Die steuerliche Optimierung der Forschungsprämie Ein praxisnahes Update
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- Renate Melsbach
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1 Die steuerliche Optimierung der Forschungsprämie Ein praxisnahes Update Natascha Stornig Michael Kern Wien, Wirtschaftskammer Wien
2 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Agenda Überblick & Neuerungen Grundlagen & gesetzliche Neuerungen FFG-Verfahren Update Frascati Manual EStR-Wartungserlass 2015 Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Pause BP Schwerpunkte Worauf sollten Sie vorbereitet sein? Praxisfälle
3 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Überblick und gesetzliche Neuerungen Steuerreform 2015: Forschungsprämie ihv12 % für Aufwendungen izmforschung und experimenteller Entwicklung Anhebung von 10 % auf 12 % für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen Zuzugsbegünstigung 103 EStG Begünstigung von ausländischen Einkommensteilen (bereits bisher) Ergänzend pauschaler Zuzugsfreibetrag ihv 30 % der mit Tarif besteuerten in- und ausländischen Einkünfte aus der wissenschaftlichen Tätigkeit (befristet auf 5 Jahre) Forschungsprämie Unabhängig von steuerpflichtigem Gewinn/Verlust Gutschrift auf dem Abgabenkonto (kein Steuerfreibetrag) Steuerfreier Ertrag Begünstigt sind eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung Verpflichtendes Gutachten der FFG für eigenbetriebliche F&E Beantragung pro Veranlagungsjahr frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des Körperschafts-/ Einkommensteuerbescheides
4 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Eigenbetriebliche vs Auftragsforschung Überblick Eigenbetriebliche Forschung Auftragsforschung Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Unbeschränkte Höhe Forschung im eigenen Unternehmen mit eigenen Ressourcen unter eigener Projektverantwortung Max EUR 1 Mio Bemessungsgrundlage Beauftragung eines anderen Unternehmens/einer anderen Einrichtung mit Forschungsprojekt (Auslagerung der F&E) Durchführung der Forschung in einem inländischen Betrieb/Betriebsstätte Auftraggeber: inländischer Betrieb/Betriebsstätte; Auftragnehmer: aus EU/EWR
5 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Eigenbetriebliche vs Auftragsforschung Überblick Eigenbetriebliche Forschung Auftragsforschung Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Auslagerung einzelner Komponenten des Forschungsprojekts Unterstützungsleistungen zur Erreichung des Projektziels Beispiele (Teilleistungen): einzelne Zeichenleistungen Messungen von Forschungsergebnissen/ Zwischenergebnissen Fertigung einer Komponente des Prototyps Auslagerung eines qualifizierten Forschungsprojektes is Frascati Auftrag über ein selbständiges Forschungsergebnis Beispiel: Beauftragung über die Entwicklung eines (neuen) Produkts mit bestimmten Eigenschaften inkl Vornahme von Test (samt Testprotokoll) - Zielvorgabe
6 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Update Forschungsprämie Was ist innovativ? EStR-Wartungserlass 2015 Rz 8208d Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung der zu fördernden F&E von anderen, nicht begünstigten wissenschaftlichen Tätigkeiten ist das Vorliegen einer wissenschaftlichen und/oder technischen Unsicherheit. Um zu forschen genügt es nicht Neues bisher nicht Dagewesenes hervorzubringen oder innovativ zu sein. Es muss vielmehr eine für jeden Fachkundigen offensichtlich erkennbare Wissenslücke geschlossen werden. BFG , RV/ /2014 Der Beschwerdeführer, ein technisch/betriebswirtschaftlichen Berater, beantragte für 2012 für mehrere Projekte eine Forschungsprämie, ua Forschungsprojekt Reifegradmodell Untersuchung durch Literaturrecherche, Expertengespräche und angewandte Innovationsprojekte, welche Elemente das Potential hinsichtlich Effektivität und Effizienz von Innovationsleistungen beschreiben Daraus systematische Entwicklung neuer Verfahren und Methoden Publikation durch Masterarbeiten bzw. firmeninterne Veröffentlichungen FFG-Stellungnahme keine Neuheit, angeführte Hypothesen sind unbestritten Hypothesen sind Allgemeinwissen nur Zusammenstellung von vorhandenem Wissen
