13. Wahlperiode Einsatz und Förderung von Open Source Software in Baden-Württemberg
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- Marie Waldfogel
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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Jürgen Walter u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums Einsatz und Förderung von Open Source Software in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. inwieweit bereits Open Source Software (OSS) wie Linux, Open Office oder Mozilla in der Verwaltung des Landes und der Kommunen Baden- Württembergs eingesetzt wird; 2. welche Maßnahmen zur Förderung freier Software in Baden-Württemberg bestehen bzw. angedacht sind; 3. welche Position die Landesregierung gegenüber der vorherrschenden Stellung Microsofts auf dem Software- und Betriebssystemmarkt bezieht; 4. wie groß sie das Einsparungspotenzial beim Umstieg auf OSS in der Verwaltung Baden-Württembergs auf kommunaler und Landesebene einschätzt; 5. wie die Landesregierung die sofortige bei OSS übliche Offenlegung von Software-Sicherheitslücken, der so genannten full disclosure, bewertet; 6. ob der Landesregierung die Gründe bekannt sind, weshalb Gemeinden wie Schwäbisch Hall auf OSS umgestiegen sind und welche Erfahrung diese dabei gemacht haben, und wie die Landesregierung diesen Umstieg bewertet Walter, Bauer, Dederer, Lösch, Dr. Witzel GRÜNE Eingegangen: / Ausgegeben:
2 Begründung Die fast monopolartige Stellung von Microsoft verhindert den in einer Marktwirtschaft üblichen Wettbewerb. Verschiedene Kommunen sind deswegen in den letzten Jahren auf die so genannte Open Source Software umgestiegen. Nach Ansicht der Antragsteller ist es notwendig, dass die Landesregierung die Voraussetzungen schafft, dass zukünftig in Baden-Württemberg auch im Bereich der Software der freie Wettbewerb eine Chance bekommt. In Zeiten knapper Kassen muss zudem jede Möglichkeit der Kosteneinsparung geprüft werden. Der Nutzen für die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg wäre neben den kostenfreien Lizenzen, wie der GNU General Public License, auch der effektive Schutz der internen Infrastruktur und seiner sensiblen Daten. Stellungnahme Mit Schreiben vom 21. März 2003 Nr. S BK 39 nimmt das Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. inwieweit bereits Open Source Software (OSS) wie Linux, Open Office oder Mozilla in der Verwaltung des Landes und der Kommunen Baden- Württembergs eingesetzt wird; Zu 1.: Behörden und Stellen der Landesverwaltung setzen Open Source Software (OSS), insbesondere im Web-, Mail- und im Netzbereich schon seit Jahren ein. Dies ergab eine bereits im Sommer 2000 vom Innenministerium durchgeführte Erhebung im Rahmen einer Studie mit der Fa. SuSE Linux Solutions AG (OSS in der Landesverwaltung Baden-Württemberg). Die Studie wurde im Internet veröffentlicht ( Danach verwenden insbesondere Ministerien für ihre Internetauftritte, aber auch zahlreiche andere Landesbehörden, OSS nämlich Linux (Betriebssystem), Apache (Web-Serversoftware), PHP (Hypertext Preprocessor, Scriptsprache) und als Datenbanksoftware das sog. MySQL. Dieselbe Technik setzen verschiedene Landesbehörden auch für die behördeninterne Informationsbereitstellung mit Intranet-Webservern ein. OSS bildet darüber hinaus in einigen Landesbehörden die Basis für den Betrieb der elektronischen Post (Mailserver), für Rechner in Netzwerken (Router, Firewall, Internet-DNS), für die Dateiablage und für das Drucken (File- und Print-Server). Aktuelle Zahlen, in welchem Umfang OSS Verwendung findet, liegen der Landesregierung mangels neuerer Umfrageergebnisse nicht vor. Es ist nicht bekannt, in welchem Umfang die im Antrag genannten Programme OpenOffice und Mozilla eingesetzt werden. Allerdings wurden schon bisher deren Vorgänger, OSS-Versionen von StarOffice und Netscape, verwendet. Die Datenzentrale Baden-Württemberg setzt ebenfalls OSS ein, wenn Funktionalität und Leistungsfähigkeit den Anforderungen entsprechen, z. B. Linux, Apache als Web-Server. Zurzeit werden Verfahren testweise umgestellt, um die Leistungsfähigkeit von OSS im produktiven Umfeld zu erproben. Die Entwicklung von Produkten im kommunalen DV-Verbund erfolgt vermehrt auf der Basis neuer Technologien unter Verwendung der Programmiersprache 2
