Schulungskonzept. zur Ausbildung hochqualifizierter -Fachkräfte im Land Brandenburg. eine Initiative der. Version: 1.3 Datum:

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1 zur Ausbildung hochqualifizierter -Fachkräfte im Land Brandenburg eine Initiative der Version: 1.3 Datum: Anlage 2 zum Rahmenkonzept zur arztunterstützenden, besseren Versorgung durch nichtärztliches Fachpersonalagnes zwei in Brandenburg

2 Inhaltsverzeichnis 1. Hintergrund und Ziel Aufgabenbereich Voraussetzungen/Qualifikation Schulung der agnes zwei -Fachkräfte Fortbildungen und Qualitätskollegien Rezertifizierung Schulungsinhalt Modul A: IGiB-Schulung... 7 A.1 Einführungsveranstaltung... 7 A.2 Das Handlungskonzept des Case Management... 7 A.3 Geriatrisches Assessment... 7 A.4 Arzneimittel... 8 A.5 Präventionsmanagement... 8 A.6 Heil- und Hilfsmittel... 9 A.7 Fahrkosten... 9 A.8 Häusliche Krankenpflege (HKP) A.9 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen/Landespflegegeldgesetz Schulungsinhalt Modul B: Fallmanagement B.1 Grundlagen des Case Managements B.2 Interprofessionelle und intersektorale Zusammenarbeit im Case Management B.3 Kommunikation und Konfliktmanagement /12

3 1. Hintergrund und Ziel Als Antwort auf die spezifische Versorgungssituation in den ländlichen Regionen Brandenburgs (demografischer Wandel, drohende Unterversorgung) haben die AOK Nordost, die KVBB sowie die BARMER GEK im Rahmen der Innovativen Gesundheitsversorgung in Brandenburg (IGiB) ein Konzept zum Einsatz einer nichtärztlichen Praxisassistentin im Land Brandenburg zur Unterstützung von Arztpraxen entwickelt agnes zwei. Im Mittelpunkt der Tätigkeit der agnes zwei -Fachkraft steht das Fallmanagement. Dies beinhaltet neben dem Management von Schnittstellen die Organisation der gesamten Behandlungskette des Patienten, stets in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzten. Die agnes zwei Fachkraft stellt somit einen zusätzlichen Ansprechpartner für die Patienten dar. Der Arzt wird unterstützt. Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als agnes zwei -Fachkraft ist eine entsprechende Qualifikation. Aus diesem Grund haben die IGiB-Partner gemeinsam dieses entwickelt. Aufbauend auf bestehenden Grundqualifikationen erhalten die Fachkräfte eine Schulung im Fallmanagement sowie eine spezifische, auf ihr Tätigkeitsfeld zugeschnittene Schulung. 2. Aufgabenbereich Ausgehend von einem ausführlichen Assessment des Patienten wird der Bedarf des Patienten an Fallmanagement-Leistungen ermittelt. (Bspw.: Unterstützung bei der Palliativversorgung, geriatrisches Assessment, Vermittlung von Unterstützung durch soziale Einrichtungen, Terminkoordination, Medikamentenkontrolle). 3. Voraussetzungen/Qualifikation Wesentlicher Erfolgsfaktor für das agnes zwei Konzept ist der Einsatz qualifizierter Fachkräfte. Folgende Grundqualifikation 1 befähigen zur Teilnahme an der Schulung zur agnes zwei : Abgeschlossene Ausbildung zur Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegerin 2 oder Abgeschlossene Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten 3 o mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung oder o mit Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin 4 (npa/agnes) oder o mit Fortbildung zur Fachwirtin 5 ambulante medizinische Versorgung oder Abgeschlossene Ausbildung zur Altenpflegerin 6 und mindestens drei Jahre Tätigkeit in einer ambulanten medizinischen Einrichtung Eine "Verwurzelung" in der Region ist aufgrund der Kenntnis der regionalen Versorgungsstrukturen sowie der höheren Akzeptanz in der Bevölkerung von Vorteil. 1 Die Auflistung unterliegt keiner Gewichtung Im Folgenden wird der Einfachheit halber auf die männliche Form verzichtet. Selbstverständlich ist sie immer mit zu verstehen. 3/12