7 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Update Forschungsprämie Was ist innovativ? BFG Projekt zielt darauf ab, gesichertes Wissen zu vernetzen und neu anzuwenden. Basierend auf dem aktuellen Wissenstand wird eine neue bzw optimierte Anwendung entwickelt Im Beschwerdefall wurden zwar innovative Lösungen gefunden, jedoch keine wissenschaftliche Unsicherheit isd Frascati Definition gelöst Voraussetzung der Auswertung der wissenschaftlichen Tätigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken ist, dass die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht deren wirtschaftliche Verwertung den Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt Keine F&E Abgrenzung zur experimentellen Entwicklung, die zum Ziel hat den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten? Systematischer Einsatz von Wissen mit dem Ziel, neue oder verbesserte Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren, Methoden oder Systeme hervorzubringen (Forschungsprämien-VO Anhang I Z 4) Revision beim VwGH ist anhängig (GZ Ra 2015/15/0060)
8 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Update Forschungsprämie Was ist innovativ? VwGH vom , GZ Ro 2014/15/0018 Jus-Professor erzielt Einkünfte aus Rechtsberatungen/Rechtsgutachten und beantragt für die Jahre 2005, 2006 und 2008 einen Frascati-Freibetrag für im Zuge der Erstellung der Rechtsgutachten gewonnene neuen Erkenntnisse, ua Gestaltungsmöglichkeiten Maastricht-neutraler PPP-Modelle Spielräume bei Umsetzung bestimmter EU-Richtlinien Argumente des Revisionswerbers Schöpferische Tätigkeit, da jeder Sachverhalt eine neue Auslegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfordert Erarbeitung neuer Ansätze, Ideen und Anwendungsmöglichkeiten der Rechtsauslegung unter Wahrung methodischer Grundlagen ist eine kreative Tätigkeit, die zu neuen Ergebnissen geführt hat Fehlende Veröffentlichung ist nicht von Relevanz, gem Frascati Manual können Forschungsergebnisse auch geheim gehalten werden Stellungnahme der FFG erfüllt nicht die Kriterien eines Sachverständigengutachtens
9 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Update Forschungsprämie Was ist innovativ? VwGH Auch Forschungen im Bereich Dienstleistungen sind begünstigt (Verweis auf OECD Frascati Manual) Weiterer Begriff der wissenschaftlichen und technologischen Aktivitäten ( Scientific and Technological Activities ), umfasst auch Beratungsleistungen ( client counselling and advisory services ) (Verweis auf OECD Frascati Manual TZ 19) Jedoch Unterscheidung von policy-related studies die etwa bestehende Programme analysieren und bewerten (OECD Frascati Manual TZ 67) Entscheidend ist das Vorhandensein eines nennenswerten Elementes der Neuheit sowie die Lösung einer wissenschaftlichen oder technologischen Unsicherheit (OECD Frascati Manual TZ 84) Studien zur Entscheidungsvorbereitung, die vorhandene Methoden verwenden, sind nicht F&E Routineprojekte in denen Sozialwissenschaftler vorhandene Methoden, Grundsätze und Modelle ihrer Wissenschaft auf ein bestimmten Problem anwenden, sind nicht F&E Modifikation und Entwicklung neuer Methoden ist F&E Im konkreten Fall aufgrund bestehender Methoden angewandte Forschung im Bereich der Sozialwissenschaften nicht begünstigt FFG-Gutachten gem VwGH nicht von Relevanz
10 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Update Forschungsprämie EStR-Wartungserlass 2015 EStR Rz8208e Zur Geltendmachung einer Forschungsprämie im Bereich der pharmazeutischen Forschung gilt für Wirtschaftsjahre, die vor dem enden (und für die daher kein Jahresgutachten der FFG vorliegt), folgendes: Klinische Studien der Phasen I bis III stellen angewandte Forschung dar Klinische Studien der Phase IV können als angewandte Forschung angesehen werden, wenn der Studie ein positives Votum der zuständigen Ethikkommission zu Grunde liegt. Wissenschaftlicher Wert der Studie vs reine Anwendungsbeobachtungen Für Geschäftsjahre ab ist auch bei Vorliegen eines positiven Votums der Ethikkommission für Studien der Phase IV im Einzelfall zu prüfen ob angewandte Forschung vorliegt (zb neue Indikationen, neue Patientengruppen, neue Verabreichungsformen) Phase I bis III gemäß OECD Frascati Manual weiterhin F&E Praktischer Umgang im BP-Verfahren für Geschäftsjahre vor ? Richtlinien/Erlässe sind rechtlich nicht verbindlich, haben keine Relevanz im etwaigen Rechtsmittelverfahren Aber Vertrauensschutz Antrag auf Forschungsprämie wurde im Vertrauen auf EStR gestellt