3 Java und ermöglicht damit den Einsatz von OSS. In der Softwareerstellung werden OSS-Entwicklungs- und Testwerkzeuge verwendet. In den Landkreisverwaltungen wird OSS, z. B. Linux, im Serverbereich, hauptsächlich für Web-Dienste eingesetzt. In vielen Landratsämtern werden nach Mitteilung des Landkreistags derzeit Tests mit Linux und Mozilla durchgeführt. An beruflichen Schulen der Landkreise existieren Linux Server-Umgebungen. 2. welche Maßnahmen zur Förderung freier Software in Baden-Württemberg bestehen bzw. angedacht sind; Zu 2.: Maßnahmen zur Förderung von freier Software in Baden-Württemberg bestehen nicht und sind beim Wirtschaftsministerium auch nicht geplant. Das Land hat den Einsatz von freier Software durch die bereits erwähnte Studie OSS in der Landesverwaltung Baden-Württemberg prüfen lassen und seinerzeit gleichzeitig ein OSS-Bürokommunikationssystem zu Testzwecke eingerichtet. Das Innenministerium stellt ferner den Vertreter der Länder in der EU für das Projekt IDA (Interchange of Data between Administrations), in dem, zusammen mit den anderen europäischen Staaten, u. a. auch die Nutzung von OSS in den Behörden der EU untersucht wird. Nicht zuletzt fördert die Landesregierung den Einsatz von freier Software bei Behörden und Stellen durch das Landessystemkonzept (LSK). Das LSK soll vor allem die Interoperabilität und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes der Informationstechnik in den Landesbehörden sicherstellen. Es wird laufend an die organisatorischen Anforderungen und die technische Entwicklung in der Informationstechnik angepasst und hat deshalb schon frühzeitig entsprechende Anpassungen und Öffnungen zu Gunsten von OSS erfahren. Das Innenministerium hat im Jahr 2001 ein OSS-Projekt finanziell unterstützt und personell begleitet. Ziel des Projekts war, den Einsatz von OSS am Arbeitsplatz zu erproben ( OSS auf dem Desktop ). Auch diese Ergebnisse wurden veröffentlicht ( um die dabei gewonnenen Erfahrungen für andere Behörden und private Stellen nutzbar zu machen. Ferner untersucht derzeit eine Expertengruppe mit Ressortvertretern, welche Einsatzfelder für OSS im Bereich der Landesverwaltung auch durch die laufende Weiterentwicklung von OSS in Betracht kommen. Dabei sind Gespräche mit dem Ziel aufgenommen bzw. vereinbart worden, OSS-Systeme zunächst testweise in interessierten Landesbehörden zu installieren. OSS ist auch Schwerpunktthema der Klausurtagung der Informationstechnik-Referenten der Ministerien im Mai dieses Jahres. Der Landkreistag Baden-Württemberg beabsichtigt, OSS im Rahmen seines 4. IuK-Forums im April dieses Jahres zu behandeln. Die Landratsämter wurden frühzeitig und umfassend über den Abschluss des Rahmenvertrags des Bundesinnenministeriums mit der Fa. IBM Deutschland GmbH informiert. 3. welche Position die Landesregierung gegenüber der vorherrschenden Stellung Microsofts auf dem Software- und Betriebssystemmarkt bezieht; Zu 3.: Betriebssysteme und Büroprogramme (Office) der Fa. Microsoft haben auf Grund ihrer Benutzerfreundlichkeit und hohen Funktionsvielfalt in Wirtschaft, Verwaltung und auch im privaten Bereich weltweit eine hohe Verbreitung gefunden. Die Landesverwaltung hatte früher im LSK nur Schnittstellen 3
4 vorgegeben und keine Produkte. Dies führte jedoch wegen der Komplexität der Schnittstellen und ihrer damit zusammen hängenden schlechten Qualität zu massiven Problemen und hohen Kosten, z. B. beim Austausch von Texten innerhalb der Landesverwaltung, mit anderen Ländern, Kommunen, Bund, EU, aber auch mit der privaten Wirtschaft und mit Bürgern. Erst durch die Festlegung der Microsoftprodukte als einheitliche Ausstattung in einem so genannten Kernbereich der Landesverwaltung, insbesondere in den Ministerien, konnten diese Probleme beseitigt werden. Sie sind heute praktisch nicht mehr existent. Zusätzlich konnten aufgrund der Abnahme hoher Stückzahlen auf der Basis eines Rahmenvertrags des Bundes erhebliche Kosten eingespart werden. 