Gemeinde Köngen. Bebauungsplan Lärmschutzbauwerk entlang der A8 UMWELTBERICHT UMWELTAUSWIRKUNGEN VARIANTENVERGLEICH
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1 Gemeinde Köngen Bebauungsplan Lärmschutzbauwerk entlang der A8 UMWELTBERICHT UMWELTAUSWIRKUNGEN VARIANTENVERGLEICH Gemeinde Köngen Stöffler Platz Köngen
2 Auftraggeber: Gemeinde Köngen Stöffler Platz Köngen Projekt: Gemeinde Köngen Lärmschutzbauwerk entlang der A8 Umweltbericht Umweltauswirkungen Variantenvergleich Bearbeiter: Joachim Dannecker, Dipl.Ing. agr. Öhringen, Volker Mörgenthaler Dr.Ing., Beratender Ingenieur VBI
3 Seite 3 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 5 2. BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG Artenschutzrechtliche Untersuchung Vorbemerkung Ergebnisse Empfehlung Schutzgebiete Schutzgüter Arten (Tiere) Biotope Boden Altlasten Wasser Klima/Luft Landschaftsbild und Erholung Mensch / Gesundheit (Lärm) Kultur und Schachgüter LÄRMSCHUTZBAUWERK VARIANTENVERGLEICH EINGRIFFS / AUSGLEICHSBILANZIERUNG Vorbemerkung Ergebnisse Bilanzierung Ausgleichsbedarf Variante 1 (Durchgehender Wall) Ausgleichsbedarf Variante 2 (Wall/WandKombination) Ausgleichsbedarf Variante 3 (Durchgehende Lärmschutzwand) VERMEIDUNGS, MINDERUNGS, AUSGLEICHSMASSNAHMEN28 6. ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassung: Aspekte der Umwelt Zusammenfassung: Aspekte der Wirtschaftlichkeit LITERATURVERZEICHNIS 39 Der Untersuchungsbericht darf nicht auszugsweise weitergegeben werden. Eine vollständige Weitergabe bedarf der Genehmigung des Auftraggebers oder des Verfassers.
4 Seite 4 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Durchgehender Lärmschutzwall (Plan genordet)... 6 Abbildung 2: Wall/WandKombination mit Wand bei Streuobstwiese (Plan genordet). 6 Abbildung 3: Durchgehende Lärmschutzwand (Plan genordet)... 6 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Empfohlene Vermeidungsmaßnahmen... 9 Tabelle 2: Schutzgebiete...10 Tabelle 3: Arten Beschreibung...11 Tabelle 4: Arten Bewertung...12 Tabelle 5: Biotope Beschreibung und Bewertung...12 Tabelle 6: Boden Beschreibung und Bewertung...13 Tabelle 7: Wasser Beschreibung und Bewertung...14 Tabelle 8: Klima/Luft Beschreibung und Bewertung...14 Tabelle 9: Landschaftsbild und Erholung Beschreibung und Bewertung...15 Tabelle 10: Mensch / Gesundheit (Lärm) Beschreibung und Bewertung...15 Tabelle 11: Prognose bei Durchführung der Planung Variantenvergleich...16 Tabelle 12: Bilanztabelle Varianten Tabelle 13: Vermeidung, Minderungsmaßnahmen...28 Tabelle 14: Ausgleichsmaßnahmen, Ausgleichskosten...29 Tabelle 15: Aspekte der Umwelt...36 Tabelle 16: Aspekte der Wirtschaftlichkeit...37 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Bestandsplan Realnutzung/Biotoptypen Maßstab 1:2.500 Anlage 2: Karte Gesamtbewertung Schutzgut Boden Maßstab 1:2.500 Anlage 3: Eingriffs Ausgleichsbilanz nach Landesmodell Anlage 4: Bewertungsrahmen Schutzgut Landschaftsbild/Erholung Anlage 5: Bewertungsrahmen Schutzgut Klima/Luft Anlage 6: Bewertungsrahmen Teilschutzgut Grundwasser Anlage 7: Bewertungsrahmen Teilschutzgut Oberflächenwasser Anlage 8: Bewertungsrahmen Schutzgut Tiere ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AWK NaBo FiPu NaVe hawe WP SG UP Flst. sap Schutzgut Boden Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Schutzgut Boden Natürliche Bodenfruchtbarkeit Schutzgut Boden Filter und Puffer für Schadstoffe Schutzgut Boden Standort für natürliche Vegetation ha Werteinheiten (Bewertungseinheit gemäß LUBWLandemodell) Wertpunkte (Bewertungseinheit gemäß LUBWLandemodell) Schutzgut Umweltprüfung Flurstück spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
5 Seite 5 1. EINLEITUNG Die Gemeinde Köngen plant zwischen der Gemarkung Denkendorf und der Anschlussstelle Wendlingen/Köngen entlang der Bundesautobahn A8 ein etwa 1,8 km langes Lärmschutzbauwerk in mehreren Bauabschnitten. Die Grundlagen wurden durch Gemeinderat, Verwaltung und Planer in den letzten 4 Jahren erarbeitet. Zusätzlich hat sich der Gemeinderat in mehreren Sitzungen und Bürgerinformationen über die Wirksamkeit sowie die technische, wirtschaftliche und organisatorische Machbarkeit dieses Lärmschutzbauwerks informiert. Das geplante Lärmschutzbauwerk ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenkonzepts zur nachhaltigen Verbesserung der Lärmsituation in Köngen. Die Beschreibung und Wirkungen der untersuchten Lärmmaßnahmen enthält der Lärmaktionsplan der Gemeinde Köngen /1/. Für die Ausführung des Lärmschutzbauwerkes werden drei Varianten untersucht. Die Varianten zeigen die Abbildungen 1 bis 3: Variante 1: Durchgehender Lärmschutzwall mit 12 bis 14 m Höhe über Gelände. Variante 2: Wall/WandKombination mit einer Lärmschutzwand im Bereich der Streuobstwiesen. Variante 3: Durchgehende Lärmschutzwand mit 8 bis 10 m Höhe über Gelände. Für die Entscheidung des Gemeinderates, die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragte die Gemeinde Köngen die Mörgenthaler Ingenieure Planungsgesellschaft mbh die drei Varianten aus Umweltsicht (mit Hinweisen zur Wirtschaftlichkeit) vergleichend zu bewerten. Nach Ende der frühzeitigen Behördenbeteiligung soll nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vom Gemeinderat der Gemeinde Köngen die Entscheidung getroffen werden, welche der drei Varianten im Verfahren weiterverfolgt werden soll. Auf dieser Grundlage soll dann der Entwurf des Bebauungsplanes für die ausgewählte Variante erstellt werden. Der Variantenvergleich aus Umweltsicht soll als Entscheidungshilfe für die Träger öffentlicher Belange und den Gemeinderat dienen. Bei dieser Entscheidung ist jedoch auch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu betrachten.
