Frachtcontainer im Seeverkehr

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1 Uwe Kraft Frachtcontainer im Seeverkehr Besonderheiten bei Klassifizierung, Verpackung und Dokumentation Kennzeichnung von Frachtcontainern Trennvorschriften Packen von Containern 1

2 Besonderheiten bei der Klassifizierung Keine Freistellung für - Beförderungen durch Privatpersonen - Belieferung von Baustellen Keine Freistellung für gefährliche Güter in Maschinen und Geräten, keine Freistellung für bestimmte Batterien - UN 3363 (Dangerous goods in machinery) - UN 3166 (Vehicle, flammable liquid powered) - UN 3171 (Battery powered vehicle) - UN 3496 (Batteries, Nickel Matellhydrid) Keine generelle Freistellung für hochviskose Flüssigkeiten (ADR ) IMDG Code nur Freistellung von Baumusterzulassung und Kennzeichnung der Verpackung (max.30 l) Meeresschadstoffe Angabe Marine Pollutant im Beförderungsdokument anstelle von umweltgefährdender Stoff 2

3 Fahrzeuge und NiMH Batterien Fahrzeuge sind generell freigestellt, wenn sie auf Ro-Ro- Schiffen bzw. Fährschiffen befördert werden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind freigestellt, wenn der Tank vollkommen leer ist Batteriegetriebene Fahrzeuge sind freigestellt, wenn sie mit einer Nass- oder Trockenbatterie (nicht Lithium) betrieben werden, und die Batterie gegen Kurzschluss gesichert ist (fester Einbau, Pluspolabdeckung) Für nicht freigestellte Fahrzeuge und NiMH Batterien gelten nur die Dokumentationsvorschriften, d.h. - zugelassene Gefahrgutverpackung nicht erforderlich - keine Kennzeichnung der Versandstücke bzw. Fahrzeuge - keine Kennzeichnung der Container 3

4 Meeresschadstoffe Hansestadt Bremisches Hafenamt Namentlich in der Gefahrgutliste aufgeführte, als Meeresschadstoffe identifizierte Stoffe sind in der Spalte 4 mit P gekennzeichnet. Nicht mit P gekennzeichnete Stoffe sind als Meeresschadstoffe einzustufen, wenn sie nach Gefahrstoffverordnung als umweltgefährdend gekennzeichnet sind (Gefahrensymbol N ) (im GHS H400, H410, H411) 4

5 UN Proper Shipping Name Class Division Gefahrgutliste Subsidiary risk Packing group Hansestadt Bremisches Hafenamt Special provision Limited quantity Packing instruction 0335 FIREWORKS 1.3 G None P CYANIDES, INORGANIC, SOLID, N.O.S. 6.1 P I 47,274 None P CYANIDES, INORGANIC, SOLID, N.O.S. 6.1 P II 47, g P CYANIDES, INORGANIC, SOLID, N.O.S. 6.1 P III 47,223,274 5 kg P002, LP CYANOGEN CHLORIDE, STABILIZED P - - None P FISHMEAL, STABILIZED anti-oxidant treated; moisture content > 5 but 12 %; fat content 12 % 9 - III 29,117, ,907, 928,945 5 kg P900 Packing provision IBC instruction IBC provision IMO Tank instruction UN Tank instruction Tank provision EmS Stowage and segregation Properties and observations UN F-B; S-X Category 07 Pyrotechnic articles designed for entertainment IBC07 B1 - T6 TP9, TP33 F-A; S-A Category A Separated from acids IBC08 B2, B4 - T3 TP33 F-A; S-A Category A Separated from acids IBC08 B3 - T1 TP33 F-A; S-A Category A Separated from acids F-C; S-U Category D Clear of living quarters IBC08 B3 - T1, BK2 TP33 F-A; S-J Category B Separated from class 6.2 See Solids. May be soluble in water. [ ] See above 1588 See above

6 Besonderheiten der Verpackung Feinstblechverpackungen (ADR/RID 0A1) sind im Seeverkehr nicht zugelassen Die Verpackungsanweisungen enthalten teilweise geringere zulässige Nettomassen (z.b. P002 für VG I in Verpackung 4G nur 75 kg statt 125 kg) Verpackungen mit begrenzten Mengen müssen immer mit der dem Kennzeichen für begrenzte Mengen gekennzeichnet sein (keine Übergangsregelung) 6

