Stadt Papenburg

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1 Stadt Papenburg TOP 3 DS-Nr. 2009/323 Beratungsvorlage Nachstehender Beratungsgegenstand ist in folgenden Gremien der Stadt Papenburg in der angegebenen Reihenfolge zu behandeln: Fachausschuss: Kita-/Schul-/Jugendausschuss Ortsrat Rat öffentliche Sitzung öffentliche Sitzung öffentliche Sitzung Fachbereich: Soziales/Jugend/Schulen/Sport AZ: Bearbeiter: Lelonek, Birgit Betr.: Integrierte Gesamtschule Beratungsergebnis des Kita-/Schul- und Jugendausschusses vom Integrierte Gesamtschule Bei 9 Ja- und 6 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) wird beschlossen, dass die Stadt Papenburg die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule am Standort Aschendorf befürwortet. Der Landkreis Emsland wird als Schulträger aufgefordert, das Interesse der Erziehungsberechtigten in einer Elternbefragung zu ermitteln. Die Ausschussvorsitzende A. Pöttker weist auf die Diskussionen hin, die zum Thema Integrierte Gesamtschule seit einigen Monaten im Stadtgebiet geführt werden. Hier hat sich eine Elterninitiative gebildet, deren Vertreter heute auch in den Zuschauerreihen sitzen. Letztlich soll der Ausschuss in dieser Sitzung keine inhaltliche Diskussion zur Integrierten Gesamtschule führen, sondern eine Stellungnahme zur grundsätzlichen Machbarkeit vor dem Hintergrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen abgeben. Frau Pöttker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Ersten Kreisrat Winter als Vertreter des für diese Schulform zuständigen Schulträgers sowie Herrn Borsch von der Landesschulbehörde Niedersachsen. Erster Stadtrat Jungclaus führt in das Thema ein und schildert den derzeitigen Sachstand an den Schulen und Kindertagesstätten im Stadtgebiet: Seite 1 von 13

2 Das im letzten Jahr verabschiedete große Investitionspaket ist voll angelaufen. Viele Baumaßnahmen im Kindergarten- und Schulbereich laufen bereits bzw. befinden sich in der letzten Abstimmungsphase. Zum Schuljahresbeginn 2009/10 konnten die Ganztagsschulen nahezu flächendeckend ihren Betrieb aufnehmen. Die Grundschule Splittingschule und die HRS Heinrich-Middendorf-Schule in Aschendorf haben zum Schuljahr 2010/11 einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule gestellt. Die Trennung der Systeme Haupt- und Realschule wurde durch Kooperative Haupt- und Realschulen ersetzt. Hier plant der Gesetzgeber zum Schuljahr 2010/11 zudem noch engere Verzahnungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund hat sich eine lokale Initiative aus Aschendorf gebildet, die die Gründung einer Integrierten Gesamtschule anstrebt. Eine Entscheidung über diese Schulform kann nur der Landkreis Emsland als übergeordneter Schulträger treffen, da eine Integrierte Gesamtschule eine große Ausstrahlung auf das nördliche Kreisgebiet aber auch auf Ostfriesland haben wird. Hier gilt es auch auf die umliegenden Kommunen Rücksicht zu nehmen. Herr Borsch als Vertreter der Landesschulbehörde Niedersachsen hält anschließend einen Vortrag zu den grundsätzlichen Voraussetzungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Gründung einer Integrierten Gesamtschule erfüllt sein müssen. Er weist insbesondere auf folgende Bestimmungen hin, die zwingend zu beachten sind: Schulträger einer Integrierten Gesamtschule ist der Landkreis Emsland. Der Besuch von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien muss im Gebiet des Landkreises unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleiben. Auch wenn ein Bedürfnis festgestellt wurde besteht lediglich eine Berechtigung und keine Verpflichtung zur Führung von Gesamtschulen. Damit entscheidet letztlich der Landkreis selbst, ob er einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Gesamtschule stellen will. Eine Integrierte Gesamtschule muss langfristig, d. h. mind. 14 Jahre lang, eine Mindestgröße von 5 Zügen, d. h. mindestens 130 Schülern vorweisen können. Eine Elternbefragung zur Feststellung des Bedürfnisses kann als für das Verfahren entscheidungsrelevant nur vom Landkreis Emsland vorgenommen werden. Zu befragen sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler von insgesamt 4 Schul- bzw. Geburtsjahrgängen. Erster Kreisrat Winter teilt für den Landkreis Emsland als potentieller Schulträger einer Integrierten Gesamtschule mit, dass der Antrag der Elterninitiative in der letzten Sitzung des Schulausschusses und des Kreisausschusses ergebnisoffen diskutiert wurde. Beide Ausschüsse haben festgestellt, dass aufgrund der