Hinter mir die Sintflut
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- Erika Schäfer
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1 Hinter mir die Sintflut Regelungen für die Unternehmensnachfolge und die private Vermögensübergabe Dr. Yvonne Schuchter-Mang, StB Finanzplaner Forum
2 Ausgangssituation Unternehmens-/Nachfolgeplanung Jeder Fall ist anders Individuelle Lösungen Keine Patentlösungen Unterschiedliche Vermögensverhältnisse Unterschiedliche Rahmenbedingungen Familiär Vermögen Externe Faktoren Zeitschiene Unterschiedliche Zielvorstellungen 2
3 Handlungsvarianten Unternehmens-/Nachfolgeplanung Unentgeltliche Übergabe Schenkung unter Lebenden Übertragungen von Todes wegen Entgeltliche Übergabe Asset Deal vs Share Deal Betriebsaufgabe / Liquidation Kombination zwischen unentgeltlich und entgeltlich Gemischte Schenkung Fruchtgenussrecht Rentenform 3
4 Handlungsvarianten Unternehmens-/Nachfolgeplanung Direkte Übergabe Innerhalb der Familie Übertragung auf die Nachfolgegeneration Partnerschaftsstruktur Veräußerung Betrieb (Asset Deal) Anteile an Kapitalgesellschaft (Share Deal) Zuwendung an eine österreichische oder liechtensteinische Stiftung (indirekte Übergabe) Sicherung des Zusammenhaltes von Vermögen Beteiligungsträgerstiftung / mittelbare Unternehmensträgerstiftung Absicherung von Familienmitgliedern Vorbereitung für den Unternehmensverkauf Sicherung der Mobilität von Familienmitgliedern 4
5 Fallgruppe 1: Unentgeltliche und direkte Übergabe Keine Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen ab Meldepflicht für Schenkung unter Lebenden EUR ,00 in einem Jahr (nahe Angehörige) EUR ,00 in fünf Jahren (sonstige Personen) NICHT: für Übertragungen von Todes wegen 5 Ausländische Erbschafts- und Schenkungssteuern Nebenwohnsitz von Erblasser oder Geschenkgeber im Ausland Nebenwohnsitz von Erben oder Geschenknehmer im Ausland Ausländisches Vermögen (beschränkte Steuerpflicht) zb deutsche Erbschaftssteuer (bis 50%) Freibeträge für Ehegatten und Kinder Verschonungsregelung für Betriebsvermögen Exkurs: EU-Erbrechtsverordnung Anwendung für Erbfälle ab 17. August 2015 Gilt nur für das Erbrecht nicht jedoch für das Erbschaftssteuerrecht
6 Fallgruppe 1: Unentgeltliche und direkte Übergabe Steuerfalle Wegzugsbesteuerung Unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten über die Grenze 25% besonderer Steuersatz für aufgelaufene Vermögensgewinne bis zum Wegzug Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere des Neubestandes, Übertragung von Betrieben und Teilbetrieben Verlust des Besteuerungsrechts an den Vermögensgewinnen durch die Republik Österreich Nichtfestsetzungskonzept (innerhalb EU/EWR) DE / USA AT Zwischenschaltung einer Privatstiftung 6 Sohn Vater GmbH Zwischenschaltung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft
7 Fallgruppe 2: Unentgeltliche und direkte Übertragung von in Österreich belegenen Immobilien Grunderwerbsteuer (2% bzw 3,5%) Bemessungsgrundlage: Neue Rechtslage ab 1. Juni 2014 (Entwurf Budgetbegleitgesetz 2014) Übertragungen an Familienmitglieder: Einheitswerte bleiben Übertragung zwischen fremden Dritten: NEU Verkehrswert Beispiel: Übertragung von Liegenschaften an eine Stiftung Grundbuchseintragungsgebühr (1,1%) 7
8 Fallgruppe 3: Unentgeltliche Depotübertragungen Depotübertragungen zwischen Steuerinländern Fiktive Veräußerung, dh Realisation von Bewertungsgewinnen/-verlusten aus Kapitalvermögen Konsequenz: KESt (25%) auf Vermögenszuwachs ABER: Ausnahmen von der Veräußerungsfiktion Nur Wertpapiere des Neubestandes Anschaffung von Aktien und Fondsanteilen nach dem 31. Dezember 2010 Anschaffung von sonstigen Wirtschaftsgütern und Derivaten nach dem 31. März
9 Fallgruppe 3: Unentgeltliche Depotübertragungen Ausnahmen von der Veräußerungsfiktion Dokumentation der Erbschaft/Schenkung gegenüber der depotführenden Bank Einantwortungsbeschluss, Notariatsakt über Schenkung, Schenkungsmeldung, andere geeignete Nachweise (Hinweis: Privatvertrag nicht ausreichend) Alternative: Beauftragung der österreichischen Bank und tatsächliche Mitteilung an das Betriebsstättenfinanzamt der österreichischen Bank Bei Übertragungen im Ausland: einzig mögliche Alternative Ausnahme: ggf Steuerabkommen Österreich-Schweiz, Österreich-Liechtenstein Nicht verlängerbare oder sanierbare 1 Monats-Frist ab Übertragung/Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses 9