7 Besonderheiten beim Beförderungsdokument Name, des Versenders, Name des Empfängers UN-Nummer, mit den Buchstaben UN vorangestellt Richtiger technischer Name (ggf. mit Ergänzung bei n.a.g.) Klasse, ggf. Unterklasse; Bei Klasse 1: Verträglichkeitsgruppe Ggf. Sekundärgefahr Verpackungsgruppe, wenn zugeordnet Flammpunkt, wenn 60 C oder geringer Bei Meeresschadstoffen: Angabe Marine Pollutant Anzahl und Art der Versandstücke Ladungsmenge (Bruttomasse oder Nettomasse oder Volumen) Bei Gütern der Klasse 1: zusätzlich Nettoexplosivmasse Erklärung, dass Güter korrekt klassifiziert, verpackt und gekennzeichnet sind Name und Unterschrift des Verantwortlichen 7

8 GGVSee 8 Abs. 1 Nr. 1 Beförderungsdokument Verantwortliche Erklärung 8

9 9

10 GGVSee 8 Abs. 1 Nr. 3 CTU - Packzertifikat Das Beförderungsdokument dient gleichzeitig als CTU - Packzertifikat 10

11 11

12 Placards und Kennzeichen Placard (vergrößertes Label) für jede Gefahrklasse Zusatzgefahr - Placard (wenn zugeordnet) Bei Zusammenladen mehrerer Gefahrklassen: Placard für jede Gefahrklasse Besonderheiten bei Klasse 1: Placard für die gefährlichste Unterklasse genügt Kennzeichen für Meeresschadstoffe: immer, wenn solche Stoffe in der Beförderungseinheit sind Kennzeichen für begrenzte Mengen: immer, wenn nur begrenzte Mengen im Container sind und kein Placard vorhanden ist 12

13 Placard (Beispiel für Klasse 3) 25 cm Kennzeichen für Meeresschadstoffe 25 cm Kennzeichen für begrenzte Mengen 25 cm 13

14 Kennzeichnung von Beförderungseinheiten Beförderungseinheit Frachtcontainer Tankcontainer Trailer, Sattelauflieger Straßenfahrzeuge Eisenbahnwaggons Mehrkammertanks Anzahl der Placards Vorne, hinten und an beiden Seiten Vorne, hinten und an beiden Seiten Vorne, hinten und an beiden Seiten Hinten und an beiden Seiten An beiden Seiten An der Seite einer jeden Kammer Weitere Kennzeichen Wenn jeweils erforderlich Tafeln mit UN-Nummern Kennzeichen für Meeresschadstoffe Kennzeichen für begrenzte Menge (statt Placard) in gleicher Anzahl wie geforderte Placards 14

15 Zusätzliche Kennzeichnung mit der UN Nummer ortsbewegliche Tanks Beförderungseinheiten mit verpackten gefährlichen Gütern von mehr als 4000 kg Bruttomasse, denen nur eine UN-Nummer zugeordnet wurde (nicht erforderlich bei Klasse 1) Beförderungseinheiten mit bestimmten radioaktiven Stoffen Schüttgut-Container 15

16 Kennzeichnung mit der UN Nummer Möglichkeit 1 UN-Nummer im Placard (Schriftgröße mindestens 65 mm) Möglichkeit 2 UN-Nummer außerhalb des Placards auf einer orangenfarbenen Klebefolie (Größe mindestens 300 mm x 120 mm, Schriftgröße mindestens 65mm) 16

17 Zusätzliche Beschriftung mit dem richtigen technischen Namen ortsbewegliche Tanks Schüttgut-Container Die Beschriftung ist an den beiden Längsseiten anzubringen 17

18 Containerart Beladung Placard UN Nr. Beschriftung Tankcontainer Ein Gefahrgut (flüssiges Massengut) Ja Ja An den zwei Längsseiten: PSN Frachtcontainer Ein Gefahrgut Ja Ja, wenn > 4000 kg Frachtcontainer Mehrere Gefahrgüter Frachtcontainer Gefahrgut in begrenzten Mengen Schüttgut- Container Ein Gefahrgut (festes Massengut) Nein Ja Nein Nein Nein Nein An allen 4 Seiten: LTD QTY Ja Ja An den zwei Längsseiten: PSN Alle Arten Meeresschadstoff Ja Siehe oben An allen 4 Seiten: MP Markierung PSN = proper shipping name / richtiger technischer Name 18

