Die Rechtsfolgen des ungerechten Vertrages. Die Rückkehr des remedium ex l. 2 Cod. de rescind. vend.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Rechtsfolgen des ungerechten Vertrages. Die Rückkehr des remedium ex l. 2 Cod. de rescind. vend."

Transkript

1 Die Rechtsfolgen des ungerechten Vertrages Die Rückkehr des remedium ex l. 2 Cod. de rescind. vend.

2 123, 134 BGB

3

4 Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun, das sollt auch ihr ihnen tun (Math. 7, 12)

5

6 laesio enormis (ultra dimidum) remedium ex l. 2 Cod. de rescindenda venditione.

7

8 wucherähnliches Geschäft Missverhältnis & verwerfliche Gesinnung Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. unbedingt und absolut (hm) vollständig (hm) Vermutung Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage [... ] sich [...] für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen [...] lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Kreditwucher

9 empfangene Valuta angemessener Zins Wucherzins 817 BGB (cum sit meretrix)

10 condictio ob turpem vel iniustam causam Erkaufen von Rechtmäßigen 1 War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass (nur) der Empfänger durch die Annahme [...] gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet. Erkaufen von Sittenwidriger Handlung 2 Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt [...] 3 Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn nur dem Leistenden ein solcher Verstoß zur Last fällt.

11 3 Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn nur dem Leistenden ein solcher Verstoß zur Last fällt. Handlung der Dirne sittenwidrig Nehmen des Geldes ist aber nicht sittenwidrig

12 condictio ob turpem vel iniustam causam Erkaufen von Rechtmäßigen 1 War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass (nur) der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet. Erkaufen von sittenwidriger Handlung 2 Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt [...] Erkaufen von sittenwidriger Handlung 3 Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn nur dem Leistenden ein solcher Verstoß zur Last fällt.

13 empfangene Valuta angemessener Zins Wucherzins 817 BGB (cum sit meretrix)

14 Valuta angemessener Zins Wucherzins

15 Wahlrecht präsumtiver Wille Valuta angemessener Zins Wucherzins wirklicher Wille Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.

16 Die Rechtsfolgen des ungerechten Vertrages Die Rückkehr des remedium ex l. 2 Cod. de rescind. vend.

14 Inhaltliche Nichtigkeit von Erklärungen

14 Inhaltliche Nichtigkeit von Erklärungen 14 Inhaltliche Nichtigkeit von Erklärungen I. Geheimer Vorbehalt und Scherzgeschäft Wer etwas erklärt und dabei einem unbewussten Willensmangel unterliegt, kann seine Willenserklärung wegen Irrtums nach

Mehr

Inhaltsüberblick. Rechtsgrund und Rechtsfolgen im Bereicherungsrecht

Inhaltsüberblick. Rechtsgrund und Rechtsfolgen im Bereicherungsrecht Inhaltsüberblick I. Leistungsstörungen im Schuldverhältnis II. Einzelne vertragliche Schuldverhältnisse III. Gesetzliche Schuldverhältnisse 1. Geschäftsführung ohne Auftrag 2. Deliktsrecht/Unerlaubte Handlungen

Mehr

Die Sittenwidrigkeit von Entgeltvereinbarungen Das Verhältnis von Mindestlohn zur Sittenwidrigkeitsrechtsprechung des BAG

Die Sittenwidrigkeit von Entgeltvereinbarungen Das Verhältnis von Mindestlohn zur Sittenwidrigkeitsrechtsprechung des BAG Die Sittenwidrigkeit von Entgeltvereinbarungen Das Verhältnis von Mindestlohn zur Sittenwidrigkeitsrechtsprechung des BAG Gliederung 1. Problemaufriss 2. Sittenwidrigkeitskontrolle des BAG 3. MiLoG und

Mehr

VORTRAGSREIHE. Richterlicher Mindestlohn? Inhalt und Grenzen der Lohnwucher-Kontrolle von Arbeitsentgelten

VORTRAGSREIHE. Richterlicher Mindestlohn? Inhalt und Grenzen der Lohnwucher-Kontrolle von Arbeitsentgelten VORTRAGSREIHE Donnerstag, 13. Februar 2014 / 18.30 Uhr Richterlicher Mindestlohn? Inhalt und Grenzen der Lohnwucher-Kontrolle von Arbeitsentgelten Referent: Dr. Christian Picker, Zentrum für Arbeitsbeziehungen

Mehr

Rechtsgeschäftslehre 7: Sittenwidrigkeit und gesetzliches Verbot (III)