6 Seite 6 Abbildung 1: Durchgehender Lärmschutzwall (Plan genordet) Abbildung 2: Wall/WandKombination mit Wand bei Streuobstwiese (Plan genordet) Abbildung 3: Durchgehende Lärmschutzwand (Plan genordet)
7 Seite 7 2. BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG 2.1 Artenschutzrechtliche Untersuchung Vorbemerkung Gemäß 44 BNatSchG (1) Nr. 2 ist es verboten, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs, Aufzucht, Mauser, Überwinterungs und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Für nach BauGB zulässige Vorhaben im Sinne des 21 Abs.2 ist gemäß 44 (5) BNatSchG zu prüfen, ob die in Anhang IV a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten oder europäische Vogelarten betroffen sind. Für das geplante Bauvorhaben ist eine Artenschutzrechtliche Untersuchung erforderlich. Diese führte im Auftrag der Gemeinde Köngen die Dipl.Biologin Franziska Eich in der Saison 2011 zwischen Februar und September mit mehreren Geländebegehungen durch. Die Durchführung, die Ergebnisse und die Bewertung dieser tierökologischen Sonderuntersuchungen enthält der Endbericht /2/. Die Untersuchung prüft, ob die von dem Bebauungsplan Lärmschutzbauwerk entlang der A8 der Gemeinde Köngen ausgehenden Wirkungen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG verursachen bzw. wie diese verhindert und wie Beeinträchtigungen geschützter Tierarten durch entsprechende Maßnahmen vermindert, vermieden oder ausgeglichen werden können. Hierzu wurden folgende Untersuchungen durchgeführt: Bestandsaufnahme Fledermäuse Bestandsaufnahme Vögel Bestandsaufnahme Reptilien Untersuchung Haselmaus Erhebung Laufkäfer Erhebung holzbewohnende Käfer
8 Seite Ergebnisse Die Untersuchung legt dar, dass der Streuobstbereich im mittleren Bereich des geplanten Lärmschutzbauwerks von besonderer artenschutzrechtlicher Bedeutung ist (Fledermäuse, Käfer, Vögel). In diesem konnten zwei stark gefährdete holzbewohnende Käfer nachgewiesen werden. Weiterhin sind die Streuobstbäume eine mögliche Lebensstätte für die nachgewiesenen Fledermäuse und sind ein wichtiger Lebensraum für Vögel (Höhlenbrüter, Freibrüter). Zauneidechsen konnten in den Böschungen zur Autobahn nachgewiesen werden. Artenschutzrechtlich relevant sind somit im Plangebiet Reptilien (Zauneidechse), holzbewohnende Käfer, Vögel und Fledermäuse. Die Betroffenheit der Arten wurde in der Artenschutzuntersuchung überprüft. Bei einem flächenmäßigen Eingriff in die Streuobstbestände durch einen Lärmschutzwall (vgl. Variante 1 Durchgehender Wall) können Verbotstatbestände nur durch CEFMaßnahmen ausgeglichen werden. Daher empfiehlt die Artenschutzuntersuchung im Bereich der Streuobstbestände eine Lärmschutzwand zu errichten. Diese Empfehlung wurde bei der Variante 2 (Wall/WandKombination) und bei der Variante 3 (Durchgehende Wand) berücksichtigt. Im Falle der Inanspruchnahme des zentralen Streuobstgebietes durch einen Wall ist ein Bündel an CEFMaßnahmen erforderlich (siehe oben), das in der Gesamtheit geeignet ist, die Kontinuität des Lebensraumes für die betroffenen Arten aufrechtzuerhalten. Maßnahmen sind (nach /2/): C1: Nachpflanzung von Obstbäumen in lückigen Beständen und auf neuen Flächen und Aufstellen der Baumpyramiden für Fledermäuse und holzbewohnende Insekten. C2: Extensivierung von Grünland bzw. Entwicklung von Grünland aus Ackerflächen und Pflanzung von Obstgehölzen. C3: Anbringen von Nisthilfen für die Höhlenbrüter an den bestehenden Altgehölzen ohne natürliche Höhlen. Im vorliegenden Fall wird die Aufhängung von 68 Vogelnisthilfen mit kleinem Einflugloch und von 810 Vogelnisthilfen mit großem Einflugloch notwendig. Weiterhin sind Fledermauskästen anzubringen. Es wird das Aufhängen von 5 Fledermauskästen unterschiedlicher Ausprägung (3 Flachkästen, 2 Höhlen) empfohlen. Die Anzahl beruht auf Erfahrungswerten ähnlicher Gebiete. Weiterhin sind bei allen drei Varianten Vermeidungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Folgende Vermeidungsmaßnahmen werden in der Artenschutzuntersuchung empfohlen:
9 Seite 9 Tabelle 1: Empfohlene Vermeidungsmaßnahmen V1 V2 V3 V4 V5 V6 V7 Verzicht des Baus eines Walles im Bereich der Streuobstwiese Prüfbereich Ersatz des Walles durch eine abschnittsweise Wand oder alternativ Verschmälerung des Walles mit aufgesetzter Wand im Bereich der Streuobstbestände Erhalt der Gehölze am Talhof Erhalt der Gehölzstrukturen am Talhof als wichtige Leitstruktur für die Fledermäuse. Erhalt der Gehölze am Bubenbach Erhalt der Gehölzstrukturen am Bubenbach als potenzielle Quartierbäume und Leitstruktur für Fledermäuse Frühzeitige Baufeldräumung Rodung der Gehölze nur im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar, vorher Kontrolle auf Winterquartiere von Fledermäusen, bei positiver Kontrolle Bergung durch sachkundige Personen Rechtzeitiges Entfernen der Steinkauzröhren Zur Vermeidung von baubedingten Störungen wird empfohlen die Steinkauzröhren im näheren Umfeld rechtzeitig zu entfernen und ggf. in benachbarte Obstwiesen in ausreichender Entfernung anzubringen. Aufstellen von Totholzpyramiden Sofern es erforderlich ist Lebensstätten von Protaetia lugubris zu entfernen, wird empfohlen, die Bäume schonend zu fällen und die Stämme an geschützter Stelle als stehendes Totholz in Form einer Totholzpyramide zu erhalten. Vermeidungsmaßnahme für Zauneidechse Da die gesamte Böschung entlang der Autobahn als potenzielles Habitat für die Zauneidechse infrage kommt, ist es wichtig Ausweichhabitate bereitzustellen, dies wird durch eine abschnittsweise Anlage gewährleistet, die Tiere sind in der Lage sich in die angrenzenden Abschnitte zurückzuziehen und die neuen Abschnitte nach Fertigstellung zu besiedeln Empfehlung Aufgrund der hohen Bedeutung der Streuobstbestände für den Artenschutz (holzbewohnenden Käfer, Fledermäuse, Vögel) empfiehlt die Artenschutzrechtliche Untersuchung /2/ den Eingriff in die Streuobstbestände durch einen Wall zu vermeiden. Es wird empfohlen zu prüfen, anstelle des Lärmschutzwalls dort eine Lärmschutzwand zu errichten (vgl. Variante 2 oder Variante 3). Auch im Falle der Inanspruchnahme der Streuobstbestände durch einen Wall (Variante 1), sind die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bewältigbar. In diesem Falle sind CEFMaßnahmen erforderlich, die 1 Jahr vor Beginn des Eingriffes umzusetzen sind. Bei Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verminderung von Eingriffen und im Falle der Variante 1 (Durchgehender Wall) bei Umsetzung der CEFMaßnahmen, werden die drei möglichen Varianten des Lärmschutzbauwerks entlang der A8 als mit den Zielen des Naturschutzes ( 15, 44 BNatSchG) vereinbar angesehen.
10 Seite Schutzgebiete Die Tabelle 2 zeigt die Schutzgebiete im Plangebiet. Einen Lageplan des Plangebiets zeigt die Unterlage 1 (Anlage 1). Tabelle 2: Schutzgebiete Merkmal Vorkommen Auswirkung / nein Erhebliche Auswirkungen Wasserschutzgebiet Nein Anmerkung (Nr. und Name) WSG Wert (fachtechnisch abgegrenzt) Überschwemmungsgebiet nein nein nein FFHGebiet nein nein nein Vogelschutzgebiet nein nein nein NSG nein nein nein LSG LSG Köngen FND, ND nein nein nein 30 Biotop (BNatSchG) nein nein Feldgehölz südlich vom Talhof Hecke entlang der Autobahn (A8) Bubenbach mit Begleitgehölz Hecken nördlich des AK 2.3 Schutzgüter Die Schutzgüter und deren Bewertung beschreiben die Tabellen 3 bis 9.