Schülerzahlenentwicklung nicht erkennbar ist, dass eine Integrierte Gesamtschule im nördlichen Landkreis Emsland die Voraussetzungen des derzeit gültigen Niedersächsischen Schulgesetzes erfüllt. Vor einer abschließenden Beschlussfassung in den Kreisgremien sollte jedoch eine Stellungnahme von allen Kommunen eingeholt werden, die im potenziellen Einzugsbereich einer Integrierten Gesamtschule in Papenburg-Aschendorf liegen. Er weist noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass der Landkreis Emsland grundsätzlich keine Berührungsängste mit dem Thema Integrierte Gesamtschule hat. Anschließend macht er nähere Ausführungen zur Schülerzahlenentwicklung im Landkreis Emsland sowie in der Stadt Papenburg und ihren Nachbarkommunen. Das vorgestellte Zahlenwerk entspricht den Ausführungen in der Beratungsvorlage. Abschließend kann folgendes festgehalten werden: Seite 2 von 13

3 Es sind in den nächsten Jahren in allen Kommunen große Einbußen bei den Schülerzahlen zu erwarten. Um das bestehende dreigliedrige Schulsystem in Papenburg nicht zu gefährden, können maximal 70 Schüler/innen je Jahrgang für einen Zugang zu einer IGS in Aschendorf bleiben. Die übrigen 60 Schüler/innen, die für die erforderliche Mindestgröße von 130 Schüler/innen je Jahrgang erforderlich sind, müssten aus den umliegenden Kommunen kommen. Werden aus den Nachbarkommunen die übrigen 60 Schüler/innen abgezogen, so sind auch dort öffentliche Schulstandorte stark gefährdet. Da somit die für Errichtung einer IGS erforderlichen Schülerzahlen von 130 Kindern je Jahrgang nicht gesichert werden können, sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer IGS nicht gegeben. Bürgermeister Bechtluft teilt mit, dass das Zahlenwerk des Landkreis Emsland mit den städtischen Zahlen abgeglichen wurde und in sich stimmig ist. Er weist darauf hin, dass es zwingend erforderlich ist, das Schulzentrum an der Kleiststraße zu erhalten, um neben der Konkordatsschule Michaelschule als katholischer Einrichtung ein bekenntnisfreies dreigliedriges öffentliches Schulsystem zu erhalten. Das für die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule benötigte Schülerpotential gibt die Region rein quantitativ zur Zeit nicht her, ohne die bestehenden Schulstandorte zu gefährden. Dem Land Niedersachsen ist es nach seiner Ansicht bislang noch nicht gelungen, eine grundsätzliche Antwort auf den demographischen Wandel zu finden, zumal die Größe einer Schule immer noch in Abhängigkeit von seiner personellen Versorgung steht. Nachdrücklich weist der Bürgermeister darauf hin, dass mit dem Antrag auf Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in Aschendorf das laufende PPP-Verfahren zum Schulneubau an der Kleiststraße grundsätzlich in Frage gestellt wird. Auch die Gespräche mit der Schulstiftung Osnabrück bezüglich möglicher Absprachen zum Aufnahmeverhalten der Konkordatsschule Michaelschule vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen wären neu zu überdenken. Die Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung, um den anwesenden Vertretern der Elterninitiative Apfel die Möglichkeit zu geben, sich zu dem Thema zu äußern: Frau Iris Hensen als Sprecherin der Initiative sieht die Gesamtschule als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden dreigliedrigen Schulsystem. Sie weist darauf hin, dass die IGS in Lingen für die hiesigen Schüler/innen wegen der großen Entfernung keine Alternative darstellen kann. Eine qualitativ hochwertige Bildung der Kinder ist den in der Initiative aktiven Eltern sehr wichtig. Frau Hensen gibt zu bedenken, dass mit Errichtung einer IGS in Aschendorf das dreigliedrige Schulsystem nicht wegbrechen, sondern sich lediglich verändern wird. Auch ohne Gründung einer Gesamtschule werden die Schulstandorte der Nachbarkommunen vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung auf den Prüfstand geraten. Die Elterninitiative wünscht auch nicht zwingend ein 5-zügiges System, sonder könnte sich auch eine Gesamtschule mit 3 o- der 4 Zügen vorstellen. Weitere Vertreter der Elterninitiative merken an, dass ihren Kindern zur Zeit nicht die Wahlmöglichkeit zwischen allen Schulformen möglich ist, weil ein Gesamtschulangebot in zumutbarer Entfernung fehlt. Zudem gelte es zu bedenken, dass es in einigen ostfriesischen Nachbarkommunen bereits ernstzunehmende Bestrebungen gebe, dort Gesamtschulen zu errichten. Es bestehe somit durchaus die Gefahr, dass bei fehlen- Seite 3 von 13