11 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Update Forschungsprämie EStR-Wartungserlass 2015 EStR Rz8208e: COMET Kompetenzzentren Erbringung von In-Kind-Leistungen durch Unternehmenspartner Unternehmenspartner In-Kind-Leistungen COMET Kompetenzzentrum Geförderte Forschungstätigkeiten von Forschungseinrichtungen und Unternehmen in eigenen Rechtsträgern (= COMET-Kompetenzzentren) Unternehmenspartner erfüllen ihre Verpflichtungen unter anderem durch Sach-/Dienstleistungen (= In-Kind-Leistungen) Können Forschungs- und Nichtforschungsleistungen sein Ungeachtet der Verrechnung zwischen COMET-Zentrum und Unternehmenspartner liegt keine Auftragsforschung vor Jedoch können In-Kind-Leistungen, die dem Grunde nach als F&E- Tätigkeiten qualifizieren und Teil der eigenbetrieblichen Tätigkeiten des Unternehmenspartners sind, basierend auf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Unternehmenspartner oder dem Kompetenzzentrum aufgeteilt werden Vereinbarungen können zu Beginn oder auch während laufender Kooperation getroffen werden
12 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Update Forschungsprämie Wartungserlass 2015 Beispiel Die A-GmbH ist Unternehmenspartner des B-Kompetenzzentrums. Bei diesem wird im "K-Bereich" mit Personal und Infrastruktur des Kompetenzzentrums das Forschungsprojekt X durchgeführt. Die A-GmbH erbringt dabei eigenbetriebliche Forschungsleistungen, die als "In-Kind"-Beitrag auf die Finanzierungsleistung des Unternehmenspartners angerechnet werden und dem Kompetenzzentrum zur Verfügung gestellt werden. a) Es wird vereinbart, dass die In-Kind-Leistungen des Unternehmenspartners beim Kompetenzzentrum bemessungsgrundlagenrelevant für die Prämie sein sollen. Die sachgerecht verrechneten Leistungen sind daher für die Prämienbemessung beim Kompetenzzentrum zu berücksichtigen. b) Es wird vereinbart, dass die In-Kind-Leistungen des Unternehmenspartners bei diesem bemessungsgrundlagenrelevant für die Prämie sein sollen. Die sachgerecht verrechneten Leistungen sind daher für die Prämienbemessung beim Unternehmenspartner zu berücksichtigen
13 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie 201 BAO: Änderung von Selbstbemessungsabgaben, wenn sich die Berechnung als nicht richtig erweist Festsetzung kann erfolgen bei Antrag binnen Jahresfrist ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrags ( 201 Abs 2 Z 2 BAO) Festsetzung hat zu erfolgen bei Antrag binnen Monatsfrist ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrags ( 201 Abs 3 Z 1 BAO) Antrag auf Festsetzung außerhalb Jahresfrist: Vorliegen von Wiederaufnahmegründen notwendig ( 201 Abs 2 Z3 BAO ivm 303 BAO)
14 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Fallkonstellationen Forschungsprämie wurde beantragt, 1 Projekt vergessen Entscheidungsfreiheit des Steuerpflichtigen (Kann-Bestimmung) Keine Unrichtigkeit isd 201 BAO (vgl UFS, , RV/0230-I/08) Keine Beantragung der Forschungsprämie Keine Unrichtigkeit isd 201 BAO (analoge Beurteilung) Forschungsprämie wurde beantragt, falsche Bmgl Unrichtigkeit isd 201 BAO wohl infolge Nichtoffenlegung abgabenrechtlich relevanter Umstände gegeben Wiederaufnahme im Zuge einer BP nachträgliche Beantragung der Forschungsprämie möglich? Erstmaliger Eintritt der Rechtskraft des Steuerbescheids? Nachträgliche Beantragung und Korrektur der Bmgl ue möglich
15 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Wirtschaftliche Verwertbarkeit im Rahmen der F&E Sachverhalt: Die A-GmbH (Ö) forscht im Bereich der Herstellung von Stanzmaschinen. Die im Rahmen der F&E anfallenden Metallteile (Ausschuss) können recycelt werden und erzielen als Ausschuss Erlöse (Schrottwert). Die F&E ist noch nicht abgeschlossen. UE keine wirtschaftliche Verwertbarkeit gegeben, da die F&E noch nicht abgeschlossen ist Keine gesetzliche Grundlage für Abzug der Erlöse (lt VO nur für öffentliche Zuschüsse) Erlöse vor wirtschaftlicher Verwertbarkeit und Beendigung der F&E kürzen daher nicht die Bemessungsgrundlage Nach Ansicht FinV sind die Erlöse abzuziehen? Abgrenzung F&E wirtschaftliche Verwertbarkeit Beendigung der F&E idr erst bei Produktionsreife/Lösung der technischen Unsicherheit Versuchsproduktion idr Startphase der Produktion bei voller wirtschaftlicher Verwertbarkeit des Endprodukts nicht mehr F&E (sh VO) Erlöse aus Minderware bzw Ausschuss kann daher die Bemessungsgrundlage nicht kürzen