11 Seite Arten (Tiere) Im Zuge der Artenschutzrechtlichen Untersuchung /2/ (siehe oben) wurden umfangreiche faunistische Untersuchungen durchgeführt. Die dort erhobenen Arten, den Schutzstatus und die Relevanz nennt die Tabelle 3. Tabelle 3: Arten Beschreibung Arten (Tiere) Vögel Beschreibung Im Plangebiet konnten 6 (Brut)Vogelarten nachgewiesen werden. In den Kontaktlebensräumen neben dem Plangebiet wurden weitere Arten nachgewiesen. Schutzstatus Rote Liste Deutscher Name Ort/Vorkommen BNatSchG VSR BWü D Feldsperling Vögel in den Streuobstwiesen B b V V Girlitz B b V Gartenrotschwanz B b V Gelbspötter Bv b V Klappergrasmücke Bv b V Star B b V Status Status: Brutvogelarten (B); Brutverdacht (Bv); Nahrungsgäste (Ng) Gilde: B=Bodenbrüter, f=felsenbrüter; g=gebäudebrüter, h/h=halbhöhlen/nischenbrüter, Zw=Zweigbrüter BNatSchG: b= besonders geschützt; s= streng geschützt. VSR: Vogelschutzrichtlinie: I = Art des Anhang I; Z = Zugvogelart nach Artikel 4 Abs. 2 Rote Liste: 1 = vom Erlöschen bedroht; 2=stark gefährdet; 3=gefährdet; V= Arten der Vorwarnliste Fledermäuse Deutscher Name Ort/Vorkommen Schutzstatus Rote Liste BNatSchG FFH BWü D Großer Abendsegler Streuobst, Leitstrukturen am s IV i V Große Bartfledermaus Bubenbach und an der Überführung s IV 1 V Fransenfledermaus s IV 2 Laufkäfer Reptilien Amphibien Haselmaus Holzbewohnende Käfer Rauhautfledermaus s IV i Zwergfeldermaus s IV 3 BNatSchG: Schutzstatus nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes: s streng geschützt, b besonders geschützt FFH: FaunaFloraHabitatRichtlinie: II, IV Art des Anhangs II bzw. IV der FFHRichtlinie Rote Liste: BW = BadenWürttemberg (BRAUN et al. 2003); BRD = Deutschland (MEINIG et al. 2009); 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär, Einstufung unmöglich; G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt; R = extrem seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion; i = gefährdete wandernde Tierart; * = ungefährdet Die autobahnnahen Obstwiesen und Äcker weisen nach /2/ eine untergeordnete Bedeutung für Laufkäfer auf. An den untersuchten Probestellen wurden artenarme Laufkäfergemeinschaften vorgefunden, die von überwiegend wenig anspruchsvollen eurytopen Arten geprägt werden. In den Nebenflächen der Autobahn (Böschungsbereiche) und in einem trockenen Graben wurde die Zauneidechse nachgewiesen. Der Untersuchungsraum ist für Amphibien nicht geeignet, da entsprechende Lebensräume auch in näherer Umgebung fehlen. Folge: Artenschutzrechtlich nicht relevant. Aufgrund des flächigen Vorhandenseins von relevanten Strukturen im Plangebiet wurde eine Suche nach Nagespuren der Haselmaus auf Nussschalen durchgeführt. Es liegt kein Nachweis vor. Folge: Artenschutzrechtlich nicht relevant. Im alten Streuobstbestand wurde der bronzegrüne Rosenkäfer (Protaetia lugubris) und Schnellkäfer (Elater ferrugineus) nachgewiesen. Protaetia lugubris ist besonders geschützt und gehört nach BENSE zu den stark gefährdeten Arten. Mit dem Nachweis dieser Art wird die hohe Bedeutung der Obstbaumbestände belegt. Gilde
12 Seite 12 Die Tabelle 4 zeigt die Bewertung der Lebensräume der Arten. Tabelle 4: Arten Bewertung Arten (Tiere) Bewertung der Lebensräume der Arten (Tiere) gemäß Anlage 9 Laufkäfer Reptilien Fledermäuse Vögel Bewertung der Tierartengruppen: 1: sehr stark belastend, 2: stark belastend 3: belastend 4: stark verarmt Biotope Höhlenbrüter (Streuobst) Freibrüter (Streuobst) Bodenbrüter (Ackerflächen) Holzbewohnende Käfer (Streuobst) 5: verarmt, noch artenschutzrelevant 5: verarmt, noch artenschutzrelevant 6: artenschutzrelevante Fläche, lokal bedeutsam 6: artenschutzrelevante Fläche, lokal bedeutsam 6: artenschutzrelevante Fläche, lokal bedeutsam 5: verarmt, noch artenschutzrelevant 8: überregional bedeutsame Fläche 5: verarmt, noch artenschutzrelevant 6: artenschutzrelevante Fläche, lokal bedeutsam 7: regional bedeutsame Fläche 8: überregional bedeutsame Fläche 9: landesweit bis international bedeutsame Fläche Das Plangebiet ist geprägt von großen Ackerflächen in den Gewannen Am Birkachweg und Seebuckel. Im Gewann Beim See (mittlerer Abschnitt des gepl. Lärmschutzbauwerks) stehen alte Streuobstbestände an. Daran schließen sich im Gewann Bubenbach Intensivobstkulturen + Wiesenflächen an. Die Tabelle 5 zeigt die Beschreibung und Bewertung der Biotope. Die Realnutzung zeigt der Plan in der Unterlage 1 (Anlage 1). Tabelle 5: Biotope Beschreibung und Bewertung Biotope Beschreibung Bewertung nach LuBW /3/ Acker Intensivobst versiegelte Straße oder Platz wassergebundene Weg Grasweg Wiese mittlerer Standorte b Streuobstbestand auf Wiese sehr geringe Bedeutung (Wertstufe E) mittlerer Bedeutung (Wertstufe C) hohe Bedeutung (Wertstufe B) Boden Die Beschreibung und Bewertung der Böden zeigt die Tabelle 6 und der Plan in der Unterlage 2 (Anlage 2).