10 Fallgruppe 4: unentgeltliche und indirekte Zuwendung an eine österreichische oder liechtensteinische Stiftung 2,5% oder 25% Stiftungseingangssteuer Ausnahme: Stiftung von Immobilien Inländische Immobilien: Grunderwerbsteuer, Grundbuchseintragungsgebühr Ausnahme: Zuwendungen von Todes wegen von Forderungswertpapieren und Derivaten, wenn die daraus bezogenen Einkünfte dem besonderen Steuersatz von 25% unterliegen (dies gilt nicht für Aktien!) Spezialfall Liechtensteinische Stiftung: 5 bis 10% (Stiftungs)Eingangssteuer Gemäß Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein Abhängig von Anonymität und Steuerstatus in Liechtenstein 25% Zuwendungssteuer bei Vermögensauskehr an die Begünstigten 10
11 Fallgruppe 4: Zuwendung an eine österreichische oder liechtensteinische Stiftung Besteuerungskonzept Stifter Stiftung Begünstigte Österreich vs Liechtenstein Stiftungsrechtliche Rahmenbedingungen Steuerrechtliche Rahmenbedingungen Einflussnahmemöglichkeiten der Stifterfamilie Golden Share-Lösung KG-Lösung 11 Nach Wegfall der Erbschaftssteuer Tendenz rückläufig UU zur Vermeidung von Wegzugssteuer UU zur Vermeidung deutscher Erbschaftssteuer Vorbereitung Unternehmensverkauf
12 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
13 Dr. Yvonne Schuchter/Steuerberaterin, Salzburg/Zürich ist seit Mai 2005 bei LeitnerLeitner als Steuerberaterin und Managerin im Bereich Stiftungen, Beratung von vermögenden Privatpersonen und internationales Steuerrecht tätig. Bis Februar 2011 war sie zudem Universitätsassistentin bei Frau Prof. Kirchmayr am Institut für Finanzrecht an der Universität in Salzburg. Seit 2005 ist sie österreichische Korrespondentin für das International Bureau of Fiscal Documentation. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich Stiftungssteuerrecht, Besteuerung von vermögenden Privatpersonen, Besteuerung von Kapitaleinkünften und Finanzinstrumenten sowie in der Legalisierung von Auslandsvermögen. Zu diesen Bereichen publiziert sie laufend in Fachzeitschriften und Fachbüchern. Vor ihrem Einstieg bei LeitnerLeitner war sie im Banking & Finance Team einer Big Four Gesellschaft in Wien tätig. T/CH T/AT E yvonne.schuchter@leitnerleitner.com
14
15 LeitnerLeitner Consulting d.o.o. SRB BEOGRAD, Uzun Mirkova 3 T , F E office.belgrade@leitnerleitner.com BMB Leitner k.s. SK BRATISLAVA, Zámocká 32 T , F E bratislava.office@bmbleitner.sk STALFORT Legal. Tax. Audit. RO BUCUREŞTI, Str. Lt. Av. Vasile Fuica Nr. 15 T , F E bukarest@stalfort.ro Leitner + Leitner Tax Kft H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12, Viziváros Office Center B IV T , F E office@leitnerleitner.hu LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 T , F E linz.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner d.o.o. SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159 T , F E office@leitnerleitner.si VORLÍČKOVÀ PARTNERS s.r.o. CZ PRAHA 1, Jungmannova 31 T , F E office@vorlickova.com LeitnerLeitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 5020 SALZBURG, Hellbrunner Straße 7 T , F E salzburg.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Revizija d.o.o. BIH SARAJEVO, Kranjčevićeva 4a/I T , F E office@leitnerleitner.ba Tascheva & Partner BG 1303 SOFIA, Ulitsa Marko Balabanov 4 T , F E office@taschevapartner.com MDDP PL WARSZAWA, 49 Mokotowska Street T , F E biuro@mddp.pl LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 T , F E wien.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Consulting d.o.o. HR ZAGREB, Radnička cesta 47/II T , F E office@leitnerleitner.hr LeitnerLeitner Zürich AG CH 8001 ZÜRICH, Bahnhofstrasse 69a T , F E zuerich.office@leitnerleitner.com 15
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