4 4. Schulung der agnes zwei -Fachkräfte Entsprechend des Aufgabenspektrums der agnes zwei -Fachkraft ist die Schulung wie folgt aufgebaut: Modul A: IGiB-Schulung Modul B: Fallmanagement Das Modul A sollte vor Aufnahme der Tätigkeit als agnes zwei -Fachkraft absolviert werden, die Kenntnisse im Modul B können die agnes zwei -Fachkräfte auch parallel zu ihrer Tätigkeit erwerben. Im Nachfolgenden entsprechen eine Unterrichtseinheit (UE) 45 Minuten. Modul A: IGiB-Schulung (33UE) Zunächst erhalten die agnes zwei -Fachkräfte eine Einführung in das Thema. Anschließend wird ihnen anhand einer Patientenfallakte vertieftes Wissen in den Bereichen geriatrisches Assessment, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten sowie Häusliche Krankenpflege vermittelt. A.1 Einführungsveranstaltung (2UE) A.2 Handlungskonzept des Case Managements (6UE) A.3 Geriatrisches Assessment () A.4 Arzneimittel (4UE) A.5 Präventionsmanagement (2UE) A.6 Heil- und Hilfsmittel (4UE) A.7 Fahrkosten (2UE) A.8 Häusliche Krankenpflege (4UE) A.9 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen/Landespflegegeldgesetz (1UE) Zur Verifizierung und Sicherung der vermittelten Schulungsinhalte erfolgt eine Lernzielkontrolle anhand eines Multiple Choice Fragebogens (ca. 1UE). Die Referenten der Schulung werden von den IGiB-Partnern gestellt. Modul B: Fallmanagement (96UE) Im Fokus der agnes zwei -Fachkraft liegt das Fall- und Schnittstellenmanagement und somit die Koordination des gesamten Behandlungsgeschehens des Patienten. Für die Tätigkeit der agnes zwei - Fachkraft ist deshalb eine qualifizierte Ausbildung im Fallmanagement unerlässlich. In diesem Teil der Schulung lernen die agnes zwei -Fachkräfte die Organisation einer zielgerichteten Zusammenarbeit, die am konkreten Unterstützungsbedarf des Patienten ausgerichtet ist. Gelehrt werden die Inhalte von einem multidisziplinären Dozententeam. B.1 Grundlagen des Case Managements (4) Einführung in das Handlungskonzept des Case Managements () Modelle, Funktionen und Rollen im Case Management () Konkrete Ausgestaltung der Phasen: Klärungsphase und Assessment () Konkrete Ausgestaltung der Phasen: Versorgungsplanung () Konkrete Ausgestaltung der Phasen: Vermittlung, Monitoring () Konkrete Ausgestaltung der Phasen: Dokumentation- und Evaluation () 4/12

5 B.2 Interprofessionelle und intersektorale Zusammenarbeit im Case Management (24UE) Netzwerk- und Systemmanagement () Koordination und Steuerung von Hilfen () Qualitätssicherung im Case Management () B.3 Kommunikation und Konfliktmanagement (24UE) Kommunikation () Gesprächsführung/Beratung () Konfliktmanagement () Die IGiB-Partner bieten für die Vermittlung dieser Inhalte eine Schulung an. Schulungen der Landesärztekammer Brandenburg bzw. von der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) zertifizierten Anbietern, in denen die oben genannten Inhalte vermittelt wurden, werden bei Nachweis anerkannt. Zur Verifizierung und Sicherung der vermittelten Schulungsinhalte erfolgt ebenfalls eine Lernzielkontrolle. Nach erfolgreicher Beendigung der Schulung, erhalten die agnes zwei -Fachkräfte ein IGiB-Zertifikat, wobei für die praktische Teilnahme am agnes zwei -Vertrag alle 3 Jahre, nach erfolgreichem Abschluss der Module A und B, eine Rezertifizierung erfolgen muss. (siehe Punkt 4.2) Methodik und Umsetzung Das ausgewogene Verhältnis zwischen Theorie und Praxis ist zu berücksichtigen. Dazu gehören eine Muster-Fallakte und die Verwendung der agnes zwei Dokumentationsbögen. Beide Elemente sind themenspezifisch in die Vorträge und praktischen Übungen einzubinden. Es ist zu beachten, dass die Vortrags- bzw. Lehrinhalte nicht auf fachmedizinisch ärztlichem Niveau vermittelt werden, sondern den Bedürfnissen des Schulungsklientels entsprechen müssen. Ein Schulungstag umfasst maximal 8 Unterrichtseinheiten Fortbildungen und Qualitätskollegien Die agnes zwei -Fachkräfte nehmen einmal pro Jahr an einer verpflichtenden Fortbildung teil, die mind. 6 UE umfasst. Für diese Fortbildung werden zwei Alternativtermine angeboten Das Qualitätskollegium wird einmal pro Quartal, bei Bedarf in den Räumlichkeiten der KVBB, abgehalten. Im Anschluss daran findet in max. 2 UE eine Wissensvermittlung statt. Die Teilnahme an mind. 2 Qualitätskollegien und den sich daran anschließenden Kurzfortbildungen pro Jahr ist verpflichtend Rezertifizierung Für eine Rezertifizierung sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen: die Teilnahme an der Fortbildung gemäß Punkt 4.1.1, die Teilnahme an zwei Qualitätskollegien gemäß Punkt und die Teilnahme an einem Test zur Überprüfung des erlernten und anzuwendenden Wissens 3 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Module A und B. 5/12