16 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Auftragsforschung Anwendung des Konzernausschlusses T1 (Ö) beauftragt im Rahmen ihres F&E Projekts zur Entwicklung eines neuen Medikaments T2 (HU) mit der zur Herstellung des Medikaments notwendigen Isolierung von Stoffen (eigenständiges Entwicklungsprojekt). T 1 (AG in Ö) M (in Ö) Beauftragung T 2 (AN in HU) Auftragsforschung: Ausschluss für Auftragnehmer, die unter beherrschendem Einfluss des Auftraggebers stehen oder die mit dem Auftraggeber in einer Unternehmensgruppe sind ( 108c Abs 2 Z 2 3. TS EStG) Gilt Konzernausschluss für Schwesterngesellschaft? Gemäß Gesetzeswortlaut nur Über-/Unterordnung (zb Mutter an Tochter) erfasst, dh enger Anwendungsbereich Abweichende Formulierung in Konzerntatbestand gem 9 und 12 KStG (weiterer Anwendungsbereich) Ausschluss der Auftragsforschung für T2 greift ue nicht
17 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Praxisfälle: AfA für Altinvestitionen Unternehmen forscht in seinem im Eigentum befindlichen Forschungsgebäude, welches 1995 angeschafft wurde. Das Unternehmen macht die anteilige AfA im Forschungsprämienantrag für 2014 geltend, da das Gebäude für Forschungszwecke genutzt wird und im Jahr 1995 mangels gesetzlicher Grundlage keine Forschungsprämie für die Investition geltend gemacht wurde. Lösungsvorschlag: Forschungsprämie VO 1 Abs 2 Z 2: unmittelbare Aufwendungen und unmittelbare Investitionen Keine Einschränkung des Aufwandsbegriffes sondern Erweiterung um Investitionen ue ist die Geltendmachung der AfA als unmittelbare Aufwendungen nach dem Wortlaut des Gesetzes denkbar Einschränkung in EStR soll lediglich Doppelberücksichtigung vermeiden EStR 2000 Rz 8208g idf 2015: Da unmittelbare Investitionen in F&E direkt in die Bemessungsgrundlage eingehen, kommt bei abnutzbaren Anlagegütern, die unmittelbar der F&E dienen, die Berücksichtigung einer AfA nicht in Betracht (keine Doppelberücksichtigung der Investitionskosten) Andere Ansicht Finanzverwaltung kein Einbezug von Investitionen vor
18 Überblick und Neuerungen Nachträgliche Korrektur der Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Praxisfälle: Pharma Relevanz der Sponsoreigenschaftfür die Forschereigenschaft Sponsor: Verantwortung für Planung, Einleitung, Betreuung und Finanzierung einer klinischen Studie ( 32 AMG) Praxisfall: Das österreichische Pharmaunternehmen M ist im Rahmen einer globalen grenzüberschreitenden Studie in Österreich tätig. Ein Teil der Studie wird in Österreich durchgeführt. Es besteht eine medizinische Abteilung im Inland unter entsprechender örtlicher fachlicher Leitung, welche die klinische Studie A durchführt. Als Sponsor der Studie ist das verbundene Unternehmen M1 in USA eingetragen. Die Präklinik ist in den USA erfolgt. Die Zulassung erfolgt auch in den USA. Lösungsvorschlag: Unabhängig von formeller Sponsoreigenschaft und Zulassung ist zu prüfen ob die Tätigkeit in Österreich separiert betrachtet eine qualifizierte F&E darstellt. Das bestehen einer medizinischen Abteilung mit entsprechend qualifiziertem Personal unter örtlicher fachlicher Leitung kann dafür sprechen! Eintragung als Sponsor kann nur Indizwirkung haben
19 Für Ihre Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung! Mag. Natascha Stornig, Steuerberaterin A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 T , F E natascha.stornig@leitnerleitner.com Mag. Michael Kern, Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 T , F E michael.kern@leitnerleitner.com
20 Überblick und Neuerungen Verfahren nachträgliche Korrektur Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten beograd bratislava brno budapest linz ljubljana praha salzburg sarajevo wien zagreb zürich bucuresti * praha * sofia * warszawa * * kooperation
