Gefahrgut Was kommt auf Sie zu? IMDG-Code. Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gefahrgut Was kommt auf Sie zu? IMDG-Code. Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen"

Transkript

1 Gefahrgut Was kommt auf Sie zu? IMDG-Code Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen 1

2 Präambel 10 Amdt verbindlich ab Ausnahmen: TP37: ab , TP38+39: ab Bem.: ab Bem.: ab freiwillig *) ab ( *) außer Reederei verlangt es) , Umweltgefährdende Stoffe NOEC (wie bei ADR/RID/ADN 2011) Damit sind die Kriterien ADR/RID/ADN IMDG-Code harmonisiert 2

3 1.2.1 Definitionen; Nahrungsund Futtermittel Schließt Lebensmittel, Futtermittel oder andere essbare Stoffe, die für den Verzehr durch Menschen oder Tiere bestimmt sind, ein ( ) 3.2 Gefahrgutliste UN 2211 und 3314: Spalte 6: 965 UN 3077: Spalte - 6: : BK1 BK3 UN 1334, 1350, 1454, 1474, 1486, 1498, 1499, 1942, 2067, 2213, 3377 und 3378, jeweils VG III: Spalte - 6: : BK3 3

4 3.3.1 Sondervorschriften IMDG-Code 2013 nur Besonderheiten Gestrichen: - SV 132, 246, 297, 323; 914, 924, 941, 956 Neu: - SV 363 strenger als im ADR/RID/ADN - SV 965 (betrifft UN 2211 und 3314): CTU: Belüftung (außer wenn 31./Y und Prüfdruck = 1,5 x Druck in Verpackung) soll Folgendes vermeiden: CAUTION MAY CONTAIN FLAMMABLE VAPOUR Größe: ~ DIN A4 quer 4

5 Beispiel Das nützt nichts, weil die Dämpfe von Pentan schwerer sind als Luft. 5

6 Beispiel Das gilt auch für im kombinierten Verkehr Straße / Schiene - See eingesetzte CTU, und zwar nicht nur für gedeckte, sondern auch für bedeckte: 6

7 - SV 966 (betrifft UN 3077): BK1 nur zulässig gemäß Abschnitt SV 967 (betrifft UN 1334, 1350, 1454, 1474, 1486, 1498, 1499, 1942, 2067, 2213, 3077, 3377 und 3378, jeweils VG III): BK3 nur zulässig gemäß Abschnitt

8 Beispiel für die Anwendung der neuen Sondervorschrift 363 im Seeverkehr: heating unit, containing UN 1202 DIESEL FUEL, quantity > 5 l, tank capacity 450 l only with approval of the competent authority Placarding CTU: UN 3363 Dangerous Goods in Machinery 25 x 25 cm, 3 resp. 4 times each packaging required Prohibitions of mixed loading: for class x 10 cm, 1 time each Transport document: UN 3363 DANGEROUS GOODS IN MACHINERY, 9, F-A, S-P UN 1202 DIESEL FUEL, 3, III, MARINE POLLUTANT, + 60 C c.c., F-E S-E CTU-Packing-Certificate 8

9 3.4 Begrenzte Mengen Anwendbarkeit / Nichtanwendbarkeit anderer Vorschriften, hier aus dem Teil Begrenzte Mengen für Marine Pollutants Umstellung des Textes, ähnlich wie im ADR/RID (= Staukategorien: LQ = Staukategorie A; galt auch schon vorher vgl IMDG Code i.d.f. Amdt 35-10) -7.3 Beladung CTUs außer Klasse 1 in LQ: CTU muss nicht geschlossen sein Zusammenladeverbote gelten nicht; galt auch schon vorher vgl IMDG-Code i.d.f. Amdt ) entfallen 9

10 4.3 Schüttgutcontainer (BK): Verwendung BK: Arten BK3 = flexibler Schüttgutcontainer BK: Anwendung 4.3.3, 6.9 Bem. BK1 (bedeckte Schüttgutcontainer) Falls in Spalte 13 -BK2oder B3 fehlt: vorläufige Zustimmung durch die zuständige Behörde des Ursprungslandes möglich -BK1fehlt: Ausnahme durch die zuständige Behörde des Ursprungslandes möglich Nur zulässig für UN 3077 falls - nicht (= umweltgefährdend; es kann sich also nur um Abfälle gemäß Basler Übereinkommen handeln - vgl. Satz 2 der Bem. zu UN 3077 in ) und - kurze internationale Seereise (= 200 Sm) SP