6 Mit dem auf den Abschluss des Modul B folgenden Kalenderjahres beginnt der 3-jährige Rezertifizierungszeitraum. Für eine Zulassung zum Rezertifizierungskurs ist wie zuvor geschildert die Teilnahme der agnes zwei -Fachkraft an jährlich mindestens zwei Qualitätskollegien und einer Fortbildung und innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes an insgesamt 6 Qualitätskollegien und 3 Fortbildungsangeboten notwendig. Die Rezertifizierung umfasst einen Refresher-Kurs, eine Hausarbeit mit Fallbeispiel sowie die Auswertung der Fallbeispiele in einem Nachbereitungsseminar. Wird durch die agnes zwei -Fachkraft im ersten Jahr keine Teilnahme an den angebotenen Qualitätskollegien oder Fortbildungen sichergestellt, ist sie durch die KVBB schriftlich über die Notwendigkeit einer Teilnahme in den beiden Folgejahren zu informieren. Erfolgt auch im zweiten Jahr nach dem 2. Termin des Qualitätskollegiums oder der 1. Fortbildung keine Teilnahme, ist der Arzt und die agnes zwei -Fachkraft schriftlich auf die Einhaltung der Fortbildungspflicht durch die agnes zwei -Fachkraft hinzuweisen. Zeiten von Schwangerschaft, Mutterschaft oder längerer Erkrankungsdauer werden entsprechend bei der Fristeinhaltung zur Rezertifizierung in Abstimmung zwischen den Vertragspartnern berücksichtigt. Auch agnes zwei -Fachkräfte, welche durch z.b. Kündigung/Arztwechsel o.ä. vorübergehend nicht aktiv tätig sind, ist die Teilnahme an den Qualitätskollegien, Fortbildungen und der Rezertifizierung zu ermöglichen. Ist eine Rezertifizierung der agnes zwei -Fachkraft nicht erfolgt, erlischt die Qualifikation der agneszwei -Fachkraft nach dieser Vereinbarung. 6/12

7 5. Schulungsinhalt Modul A: IGiB-Schulung A.1 Einführungsveranstaltung 2UE A.2 Das Handlungskonzept des Case Management 6UE Grundlagen des Care und Case Managements Fallmanagement und Fallsteuerung Systemmanagement Institutionelle Rahmenbedingungen Zielgruppenspezifische Handlungsstrategien Interprofessionelle und intersektorale Zusammenarbeit A.3 Geriatrisches Assessment Grundlagen der wichtigsten Erkrankungen und deren Behandlung unter besonderer Berücksichtigung der medikamentösen Therapie /Arzneimittelnebenwirkungen und Interaktionen a. Herz/Kreislauf Erkrankungen o kardiovaskulär wirkende Arzneimittel (z. B.: ACE-Hemmer, Betablocker, Calciumantagonisten, Digitalisglykoside, Diuretika) o Herzrhythmusstörungen, Synkopen, Herzstillstand, Ödeme als Arzneimittel- Nebenwirkung o Folgen durch zu starke Blutdrucksenkung (Hypotonie) b. Chronisch obstruktive Lungenerkrankung o Arzneitherapie o Atembeschwerden, Husten durch Medikamente c. Diabetes mellitus o Antidiabetika o Hypo- und Hyperglykämie als Diabetesfolge oder Arzneimittel-Nebenwirkung d. Neurologische und psychiatrische Erkrankungen o Schlaganfall, Demenz, Parkinson, Depression und weitere psychische Erkrankungen, o Psychopharmaka, o Anticholinergika (insbes.: Neuroleptika, Antihistaminika, Parkinsonmittel) Neurolog./psychatrische Symptome als Folge von Arzneimitteln o Kognitive Veränderungen (Verwirrung, Delir, Demenz), Sturzgefahr o Müdigkeit, Sedierung, Schwindel, Depression o Parkinson Symptome, Schluckstörungen, Steifigkeit o Seh- oder Hörstörungen e. Osteoporose und andere Erkrankungen des Bewegungsapparates f. Schmerzen o Analgetika / NSAR o Wirkungsabschwächung/ -verstärkung durch Arzneimittel g. Krebserkrankungen und Palliativsituation h. Niereninsuffizienz / Dialyse o Überdosierungen vermeiden, insbesondere (z.b. durch unterlassene Dosisanpassung bei altersbedingter Niereninsuffizienz) o medikamentenbedingte Nierenfunktionseinschränkungen i. Anämie o Erkrankungen und Medikamentennebenwirkung j. Exsikkose, Elektrolytstörungen k. Suchterkrankung o Illegale Drogen; Alkohol; Nikotin; Medikamente (z. B. Benzodiazepine) 7/12