Rechtsgeschäftslehre 7: Sittenwidrigkeit und gesetzliches Verbot (III) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 31.01.2008 Rechtsgeschäftslehre 7: Sittenwidrigkeit und gesetzliches Verbot (III) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943

Mehr

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016 Methodenlehre der Rechtswissenschaft Sommersemester 2016 Die vier Auslegungsrichtlinien 1. Auslegung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, sog. objektive Auslegung 2. Auslegung nach dem Sprachverständnis

Mehr

Außervertragliches Schuldrecht: Deliktstatbestände. Prof. Dr. Tobias Fröschle

Außervertragliches Schuldrecht: Deliktstatbestände. Prof. Dr. Tobias Fröschle Außervertragliches Schuldrecht: Deliktstatbestände Prof. Dr. Tobias Fröschle Tatbestandsmerkmale des 823 Abs. 1 BGB (1) Tathandlung (2) Verletzung eines absoluten Rechts (3) Kausalzusammenhang zwischen

Mehr

Bereicherungsrecht. Leistungskondiktion. Nichtleistungskondiktion

Bereicherungsrecht. Leistungskondiktion. Nichtleistungskondiktion 1 Nichtleistungskondiktion 2 Anspruchsvoraussetzungen : Der Bereicherungsschuldner hat 1. etwas erlangt 2. durch Leistung des Bereicherungsgläubigers (s. Folie Nr. 3) 3. ohne Rechtsgrund bzw. der bezweckte

Mehr

D. Rechtsgeschäftslehre III: Wirksamkeitsvoraussetzungen

D. Rechtsgeschäftslehre III: Wirksamkeitsvoraussetzungen D. Rechtsgeschäftslehre III: Wirksamkeitsvoraussetzungen I. Geschäftsfähigkeit, 104 ff. BGB II. Form, 125 BGB III. Inhaltliche Schranken, 134, 138 BGB IV. Bedingung oder Befristung, 158 ff. BGB V. Willensmängel,

Mehr

Jura-Ass Zivilrecht BGB Allgemeiner Teil Übersichten. Der Vertragsschluss. Tatbestand einer WE: äußerer und innerer

Jura-Ass Zivilrecht BGB Allgemeiner Teil Übersichten. Der Vertragsschluss. Tatbestand einer WE: äußerer und innerer Zivilrecht BGB Allgemeiner Teil Übersichten Der Vertragsschluss Angebot Annahme Tatbestand einer WE: äußerer und innerer Wirksamwerden: Abgabe und Zugang; kein Widerruf, 130 I 2 BGB Tatbestand einer WE:

Mehr

Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (3)

Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (3) Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (3) Wiederholung Wie ist die condictio ob rem von der condictio indebiti abzugrenzen und welcher Zusammenhang besteht dabei mit dem objektiven bzw.

Mehr

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT. 24.

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT. 24. Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT 24. November 2016 Lernziele Heute: 1. Wiederholung (Vertragsschluss, Zusenden unbestellter

Mehr

Gesetz- und Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften

Gesetz- und Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften Gesetz- und von Rechtsgeschäften 134, 138 BGB als inhaltliche Schranken der Privatautonomie (Fortsetzung Wirksamkeitshindernisse) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr.

Mehr

Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte

Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte W E R E I N E N O T E R B L I C K T U N D W A R T E T, B I S E R U M H I L F E G E B E T E N W I R D, I S T E B E N S O S C H L E C H T, A L S O

Mehr

b) Die Rückgriffs- und Verwendungskondiktion

b) Die Rückgriffs- und Verwendungskondiktion - 24 - C. Ungerechtfertigte Bereicherung 13 Überblick C. Ungerechtfertigte Bereicherung 13 Überblick I. Allgemeines II. Die Grundtatbestände 1. Die Leistungskondiktion 812 I 1 Fall 1 (condictio sine causa

Mehr

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek Claudia Sykora Die Kondiktionssperre des 817 Satz 2 BGB Eine Untersuchung zur Rückabwicklung gesetzes- und sittenwidriger Geschäfte im Lichte der jüngeren Rechtsprechung Tectum Verlag Marburg, 2011 Zugl.