4 dem Angebot im nördlichen Emsland die Schülerströme nach Ostfriesland geleitet werden. Die Elterninitiative Apfel bittet darum, über eine Elternbefragung das grundsätzlich Interesse der Erziehungsberechtigten an dieser Schulform festzustellen. Frau Pöttker eröffnet wieder die Sitzung des Ausschusses. Kreisrat Winter weist nachdrücklich darauf hin, dass eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht geplant sei eher das Gegenteil sei der Fall, zumal das Kultusministerium gerade eben diesbezügliche Erlasse herausgegeben habe. Damit würde ein Antrag auf Gründung einer Gesamtschule mit lediglich 3 oder 4 Zügen in jedem Fall zum Scheitern verurteilt sein. Ausschussmitglied Broer beantragt für die SPD-Fraktion dem Willen der Elterninitiative entsprechend eine Elternbefragung im Stadtgebiet. Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Zeit nicht gegeben scheinen, so könnte sich hier durch beständige Anfragen unter Umständen etwas ändern. Dr. Dr. Mrosk als Elternvertreter bedauert zunächst die Aussichtslosigkeit des Unterfangens und trägt weiter vor, dass rund 100 Eltern in der Elterninitiative Apfel aktiv sind. Deren Wünsche können nicht einfach mit einem schlichten Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen abgetan werden. Der Stadtelternrat habe sich aus diesem Grund in seiner letzten Sitzung für eine Elternbefragung ausgesprochen. Frau Engeln weist für das UBF ebenfalls darauf hin, dass die Diskussion sich nicht auf die rein rechtlichen Bestimmungen beschränken kann. Letztlich sei es doch eine politische Diskussion, zumal sich der Bürgermeister und die CDU-Fraktion bereits in einem sehr frühen Stadium grundsätzlich gegen die Schulform ISG geäußert haben. Sie weist zudem darauf hin, dass die durch eine IGS in ihren Schulstandorten gefährdeten Nachbarkommunen Rhede und Dörpen seinerzeit bei Einrichtung ihrer Schulsysteme auch keine Rücksicht auf Papenburg genommen haben. Für das UBF stellt Frau Engeln daher den Antrag, die Einrichtung einer IGS am Standort Aschendorf zu befürworten. Der Landkreis Emsland soll aufgefordert werden, das Interesse der Erziehungsberechtigten in einer Elternbefragung zu ermitteln. Für die FDP weist Fraktionsvorsitzender Westers darauf hin, das sinkende Schülerzahlen im europäischen Ausland eher als Argument für und nicht gegen eine Gesamtschule gesehen werden. Das dreigliedrige Schulsystem würde auch bei Errichtung einer IGS in zumutbarer Entfernung für die Papenburger Schüler/innen erreichbar bleiben. Bezogen auf den geplanten Schulneubau an der Kleiststraße fordert er eine Denkpause, bis eine Entscheidung in Sachen IGS getroffen ist. Abschließend beantragt er für seine Fraktion die Durchführung einer Elternbefragung durch den Landkreis Emsland für ein Einzugsgebiet von maximal 1 Stunde Fahrzeit (bis einschließlich Haren). Zudem soll die Stadt Papenburg die Schulträgerschaft für diese Schulform beantragen. Bezogen auf den Schulneubau an der Kleiststraße soll bis dahin eine Denkpause eingelegt werden. Dezernent Jungclaus weist nachdrücklich darauf hin, dass eine Denkpause in dem öffentlichen PPP-Verfahren rechtlich nicht möglich ist. Ein solcher Schritt würde das Aus für das angestoßene Vergabeverfahren bedeuten. Damit würden die Eltern und Seite 4 von 13

5 Schüler/innen des Schulzentrums an der Kleiststraße mit ihrem maroden Schulbau im Regen stehen gelassen werden. UBF-Fraktionsvorsitzender Eissing weist darauf hin, dass mit dieser Diskussion erneut sehr deutlich wird, dass ein grundsätzliches Konzept in Form eines Schulentwicklungsplans fehlt. Gute Konzepte und Inhaltsdiskussionen sollten nicht mit einfachen Verweisen auf bestehende gesetzliche Bestimmungen erstickt werden. Im Interesse der Kinder gilt es gemeinsam verantwortungsvoll mit dem Thema Bildung umzugehen. Er verweist auf die Ergebnisse der PISA-Studie, die durchaus für die Schulform Gesamtschule sprechen. Erster Stadtrat Jungclaus erwidert, dass die Schulform IGS in einem bestehenden Schulentwicklungsplan sicherlich nicht enthalten gewesen wäre. Letztlich wird die Papenburger Schulentwicklung fortlaufend fortgeschrieben und kann so den aktuellen Veränderungen zeitnah angepasst werden. Die Errichtung einer IGS in Aschendorf würde letztlich bedeuten, dass nur zwei große Schulstandorte im Stadtgebiet gehalten werden können. Als Lehrervertreter weist Ausschussmitglied Bertke darauf hin, dass es sich bei den Bestrebungen aus Aschendorf zur Errichtung einer IGS nicht um eine reine Standortsicherung handele. Letztlich halte das Kollegium der Heinrich-Middendorf-Schule eine Gesamtschule aus pädagogischer Sicht