19 Kennzeichnung begaster Container Hansestadt Bremisches Hafenamt DANGER THIS UNIT IS UNDER FUMIGATION WITH APPLIED ON VENTILATED ON DO NOT ENTER 19

20 Behandlungsmethoden für Verpackungen aus Vollholz Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur von mindestens 56 C über mindestens 30 Minuten (HT - heat treatment) Begasung mit festgelegten Dosisraten von Methylbromid (MB) bei mindestens 10 C über einen Zeitraum von mindestens 16 Stunden DB = debarked (entrindetes Holz) 20

21 Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben betroffene Stoffe - UN 2211 schäumbare Polymer-Kügelchen - UN 3314 Kunststoffpressmischung Besondere Regelung in SV 965 Stoffe emittieren Pentandämpfe, die im Container eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können Beförderung nur in belüfteten Containern: - Container mit speziellen Lüftungsgittern oben und unten - Open-Top Container - Container mit einer ausgehängten Tür Warnhinweis an der Containertür erforderlich: CAUTION - MAY CONTAIN FLAMMABLE VAPOUR 21

22 Trennvorschriften Grundsatz: Unverträgliche Güter sind voneinander zu trennen In Abhängigkeit von der Schwere einer möglichen Reaktion: verschiedene Trenngrade Die verschiedenen Trenngrade sind: - Trenngrad 1 = entfernt von - Trenngrad 2 = getrennt von - Trenngrad 3 = getrennt durch eine ganze Abteilung - Trenngrad 4 = getrennt durch eine dazwischen liegende ganze Abteilung Erforderliche Trennung ist festgelegt in: - Trenntabelle für die Klassen und Nebengefahren untereinander - Eintrag in der Gefahrgutliste für bestimmte Stoffe (z.b. getrennt von Säuren ) 22

23 Klasse Explosive Stoffe 1.1, 1.2, 1.5 * * * X und Gegenstände 1.3, 1.6 * * * X mit Explosivstoff 1.4 * * * X X Entzündbare Gase X X X X 2 2 X X nicht giftige, nicht entzündbare Gase X X X 1 X 1 X X 1 X 2 1 X X Gftige Gase X X X 2 X 2 X X 2 X 2 1 X X Entzündbare Flüssigkeiten X X X 3 2 X X Entzündbare feste Stoffe Selbstzersetzliche Stoffe Desensibilisierte explosive Stoffe X X X X 1 X 1 2 X X Sebstentzündliche Stoffe X X Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 4.3 Entzündend (oxidierend) Wirkende Stoffe X X X 1 X 1 X 2 2 X X X X X X Organische Peroxide X X Giftige (toxische) Stoffe X X X X X X 1 X 1 1 X 1 X X X Ansteckungsgefährliche Stoffe X 3 3 X Radioaktive Stoffe X 3 X 2 X Ätzende Stoffe X X X X 3 2 X X Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 9 X X X X X X X X X X X X X X X X X 23

24 Bedeutung der Trenngrade Trenngrad Stückgut Container 1 3 m Nicht im selben Container 2 Separater Laderaum an Deck 6 m 3 Separater Laderaum an Deck 12 m 4 Dazwischen liegender Laderaum an Deck 24 m Nicht übereinander Längs: Trennung durch einen Containerplatz Quer: Trennung durch einen Containerplatz Nicht übereinander Längs: Trennung durch einen Containerplatz Quer: Trennung durch zwei Containerplätze Unter Deck: 1 Schott Nicht übereinander Längs: 24 m Quer: nicht möglich Unter Deck: 24 m und 1 Schott 24

