Interpellation Nr. 15 Philippe Pierre Macherel betreffend Folgen der Abschottungsinitiative für die Basler Spitäler und Pflegeheime

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1 An den Grossen Rat GD/P Basel, 2. April 2014 Regierungsratsbeschluss vom 1. April 2014 Interpellation Nr. 15 Philippe Pierre Macherel betreffend Folgen der Abschottungsinitiative für die Basler Spitäler und Pflegeheime (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 19. März 2014) Der Anteil von Mitarbeitenden der kantonalen Spitäler in Basel, welche nicht Schweizer sind, liegt bei 50%. Die Situation in den Pflegeheimen ist ähnlich. Diese Mitarbeitenden sind in der Folge des Abstimmungsergebnisses vom über ihre berufliche Zukunft verunsichert. Ebenso unsicher sind die Aussichten für die kantonalen Spitäler und die Pflegeheime bezüglich der Grund- und Spitzenversorgung. Ich bitte den Regierungsrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: 1. Was unternimmt die Regierung, um den Befürchtungen der betroffenen Mitarbeitenden Rechnung zu tragen, ihnen über ihre berufliche Zukunft Gewissheit zu geben und ihnen unsere Wertschätzung auszudrücken? 2. Was unternimmt die Regierung, um diese Mitarbeiter auf Dauer an den Basler Spitälern und Pflegeheimen zu halten? 3. Wie will die Regierung vorgehen, um weiterhin die Rekrutierung von Angestellten für Spitäler und Pflegeheimen im Ausland (grenznah und weiter entfernt) zu ermöglichen? 4. Wie will die Regierung dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung durch die Basler Spitäler und Pflegeheime auch nach Annahme der Abschottungsinitiative gewährleistet wird? 5. Wie will die Regierung sicherstellen, dass Disziplinen, in welchen die Basler Kliniken ausgezeichneten internationalen Ruf geniessen und international führend sind, Qualität und Renommee bewahren? Philippe Pierre Macherel Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 4. April Seite 1/6

2 Wir beantworten diese Interpellation wie folgt: 1. Fakten zu den Beschäftigten in den Basler Spitälern und Pflegeheimen sowie EU-Forschungsprogrammen 1.1 Beschäftigte Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der in den Basler Spitälern per Ende 2013 beschäftigen Personen insgesamt, den Anteil der Ausländerinnen und Ausländer inkl. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie den Anteil der Grenzgängerinnen und der Grenzgänger: Spitäler BS in % in % USB % % FPS % % UPK % % UKBB % % Öff. Spitäler 9'303 4' % 1' % Mitarbeitende Ausländer- Innen (inkl. GrenzgängerInnen) GrenzgängerInnen Privatspitäler % % Total % % Zusammengefasst zeigt die Analyse der Mitarbeiterherkunft in den Basler Spitälern folgende Ergebnisse: Anteil Ausländerinnen und Ausländer inkl. Grenzgängerinnen und Grenzgänger: rund 43%; Anteil der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer: rund 24%; Anteil der Grenzgängerinnen und Grenzgänger: rund 19%. Eine zusätzliche Analyse des Personalbestandes aller Basler Spitäler nach Mitarbeiterkategorien (nach Vollzeitäquivalenten für das Jahr 2012) zeigt gewisse Unterschiede beim Anteil der Ausländerinnen und Ausländer inkl. Grenzgängerinnen und Grenzgänger: Ärztliches Personal: rund 45%; Übriges Personal (inkl. Pflege): rund 43%. Bei dieser Analyse ergeben sich zwischen den einzelnen Spitälern teilweise grössere Unterschiede. Während beim USB, welches rund die Hälfte aller Mitarbeitenden der Basler Spitäler beschäftigt, der Anteil des ausländischen Ärztepersonals bei rund 48% liegt, weisen die übrigen Spitäler einen Anteil von rund 41% auf. Der Anteil des übrigen Personals liegt sowohl beim USB wie bei den übrigen Spitälern bei rund 43%. Für die Basler Alters- und Pflegeheime gibt es weder beim Verband gemeinnütziger Basler Alterspflegeheime (VAP) noch in der Sozialmedizinischen Statistik (SOMED) des Bundesamts für 1 Privatspitäler: Psychiatrische Klinik Sonnenhalde, REHAB, Adullam Geriatriespital, Palliativzentrum Hildegard, Reha Chrischona, St. Claraspital, Bethesda Spital, Merian Iselin Klinik, ohne Schmerzklinik Basel (keine Angaben per ) Seite 2/6

