Gesetz- und Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften

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1 Gesetz- und von Rechtsgeschäften 134, 138 BGB als inhaltliche Schranken der Privatautonomie (Fortsetzung Wirksamkeitshindernisse) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer

2 Zur : Überblick Willenserklärung 1. Tatbestand der Willenserklärung a) Objektiv und subjektiv (Weinversteigerung, Benno) b) Zugang (Wirksamwerden) c) Auslegung von Willenserklärungen 2. Wirksamkeitshindernisse a) Angefochten aufgrund Willensmangels, 142 BGB? b) Formverstoß? Scherz? (Kommt in der nächsten Folie) c) Schwebend (bzw. endgültig) unwirksam wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit, 108 BGB? d) Inhaltlich rechtswidrig? - : Unwirksamkeit von Willenserklärungen wegen Gesetzesverstoßes BGB: Verstoß gegen die guten Sitten; Zivilrecht 11 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 2

3 Gesetzliches Verbot, 134 Gesetzliches Gesetzliches Verbot Verbot Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist Ein nichtig, Rechtres wenn sich ergibt. nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Schranke der Privatautonomie notwendige Brückenfunktion (vom Zivilrecht zum öffentlichen Recht/Strafrecht), z. B.: Drogenhandel (BtmG) Kartelle ( 1 GWB) Bestechung ( 334 StGB) Hehlerei ( 259 StGB) Leihmutterschaft (Embryonenschutzgesetz) Schwarzarbeit (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) Filesharing (UrhG) Zivilrecht 11 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 3

4 Schwarzarbeit Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im April 2014 entschieden, dass im Rahmen von Schwarzarbeit Beschäftigte keinerlei Anspruch auf Bezahlung ihrer Arbeit haben. Ein Vertrag über Schwarzarbeit sei gem. unwirksam; ein vertraglicher Anspruch auf Bezahlung bestehe daher nicht. Der BGH wies damit die Klage eines Handwerkbetriebs aus Schleswig- Holstein ab. Dieser hatte für insgesamt Euro Elektroinstallationen in mehreren Reihenhäusern erledigt Euro davon sollten bar und ohne Rechnung bezahlt werden so die Vereinbarung. Das Geld hat die Handwerksfirma jedoch nie gesehen. Auch für den Auftraggeber ist die Beschäftigung von Schwarzarbeitern ein Risiko: Bereits im August 2013 hatte der BGH entschieden, dass ein Auftraggeber keinerlei Gewährleistungsansprüche hat, wenn nach einem Einsatz von Schwarzarbeitern Mängel auftreten. Zivilrecht 11 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 4

5 wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt (Schutzzweck der Verbotsnorm) Am Sonntag erwirbt Frau Huber im Möbelgeschäft Müller einen Schlafzimmerschrank. Der Schrank bricht wegen eines Fabrikationsfehlers nach kurzer Zeit zusammen und beschädigt den Boden der von Frau Huber gemieteten Wohnung schwer. Als sie von Möbel Müller hierfür Schadensersatz verlangt, entgegnet das Unternehmen, dass gar kein wirksamer Vertrag vorliege, da 3 des Ladenschlussgesetzes es verbiete, an Sonn- und Feiertagen Möbel zu verkaufen. Der Vertrag sei darum gem. unwirksam. Wirksamkeit des Vertrags? Zivilrecht 11 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 5

6 Schutzzweck der Verbotsnorm Entscheidend ist, ob ein Verbotsgesetz (also z. B. StGB, GWB, Ladenschlussgesetz etc.) sich nur gegen die Abschlussmodalitäten des Rechtsgeschäfts wendet (so z. B. Ladenschluss), oder gegen seine inhaltliche Widerrechtlichkeit (StGB, GWB, BtMG etc.) Nur im zweiten Fall Nichtigkeit stellt eben keine formelle, sondern eine inhaltliche Beschränkung der Privatautonomie dar. (z. B. auch Sperrstunde) Zivilrecht 11 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 6

7 : Sittenwidrige Rechtsgeschäfte 138 I 138 I Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Wiederum: Schranke der Privatautonomie Generalklausel (mit entsprechendem Risiko) Unterschied zu? Was bedeutet: Gute Sitten? Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden Recht und Moral ( gute Sitten ) sind nicht das Gleiche: Pluralismus? Leitkultur? Zeitgebundener Begriff? (vgl. Großeltern und davor ) Zivilrecht 11 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 7