13 Seite 13 Tabelle 6: Boden Beschreibung und Bewertung Boden Beschreibung Bewertung Geologie nach /4/ plö: Löß Bodentypen ju: Unterjura (lias alpha) Parabraunerde, Braunerde aus Löß Pelosol aus Tonstein (Lias alpha) Bodenschätzung /5/ L II a2 6074, L I a2 6074, L4 LöD 60 74, L4 LöV 6074, L3 Lö 75/78, L3 Lö 75/75, T II a2 6074, T II a gering gering Bodenbewertung nach seinen Bodenfunktionen Heft 31 /6/ Arb.hilfe /7/ Versiegelung 1 (E) L II a2 6074, L I a (D) L4 LöD 6074, L4 LöV 6074 Natürliche Vegetation 2 2 (D) L3 Lö 75/78, L3 Lö 75/ (D) T II a (D) T II a (D) Versiegelung 1 (E) L II a2 6074, L I a (C) L4 LöD 6074, L4 LöV (C) Natürliche Bodenfruchtbarkeit L3 Lö 75/78, L3 Lö 75/ (A) T II a (C) T II a (D) Versiegelung 1 (E) L II a2 6074, L I a (D) L4 LöD 6074, L4 LöV (D) L3 Lö 75/78, L3 Lö 75/75 Ausgleichskörper Wasserkreislauf 4 4 (B) T II a (D) T II a (D) Versiegelung 1 (E) L II a2 6074, L I a ,5 2,5 (CD) L4 LöD 6074, L4 LöV ,5 2,5 (CD) L3 Lö 75/78, L3 Lö 75/75 Filter und Puffer für Schadstoffe 4 4 (B) T II a ,5 2,5 (CD) T II a ,5 2,5 (CD) Versiegelung 1 (E) L II a2 6074, L I a ,83 2,83 (C) L4 LöD 6074, L4 LöV ,50 2,50 (CD) L3 Lö 75/78, L3 Lö 75/75 Gesamtbewertung Boden (Heft 31) 4,33 4,33 (B) T II a ,17 2,17 (D) T II a ,83 1,83 (D) Arbeitshilfe: 1 = ohne Bodenfunktion; 2 = gering; 3 = mittel; 4 = hoch; 5 = sehr hoch
14 Seite Altlasten Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt Wasser Die Beschreibung und Bewertung von Grundwasser, Trinkwasser und Oberflächenwasser zeigt die Tabelle 7. Tabelle 7: Wasser Beschreibung und Bewertung Wasser Beschreibung Bewertung Grundwasser nach LuBW /8/ (siehe Anlage 7) Trinkwasser Oberflächengewässer nach LUBW /8/ (siehe Anlage 8) Bewertungskriterium: Durchlässigkeit der oberen grundwasserführenden hydrogeologischen Einheit Löß, Unter Jura: Versiegelte Flächen: Die versiegelten Flächen haben eine sehr geringe Bedeutung ist. Im Bereich des Plangebietes kommt ein fachtechnisch abgegrenztes Wasserschutzgebiet vor. Im Plangebiet kommt ein Fließgewässer vor. Der Bubenbach wird durch die Planung nicht berührt. Der Bubenbach ist ein ausgebauter Bach mit uferbegleitenden Gehölzen. geringe Bedeutung (Wertstufe D) sehr geringe Bedeutung (Wertstufe E) Klima/Luft Die Beschreibung und Bewertung von Klima / Luft zeigt die Tabelle 8. Tabelle 8: Klima/Luft Beschreibung und Bewertung Klima / Luft Beschreibung Bewertung nach LUBW /8/ (siehe Anlage 6) Kaltluftentstehungsgebiet ohne Siedlungsbezug mittlere Bedeutung (Wertstufe C)
15 Seite Landschaftsbild und Erholung Die Beschreibung und Bewertung von Landschaftsbild und Erholung zeigt die Tabelle 9. Tabelle 9: Landschaftsbild und Erholung Beschreibung und Bewertung Landschaftsbild / Erholung nach LUBW /8/ (siehe Anlage 5) Beschreibung Die Streuobstwiesen sind landschaftsbildprägend. Durchschnittliche Kulturlandschaft (Wiesen und Intensivobst) Ackerflächen, strukturarme Feldflur Bewertung hohe Bedeutung (Wertstufe B) mittlere Bedeutung (Stufe C) geringe Bedeutung (Wertstufe D) Mensch / Gesundheit (Lärm) Die Beschreibung und Bewertung von Mensch und Gesundheit zeigt die Tabelle 10. Tabelle 10: Mensch / Gesundheit (Lärm) Beschreibung und Bewertung Mensch / Gesundheit Lärm Beschreibung Im Lärmaktionsplan Köngen wird bei der Nullvariante Stand 2009 lediglich die 1991 gebaute Lärmschutzwand an der B313 berücksichtigt. Andere Maßnahmen waren zum damaligen Zeitpunkt nicht realisiert. Für eine große Anzahl von Einwohnern werden erhebliche Verkehrslärmbelästigungen festgestellt. Der Lärmwert L DEN gilt dabei als Maß für die Gesamtbelästigung durch Umgebungslärm und der Wert L Night (Nachtlärmindex) gilt als Maß für nächtliche Störungen. Von den rd Einwohnern der Gemeinde Köngen sind ca Einwohner von Immissionspegeln L DEN > 65 db(a) bzw. L Night > 55 db(a) durch den Straßenverkehr betroffen. Bei zusätzlicher Betrachtung der Stufe mit Lärmpegeln L DEN > 60 db(a) bzw. L Night > 50 db(a) erhöht sich die Betroffenheit auf ca Einwohner. Bewertung hohe Bedeutung (Wertstufe B) Kultur und Schachgüter Kultur und Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt.
16 Seite 16 Schutzgut Arten (Tiere) und Biotope 3. LÄRMSCHUTZBAUWERK VARIANTENVERGLEICH Die Tabelle 11 zeigt für alle drei Varianten die Prognose der Umweltentwicklung und deren Bewertung bei Umsetzung der Planung (Plandurchführung). Wird die Planung nicht umgesetzt (Nullvariante), werden sich die Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem heutigen Zustand nicht wesentlich ändern. Tabelle 11: Prognose bei Durchführung der Planung Variantenvergleich Variante 1: Durchgehender Wall Durch die Planung werden überwiegend Ackerflächen und Sonderkulturen betroffen. Diese haben eine sehr geringe Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Im mittleren Bereich der Planung sind auch alte Streuobstbestände betroffen. Die Streuobstbestände haben eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Weiterhin sind kleinflächig Wiesenflächen betroffen. Diese haben eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Diese Strukturen gehen durch den Bau des Walls verloren. Nach Aufschüttung des Walls wird er mit einer extensiven Wiesenmischung begrünt. Im Bereich der Acker und Intensivobstanlagen mit sehr geringer Bedeutung findet daher eine Aufwertung statt. Durch die Wallschüttung geht jedoch auch die Streuobstwiese (hohe Bedeutung) verloren. Trotz des Verlustes der Streuobstwiese entsteht aufgrund der Aufwertung im Bereich der Acker und Sonderkulturflächen gemäß der Eingriffsbilanz nach dem LUBW Modell ein Überschuss von WP (s. Anl. 3.1). Fazit: Es besteht kein weiterer Ausgleichsbedarf (Aufwertung WP). Variante 2: Wall/Wand Kombination Durch die Planung werden Ackerflächen und Sonderkulturen betroffen. Diese haben eine sehr geringe Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Im Bereich der Streuobstwiesen wird der Eingriff durch den Bau einer Lärmschutzwand weitgehend vermieden. Es wird nur noch randlich in die wertvollen Streuobstbestände eingegriffen. Weiterhin sind kleinflächig Wiesenflächen betroffen. Diese haben eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Nach Aufschüttung des Walles wird der Wall mit einer extensiven Wiesenmischung begrünt. Im Bereich der Acker und Intensivobstanlagen mit sehr geringer Bedeutung findet daher eine Aufwertung statt. Durch die Schonung der Streuobstbestände entsteht aufgrund der Aufwertung im Bereich der Acker und Sonderkulturflächen gemäß der Eingriffsbilanz nach dem LUBW Modell ein Überschuss von WP (s. Anl. 3.2).. Dieser ist höher als bei Variante 1, da im Bereich der Streuobstbestände keine Abwertung bzw. kein Eingriff erfolgt. Fazit: Es besteht kein weiterer Ausgleichsbedarf (Aufwertung WP). Variante 3: Durchgehende Wand Im Falle der durchgehenden Wand gehen Ackerflächen, Wiesenflächen, Streuobstbestände und Intensivobstkulturen nur randlich und kleinflächig verloren. Durch den Bau der Lärmschutzwand gehen diese Strukturen auch wenn die Wand wenig Grundfläche benötigt komplett verloren. Die Biotope gehen durch die Versiegelung komplett verloren. Durch das Lärmschutzbauwerk (Versiegelung) entsteht somit ein Eingriff in die genannten Strukturen. Die Eingriffs/Ausgleichsbilanz ergibt ein Defizit von WP (s. Anl. 3.3). Fazit: Es besteht weiterer Ausgleichsbedarf. Es ist eine Ausgleichsmaßnahme im Wert von WP herzustellen (Defizit WP). Rang 2 1 3
