Braunschweiger Kooperationsvereinbarung
|
|
- Björn Feld
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Braunschweiger Kooperationsvereinbarung Stand Schutz bei Kindeswohlgefährdung durch eine Suchtproblematik der Eltern Sarah Christie Winkens Prüflingsnummer: zur Erlangung des Abschlusses alskauffrau Seite 1 von 12
2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Zielgruppen Kooperationspartner Ziele und Vereinbarungen der Kooperation Basiskriterien Ablaufschema für die Kooperationspartner im Umgang mit Familien mit Suchtmittel konsumierenden Eltern in Braunschweig Kooperationsverfahren Wesentliche Merkmale des Kooperationsverfahrens Inhalte des Kooperationsverfahrens Datenschutz/Schweigepflicht Quellen...11 Anhänge Adressen der Kooperationspartner Orientierungsfragebogen Seite 2 von 12
3 1 Vorwort Laut dem Bundesministerium für Gesundheit wachsen in Deutschland ca Kinder in Familien auf, in denen die Eltern illegale Drogen konsumieren oder substituiert werden. Insgesamt 2,65 Millionen Kinder wachsen in alkoholbelasteten Familien auf. Das sind 3,2 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands. 1 Wenn wir den prozentualen Anteil auf Braunschweig beziehen, bedeutet das, dass ca Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Braunschweig in alkoholbelasteten Familien und ca. 144 Kinder und Jugendliche in Familien aufwachsen, in denen illegale Drogen konsumiert werden. Bei der derzeitigen Anzahl von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren 2, die derzeit in Braunschweig leben, ist davon auszugehen, dass ca. jedes 5. Kind in einer suchtbelasteten Familie aufwächst. Diese Kinder sind in ihren Entwicklungsbedingungen häufig benachteiligt und eingeschränkt; ihre Lebenssituation ist oftmals geprägt durch physische und psychische Dauerbelastungen. Hierzu einige Beispiele: Folgeschäden durch Suchtmittelkonsum in der Schwangerschaft Ein Lebensalltag, der sich am Rhythmus des Suchtmittelkonsums orientiert Geheimhaltung und Tabuisierung des Suchtmittelkonsums außerhalb oder/und innerhalb der Familie Verfrühte Übernahme von Verantwortung für Familienangehörige und Entwickeln von Schuldgefühlen Leben in Angst vor Trennung von den Eltern oder einem Elternteil durch Therapien, Haft oder Ehescheidung Ein sechsfach höheres Risiko, selbst suchtmittelabhängig zu werden Geringe Fokussierung auf die kindlichen Bedürfnisse Das Ausmaß der Probleme ist abhängig von der individuellen Situation der Eltern und Familie, z.b. der Dauer des Konsums und den Wirkungen der Substanzen, innerfamiliären Kompensationsmöglichkeiten, finanziellen und beruflichen Ressourcen, sozialer Integration oder Isolation. 3 Die Braunschweiger Kooperationsvereinbarung hat zum Ziel, den suchtmittelabhängigen Eltern zeitnahe und aktive Unterstützung und Hilfestellung zu bieten, um die gesunde Entwicklung der Kinder zu fördern, die Lebensbedingungen zu verbessern und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des 8a des SGB VIII das Kindeswohl zu schützen. Der Gesetzgeber verpflichtet seit Oktober 2005 alle Beteiligten, bereits bei der Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls tätig zu werden. 1 Bundesministerium für Gesundheit, 29.Januar 2007 Pressemitteilung Drogen 2 Materialien zur Situation von Personen mit Migrationshintergrund in Braunschweig, Hrsg. Stadt Braunschweig 0500 Sozialreferat 3 Vgl. Kooperationsvereinbarung zwischen den an der Betreuung von suchtmittelkonsumierenden Eltern und deren Kindern beteiligten Institutionen zur Koordinierung der Hilfen für diese Zielgruppen innerhalb der Stadt Wolfsburg(Mai 2006) Seite 3 von 12
4 Um dies erreichen zu können, ist eine intensive Vernetzung zwischen Mitarbeitern und Institutionen der Suchttherapie, Medizin, Jugend- und Familienhilfe notwendig, um möglichst frühzeitig gemeinsam mit den Eltern transparent und kooperativ zusammen zu arbeiten. In Braunschweig gibt es im Rahmen mehrerer Fachgremien eine gute Vernetzung zwischen unterschiedlichen sozialen, kommunalen und medizinischen Einrichtungen und Fachkräften. Insbesondere im Arbeitskreis Runder Tisch: Frühe Kindheit -Frühe Hilfen sind viele der genannten Einrichtungen vernetzt und haben sich seit vielen Jahren mit unterschiedlichen Themen der Verbesserung und Vernetzung der Hilfen für Familien, Eltern und Kinder auseinandergesetzt. Vieles wurde bereits auch umgesetzt. Aus diesem Arbeitskreis heraus wurde nach einer Vorstellung der Wolfsburger Kooperationsvereinbarung die Entwicklung eines solchen Kooperationsmodells in Braunschweig angeregt. Unter der Federführung der Drogenberatung und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie, der Stadt Braunschweig ist diese Vereinbarung seit Mitte 2007 in