Mehr

Anspruch des A gegen B auf Aufwendungsersatz gemäß 677, 683, 670 BGB

Anspruch des A gegen B auf Aufwendungsersatz gemäß 677, 683, 670 BGB Fall 8 Nutzlose Pläne Anspruch des A gegen B auf Aufwendungsersatz gemäß 677, 683, 670 BGB A könnte gegen B einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gemäß 683, 670 BGB haben. Dies setzt zunächst voraus,

Mehr

Examenskurs Privatrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse :

Examenskurs Privatrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse : Fall 7: E M Herausgabe des erzielten Gewinnes? I. 535, 540 BGB (-) Fraglich ist, ob E gegen M einen vertraglichen Anspruch auf Herausgabe des erzielten Gewinns hat. Allerdings wurde keine Vereinbarung

Mehr

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Wintersemester 2016/17

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Wintersemester 2016/17 Methodenlehre der Rechtswissenschaft Wintersemester 2016/17 Fast scheint es, dass die Normentheorie zu idealistisch sei, um sich mit dem Beischlaf im physiologischen Sinne irgendwie abzugeben. Aber leider,

Mehr

Vertragsrecht III. Darlehen, , (ohne Verbraucherdarlehen)

Vertragsrecht III. Darlehen, , (ohne Verbraucherdarlehen) Vertragsrecht III Darlehen, 488 490, 607 609 (ohne Verbraucherdarlehen) Überblick: Gesetz unterscheidet: Gelddarlehen allgemeine Vorschriften: 488 490 Verbraucherdarlehen, 491 ff. Sachdarlehen ( 607 609)

Mehr

Tutorium Bürgerliches Recht 1. Gliederung. A. Unterschiede von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen

Tutorium Bürgerliches Recht 1. Gliederung. A. Unterschiede von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen Tutorium Bürgerliches Recht 1 Gliederung 1 Einleitung: gesetzliche Schuldverhältnisse A. Unterschiede von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen B. Wechselwirkung von vertraglichen und gesetzlichen

Mehr

Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht Wöss. 3. Fall

Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht Wöss. 3. Fall Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht Wöss 3. Fall Allgemeines 2 Sachverhaltsabschnitte (Verhältnis A vs B; Verhältnis B vs D) WER will WAS von WEM aus welchem RECHTSGRUND? 2 Verhältnis B zu D Anspruch?

Mehr

Test Darlehen/Teilzahlung

Test Darlehen/Teilzahlung Test Darlehen/Teilzahlung [1] Dr. Jacoby Darlehen A. I. Def. Darlehensvertrag? [1] Dr. Jacoby Darlehen A. I. Darlehen, Teilzahlungsgeschäfte, Leasing A. Darlehensvertrag I. Einführung 1. Def. Darlehensvertrag,

Mehr

Schriftenreihe der juristischen Schulung/ Studium 38. Bereicherungsrecht. von Ulrich Loewenheim, Loewenheim (Hrsg.) 3., überarbeitete Auflage

Schriftenreihe der juristischen Schulung/ Studium 38. Bereicherungsrecht. von Ulrich Loewenheim, Loewenheim (Hrsg.) 3., überarbeitete Auflage Schriftenreihe der juristischen Schulung/ Studium 38 Bereicherungsrecht von Ulrich Loewenheim, Loewenheim (Hrsg.) 3., überarbeitete Auflage Bereicherungsrecht Loewenheim / Loewenheim (Hrsg.) schnell und

Mehr

Fälle zu Willensmängeln: Lösungsskizzen. I. Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrages Angebot = Willenserklärung

Fälle zu Willensmängeln: Lösungsskizzen. I. Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrages Angebot = Willenserklärung Konversatorium zum Grundkurs im Bürgerlichen Recht I Fälle zu Willensmängeln: Lösungsskizzen Fall 1 I. Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrages Angebot = Willenserklärung 1. Äußerer Tatbestand der

Mehr

Ansprüche 2: Bereicherungsansprüche (II)

Ansprüche 2: Bereicherungsansprüche (II) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 23.11.2007 Ansprüche 2: Bereicherungsansprüche (II) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Überblick

Mehr

- - CodE 11 CodE 0 0 0 0 0 0 0 0 2.o C 1 10.0 C 2 off 3 3.0 4 2.0 5 off 6 1 8 20.0 9 60 C 7 4.0 10 80 C 1 38 C 12 8 k 13 on 14 30.0 15 10 16 - - CodE 11 CodE 0 0 0 0 0 0 0 0 2.o C 1 10.0 C 2

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 13/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 25. September 2003 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Mehr

Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 12/Teil 2, 7.7.2010) 3. Die Besonderheiten der Leistungskondiktionen gem. 812 Abs.

Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 12/Teil 2, 7.7.2010) 3. Die Besonderheiten der Leistungskondiktionen gem. 812 Abs. Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 12/Teil 2, 7.7.2010) 3. Die Besonderheiten der Leistungskondiktionen gem. 812 Abs. 1 Satz 2 BGB 1. 812 I 2, Fall 1: condictio ob causam finitam a) Voraussetzung:

Mehr

Überblick über das Bereicherungsrecht

Überblick über das Bereicherungsrecht Überblick über das Bereicherungsrecht A. Sinn und Zweck des Bereicherungsrechts Das Bereicherungsrecht hat die Aufgabe, ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen "rückgängig" zu machen. Es gleicht daher

Mehr

Überblick zum Bereicherungsrecht / Leistungskondiktion: Tatbestände und Funktion des Leistungsbegriffs. Prof. Dr. Thomas Rüfner

Überblick zum Bereicherungsrecht / Leistungskondiktion: Tatbestände und Funktion des Leistungsbegriffs. Prof. Dr. Thomas Rüfner Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 08.05.2012 Überblick zum Bereicherungsrecht / Leistungskondiktion: Tatbestände und Funktion des Leistungsbegriffs Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 24. Januar 2014 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 24. Januar 2014 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 249/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. Januar 2014 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (4)/ Nichtleistungskondiktionen

Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (4)/ Nichtleistungskondiktionen Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (4)/ Nichtleistungskondiktionen Wiederholung Welcher Normzweck ist allen Kondiktionssperren als Hintergrund gemeinsam und wie äußert sich dies im

Mehr

SCHULDRECHT BESONDERER TEIL

SCHULDRECHT BESONDERER TEIL SCHULDRECHT BESONDERER TEIL ALLE SCHEMATA DER EINFÜHRUNGEN ZUM BESONDEREN SCHULDRECHT Peter Felix Schuster http://www.peterfelixschuster.de 18. November 2008 Alle ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des

Mehr

Fall 6. Lösungsskizze. Unterscheide: rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb ( 929 ff. BGB) & gesetzlicher Eigentumserwerb

Fall 6. Lösungsskizze. Unterscheide: rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb ( 929 ff. BGB) & gesetzlicher Eigentumserwerb Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III Wintersemester 2014/2015 Fall 6 Lösungsskizze Unterscheide: rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb ( 929 ff. BGB) & gesetzlicher Eigentumserwerb

Mehr

11 Nichtigkeit und Unwirksamkeit

11 Nichtigkeit und Unwirksamkeit 11 Nichtigkeit und Unwirksamkeit I. Begriff der Nichtigkeit und Abgrenzung zur Unwirksamkeit Willenserklärungen oder Rechtsgeschäfte können aus unterschiedlichen Gründen fehlerbehaftet sein. Diese Mängel

Mehr

Rechtsgeschäftslehre 9: Bedingung und Zeitbestimmung

Rechtsgeschäftslehre 9: Bedingung und Zeitbestimmung Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 07.02.2008 Rechtsgeschäftslehre 9: Bedingung und Zeitbestimmung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 15

Abkürzungsverzeichnis 15 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 A. Einleitung 19 I. Wuchertypisches Spannungsfeld 20 II. Allgemeine Zielsetzung und Methode der Arbeit 23 1. Zielsetzung und Methode der Arbeit unter Berücksichtigung

Mehr

Fall 5 Armer Valentin. 1. Teil

Fall 5 Armer Valentin. 1. Teil Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/13 Fall 5 Armer Valentin 1. Teil A. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Porsche Panamera Turbo gem. 433 I 1 BGB

Mehr

Einführung, Bedeutung und Periodisierung der deutschen Rechtsgeschichte

Einführung, Bedeutung und Periodisierung der deutschen Rechtsgeschichte Einführung, Bedeutung und Periodisierung der dn Rechtsge Je grundsätzlicher ein Problem, umso eher ist zu vermuten, dass es bereits früher aufgetaucht ist und eine Antwort (oder sogar mehrere) gefunden

Mehr

Wiederholungskurs BGB-AT. I. Anspruch aus 433 I 1 aus notariellem Kaufvertrag über Anspruch entstanden a) 2 kongruente Willenserklärungen

Wiederholungskurs BGB-AT. I. Anspruch aus 433 I 1 aus notariellem Kaufvertrag über Anspruch entstanden a) 2 kongruente Willenserklärungen A. Teil 1 Frage 1 I. Anspruch aus 433 I 1 aus notariellem Kaufvertrag über 100.000 1. Anspruch entstanden a) 2 kongruente Willenserklärungen Angebot und Annahme (+) b) Rechtshindernde Einwendung 125 S.