11 4.3.4, BK3: flexible Schüttgutcontainer In CTU verboten (wie ADR/RID/ADN) zulässig nur in Laderäumen konventioneller Frachtschiffe = SP 967 ADR/RID/ADN/IMDG-Code: Beförderung in CTU unzulässig Wie kommt denn der fbk zum Hafen??? 11

12 Gefahrgut Was kommt auf Sie zu? IMDG-Code Beförderungsdokument: Marine Pollutant MARINE POLLUTANT / ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS zulässig Nach wie vor schwer zu identifizieren; Beispiel: Starterbatterie: UN 2794 Batterien (Akkumulatoren), nass, gefüllt mit Säure (Bleiverbindung), 8, Marine Pollutant (gemäß eigentlich nur für Stoffe / nicht für Gegenstände mit Stoffen) Batterien (Akkumulatoren) nass, gefüllt mit Säure (Bleiverbindung) UN 2794 wg. Schwefelsäure wg. Bleiverbindung R50/53 / H410, 2,5 % umweltgefährdend!) 12

13 Gefahrgut Was kommt auf Sie zu? IMDG-Code Sondervorschriften für die Trennung Änderung Beförderungsdokument Trennung Werden Stoffe nach zusammen in eine Beförderungseinheit verladen, so muss die folgende Erklärung in das Beförderungsdokument aufgenommen werden: "Beförderung in Übereinstimmung mit des IMDG-Codes" Beförderungsdokument Trennung Werden saure oder alkalische Stoffe der Klasse 8 unabhängig davon, ob sie sich in derselben Verpackung befinden, nach in derselben Beförderungseinheit befördert, so muss die folgende Erklärung in das Beförderungsdokument aufgenommen werden: "Beförderung in Übereinstimmung mit des IMDG- Codes". 13

14 Gefahrgut Was kommt auf Sie zu? IMDG-Code Beförderungsdokument: Klasse 1, UN Klassifizierung von Feuerwerkskörpern durch die zuständige Behörde von XX mit der Referenz für Feuerwerkskörper XX/YYZZZZ bestätigt - Referenz = Land (XX)/Behörde (XX) Nummer (ZZZZ); Beispiel: D/BAM-RN F2 Hinweis: ADR/RID/ADN g) bereits seit

15 CTU-Pack- Zertifikat Schüttgutcontainer: Bau und Prüfung Kennzeichnung gemäß ADR/RID, Fußnote 7), ändern Beispiel Codierung: BK3/Z/11 10/RUS/NTT/MK-14-10/56000/

16 Staukategorien Klassen 2-9 A - E (unverändert) UN 0012, 0014, 0055 in LQ: 01A Staukategorien D und E: keine Fahrgastschiffe / nur Frachtschiffe 16

17 7.1.5 i.v.m Stauung Trennung bezogen auf Nahrungs- und Futtermittel Beispiel: Anzeige Wasserschutzpolizei Lübeck: 17

18 Trennung bezogen auf Nahrungs- und Futtermittel Klasse VG bzw. UN Amdt Amdt verboten verboten 6.1 I verboten verboten II verboten verboten III nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde 3 m verboten verboten 7 - verboten verboten 8 I II III nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde 18 verboten 3 m 3 m

19 Trennung bezogen auf Nahrungs- und Futtermittel Klasse VG bzw. UN Amdt Amdt , 4.1, 4.2, 4.3, , 3151, 3152, 3245, 3336, , 2210, 2212, 2590, 2968, 2969, , mit 6.1 III oder ADR/RID Beispiel: UN (6.1) II: 3 m! verboten nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde verboten 3 m 3 m 19

20 Stauung und Handhabung Klasse 1 Reduktion der Vorschriften auf 6 Sätze (vorher 6 Seiten!) Staukategorien Klasse 1 01, 02, 03, 04, 0501, 0602, 07, 0803, 09, 10, 11, 12, 13, 1405, 1504 Beispiel: UN alt neu Frachtschiff: An Deck in geschlossenen CTU oder unter Deck Fahrgastschiff: Unter Deck in geschlossenen CTU, max. 10 kg NEM/Schiff Frachtschiff: An Deck in geschlossenen CTU oder unter Deck Fahrgastschiff: Unter Deck UN 0012, 0014, 0055 in LQ: 01A Frachtschiff: An Deck in geschlossenen CTU oder unter Deck Fahrgastschiff: Unter Deck in geschlossenen CTU, max. 10 kg NEM/Schiff Frachtschiff: An Deck in geschlossenen CTU oder unter Deck Fahrgastschiff: Unter Deck 20