21 Überblick und Neuerungen Verfahren nachträgliche Korrektur Forschungsprämie Praxisfälle Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten LeitnerLeitner Consulting d.o.o. SRB BEOGRAD, Knez Mihailova Street 1-3 t f e office.belgrade@leitnerleitner.com BMB Leitner k.s. SK BRATISLAVA, Zámocká 32 t f e bratislava.office@bmbleitner.sk LeitnerLeitner CZ, s.r.o. CZ PRAHA, Římská 12 CZ BRNO, Vídeňská 995/63 t t e marian.novak@bmbleitner.sk Leitner + Leitner Tax Kft H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12 Viziváros Office Center B/IV t f e office@leitnerleitner.hu LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 t f e linz.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner d.o.o. SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159 t f e office@leitnerleitner.si LeitnerLeitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 5020 SALZBURG, Hellbrunner Straße 7 t f e salzburg.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Revizija d.o.o. BIH SARAJEVO, Ul. Hiseta 15 t e office@leitnerleitner.ba LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 t f e wien.office@leitnerleitner.com LeitnerLeitner Consulting d.o.o. HR ZAGREB, Heinzelova ulica 70 t f e office@leitnerleitner.hr LeitnerLeitner Zürich AG CH 8001 ZüRICH, Bahnhofstrasse 69a t f e zuerich.office@leitnerleitner.com kooperationen Stalfort Legal. Tax. Audit. RO BUCUREŞTI, Str. Lt. Av. Vasile Fuica Nr. 15 t f e bukarest@stalfort.ro Fučík& partneři, s.r.o. CZ PRAHA 1, Klimentská 1207/10 t f e ff@fucik.cz Tascheva& Partner BG 1303 SOFIA, Ulitsa Marko Balabanov 4 t f e office@taschevapartner.com MDDP PL WARSZAWA, 49 Mokotowska Street t f e biuro@mddp.pl
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25 Forschungsprämie Die Gutachten der FFG MMag. Claudia Hofmann-Turek Wien,
26 Agenda Forschung und experimentelle Entwicklung Verfahren Beschreibung mehrjähriger F&E Aktivitäten Beschreibung der F&E Aktivitäten Hilfetexte Was tun bei (teilweise) negativem Gutachten weitere Informationen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 1
27 Forschung und experimentelle Entwicklung Beurteilungsgrundlage: Gesetz und Forschungsprämienverordnung Prämienbegünstigt sind gemäß 108c EStG: "eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Forschungsprämienverordnung Die Grundlagenforschung und angewandte Forschung umfassen Untersuchungen mit dem Ziel den Stand des Wissens zu vermehren. Experimentelle Entwicklung umfasst den systematischen Einsatz von Wissen mit dem Ziel neue oder wesentlich verbesserte Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren, Methoden oder Systeme hervorzubringen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 2
28 Forschung und experimentelle Entwicklung Ergänzend wird das Frascati Manual der OECD herangezogen ( Frascati Manual 2015: Experimental development is systematic work, drawing on knowledge gained from research and practical experience and producing additional knowledge, which is directed to producing new products or processes or to improving existing products or processes. (Frascati, ) The activity must be novel, creative, uncertain, systematic, tranferable and/or reproducible. (Frascati 2015, 2.7) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 3
29 Forschungsprämie eigenbetriebliche F&E FFG Anforderung des Jahresgutachtens Jahresgutachten Finanz Online Finanz Online 1 3 Unternehmen 3 Unternehmen 2 Postweg Antrag Forschungsprämie (Formular E108C) Finanzamt Gutschrift oder Bescheid 4 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 4
30 Forschungsprämie FFG Gutachten Seit Jänner 2013 muss ein FFG Jahresgutachten angefordert werden für Wirtschaftsjahre (ab 2012) für Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E FFG beurteilt die beschriebenen F&E Aktivitäten (elektronisch übermittelte Informationen in standardisierter Form) FFG beurteilt nicht die Richtigkeit der Informationen die Richtigkeit der Bemessungsgrundlage Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 5
31 FinanzOnline Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 6
32 Anforderung Jahresgutachten F&E-Aktivitäten 4. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 7
33 Anforderung Jahresgutachten Mehrjährige F&E-Aktivitäten NEU! z.b Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 8
34 Anforderung Jahresgutachten Mehrjährige F&E-Aktivitäten NEU! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 9
35 Gutachten Alle für Ihr Unternehmen erstellten Gutachten sind für Personen mit entsprechender Zugangsberechtigung in FinanzOnline jederzeit einsehbar. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 10
