Daten eines Steuerpfl ichtigen erhält. Durch eine entsprechende neue Vollmacht kann er eine sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung von der Finanzver-waltung herunterladen. Das heißt, die Daten werden in das vorhandene ESt-Programm implementiert. Neben den bei der Finanzverwaltung gespeicherten Stammdaten werden auch vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenleistungen, Beiträge zur Kranken- und Pfl egeversicherung sowie Riester-und Rürup-Verträge als Datensatz übermittelt. Die Daten stehen jeweils ab dem 1. März eines Jahres zur Verfügung. Aber Vorsicht: Die Daten müssen in jedem Fall auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Wenn etwa ein Arbeitgeber fehlerhafte Daten übermittelt hat, weil beispielsweise die Riester-Vorsorge zwischenzeitlich gekündigt wurde, ist hier nachzuarbeiten, um eine ausreichende Datenqualität sicherzustellen. Um an die Daten zu gelangen, sind einige Vorarbeiten nötig: Es ist zunächst eine Smartcard der DATEV für Berufsträger bzw. ein Kammermitgliedsausweis zu beantragen. Die Karte muss zertifi ziert sein, da ansonsten der Abruf nicht möglich ist. Außerdem müssen die neuen Vollmachten der Steuerpfl ichtigen vorliegen. Über den Kammermitgliedsausweis kann der Zugang zu dieser Datenbank aktiviert werden, sobald die Zustimmung des Steuerpfl ichtigen vorliegt. Dabei ist das standardisierte Vollmachtsformular zu verwenden. Der Download der Daten erfolgt sodann über die vorhandene ESt-Software. Dabei können sowohl Einzel- als auch Massenabrufe durchgeführt werden. Bei Massenabrufen müssen Sie je nach Datenmenge damit rechnen, dass dies unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Vereinzelt ist es auch zum Abbruch der Übertragung gekommen, sodass die Prozedur neu gestartet werden musste. Wo liegen die elektronischen Vollmachten und Zertifi kate? Die Steuerberaterkammern haben die DATEV eg mit der Einrichtung und dem Betrieb der Datenbank im Wege der Dienstleistungskonzession beauftragt. Sie hat allerdings keinen Zugriff auf die eingespeisten Daten. Die Steuerberaterkammern übermitteln die notwendigen Daten aus den Berufsregistern, die werktäglich aktualisiert werden. Erste Erfahrungen und Rückmeldungen: Obwohl Kammern und Verbände im Vorfeld mit vielen Informationen über die notwendigen Schritte informiert haben, konnte ich bei einer (nicht repräsentativen) Befragung im Kollegenkreis feststellen, dass einige sich bei der Nutzung zurzeit noch abwartend verhalten wollen. Begründet wird dies teilweise damit, dass der zeitliche Aufwand mit Blick auf die zu erwartenden Daten als zu hoch eingeschätzt wird oder man mit Schwierigkeiten, gleich welcher Art, rechnet. Eine große Zahl von Kollegen ist allerdings sogleich ins kalte Wasser gesprungen und hat sich an die praktische Umsetzung begeben. Auch die Mitarbeiter in den Kanzleien, die ich in meine Befragung STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v. 17

18 mit eingebunden habe, sind mit der Umstellung gut zurechtgekommen. Als große Hilfe wurde von vielen Kollegen das Tool Vollmachtsdatenexport genannt, mit dem die vorhandenen Mandantenstammdaten aufbereitet werden können. Kolleginnen und Kollegen, die mit der ELSTER-Lösung arbeiten, empfanden teilweise die Einrichtung noch nicht ausreichend komfortabel. Hier erhält der Mandant zunächst den Code zeitnah per Post von der Finanzverwaltung und stellt diesen sodann zur Verfügung. Der Abruf erfolgt anschließend aus dem Steuerprogramm. Es fallen hier allerdings auch keine laufenden Gebühren an. Meine Befragung im Kollegenkreis ergab, dass der größte Zeitaufwand bei vielen mit der erstmaligen Einrichtung verbunden war. Einige berichteten, dass das Tool für den Vollmachtsdatenexport anfänglich in der Praxis noch kleinere Mängel aufgewiesen habe, die allerdings in den letzten Monaten zum größten Teil beseitigt worden seien. Nach Ansicht einiger Kollegen ist der zur Verfügung stehende Datenumfang allerdings derzeit noch zu gering. Ursache dafür ist, dass der Datenpool sich erst langsam aufbauen muss, sodass die Datensätze bald umfangreicher sein dürften. Eine Arbeitserleichterung wird teilweise bejaht, teilweise wird eine Zeitersparnis als im Ergebnis unwesentlich angesehen. Diese (subjektiven) Einschätzungen