21 7.2 Trennung , , Stauung Klassen 2-6.1, 8 und Stauung Klasse alt ~ 7.2 neu alt ~ 7.6 neu Hinweis: Es bleibt kompliziert wie bisher; Beispiel: UN segregation as for X X X X X2 X Zusammenladung mit 2.1, 3, 4.2, 4.3, 6.1, 7 und 8 nicht mehr möglich! alt ~ 7.4 neu alt ~ 7.5 neu alt ~ 7.7 neu alt ~ 7.6 neu alt ~ neu; Zusammenladung Kl. 1 nur in geschlossenen CTUs alt war nicht belegt alt ~ neu 21

22 7.3 8 Unfälle und Brandschutzmaßnahmen CTUs auf Schiffen = 7.3.8, Rest entfällt 7.53 Packen von CTUs Text im Wesentlichen unverändert = ADR = Ladungssicherung = ADR = stapeln = ADR = Schutz vor Beschädigung durch Be-/Entladen , Trägerschiffsleichter auf Trägerschiffen Temperaturkontrolle Abfälle Ausnahmen, Genehmigungen, Bescheinigungen - Flexible Schüttgutcontainer dürfen nicht mit / auf CTU befördert werden - 22

23 Zusammenfassung Änderungen Teil 7: Thema Amdt Amdt Stauung Nahrungs- und Futtermittel Trennung: Allgemeines Versandstücke: konventionell in CTUs CTU auf Containerschiffen CTU auf RoRo Trägerschiffsleichter auf Trägerschiffen

24 Zusammenfassung Änderungen Teil 7: Thema Amdt Amdt Schüttgut und Versandstücke Klasse Klasse Unfälle und Brandschutzmaßnahmen CTU auf Schiffen Check vor Verladung Packen von CTU Trägerschiffsleichter auf Trägerschiffen Temperaturkontrolle ( ) Abfälle Ausnahmen, Genehmigungen, Bescheinigungen

25 Teil 7 i.d.f. Amdt 36-12: 7.1 Allgemeine Stauvorschriften - Staukategorien 01-05, A-E - enthält in auch besondere Stauvorschriften 7.2 Allgemeine Trennvorschriften - Gefahrgüter untereinander - enthält in auch besondere Trennvorschriften 7.3 Packen und Verwenden von CTUs - CTU-Pack-RL - Trennung von Nahrungs- und Futtermitteln - Temperaturkontrolle 7.4 Stauung und Trennung auf Containerschiffen 7.5 Stauung und Trennung auf RoRo-Schiffen 7.6 Stauung und Trennung auf konventionellen Frachtschiffen 7.7 Trägerschiffsleichter auf schiffen 7.8 Besondere Bestimmungen für Unfälle und Brandschutzmaßnahmen bei gefährlichen Gütern 7.9 Ausnahmen, Genehmigungen und Bescheinigungen 25

26 Ergebnis: Neue Struktur, im Wesentlichen keine neuen Inhalte Index Isodecyldiphenylphosphate P 9 UN 3082 EmS-Leitfaden EmS Index Fire, Spillage Ergänzung der 10 neuen UN-Nummern

27 CTU-Packrichtlinien 2013 CTU-Pack-RL * in D wichtig wegen 3 (4), 9 (2) Nr. 1, 10 (1) Nr. 2 a) GGVSee (800!) Teil Inhalt Änderung Vorwort, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen 1 Allgemeine Bedingungen 2* Visuelle Überprüfungen vor dem Packen 3* Packen und Sichern der Ladung 4* ZusätzlicheHinweise zum Packen und Sichern gefährlicher Güter 5 Hinweise für die Annahme von CTUs 6 Grundsätze für den sicheren Umschlag und die Sicherung von CTUs Ergänzt IMDG-Code; nur update, keine neuen Anforderungen 27