36 Beschreibung mehrjährige F&E Aktivitäten - Referenzieren auf Vorjahr - Angabe Gesamtprojektlaufzeit Methode/Vorgehensweise Abgrenzung der F&E Aktivitäten auf jeweiliges Wirtschaftsjahr Abgrenzung nicht ausreichend - verlängert Begutachtungsdauer! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 11
37 Beschreibung mehrjähriger F&E Aktivitäten Methode bzw. Vorgangsweise Erläutern Sie im Feld Methode bzw. Vorgangsweise Ihre konkreten F&E-Aktivitäten im aktuellen Wirtschaftsjahr in Abgrenzung zum vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Die Anforderung kann erst abgeschickt werden, wenn Textänderungen durchgeführt wurden. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 12
38 Beschreibung der F&E Aktivitäten 1 bis 20 Schwerpunkte/Projekte Zeichen pro Schwerpunkt/Projekt mind Zeichen Beschreibung auch bei geförderten Projekten eigenbetriebliche Tätigkeiten Beschreibung in deutscher Sprache Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 13
39 Beschreibung der F&E Aktivitäten Tipps Fokus in Ihrer Beschreibung auf: konkrete F&E Aktivitäten im Wirtschaftsjahr eigenbetriebliche Tätigkeiten: F&E Aktivitäten im Unternehmen (Achtung: Abgrenzung bei Kooperationsprojekte, Achtung: Abgrenzung zu Auftragsforschung) mehrjährige Projekte: Abgrenzung der F&E Aktivitäten auf jeweiliges Wirtschaftsjahr Hilfetexte beachten! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 14
40 Beschreibung der F&E Aktivitäten Ziel und Inhalt Beschreiben Sie hier die angestrebten naturwissenschaftlich-technischen bzw. sozial- oder geisteswissenschaftlichen Ziele und Inhalte. Welche Ziele, welchen technischen bzw. wissenschaftlichen Zweck verfolgen Sie mit Ihrer F&E Tätigkeit? In welchem Kontext finden diese F&E Tätigkeiten statt? Welches konkrete, detaillierte Ziel soll durch Ihre F&E Tätigkeit erreicht werden? Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 15
41 Beschreibung der F&E Aktivitäten Methode bzw. Vorgangsweise Beschreiben Sie die Lösungswege bzw. die verwendeten Methoden zur Erreichung der beschriebenen Ziele. Wie wurden die Ziele erreicht? Wie sind Sie konkret vorgegangen? Welchen Lösungsansatz haben Sie verwendet? Welche wissenschaftlichen Methoden wurden systematisch genutzt? Beschreiben Sie hier nicht Eigenschaften sondern die konkrete Vorgangsweise! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 16
42 Beschreibung der F&E Aktivitäten Neuheit Charakterisieren Sie die Neuheit Ihres Schwerpunktes/Projektes gegenüber dem Stand des Wissens bzw. der Technik. Wie unterscheidet sich das Projekt bzw. der Schwerpunkt vom bekannten Stand des Wissens bzw. der Technik? In welchen Teilbereichen wird neues Wissen erschlossen? Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 17
43 nicht projekt- oder schwerpunktbezogene F&E Aktivitäten Beschreibung der übrigen nicht schwerpunkt- oder projektbezogen beschriebenen Aktivitäten in Forschung und experimenteller Entwicklung im Ausmaß von höchstens 10 % der Bemessungsgrundlage Achtung: konkrete F&E Aktivitäten beschreiben! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 18
44 nicht projekt- oder schwerpunktbezogene F&E Investitionen Investitionen (in Gebäude und Grundstücke und/oder sonstige Anlagen und Ausstattung), die nicht direkt einem Schwerpunkt/Projekt zuordenbar sind. Achtung: Darstellung der Bedeutung und nachhaltigen Nutzung für Forschung und experimentelle Entwicklung! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 19
45 Was tun bei negativem Gutachten? Welche Folgen hat eine nicht vollständig positive oder negative Beurteilung durch die FFG? Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung des Finanzamtes. Einwände können gegenüber dem Finanzamt im Verfahren vorgebracht werden. Die Entscheidung verbleibt zur Gänze ausschließlich beim zuständigen Finanzamt. Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Anforderung? Zielsetzung: Bearbeitungsdauer von 2 Monaten nicht überschreiten Eine Bearbeitung im Zeitraum von 4 Monaten wird garantiert Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 20
46 Was tun bei negativem Gutachten? Welche Kriterien wurden nicht erfüllt bzw. nicht beschrieben? Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 21