3 Statistik Informationen zur Nationalität des Personals in den Alters- und Pflegeheimen. Eine Umfrage bei den grössten Basler Alters- und Pflegeheimen zeigt jedoch folgende Ergebnisse: Anteil Ausländerinnen und Ausländer inkl. Grenzgängerinnen und Grenzgänger: rund 45%; Anteil der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer: rund 25%; Anteil Grenzgängerinnen und Grenzgänger: rund 20% (65% Deutschland, 35% Frankreich). Damit ergibt sich im Gesamtergebnis, dass in den Basler Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen rund 43-45% Ausländerinnen und Ausländer beschäftigt werden, von denen rund 24-25% in der Schweiz wohnhaft und rund 19-20% Grenzgänger sind. Der Anteil der in der Schweiz wohnhaften Mitarbeitenden beträgt rund 80%. Darauf hinzuweisen ist, dass eine strukturelle Analyse darüber, welche Nationalitäten im Personalbestand der Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime vertreten sind, keine Aussagen über die Wanderungsbewegungen der Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer erlaubt, welche im Gesundheitswesen tätig sind. Dazu müssten vertiefte Analysen angestellt werden. 1.2 EU-Forschungsprogramme Das für die Universität Basel und die Basler Universitätsspitäler, insbesondere das Universitätsspital, wichtigste Fördergefäss der EU ist dasjenige der European Research Council- (ERC-) Grants, die seit 2007 im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogrammes (FRP) vergeben werden. Es handelt sich um hoch kompetitiv erworbene Fördermittel, die neben der Vergabe attraktiver Forschungsbeiträge insbesondere auch als Exzellenzausweis für die Forschenden gelten. Seit der Einführung des Instruments im Jahr 2007 wurden an Forschende der Universität Basel (einschliesslich Universitätsspital) 8 Starting Grants, 11 Advanced Grants, sowie 3 Consolidator Grants (neues Instrument seit 2013) vergeben. Hinzu kommen 3 Starting Grants und ein Advanced Grant von Forschenden des Friedrich Miescher Instituts (assoziiertes Institut der Universität Basel), sowie je ein Starting und ein Advanced Grant des Swiss Tropical and Public Health Institutes (ebenfalls assoziiertes Institut der Universität Basel). Bahnbrechend war zudem, dass es im Dezember 2013 vier Forschern der Universität Basel, des Universitätsspitals Basel und der ETH Zürich gelang, einen der begehrten Synergy Grants des ERC einzuwerben. Die verschiedenen ERC-Grants mit Laufzeiten von jeweils 5 Jahren zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: ERC Starting Grant: max. 2 Mio. ; ERC Advanced Grant: max. 3.5 Mio ; ERC Consolidator Grant: max Mio. ; ERC Synergy Grant: max. 15 Mio.. Die Förderzusprachen im Rahmen des 7. FRP an die Universität Basel und die Universitätskliniken betragen im Jahr 2013 und 2014 insgesamt 34.8 Mio. Euro, was rund 42.8 Mio. Franken entspricht. Die Höhe der jährlichen Förderzusagen ist gegenüber den beiden Vorjahren um rund einen Drittel gestiegen. Seite 3/6