28 CTU-Packrichtlinien 2013 CTU-Pack-RL * in D wichtig wegen 3 (4), 9 (2) Nr. 1, 10 (1) Nr. 2 a) GGVSee (800!) Teil Inhalt Änderung 7 Ausbildung im Packen und Sichern von Ladung in CTUs Anl. 1 Anl. 2 Anl. 32 Anl. 43 Anl. 54 Anl. 65 Schwitzwasserbildung Kennzeichen, Placards, Markierungen und Warnzeichen Folgen des Überladens von CTUs Anschriftenliste einschlägiger internationaler Organisationen Zeichnungen zu so oder so nicht Rahmenlehrplan für eine Ausbildung im Packen und Sichern von Ladung in CTUs in integriert 28

29 Weiterführende Informationen Die vorstehende Informationen wurden der CD / dem Buch Gefahrgut 2013 von Dr. Norbert Müller / Frank Rex entnommen und beziehen sich nur auf die speziell im Imdg Code anstehenden Änderungen und Neuerungen. Alle Änderungen, die sich sowohl auf den Imdg Code als auch das ADR, RID sowie die Änderungen des ADN und der IATA DGR finden Sie detailliert und übersichtlich gestaltet auf der CD / im Buch GEFAHRGUT 2013 Buch: 18,-/pro Stück CD: 49,90/pro Stück Verschwenden Sie nicht Ihre Zeit mit mühseligem Durchleuchten der Regelwerke nach Änderungen und Neuerungen, nutzen Sie das geballte Wissen, welches von Dr. Müller/Frank Rex für Sie zusammengetragen wurde. Bestellen Sie jetzt Ihren persönlichen Neuerungs-/Änderungsberater Gefahrgut 2013 per an: gefahrgut@other-sight.com. Weitere Informationen, News, Tipps zum Thema Gefahrguttransport, Schulung und Ausbildung finden Sie unter 29

Unterschiedliche Regelwerke

Unterschiedliche Regelwerke Unterschiedliche Regelwerke Referent: Dipl.-Ing. Gerd Kölb Sachverständigenbüro D-65549 Limburg/Lahn, Diezer Straße 41, Tel. (0049)6431/26356 E-Mail: gefahrgut-koelb@t-online.de 1 Gefahrgutvorschriften

Mehr

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte

Mehr

Ein Kapitel für sich..

Ein Kapitel für sich.. Titelfolie Ein Kapitel für sich.. BK-Container und Mischladefahrzeuge (MEMUs) Michael Pötzsch Fachgruppe III.2 Tel.: +49 (0) 30/8104-1323 Fax: +49 (0) 30/8104-1327 E-Mail: michael.poetzsch@bam.de Berlin

Mehr

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

ÜBER LIZENZEN NUTZBARE DATEN DER VERSION 10.1 DER DATENBANK GEFAHRGUT (KLASSE 7)

ÜBER LIZENZEN NUTZBARE DATEN DER VERSION 10.1 DER DATENBANK GEFAHRGUT (KLASSE 7) ÜBER LIZENZEN NUTZBARE DATEN DER VERSION 10.1 DER DATENBANK GEFAHRGUT (KLASSE 7) (Stand: November 2015) Inhalt Kapitel Thema Seite 1 Vorschriftenunabhängige Merkmale... 2 1.1 Identifikation... 2 2 Straßenverkehr

Mehr

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab 1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

Richtlinie für Gefahrguttransporte

Richtlinie für Gefahrguttransporte Richtlinie für Gefahrguttransporte Gültig ab 01.11.2013 Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Geltungsbereich und Bedingungen 3. Gefahrgutausschlüsse 4. Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein

Mehr

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch

Mehr

Gefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017

Gefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017 An: Bundessparten Landessparten Transport und Verkehr Verkehrspolitische Abteilungen Länder CC: Abteilung für Rechtspolitik Abteilung für Bildungspolitik Bundessparte Transport und Verkehr Wiedner Hauptstraße

Mehr

Mitarbeiterschulung Gefahrgut

Mitarbeiterschulung Gefahrgut Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN

Mehr

Inhaltsverzeichnis, Einleitung 5-16.