einer Arbeitsgruppe entwickelt worden, die einen Handlungsrahmen vorgeben soll, der eine zeitnahe, fachspezifische und effektive Zusammenarbeit ermöglicht. Bei der Entwicklung und Formulierung der Braunschweiger Vereinbarung dienten bereits vorhandene Kooperationsvereinbarungen als Grundlage. Insbesondere wurde sich stark am Wolfsburger Modell orientiert. Für die dabei erlebte konstruktive Zusammenarbeit hiermit ein besonderer Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wolfsburger Drogenberatung. An der Erstellung der Vereinbarung haben folgende Personen mitgewirkt: Frau Berthold-Lippe Frauenhaus Braunschweig Frau Bunke Jugend- und Drogenberatung Braunschweig Frau Kaul Fachbereich Kinder, Jugend- und Familie Herr Prof. Dr. Koch Klinikum Braunschweig (Kinderklinik) Frau Dr. Fürst - Burger Fachärztin für Kinderheilkunde Herr Dr. Kranz Facharzt für Kinderheilkunde Herr Dr. Piest Arzt für Allgemeinmedizin (Substitution) Frau Reiß Fachbereich Gesundheit & Soziales/Sozialpsychiatrischer Dienst Frau Rueß Fachbereich Kinder, Jugend- und Familie (Hebammenprojekt) Frau Wiedemann Fachambulanz der Lukas-Werk-Suchthilfe Seite 4 von 12
5 2 Zielgruppen Die Kooperationsvereinbarung bezieht sich auf folgende Zielgruppen: suchtmittelkonsumierende und substituierte schwangere Frauen werdende Väter Eltern sowie deren Kinder Folgende Suchtmittel werden explizit benannt: Alkohol Amphetamine/ Ecstasy Benzodiazepine und andere beruhigende Medikamente Cannabis Halluzinogene Kokain Opiate Auch stoffungebundenes Suchtverhalten soll berücksichtigt werden (Glücksspiel-, PC-, Internetsucht) Um die Zielgruppe nicht zu sehr auszuweiten, wurden nikotinkonsumierende Eltern nicht direkt einbezogen. Gleichwohl kann aber die Kooperationsvereinbarung eine gute Handlungsorientierung bei Vorliegen oder dem starken Verdacht einer Kindeswohlgefährdung durch Nikotinkonsum bieten. Suchtmittel konsumierende minderjährige Jugendliche werden in dieser Kooperationsvereinbarung nur insoweit erfasst, als sie in einer Suchtmittel konsumierenden Familie aufwachsen. In der Erarbeitung dieses Konzepts herrschte Einigkeit darüber, dass es einen Bedarf gibt, die Kooperation auch in diesem Bereich zu verbessern. Hierzu bedarf es jedoch einer eigenen Konzeption. Seite 5 von 12
6 3 Kooperationspartner Substitutionsärzte Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Stadt Braunschweig Allgemeine Erziehungshilfe Juge nd- und Droge nberatung Luk as -Werk BEJ e.v. FA für Kinder- und Jugendmedizin FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe FA f. Kind er- u. Jugendps ychiatrie un d -psychotherap ie Stadt Braunschweig Netzwerk Familienhebammen Stadt Braunschweig Sozialpsychiatrischer Dienst Fraue nhaus 4 Ziele und Vereinbarungen der Kooperation 4 Alle an dem Konzept beteiligten Institutionen verfolgen als gemeinsame Ziele: Sicherung des Kindeswohls und Förderung einer gesunden Entwicklung des Kindes aktive Einbeziehung der Eltern in den Hilfeprozess sowie deren Beteiligung und Mitbestimmung; Informationen über die an sie gestellten Anforderungen Förderung der elterlichen Kompetenz und damit verbundene Verbesserung der Lebensverhältnisse der betroffenen Kinder Einsatz von frühen ressourcenorientierten Hilfen Förderung eines dauerhaften gemeinsamen Lebens von Mutter/Vater/Eltern und Kindern Unterstützung für suchtmittelabhängige Schwangere und Eltern zum Ausstieg aus der Abhängigkeit, zur Reduktion des Drogenkonsums, des Beigebrauchs und schließlich des Suchtmittels selbst mit dem Ziel der Überwindung der Suchterkrankung Aufklärung über die Risiken für das Kind beim Konsum von Suchtmitteln während der Schwangerschaft 4 Vgl. Kooperationsvereinbarung zwischen den an der Betreuung von suchtmittelkonsumierenden Eltern und deren Kindern beteiligten Institutionen zur Koordinierung der Hilfen für diese Zielgruppen innerhalb der Stadt Wolfsburg(Mai 2006) Seite 6 von 12
7 Kooperation der Vertragspartner: Austausch im konkreten Einzelfall nach Erteilung einer Schweigepflichtsentbindung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Möglichkeit von anonymen Fallberatungen Anwendung des Ablaufschemas bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 5 Basiskriterien Zur Orientierung für eine ausreichende Versorgung und Betreuung der Kinder dienen folgende Basiskriterien als Grundlage. Diese wurden vom Büro Kinder drogenabhängiger Eltern (KDO) in Amsterdam entwickelt in Anlehnung an Leitlinien der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft Kindeswohl-Kindeswohlgefährdung Hannover und wurden von der Wolfsburger Kooperationsgemeinschaft und uns modifiziert. 