Mehr

Sozialrechtliche und berufsrechtliche Rahmenbedingungen der Praxisabgabe und Praxisübernahme. Prof. Dr. Martin Stellpflug, Justitiar

Sozialrechtliche und berufsrechtliche Rahmenbedingungen der Praxisabgabe und Praxisübernahme. Prof. Dr. Martin Stellpflug, Justitiar 10.12.2015 Sozialrechtliche und berufsrechtliche Rahmenbedingungen der Praxisabgabe und Praxisübernahme Dezember 2015 Prof. Dr. Martin Stellpflug, Justitiar Gliederung 1. Allgemeines 2. Nachfolgezulassung

Mehr

Täuschung und Drohung, 123

Täuschung und Drohung, 123 Täuschung und Drohung, 123 Arglistige Täuschung Schutz der Entschließungsfreiheit Täuschung des anderen Teils erforderlich Muss zu einem Irrtum geführt haben Nur dann ist Entschließungsfreiheit beeinträchtigt

Mehr

Lösung zu Fall 69 a) I. Anspruch aus Bewirtungsvertrag

Lösung zu Fall 69 a) I. Anspruch aus Bewirtungsvertrag Lösung zu Fall 69 a) ö I. Anspruch aus Bewirtungsvertrag F müßte die Pizza Funghi bezahlen, wenn zwischen ihr und dem Gastwirt ein entsprechender Bewirtungsvertrag zustande gekommen wäre. Ein solcher Vertrag

Mehr

Amtsgericht Kamen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Kamen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil Abschrift 30 C 537/18 Verkündet am 07.11.2018 Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Kamen IM NAMEN DES VOLKES Urteil Indem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr.

Mehr

Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht Mag. Marlene Hofmair. 3. Fall

Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht Mag. Marlene Hofmair. 3. Fall Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht Mag. Marlene Hofmair 3. Fall Skizze WER will WAS von WEM aus welchem RECHTSGRUND? 2 Verhältnis B - D Anspruch des D gegen B auf Leistung des Kühlergrill Zug-um- Zug

Mehr

Aktuelles. Bürgerliches Vermögensrecht. Ergebnisse Vorlesung. Ergebnisse Arbeitsgemeinschaft. Sachverhalt AG 2. Sachverhalt AG 1

Aktuelles. Bürgerliches Vermögensrecht. Ergebnisse Vorlesung. Ergebnisse Arbeitsgemeinschaft. Sachverhalt AG 2. Sachverhalt AG 1 Aktuelles Bürgerliches Vermögensrecht Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Willkommen zum zweiten Semester Vorlesung, Arbeitsgemeinschaft,

Mehr

Deliktisches Haftungssystem

Deliktisches Haftungssystem Folie 18 Deliktisches Haftungssystem (1) Haftung für verschuldetes Unrecht 823 Abs. 1 BGB (deliktischer Grundtatbestand) 823 Abs. 2 BGB i.v.m. Schutzgesetz (Schutzgesetzverletzung) 826 BGB (beschränkte

Mehr

Bereicherungsrecht (3)

Bereicherungsrecht (3) Bereicherungsrecht (3) Condictio ob causam finitam ( 812 I 2 Alt. 1 BGB) und 813 BGB 1 Prüfungsschema Tatbestand der condictio ob causam finitam - etwas erlangt - durch Leistung - Rechtsgrund später weggefallen

Mehr

Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (2)

Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (2) Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (2) Wiederholung Wozu dient im Rahmen der Definition der Leistung isd 812 I das Merkmal der Bewusstheit der Vermögensmehrung? Inwiefern zeichnet

Mehr

Fall 12: Anwalt hinter der Ladentheke. Gliederung

Fall 12: Anwalt hinter der Ladentheke. Gliederung Fall 12: Anwalt hinter der Ladentheke Gliederung Anspruch der K gegen A auf Übergabe und Übereignung der Uhr gem. 433 I 1 BGB Möglicherweise besteht ein Anspruch der K gegen A auf Übergabe und Übereignung

Mehr

Grenzen der Pauschalierbarkeitnach Grundsätzen des Zivilrechts

Grenzen der Pauschalierbarkeitnach Grundsätzen des Zivilrechts Grenzen der Pauschalierbarkeitnach Grundsätzen des Zivilrechts Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper 7. Techniker/Juristen Dialog 2016 Wien, 28.1.2016 1 Programm I. Allgemeines zum Pauschalpreisvertrag II.