Inhaltsverzeichnis, Einleitung 5-16. Inhalt Inhaltsverzeichnis, Einleitung 5-16. I. Rechtlicher Rahmen 17-20. (1) Straßentransport 17-18. (2) Schienentransport 18. (3) Beförderung auf Binnenwasserstraßen 19. (4) Marine transport 19-20. (5)

Mehr

Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) nach GGVSee und IMDG-Code (Amendment 33-06)

Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) nach GGVSee und IMDG-Code (Amendment 33-06) Checkliste Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) nach GGVSee und IMDG-Code (Amendment 33-06) 1. Datum: 2. Verpacker: 3. Spedition: 4. Sonstige Hinweise: Hinweise: Alle Prüfpunkte sind zu prüfen. N/Z bedeutet

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis 1 Stand: Februar 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2011 - gültig bis 30.06.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise:

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni Stand: Januar 2012 Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni 2013 - Definition Auftraggeber des Absenders: Derjenige, der einen Absender

Mehr

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D)

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) 2 3 UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Notwendigkeit der Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt auf der Donau und der Annahme der

Mehr

Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten

Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher

Mehr

Frachtcontainer im Seeverkehr

Frachtcontainer im Seeverkehr Uwe Kraft Frachtcontainer im Seeverkehr Besonderheiten bei Klassifizierung, Verpackung und Dokumentation Kennzeichnung von Frachtcontainern Trennvorschriften Packen von Containern 1 Besonderheiten bei

Mehr

Mängelkatalog Gefahrgut (BMVIT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort. Allgemeine Hinweise zur Zuordnung

Mängelkatalog Gefahrgut (BMVIT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort. Allgemeine Hinweise zur Zuordnung Mängelkatalog Gefahrgut (BMVT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort Der Mängelkatalog ist als Hilfestellung für die Beurteilung der Mängel bestimmt, die im Zuge einer Kontrolle gemäß Richtlinie 95/50 EG festgestellt

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Der Gefahrgutbeauftragte

Der Gefahrgutbeauftragte Ihr Ansprechpartner: Sabine Voigt 02931/878-253 Fax: 02931/878-285 E-Mail: voigt@arnsberg.ihk.de Der Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Rechtliche Grundlage

Mehr

Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe

Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe Stand: November 2008 Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum 1.1.2009 IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe Autor: Jürgen Werny Datum: 08.11.2008 Alle Jahre wieder Änderungen beim Lufttransport

Mehr

Sicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen

Sicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen Sicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen Berlin, 23 Februar 2015 Heinrich Maidhof Robert Koch-Institut, Berlin Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Ansteckungsgefährliche Stoffe im

Mehr

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit

Mehr

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind

Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind Ausbildungsveranstaltung der Feuerwehr - Führungskräfte im Landkreis 23.01./06.02.2009 ADR 2009 Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind Neu: Schriftliche Weisungen für

Mehr

Internationaler Code für die sichere Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutonium und hochradioaktiven Abfällen mit Seeschiffen (INF-Code) (BAnz. 2000 S. 23322 ber. 2001 S. 3318)

Mehr

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert! Für einen sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport müssen neben der korrekten Verpackung, Klassifizierung und Bezettelung der Versandstücke die Dokumente und das Fahrzeug die Kriterien des ADR

Mehr

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1 Praxiswissen Gefahrgut Gefahrgutrecht Band 1 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster TÜV Media ADR 2013 Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet

Mehr

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte

Mehr

Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Dr. Klaus Kersting Was sind gefährliche Güter? Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer

Mehr

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Notifikation Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der

Mehr

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung Die folgenden Checklisten sind Bestandteil der Überprüfung dieser : * Nr. Titel 1 Vorbereitung der Beförderung 2 Verpacken, Abfüllen, Kennzeichnen 3 Begleitpapiere 4 Beförderungsmittel, Ausrüstung 5 Beförderung

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2013 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November 2016 - Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR- Übereinkommen

Mehr

Richtlinie für Gefahrguttransporte.

Richtlinie für Gefahrguttransporte. Richtlinie für Gefahrguttransporte. Gefahrguttransporte sicher ans Ziel. Inhaltsverzeichnis. Richtlinie für Gefahrguttransporte. 2 1. Vorbemerkung 3 1. Vorbemerkung 3 2. Geltungsbereich 3 Diese Richtlinie

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.05.2016 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVI als pdf-datei

Mehr

AOT Herbstsymposium Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun?

AOT Herbstsymposium Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun? 1 WIFI Wien, 11. November 2015 Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun? (ADR, GGBG) Othmar Krammer, bmvit - Gefahrgut & Containersicherheit 2 Übersicht: Was ist zu tun? -Einstufung -Umschließung

Mehr

Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR. Was kommt auf Sie zu?

Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR. Was kommt auf Sie zu? Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR Was kommt auf Sie zu? 1 Inhalt Die farbig hervorgehobenen Textpassagen bedeuten Folgendes: Blauer Text = Änderungen / früherer

Mehr

Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien. Herausforderung für die Zukunft. Lithiumbatterien

Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien. Herausforderung für die Zukunft. Lithiumbatterien Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien Herausforderung für die Zukunft Lithiumbatterien Transport/Beförderung Für den Transport von Lithium-Batterien sind die Vorgaben und Anforderungen

Mehr

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln Ackerbautag 2016 Bezirksbauernkammer Bruck/L.-Schwechat rechtliche Grundlagen Gefahrgutbeförderungsgesetz 1998 - GGBG Europäisches Übereinkommen über

Mehr

Gefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal

Gefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Gefahrgut ADR / SDR Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Basiskurse ADR / SDR Auffrischungskurs ADR / SDR Aufbaukurse ADR / SDR Instruktion von Absendern gefährlicher Güter ADR / SDR An der

Mehr

Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind

Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind UIC-KODEX 471-3 10. Ausgabe, Januar 2017 Originalfassung Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind érifications à effectuer pour les envois des marchandises dangereuses Inspections

Mehr

ALLE LITHIUM BATTERIEN WERDEN ALS GEFAHRGUT EINGESTUFT!!!

ALLE LITHIUM BATTERIEN WERDEN ALS GEFAHRGUT EINGESTUFT!!! PPWICHTIGE ÄNDERUNGEN DER VERSANDBESTIMMUNGEN FÜR LITHIUM BATTERIEN Ob per Straße oder Luftfracht - wer Lithium-basierte Batterien, Akkus oder Knopfzellen verschickt, muss ab 1. Januar 2009 zahlreiche

Mehr

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen Inhalt 1. Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR (Freigrenzen) Auszug für Klasse 2 2. Grundsätze, die bei jeder Beförderung, unabhängig von der Menge beachtet werden müssen 3.

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die

Mehr

GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter

GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Warum Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen und auch sollten! GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) 742.412 vom 31. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz

Mehr

Änderungen 2011 GbV und GGVSEB *)

Änderungen 2011 GbV und GGVSEB *) Änderungen 2011 GbV und GGVSEB *) Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz Tel.: 06131 / 16 22 97 Fax.: 06131 / 16 24 49 o. 16 17 22 97 E-Mail: joerg.holzhaeuser@mwvlw.rlp.de

Mehr

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Gefahrgutfahrerschulung nach ADR Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Wer was

Mehr

ÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND Referat 3 Feuerwehrtechnik Sachgebiet 3.8 "Einsatzfahrzeuge" Sachgebiet 3.3 "Atemschutz" Info-Blatt

ÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND Referat 3 Feuerwehrtechnik Sachgebiet 3.8 Einsatzfahrzeuge Sachgebiet 3.3 Atemschutz Info-Blatt ÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND Referat 3 Feuerwehrtechnik Sachgebiet 3.8 "Einsatzfahrzeuge" Sachgebiet 3.3 "Atemschutz" INFO 1/2009 Info-Blatt Transportsicherung für die Beförderung von Atemluft-

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue ng: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a),

Mehr

Gut' Ding will Weile haben

Gut' Ding will Weile haben Stand der Entwicklung bei den Normen DIN EN 13094 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter Niedrigdruck-Metalltanks Auslegung und Bau und DIN EN 14025 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter Drucktanks

Mehr

Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013

Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013 www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

News 07/2011. Jetzt auf die neue GbV vorbereiten

News 07/2011. Jetzt auf die neue GbV vorbereiten News 07/2011 Jetzt auf die neue GbV vorbereiten Jetzt ist sie wirklich da: Die neue GbV wurde am 11. März 2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2011/9) veröffentlicht. Am 1. September wird sie in Kraft treten.

Mehr

Aktuelle Informationen zum Gefahrgutbeförderungsrecht Stand: Juni 2011

Aktuelle Informationen zum Gefahrgutbeförderungsrecht Stand: Juni 2011 Aktuelle Informationen zum Gefahrgutbeförderungsrecht Stand: Juni 2011 Die nachfolgenden Kurzinformationen mit Quellenhinweisen sind für Sie wie folgt gegliedert: 1. Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn

Mehr

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede?