dürften meines Erachtens zum einen sicherlich darauf zurückzuführen sein, dass die erstmalige Einrichtung wie beschrieben bei einigen Kollegen einen größeren Aufwand erfordert hat. Zum anderen sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass auch beim bisherigen Verfahren entsprechende Kontrollen durchgeführt werden mussten. Teilweise wurde bemängelt, dass die Übernahme von Kinder betreffen-den Angaben noch nicht möglich ist, wenn die Steuer-ID der Kinder im Steuerprogramm nicht hinterlegt ist. Hier kann hoffentlich eine Abhilfe erreicht werden. Schließlich wurde von einigen Kollegen darauf hingewiesen, dass der durch die Finanzverwaltung verwen-dete Begriff vorausgefüllte Steuererklärung von einigen Mandanten nicht richtig verstanden und oftmals umfangreich erläutert werden musste. Teilweise hätten Mandanten geglaubt, die Arbeit der Berater sei nun überflüssig geworden und man könne über das Honorar verhandeln. Hier wird es wichtig sein, gegenüber den Mandanten die Vorteile des Verfahrens mit der Lückenschließung und der Vollständigkeit der Daten hervorzuheben. Fazit: Im Ergebnis kann ein positives Fazit gezogen werden. Seit der Einrichtung der Vollmachtsdatenbank ist ein Jahr vergangen und die ersten wichtigen Schritte sind getan. Dem Berufsstand bietet das Verfahren die Möglichkeit, erneut erfolgreich zu beweisen, dass er den Herausforderungen des elektronischen Zeitalters gewachsen ist. Das Steuerrecht wird nicht einfacher werden. Daher werden wir unsere kostbare Zeit, die wir durch das neue Verfahren gewinnen, bei unseren Mandanten gut für die fachliche Beratung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen einsetzen können. Ebenso werden wir die gewonnene Zeit sinnvoll in unsere Fortbildung sowie die Weiterqualifizierung unserer Mitarbeiter investieren können, um den berechtigten Qualitätsansprüchen des Marktes weiterhin gerecht zu bleiben. Quelle: StB/vBP Hannelore Kneffel, Berlin 18 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v.

19 Nachrichten GoBD Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft Vorweg Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) wurden von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.v. (AWV e.v.) im Kalenderjahr 1995 veröffentlicht und von der Finanzverwaltung mit einem BMF-Schreiben übernommen. Dass hier eine Anpassung und eine Modernisierung notwendig sind, darf als unstreitig angesehen werden Seitens der AWV e.v. wurde 2012 ein Entwurf der GoBIT (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz) vorgelegt. GoBD Zu beachten sind auch von diesen die Grundsätze der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit sowie der Wahrheit, der Klarheit und der fortlaufenden Aufzeichnungen und somit insbesondere auch die zeitgerechte Aufzeichnung und deren Unveränderlichkeit. Geplant war eine mit der Finanzverwaltung abgestimmte Veröffentlichung. Nach zwei Entwürfen hat die Finanzverwaltung jedoch am 14. November 2014 ihre eigenen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Auch wenn dieses Schreiben zunächst nur die Verwaltung selbst bindet, wird sich der Berufsstand zur Vermeidung von zusätzlichen Auseinandersetzungsfeldern auf die zum Teil neuen Anforderungen einstellen müssen. Diese Anforderungen umfassen den gesamten Buchführungsprozess. In diesem Newsletter sollen wichtige Punkte des Änderungs- und Anpassungsbedarfs im Bereich des EDV-Einsatzes aufgezeigt werden. Dabei ist zu beachten, dass wesentliche Teile des Erlasses nicht nur für die nach 140 und 141 AO Buchführungspfl ichtigen und jene, die freiwillig Bücher führen, gelten, sondern für alle Steuerpfl ichtigen, denen Gesetze Aufzeichnungs- und Buchführungspfl ichten auferlegen. Der Erlass verweist hier unter anderem auf den 22 UStG. Danach müssen alle Unternehmer ihre Ausgangsumsätze und, soweit sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, auch die entsprechenden Eingangsumsätze aufzeichnen. Grundsatz der Unveränderbarkeit Dieser Grundsatz umfasst alle Daten und Dokumente, die aufbewahrungs- und vorlagepfl ichtig sind. Die Anforderungen, die in den Buchführungsprogrammen erfassten Daten zeitgerecht festzuschreiben, waren allen Betroffenen bereits seit längerem bekannt und wurden auch in der Regel beachtet. Eine erste