5 Wie auch die Wolfsburger Arbeitsgruppe möchten wir darauf hinweisen, dass diese Kriterien nicht als absolut zu sehen sind. Ferner beinhalten sie den erforderlichen Ermessensspielraum für die Mitarbeiter/innen, um eine individuelle Entscheidung treffen zu können. Die Kriterien und Erwartungen der professionellen Helfer müssen mit den Eltern deutlich besprochen werden, damit diese sich daran orientieren können. Es ist wichtig, die Kriterien so früh wie möglich in den ersten Kontakten zu thematisieren. 6 Basiskriterien allgemein: Vorhandensein eines Wohnraums mit Beheizung sowie Wasser- und Stromversorgung, einschließlich eines Wach- und Schlafplatzes Vorhandensein von hygienischen Wohnverhältnissen (z.b. keine extremen Verschmutzungen wie Schimmel, Kot, Erbrochenes, Müll) Absicherung des Lebensunterhaltes Absicherung der ärztlichen Versorgung Vorhandensein einer festen kontinuierlichen Bezugsperson für das Kind Strukturierter Alltag zur regelmäßigen Versorgung des Kindes: Verlässlicher und geregelter Tag-Nacht-Rhythmus für das Kind regelmäßige, ausreichende und altersgemäße Ernährung und Körperhygiene Vorhandensein von witterungsgerechter Bekleidung Gewährleistung der Aufsichtspflicht Gewährleistung einer ausreichenden pädagogischen Förderung, Erziehung und emotionalen Zuwendung Nutzung tagesstrukturierender Angebote: Kindergarten, Tagesstätten, Hort, Absicherung des Schulalltags sichere Verwahrung und verantwortlicher Umgang mit Medikamenten (z.b. auch Substitutionsmittel) 5 Leitfaden der interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft Kindeswohl-Kindeswohlgefährdung Vgl. Kooperationsvereinbarung zwischen den an der Betreuung von suchtmittelkonsumierenden Eltern und deren Kindern beteiligten Institutionen zur Koordinierung der Hilfen für diese Zielgruppen innerhalb der Stadt Wolfsburg (Mai 2006) Seite 7 von 12
8 Basiskriterien während der Schwangerschaft: gewaltfreies Umfeld Einhalten von Mutterschutz/Schwangerenvorsorge Ausreichende Ernährung Vorhandensein von witterungsgerechter Bekleidung Verantwortlicher Umgang mit Suchtmitteln (z.b. Distanzierung vom Beikonsum) Das Kindeswohl ist dann gefährdet 7, wenn die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit und Entwicklung des Kindes durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, Vernachlässigung des Kindes, unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten Dritter beeinträchtigt oder dauerhaft geschädigt ist (siehe auch 1666 BGB 8 ). Als Instrument zur Einschätzung des Einzelfalles, wird die Anwendung des angehängten Orientierungsfragebogens empfohlen. 7 Kindler/Lillig/Blümel/Meysen/Werner(Hg.) Handbuch Kindeswohlgefährdung nach 1660 BGB und Allgemeiner Sozialdienst (ASD) München: Verlag Deutsches Jugendinstitut Bürgerliches Gesetzbuch BGB 2006 DTV Beck Seite 8 von 12
9 6 Ablaufschema für die Kooperationspartner im Umgang mit suchtmittelkonsumierenden Eltern in Braunschweig Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auch während der Schwangerschaft, z.b. Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch akut latent Verdacht liegt vor: Austausch mit anwesendem Fachpersonal in entsprechender Einrichtung z.b. Beratungsstelle, Arztpraxis, etc. Einbeziehung entsprechender Kooperationspartner und/oder ggf. Beteiligung des Jugendamtes je nach Ergebnis der Einschätzungsbögen Sofortige Gefahrenabwehr zum Schutz des Kindes, umgehende Information an das Jugendamt (Tel /-8415) od. an das Kinder- u. Jugendschutzhaus (Tel ); Anwendung des Einschätzungsbogen Kindeswohlsicherung durch das Jugendamt Kooperation mit den Eltern und den im Einzelfall beteiligten Institutionen Vereinbarungen zur Kindeswohlsicherung zwischen den beteiligten Eltern und Kooperationspartnern (siehe Liste der Kooperationspartner) Seite 9 von 12
10 Braunschweiger Kooperationsvereinbarung Kindeswohlgefährdung 7 Kooperationsverfahren 7.1 Wesentliche Merkmale des Kooperationsverfahrens der Kooperationsprozess wird von der Fachkraft eingeleitet, die den Bedarf oder die Notwendigkeit erkennt die Kooperationspartner sind nach Bedarf des Einzelfalles zu beteiligen mit den betroffenen Eltern und den beteiligten Fachkräften wird regelmäßig kooperiert 7.2 Inhalte des Kooperationsverfahrens Austausch und Beratung über die bestehende Situation (Ressourcen, Basiskriterien, Einschätzungsbögen u.a.) Klärung der verschiedenen Notwendigkeiten und Perspektiven Austausch über verschiedene Unterstützungs- oder Lösungsmöglichkeiten (Zielsetzungen) einschließlich Überprüfungsmaßnahmen Verbindliches Treffen schriftlicher Vereinbarungen mit den Eltern und Festlegen der Aufgaben, des Zeitrahmens und der Verantwortlichkeiten einzelner Kooperationspartner Grundsätzliche Einbeziehung des Fachbereichs Kinder-Jugend- und Familie 8 Datenschutz/Schweigepflicht 9 Genutzt und weitergegeben dürfen die Daten der Betroffenen nur zu dem Zweck, zu dem sie erhoben wurden, d.h. konkret zur Erbringung der o.a. Leistungen/Hilfen/anderen Aufgaben. Eine Weitergabe an Kooperationspartner ist nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich. Im Rahmen der Kooperation muss eine Einwilligung der Betroffenen über die Entbindung von der Schweigepflicht vorliegen. Abweichung von den Datenschutzbestimmungen besteht bei substantiellen Gefährdungshinweisen (Misshandlung, grobe Vernachlässigung). In diesem Fall ist unabweislich notwendig, die zuständige Behörde (Jugendamt) umgehend von der Gefährdungssituation in Kenntnis zu setzen. 