17 Seite 17. weiter Tabelle 11 Schutzgut Boden Variante 1: Durchgehender Wall Durch den Bau des durchgehenden Lärmschutzwalles kommt es zu einer Überformung von Boden im Umfang von qm Boden. Dadurch kommt es zu einer starken Verdichtung von Boden und zu einem Verlust von landwirtschaftlich nutzbaren Böden mit sehr hoher Bedeutung (Lößböden). Sämtliche Bodenfunktionen werden somit beeinträchtigt. Weiterhin wird Boden im Umfang von 180 qm durch den Bau der Lärmschutzwand an der Autobahnanschlussstelle versiegelt. Durch das Bauwerk gehen Bodenfunktionen verloren. Die Eingriffe in das Schutzgut Boden wurden gemäß dem LUBWModell bewertet. Es entstehen für die Bodenfunktionen AWK, FiPu und NaBo Defizite. Die Eingriffe in das Schutzgut Boden müssen ausgeglichen werden. Es entsteht ein aggregiertes Defizit von 9,902 ha WE (s. Anl. 3.1). Variante 2: Wall/Wand Kombination Durch den Bau der Wall/Wandkombination reduzieren sich die Eingriffe in das Schutzgut Boden durch Überformung. Es kommt zu einer Überformung von Boden im Umfang von qm Boden und zu einer Versiegelung durch die Lärmschutzwand im Umfang von 870 qm. Durch die Überformung kommt es zu einer starken Verdichtung von Boden und zu einem Verlust von landwirtschaftlich nutzbaren Böden mit sehr hoher Bedeutung (Lößböden). Sämtliche Bodenfunktionen werden somit erheblich beeinträchtigt. Durch die Versiegelung durch das Lärmschutzbauwerk gehen Bodenfunktionen verloren. Die Eingriffe in das Schutzgut Boden wurden gemäß dem LUBW Modell bewertet. Es entstehen für die Bodenfunktionen AWK, FiPu und NaBo Defizite. Die Eingriffe in das Schutzgut Boden müssen ausgeglichen werden. Es entsteht ein aggregiertes Defizit von 9,171 (s. Anl. 3.2). Variante 3: Durchgehende Wand Die durchgehende Lärmschutzwand hat bezüglich des Flächenbedarfes an Boden den geringsten Flächenbedarf. Es werden Böden unterschiedlicher Wertigkeit im Umfang von ca qm versiegelt. Durch die Versiegelung durch das Lärmschutzbauwerk gehen Bodenfunktionen verloren. Die Eingriffe in das Schutzgut Boden wurden gemäß dem LUBW Modell bewertet. Es entstehen für die Bodenfunktionen AWK, FiPu und NaBo Defizite. Die Eingriffe in das Schutzgut Boden müssen ausgeglichen werden. Es entsteht ein aggregiertes Defizit von 0,586 (s. Anl. 3.3). Fazit: Es sind Eingriffe in das Schutzgut Boden zu erwarten für die Eingriffe ist ein Ausgleich im Umfang von 9,902 zu erbringen. Fazit: Es sind Eingriffe in das Schutzgut Boden zu erwarten für die Eingriffe ist ein Ausgleich im Umfang von 9,171 zu erbringen. Fazit: Es sind Eingriffe in das Schutzgut Boden zu erwarten für die Eingriffe ist ein Ausgleich im Umfang von 0,586 zu erbringen. Rang 3 2 1
18 Seite 18. weiter Tabelle 11 Schutzgut Grundwasser Lage im fachtechnischen WSG Variante 1: Durchgehender Wall Variante 2: Wall/Wand Kombination Im Bereich der Planung stehen Im Bereich der Planung steht Löß Löß und unterer Jura (Lias alpha) und der untere Jura (Lias alpha) an. Diese haben als obers an. Diese haben als oberster ter Grundwasserleiter nur eine Grundwasserleiter nur eine geringe geringe Bedeutung. Die Grundwasserneubildung Bedeutung. Die Grundwasser wird aufgrund neubildung wird aufgrund der der Überformung verringert. Überformung verringert. Dies geht Dies geht in die Eingriffsbilanz in die Eingriffsbilanz durch die durch die Abwertung um eine Abwertung um eine Wertstufe 1. Wertstufe ein. Es werden Flächen Es werden Flächen für die für die Grundwasserneu Grundwasserneubildung im glei bildung im gleichen Umfang, wie chen Umfang, wie für das für das Schutzgut Boden überformt. Schutzgut Boden überformt. Die Die Grundwasserneubil Grundwasserneubildung wird dung wird durch den Bau des durch den Bau des Walles im Walles im Umfang von ca. Umfang von ca qm durch qm durch Überformung Überformung beeinträchtigt/reduziert. erheblich beeinträchtigt/reduziert. Weiterhin werden Weiterhin gehen durch die Versiegelung Flächen für die Grundwasserneubildung von Löß und Lias alpha im Umfang von 180 durch Versiegelung Flächen für qm durch den Bau der Lärmschutzwand die Grundwasserneubildung im an der Autobahn Umfang von 870 qm verloren. Die anschlussstelle versiegelt. Dadurch Eingriffsbilanz ergibt ein Defizit gehen Flächen für die von 5,845. (s. Anl. 3.2). Grundwasserneubildung vollständig Dieser Eingriff ist extern auszu verloren. gleichen. Die Eingriffsbilanz ergibt ein Defizit von 7,907 (s. Anl. 3.1). Dieser Eingriff ist extern auszugleichen. Fazit: Es entsteht ein Eingriff in Fazit: Es entsteht ein Eingriff in das Schutzgut Grundwasser das Schutzgut Grundwasser (Defizit (Defizit: 7,907 Ausgleich 5,845 ). Der Aus erforderlich. Der Ausgleich gleich erfolgt im Huckepackprinzip erfolgt im Huckepackprin mit dem SG Boden. zip mit dem Schutzgut Boden. Im Kern des Lärmschutzwalles sind Recyclingbaustoffe vorgesehen. Der Einbau erfolgt nach der VwV des UM für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial und dem Dihlmannerlass vom (Baustoffrecycling). Ein Schadstoffeintrag in das fachtechnisch abgegrenzte WSG ist daher nicht zu befürchten. Variante 3: Durchgehende Wand Im Bereich der Planung steht Löß und der untere Jura (Lias alpha) an. Diese haben als oberster Grundwasserleiter nur eine geringe Bedeutung. Die durchgehende Lärmschutzwand hat bezüglich des Flächenbedarfes an Flächen für die Grundwasserneubildung den geringsten Flächenbedarf. Es wird Löß und Lias alpha im Umfang von ca qm versiegelt. Durch die Versiegelung durch das Lärmschutzbauwerk gehen Flächen für die Grundwasserneubildung verloren. Die Eingriffe in das Schutzgut Grundwasser wurden gemäß dem LUBWModell bewertet. Die Eingriffsbilanz ergibt ein Defizit von 0,253 (s. Anl. 3.3).. Dieser Eingriff ist extern auszugleichen. Fazit: Es entsteht ein Eingriff in das Schutzgut Grundwasser (Defizit 0,253 ) Der Ausgleich erfolgt im Huckepackprinzip mit SG Boden. Im Falle der durchgehenden Lärmschutzwand werden keine Recyclingbaustoffe eingebaut. Rang 3 2 1