Mehr

Der Inhalt des Bereicherungsanspruchs III

Der Inhalt des Bereicherungsanspruchs III Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 30.05.2011 Der Inhalt des Bereicherungsanspruchs III Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=39651 Abwandlung

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Falllösung 3. Stunde: 1. Frage: Ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen? I. Angebot und Annahme Ein Vertrag entsteht grundsätzlich durch Angebot und Annahme; 145 ff BGB. Dies sind zwei Erklärungen,

Mehr

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? ein Vortrag von Diana Salman > Aushang > Präsentation > Bilder 386 Einladung 387 Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Mehr

Leistungskondiktion: Tatbestände und Funktion des Leistungsbegriffs

Leistungskondiktion: Tatbestände und Funktion des Leistungsbegriffs Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 04.05.201 Leistungskondiktion: Tatbestände und Funktion des Leistungsbegriffs Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=39651

Mehr

AGB für Unternehmen am Bau und im Handel

AGB für Unternehmen am Bau und im Handel AGB für Unternehmen am Bau und im Handel Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht, allgemein 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. AGB im Kaufvertragsrecht

Mehr

Vertragsrecht III. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)

Vertragsrecht III. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Gelddarlehen ( 488 BGB) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2 Struktur des Darlehensrechts Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften Kapitel

Mehr

Examenskurs Privatrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse :

Examenskurs Privatrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse : Fall 8: K B auf Herausgabe der Makler-Courtage I. Anspruch des K gegen B aus 280 I, 241 II, 311 II, III BGB (+) Denkbar ist zunächst ein Anspruch des K gegen B aus 280 I, 241 II, 311 II, III BGB. 1. Schuldverhältnis

Mehr

BGB 138, 433, 759, 1030, 2247; EGBGB

BGB 138, 433, 759, 1030, 2247; EGBGB DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 11224 letzte Aktualisierung: 26.02.1999 BGB 138, 433, 759, 1030, 2247; EGBGB Art. 96 Sittenwidrigkeit wegen eines Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung

Mehr

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr.1, 439 BGB über eine Sache II. Kaufsache muss bei Gefahrübergang mit einem Sach-/Rechtsmangel gem. 434, 435 BGB behaftet

Mehr

Übung OR AT II, FS 2015

Übung OR AT II, FS 2015 Rechtswissenschaftliches Institut Übung OR AT II, FS 2015 Fall 1 Dr. Carsten Fischer Seite 1 Überblick Sachverhaltsabschnitt I: Korrespondenz zwischen A und B bzgl. Kauf des «Wunschpunsches» Beteiligte:

Mehr

Nichtige Verträge. Gesetzeswidrigkeit. 09. VO BR AT nichtige Verträge. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr.

Nichtige Verträge. Gesetzeswidrigkeit. 09. VO BR AT nichtige Verträge. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Nichtige Verträge 879 ABGB: Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen, sind nichtig ha: Anwendung

Mehr

Fall 3a Kranker Geschäftspartner

Fall 3a Kranker Geschäftspartner Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/13 Fall 3a Kranker Geschäftspartner A. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Bildbandes gem. 433 I 1 BGB I. Anspruch

Mehr

Rechtsgeschichte I & II

Rechtsgeschichte I & II Rechtsgeschichte I & II (Vorlesungen im Herbstsemester 2008 sowie im Frühjahrsemester 2009) Die Geschichte der Obligation: Zur Entwicklung zentraler schuldrechtlicher Begriffe und Rechtsfiguren (von der

Mehr

Verschulden. eine Übung von RA Dr. R. Bachmann, LL.M. Kinderhüten unter Nachbarinnen: BGE 137 III 539

Verschulden. eine Übung von RA Dr. R. Bachmann, LL.M. Kinderhüten unter Nachbarinnen: BGE 137 III 539 Verschulden eine Übung von RA Dr. R. Bachmann, LL.M. Kinderhüten unter Nachbarinnen: BGE 137 III 539 D. kam aus der Waschküche und telefonierte als A.X. in die Glatt fiel. 1 Die Eltern von A.X. wollen

Mehr

Die verschiedenen Arten von Kaufleuten

Die verschiedenen Arten von Kaufleuten Die verschiedenen Arten von Kaufleuten Gewerbe: offene, planmäßige,auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete, selbständige Tätigkeit, die kein freier Beruf ist Betreiben: Inhaber, der persönlich berechtigt

Mehr

Fehlerhafte Willenserklärungen

Fehlerhafte Willenserklärungen VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Fehlerhafte Willenserklärungen Geheimer Vorbehalt (Mentalreservation) Erklärung im Wissen, diese entspricht nicht dem tatsächlichen