9 Vgl. Kooperationsvereinbarung zwischen den an der Betreuung von suchtmittelkonsumierenden Eltern und deren Kindern beteiligten Institutionen zur Koordinierung der Hilfen für diese Zielgruppen innerhalb der Stadt Wolfsburg (Mai 2006) Seite 10 von 12
11 Braunschweiger Kooperationsvereinbarung Kindeswohlgefährdung 9 Quellen Kooperationsvereinbarung zwischen den an der Betreuung von suchtmittelkonsumierenden Eltern und deren Kindern beteiligten Institutionen zur Koordinierung der Hilfen für diese Zielgruppen innerhalb der Stadt Wolfsburg,Mai 2006 Bundesministerium für Gesundheit, 29.Januar 2007 Pressemitteilung Drogen Materialien zur Situation von Personen mit Migrationshintergrund in Braunschweig Hrsg. Stadt Braunschweig 0500 Sozialreferat, August 2007 Leitfaden der interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft Kindeswohl- Kindeswohlgefährdung Hannover 2000 Kindler/Lillig/Blümel/Meysen/Werner(Hg.) Handbuch Kindeswohlgefährdung nach 1660 BGB und Allgemeiner Sozialdienst (ASD) München: Verlag Deutsches Jugendinstitut 2006 Bürgerliches Gesetzbuch BGB DTV Beck 2006 Seite 11 von 12
12 Braunschweiger Kooperationsvereinbarung Kindeswohlgefährdung Jugend und Drogenberatung (Drobs), Einrichtung der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit BS Frau Bunke Stadt Braunschweig Stadt Braunschweig, Dezernat V Substitutionsarzt (Leiter des Qualitätzirkel Sucht) Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Frauenhaus, AWO Kreisverband Braunschweig e.v. Lukas-Werk Suchthilfe ggmbh, Fachambulanz BEJ Erziehungs- und Jugendberatungsstellen Herr Markurth, Stadtrat Herr Dr. Bernhard Piest Frau Dr. Fürst-Burger Frau Meurer, Frau Saarstedt-Hülsmann Herr Göres Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gemeinschaftspraxis Schrage u. Büttner Frau Dr. Schrage u. Fr. Dr.Büttner Facharzt/-ärztin für Kinderund Jugendpsychiatrie und psychotherapie Klinikum Braunschweig Geschäftsführer Herr Dr. Amirpour Herr Helmut Schüttig Diese Vereinbarung ist das Ergebnis einer gemeinsamen Abstimmung der beteiligten Institutionen und soll diesen als einheitliche Handlungsleitlinie für die Zusammenarbeit zum Wohle der genannten Zielgruppen dienen. Seite 12 von 12
Kooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen den an der Betreuung von suchtmittelkonsumierenden Eltern und deren Kindern beteiligten Institutionen zur Koordinierung der Hilfen für diese Zielgruppen innerhalb der
MehrKooperationsvereinbarung Wolfsburg. Arbeitskreis Suchtfamilien in Not
Arbeitskreis Suchtfamilien in Not Suchtmittelabhängige Familien: Zahlen und Fakten In Deutschland leben nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales über 2,6 Millionen Kinder unter 18
MehrFachtagung Du liegst mir am Herzen- Wieviel Sucht verträgt eine Familie , Horn Bad- Meinberg
Schwanger und drogenabhängig KIDS & KO in Bielefeld Bielefelder Arbeitskreis Kinder, Drogen, Schwangerschaft & Kooperation Fachtagung Du liegst mir am Herzen- Wieviel Sucht verträgt eine Familie 19.11.2013,
MehrKooperationsvereinbarung Wolfsburg. Arbeitskreis Suchtfamilien in Not
Kooperationsvereinbarung Wolfsburg Arbeitskreis Suchtfamilien in Not Suchtmittelabhängige Familien: Zahlen und Fakten In Deutschland leben nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales
MehrFamilien und Sucht Netzwerk pregnant
Familien und Sucht Netzwerk pregnant 1 Alkohol bleibt das größte Problem Quelle: Wikimedia commons, File: Alcohol bottles photographed while drunk.jpg 2 Entwicklungen im Bereich illegale Drogen Abhängige
MehrDie Sicht der Jugendhilfe
- Jugendamt Die Sicht der Jugendhilfe Input für das Symposium Fördern durch Fordern anlässlich des ersten Kongresses für gemeindeorientierte Suchttherapie 17. bis 18. März 2011 1 Das Leben von Kindern
MehrJugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz
Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
MehrDie Arbeit in einem suchtbelasteten Familiensystem
Die Arbeit in einem suchtbelasteten Familiensystem - aus Sicht der Titel der Präsentation Folie: Allgemeine 1 Soziale Dienste Ämterangabe über Folienmaster Inhalt 1. Die in Zahlen 2. Familien und Sucht
MehrRahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
- Jugendamt Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 1 Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung
MehrREGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH
REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis
MehrBeobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung
Beobachten- Einschätzen- Handeln Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Ablauf 1. Ablaufschema: Was geschieht, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
MehrSchweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig
Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche
MehrAnonyme Drogenberatung Delmenhorst
Anonyme Drogenberatung Delmenhorst Die Sucht hat viele Gesichter Sucht ist eine erfolgreich behandelbare Krankheit und keine Willens- oder Charakterschwäche. Jeder Schritt, der aus einer Abhängigkeitserkrankung
MehrLVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011
LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit
MehrErgebnisse der Schuleingangsuntersuchung. Anhang II Evaluation Wolfsburg. Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung in Niedersachsen
Anhang II Evaluation Wolfsburg IIa) Anschreiben zur Ankündigung der schriftlichen Befragung in Wolfsburg IIb) Einverständniserklärung und Fragebogen für die schriftliche Befragung in Wolfsburg IIc) Auswertungsergebnisse
MehrFachkonferenz Lüneburg. Stadt Braunschweig
Fachkonferenz Lüneburg 27. September 2010 Stadt Braunschweig Projektkoordinatorinnen: Regina Weidenhaupt Christine Wehner Kinderschutz macht Schule Was erwartet Sie: Chronik und Vorgehen des Modellstandortes
MehrKinderschutz im Dialog
Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in
MehrFrühe Hilfe in Bottrop
Frühe Hilfe in Bottrop Fachtag 11.März 2015 Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Kinder- und Jugendmedizinischer Dienst Bottrop 1 Frühe Hilfe Beratung und Unterstützung für Familien in belasteten
MehrKinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe
Basistexte Erziehungshilfen Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe Ein Lehr- und Praxisbuch zum Umgang mit Fragen der Kindeswohlgefährdung Bearbeitet von Reinhold Schone, Wolfgang Tenhaken
MehrFachkonferenz Koordinierungszentren Kinderschutz 28. November 2011 Standort Braunschweig
Fachkonferenz Koordinierungszentren Kinderschutz 28. November 2011 Standort Braunschweig Der Braunschweiger Kinderschutz ein Netzwerk aus Medizin, Schule und Jugendhilfe Braunschweiger Modell Projektauftrag
MehrLeitfaden zur Kindeswohlsicherung
Leitfaden zur Kindeswohlsicherung für pädagogische Fachkräfte in evangelischen Kindertageseinrichtungen und Mitarbeitende des Frühförderzentrums der BEK Mit dem Leitfaden zur Kindeswohlsicherung wird die
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrFachstelle Kinderschutz im im November Februar
Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und
MehrDr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover
Dr. med. Thomas Buck Obmann der Kinder- und Jugendärzte Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover Ziele und Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Kliniken und der Jugendhilfe tschuldigung,
MehrZusammenarbeit des ASD mit der Trägern der Suchthilfe im Kinderschutz
Zusammenarbeit des ASD mit der Trägern der Suchthilfe im Kinderschutz Forum 1 Hamburger Kinderschutztage 16. und 17. November 2009 Christine Tügel, Jugendhilfe e. V. Paul Maris-Popescu, Bezirksamt Hamburg-Mitte
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Schule der Stadt Oldenburg Adresse: Bergstr. 25; 26105 Oldenburg Tel./Fax/Mail: 0441 235 3097 / 0441 235 21 54 familie-schule@stadt-oldenburg.de
MehrStellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
MehrWenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation
Für eine sichere Entwicklung sorgen Frühe Kindheit und Kindeswohl Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation Jahrestagung
MehrFrühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung
Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung Jaqueline Demir Fachtagung am 16.09.2016 Workshop Nr.7 Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften 1 Frühe Hilfen Zielgruppe Schwangere und Familien
MehrKindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1
Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
MehrKinderschutzfachkräfte in Kindertagesstätten SUNSHINEHOUSE GGMBH 1
Kinderschutzfachkräfte in Kindertagesstätten KINDER- UND JUGENDSCHUTZDIENST: JOHANNA STOSIEK NETZWERK FRÜHE HILFEN: ANDREA VOLKMAR SUNSHINEHOUSE GGMBH 1 Kinderschutzbeauftragte 1. Entstehung der Idee 2.