4 2. Beantwortung der einzelnen Fragen 2.1 Frage 1: Was unternimmt die Regierung, um den Befürchtungen der betroffenen Mitarbeitenden Rechnung zu tragen, ihnen über ihre berufliche Zukunft Gewissheit zu geben und ihnen unsere Wertschätzung auszudrücken? Die Verantwortung, den Befürchtungen der betroffenen Mitarbeitenden Rechnung zu tragen, ihnen über die berufliche Zukunft Gewissheit zu geben und ihnen die Wertschätzung auszudrücken, liegt bei den Führungsorganen der öffentlichen und privaten Spitäler sowie der Alters- und Pflegeheime. Die öffentlichen Spitäler haben diesbezüglich bereits Massnahmen ergriffen oder haben diese in Planung. So hat zum Beispiel das USB bereits nach dem Abstimmungswochenende im Intranet eine Botschaft des Spitaldirektors und des Personalchefs aufgeschaltet und sich per Mail an alle Mitarbeitenden des Spitals gewandt. Eine Woche später wurden zudem zwei Mitarbeiterveranstaltungen durchgeführt. Dabei wurde betont, dass das USB zur Erfüllung seines Leistungsauftrages zwingend auf das ausländische Personal angewiesen sei, die kulturelle Vielfalt eine der Hauptstärken des USB sei, aufgrund der offenen Formulierung der Initiative vieles noch unklar sei und der Gesetzgeber in den nächsten drei Jahren die Umsetzung der Initiative erarbeiten würde, für die bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse keinerlei negative Auswirkungen zu befürchten seien und dass bei Vorliegen weiterer Erkenntnisse unverzüglich wieder informiert werde. Auch die UPK haben mit einem Schreiben die Mitarbeitenden informiert. Das UKBB wird das Thema anlässlich der nächsten Mitarbeiterinformation im Mai aufgreifen. Zusätzlich wird ein persönliches Schreiben an die Grenzgängerinnen und Grenzgänger erfolgen. Das FPS weist darauf hin, dass zur Zeit keine Verunsicherung beim Personal festzustellen sei. 2.2 Frage 2: Was unternimmt die Regierung, um diese Mitarbeiter auf Dauer an den Basler Spitälern und Pflegeheimen zu halten? Der Regierungsrat weist darauf hin, dass aufgrund der bisherigen Praxis in analogen Fällen davon ausgegangen werden kann, dass bestehende Bewilligungen nicht widerrufen bzw. jeweils wieder erneuert werden. Ferner gelten die heutigen Regelungen bis zur Inkraftsetzung neuer Bestimmungen weiter, d.h. die Spitäler sowie die Alters- und Pflegeheime, generell alle Wirtschaftszweige, können bis auf weiteres nach den heute geltenden Regeln Fachkräfte in der EU und in Drittstaaten rekrutieren. Für Personen aus den EU-25-Staaten gilt weiterhin der freie Personenverkehr, für Staatsangehörige aus den EU-2-Staaten (Bulgarien und Rumänien) und aus Drittstaaten ist der Zugang eingeschränkt und es braucht freie Kontingente. Die Verantwortung, die in der Schweiz wohnhaften ausländischen Mitarbeitenden sowie die Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf Dauer an den Basler Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen zu halten, liegt ebenfalls primär bei den Führungsorganen der öffentlichen und privaten Spitälern sowie der Alters- und Pflegeheime. Die öffentlichen Spitäler weisen darauf hin, dass sie generell einer hohen Arbeitgeberattraktivität auf dem Arbeitsmarkt grösste Bedeutung beimessen. So legt zum Beispiel das USB mit einer auf die spezifischen Zielgruppen ausgerichteten Angebotspalette und einem professionellen Arbeitgeberauftritt die Grundlagen für eine erfolgreiche Personalgewinnung und erhaltung. Die UPK legen ebenfalls Wert auf die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit im Sinne der Mitarbeitergewinnung und erhaltung. Ebenso weisen das FPS und das UKBB darauf hin, dass Mitarbeiter- Erhaltungs- und Kulturförderungsmassnahmen zu den laufenden Aufgaben eines modernen Unternehmens gehören und gezielt gepflegt werden. Dazu gehören auch attraktive Fort- und Weiterbildungsprogramme, die Förderung von Kooperationen sowie die Mitwirkung bzw. Teilnahme im nationalen und internationalen (universitären) Forschungsumfeld. Seite 4/6