19 Seite 19. weiter Tabelle 11 Schutzgut Variante 1: Durchgehender Wall Variante 2: Wall/Wand Kombination Variante 3: Durchgehende Wand Oberflächengewässer Der Bubenbach als ausgebauter Bach wird von der Planung nicht berührt. Der Bubenbach als ausgebauter Bach wird von der Planung nicht berührt. Der Bubenbach als ausgebauter Bach wird von der Planung nicht berührt. Rang Klima/ Luft Durch den Bau des durchgehenden Lärmschutzwalls sind klimawirksame Flächen betroffen. Die Ackerflächen, Wiesen und Streuobstwiesen sind potenzielle Kaltluftentstehungsflächen. Durch den Bau des Walles werden diese klimawirksamen Flächen überformt. Nach Fertigstellung des Walles wird dieser mit einer extensiven Wiesenmischung angesät. Diesen Flächen kommt ebenso eine gewisse klimatische Bedeutung zu. Sie sind nach Küpfer wie folgt anzusprechen: Flächen, auf denen weder eine nennenswerte Kalt bzw. Frischluftentstehung gegeben ist noch wesentliche Belastungen bestehen. Für den Wallbereich ist die Bilanz daher ausgeglichen. Weiterhin werden klimarelevante Flächen im Umfang von 180 qm durch den Bau der Lärmschutzwand an der Autobahnanschlussstelle versiegelt. Die Eingriffsbilanz ergibt ein Defizit von 0,036 (s. Anl. 3.1). Dieser Eingriff ist extern auszugleichen. Fazit: Es entsteht ein Eingriff in das Schutzgut Klima/Luft (Defizit: 0,036 ) Ausgleich erforderlich. Der Ausgleich erfolgt im Huckepackprinzip mit dem Schutzgut Boden. Durch den Bau der Lärmschutzwand im Bereich der Streuobstwiesen sind klimawirksame Flächen betroffen. Die Streuobstwiesen sind potenzielle Kaltluftentstehungsflächen. Durch den Bau der Wand werden diese klimawirksamen Flächen versiegelt und verlieren ihre Funktion. Es gehen klimawirksame Flächen im Umfang von ca. 870 qm durch Versiegelung dauerhaft verloren. Für die Wallbereiche ist die Bilanz ausgeglichen (siehe Variante 1). Durch den Bau der Lärmschutzwand gehen klimarelevanten Flächen dauerhaft verloren. Die Eingriffsbilanz ergibt ein Defizit von 0,174 (s. Anl. 3.2). Dieser Eingriff ist extern auszugleichen. Fazit: Es entsteht ein Eingriff in das Schutzgut Klima/Luft (Defizit: 0,174 ) Ausgleich erforderlich. Ausgleich erfolgt im Huckepackprinzip mit dem Schutzgut Boden. Durch den Bau der Lärmschutzwand im Bereich der Streuobstwiesen sind klimawirksame Flächen betroffen. Die Streuobstwiesen sind potenzielle Kaltluftentstehungsflächen. Durch den Bau der Wand werden diese klimawirksamen Flächen versiegelt und verlieren ihre Funktion als klimawirksame Fläche. Es gehen klimawirksame Flächen im Umfang von ca. 690 qm durch Versiegelung dauerhaft verloren. Durch den Bau der Lärmschutzwand gehen klimarelevanten Flächen dauerhaft verloren. Die Eingriffsbilanz ergibt ein Defizit von 0,507 (s. Anl. 3.3). Dieser Eingriff ist extern auszugleichen. Fazit: Es entsteht ein Eingriff in das Schutzgut Klima/Luft (Defizit: 0,507 ) Ausgleich erforderlich. Ausgleich erfolgt im Huckepackprinzip mit dem Schutzgut Boden. Rang 1 2 3
20 Seite 20. weiter Tabelle 11 Schutzgut Variante 1: Durchgehender Wall Variante 2: Wall/Wand Kombination Variante 3: Durchgehende Wand Lage im LSG Der Lärmschutzwall liegt mit einer Fläche von ca. 2,0 ha innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) Köngen. Es ist eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung erforderlich. Das LSG wird durch den Bau der Lärmschutzwand nur randlich beeinträchtigt. Das Bauwerk wird eine Fläche von ca. 690 qm in Anspruch nehmen. Es ist eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung erforderlich. Rang Das LSG wird durch den Bau der Lärmschutzwand nur randlich beeinträchtigt. Das Bauwerk wird eine Fläche von ca. 690 qm in Anspruch nehmen. Es ist eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung erforderlich. Landschaftsbild Durch den geplanten Lärmschutzwall wird im mittleren Bereich in großflächige Streuobstbestände eingegriffen. Diese haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild. Im Bereich des Unteren Jura befinden sich Wiesenflächen und Intensivobstkulturen. Diese haben eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild. Die Ackerflächen haben nur eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild. Es gehen durch die Planung 2,0 ha Streuobstwiesen hoher Bedeutung, 1,896 ha Wiesen und Intensivobstkulturen mit mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild und ausgeräumte Ackerflächen im Umfang von 4,042 ha verloren. Die Eingriffsbilanz ergibt ein Defizit von 5,916 (s. Anl. 3.1). Dieser Eingriff ist extern auszugleichen. Fazit: Es entstehen Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild diese sind auszugleichen. Ausgleich erforderlich. Ausgleich erfolgt im Huckepackprinzip mit dem Schutzgut Tiere und Pflanzen. Durch den Bau der Lärmschutzwand wird in die Streuobstbestände mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild nur noch randlich eingegriffen. Im Bereich des Unteren Jura befinden sich Wiesenflächen und Intensivobstkulturen. Diese haben eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild. Die Ackerflächen haben nur eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild. Es gehen durch die Planung somit 0,087 ha Streuobstwiesen hoher Bedeutung, 1,896 ha Wiesen und Intensivobstkulturen mit mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild und ausgeräumte Ackerflächen im Umfang von 3,863 ha verloren. Die Eingriffsbilanz ergibt ein Defizit von 2,157 (s. Anl. 3.2). Dieser Eingriff ist extern auszugleichen. Fazit: Es entstehen Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild diese sind auszugleichen. Ausgleich erforderlich. Ausgleich erfolgt im Huckepackprinzip mit dem Schutzgut Tiere und Pflanzen. Durch den Bau der Lärmschutzwand wird in die Streuobstbestände mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild nur noch randlich eingegriffen. Im Bereich des Unteren Jura befinden sich Wiesenflächen und Intensivobstkulturen. Diese haben eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild. Die Ackerflächen haben nur eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild. Es gehen durch die Planung 0,087 ha Streuobstwiesen hoher Bedeutung, 0,060 ha Wiesen und Intensivobstkulturen mit mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild und ausgeräumte Ackerflächen im Umgang von 0,106 ha verloren. Die Eingriffsbilanz ergibt ein Defizit von 0,488 (s. Anl. 3.3). Dieser Eingriff ist extern auszugleichen. Fazit: Es entstehen Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild diese sind auszugleichen. Ausgleich erforderlich. Ausgleich erfolgt im Huckepackprinzip mit dem Schutzgut Tiere und Pflanzen. Rang 3 2 1