25 Trennstufe 2 getrennt von (separated from) 25

26 Verträglichkeits- A B C D E F G H J K L N S gruppe A X B X X C X X 6 X 6 X 1 X 4 X D X 6 X X 6 X 1 X 4 X E X 6 X 6 X X 1 X 4 X F X X G X 1 X 1 X 1 X X H X X J X X K X X L X 2 X N X 4 X 4 X 4 X 3 X 5 S X X X X X X 5 X 1 Gegenstände der Gruppe G (außer Feuerwerkskörpern und Gegenständen mit besonderer Stauung) dürfen mit Gegenständen der Gruppen C, D und E zusammengeladen werden, wenn sich keine explosiven Stoffe in derselben Abteilung bzw. Beförderungseinheit befinden. 2 Zusammenladung nur für Güter derselben Art erlaubt 3 Zusammenladung nur wenn Gefahr einer sympathetischen Detonation der Gegenstände ausgeschlossen ist 4 Zusammenladung zulässig, dabei sind Güter der Gruppe N wie Güter der Gruppe D zu behandeln 5 Zusammenladung zulässig, dabei sind Güter der Gruppe S wie Güter der Gruppe N zu behandeln 6 Jede Kombination von Gegenständen muss wie Verträglichkeitsgruppe E behandelt werden. Jede Kombination von Stoffen der Gruppen C und D muss wie die am besten passende Verträglichkeitsgruppe behandelt werden 26

27 Trenngruppen Im Gefahrgutverzeichnis ist allen Eintragungen eine UN Nummer zugeordnet. Bei einigen UN-Nummern sind besondere Trennvorschriften in Bezug auf bestimmte chemische Gruppen (z.b. Säuren ) vermerkt. In der Liste der Trenngruppen sind alle UN-Nummern aufgeführt, die einer bestimmten chemischen Gruppe angehören. Wird die Trennung von einer bestimmten chemischen Gruppe verlangt, ist die Trennung von allen dieser Gruppe zugehörigen UN-Nummern erforderlich. 27

28 UN Proper Shipping Name Class Division Gefahrgutliste Subsidiary risk Packing group Hansestadt Bremisches Hafenamt Special provision Limited quantity Packing instruction 0335 FIREWORKS 1.3 G None P CYANIDES, INORGANIC, SOLID, N.O.S. 6.1 P I 47,274 None P CYANIDES, INORGANIC, SOLID, N.O.S. 6.1 P II 47, g P CYANIDES, INORGANIC, SOLID, N.O.S. 6.1 P III 47,223,274 5 kg P002, LP CYANOGEN CHLORIDE, STABILIZED P - - None P FISHMEAL, STABILIZED anti-oxidant treated; moisture content > 5 but 12 %; fat content 12 % 9 - III 29,117, ,907, 928,945 5 kg P900 Packing provision IBC instruction IBC provision IMO Tank instruction UN Tank instruction Tank provision EmS Stowage and segregation Properties and observations UN F-B; S-X Category 07 Pyrotechnic articles designed for entertainment IBC07 B1 - T6 TP9, TP33 F-A; S-A Category A Separated from acids IBC08 B2, B4 - T3 TP33 F-A; S-A Category A Separated from acids IBC08 B3 - T1 TP33 F-A; S-A Category A Separated from acids F-C; S-U Category D Clear of living quarters IBC08 B3 - T1, BK2 TP33 F-A; S-J Category B Separated from class 6.2 See Solids. May be soluble in water. [ ] See above 1588 See above

29 CSC International Convention for Safe Containers Anzuwenden nach Kapitel 7.5 IMDG Code Regelt den Bau und den Betrieb sicherer Container Bauvorschriften Mindestanforderungen an Belastbarkeit der Rahmenkonstruktion sowie von Boden, Wänden und Dach Baumusterzulassung Zulassungsschild Betriebsvorschriften Periodische oder kontinuierliche Überprüfung durch Containereigentümer Angabe des Datums der nächsten Periodischen Prüfung oder der ACEP Zulassungsnummer auf dem Container 29

30 30

31 Kennzeichnung des Termins der nächsten periodischen Prüfung X REINSPECT BEFORE DATE PUNCHED SEP AUG JUL JUN MAY APR MAR FEB JAN X OCT NOV CSC DEC Kennzeichnung eines zugelassenen kontinuierlichen Prüfprogramms ACEP D HH

32 32

33 CTU Packrichtlinien (1) Bekannt gemacht am 17. Februar 1999 im Verkehrsblatt Heft Erhältlich als Verkehrsblatt Dokument B 8087 Rechtsverbindlich eingeführt durch 3 Abs. 5 GGVSee Anwendbar auf CTU (CTU = Cargo Transport Unit = Beförderungseinheit) Beförderungseinheiten sind: Frachtcontainer Wechselbehälter Fahrzeuge Eisenbahnwaggons Beförderungseinheiten ähnlicher Art 33