MehrEtablierung und Umsetzung von Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls - der Dresdner Weg
Etablierung und Umsetzung von Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls - der Dresdner Weg Titel Besuch der Präsentation der Drogenbeauftragten Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster Themen - Darstellung
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen den an der Betreuung von suchtmittelkonsumierenden / substituierten Schwangeren, Müttern, Vätern und deren Kindern beteiligten Institutionen zur Koordinierung der Hilfen
MehrOrientierungshilfe, gefährdende Indikatoren des Kindeswohls und Risikofaktoren, Beispiele
Orientierungshilfe, gefährdende Indikatoren des Kindeswohls und Risikofaktoren, Beispiele Gefährdende Handlungen oder Unterlassungen der Personensorgeberechtigten (nicht vollständig) Vernachlässigung Unterlassung
MehrCheckliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach 8a SGV VIII
Checkliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach 8a SGV VIII Ziel: Abschätzung des Gefährdungsrisikos und Definition geeigneter Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung 1.
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrLandkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und
MehrInformationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
MehrHANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Christine Gerber, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Fachgruppe Nationales Zentrum Frühe Hilfen Berlin,
MehrKooperationsvereinbarung
Fachkonferenz: Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe am 09.11.2009 in Münster www.bfe.guetersloh.de Kooperationsvereinbarung im Rahmen des Sozialen Frühwarnsystems für Kinder
MehrKINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION
KINDERSCHUTZ PRÄVENTION und INTERVENTION Kinderschutz ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitätender Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen
MehrInhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11
http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-3083-9 5 Inhalt Einführung 11 Teil I Grundlagen Kapitel 1: Kinderschutz was ist das? 18 1.1 Kinderschutz als vielfältiger
MehrKoordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover 10 Jahre Landesförderung für Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes Koordinierungszentren Kinderschutz Kommunale Netzwerke Früher Hilfen 1 4 Standorte:
MehrArbeitsfelder der Beratungsstelle- Fachstelle Substitution FreD. AWO Sucht- und Drogenberatung Im Kreis Coesfeld
Arbeitsfelder der Beratungsstelle- Fachstelle Substitution FreD AWO Sucht- und Drogenberatung Im Kreis Coesfeld Fakten zur Beratungsstelle zuständig für den ländlich strukturierten Kreis Coesfeld (ca.
MehrDie Arbeit in einem suchtbelasteten Familiensystem
Die Arbeit in einem suchtbelasteten Familiensystem - aus Sicht der Titel der Präsentation Folie: Allgemeine 1 Soziale Dienste Ämterangabe über Folienmaster Inhalt 1. Familien und Sucht in 2. Sucht als
MehrHerzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB
Herzlich Willkommen zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte am 10.06.2016 beim SFBB Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (i.e.f.)
MehrVereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII
Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII Vereinbarung zwischen dem Träger, im weiteren Träger genannt, und dem Jugendamt der Stadt Dortmund gemäß 8a Abs. 2 und 72a Satz 2 SGB VIII In diese Vereinbarung sind
MehrErkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch
Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als
MehrHamburger Kinderschutztage
Kooperationsvereinbarung Suchthilfe /ASD Hamburger Kinderschutztage 18.11.2009 1 Auftrag: Drs. Drogenfreie Kindheit und Jugend 2005 2 Familien, in denen ein erhöhtes Suchtrisiko besteht, sollen frühzeitig
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrTitelformat zu bearbeiten
Sozialmedizinische Ambulanz Klicken Sie, um das Kinderschutz in der Medizin Titelformat zu bearbeiten D. Clauß Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin Sozialmedizinische Ambulanz
MehrEltern-Kind-Haus BW-Vegesack. Betreutes Wohnen für suchtkranke Eltern mit Kind
Eltern-Kind-Haus BW-Vegesack Betreutes Wohnen für suchtkranke Eltern mit Kind 1 Gliederung Einleitung Zahlen Belastungen von Kindern Vorstellung EKH Entstehungsgeschichte Daten Zielgruppe Ziele Angebote
MehrFamilien-Hebammen in Bremen Beratung und Unterstützung in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Kindes
Familien-Hebammen in Bremen Beratung und Unterstützung in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Kindes Familien-Hebammen in Bremen Das Referat Familienhebammen als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