21 Seite 21. weiter Tabelle 11 Schutzgut Wirkung des Bauwerks auf das Landschaftsbild Variante 1: Durchgehender Wall mittel (Durchgehender Wall, 1214 m hoch) Variante 2: Wall/Wand Kombination hoch (810 m hohe Wand im mittleren Bereich) Variante 3: Durchgehende Wand sehr hoch (Durchgehender Wand,810 m hoch) Rang Mensch und seiner Gesundheit (Lärm) Im Zeitraum zwischen 2009 und heute (Status Quo) wurden bereits Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt bzw. wurde mit der Realisierung begonnen. Es sind dies die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B313 mit 80 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw im Zuge der Aktionsplanung zur Luftreinhaltung Stuttgart und ab September 2013 der Einbau eines lärmmindernden Asphaltbelags auf der B313. Mit diesen beiden Maßnahmen werden Einwohner über 3 db(a) entlastet und weitere Einwohner zwischen 1,5 und 3 db(a). Das geplante Lärmschutzbauwerk entlang der A8 ist ein weiterer Baustein, um die Lärmsituation in Köngen nachhaltig weiter zu verbessern. Die Höhe der Beugungskanten der 3 Varianten sind so konzipiert, dass dieselbe Schutzwirkung erreicht wird. In Verbindung mit den schon teilweise umgesetzten Maßnahmen auf der B313 (Geschwindigkeitsbegrenzung 80/60 km/h, lärmmindernder Asphaltbelag) verbessert sich dann die Lärmsituation im Vergleich zur Nullvariante im Jahr 2009 für Einwohner über 3 db(a) und für weitere Einwohner zwischen 1,5 und 3 db(a). Mit der Realisierung des geplanten Bauwerks an der A8 erhöht sich damit die Zahl der Einwohner, die gegenüber dem UrZustand 2009 Lärmpegelverringerungen über 3 db(a) erfahren um auf Betrachtet man die Einwohnerzahl, die durch die Maßnahmen um mehr als 1,5 db(a) entlastet werden, so erhöht sich die Zahl um Einwohner auf insgesamt Dies entspricht rd. 94 % der Bevölkerung. Fazit: sämtliche Varianten führen zu einer merklichen Lärmentlastung für die Bewohner entlang der A8. Bei den Varianten 2 und 3 ist eine Erhöhung der Lärmschutzwände zur Erreichung eines noch besseren Lärmschutzes nicht möglich. Dies ist nur bei der Variante 1 möglich. Rang Artenschutzrechtliche Untersuchung Durch den Eingriff in wertvolle Streuobstbestände ergeben sich durch die Rodung der Streuobstbäume artenschutzrechtliche Verbotstatbestände. Lebensraum für Fledermäuse, Vögel und holzbewohnende Käfer geht im Umfang von ca. 1,98 ha verloren. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen sind gemäß der Artenschutzuntersuchung CEFMaßnahmen zu treffen: Fazit: CEFMaßnahmen erforderlich. Das Artenschutzuntersuchung empfiehlt zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen, auf den Bau eines Walles im Bereich der Streuobstwiesen zu verzichten. Durch den Verzicht sind keine CEF Maßnahmen für holzbewohnenden Käfer, Vögel und Fledermäuse erforderlich. In Streuobstbestände wird nur noch randlich entlang der Autobahnböschung eingegriffen. Dieser Verlust ist durch Neupflanzung auszugleichen. Fazit: keine CEFMaßnahmen erforderlich. Das Artenschutzuntersuchung empfiehlt zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen, auf den Bau eines Walles im Bereich der Streuobstwiesen zu verzichten. Durch den Verzicht sind keine CEF Maßnahmen für holzbewohnenden Käfer, Vögel und Fledermäuse erforderlich. In Streuobstbestände wird nur noch randlich entlang der Autobahnböschung eingegriffen. Dieser Verlust ist durch Neupflanzung auszugleichen. Fazit: keine CEFMaßnahmen erforderlich. Rang 3 1 1
22 Seite EINGRIFFS / AUSGLEICHSBILANZIERUNG 4.1 Vorbemerkung Gemäß 1a (3) sind nach der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind auszugleichen. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Köngen. Das Plangebiet ist geprägt von großflächigen Ackerflächen und rudimentären Resten eines ehemaligen Streuobstgürtels. Entlang der Grenze des Plangebietes verläuft die Straßenböschung der A8. Auf dieser stehen heimische Laubgehölze. Die Fläche befindet sich vollständig im Außenbereich. Eine EingriffsAusgleichsbilanz ist erforderlich. Für den Planbereich liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Für die Eingriffs / Ausgleichsbilanzierung ist der tatsächliche Bestand maßgebend. Die Eingriffs / Ausgleichsbilanz wird für alle Schutzgüter entsprechend der Empfehlung der LfU für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft /8/ durchgeführt. Das Bewertungssystem ist in diesem Leitfaden beschrieben und wird hier nicht näher erläutert. Folgende Grundsätze sind zu berücksichtigen: Grundsatz 1: In der Eingriffsreglung sind die Schutzgüter Boden, Grund und Oberflächenwasser, Klima/Luft, Arten und Biotope und Landschaftsbild/Erholung zu berücksichtigen und zu bewerten. Grundsatz 2: Die LfUEmpfehlungen unterscheiden Schutzgüter mit besonderer, allgemeiner und geringer Bedeutung. Diese Unterscheidung wirkt sich darauf aus, welche Schutzgüter vorrangig (nicht ausschließlich!) auszugleichen sind und gibt die grundsätzliche Art der Ausgleichsmaßnahmen vor. Grundsatz 3: Der Maßnahmentyp soll sich am Maß der Betroffenheit orientieren. Liegen z.b. hochwertige Böden in Sinne der Bodenfunktion des BodSchG vor (Eingriff in ein Schutzgut besonderer Bedeutung), so ist vorrangig durch Maßnahmen des Bodenschutzes zu kompensieren. Erst wenn dies nicht möglich ist oder nicht ausreichend möglich ist, sollen andere Maßnahmen ergriffen werden (vierstufige Kompensationsregel). Grundsatz 4: Die Qualitäten sind verbalargumentativ zu beurteilen (Eingriffserheblichkeit und nachhaltigkeit sowie der Art der nötigen Vermeidungs, Minimierungsund Kompensationsmaßnahmen). Grundsatz 5: Eine reine quantitative Eingriffsbeurteilung ist nicht statthaft. Grundsatz 6: Eine quantitative Bewertung gibt ausschließlich Aufschluss über den Umfang von Eingriff und Ausgleich bzw. Kompensation.
23 Seite 23 Grundsatz 7: Durch die Koppelung von Wirkungen ist die Kompensation vom Eingriff betroffener nachrangiger Schutzgüter im Huckepack leichter zu erreichen. Grundsatz 8: Die quantitative Bewertung dient der überschlägigen Ermittlung des Umfangs von Kompensationsmaßnahmen. Sie erfolgt für alle Schutzgüter außer Schutzgut Tiere und Pflanzen gleichermaßen über ein fünfstufiges Modell, wobei bei Bedarf Zwischenstufen vergeben werden können. Es gilt das Prinzip Fläche mal Wert. Grundsatz 9: Eine punktgenaue Kompensation ist nicht das Ziel, vielmehr ist der genaue Maßnahmenumfang abschließend verbalargumentativ zu begründen. Grundsatz 10: Wertstufen verschiedener Schutzgüter können nicht miteinander verrechnet werden. Grundsatz 11: Zur Erfassung und Bewertung der Schutzgüter gilt der Grundsatz der Verwendung der jeweils genauesten vorliegenden Information. Grundsatz 12: Als Ausgleichs bzw. Kompensationsmaßnahmen geeignet sind vorrangig solche Maßnahmen, die eine möglichst hohe Wertstufe erreichen. 4.2 Ergebnisse Bilanzierung Die Ergebnisse der Eingriffs / Ausgleichsbilanz sind in der Tabelle 12 aufgeführt. Die ausführliche Bilanzierung ist als Anlage 4 beigefügt.