Mehr

Fall 8. Übersicht: Konkurrenz EBV und GoA bei Schadensersatzansprüchen. Echte berechtigte GoA GoA = ein Recht zum Besitz. keine Vindikationslage

Fall 8. Übersicht: Konkurrenz EBV und GoA bei Schadensersatzansprüchen. Echte berechtigte GoA GoA = ein Recht zum Besitz. keine Vindikationslage Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III Wintersemester 2014/2015 Fall 8 Übersicht: Konkurrenz EBV und GoA bei Schadensersatzansprüchen Echte berechtigte GoA GoA = ein Recht zum Besitz

Mehr

FALL 12 (ZUSATZFALL) LÖSUNG DER TITELKAUF

FALL 12 (ZUSATZFALL) LÖSUNG DER TITELKAUF PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT II SOMMERSEMESTER 2016 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner, Römisches Privatrecht 13

Prof. Dr. Thomas Rüfner, Römisches Privatrecht 13 Prof. Dr. Thomas Rüfner, Römisches Privatrecht 13 Die condictiones in ihrer Funktion als Klagen wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Grundlagen Tatbestände Rechtsfolgen Die sog. prätorischen Bereicherungsklagen

Mehr

Fall zu 122 BGB: Falsche Preisschilder

Fall zu 122 BGB: Falsche Preisschilder Fall zu 122 BGB: Falsche Preisschilder Student S sieht im Schaufenster des H zwei Anzüge, einen fein ge streiften für 350 und einen modisch braunen für 250. Nach der Anprobe des braunen Anzuges erklärt

Mehr

- Vertretungsmacht der V aus 56 HGB? V ist

- Vertretungsmacht der V aus 56 HGB? V ist Lösungshinweise zu Fall 3 Uhrenkauf VORÜBERLEGUNGEN FÜR DIE FALLLÖSUNG: Wer will was von wem woraus? Wie ändert sich die Rechtslage durch die Varianten? Frage a) A will von K Herausgabe der Uhr A) A K

Mehr

Rechtsgeschäftslehre 7: Sittenwidrigkeit und gesetzliches Verbot (I)

Rechtsgeschäftslehre 7: Sittenwidrigkeit und gesetzliches Verbot (I) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 28.01.2008 Rechtsgeschäftslehre 7: Sittenwidrigkeit und gesetzliches Verbot (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943

Mehr

Methodik der Fallbearbeitung im Zivilrecht

Methodik der Fallbearbeitung im Zivilrecht , im Zivilrecht Überblick 1. Die Arbeit mit zivilrechtlichen Normen 2. Die Arbeit mit Konflikten und Fällen 3. Auslegung privatrechtlicher Erklärungen 4. Darstellung juristischer Argumentationen 5. Argumentation

Mehr

Fälle zum Schuldrecht II

Fälle zum Schuldrecht II Juristische Fall-Lösungen Fälle zum Schuldrecht II Gesetzliche Schuldverhältnisse von Prof. Dr. Jörg Fritzsche 3. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Revision Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...

Mehr

3. Einheit. Leistung Zug um Zug. Zurückbehaltungsrecht, Einrede. Einrede und Gewährleistung

3. Einheit. Leistung Zug um Zug. Zurückbehaltungsrecht, Einrede. Einrede und Gewährleistung Leistung Zug um Zug Leistungen sind Zug um Zug zu erbringen Dh gleichzeitiger Austausch von Leistung und Gegenleistung Vermeidung der Gefahr, dass ein Teil seine Leistung erbringt, ohne Gegenleistung dafür

Mehr

Einordnung der Anfechtung in die Willenserklärungslehre

Einordnung der Anfechtung in die Willenserklärungslehre Einordnung der Anfechtung in die Willenserklärungslehre objektiver Tatbestand fehlt => WE (-) subjektiver Tatbestand fehlt => differenzieren o Handlungswille fehlt => WE (-) o Erklärungswille fehlt =>

Mehr

Übersicht Schadensersatz und Rücktritt Zwischenprüfung Seite 1 von 9. I. Rücktritt

Übersicht Schadensersatz und Rücktritt Zwischenprüfung Seite 1 von 9. I. Rücktritt Übersicht Schadensersatz und Rücktritt Zwischenprüfung Seite 1 von 9 I. Rücktritt rechtsvernichtende Einwendung Voraussetzungen: -> Rücktrittserklärung, 349 BGB -> Rücktrittsrecht, 346 BGB -> kein Ausschluss