MehrIch bitte, für die Sitzung der AG BÖJ am folgendes Thema zur Kenntnisnahme vorzulegen:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend und Familie - Jugendamt AG 12 - Geschäftsstelle 1 Vorlage zur Sitzung der AG BÖJ am 08.09.2010 - zur Kenntnisnahme Ich bitte, für die Sitzung der AG
MehrNetzwerke Frühe Hilfen Herausforderungen an die Koordination. Ein Bericht aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig
Netzwerke Frühe Hilfen Herausforderungen an die Koordination Ein Bericht aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig Sachstand in Braunschweig Grundbedingungen für ein
MehrSOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE. Ein Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe
SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE Ein Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe Das sind wir Kontakt: Hasenberg 2 29525 Uelzen Telefon: 0581/97189515 Email: spfh@kirche-uelzen.de Andrea Zobel (Leitung) Gabriele
MehrKINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION
KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION UNTERSCHIEDE, ÜBERGÄNGE, UND HERAUSFORDERUNGEN DER FRÜHEN HILFEN Christine Gerber Frühe Hilfen und Kinderschutz im Gesundheitswesen Bad Segeberg, 30. April
MehrName des Kindes: Anschrift: ggf. abweichender Aufenthaltsort: Name der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten: Anschrift:
Schutz von Kindern innerhalb der Kindertageseinrichtung nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG = Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen) - Handlungsschritte und Dokumentation
MehrAktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination
Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft
MehrFallberatung bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung
Fallberatung bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung Verlauf, Rechte und Pflichten Caritas Kinderschutzdienst Germersheim Themenüberblick Vorstellung der Institution Kinderschutzdienst Ablauf einer Fallberatung
MehrBeschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt
Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am 04.06.2007 in Erfurt Verfahrensablauf und Dokumenationsvorlage zur Umsetzung
Mehr3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG
Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche
MehrStart mit Stolpern. in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin. Anja Krauskopf Sandra Borgers
Start mit Stolpern in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Anja Krauskopf Sandra Borgers 1 Unser Konzept beruht auf der Erkenntnis, dass neben der medizinischen und pflegerischen Betreuung der Familien
Mehr1. Oberbayerische Kinderschutzkonferenz Rosenheim
1. Oberbayerische Kinderschutzkonferenz Rosenheim Vernetzung von Kreis- und Stadtjugendamt Rosenheim und Gesundheitshilfe, insbesondere mit der Inn-Salzach-Klinik und der Kinderklinik Rosenheim Rosenheimer
MehrKooperation des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit dem Amt für Wohnungswesen und den Betreuungsträgern von Gemeinschaftsunterkünften
Kooperation des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit dem Amt für Wohnungswesen und den Betreuungsträgern von Gemeinschaftsunterkünften Ziele, wesentliche Inhalte und Weiterentwicklung 1 Unterbringungssituation
Mehr8a SGB VIII: Von der Herausforderung, Risiken einschätzen zu können, wenn Eltern dichtmachen
8a SGB VIII: Von der Herausforderung, Risiken einschätzen zu können, wenn Eltern dichtmachen Workshop zur Fachtagung am 03.06.2015 in Merseburg Kinder von Suchtkranken Michael Klein 8a SGB VIII Schutzauftrag
MehrS o S Sozialraumorientierte Suchthilfe
S o S Sozialraumorientierte Suchthilfe Findet der Mensch nicht das System, so muss das System die Menschen finden! Modellprojekt mit Unterstützung des Landes Hessen Sucht/Abhängigkeit Die Weltgesundheitsorganisation
MehrNetzwerk Kinderschutz
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin 1 Abteilung Jugend und Schule Abteilung Soziales und Gesundheit Netzwerk Kinderschutz Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Treptow Köpenick Abt. Jugend
MehrZur Bedeutung einer professionellen Zusammenarbeit der verschiedensten Ebenen im Kinder-und Jugendschutzdienst
Zur Bedeutung einer professionellen Zusammenarbeit der verschiedensten Ebenen im Kinder-und Jugendschutzdienst 5.3.14 Heiko Höttermann 06.03.2014 Standorte der Kinder- und Jugendschutzdienste (19 Kinder-
MehrVereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe zwischen als Träger der Offenen Ganztagsschule in folgenden Lippstädter Schulen:
MehrVereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.
Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher
MehrZusammenarbeit im Kinderschutz
Zusammenarbeit im Kinderschutz Wege zu einer gelingenden Kooperation (Verantwortungsgemeinschaft) zwischen Jugendhilfe und Medizin Carsten Amme - DGfPI -29.9.2015 Kooperation ist geteilte Verantwortung!