für sinnvoll. Dieses Ansinnen wurde an die Eltern weitergegeben, die es mit Gründung der Elterninitiative Apfel weiterverfolgen. Zudem habe er grundsätzliche Einstellung der Personalvertretungen der übrigen Papenburger Schulen abgefragt. Diejenigen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, sind mehrheitlich für die Durchführung einer Elternbefragung. Für die CDU-Fraktion weist Ausschussmitglied Albers drauf hin, dass letztlich die Standortfrage entscheidend ist. Eine Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Gesamtschulen ist Aufgabe der Landespolitik. Wichtig sei seiner Fraktion, keine bestehenden Schulstandorte zu gefährden. Da nach den Ausführungen des Landkreises Emsland und der Verwaltung die zu erwartenden Schülerzahlen für die Errichtung einer IGS nicht ausreichen, spricht sich seine Fraktion gegen einer Elternbefragung aus. Fraktionsvorsitzender Kleinhaus ergänzt, dass die Errichtung einer Gesamtschule im Mittelzentrum Papenburg immer zu Lasten des ländlichen Raumes gehen wird. Bezogen auf den geplanten Schulneubau an der Kleiststraße darf im Interesse der Schüler/innen unter keinen Umständen eine Denkpause eingelegt werden, da diese sich nicht länger in einer solchen Bruchbude behelfen dürfen. Abschließend ziehen die Vertreter der SPD und der FDP ihre Anträge zurück und schließen sich neben dem Eltern- und Lehrervertreter dem Antrag der UBF-Fraktion an. Bei 9 Ja- und 6 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) wird beschlossen, dass die Stadt Papenburg die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule am Standort Aschendorf befürwortet. Der Landkreis Emsland wird als Schulträger aufgefordert, das Interesse der Erziehungsberechtigten in einer Elternbefragung zu ermitteln. Seite 5 von 13

6 Beschlussvorschlag: Das in der Sitzungsvorlage des Landkreises Emsland für den Schul- und Kreisausschuss vorgelegte Zahlenwerk für die Entwicklung der Schülerzahlen im nördlichen Emsland ist plausibel und in sich schlüssig. Eine Bestandsgefährdung des bestehenden gegliederten Schulsystems ist danach mehr als wahrscheinlich. Im Übrigen liegen die für die Einrichtung einer IGS notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen nach dem NSchG nicht vor. Sollte der Landkreis Emsland jedoch zu gegebener Zeit im Zuge einer zukünftigen Schulentwicklung einen IGS-Standort oder andere neue Schulformen für das nördliche Emsland einrichten und betreiben wollen, wird er schon jetzt aufgefordert, das Mittelzentrum Papenburg als Standort vorzusehen. Sachlage: Im Rahmen der Sitzung des Ortsrates vom wurde die Schülerzahlenentwicklung der Heinrich-Middendorf-Haupt- und Realschule in Aschendorf ebenso wie die geplante Antragstellung auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2010/11 von der Verwaltung dargestellt. Im Zuge der Beratung dieses Tagesordnungspunktes hielt Ortsbürgermeister Goldmann die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) für die Gesamtstadt Papenburg in Aschendorf für wünschenswert. Am 23. September 2009 bildete sich eine Initiative mit der Zielsetzung der Gründung einer Integrierten Gesamtschule in Aschendorf. Die IGS-Initiative i. G. hat mit Schreiben vom einen Antrag an die Stadt Papenburg gerichtet, diesbezüglich die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, wie zum Beispiel die Weiterleitung an die Landesschulbehörde und/oder das Kultusministerium zur weiteren Bearbeitung. Mit Schreiben vom teilt das Kollegium und der Elternrat der Heinrich- Middendorf-Schule mit, dass sie die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Hauptund Realschule als Schritt auf dem Weg zu einer Integrierten Gesamtschule sehen. Es wurde gebeten, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kita-/Schul- und Jugendausschusses zu setzen. Bei der Einrichtung der beantragten Integrierten Gesamtschule in Aschendorf würde es sich nicht um eine einfache Umwandlung der Schulform der kombinierten Haupt- und Realschule Heinrich-Middendorf-Schule, deren Träger die Stadt Papenburg ist, handeln. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Landkreis Emsland als Schulträger der Schulen des Sekundarbereichs I berechtigt, nach Maßgabe des Bedürfnisses eine Gesamtschule einzurichten. Sollte der Landkreis Emsland eine solche Entscheidung treffen, würde die Heinrich- Middendorf-Schule formell geschlossen werden müssen und eine Integrierte Gesamtschule in Trägerschaft des Landkreises Emsland neu eingerichtet. Erst im zweiten Schritt könnte die Schulbehörde nach 102 Absatz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) der Stadt Papenburg auf ihren Antrag die Schulträgerschaft für die Integrierte Gesamtschule übertragen, wenn die Übertragung mit der Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebots zu vereinbaren ist. Nach 102 Absatz 4 NSchG ist vor der Entscheidung über den Antrag auf Übertragung der Schulträgerschaft der Landkreis Emsland zu hören. Seite 6 von 13