47 Tipps für Nachreichung nach negativen Projekten/Schwerpunkten/Gutachten Gezielte Nachreichungen Fokus auf Beschreibung der konkreten F&E Auch bei zusätzlichen Unterlagen: Beachten der Hilfetexte!! konkretes Vorgehen welche Herausforderungen, Hervorheben der wiss.-techn. Unsicherheit, die gelöst wurde Welche Personen (mit welcher Expertise) waren beteiligt? Unterschied zum Stand des Wissens/der Technik Auch bei zusätzlichen Unterlagen: Beachten der Mehrjährigkeit!! Wann wurde was gemacht (F&E schon abgeschlossen?) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 22
48 Weitere Informationen Fragen&Antworten auf: an: Forschungsprämie Hotline: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 23
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51 Forschungsprämie Aktuelles aus der Betriebsprüfung Mag. Doris Hack; WKO 2016
52 AGENDA Aktuelle Prüfungsschwerpunkte der (Groß- )betriebsprüfung Forschungsschwerpunkte lt. FFG was wird geprüft? Forschereigenschaft bei ausländischer Betriebsstätte und Grenzüberschreitende Teams Outsourcing von F&E-Leistungen Zeitliche Abgrenzung der Forschungstätigkeit Prototypen Grenzen der Förderungswürdigkeit Nachweis von Gemeinkosten
53 1. Forschungsqualität
54 FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE Problemstellung Beschränkung FFG-GA Antrag auf 20 Projekte/Schwerpunkte Forschungsschwerpunkt: Thematische Zusammenfassung von Forschungsprojekten Stichprobenprüfung Einzelprojekte Sachadäquate Zuordnung von Einzelprojekten zum Forschungsschwerpunkt Anforderungen Betriebsprüfung Projektbeschreibungen zeitnah zur Betriebsprüfung abgabenrechtliche Begünstigung, daher erhöhte Mitwirkungspflicht hinsichtlich Dokumentationsanforderungen (UFS v ; GZ. RV/0527-L/04; VwGH v ; 98/16/0232; VwGH v ; 90/14/0281) Rechtssicherheit? Pauschalermittlung? Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage ( 108c Abs 8 EStG als Ausweg)?
55 BEGRIFF INLÄNDISCHE FORSCHUNG
56 BEGRIFF INLÄNDISCHE BETRIEBSSTÄTTE
57 Grenzüberschreitendes Projektteam I
58 Grenzüberschreitendes Projektteam II
59 OUTSOURCING VON F&E LEISTUNGEN Quelle: Kern/Stornig, WKO 2015
60 Abgrenzung Eigenforschung/ Auftragsforschung und Zukauf von F&E Abgrenzung zwischen Eigenforschung und Auftragsforschung Eigenforschung findet mit eigenem Personal im eigenen Betrieb statt Auftragsforschung findet unter Vorgabe des Forschungszieles, auf Risiko des Auftraggebers statt, der dafür Verwertungsrechte erhält jeder Auftragsforscher hat auch eine eigenbetriebliche Forschung! Tätigkeit des Auftragnehmers ist isoliert gesehen als Frascati-Forschung zu qualifizieren! Dh. Mitteilung an Auftragnehmer erforderlich! 10 Zukauf von Forschung nur im Rahmen der Auftragsforschung förderbar (Zukauf nur in F&E Bmgl., wenn bei Auftragnehmer selbst abstrakt nicht das Merkmal Frascati- Forschung erfüllt ist) (siehe auch Rz 1329b EStR 2011 af) keine Doppelbesgünstigung bei Auftraggeber und nehmer! Beurteilung, ob Zukauf Frascati-Forschung ist, unabhängig von der Zielsetzung und dem angestrebten Entwicklungsendstand der angestrebten Erfindung/Entwicklung des Auftraggebers (siehe Fallstudie) Kostenelemente, dh. Auslagerung einzelner unselbständiger Arbeitsschritte im Rahmen eines F&E-Projektes sind im unbeschränkten Ausmaß förderbar 10
61 Zukauf von F&E Projektteilleistung 11
62 2. Bemessungsgrundlage
63 Beginn und Ende der Forschung Nicht F&E: Ideensammlung, Gewährleistungsfälle, Markterhebungen, Kundenakquisitionen (auch F&E Aufträge), tw. Machbarkeitsstudien Nicht F&E: Industrielles Engineering für Serienfertigung, Schulung der Produktions- MA, Support Vertrieb, Einweisung Kunden in Produkt
64 PROTOTYPEN Definition Forschungsprämien-VO 2102: Ein Prototyp ist ein Modell, das alle technischen Eigenschaften und Ausführungen eines neuen Produkts aufweist. Die Konstruktion, Errichtung und Erprobung eines Prototyps fällt zur Gänze unter Forschung und experimenteller Entwicklung, jedoch nur so lange bis der beabsichtigte Entwicklungsendstand (Produktionsreife) erreicht ist. Frascati-Manual: -Zur Gänze F&E -Ende: Prototyp erlangt Produktionsreife -Testphase abgeschlossen Ende der F&E Problematik: - Was ist der Prototyp bei Großanlage? - Anzahl der geförderten Prototypen?