34 CTU Packrichtlinien (2) Allgemeine Grundlagen Sichtprüfung der CTU vor Beladung Packen und Sichern der Ladung Besondere Maßnahmen beim Packen gefährlicher Güter Annahme von CTU zur Entladung Grundlagen für den sichere Handhabung von CTU Schulung für das Packen von CTU 34

35 Visuelle Prüfung von Containern Hansestadt Bremisches Hafenamt Rahmenkonstruktion: keine Risse, keine starken Verformungen Türen und Türdichtungen ordnungsgemäßer Verschluss CSC Plakette: wenn Container älter als 5 Jahre vermerktes Besichtigungsdatum darf nicht überschritten sein oder ACEP Zulassungsnummer muss vermerkt sein Containerinneres: frei von größeren Beschädigungen sauber, trocken, frei von Rückständen Containeräußeres: unzutreffende Gefahrkennzeichen entfernen 35

36 36

37 37

38 Planen der Beladung von Containern Maximale Bruttomasse gemäß CSC Schild beachten Ladung gleichmäßig verteilen Hansestadt Bremisches Hafenamt Falls erforderlich, bei schweren Ladungsteilen Auflagefläche vergrößern Maximale Achslast von 5460 kg beachten zulässige Streckenlast des Containerbodens von Standard Containern: 20 Container: 4,5 t / m 40 Container 3,0 t / m Packen von Beförderungseinheiten, Ladungssicherung Von Wand zu Wand stauen Zwischenräume mit Stauholz, Pappe, Luftkissen, etc. ausfüllen Gewichtsschwerpunkt muss etwa auf halber Länge des Containers liegen Schwere Güter nicht auf leichte stauen, Fässer nicht auf Kartons stauen Falls erforderlich, Lagen von Stauholz einziehen Anweisungen auf Versandstücken befolgen ( hier oben, vor Kälte schützen ) Falls erforderlich Verspannen mit Laschings, Verpallen gegen Eckpfosten 38

39 39

40 40

41 Ladungssicherung durch Formschluss Hansestadt Bremisches Hafenamt Stauen von Wand zu Wand Containerwände sind zur Aufnahme folgender Kräfte ausgelegt: - Vorderseite und Tür für das 0,4 fache Ladungsgewicht - Seitenwände für das 0,6 fache Ladungsgewicht Füllen der Zwischenräume - mit hochkant gestellten Paletten - mit Luftsäcken (Staupolster) Einziehen von Stauholz insbesondere zwischen Lagen von Metallfässern Blockieren der Ladung durch - Sperrbalken - Staugitter - Rückhaltesysteme aus Zurrgurten 41

42 42

43 43

44 1 Band: BC ca. 10 kn sichert 3600 kg 44

45 So nicht! 45

46 Neufassung der Packrichtlinien (CTU Code) Oktober GoE 1. Sitzung März 1. Entwurf CTU Code April GoE 2. Sitzung 15. September 2. Entwurf CTU Code Oktober GoE 3. Sitzung 2013 März Finaler Entwurf in GoE abgestimmt Mai Finaler Entwurf an DSC Juli Finaler Entwurf an UNECE WP.24 September Beratung des Entwurfs in DSC Oktober Beratung des Entwurfs in UNECE WP.24 November GoE 4. Sitzung Endredaktion des COP 2014 Februar Beschlussfassung UNECE - ITC März Beschlussfassung durch ILO Mai Beschlussfassung MSC Publikation 46

47 Kontrolle von Gefahrgutcontainern in Häfen 2010 (D) Anzahl Prozentsatz Kontrollierte Beförderungseinheiten % Einheiten mit Mängeln % Anzahl der Mängel % Mängel Dokumentation 269 5% Plakatierung und Kennzeichnung der Beförderungseinheit % CSC Zulassungsschild 188 4% Schwere strukturelle Mängel der Beförderungseinheit 58 1% Zurreinrichtungen an Straßentankfahrzeugen 2 - Schäden an Tankcontainern oder Tankfahrzeugen 3 - Kennzeichnung der Versandstücke % Mängel oder Schäden an Verpackungen % Trennung unverträglicher Güter 46 1% Ladungssicherung in der Beförderungseinheit % 47

48 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 48

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