5 2.3 Frage 3: Wie will die Regierung vorgehen, um weiterhin die Rekrutierung von Angestellten für Spitäler und Pflegeheimen im Ausland (grenznah und weiter entfernt) zu ermöglichen? Der Regierungsrat will bei der Lösungssuche im Rahmen der von der Schweizer Bevölkerung am 9. Februar 2014 angenommenen Initiative eine konstruktive Rolle spielen. Seine Forderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Initiative hat er in der Medienmitteilung vom 11. Februar 2014 festgehalten, in welcher er vom Bund eine pragmatische Umsetzung fordert, die den Bedürfnissen der in Basel-Stadt domizilierten privaten sowie öffentlichen Unternehmen und Betrieben mit ihren Angestellten Rechnung trägt. Der Regierungsrat wird den Bundesrat bei der Schaffung der erforderlichen Gesetzgebung unterstützen, sich aber auch klar für die Interessen des Kantons Basel-Stadt als grenznaher und internationaler Wirtschaftsstandort einsetzen. Dazu gehört unter anderem auch, dass die Unternehmen in unserem Kanton weiterhin genügend gut qualifizierte Arbeitskräfte auch aus dem Ausland rekrutieren können. Im Moment ist es aber zu früh, um konkrete Vorgehensweisen darzulegen, da wesentliche und richtungsbestimmende Rahmenbedingungen des Bundes und der EU noch sehr offen sind. 2.4 Frage 4: Wie will die Regierung dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung durch die Basler Spitäler und Pflegeheime auch nach Annahme der Abschottungsinitiative gewährleistet wird? Neben dem in der Antwort zur Frage 3 dargelegten Vorgehen des Regierungsrates auf nationaler Ebene sind generell weitere Massnahmen zur Sicherung der Grundversorgung auf nationaler und regionaler Ebene erforderlich. Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze für Medizinerinnen und Mediziner sowie für das übrige Personal. Seit Ende 2011 haben sich Bund und Kantone mit der Problematik des drohenden Ärztemangels eingehend auseinandergesetzt. Der Kanton Basel-Stadt finanziert schon seit mehreren Jahren die Weiterbildung der Assistenzärzte an den baselstädtischen Spitälern mit. In seiner Rolle als Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) setzte sich der Vorsteher des GD für eine gesamtschweizerische Finanzierungslösung für die Weiterbildung von Ärzten ein. Ein entsprechendes Konkordat soll ca in Kraft treten. Im März 2013 hatte der Bund mitgeteilt, dass bei der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat teilte mit, dass er bereit ist, die Kantone bei der Umsetzung entsprechender Massnahmen zu unterstützen und verwies dabei auf die im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren deutlich steigenden Beiträge gemäss Universitätsförderungsgesetz. Eine zusätzliche Finanzierung zur Erhöhung der Studienplätze in Humanmedizin für die laufende Periode wurde jedoch nicht vorgesehen. Der Bundesrat teilte mit, dass er aber in der BFI-Botschaft das Thema Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung der Humanmedizin schwerpunktmässig aufnehmen will. Vor diesem Hintergrund haben die Regierungen der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel- Landschaft im Rahmen des Leistungsauftrages und Globalbeitrages an die Universität beider Basel beschlossen, die Anzahl der Ausbildungsplätze vorerst um 40 Einheiten pro Jahr ab 2014 zu erhöhen. Weitergehende Massnahmen sind im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative auf Bundesebene und kantonaler Ebene zu prüfen. Die öffentlichen Spitäler haben in den letzten Jahren ihre Ausbildungsaktivitäten deutlich verstärkt, indem sie die Ausbildungsplätze zwischen 2008 und 2014 von 263 auf 531verdoppelt haben. So haben die