4. wie groß sie das Einsparungspotenzial beim Umstieg auf OSS in der Verwaltung Baden-Württembergs auf kommunaler und Landesebene einschätzt; Zu 4.: Eine Einschätzung des Einsparungspotenzials bei Umstieg auf OSS ist wegen der raschen Entwicklung nicht auch nicht überschlägig möglich. Abgesehen davon, dass in einzelnen Fällen OSS aus qualitativen oder aus anderen Gründen schon von vornherein ausscheidet, weil z. B. vorhandene kommerzielle Software nur auf Windows, nicht aber auf Linux, ablauffähig ist, ist der Einsatz von OSS nicht per se wirtschaftlicher, nur weil keine Lizenzkosten anfallen. Vielmehr kommt es auf alle Nutzen-/Kostenrelevanten Umstände des Einzelfalles an. Die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung und auch das LSK verlangen eine Wirtschaftlichkeitsrechnung auf Basis einer Vollkostenrechnung. Danach sind insbesondere auch Ausbildungs- und Schulungskosten für Systembetreuungspersonal und Benutzer zu berücksichtigen. Das gilt auch für etwaige Kosten für Neuprogrammierungen, die bei einem Wechsel zu OSS anfallen würden. Keinen Grund, kurzfristig zu OSS zu wechseln, um Kosten zu sparen, sehen verständlicherweise auch Behörden, die sich auf der Grundlage des Rahmenvertrags des Bundes für einen mehrjährigen Vertrag mit Microsoft im letzten Jahr entschieden haben. Für sie kommt ein Wechsel aus Kostengründen frühestens zum Vertragsende in Betracht. Zu berücksichtigen sind im Falle eines Umstiegs daneben noch weitere Entscheidungskriterien, nämlich Systemstabilität, Funktionalität, Orientierung an offenen Standards, Interoperabilität, Skalierbarkeit, Sicherheit, Wartbarkeit, Benutzerakzeptanz und Zukunftssicherheit. Die Landkreise sehen im Falle eines Umstiegs als weitere Kostenfaktoren die erheblichen Migrationskosten, z. B. durch Anpassung von Fachanwendungen, Schnittstellen, Schulungen usw.. Einsparungsmöglichkeiten werden eher mittel- und langfristig erwartet. 5. wie die Landesregierung die sofortige bei OSS übliche Offenlegung von Software-Sicherheitslücken, der so genannten full disclosure, bewertet; Zu 5.: Die Offenlegung des Quellcodes bei OSS ist ein Vorteil, der Softwarefehler zwar nicht verhindert, die Erkennung von Fehlern aber erleichtert und die Beseitigung von erkannten Fehlern beschleunigt. Welcher Wert der Offenlegung zukommt, ist unter Fachleuten umstritten. Auch Microsoft will dem Prinzip der offenen Software Rechnung tragen und Großkunden des öffentlichen Bereichs durch die Initiative Government Security Program den Quell-Code offen legen und damit das Vertrauen in die Windows-Software weltweit stärken. 4
5 Nach übereinstimmender Auffassung sind Fehler und Sicherheitslücken in allen Programmen vorhanden. Dies wird auch durch Herstellermitteilungen und Veröffentlichungen anderer Stellen laufend belegt. 6. ob der Landesregierung die Gründe bekannt sind, weshalb Gemeinden wie Schwäbisch Hall auf OSS umgestiegen sind und welche Erfahrung diese dabei gemacht haben, und wie die Landesregierung diesen Umstieg bewertet. Zu 6.: Die Landesregierung verfolgt die OSS-Entwicklung auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung schon seit mehreren Jahren. Eigene, durchaus positive Erfahrungen liegen im Serverbereich der Landesverwaltung schon vor, das besondere Interesse gilt neuen Entwicklungen und Einsatzfeldern. Von besonderem Interesse ist das Vorhaben der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall deshalb, weil sie bundesweit als Vorreiter versucht, auf der Basis eines Rahmenvertrags des Bundes mit einem Hersteller, eine komplette Windows-Behördeninfrastruktur durch OSS abzulösen. Nach Presseberichten der Stadt Schwäbisch Hall soll das Einsparpotenzial im sechsstelligen Bereich liegen und maßgeblich zur Entlastung des Haushalts der Kommune beitragen. Als Gründe für die Umstellung werden Kosteneinsparung, größere Sicherheit und Stabilität des Systems, längere Nutzungszyklen und größere Unabhängigkeit von Softwareanbietern genannt. An den Arbeitsplätzen soll OSS, Linux und insbesondere auch OpenOffice, zum Einsatz kommen. Das Projekt wurde Ende 2002 gestartet und soll im Jahr 2004 abgeschlossen werden. Erfahrungen liegen noch nicht vor und bleiben abzuwarten. Weitere Kommunen, die derart weit reichende Umstellungen durchführen oder beabsichtigen, sind der Landesregierung nicht bekannt. Der Entschluss der Stadt Schwäbisch Hall hat weit über die Landesgrenzen hinaus Beachtung gefunden. Die Landesregierung wird dieses Projekt deshalb sorgfältig beobachten. Dr. Schäuble Innenminister 5
2. welche (finanzielle, personelle und materielle) Folgen eine dritte Abmahnung für die Verkehrsunternehmen hat;
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