Mehr

Die (m. E.) wichtigsten Definitionen des Allgemeinen Teils des BGB 1

Die (m. E.) wichtigsten Definitionen des Allgemeinen Teils des BGB 1 Die (m. E.) wichtigsten Definitionen des Allgemeinen Teils des BGB 1 Rechtsgeschäftslehre i. e. S. Willenserklärung Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die unmittelbar auf das Herbeiführen

Mehr

A. Überblick. B. Deliktsrecht. Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 15. Literaturverzeichnis 19

A. Überblick. B. Deliktsrecht. Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 15. Literaturverzeichnis 19 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 19 A. Überblick 1 Vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse 21 I. Das Schuldverhältnis als Bindung 21 1. Bindung und Drittschutz 21 2. Obligation

Mehr

FALL 12 (ZUSATZFALL) LÖSUNG DER TITELKAUF

FALL 12 (ZUSATZFALL) LÖSUNG DER TITELKAUF PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT II SOMMERSEMESTER 2015 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

E. Rücktritt aus wichtigem Grund. VO Schuldrecht AT - Lukas

E. Rücktritt aus wichtigem Grund. VO Schuldrecht AT - Lukas E. Rücktritt aus wichtigem Grund 117 E. Rücktritt aus wichtigem Grund nicht nur für Dauer-, sondern auch für Zielschuldverhältnisse Steht zu, wenn: Interessen des anderen Teils so schwer beeinträchtigt

Mehr

Allgemeiner Teil des BGB

Allgemeiner Teil des BGB Allgemeiner Teil des BGB DR. IUR. BERND RUTHERS o. Professor der Rechte Richter am Oberlandesgericht a. D. Neunte, neubearbeitete Auflage C. H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MONCHEN 1993 Inhaltsiibersicht

Mehr

Familienrecht 1357 BGB. I. Ratio

Familienrecht 1357 BGB. I. Ratio I. Ratio II. 1357 BGB Von Hausfrauenschutz zu Gläubigerschutz! Voraussetzungen Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs 1. Keine Voraussetzung: a) besonderer Güterstand: Stellung im Gesetz bei

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Rechtsgeschäfte. Verfügungsgeschäfte

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter  Rechtsgeschäfte. Verfügungsgeschäfte Rechtsgeschäfte Verpflichtungsgeschäft Verfügungsgeschäfte Sonstige Rechtsgeschäfte = Rechtsgeschäfte, durch die eine Person gegenüber einer anderen eine Leistungspflicht übernimmt - Kaufvertrag 433 Abs.

Mehr

Klausurenkurs zur Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen WS 2006/2007 BGB 6. Allgemeines. Struktur Aufgabe 1 (Herausgabeanspruch) Klausurstatistik

Klausurenkurs zur Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen WS 2006/2007 BGB 6. Allgemeines. Struktur Aufgabe 1 (Herausgabeanspruch) Klausurstatistik Klausurenkurs zur Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen WS 2006/2007 BGB 6 Lösungsvorschlag und Folien als pdf-files unter http://www.uni-regensburg.de/fakultaeten/jura/hofer/lehre.htm Allgemeines Schwierigkeitsgrad:

Mehr

Schuldrecht Vertiefung. GoA

Schuldrecht Vertiefung. GoA Schuldrecht Vertiefung GoA GoA ( 677 ff. BGB) Sinn und Zweck der GoA-Regeln? Wozu gibt es diese Regeln? Treffen die Folgen des Handelns einer Person nur diese selbst (Besorgung eigener Angelegenheiten)

Mehr

Die ungerechtfertigte Bereicherung ( 812 ff.)

Die ungerechtfertigte Bereicherung ( 812 ff.) Prof. Dr. Michael Becker Vertiefung Zivilrecht - Schuldrecht 8. Unterrichtseinheit Die ungerechtfertigte Bereicherung ( 812 ff.) A. Die Systematik der Bereicherungstatbestände I. Die Bereicherungstatbestände

Mehr

Beispiele zu 138 BGB

Beispiele zu 138 BGB Beispiele zu 138 BGB K kauft vor einem Notar von V dessen Grundstück, das einen Marktpreis von 300.000 EUR hat, für 100.000 EUR. Kann V gegen seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag einwenden, dass (1)

Mehr

Bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung

Bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung Bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung Erklärender will die von ihm erklärte Rechtsfolge nicht, 116-118 BGB: Geheimer Vorbehalt ( 116 BGB) - Erklärender behält sich insgeheim vor, das Erklärte nicht

Mehr