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede? Gefahr im Kofferraum! Privatpersonen Bildquelle: Unbekannt Bildquelle: MWVLW Rheinland Pfalz, D Handwerker Begrenzte Mengen LQ Freigestellte Mengen EQ Bildquelle: Internet Notfallbeförderungen Bildquelle:

Mehr

Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis: 30.06.2013 -

Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis: 30.06.2013 - www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR

Mehr

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung MERKBLATT Gefahrgutfahrerschulung Stand: 01/2016 Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden 65183 Wiesbaden Wilhelmstraße 24-26 Tel. 0611 15 00-0 Fax.

Mehr

Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr?

Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr? Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr? Transportvorschriften für freigestellte Lithium Batterien Lithiumbatterien unser ständiger Begleiter Quelle: Google Geräte mit Lithium Batterien (Auswahl): Handy/Smartphones

Mehr

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut

Mehr

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2011 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien

Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien Aufgrund dieses batterieimmanenten Risikos sind Lithium-Batterien seit dem 01.01.2009 als Gefahrgut der Klasse 9 deklariert und wie jedes Gefahrgut

Mehr

Merkblatt. Komitee Deutscher Seehafenspediteure im DSLV e.v. Übersicht über die IMO-Vorschriften zur Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern

Merkblatt. Komitee Deutscher Seehafenspediteure im DSLV e.v. Übersicht über die IMO-Vorschriften zur Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern Merkblatt Komitee Deutscher Seehafenspediteure im DSLV e.v. 2015 Übersicht über die IMO-Vorschriften zur Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern Bestimmung der Bruttomasse bei Seecontainern Stand:

Mehr

Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten Stand: Mai 2015 Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten Rechtsgrundlagen Der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unterliegen alle Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher

Mehr

Gefahrgutfahrer - Infos

Gefahrgutfahrer - Infos Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über

Mehr

Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsrecht (Brandenburgische Gefahrgutzuständigkeitsverordnung - BbgGGZV)

Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsrecht (Brandenburgische Gefahrgutzuständigkeitsverordnung - BbgGGZV) Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsrecht (Brandenburgische Gefahrgutzuständigkeitsverordnung - BbgGGZV) Vom 7. Dezember 2010 (GVBl. II 2010, Nr. 85) Auf Grund des 9 Absatz

Mehr

: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter

: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname Stoffname : : ALT Rn. 2901a 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs

Mehr

Große Änderungen bei kleinen Mengen

Große Änderungen bei kleinen Mengen Große Änderungen bei kleinen Mengen - Beförderung gefährlicher Güter - Sifa-Tagung 2013, Sonthofen Dipl.-Chem. Mirja Telgmann, Fachbereich Technische Ausschüsse 16.10.2013 Gefahrstoff Gefahrgut Innerbetriebliche

Mehr

ABBREVIATIONS: closed cup,

ABBREVIATIONS: closed cup, page 1/7 ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (Entwurf) Accord europeén relatif au transport international des marchandis dangereuses

Mehr

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Sie wollen gefährliche Chemikalien transportieren? Was ist vorerst zu tun? Konsultieren Sie bitte die Sicherheitsdatenblätter (MSDS) Ihrer

Mehr

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2007 gültig voraussichtlich bis 30.06.2009 Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich gilt für die

Mehr

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr Die sichere und vorschriftenkonforme Beförderung von kleinen Gasgefäßen stellt Beförderer gelegentlich vor große Schwierigkeiten.

Mehr

Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter

Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Arbeitskreis Gefahrgut Freiwillige Feuerwehr Rosenheim Übersicht Rechtliche Veränderungen Einführung der GHS Symbole Kennzeichnung und Einsatzgrundsätze für Bereich

Mehr

Lithium-Batterien. Lagern und Transportieren

Lithium-Batterien. Lagern und Transportieren Lagern und Transportieren Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei unsachgemäßem Umgang? Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei sachgemäßem Umgang? Elektrisch Entladung KEINE Erwärmung

Mehr

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter erhöhen die Sicherheit und liefern den Einsatzkräften bei einem Unfall wertvolle Hinweise zur Schadensbegrenzung. Die Regelwerke für den Transport gefährlicher

Mehr

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff Der Gefahrgutbeauftragte Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff 1. Stickstoff, tiefkalt, flüssig ist Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und

Mehr

Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013

Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013 Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013 Änderungen mit 1. Jänner. Die allgemeinen Übergangsfristen gestatten bis zum 30. Juni 2013 die Anwendung des noch bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechts (ADR 2011).