8 Geliebten-Testament Martin hat seine Frau Frieda verlassen und lebt nun mit seiner Martin Geliebten hat seine Gunilla Frau verlassen zusammen. und Nach lebt mit 10 seiner Jahren des Zusammenlebens Geliebten Gabi mit zusammen. GunillaNach und 10 nach Jahren schwerer des Krankheit, während Zusammenlebens der Gunilla Martin mit Gabi gepflegt verstirbt Martin. hat, verstirbt In einem Martin. In einem Testament Testament hat er Gabi hat er zu Gunilla seiner Alleinerbin zu seiner eingesetzt. Alleinerbin eingesetzt. Die Witwe Frieda ist gegen nichtig. Seine Witwe ist der Auffassung, das Testament sei wegen Zu R Verstoßes gegen nichtig. Zu Recht? Zivilrecht 11 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 8

9 Paula und Friedrich Friedrich nimmt die Dienste der Prostituierten Paula in Anspruch. Anschließend weigert er sich, den vereinbarten Preis zu zahlen: Der Vertrag zwischen ihm und Paula sei nach nichtig. Ist ein Anspruch der Paula gegen Friedrich gegeben? Zivilrecht 11 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 9

10 Weitere Beispiele Zölibatsklauseln in Arbeitsverträgen (Art. 6 GG) Ghostwriter-Vereinbarungen zu universitären/wissenschaftlichen Arbeiten Erwerb von Radarwarngeräten/Blitzer-Apps Verträge im Zusammenhang mit einigen Casting-Shows (angeblich) Möglw. auch bestimmte Bridesmaids-Contracts Unter Umständen: Verträge über übernatürliche, parapsychologische, magische Leistungen ( Fluchbefreiung Kartenlegen o. ä.) Zivilrecht 11 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 10

11 Insbesondere: Familienbürgschaften Die 21-jährige Thea verbürgt sich gegenüber der Bank B Die 21-jährige Thea verbürgt sich gegenüber der Bank B selbstschuldnerisch für Verbindlichkeiten ihres Vaters Valentin, selbstschuldnerisch für Verbindlichkeiten ihres Vaters Valentin, der als Immobilienmakler tätig ist, bis zu einem Höchstbetrag der als Immobilienmakler tätig ist, bis zu einem Höchstbetrag i. H. v Thea ist ohne abgeschlossene i. H. v Thea ist ohne abgeschlossene Berufsausbildung Berufsausbildung und verdiente im Zeitpunkt und verdiente der Bürgschaft im Zeitpunkt 750 der monatlich Bürgschaft als 750 Arbeiterin monatlich in einer als Fischfabrik. Arbeiterin Muss in einer Thea Fischfabrik. zahlen, wenn Muss sie von Thea zahlen, der Bank wenn B in sie Anspruch von der genommen Bank B in wird Anspruch und klar genommen ist, dass sie wird und nicht klar in ist, der dass Lage sein sie bei wird, anachsenden die Verbindlichkeit Zinsen zu nicht begleichen? in der Lage sein wird, die Vebindlichkeit zu begleichen? von Rechtsgeschäften denkbar bei außerordentlicher Belastung einer Partei und struktureller Unterlegenheit in der Verhandlungssituation Zivilrecht 11 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 11

12 138 II II BGB, ( Tropfen sozialistischen Öls ) (2) Nichtig ist insbesondere ein ein Rechtsgeschäft, durch durch das das jemand jemand unter unter Ausbeutung Ausbeutung der Zwangslage, der Zwangslage, der Unerfahrenheit, der Unerfahrenheit, des Mangels des Mangels an Urteilsvermögen Urteilsvermögen oder oder erheblichen der erheblichen Willensschwäche Willensschwäche eines anderen eines anderen sich oder sich einem oder Dritten einem für Dritten eine Leistung für eine Vermögensvorteile Leistung Vermögensvorteile versprechen versprechen oder gewähren oder lässt, gewähren die in einem lässt, auffälligen die in einem Missverhältnis auffälligen zu der Missverhältnis zu der Leistung stehen. Leistung stehen. Objektiver und subjektiver Tatbestand (Wortlaut): Objektiv: Auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung Einzelfälle: Wert der Gegenleistung mehr als 200 % der Leistung Darlehenszinsen von 40 % Miete von 50 % über dem ortsüblichen Mietenspiegel Subjektiv: Ausbeutung Zivilrecht 11 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 12

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