ausdrückliche Ausweitung hat diese Festschreibungsverpfl ichtung im Erlass zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften vom erhalten. In dem jetzt vorliegenden BMF-Schreiben zu den GoBD wird nicht nur auf dieses ältere Schreiben verwiesen, sondern auch klargestellt, dass einmal erfasste Daten nicht verdichtet werden dürfen bzw. eine Verdichtung oder Zusammenfassung im Hauptbuch nur zulässig ist, wenn die Einzelaufzeichnungen im Kassenbuch unveränderlich ent- und erhalten bleiben. Zu beachten ist dabei auch, dass eine Unterdrückung der Erfassung oder Verarbeitung von tatsächlichen Geschäftsvorfällen nicht erfolgen darf und somit die Einzeldaten in der Mehrheit der Fälle vorliegen. Auch im Zusammenhang mit der Monatsfrist (siehe Ausführung zur zeitgerechten Aufzeichnung ) STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v. 19

20 wird im BMF-Schreiben vom festgestellt, dass eine Überschreitung dieser Frist nur dann die Ordnungsmäßigkeitskriterien erfüllt, wenn die Geschäftsvorfälle vorher richtig und vollständig in Grund(buch)aufzeichnungen oder Grundbüchern festgehalten werden. Neben der geordneten und übersichtlichen Belegablage (z. B. Pendelordner), wird diese Forderung insbesondere auch durch digitale Erfassung bzw. Archivierung (siehe Ausführungen zum ersetzenden Scannen ) erfüllt. Erfolgt eine solche elektronische Belegsicherung oder Erfassung, dann muss die Unveränderbarkeit der Daten gewährleistet sein. Sowohl die Ablage im Dateisystem als auch der Einsatz von Tabellenkalkulations- oder Textprogrammen erfüllen diese Anforderung der Verwaltung dann nicht, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen zur Unveränderbarkeit ergriffen werden. Die gleiche Problematik besteht bei der Archivierung elektronischer Dokumente und Daten. Diese sind nach Meinung der Finanzverwaltung zwingend im Ursprungsformat aufzubewahren. Der Steuerpflichtige muss über den gesamten Aufbewahrungszeitraum die Lesbarkeit und die Unveränderlichkeit sicherstellen. Zeitgerechte Aufzeichnungen Das Schreiben der Finanzverwaltung enthält eine Reihe von zeitlichen Vorgaben, die zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit eingehalten werden sollten: Innerhalb von zehn Tagen nach Eingang oder Entstehung sind Belege beim Steuerpflichtigen gegen Verlust zu sichern. Diese Sicherung kann durch geordnete Ablage, durch zeitgerechte unveränderliche Erfassung in Grund(buch)aufzeichnungen oder durch Scannen erfolgen. Werden Eingangsrechnungen nicht innerhalb von acht Tagen bzw. innerhalb ihrer gewöhnlichen Durchlaufzeit beglichen, sind diese kontokorrentmäßig zu erfassen. Erfolgt diese Erfassung bereits im Betrieb, ist ebenfalls auf die Unveränderlichkeit der Daten zu achten. Erfolgt die Erfassung der Geschäftsvorfälle in den Büchern bzw. in den Aufzeichnungen der Nichtbuchführungspflichtigen (!) nicht laufend, sondern periodenweise (z. B. bei einer monatlichen Auftragsbuchhaltung), so müssen vorher Sicherungsmaßnahmen (siehe oben) ergriffen werden und die Erfassung muss innerhalb des folgenden Monats erfolgen. Das Überschreiten dieser Monatsfrist kann zur Verwerfung der Buchführung führen, wenn vorher keine ausreichenden Maßnahmen zur Belegsicherung getroffen werden. Da in der Praxis nicht nur bei Quartals- und Jahresbuchhaltungen insbesondere die Monatsfrist nicht immer gewährleistet ist, sollten die Beleg- und Datensicherungsmaßnahmen in einer Verfahrensdokumentation festgehalten und ihre Einhaltung kontrolliert werden. Elektronische Dokumente und Daten Wie auch bei papiergebundenen kommt es bei diesen elektronischen Unterlagen nicht auf deren Bezeichnung, sondern auf deren Inhalt an. So kann eine auch ein Handels- oder Geschäftsbrief bzw. Buchungsbeleg sein und somit der Aufbewahrungspflicht unterliegen. Aufbewahrungspflichtige elektronische Dokumente entstehen auch dadurch, dass eingehende Papierdokumente eingescannt werden. Diese Digitalisate sind unabhängig vom Umgang mit dem papiergebundenen Original aufbewahrungspflichtig. Archivierungspflichtige Daten entstehen nicht nur in der eigentlichen Buchführung, sondern auch in Vorsystemen, die zum Verständnis der Aufzeich- 20 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.v.

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