öffentlichen Spitäler USB, FPS, UPK und UKBB das Angebot der Ausbildungsplätze im Bereich der Berufslehren in den Jahren 2008 bis 2014 von 122 auf 229 Plätze erhöht, wobei für Fachangestellte Gesundheit (FAGE) in erwähnten Zeitraum die Ausbildungsplätze von 63 auf 118 erhöht wurden. Die übrige Zunahme entfällt auf weitere Berufe des Kerngeschäftes und verschiedene Funktionen des Supportbereiches (u.a. IT, kaufmännischer Bereich, Küche). Daneben haben die öffentlichen Spitäler in der Tertiärstufe (HF/FH) ebenfalls die Ausbildungsplätze im gleichen Zeitraum von 141 auf 302 erhöht, inklusive im Bereich der Pflege. Seite 5/6

6 2.5 Frage 5: Wie will die Regierung sicherstellen, dass Disziplinen, in welchen die Basler Kliniken ausgezeichneten internationalen Ruf geniessen und international führend sind, Qualität und Renommee bewahren? Der Regierungsrat weist darauf hin, dass das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in Bezug auf die Teilnahme der Schweiz als assoziierter Staat an den 7. FRP bis zum effektiven Auslaufen aller Projekte unter dem 7. FRP uneingeschränkte Gültigkeit hat. Die Finanzierung von Schweizer Projektnehmern im 7. FRP durch die EU-Kommission ist bis ans Ende der Forschungsprojekte gesichert. Hingegen sind die bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit der EU in Bezug auf die Assoziierung beim Nachfolgeprogramm (Horizon 2020) derzeit sistiert. Die Schweiz wird deshalb bei Horizon 2020 ab dem 26. Februar 2014 als Drittstaat behandelt. Dies bedeutet, dass zwar eine Teilnahme von Schweizer Institutionen als Projektpartner zusammen mit EU- oder assoziierten Partnern weiterhin möglich ist, eine Teilnahme an Einzelprojekten in diesem Status hingegen nicht mehr. Als Konsequenz daraus wird die Erfolgsquote bei den Gesuchen für ERC-Grants voraussichtlich sinken. Der Ausschluss der Schweiz als assoziierter Staat aus dem Forschungsprogramm bedeutet neben den finanziellen Einbussen auch einen hohen Imageschaden. Ein Projekt mit EU- Fördergeldern ist für die Forschung immer mit einem erheblichen Prestigegewinn verbunden, da der Wettbewerb um ERC-Grants international ist und man sich mit den Besten messen kann. Es geht darum, dass mit dem Ausschluss der Ruf der Schweiz als Innovationstreiberin und attraktiver Standort für die Spitzenforschung schwindet und Spitzenarbeitskräfte nicht mehr in die Schweiz kommen, dass was negative Auswirkungen auf die Lehre, Forschung und Versorgung hat. Das Problem der fehlenden Arbeitskräfte wird damit gerade im Bereich der Ärztinnen und Ärzte noch mehr verschärft und die Konkurrenz um die vorhandenen Arbeitskräfte angekurbelt (steigende Kosten). Der Bundesrat hat deshalb bereits am 7. März 2014 beschlossen, Forschende in der Schweiz direkt zu unterstützen, die aufgrund der Sistierung der Verhandlungen bezüglich Horizon 2020 von der Forschungszusammenarbeit ausgeschlossen sind. Entsprechend wurde das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beauftragt, unverzüglich eine Übergangslösung auszuarbeiten, die zur Zeit durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) vorbereitet wird. Erklärtes Ziel des Bundesrates bleibt indes die vollständige Assoziierung an Horizon 2020 zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Damit könnten Forschende in der Schweiz ab dem eigentlichen Start der Forschungsprojekte im Herbst 2014 wieder eine direkte Finanzierung aus Brüssel erhalten. Dieses Ziel bzw. dieses Vorgehen ist im Sinne des Kantons Basel-Stadt, der Universität und der Universitätsspitäler. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Seite 6/6

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