7 Somit wurde die IGS-Initiative i. G. bezüglich ihres Antrages vom an den Landkreis Emsland als zuständiger Adressat des Anliegens verwiesen. Die IGS-Initiative hat mit Datum vom beim Landkreis Emsland die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule in Papenburg-Aschendorf gefordert. Als Grund wurde hierzu von der Initiative vorgebracht, dass die Heinrich-Middendorf-Hauptund Realschule in Aschendorf mittelfristig als Schulstandort nicht gesichert werden kann. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, d. h. Schülerströme langfristig zu sichern, soll eine Integrierte Gesamtschule eingerichtet werden. Der Landkreis Emsland hat diesen Antrag im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses am beraten. In der Beratungsvorlage wurden folgende Feststellungen getroffen: Im Rahmen des Änderungsgesetzes 2008 zum Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) ist das Errichtungsverbot von Gesamtschulen aufgehoben worden, allerdings sind hierfür sehr eng gesetzte Voraussetzungen formuliert worden: Dem gegliederten Schulsystem wird grundsätzlich Vorrang eingeräumt. Sowohl schulpolitische, aber auch haushaltspolitische (finanzielle Leistungsfähigkeit) Überlegungen sollen danach vorab angestellt werden. 1. Antragsberechtigung Die Landkreise sind gemäß 102 Abs. 2 NSchG originäre Schulträger von Gesamtschulen und somit zur Antragstellung berechtigt. Die Schulträgerschaft kann jedoch gemäß 102 Abs. 3 NSchG auch auf eine Gemeinde übertragen werden. In diesem Falle wäre diese berechtigt, ebenso den Antrag zu stellen. Das Schreiben der IGS-Initiative ist daher als Anregung/ Bitte an den Landkreis zu verstehen, einen entsprechenden Antrag an die Landesschulbehörde als Bewilligungsbehörde zu stellen; ein direktes Antragsrecht steht der Initiative nicht zu. 2. Genehmigungsvoraussetzungen nach 106 NSchG in Verbindung mit der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung Die Errichtung einer neuen Schulform darf der Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes nicht entgegenstehen ( 106 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 NSchG). Es ist somit sicherzustellen, dass das gegliederte Schulsystem dauerhaft gesichert bleibt, eine neue Gesamtschule kann somit lediglich als Angebotsschule gelten, um das gegliederte Schulsystem in erreichbarer Nähe zu erhalten. Die Vorgaben zur Größe von Schulen sind einzuhalten: Entsprechend der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung muss eine Integrierte Gesamtschule im Sekundarbereich I fünf Züge vorweisen. Weiterhin sind nach den Vorgaben für die Berechnungen von Zügen 26 Schüler/innen je Klasse erforderlich. Dies ergibt somit eine Mindestschülerzahl von 130 Schüler/innen je Jahrgang. Es ist nachzuweisen, dass diese Mindestgröße dauerhaft, d.h. für mindestens 14 Jahre, erreicht wird (dieser Zeitraum ist angelehnt an den langfristigen Planungszeitraum der Schulentwicklungsplanung: 10 Abs. 1 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung); Seite 7 von 13

8 Vom Schulträger ist gegebenenfalls das Interesse der Erziehungsberechtigten zu ermitteln und zu berücksichtigen ( 106 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 NSchG) 3. Darstellung der jetzigen und künftigen Situation im Emsland 3.1 generelle Situation im Kreisgebiet Der Landkreis Emsland ist seit 1993 Schulträger einer Gesamtschule in Lingen. Für die Einrichtung waren verschiedene Gründe maßgeblich: So wurde bereits seit vielen Jahren die Integrierte Gesamtschule in Fürstenau von sehr vielen Schülern aus dem südlichen Emsland aufgesucht. Die mit dieser Gesamtschule verbundene verpflichtende Ganztagsschule war für viele Eltern ein Beweggrund, sich für diese Schule zu entscheiden. Zur damaligen Zeit gab es im südlichen Emsland bis auf Spelle kein Angebot an Ganztagsschulen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Landkreis 1992 für die Einrichtung der Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule in Lingen entschlossen. In der Folge wurden dann parallel in fast allen Kommunen des südlichen Kreisgebietes Ganztagsangebote eingerichtet (neben