65 PROTOTYP Abgrenzung Großprojekte, Pilotanlagen, Prototypen expliziter Hinweis auf Begriffsbestimmung im Frascati Manual 2002 somit Anwendung der Rz 118 und 119 betreffend Großprojekte und kostenintensive Pilotanlagen bzw. Prototypen (Atomkraftwerke, Verteidigungsund Luftfahrtprojekte) Umkehrschluss für Kleinanlagen? UFS-Entscheidung RV/0094-G/09 vom auftragsgebundene Errichtung einer Produktionsanlage (Gas- und Ölindustrie) im Vergleich zu bisherigen Anlagen wesentlich größer dazu neuer Wärmetauscher erforderlich (als Teil der Gesamtanlage) Steuerpflichtige hat gesamte Herstellungskosten zugrunde gelegt laut UFS sind nur die Entwicklungskosten der neuen Komponenten/Verfahren begünstigt. Für die Entwicklung eines verbesserten Verfahrens zur Herstellung der Inlays war Herstellung der Anlage als Prototyp selbst nicht notwendig Anzahl geförderter Prototypen Technische Anforderungen determinieren Anzahl (Rz 114 und 115 Frascati-Manual) Keine Förderung für Erhebungen von Akzeptanz bei verschiedenen Kunden oder für Ausstellungen, Messen etc.
66 BEGÜNSTIGTE AUFWENDUNGEN Soweit die Aufwendungen F&E zuzuordnen sind: Löhne und Gehälter inkl. tatsächlicher Lohnnebenkosten u. Vergütungen für in F&E Beschäftigten, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig sind Unmittelbare Aufwendungen und unmittelbare Investitionen (einschließlich Grundstücksanschaffungen), soweit sie nachhaltig der F&E dienen Finanzierungsaufwendungen, soweit der F&E zuordenbar Gemeinkosten soweit sie F&E zuzuordnen sind Abzug von steuerfreien Zuwendungen Abzug von Aufwendungen, für die der Auftraggeber Begünstigungen in Anspruch nimmt (Mitteilung des Auftraggebers!)
67 Gemeinkosten Soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzurechnen sind Kostenrechnerische Zuordnung auf Grund verursachungsgerechter Schlüsselung (z.b. Personalkosten F&E/Gesamtkosten Personal) Allgemeine Gemeinkosten und Verwaltungsgemeinkosten, keine Vertriebsgemeinkosten Direkte Zurechnung und indirekte Gemeinkostenzurechnung auch über Hilfskostenstellen oder innerbetriebliche Umlagen Normalbeschäftigung (keine Über-/u. Unterbeschäftigung) Siehe Rz 8208g EStR idf
68 GEMEINKOSTEN BEI FORSCHUNG VWGH , 2011/15/0156 Zwar ist es Sache des Beschwerdeführers, nachzuweisen, welche Aufwendungen in Zusammenhang mit der Forschung und experimentellen Entwicklung isd 4 Abs 4 Z 4 EStG angefallen sind. Es kann aber nicht zweifelhaft sein, dass den Projekten, die als solche der Forschung und experimentellen Entwicklung einzustufen sind, auch Gemeinkosten isd 1 Abs 2 Z 4 der Verordnung BGBl II 2002/506 zuzuordnen sind. Solcherart ist ein Anteil an den Gemeinkosten, die im Verzeichnis nach 1 Abs 4 der Verordnung ausgewiesen sind, im Schätzungswege den anerkannten Projekten zuzuordnen, wofür möglicherweise das Verhältnis der diesen Projekten zugeordneten Personalkosten zu den gesamten Personalkosten Ansatzpunkte bieten kann.
69 SCHÄTZUNG GEMEINKOSTENERMITTLUNG Kt.Nr. Bezeichnung Betrag F&E Gemeinkostem F&E relevant 5xxxxxxxx Gehälter , x 7xxxxxxx Werbung ,00 nein Vertrieb 7xxxxxxx Telefon , x 7xxxxxxx IT , x ,- sind direkt für F&E Projekt als unmb Aufwand schon in Bmgl. berücksichtigt! Schlüsselung Gehälter+Löhne gesamt ohne GK-Gehälter ,00 F&E Gehälter ,00 Aufteilung GK 19% Ermittlung Korrekturbetrag Gehälter ,00 - Vertrieb ,00 -Produktion ,00 -F&E ,00 GK-Gehälter ,00 19
70 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Mag. Doris Hack, FB GBP Tel. 0664/
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