8 l. Magen- Darm- Erkrankungen m. Blutungen; Übelkeit/Erbrechen durch Medikamentennebenwirkung A.4 Arzneimittel 4UE Die Rolle der Rabattarzneimittel und der Generika Hilfen bei der Einnahme und Lagerung von Arzneimitteln o Hinweise zu den korrekten Einnahmezeiten (vor / nach dem Essen usw.) o Besondere Arzneiformen (Inhaliergeräte, Augentropfen, usw.) o Tabletten teilen, mörsern oder auch nicht! o Injektionen, Blutzucker messen o Kann alles gesehen, gelesen, motorisch gehandhabt werden? Patientensicherheit und Medikamentenmanagement o Lagerung von Arzneimitteln (Raumtemperatur, kühl, trocken, Aufbruchsfristen!) o Einnahmehinweise bei Arzneimitteln o Stellung von Medikamentenboxen o Überwachung der Einnahmegenauigkeit nach Einnahmeplan o Überwachung von Arzneimittelreichweiten/ Koordination der Neuverordnung o Erstellung eines Gesamtmedikamentenplanes (Zusammenfassung der Verordnungen aller verordnenden Ärzte ) Koordination zwischen den einzelnen Fachärzten Interaktionen (er)kennen: o Interaktionen zwischen Arzneimitteln o Interaktionen zwischen Arzneimitteln und Nahrungsmitteln o Dosisanpassung bei altersbedingter Niereninsuffizienz o Beachtung von Leberfunktionsstörungen und Patientengewicht A.5 Präventionsmanagement 2UE Zum Impfmanagement gehörende Schutzimpfungen Risikofaktoren beschreiben: o Hypertonie o Stoffwechselstörungen o Übergewicht o Diabetes mellitus o Bewegungsmangel o Suchtmittelkonsum 8/12

9 A.6 Heil- und Hilfsmittel 4UE Heilmittel: 1. Begriff "Heilmittel" 32 SGB V 2. Heilmittelarten 3. Voraussetzungen zur Abgabe 4. Verordnung im Regelfall 5. Verordnung außerhalb des Regelfalls 6. Wirtschaftlichkeit 12 SGB V 7. Heilmittelkatalog 8. Nicht verordnungsfähige Heilmittel 9. Übersicht der Vertragslandschaft Heilmittel unter Berücksichtigung 125 SGB V 10. Zuzahlungen 32, 61 SGB V 11. Besondere Therapien Hilfsmittel: 1. Begriff Hilfsmittel 33 SGB V 2. Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens 3. Grundbedürfnisse des täglichen Lebens 4. Ausschluss bestimmter Hilfsmittel 34 SGB V 5. Festbeträge 36 SGB V 6. Wirtschaftlichkeitsgebot 12 SGB V 7. Hilfsmittelverzeichnis 139 SGB V 8. Leihweise Überlassung 9. Pflegehilfsmittel 40 SGB XI 10. Sehhilfen 11. Hörhilfen 12. Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel 13. Übersicht der Vertragslandschaft Hilfsmittel unter Berücksichtigung SGB V 14. Zuzahlungen 33, 61 SGB V A.7 Fahrkosten 2UE 1. Gesetzliche Grundlagen zum Thema Krankenbeförderung 2. Verordnung von Krankenbeförderungen (Muster 4) 3. Darstellung der Kostenentwicklungen in den örtlich unterversorgten Regionen im Land Brandenburg 9/12