Spelle in Freren, Lengerich, Geeste sowie an den zwei Schulzentren der Stadt Lingen). Demgegenüber sieht die Situation im nördlichen Kreisgebiet heute völlig anders aus: Zurzeit ist ein fast flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen vorhanden (bis auf die Schulen der Samtgemeinde Nordhümmling und die Heinrich-Middendorf-Schule, für die aber zum nächsten Schuljahr entsprechende Angebote eingerichtet werden). Auch ist im nördlichen Kreisgebiet das Angebot an Gymnasien für den Sekundarbereich I sehr gut ausgebaut, das auch über kurze Entfernungen gut erreichbar ist (Kreisgymnasium Papenburg, Mariengymnasium Papenburg, Gymnasium Dörpen, Gymnasium Werlte, Hümmling-Gymnasium Sögel). Für die Einrichtung einer neuen Schulform ist die Schülerzahlentwicklung zu betrachten. Für den Landkreis Emsland stellt sich generell folgende Kinderzahlentwicklung dar: Kinderzahlen im Landkreis Emsland / / / / / / / / / /2000 Geburtsjahr Der Landkreis Emsland ist von einem Rückgang der Schülerzahlen betroffen. Über einen Zeitraum von knapp 10 Jahren hat sich die Geburtenzahl um ca. 25 % verringert. Nachricht- Seite 8 von 13

9 lich bleibt zu erwähnen, dass noch im Geburtsjahr 1996/ 1997 die Zahl der Geburten bei ca Kindern lag. 3.2 Situation im nördlichen Kreisgebiet Um die notwendigen Schülerzahlen für eine Integrierte Gesamtschule auch langfristig zu erreichen, muss vorab ein potenzieller Einzugsbereich dieser Schule gemäß 106 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 NSchG festgelegt werden: Für einen Zugang zu einer Gesamtschule in Aschendorf wäre vorrangig der Einzugsbereich des Gymnasiums Papenburg und der BBS Papenburg zu betrachten. In diesen Kommunen hätte eine Integrierte Gesamtschule auf den Bestand der Haupt- und Realschulen sowie der Gymnasien erhebliche Auswirkungen. Mit dem stärksten Schülerzugang wäre aus der Stadt Papenburg zu rechnen. Hier ergibt sich nach heutigem Kenntnisstand folgende Entwicklung: Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Stadt Papenburg ein Angebot von drei Haupt- und Realschulen (Kirchschule, Heinrich-Middendorf-Schule, Michaelschule). Nach Vorstellung der Initiative sollte bei Einrichtung einer Gesamtschule die Heinrich-Middendorf-Haupt- und Realschule in Aschendorf aufgehoben werden. Im laufenden Schuljahr sind folgende Schülerzahlen mit den entsprechenden Zügigkeiten an den Haupt- und Realschulen Papenburgs zu verzeichnen: Hauptschulen Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 HRS Heinrich- Middendorf 13 (1) 17 (1) 21 (1) 20 (1) 30 (2) 20 (1) HRS Michaelschule 36 (2) 55 (2) 57 (3) 69 (3) 68 (3) 41 (2) HRS Kirchschule 30 (2) 28 (2) 32 (2) 36 (2) 41(2) 32 (2) Gesamt: Realschulen Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 HRS Heinrich- Middendorf 37 (2) 41 (2) 37 (2) 35 (2) 46 (2) 31 (1) HRS Michaelschule 74 (3) 97 (4) 117 (5) 96 (4) 118 (5) 100 (4) HRS Kirchschule 59 (2) 49 (2) 59 (2) 49 (2) 54 (2) 62 (3) Gesamt: Insgesamt stellt sich die Entwicklung der Schülerzahlen der Stadt Papenburg wie folgt dar: Einschulungsjahr 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 Hauptschule- 19 % Realschule - 41 % Gymnasium- 40 % Gesamt: * Übergangsquote des Schuljahres 2009/ 2010 Die Schülerzahlen der Klassen 5 können in den kommenden Jahren nicht gehalten werden. Unter Berücksichtigung der augenblicklichen Übergangsquote zu den Hauptschulen von 19 % wird die Zahl der Zugänge in Klasse 5 von heute 79 Schüler/innen auf 62 Schüler/innen sin- Seite 9 von 13

10 ken. Gleichzeitig werden die Realschulen bei einer Übergangsquote von 41 % einen Rückgang von 36 Schüler/innen bis zum Schuljahr 2019/2020 in Klasse 5 erwarten können, somit von heute 170 Schüler/innen auf 134 Schüler/innen. In den Schuljahren 2011/ 2012 bis 2019/ 2020 werden abzüglich eines Zuganges zu den Förderschulen von 3 % durchschnittlich 325 Schüler/innen in die Klassen 5 aufgenommen. Der gymnasiale Anteil liegt bei 40 %, somit 130 Schüler/innen. Es verbleiben 195 Schüler/innen, die die Haupt- und Realschulen der Stadt Papenburg besuchen werden. Unter der Annahme, dass die Michaelschule als Konkordatsschule (Angebotsund Versorgungsschule) künftig nur geringfügig an Schülerzuströmen verliert, kann unter Zuhilfenahme der Daten der vergangenen Schuljahre davon ausgegangen werden, dass aus dem Stadtgebiet etwa 90 Schüler/innen die Michaelschule besuchen werden. Somit verbleibt ein Schüleranteil von 105 Schüler/innen: Für eine Standortsicherung der kommunalen Haupt- und Realschule ist eine Dreizügigkeit