Mehr

IPS e.max Ceram Pasten Shade, Glasur Ausgabedatum / Referenz hot Ersetzt Fassung vom Druckdatum Blatt Nr

IPS e.max Ceram Pasten Shade, Glasur Ausgabedatum / Referenz hot Ersetzt Fassung vom Druckdatum Blatt Nr Seite 1 von 5 Firma Ivoclar Vivadent AG, Bendererstrasse 2, FL - 9494 Schaan Fürstentum Liechtenstein 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Handelsname und Lieferant Handelsname / Warenkennzeichnung Anwendung / Einsatz

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee) Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee) GGVSee Ausfertigungsdatum: 04.11.2003 Vollzitat: "Gefahrgutverordnung See in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Arbeitssicherheit Gefahrstoffmanagement. TIPP Schulungen

Arbeitssicherheit Gefahrstoffmanagement. TIPP Schulungen TIPP Schulungen Allgemeine rechtliche Grundlagen -Staatliches Recht -Berufsgenossenschaftliches Recht Aufbau des deutschen Rechtssystems Europa National Berufsgenossenschaften. Gesetzliches Regelwerk EU-

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 -

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 - Stand: März 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle

Mehr

Vorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC

Vorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC Vorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC Vorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC Inhalt 1. Zielstellung 2. Vorschriften für die Beförderung

Mehr

EN ISO Verpackung Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter

EN ISO Verpackung Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter ÖNORM EN ISO 23667 Ausgabe: 2007-10-01 Verpackung Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter Starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoffinnenbehälter Verträglichkeitsprüfung (ISO 23667:2007)

Mehr

Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co.

Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co. Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport von Regionaler Arbeitskreis Oldenburg 09.02.2016 Steffen Meuser BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co. KG Beim Transport begrenzter Mengen bezieht sich Kleinmenge

Mehr

Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275)

Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275) Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Mai 2016 - Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275) Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Mehr

e-frachtbrief@neu RID 2015

e-frachtbrief@neu RID 2015 e-frachtbrief@neu RID 2015 01. April 2015 ab Version 9.16.15 Seite 1 von 28 Inhalt Inhalt 2 Besonderheiten beim Ausfüllen der RID- Angaben im 3 Spaltenaufbau/ Druckreihenfolge 3 Ausfüllen des e-frachtbriefes

Mehr

Was finde ich wo? ADR + RID. Gefahrguttransport Land. Datenblätter und Regelwerk. So holen Sie das Beste aus Ihrer Software heraus!

Was finde ich wo? ADR + RID. Gefahrguttransport Land. Datenblätter und Regelwerk. So holen Sie das Beste aus Ihrer Software heraus! Was finde ich wo? im ADR + RID Gefahrguttransport Land Datenblätter und Regelwerk So holen Sie das Beste aus Ihrer Software heraus! Willkommen in der Software-Edition von ADR + RID! Das Markenzeichen dieser

Mehr

ADR + RID + ADN + IMDG-Code Online

ADR + RID + ADN + IMDG-Code Online ADR + RID + ADN + IMDG-Code Online Gefahrguttransport Land + Wasser von Klaus Ridder, Jörg Holzhäuser 1. Auflage ecomed Sicherheit Heidelberg Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 609 58291

Mehr

Gefahrguttransporte Gesetzlicher Rahmen Transport of dangerous goods - Legal framework

Gefahrguttransporte Gesetzlicher Rahmen Transport of dangerous goods - Legal framework Gefahrguttransporte Gesetzlicher Rahmen Transport of dangerous goods - Legal framework Hasso Marggraff: Beförderung von gefährlichen Gütern auf hoher See Überblick, Neuerungen 2013 Transport of dangerous

Mehr

Technische Notiz. Transportvorschriften Lithiumbatterien. Inhaltsverzeichnis

Technische Notiz. Transportvorschriften Lithiumbatterien. Inhaltsverzeichnis -n Seite 1 von 4 Sonnenschein Lithium GmbH Industriestrasse 22 D-63654 Büdingen Technische Notiz Transportvorschriften Lithiumbatterien Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis... 1 Einleitung... 2

Mehr

Gefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2

Gefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Gefahrguttransport Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Dipl.-Chem. Mirja Telgmann BG RCI, Fachbereich Technische Ausschüsse Gefahrguttransport, Mirja Telgmann 11.05.2011

Mehr