MehrSuchtprävention Aargau, Zielgruppen 2011
Sucht und Familie Perspektiven geben Suchtprävention Aargau Prävention stärkt Mediothek - Wissen ist wichtig Projekte - damit Sucht nicht entsteht www.suchtpraevention-aargau.ch / www.jugendschutzaargau.ch
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 13. September 2018 Artikelnummer: 5225123177004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt
MehrDie Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe
Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe Mag.(FH) Claudia Aufreiter Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Kinder haben ein Recht darauf ohne Gewalt aufwachsen zu können
MehrWie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum
Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung
MehrVereinbarung. der Kooperationspartner im Netzwerk Frühe Hilfen in der Stadt Alsdorf
Vereinbarung der Kooperationspartner im Netzwerk Frühe Hilfen in der Stadt Alsdorf Präambel Unter der Steuerungs- und Gesamtverantwortung des Fachgebietes Jugend der Stadt Alsdorf entwickelt und initiiert
MehrNOTFALLPLAN BEI GEWALT GEGEN KINDER
Hauptamtliche mit eigenem Schutzauftrag gem. 4 KKG Anlage IV EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNGSSITUATION Bei der Gefährdungseinschätzung sind die Fachkräfte der Einrichtung gehalten, die Situation mit den Betroffenen
MehrKinderschutz macht Schule - erfolgreich nur im Tandem
Kinderschutz macht Schule - erfolgreich nur im Tandem Zusammenwirken mit dem Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienst Frank Schwebke Sachgebietsleiter des ASD (Fach- und Finanzcontroller) Fachveranstaltung
MehrKinder aus suchtbelasteten Familien Familie und Sucht in Duisburg Dipl. Sozialwissenschaftler Jörg Kons
Kinder aus suchtbelasteten Familien Familie und Sucht 2014 05.11.2014 in Duisburg Dipl. Sozialwissenschaftler Jörg Kons Situationsbeschreibung In der BRD leben mindestens 50.000 Kinder von illegal drogenabhängigen
MehrNetzwerkarbeit. für Kinder psychisch erkrankter Eltern
Netzwerkarbeit für Kinder psychisch erkrankter Eltern Gliederung Ausgangslage im Kreis Mettmann Kooperation Erwachsenenpsychiatrie mit Jugendhilfe Kooperationsvereinbarungen Teilnahme am Modellprojekt
MehrKindesmisshandlung und -Vernachlässigung
Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung Datum: 31.01.2006 Vortrag von: Dr. Siegfried Haller, Stadt Leipzig, Jugendamt Der Fall Kevin Was fällt auf?! unverantwortlich langer Zeitraum von Geburt 01/2004
Mehr3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen
Netzwerk KinderschutzTeltow-Fläming 3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten Luckenwalde 19.November 2011 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (nach Reinhold Schone) Das
MehrJunge Betreute im Netz der sozialen Hilfen und Leistungen die Brandenburger Suchthilfelandschaft
Junge Betreute im Netz der sozialen Hilfen und Leistungen die Brandenburger Suchthilfelandschaft Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.v. Aufgabe der Brandenburgischen Landessstelle für Suchtfragen
MehrEchtzeitprotokoll/Ergebnisprotokoll/Dokumentation der Gefährdungseinschätzung nach 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Bundeskinderschutzgesetz
1 Echtzeitprotokoll/Ergebnisprotokoll/Dokumentation der Gefährdungseinschätzung nach 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Bundeskinderschutzgesetz Das Protokoll wird von der anfragenden Einrichtung erstellt und verbleibt
MehrSituation von Betroffenen und Problemlagen vor Ort
Pro Arbeit sozial Situation von Betroffenen und Problemlagen vor Ort Ulrike Ohnmeiß, Suchthilfeverbund Stuttgart, Sprecherin 1 Suchthilfeverbund Stuttgart Suchthilfe Verbund Stuttgart 2 Suchthilfeverbund
MehrHandlungsleitfaden Kinderschutz-
- Handlungsleitfaden Kinderschutz- Umgang beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bei Geheimnisträgern gem. 8a SGB VIII - Kindertagesstätten (Stand: August 2016) 1. Begriffsbestimmung Kindeswohl/ Kindeswohlgefährdung
Mehr1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich
MehrWie man jemandem mit einer Sucht hilft
Symposium Sorgerecht Suchthilfe, Justiz und Jugendamt fördern durch fordern 1. Kongress für gemeindeorientierte Suchttherapie Community Reinforcement Approach 16. - 18. März 2011 in Bielefeld Symposium
MehrDormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann
Dormagener Kinderschutzkonzept Inhalte des Vortrages Vorgeschichte: PPQ 8 Kinderschutz im Dormagener Qualitätskataloges der Jugendhilfe Dormagener Frühwarnsystem Dormagener Kinderschutzkonzept Informationen
MehrSucht tut weh. Suchtmedizinische Abklärung und Behandlung
Sucht tut weh Suchtmedizinische Abklärung und Behandlung Wir helfen Ihnen weiter Haben Sie selber das Gefühl, illegale oder legale Suchtmittel in einem schädlichen Mass zu konsumieren? Eine Suchterkrankung
MehrKinder suchtkranker Eltern erreichen durch gelebte Kooperation. Vorgehen in Mannheim
Kinder suchtkranker Eltern erreichen durch gelebte Kooperation Vorgehen in Mannheim INFORMATIONEN ZU MANNHEIM Bevölkerungsdaten Einwohner: 316.265 (44,7 % Migrationshintergrund) < 18 Jahre: 15 % (60 %
MehrTrägerinterne Umsetzung des 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung während einer laufenden Hilfe zur Erziehung
Arbeitshilfe Trägerinterne Umsetzung des 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung während einer Exemplarische Darstellung des Verfahrens Trägerinterner Schutzplan Checkliste Unterausschuss Hilfen zur Erziehung
MehrTogether against violence
Together against violence Im Zeitraum von Februar 2013 bis Februar 2014 wurden in Bulgarien, Österreich und Spanien drei Studien durchgeführt Die Hauptziele 1. Besseres Verständnis für das gewalttätige
MehrKinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung
Fachbeitrag: Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung Uta Hesselbach Koordinatorin Lokales Netzwerk Kinderschutz Halle Amt für Kinder, Jugend
Mehr