vorausgesetzt, d. h. ein Zug in der Hauptschule und zwei Züge in der Realschule. Ungefähr 60 Schüler/innen wären erforderlich, um diesen Standort aufrechterhalten zu können. Da der öffentliche Standort laut Schulgesetz gesichert werden muss, verbleiben von den 105 Schüler/innen für die Haupt- und Realschulen noch 45 Schüler/innen für die Integrierte Gesamtschule. Nimmt man weiterhin an, dass ca. 10 % der 130 Gymnasialschüler/innen die Gesamtschule besuchen werden, somit ca. 13 Schüler/innen. Auch von dem Schüleranteil für die Michaelschule (ca. 90 Schüler/innen) wird angenommen, dass 10 % -9 Schüler/innen - die Integrierte Gesamtschule besuchen werden. Diese Prognosen ergeben, dass aus dem Stadtgebiet knapp 70 Schüler/innen für einen Zugang zu einer Integrierten Gesamtschule in Aschendorf verbleiben. Um die Mindestschülerzahl von 130 Schüler/innen zu erreichen, müssen demnach mindestens 60 Schüler/innen aus den umliegenden Gemeinden die Integrierte Gesamtschule in Aschendorf besuchen. Bei der Betrachtung der obigen Annahmen wird deutlich, dass die Aufrechterhaltung des öffentlichen Schulangebotes stark gefährdet ist. Damit ist die Integrierte Gesamtschule zwingend auf die Schüler/innen des Umlandes der Stadt Papenburg angewiesen. Die Planungen der Stadt Papenburg für den Neubau der Kirchschule wären erneut zu betrachten. Neben dem potenziellen Haupteinzugsgebiet für eine Integrierte Gesamtschule in Aschendorf sind somit ergänzend die übrigen Gemeinden des Nordkreises zu betrachten. In den folgenden Ausführungen zu den Nachbarkommunen wird zusammengefasst folgendes festgestellt: Gemeinde Rhede Durch die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in Papenburg-Aschendorf ist davon auszugehen, dass der Schulbestand im Bereich Sekundarstufe I als konkret gefährdet eingestuft werden muss. Daher hat sich der Rat der Einheitsgemeinde Rhede in seiner letzten Sitzung nahezu geschlossen gegen eine Integrierte Gesamtschule ausgesprochen und den Landkreis Emsland aufgefordert, entsprechende Planungen abzulehnen. Seite 10 von 13

11 Samtgemeinde Dörpen Auch der Rat der Samtgemeinde Dörpen hat sich in seiner Sitzung am für die Beibehaltung des dreigliedrigen Schulsystems mehrheitlich ausgesprochen und per Beschluss den Landkreis Emsland aufgefordert, die Planungen für eine IGS nicht weiter zu verfolgen. Samtgemeinde Lathen Wie beim Schulstandort Dörpen ist auch hier im Falle der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule von einer Verminderung der Schülerzahlen und somit von einer Schwächung des Systems gerade im Bereich Hauptschule auszugehen. Samtgemeinde Nordhümmling Die Auswirkungen der Demographie führen in der Samtgemeinde bereits für sich genommen zu Fragen der Bestandssicherung der zwei Schulstandorte mit kombinierten Systemen (GHRS Esterwegen und GHRS Börgermoor). Die schon geschwächten Hauptschulstandorte würden durch Schülerabgänge zu einer Integrierten Gesamtschule weiter gefährdet werden, was voraussichtlich an mindestens einem Standort die frühzeitige Frage der Sicherung aufwerfen wird. Der Landkreis Emsland führt weiter aus, dass auch die gymnasialen Standorte in Papenburg (öffentlich und privat) und Dörpen durch den demographischen Wandel im Sekundarbereich I von sinkenden Schülerzahlen betroffen sein werden. Der Zugang zu den privaten Gymnasien wird sich auch künftig in gleicher Höhe entwickeln. Dagegen wird sich ein neues Schulangebot auf die öffentlichen Gymnasien auswirken: Die derzeitige 3-Zügigkeit des Gymnasiums Dörpen oder die 5-Zügigkeit des Gymnasiums Papenburg kann auf Dauer voraussichtlich nicht gehalten werden. Neben dem Sekundarbereich I ist auch die gymnasiale Oberstufe zu betrachten: Zur Errichtung einer eigenen Oberstufe an einer Gesamtschule sind mindestens drei Züge (ca. 60 Schüler/innen) notwendig, um ein breit gefächertes Kursangebot bieten zu können. Es ist zu erwarten, dass der gymnasiale Oberstufenanteil an der Integrierten Gesamtschule allein keine Sekundarstufe II zulässt, sondern auf den Zugang von Schüler/innen aus anderen Schulformen in erster Linie aus den umliegenden Realschulen angewiesen wäre. Vor allem die Realschüler bilden jedoch das Schülerpotenzial für die in Papenburg eingerichteten eigenständigen Fachgymnasien mit den Schwerpunkten Wirtschaft (4 Klassen 11 im lfd. Schuljahr), Technik (1 Klasse 11 im lfd. Schuljahr) und Gesundheit/ Soziales (1 Klasse 11 im lfd. Schuljahr). Es ist somit nicht auszuschließen, dass durch Schülerabwanderungen Schwerpunkte gefährdet werden. Den Schüler/innen stehen heute im nördlichen Kreisgebiet neben einer beruflichen Ausbildung eine Vielzahl von schulischen Ausbildungen zur Verfügung, die zur Hochschul- bzw. Fachhochschulreife (neben den Fachgymnasien auch Fachoberschulen und Berufsfachschulen) führen. Es ist eine hohe Durchlässigkeit des Systems gegeben, die es auch künftig aufrecht zu erhalten gilt. Damit kommt der Landkreis Emsland in seiner Vorlage zu folgendem Ergebnis: Seite 11 von 13