10 A.8 Häusliche Krankenpflege (HKP) 4UE Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche Krankenpflegerichtlinie) erste Vorstellung ohne Vertiefung 1 Grundlagen 2 Formen und Ziele der häuslichen Krankenpflege 3 Verordnung der häuslichen Krankenpflege 4 Besonderheiten der Verordnung der psychiatrischen Krankenpflege 5 Dauer der Verordnung häuslicher Krankenpflege 6 Genehmigung von häuslicher Krankenpflege 7 Zusammenarbeit mit Pflegediensten/Krankenhäusern 8 Information der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte Vertiefung der unter 1 bis 8 genannten Punkte unter Berücksichtigung von o Rechtsgrundlagen Vertiefung o Zuständigkeiten anderer Leistungsträger Verbindung o Versicherungsrechtliche und leistungsrechtliche Voraussetzungen Theorie & o Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Vorgehensweise, Fristen...) Praxis o Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) o Zuzahlungen Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege (Leistungsverzeichnis) o HKP-Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung Vertiefung o Mögliche Leistungen nach SGB XI (Pflegestufe, Haushaltshilfe...) Verbindung o HKP-Leistungen der Behandlungspflege im Detail Theorie & o MDK-Beurteilungskriterien in der häuslichen Krankenpflege Praxis A.9 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen/Landespflegegeldgesetz 1UE Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen o Beantragung und Richtlinien Schwerbehindertenausweis Landespflegegeldgesetz 10/12

11 6. Schulungsinhalt Modul B: Fallmanagement 3 B.1 Grundlagen des Case Managements 4 Einführung in das Handlungskonzept des Case Managements Entstehung und Definition des Case Managements Fallsteuerung und Systemsteuerung im Case Management Prozessschritte und Verfahren im Case Management Einführung in das Handlungskonzept Case Management Modelle, Funktionen und Rollen im Case Management Case Management Modelle Funktionen und Rollenverständnis im Case Management; Klärung des eigenen Rollenverständnisses Ethische Grundlagen und berufsethische Prinzipien im Case Management Vorstellung verschiedener Case Management Modelle aus der Praxis Konkrete Ausgestaltung der Phasen: Klärungsphase und Assessment Kriterien der Aufnahme in das Case Management Von der Anamnese und Diagnose zum Assessment/Assessmentverfahren Erhebung und Bewertung des Unterstützungsbedarfes Einführung des Instrumentenkoffers Konkrete Ausgestaltung der Phasen: Versorgungsplanung Zieldefinitionen und die Entwicklung tragfähiger Zielvereinbarungen Ressourcenorientierung in der Versorgungsplanung Beratungsgestaltung und beratungsrelevante Grundlagen Konkrete Ausgestaltung der Phasen: Vermittlung, Monitoring, Kontakt- und Fallverantwortung im Case Management Umgang mit Abwehr und Dissens im Versorgungsnetzwerk Checkliste regionales Versorgungssystem Konkrete Ausgestaltung der Phasen: Dokumentation- und Evaluation Evaluation Überprüfung des Handelns Beendung des Case Managements 3 Folgende Ausführungen orientieren sich an bestehenden Angeboten einer Ausbildung zum/zur Case ManagerIN 11/12

12 B.2 Interprofessionelle und intersektorale Zusammenarbeit im Case Management 24UE Netzwerk- und Systemmanagement Netzwerktheorien und Netzwerkarbeit Netzwerkmanagement; Analyse von persönlichen und organisationalen Netzwerken Aufbau, Pflege und Nutzen von Netzwerken Implementation von Case Management Koordination und Steuerung von Hilfen Leistungs- und Angebotssteuerung einschließlich Bedarfsermittlung im Case Management Kooperationsmanagement; Gestaltung von erfolgreichen Kooperationsbeziehungen Hilfeplankonferenzen erfolgreich gestalten Prozess- und Systemsteuerung durch die Entwicklung von Clinical Pathways Qualitätssicherung im Case Management Grundlagen zum Qualitätsmanagement Definition und Bedeutung der Qualitätssicherungsmaßnahmen Qualitätssicherung im Case Management über Qualitätssicherung Bedeutung und Dokumentation messbarer Erfolgskriterien in der Prozessarbeit Prozessbeschreibung B.3 Kommunikation und Konfliktmanagement 24UE Kommunikation Kommunikative Kompetenz Dimensionen verbaler Interaktion Kommunikationsregeln Zwischenmenschliche Kommunikation Grundmuster menschlichen Verhaltens Prinzipien der Einflussnahme Gesprächsführung / Beratung Grundlagen der Gesprächsführung Zielorientierte und Lösungsorientierte Gesprächsführung / Lösungen systematisch entwickeln Konfliktmanagement Grundlagen im Konflikt- und Krisenmanagement Teamarbeit und Teamentwicklung Das Modell der kollegialen Beratung 12/12

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