24 Seite 24 Tabelle 12: Bilanztabelle Varianten 1 3 Schutzgut Variante 1: Durchgehender Wall Arten und Biotope Variante 2: Wall/Wand Kombination Defizit / Ausgleich Landschaftsbild / Erholung Defizit / Übersch WP 5,916 Klima/Luft 0,036 Boden natürliche Bo 11,035 denfruchtbar keit (NaBo) (überwiegend Löß und Lehmböden mit mittlere und teilweise. hohe Bedeutung) Boden Standort natürliche Vegetation (NaVe) Boden Filter und Puffer für Schadstoffe (FiPu) Boden Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (AWK) Boden aggregiert (3 Bodenfunktionen [FiPu, AWK, NaBo]) Schutzgut Wasser Grundwasser Anmerkung: + 0,015 9, ,902 ha WE 7,907 Ausgleich erforderl. Übersch. Nein WP Ja 2,157 Ja 0,174 Ja 10,727 Nein 0,087 Ja 8,778 Ja 8,007 Ja 9,171 ha WE Ja 5,845 erforderl. Variante 3: Durchgehende Wand Defizit / Übersch. Nein WP Ja 0,488 Ja 0,507 Ja 0,694 Ja 0,253 Ja 0,533 Ja 0,531 Ja 0,586 ha WE Ja 0,253 Ausgleich erforderl. Ja Bedeutung Streuobst: hoch (B) Wiese: mittel (C) Acker, Int.obst: gering (D) Acker: gering (D) Int.obst, Wiese: mittel (C) Streuobst: hoch ( B) Ja mittel (Stufe C) Ja Lö 75(78) sehr hoch (A) T/Lö/L 6074 mittel (C) Ton 3559 gering (D) Ja gering (Stufe D) alle Böden im Gebiet Ja Ja Ja Ja gering mittel (Stufe CD) alle Böden im Gebiet L 3 Lö hoch (B) L II a2 mittel (C) L4 Lö und Ton gering (D) mittel (Stufe C) Unterjura, Löß gering (D) A = Stufe A Bedeutung sehr hoch CD = Stufe CD Bedeutung gering mittel B = Stufe B Bedeutung hoch D = Stufe D Bedeutung gering C = Stufe C Bedeutung mittel E = Stufe E Bedeutung sehr gering
25 Seite Ausgleichsbedarf Variante 1 (Durchgehender Wall) Die Tabelle 12 zeigt, dass für die Variante 1 (Durchgehender Wall) nur bei den Schutzgütern Arten und Biotope und Boden Standort für natürliche Vegetation keine Defizite entstehen. Für diese Schutzgüter ist kein weiterer Ausgleich erforderlich. Bei dem Schutzgut Arten/Biotope entsteht sogar ein deutlicher Überschuss. Dieser Überschuss entsteht, da nach Herstellung des Lärmschutzwalles die Böschung des Walles mit einer extensiven Wiesenmischung begrünt werden soll. Da die Biotoptypen im Bestand (Acker, Intensivobst) nur eine sehr geringe Bedeutung für das Schutzgut Arten und Biotope haben und die Wiesenansaat an der Wallböschung eine mittlere Wertigkeit aufweist, wird das Schutzgut Arten und Biotope erheblich aufgewertet. Das Aufwertungspotenzial ist so hoch, dass sogar der Eingriff in die Streuobstbestände (Abwertung um eine Wertstufe B nach C) kompensiert werden kann. Bei den übrigen Schutzgütern entstehen jedoch Defizite. Der Eingriffs und Ausgleichsumfang gemäß Grundsatz 6 ist somit geklärt. Es besteht für die Schutzgüter Boden, Landschaftsbild, Klima/Luft und Grundwasser ein weiterer Ausgleichsbedarf. Das maßgebliche Schutzgut ist das Schutzgut Boden natürliche Bodenfruchtbarkeit. Es sind daher vorrangig Maßnahmen zu suchen, die sich positiv auf das Schutzgut Boden natürliche Bodenfruchtbarkeit aus wirken. Für den Ausgleich des Eingriffes in das Schutzgut Boden natürliche Bodenfruchtbarkeit stehen keine Entsiegelungsmaßnahmen oder sonstige geeignete Maßnahmen zur Verfügung, die das Schutzgut Boden aufwerten könnte (Bodenverbesserung, Extensivierung, Bodenlockerung etc.). Es wird daher ad Ultima Ratio der monetäre Ansatz zur schutzgutübergreifenden Kompensation gewählt. Für die schutzgutübergreifende Kompensation wird das aggregierte Defizit über die Bodenfunktionen Filter und Puffer für Schadstoffe, Natürliche Bodenfruchtbarkeit und Ausgleichskörper im Wasserkreislauf herangezogen. Das aggregierte Defizit beträgt 9,902. Es ergibt sich folgender Ansatz: 9,902 x Euro/ = ,80 Euro gerundet Euro. Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ist eine schutzgutübergreifende Maßnahme im Wert von Euro umzusetzen. Hierfür eignet sich eine Gewässerrenaturierungsmaßnahme. Durch diese Maßnahme werden die Defizite im Bereich der Schutzgüter Landschaftsbild, Klima/Luft und Grundwasser im Huckepack mit ausgeglichen, da sich eine Gewässerrenaturierungsmaßnahme auch positiv auf diese Schutzgüter auswirkt.
26 Seite Ausgleichsbedarf Variante 2 (Wall/WandKombination) Die Tabelle 12 zeigt, dass für die Variante 2 (Wall/WandKombination) nur bei dem Schutzgut Arten und Biotope ein deutlicher Überschuss entsteht. Der Überschuss fällt sogar noch höher aus als bei Variante 1 (Durchgehender Wall). Für das Schutzgut Arten und Biotope ist kein weiterer Ausgleich erforderlich. Dieser Überschuss entsteht, weil nach Herstellung des Lärmschutzwalles die Böschung des Walles mit einer extensiven Wiesenmischung begrünt werden soll und bei der Variante 2 auf eine Wallschüttung im Bereich der hochwertigen Streuobstwiesen verzichtet wird. Da die Biotoptypen im Bestand (Acker, Intensivobst) nur eine sehr geringe Bedeutung für das Schutzgut Arten und Biotope haben und auf einen Eingriff in die Streuobstbestände verzichtet wird und die Wiesenansaat an der Wallböschung eine mittlere Wertigkeit aufweist wird das Schutzgut Arten und Biotope erheblich aufgewertet. (Überschuss von WP). Bei den übrigen Schutzgütern entstehen jedoch Defizite. Der Eingriffs und Ausgleichsumfang gemäß Grundsatz 6 ist somit geklärt. Es besteht für die Schutzgüter Boden, Landschaftsbild, Klima/Luft und Grundwasser ein weiterer Ausgleichsbedarf. Das maßgebliche Schutzgut ist das Schutzgut Boden natürliche Bodenfruchtbarkeit. Es sind daher vorrangig Maßnahmen zu suchen, die sich positiv auf das Schutzgut Boden natürliche Bodenfruchtbarkeit auswirken. Für den Ausgleich des Eingriffes in das Schutzgut Boden natürliche Bodenfruchtbarkeit stehen keine Entsiegelungsmaßnahmen oder sonstige geeignete Maßnahmen zur Verfügung, die das Schutzgut Boden aufwerten könnte (Bodenverbesserung, Extensivierung, Bodenlockerung etc.). Es wird daher ad Ultima Ratio der monetäre Ansatz zur schutzgutübergreifenden Kompensation gewählt. Für die schutzgutübergreifende Kompensation wird das aggregierte Defizit über die Bodenfunktionen Filter und Puffer für Schadstoffe, Natürliche Bodenfruchtbarkeit und Ausgleichskörper im Wasserkreislauf herangezogen. Das aggregierte Defizit beträgt 9,171. Es ergibt sich folgender Ansatz: 9,171 x Euro/ = ,40 Euro gerundet Euro. Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ist eine schutzgutübergreifende Maßnahme im Wert von Euro umzusetzen. Hierfür eignet sich ebenfalls die Gewässerrenaturierungsmaßnahme. Durch diese werden die Defizite im Bereich der Schutzgüter Landschaftsbild, Grundwasser und Klima/Luft im Huckepack mit ausgeglichen, da sie sich auch positiv auf diese Schutzgüter auswirkt.
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