12 Es ist feststellbar bzw. absehbar, dass die demographische Entwicklung zu einem natürlichen Rückgang der Schülerzahlen schon geführt hat und weiter führen wird. Durch die in allen Kommunen in der Regel bestehenden kombinierten Systeme können voraussichtlich auch bei einem Herunterbrechen der Hauptschulen in eine Einzügigkeit die Standorte gesichert werden. Jedoch macht die Entwicklung der Schülerzahlen deutlich, dass die Errichtung einer neuen zusätzlichen Schulform im nördlichen Kreisgebiet an diversen Standorten und Schulformen zum Abzug von Schüler/innen in erheblichem Umfange und damit zu einer substantiellen Existenzgefährdung von Standorten und Schulformen führen wird: Unter der Voraussetzung, dass eine Gesamtschule in jedem Schuljahr mindestens 130 Schüler/innen aufnehmen muss, wird dies gerade an den Haupt- und Realschulen zu erheblichen Einbußen der Schülerzahlen führen mit der Folge einer Schließung von Schulstandorten. Voraussetzung des Gesetzgebers bei Einrichtung einer Gesamtschule ist, dass der Besuch von Haupt- und Realschulen und Gymnasien unter zumutbaren Bedingungen (z.b. Entfernung) gesichert ist ( 106 Abs. 2 NSchG). Somit ist festzustellen, dass aufgrund der oben genannten Entwicklungen und Auswirkungen die gewollte Bedingung des Gesetzgebers nicht eingehalten werden kann. Unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Sicherung des bestehenden Schulsystems vorrangig in der Stadt Papenburg, aber auch in den umliegenden Gemeinden - ist anhand der Schülerzahlentwicklung erkennbar, dass ohne gravierende Verwerfungen im Sekundarbereich I und damit des Verlustes von ortsnahen Angeboten die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule im nördlichen Landkreis nicht möglich sein wird. Der Schulausschuss des Landkreises Emsland hat mehrheitlich beschlossen, dass vor diesem Hintergrund nicht erkennbar ist, dass eine Integrierte Gesamtschule im nördlichen Landkreis Emsland die Voraussetzungen des derzeit gültigen Niedersächsischen Schulgesetzes erfüllen wird. Vor einer abschließenden Beschlussfassung sollen die betroffenen Gemeinden Stadt Papenburg, Gemeinde Rhede sowie die Samtgemeinden Dörpen, Nordhümmling und Lathen mit ihren Mitgliedsgemeinden auf Basis dieser Zahlen um eine konkrete Stellungnahme gebeten werden. Das für die Stadt Papenburg aufgeführte Zahlenmaterial wurde mit den der Stadt Papenburg vorliegenden Daten abgeglichen und kann aus Sicht der Stadt Papenburg als Schulträger als stimmig eingestuft werden. Die daraus geschlossenen Schlussfolgerungen sind aus schulfachlicher Sicht plausibel. Ergänzend wird auf die Absicht der Landesregierung hingewiesen, den Kommunen per Erlass ab 2010 zu erlauben, Haupt- und Realschulen intensiver zu verzahnen. Dadurch werden den Kommunen größere Handlungsspielräume eingeräumt, die die Schulen in die Lage versetzen, in unterschiedlichen Fächern flexibel schulformübergreifend zusammenzuarbeiten. Im Rahmen der Sitzung wird Regierungsschuldirektor Borsch mit einem kleinen Vortrag in das grundsätzliche Thema Integrierte Gesamtschule einführen und für fachliche Fragen zur Verfügung stehen. Zwischenzeitlich hat der Landkreis Emsland die Stadt Papenburg um eine konkrete Stellungnahme zum Antrag der IGS-Initiative i.g. gebeten. Das in der Sitzungsvorlage des Landkreises Emsland für den Schul- und Kreisausschuss vorgelegte Zahlenwerk für die Entwicklung der Schülerzahlen im nördlichen Emsland ist plausibel und in sich schlüssig. Eine Bestandsgefährdung des bestehenden gegliederten Schulsys- Seite 12 von 13

13 tems ist danach mehr als wahrscheinlich. Im Übrigen liegen die für die Einrichtung einer IGS notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen nach dem NSchG nicht vor. Sollte der Landkreis Emsland jedoch zu gegebener Zeit im Zuge einer zukünftigen Schulentwicklung einen IGS-Standort oder andere neue Schulformen für das nördliche Emsland einrichten und betreiben wollen, wird er schon jetzt aufgefordert, das Mittelzentrum Papenburg als Standort vorzusehen. Seite 13 von 13

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